Kira
2016-08-27, 18:42:23
Hallo zusammen,
ich wohne zur Miete und habe in der Dusche an 1-2 Stellen kleine Schimmelbildungen. Diese habe ich dem Hausmeister (mein 1. Ansprechpartner) gemeldet und ich wurde auf meinen Mietvertrag verwiesen, weil da drin steht, dass der Mieter kleinere Schönheitsreparaturen bis 150 selbst zahlen muss. (Aufgrund von einer Umordnung der Schränke etc. daheim, habe ich meinen Vertrag auf die schnelle nicht gefunden, sodass ich den genauen Wortlaut nachtragen kann).
Ich habe etwas gegooglet und konnte keine eindeutigen Ergebnisse finden:
- Vermieter muss dem Mieter nachweisen, dass dieser Schuld ist
- Ja man muss es selbst zahlen
- Gutachter
- usw. usf.
Habe ich Recht auf Entfernung der Schimmelbildungen in den Silikonfugen? Gibt es kein Silikon, was schimmelresistent ist :confused:
Danke vorab und schönen Gruß
Kira
ich wohne zur Miete und habe in der Dusche an 1-2 Stellen kleine Schimmelbildungen. Diese habe ich dem Hausmeister (mein 1. Ansprechpartner) gemeldet und ich wurde auf meinen Mietvertrag verwiesen, weil da drin steht, dass der Mieter kleinere Schönheitsreparaturen bis 150 selbst zahlen muss. (Aufgrund von einer Umordnung der Schränke etc. daheim, habe ich meinen Vertrag auf die schnelle nicht gefunden, sodass ich den genauen Wortlaut nachtragen kann).
Ich habe etwas gegooglet und konnte keine eindeutigen Ergebnisse finden:
- Vermieter muss dem Mieter nachweisen, dass dieser Schuld ist
- Ja man muss es selbst zahlen
- Gutachter
- usw. usf.
Habe ich Recht auf Entfernung der Schimmelbildungen in den Silikonfugen? Gibt es kein Silikon, was schimmelresistent ist :confused:
Danke vorab und schönen Gruß
Kira