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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung zum 31.12. und Weihnachtsgeld


boxleitnerb
2016-08-31, 17:39:27
Hi,

ich kündige evtl. zum 31.12. bei meinem Arbeitgeber (also Mitteilung der Kündigung bis spätestens 31.10., 2 Monate Kündigungsfrist).
Das Weihnachtsgeld wird bei uns mit dem Novembergehalt ausgezahlt.

Es beträgt 20, 35 bzw. 50% des Bruttogehalts im 1., 2. bzw. 3. Zugehörigkeitsjahr. Berechnung ist anteilig pro Monat.

Im Vertrag steht:
"Von der Auszahlung (...) kann abgesehen werden, wenn das Arbeitsverhältnis im jeweiligen Auszahlungszeitpunkt gekündigt ist oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde."

Im Netz lese ich etwas vom Charakter des 13. Monatsgehalts, das die Rechtmäßigkeit dieser Klausel beeinflusst:

Belohnungscharakter (Betriebstreue)
Entgeltcharakter (Entgelt/Leistung)
Mischcharakter


Eigentlich fällt das Weihnachtsgeld wegen der Staffelung unter 1. Hier darf es angeblich ausgesetzt werden, wenn im November die Kündigung ausgesprochen ist. Aber weiter vorne im Vertrag steht klar etwas von einer "Erfolgsprämie als freiwillige Sonderzahlung, die in mehreren Zielbeträgen ausbezahlt werden soll".

"Erfolg" ist für mich nicht "Absitzen" im Sinne von Betriebszugehörigkeit, sondern Leistung.

Frage:
Besteht eine Chance, das Weihnachtsgeld (zumindest anteilig) zu bekommen oder nicht?

Morale
2016-08-31, 17:43:14
Anwalt

deekey777
2016-08-31, 17:43:57
Lesestoff.

Sonst: sich beraten lassen.

Zafi
2016-09-02, 01:19:58
Sich um Geld zu streiten kostet Zeit und Nerven. Meiner Erfahrung nach, hat sich das noch nie gelohnt. Ich würde es abhaken.

gnahr
2016-09-02, 06:22:48
vor allem bei maximal 50% von nem bruttogehalt... das ist doch keine nerven wert.
(was bin ich froh dass mir mein ag die 100% leistungsbonus im ersten jahr schon voll zahlt. :) )

Mortalvision
2016-09-02, 07:35:00
Ganz ehrlich: Frage Deinen Chef, ob es ausbezahlt wird, oder nicht. Dann nochmal hier melden!

Argo Zero
2016-09-02, 08:17:29
Warum fragst du ein Forum und nicht die zuständige Person im Unternehmen?

Annator
2016-09-02, 09:16:31
Frage:
Besteht eine Chance, das Weihnachtsgeld (zumindest anteilig) zu bekommen oder nicht?

Eine Chance? Ja. Entweder dein Arbeitgeber zahlt dir das oder nicht. Zahlt er nicht kannst du dagegeben klagen. Klagen kann man gewinnen und verlieren.

Zafi
2016-09-02, 10:12:48
Ich würde nicht fragen. Die Buchhaltung in einem Unternehmen ist oft recht automatisiert. Sofern du keine schlafenden Hunde weckst, kann es sein, dass du es automatisch bekommst.

Silentbob
2016-09-02, 10:59:44
Ganz ehrlich: Frage Deinen Chef, ob es ausbezahlt wird, oder nicht. Dann nochmal hier melden!


Ganz wichtig, damit auch wirklich alle Entschdungsträger informiert sind... ;D

Hübie
2016-09-02, 11:20:55
Eine Erstberatung ist bei fast allen Anwälten gratis und kann telefonisch gehandhabt werden.
Bist du in der IGM kannst du dich an deren Anwälte wenden. Weiß gerade nicht ob dein Berufszweig darunter fällt. Hast du denn schon etwas neues unterschrieben? Sonst gehst halt auf Nummer sicher und verschiebst die Kündigung. Eins, zwei Monate mehr hältst du auch noch aus. Schreib doch mal ne PN. Lange nix von dir gelesen, alter Rumtreiber. :smile:

Backbone
2016-09-02, 11:35:02
Eine Erstberatung ist bei fast allen Anwälten gratis und kann telefonisch gehandhabt werden.
Das sieht das RVG vermutlich anders. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, gibt es in der Tat oft eine "kostenfreie" Erstberatung am Telefon. Dabei berechnet er Anwalt freilich ganz normal eine Gebühr die dann die Versicherung an ihn zahlt und die über die Beiträge des Versicherungsnehmers abgegolten werden.
Kostenfreie Rechtsberatung würde mich aber auch sehr wundern. Vielleicht hilft das hier ja ein bisschen weiter:
http://www.finanztip.de/arbeitsvertrag/weihnachtsgeld/

Hübie
2016-09-02, 15:29:09
Du kramst in der Mottenkiste der Theorie und ich aus der Praxis. Und die besagt dass die schon per Telefon sondieren. ;) Ich bin zwar kein Verbrecher aber brauchte schon in vielen unterschiedlichen Situationen einen Anwalt und es war keiner dabei, welcher mich am Telefon abwies. Alle haben ausnahmslos am Telefon bereitwillig Auskunft gegeben.

Rooter
2016-09-03, 23:13:40
Du kramst in der Mottenkiste der Theorie und ich aus der Praxis. Und die besagt dass die schon per Telefon sondieren. ;) Ich bin zwar kein Verbrecher aber brauchte schon in vielen unterschiedlichen Situationen einen Anwalt und es war keiner dabei, welcher mich am Telefon abwies. Alle haben ausnahmslos am Telefon bereitwillig Auskunft gegeben.Ich hatte auch mal bei einem Problem eine Kanzlei per Email kontaktiert, sie riefen mich zurück und in einem Gespräch von sicher 30 Min. Dauer wurde mir eigentlich alles erklärt was ich wissen muss um mich außergerichtlich zu einigen. TOP!

MfG
Rooter