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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zählt Schimmel als Schönheitsreparatur?


Kira
2016-08-27, 18:42:23
Hallo zusammen,

ich wohne zur Miete und habe in der Dusche an 1-2 Stellen kleine Schimmelbildungen. Diese habe ich dem Hausmeister (mein 1. Ansprechpartner) gemeldet und ich wurde auf meinen Mietvertrag verwiesen, weil da drin steht, dass der Mieter kleinere Schönheitsreparaturen bis 150 selbst zahlen muss. (Aufgrund von einer Umordnung der Schränke etc. daheim, habe ich meinen Vertrag auf die schnelle nicht gefunden, sodass ich den genauen Wortlaut nachtragen kann).

Ich habe etwas gegooglet und konnte keine eindeutigen Ergebnisse finden:

- Vermieter muss dem Mieter nachweisen, dass dieser Schuld ist
- Ja man muss es selbst zahlen
- Gutachter
- usw. usf.

Habe ich Recht auf Entfernung der Schimmelbildungen in den Silikonfugen? Gibt es kein Silikon, was schimmelresistent ist :confused:

Danke vorab und schönen Gruß

Kira

Florida Man
2016-08-27, 18:45:08
Kannst Du den Schimmel mit Essigreiner und einer Bürste abwaschen? Dann würde ich das eben schjnell selbst machen. Könnte tatsächlich eine Schönheitsreparatur sein und die 150 Euro-Grenze steht in fast jedem Mietvertrag (aufgemerkt: für Schönheitsreparaturen!).

Du kannst das evtl. verhindern, wenn Du etwas häufiger mit Schwamm und Essig Deine Fugen reinigst. Chlorreiniger ginge auch, versaut aber oft Klamotten und ist schlecht für die Umwelt.

NiCoSt
2016-08-27, 18:46:43
Soweit ich weiß sind fugen im Bad immer Wartungsfugen, d.h. Müssen regelmäßig erneuert werden, eben um die Schimmelbildung zu unterdrücken. Allerdings gibts da wohl keine handfeste vorgaben, aber mMn muss der Vermieter die Wohnung in Stand halten, d.h. Wartungsarbeiten durchführen.

Kira
2016-08-27, 19:23:31
Essigreiniger habe ich nicht probiert, aber das typische 08/15 Fertigspray gegen Schimmel und nur ein kleiner Teil ging weg.

Cyphermaster
2016-08-27, 19:30:15
Habe ich Recht auf Entfernung der Schimmelbildungen in den Silikonfugen? Gibt es kein Silikon, was schimmelresistent ist :confused:So weit ich aus meinen Erfahrungen und Recherchen für meine Wohnungen bisher weiß, fällt sowas wie kleine Schimmelflecken in solchem Fall (d.h. in den nie dauerhaft trocken usw. zu haltenden Fugen der Dusche) unter nutzungsbedingt, also quasi "normale Abnutzung" durch das Bewohnen. Ist ja auch ein sog. "Feuchtraum" und es kann ja keiner verlangen, daß man nicht duscht. Mit Ausnahme, wenn die ganze Dusche komplett durchvergammelt wäre, weil das ein Zeichen von nicht erfolgter Reinigung/Pflege der Wohnung wäre.

Silikon gibt's mit Fungizid, d.h. da schimmelt das Silikon selber weniger (irgendwann ist das Biozid auch abgebaut/verbraucht/abgewaschen). Hilft aber nicht umfassend, da Silikonfugen auch "arbeiten", und sich irgendwann durch die Feuchte an abgelösten Stellen sich wieder Schimmel (hinter/in der Fuge) festsetzen kann.

Kurz: Nur, wenn darunter die ganze Bude schimmelt, wäre der Vermieter in der Pflicht. Im Zweifel kostet frisches Silikon nicht die Welt, und ein paar Fugen sind schnell erneuert.