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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer haftet bei Verlust von Rechnungen?


Craig
2016-09-13, 23:12:51
Bei uns in der Firma sind einige Reise-Rechnungen/Belege verloren gegangen. Ich hatte sie in der Buchhaltung abgegeben, aber scheinbar kamen sie dort nie an.

Nun will man mir die Kosten privat in Rechnung stellen.

Zwei Fragen hier:
a) Es gibt Kreditkartenbelege, werden die im Zweifel nicht vom Finanzamt anerkannt?
b) Wer haftet bei Verlust von Rechnungen? Wirklich der Mitarbeiter? Auch wenn er die Ausgaben mit der Firmenkreditkarte begründen kann?

Philipus II
2016-09-14, 23:55:40
Rechnungen neu anfordern? Das geht erstaunlich oft.

Zafi
2016-09-15, 08:39:16
Die Firma die dir die Rechnung ausgestellt hat, ist dazu verpflichtet, diese 10 Jahre aufzuheben. Die sollte dir problemlos eine Zweitschrift machen können.

Dykstra
2016-09-15, 08:47:31
Passiert bei uns auch öfters. Inzwischen fordert die mit der Abrechung beauftragte Stelle die Zweitsschrift der Rechnung immer gleich selber an. War eingentlich bisher noch nie ein Problem.

Rancor
2016-09-15, 08:48:44
Einfach ne Rechnungskopie anfordern Oo.

Hamster
2016-09-15, 11:33:40
Rechnungen anfordern geht natürlich, beantwortet aber nicht die Frage des TS.
Finde das nämlich auch ganz spannend wer da "haftet".
Manchmal kann man keine Kopie anfordern (Parkhaus bspw.) oder die Rechnung stammt von einer Auslandsreise.

Ich kenne das in der Praxis allerdings auch so, dass für kleinere Beträge eine "Eigenrechnung" akzeptiert wird, sowie die Ünersicht über Kreditkartenabbuchungen.

Cherry79
2016-09-15, 11:51:36
wie von den anderen schon angemerkt: Rechnungskopien anfordern, soweit möglich, für alles andere:
https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenbeleg

Craig
2016-09-15, 22:21:35
Rechnungen anfordern geht natürlich, beantwortet aber nicht die Frage des TS.
Finde das nämlich auch ganz spannend wer da "haftet".
Manchmal kann man keine Kopie anfordern (Parkhaus bspw.) oder die Rechnung stammt von einer Auslandsreise.

Ich kenne das in der Praxis allerdings auch so, dass für kleinere Beträge eine "Eigenrechnung" akzeptiert wird, sowie die Ünersicht über Kreditkartenabbuchungen.

Ja, ich bin da gerade dran, aber UBER reageirt zum Beispiel nicht und ein Hotel in Afrika auch nicht.

Habe leider nichts im Internet zur Haftungsfrage gefunden, haftet der Angestellte, wenn er mit einem Firmenwagen einen Unfall baut? Nein, nur wenn er grob fahrlässig handelt.

Haftet der Angestellte, wenn Firmenrechnungen "verloren" gehen, er aber ein Businesszweck nachweisen kann? Dazu finde ich leider nichts....

Philipus II
2016-09-15, 22:27:53
In beiden hier genannten Fällen stellt sich diese Frage konkret nicht. Das Hotel in Afrika berechnet keine deutsche Umsatzsteuer. Ein Eigenbeleg in Kombination mit der Kreditkartenabrechnung (letztere macht die Zahlung fürs Finanzamt doch ziemlich glaubhaft) ist daher absolut ausreichend, um jeglichen Schaden vom Unternehmen abzuwenden.

Arbeitnehmer haften im Regelfall dann für verursachte Schäden, wenn es sich um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz handelt. Solange du nicht immer wieder und weit über dem Schnitt Rechnungen verschlampst oder diese systematisch als Papierflieger verwendest ist alles gut. Sowohl mangelnde Mitwirkung (z.B. Weigerung, Eigenbelege zu unterschreiben) als auch allzu häufiges Schlampen könnte arbeitsrechtliche Konsequenzen (Arbeitsverweigerung, Schlechtleistung) haben.

Craig
2016-09-15, 23:11:20
In beiden hier genannten Fällen stellt sich diese Frage konkret nicht. Das Hotel in Afrika berechnet keine deutsche Umsatzsteuer. Ein Eigenbeleg in Kombination mit der Kreditkartenabrechnung (letztere macht die Zahlung fürs Finanzamt doch ziemlich glaubhaft) ist daher absolut ausreichend, um jeglichen Schaden vom Unternehmen abzuwenden.

Arbeitnehmer haften im Regelfall dann für verursachte Schäden, wenn es sich um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz handelt. Solange du nicht immer wieder und weit über dem Schnitt Rechnungen verschlampst oder diese systematisch als Papierflieger verwendest ist alles gut. Sowohl mangelnde Mitwirkung (z.B. Weigerung, Eigenbelege zu unterschreiben) als auch allzu häufiges Schlampen könnte arbeitsrechtliche Konsequenzen (Arbeitsverweigerung, Schlechtleistung) haben.

Okay, danke. Das ist doch schon mal eine Aussage. Damit lässt sich sicherlich argumentieren. Bei mir kam irgendwie ein Umschlag mit den August Rechnungen weg, ob er vom Schreibtisch flog oder sonst wo weg war - keine Ahnung.

Werde das mit der Buchhaltung auf alle Fälle noch mal so diskutieren.

Berni
2016-09-17, 13:12:38
Nächstes Mal einfach ne Kopie machen vor dem Weiterschicken und diese solange aufheben bis die Abrechnung durch ist.