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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gebr. Auto gekauft, keine Klimaanlage, wieviel verlange ich?


The Nemesis
2016-09-07, 23:56:41
Hi Leute,

also, es geht um einen gebrauchten Opel Corsa von 2006, gut gepflegtes Auto unter 100k km, gekauft bei einem Autohändler für 4250€.
Gekauft November 2015 und da der Sommer nicht so krass war und beide berufstätig und Kleinkind zu versorgen vor sich hin geschoben.
Im Kaufvertrag steht die Klimaanlage drin und auch, dass die Verjährung für Sachmängel 12 Monate beträgt, also sollte es ja kein Problem sein, dass ich erst jetzt antanze.
Wenn mich meine "Faulheit" (ey, ich arbeite echt viel und tue viel fürs Kind :D) aber doch in den Hintern beißt, dann sagt mir das gerne.

Für uns war die Klimaanlage ein wichtiges Element des Kaufes und ich will ohne eigentlich auch gar nicht fahren. Ist zum Glück auch nicht mein Auto, sondern das meiner Frau (vermutlich war ich deshalb so faul), aber ohne Klimaanlage an heißen Sommertagen möchte ich mir echt nicht antun.
Wieviel kann ich also realistisch vom Autohändler als Schadensersatz verlangen? Habe da wirklich weder Erfahrung noch Größenordnungen im Sinn.

Vielen Dank schonmal im voraus.

Oid
2016-09-08, 00:17:21
Sorry für die blöde Frage, aber bist du dir sicher, dass der keine Klimaanlage hat? :D

Backbone
2016-09-08, 05:55:19
Wo steht denn das er eine haben soll? Hast du nen Kaufvertrag in dem diese Ausstattung aufgeführt ist?

Dykstra
2016-09-08, 06:06:33
Den Kaufvertrag will ich sehen, wo die Klimaanlage extra aufgeführt ist. In meinen bisherigen Kaufverträgen waren solche Sachen nie expilzit aufgeführt. Die Verkaufsanzeige z.B. bei mobile ist übrigens nicht verbindlich.

Dass man sich für die Reklamation solcher Sachen fast ein Jahr Zeit lässt, werde ich übrigens nie verstehen.

Mosher
2016-09-08, 06:31:53
In meinem Kaufvertrag war jedes Detail, inklusive ausklappbarer Trinkbecher und der Zigarettenanzünderbuchse aufgelistet.

Zum Glück, denn sonst hätte ich nicht gewusst, dass in meiner Karre das beste für die Baureihe zur Verfügung stehende Soundsystem verbaut war. Hätte man als Privatverkäufer ja durchaus mal als Verkaufsargument aufführen können
:D

Dykstra
2016-09-08, 06:33:55
Neu- oder Gebrauchtwagen?

Haarmann
2016-09-08, 08:36:36
The Nemesis

Wenn mir etwas derart wichtig ist, dann moniere ich das sofort und teste es sogar. Gerade eine Klimaanlage ist oft zwar drin, aber keineswegs funktionierend.

Wenn man diese aber, ganz nebenher, so lange nicht nutzte, dann geht se oft gleich übern Jordan.

Plutos
2016-09-08, 08:40:41
Bei mir stand auch immer jede Sonderausstattung explizit drin, auch bei Gebrauchten. Habe aber auch immer beim Vertragshändler gekauft.

Ontopic: gilt nicht nach 6 Monaten Beweislastumkehr? Also der TE müsste beweisen, dass von Anfang an keine Klimaanlage vorhanden war und er sie nicht etwa ausgebaut hat o.Ä.? So oder so stelle ich mir das nicht ganz so einfach vor wie dargestellt - "einfach hingehen, Schadenersatz verlangen und auch bekommen". :|

Ansonsten könntest du dich ohne jegliche Rücksicht auf ihre Relevanz in diesem Fall zur Orientierung an die Frankfurter Tabelle anlehnen. Die schlägt beim Ausfall der Klimaanlage 10-20% vor (hier wohl eher 10%, wenn ihr einen ganzen Sommer so gefahren seid, kann die Klima nicht sooo wichtig gewesen sein). Fordern kannst du natürlich viel, aber IMHO sind selbst die 10% noch zu hoch, ins Blaue geraten kannst du über 200€, oder über das Angebot eines kostenlosen Services, Ölwechsels o.Ä. mehr als froh sein.

dllfreak2001
2016-09-08, 08:42:08
Hast aber auch so schon viel geblecht für die Kiste.

Döner-Ente
2016-09-08, 08:47:34
Für uns war die Klimaanlage ein wichtiges Element des Kaufes und ich will ohne eigentlich auch gar nicht fahren. Ist zum Glück auch nicht mein Auto, sondern das meiner Frau (vermutlich war ich deshalb so faul), aber ohne Klimaanlage an heißen Sommertagen möchte ich mir echt nicht antun.
Wieviel kann ich also realistisch vom Autohändler als Schadensersatz verlangen?

Also mal anders formuliert:

Du hast fast ein Jahr gebraucht um zu merken (bzw. diesbezgl. aktiv zu werden), dass ein gekauftes Auto zwar eine Klimaanlage haben sollte, aber keine hat.
Du selber möchtest dir Sommer ohne Klima nicht antun.
Musst du auch nicht, macht ja deine Frau für dich.
Und nun willst du nach fast einem Jahr vom Händer Schadensersatz dafür, dass deine Frau für dich leidet ? :eek:

Rolsch
2016-09-08, 08:53:02
Für uns war die Klimaanlage ein wichtiges Element des Kaufes und ich will ohne eigentlich auch gar nicht fahren.

Irgendwie glaube ich nicht das ein Gericht dieser Argumentation folgen wird wenn man erst nach einem Jahr daher kommt und Geld will.

Dykstra
2016-09-08, 09:57:14
Irgendwie glaube ich nicht das ein Gericht dieser Argumentation folgen wird wenn man erst nach einem Jahr daher kommt und Geld will.

Das wäre auf jeden Fall interessant, wie der Anwalt des Threadstarters hier argumentieren würde. :freak:

Wuzel
2016-09-08, 09:59:06
Epic, ein Jahr später feststellen, das die Klima fehlt :facepalm:

Ich meine, man checkt doch den Karton bei der Probefahrt komplett durch - oder zumindest bei der Übergabe?

Erinnert mich an den Kollegen, der beim Winterreifen wechsel festgestellt hat, das statt den versprochenen, neuen, Sommerreifen uralt Schlappen drauf waren :freak:

Aber das ist ja echt noch harmlos im Vergleich...ich krieg es noch immer nicht auf die Schnur...;D:D:D

The Nemesis
2016-09-08, 10:03:19
The Nemesis

Wenn mir etwas derart wichtig ist, dann moniere ich das sofort und teste es sogar. Gerade eine Klimaanlage ist oft zwar drin, aber keineswegs funktionierend.

Wenn man diese aber, ganz nebenher, so lange nicht nutzte, dann geht se oft gleich übern Jordan.
Widerspreche ich gar nicht, keine Frage.
Aber ich bin eben auch nicht perfekt. ;)

Ja, die Klimaanlage steht explizit im Kaufvertrag.

Ich war auch schon vor einem Monat vor Ort und wollte es klären, aber der entsprechende Verkäufer warkrank.
Ich habe auch vor Ort feststellen lassen, dass die Klimaanlage nicht vorhanden ist.

Klar, ich komme reichlich spät, aber ich habe es halt im Winter gekauft, wollte es im Hochsommer monieren, aber er war nicht da und meine Zeit und Lust mich herumzuärgern tendierte halt gegen 0.
Hätte ich anders regeln sollen, weiß ich.

Das mit der Frankfurter Tabelle finde ich klasse, danke Plutos.
Ich kann ja mit 15% anfangen, er kann mich ja immer noch herunterhandeln, oder mir schlicht sagen, dass ich spinne.

Ich probiere das einfach mal, war schonmal einiges sehr hilfreich, danke. :)

Und ja gottverdammt, ich hätte es früher merken können. Aber es ist halt nicht mein Wagen und mir war es im Winter egal. :ugly:

Haarmann
2016-09-08, 10:19:35
The Nemesis

Ev kannst nen Satz Räder oder sowas raushauen. Da geht manchmal was aus Kulanz.

Der Verkäufer wird Dich danach aber kaum mehr mögen ;).

Mosher
2016-09-08, 10:29:36
Neu- oder Gebrauchtwagen?

Gebrauchtwagen. Von Privat gekauft, wie oben erwähnt.

Er hatte halt das "Datenblatt" des Fahrzeugs mit angeheftet, da stand dann alles drin.

Wuzel
2016-09-08, 10:58:11
Als Tipp sollte man anmerken, das praktisch alle Kartons einen Schlüssel Code über Farbe, Austattung etc. haben.
Es gibt Tabellen und Tools im Netz, um das ganze dann zu decodieren.

Das kann man dann gut dem Angebot gegenüberstellen.
Und vor allem durch-checken.

Edit: einen sehr guten Link ahbe ich auch parat -> http://www.mobilverzeichnis.de/
Als Beispiel, wie so etwas aussieht: http://www.mobilverzeichnis.de/bmw/2257-bmw-ausstattungscodes

127.0.0.1
2016-09-08, 11:34:33
Hmmm... Im ersten Posting steht aber dass er es bei einem gewerblichen Händler gekauft hat...

also, es geht um einen gebrauchten Opel Corsa von 2006, gut gepflegtes Auto unter 100k km, gekauft bei einem Autohändler für 4250€

Die ganzen Argumente ala "hätte das bei Übergabe ja überprüfen müssen" und "wenn es fast ein Jahr nicht gestört hat kanns ja doch nicht soooo wichtig gewesen sein" wurden ja alle schon gebracht und spiegeln das 3DC Bauchgefühl wieder. Ob das juristisch aber auch so gesehen wird ist eine ganz andere Frage, immerhin fehlt unzweifelhaft eine zugesicherte Eigenschaft und zwar nichts banales wie ein Becherhalter sondern die Klimaanlage, die man mal eben günstig auch nicht nachrüsten kann. Wenn er es wirklich darauf anlegt könnte es am Ende auch so laufen dass der Händler den Wagen wieder zurücknehmen muss, unter Erstattung des Kaufpreises, abzüglich natürlich der durch den Käufer im Besitzzeitraum erfolgten Nutzung. Was am Ende für den Käufer vielleicht auch nicht besonders attraktiv ist, wenn er mit dem Wagen ansonsten zufrieden ist. Wenn er die Kiste aber sowieso gerne abgeben würde könnte sich eine anwaltliche Erstberatung möglicherweise lohnen.

The Nemesis
2016-09-08, 11:50:03
Jap, ist bei einem gewerblichem Händler gekauft worden.
Im Vertrag steht unter Sonderausstattung die Klimaanlage seperat aufgelistet und im Vertrag steht auch explizit als Sondervereinbarung:
Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt 12 Monate. Ausgenommen sind Schadensansprüche bei Verletzung infolge eines Mangels am Fahrzeug.

Also ich male mir durchaus Chancen aus, aber der Verkäufer, der mir das Auto verkauft hatte soll das laut Aussage Autohändler mit mir klären, ist aber bis zum 20.9. im Urlaub. Mal sehen ob das eine Hinhalte-Taktik ist. Termin ist auf Wiedervorlage, ansonsten stehe ich da vor der Tür, ist um die Ecke.
Ich sehe die Sondervereinbarung so, dass ich im Prinzip bis November habe, um diesen Mangel beseitigen zu lassen. Sehe ich das falsch?

Danke für den Beitrag 127.0.0.1. Also wir mögen den Wagen soweit, es ist nur wirklich sehr schade, dass die Klimaanlage nicht dabei ist. Wir wollen eigentlich nicht soweit eskalieren, dass man einen Anwalt benötigt. Ich kann mir auch ersteinmal nicht vorstellen, dass dem Händler eine gütliche Einigung nicht auch erstrebenswerter erscheint.

Korfox
2016-09-08, 11:50:40
Hmmm... Im ersten Posting steht aber dass er es bei einem gewerblichen Händler gekauft hat...

Der TE hat sein Auto vom Händler, Mosher, der direkt gefragt wurde, hat seines von privat... Kontext.

Ich sehe das ganze so:
12 Monate Sachmängelhaftung. Fertig. (Selbst bei 6 Monaten wäre es über die Schlüsselnummer wohl recht einfach nachweisbar, dass die Klima von Anfang an nicht enthalten war...)
Es ist völlig banane, wann der Kunde feststellt, dass die Sache fehlerhaft ist und wie wichtig sie ihm ist. Es fehlt etwas, das beworben und zugesichert wurde. Da gibt es keine Diskussion.

Wo ich unsicher werde:
Eigentlich müsste dir der Händler doch entweder nachbessern (sprich: Klima einbauen) oder den Schaden rückerstatten (geht man hier jetzt nach Frankfurter Liste oder lässt man sich einen Kostenvoranschlag machen, was eine Nachrüstung kosten würde?)...
Oder sehe ich das falsch?

Ich denke auch, dass du auf eine Nachbesserung/Schadhafthaltung bestehen kannst und nicht auf ein Rücknahmeangebot eingehen musst. Bin aber auch da unsicher (da waren doch die 1€-Autkionen bei eBay, bei denen der Käufer dann bei Rücktritt des Verkäufers den Schaden ersetzt bekommen musste usw. usf.)...

Fliwatut
2016-09-08, 12:03:56
Ja, der Händler hat ein Recht auf Nachbesserung, der Käufer hat ein Recht auf Nachlieferung. Der Einbau einer Klimaanlage wird sich aber wohl eher nicht lohnen und ist imho auch nicht durchsetzbar, deswegen dürfte eine Minderung des Kaufpreises am sinnvollsten sein. Um die Höhe wird sich dann sicherlich gestritten.

gr0mit
2016-09-08, 12:29:56
Hier wurde über etwas ähnliches berichtet: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/08/10/autoanzeige-muss-richtig-sein/.
Allerdings monierte der Käufer den Mangel schon bei Erhalt des Fahrzeuges. In dem Fall urteilte das Gericht so, wie sich hier bereits mancher äußerte.
Der Käufer darf den Wagen zurückgeben und erhält sein Geld zurück, allerdings unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung (Aktenzeichen 28 U 2/16).

The Nemesis
2016-09-21, 17:06:35
So, Update:
Händler kam aus dem Urlaub, ich hab ihn angerufen. Er bietet mir an, die demnächst anfallende Inspektion bei sich im Hause zu übernehmen. Entspricht Kosten von ca. 250€ für mich, kostet die natürlich quasi einen feuchten Handschlag.
Hatte dann überlegt, ob ich dann eher so etwas im Rahmen 400€ + die Inspektion verlange, aber wenn ich dann die Inspektion dort mache, kann ich wohl davon ausgehen, dass die die 400€ auf anderem Wege wieder hinein holen möchten?
Ich fahre nur Firmenwagen (weil ich mit dem eigentlich Thema so wenig wie möglich zu tun haben will), bin auf dem Gebiet nicht besonders bewandert.
Vermutlich gehe ich einfach mal auf 600€ und lasse mich dann auf 400€ runterhandeln, das reicht mir eigentlich.
Ich bin gespannt.

ux-3
2016-09-21, 20:42:10
Was hatte die Kiste gekostet? Ich vermute auch, dass eine Rücknahme möglich ist. Wenn wichtig, Anwalt/Rechtsberatung.

The Nemesis
2016-09-24, 03:19:41
4250€. Der Händler will den Schaden für sich natürlich so gering wie möglich halten und er versucht sehr weit unten anzufangen. War aber beruflich paar Tage weg, kann also erst Montag weiterverhandeln. Aber wenn er es weiter auf die Schiene versucht, dann kommt halt der Anwalt. Das Auto ist soweit in Ordnung und ich bin auch nicht zwingend auf's Geld aus, ich kann es nur nicht ausstehen, verarscht zu werden. Da höre ich im Zweifel dann auch mit dem Verhandeln auf. Kommt also ganz darauf an, wie es weitergeht. Ich werde dann zügig mal die korrekte Sachlage herstellen.
Edit: Ah, ADAC Plus Mitgliedschaft beinhaltet ja sogar eine Rechtsberatung.

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Bei Verträgen rund ums Auto
Wenn Sie z.B. mit einem Gebrauchtwagenverkäufer streiten,

Lass ich das jetzt am Besten noch einmal im Gespräch mit dem Händler fallen, sodass er sein Angebot nachbessern darf? Weil wenn ich schon Rechtsbeistand suche, dann wäre es ja verschwendet, nicht das maximale herauszuholen, außer der Anwalt hat gar keine Lust, das zu erstreiten und rät mir zum Vergleich.