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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : demnächst arbeitslos, wann der AA melden


Gast
2016-10-09, 16:31:29
Hi,
ich hab letzten Freitag mitgeteilt bekommen das mich die Firma nicht weiterbeschäftigen will und nun hätte ich mal kurze Fragen dazu.
- Bin seit 15 Jahren im Betrieb
- Vertag war unbefristet
- Kündigung z Ende April des kommenden Jahres
-> wann genau muss ich dem Arbeitsamt melden, das ich demnächst ohne Arbeit bin? Es heißt sobald man Kenntnis davon hat, aber es wird auch gesagt, FRÜHSTENS 3 Monate vorher.
Kann mir jemand genau sagen, wann ich mich bei AA melden muss.

Noch eine Frage, hätte ich nach 15 Jahren Anspruch auf Abfindung?

maximum
2016-10-09, 16:38:44
Hi,<br />
ich hab letzten Freitag mitgeteilt bekommen das mich die Firma nicht weiterbeschäftigen will und nun hätte ich mal kurze Fragen dazu.<br />
- Bin seit 15 Jahren im Betrieb<br />
- Vertag war unbefristet<br />
- Kündigung z Ende April des kommenden Jahres<br />
-&gt; wann genau muss ich dem Arbeitsamt melden, das ich demnächst ohne Arbeit bin? Es heißt sobald man Kenntnis davon hat, aber es wird auch gesagt, FRÜHSTENS 3 Monate vorher.<br />
Kann mir jemand genau sagen, wann ich mich bei AA melden muss.<br />
<br />
Noch eine Frage, hätte ich nach 15 Jahren Anspruch auf Abfindung?<br />
<br />
Soweit ich weiß spätestens 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden (geht telefonisch). Am ersten Tag dann persönlich arbeitslos melden in der Agentur für Arbeit. Haben sie einen Grund mitgeteilt? Manchmal kann man da noch was machen. Zur Abfindung kann ich nichts sagen. Unterschreib auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag, sonst bekommst du u.U. kein Geld vom Amt für 3 Monate.

Gast
2016-10-09, 17:05:22
Danke maximum
also heißt das das ich mich genau ende Januar 2017 beim Arbeitsamt melden muss.
Noch was, bis ende April bin ich auch nicht freigestellt falls das noch hilfreich sein kann.
Grund für die Kündigung gibt es offiziell nicht, aber leider stimmt in der letzten Zeit die Chemie mit meinem Chef nicht mehr, an der Leistung gibt es nichts auszusetzen.

Falls ihr noch Tipps habt, wäre ich euch sehr dankbar.

Rooter
2016-10-09, 17:22:07
Noch eine Frage, hätte ich nach 15 Jahren Anspruch auf Abfindung?Einen (gesetzlichen) Anspruch auf Abfindung gibt es nicht.
Mit welcher Begründung wirst du gekündigt?
Ggf. Kündigungsschutzklage einreichen, der Richter spricht dir dann i.d.R. ein halbes Monatsbrutto pro Beschäftigungsjahr zu.

MfG
Rooter

Philipus II
2016-10-09, 17:26:14
Ich empfehle, dich beim Fachanwalt beraten zu lassen. Ohne Anwalt bekommst du in der Regel keine Abfindung.

Gast
2016-10-09, 17:31:26
Wie bereits geschrieben gibt es offiziell keine Begründung, nur das seit einiger Zeit die Chemie nicht mehr stimmt, also ich hab absolut kein Fehlverhalten zur Tage gebracht oder ähnlichem.

Der Weg zum Anwalt wäre zwar angebracht und eine Kündigungsschutzklage zu erheben, aber leider kann ich mir diesen absolut nicht leisten auch das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben, wäre für mich ein absolutes Desaster.
Übrigens es geht hier um ein Kleinbetrieb mit ca. 20 Mitarbeitern

nalye
2016-10-09, 17:36:54
Es gibt vom Amt eine Beihilfe fuer Rechtsberatungssachen, aber keine ahnung, wie da die Huerden sind... Einfach mal beim AA anrufen und die koennen Dir auch weiterhelfen

PHuV
2016-10-09, 17:43:37
Grund für die Kündigung gibt es offiziell nicht, aber leider stimmt in der letzten Zeit die Chemie mit meinem Chef nicht mehr, an der Leistung gibt es nichts auszusetzen.
Da würde ich aber mal genauer nachhaken, es muß da was geben, sonst würde man Dir ja nicht einfach so kündigen, wenn es keine betrieblichen Gründe (Abbau, schlechte Zahlen etc.) gibt. Und da würde man dann auch ein Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung machen.

http://www.spiegel.de/karriere/abfindung-bei-kuendigung-mit-viel-geld-koennen-arbeitnehmer-rechnen-a-1043802.html

Mache es, wie die anderen raten, und nimm einen Anwalt. Wenn Du die Kündigung ungerechtfertigt siehst, gehe auf alle Fälle vors Arbeitsgericht.

00-Schneider
2016-10-09, 17:53:58
"Ich verstehe mich mit dem Chef nicht mehr" ist definitiv kein seriöser Kündigungsgrund. Anwalt nehmen und der Kündigung widersprechen.

Fliwatut
2016-10-09, 17:59:15
Übrigens es geht hier um ein Kleinbetrieb mit ca. 20 Mitarbeitern
Kleinbetrieb im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes ist, wer 10 und weniger Arbeitnehmer beschäftigt. Lass dich vom Anwalt beraten!

Rooter
2016-10-09, 19:19:40
Wie bereits geschrieben gibt es offiziell keine Begründung, nur das seit einiger Zeit die Chemie nicht mehr stimmt, also ich hab absolut kein Fehlverhalten zur Tage gebracht oder ähnlichem.Man kann dir nach 15 Jahren nicht einfach unbegründet kündigen.

"Ich verstehe mich mit dem Chef nicht mehr" ist definitiv kein seriöser Kündigungsgrund. Anwalt nehmen und der Kündigung widersprechen.
Kleinbetrieb im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes ist, wer 10 und weniger Arbeitnehmer beschäftigt. Lass dich vom Anwalt beraten!Genau so.
Wir reden hier nach 15 Jahren immerhin von einer Abfindungssumme im 5-stelligen Bereich!

MfG
Rooter

nalye
2016-10-09, 19:27:30
Seit wann ist es denn so, dass hier in D alle Leute denken, es muss ein Abfindung geben? In bestimmten Faellen ist das sinnvoll, da der Arbeitgeber einen juristischen Weg vermeiden will, aber es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung, siehe auch den Link von PHuV...

Langlay
2016-10-09, 19:52:47
Seit wann ist es denn so, dass hier in D alle Leute denken, es muss ein Abfindung geben? In bestimmten Faellen ist das sinnvoll, da der Arbeitgeber einen juristischen Weg vermeiden will, aber es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung, siehe auch den Link von PHuV...

Die Abfindung gibts für das einseitige Aufkündigen eines unbefristen Vertrages.

Fliwatut
2016-10-09, 19:54:27
Eine Abfindung wird meist gezahlt, weil es als Nicht-Kleinbetrieb schwierig ist, Mitarbeiter aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zu entlassen, besonders nach 15 Jahren.

Watson007
2016-10-09, 19:59:31
eine Abfindung lässt sich entweder nur freiwillig vom Arbeitgeber oder über einen Vergleich bei einer Kündigungsschutzklage erreichen (sofern der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter hat, für kleinere Betriebe gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht)

wichtig: nachdem du die Kündigung erhalten hasst, MUSST du innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen, sofern du eine Abfindung erhalten willst. Diese 3-Wochen-Frist ist sehr wichtig, sonst ist die Kündigung automatisch rechtlich gültig. Diese Regelung ist in Deutschland leider sehr arbeitgeberfreundlich.

Langlay
2016-10-09, 20:06:14
wichtig: nachdem du die Kündigung erhalten hasst, MUSST du innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen, sofern du eine Abfindung erhalten willst. Diese 3-Wochen-Frist ist sehr wichtig, sonst ist die Kündigung automatisch rechtlich gültig. Diese Regelung ist in Deutschland leider sehr arbeitgeberfreundlich.

Dazu sei angemerkt die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Also nach Erhalt der schriftlichen Kündigung tickt die Uhr.

Annator
2016-10-09, 20:13:26
Danke maximum
also heißt das das ich mich genau ende Januar 2017 beim Arbeitsamt melden muss.
Noch was, bis ende April bin ich auch nicht freigestellt falls das noch hilfreich sein kann.
Grund für die Kündigung gibt es offiziell nicht, aber leider stimmt in der letzten Zeit die Chemie mit meinem Chef nicht mehr, an der Leistung gibt es nichts auszusetzen.

Falls ihr noch Tipps habt, wäre ich euch sehr dankbar.

Wie bereits geschrieben gibt es offiziell keine Begründung, nur das seit einiger Zeit die Chemie nicht mehr stimmt, also ich hab absolut kein Fehlverhalten zur Tage gebracht oder ähnlichem.

Der Weg zum Anwalt wäre zwar angebracht und eine Kündigungsschutzklage zu erheben, aber leider kann ich mir diesen absolut nicht leisten auch das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben, wäre für mich ein absolutes Desaster.
Übrigens es geht hier um ein Kleinbetrieb mit ca. 20 Mitarbeitern

Dringend einen Anwalt nehmen auch wenn das Geld kostet. Da scheint der AG einiges falsch zu machen. Solange auf Arbeit die Füße still halten bis du beim Anwalt warst und ordentlich beraten wurdest. Die 190€ sollten auf jeden Fall drin sein.

Cerise
2016-10-09, 20:36:01
Die Abfindung gibts für das einseitige Aufkündigen eines unbefristen Vertrages.
Seit wann denn das? Abfindungs gibts wenn man sich mit dem AG darauf einigt, sonst eben nicht. Ausnahme ist eine betriebsbedingte Kündigung, aber dann muss das im Kündigungsschreiben stehen.
Eine ordentliche Kündigung muss auch nicht begründet werden, aber wenn du Kündigungsschutzklage einlegst (würde ich in jedem Fall machen) muss der AG dem Gericht die Gründe darlegen.

Über die Sperre beim AA im Falle eines Aufhebungsvertrags entscheidet wohl der jeweilige Sachbearbeiter dort, insofern würde ich da einfach mal vorsprechen.

novl
2016-10-09, 20:41:45
Man kann dir nach 15 Jahren nicht einfach unbegründet kündigen.


Genau so.
Wir reden hier nach 15 Jahren immerhin von einer Abfindungssumme im 5-stelligen Bereich!

MfG
Rooter

Frage am Rande, hat man immer Anspruch auf eine Abfindung, wenn man aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis arbeitergeberseitig gekündigt wird?

Cerise
2016-10-09, 20:42:31
Frage am Rande, hat man immer Anspruch auf eine Abfindung, wenn man aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis arbeitergeberseitig gekündigt wird?
Nein, es gibt überhaupt keinen Anspruch auf eine Abfindung!

Paran
2016-10-09, 20:42:56
Nö. Dafür gibt es die ordentliche Kündigung.

Rooter
2016-10-09, 20:51:44
Frage am Rande, hat man immer Anspruch auf eine Abfindung, wenn man aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis arbeitergeberseitig gekündigt wird?Wie Cerise schon schrieb hat man gar keinen Anspruch darauf. Man hat aber gute Chancen. ;)

MfG
Rooter

Oid
2016-10-09, 21:03:57
aber es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung, siehe auch den Link von PHuV...
Das ist so nicht ganz korrekt. Im Falle einer Kündigung wegen "dringender betrieblicher Erfordernisse" (= "betriebsbedingte Kündigung") kann der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf 0,5 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit haben. Nachzulesen im Kündigungsschutzgesetz §1a. Steht so auch im Artikel.

Die Anwendbarkeit des KSchG muss jedoch zunächst mal geklärt werden. Bei einer (rechtmäßigen) außerordentlichen Kündigung ist das KschG irrelevant. Auch bei einer ordentlichen Kündigung muss zunächst festgestellt werden, ob das KSchG anwendbar ist. Das dürfte der Fall sein, da die Betriebszugehörigkeit >6 Monate und die Größe der Betriebs >10 Personen ist (Azubis zählen nicht!). Die nächste Frage ist, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist (verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Gründe).

Zuallerst muss dir aber zunächst mal schriftlich, unter Einhaltung der entsprechenden Fristen, gekündigt werden. Eine formlose Kündigung ist unwirksam. Auch die elektronische Form ist per Gesetz ausgeschlossen (§623 BGB).
Ich nehme mal an es gibt keinen Betriebsrat? Der müsste vorher (wichtig) auch beteiligt gewesen sein.

Ich kann aber auch nur zu einem Anwalt raten, da die Umstände der Kündigung ja schon dubios sind.

PHuV
2016-10-09, 23:03:37
Nö. Dafür gibt es die ordentliche Kündigung.
Trotzdem wird man nicht "einfach so" mal gekündigt. Eine Firma trennt sich nicht einfach so von einem so langjährigen Mitarbeiter, dafür muß es einen Grund geben. Entweder, der TS erzählt uns nicht alles, oder es gibt doch einen betrieblichen Hintergrund, den der TS nicht weiß, wo aber sehr wohl dann eine Abfindung gerechtfertigt wäre.

Wie gesagt, es ist müßig, hier mit so wenig Infos etwas zu raten. Der beste Tip ist immer noch, direkt gleich vor ein Arbeitsgericht gegen und gegen die Kündigung klagen (dafür braucht es nicht unbedingt einen Anwalt), und eben zu einem Anwalt zu gehen. Man kann mit solchen Maßnahmen eher auf eine Abfindung hoffen, oder das die Kündigung zurückgenommen wird. Aber dann ist das Vertrauen eh nicht mehr da, und man sollte besser gehen.

Korfox
2016-10-10, 07:39:16
Mal eben aufgeführt, wann man als AG ordentlich kündigen kann, wenn das KSchG greift (also die angesprochenen >6 Monate und >10 Mitarbeiter exklusive Azubis):
- Personenbedingt: Der AN ist nicht mehr in der Lage, seine Arbeit wie vereinbart zu verrichten (fachliche, persönliche oder gesundheitliche Gründe)
- Verhaltensbedingt: Schwere, schuldhafte Pflichtverletzung nachweisbar (Leistung, Vertrauen, betriebliche ordnung) - ohne Weiteres nicht ohne Abmahnung möglich
- Betriebsbedingt: Dürfte bekannt sein. Wenn ich das gerade richtig im Kopf habe dürfte der AG hier die Stelle innert einer gewissen Frist auch nicht neu besetzen (außer durch externe).

Ich würde auch das Geld in einen Anwalt investieren (und sobald die finanziellen Rahmen wieder stabil sind eine Rechtschutzversicherung abschließen). Prozesskostenbeihilfe könnte dann auch ein Stichwort sein, wenn es zum Prozess kommt.

Wenn eine Kündigungsschutzklage (bzw. Klage auf Wiedereinstellung) läuft, dann ist es ungeschickt, währenddessen schon Bewerbungen laufen zu haben, da es dann unglaubwürdig ist, dass man in den Betrieb zurück will.

Annator
2016-10-10, 09:16:12
Frage am Rande, hat man immer Anspruch auf eine Abfindung, wenn man aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis arbeitergeberseitig gekündigt wird?

Kommt auf die Art der Kündigung an.

Die meisten Abfindungen gibt es, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer diese anbietet und im Gegenzug der Arbeitnehmer auf eine Klage verzichtet.

Mortalvision
2016-10-10, 12:57:31
Bitte melde deine Kündigung, egal ob du dagegen vorgehen möchtest oder nicht, Abfindung willst oder nicht, unbedingt persönlich dem Arbeitsamt. Einfach nach der Arbeit vorbeifahren, Personalausweis zeigen, Kündigungsschreiben kopieren lassen, fertig. Einem längeren Termin beim Arbeitsvermittler erstmal mut Hinweis auf die Arbeitszeiten und ggf. laufendes juristisches Verfahren dankend widersprechen und auf einen späteren Termin in ein paar Monaten hinsprechen. Keinesfalls einen Aufhebungsvertrag ohne eigenen Anwalt unterschreiben!

Abfindungen sind nett, müssen aber im Jahr der Bewilligung seitens des AG versteuert und sozialversichert bereinigt werden. Wenn überhaupt, handelt man eine Abfindung in der ersten Jahreshälfte aus, wenn man nachher arbeitslos sein sollte. Das ALG I oder II müssten steuerfrei sein!

EureDudeheit
2016-10-10, 13:43:04
Es besteht kein Anwaltszwang vor dem Arbeitsgericht! Dementsprechend könntest du sogar selber Kündigungsschutzklage einreichen. Im ARbeitsgerichtsprozess trägt jeder seine Anwaltskosten selber, selbst im Falle des Verlieren bist du somit nicht verpflichtet die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen.

Du könntest natürlich auch Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht beantragen oder einen Beratungsschein. Das Amtsgericht hilft dir hier sicherlich weiter.

Fliwatut
2016-10-10, 14:48:01
Es besteht kein Anwaltszwang vor dem Arbeitsgericht!
Was hilft das, wenn man keine Ahnung vom Arbeitsrecht und was weiß ich, was da noch so alles relevant ist (ZPO?), hat?

EureDudeheit
2016-10-10, 15:51:29
Was hilft das, wenn man keine Ahnung vom Arbeitsrecht und was weiß ich, was da noch so alles relevant ist (ZPO?), hat?


Das Gericht hat zu ermitteln und der Richter wird schon die richtigen Fragen stellen und auf einen Vergleich hinarbeiten, der meist mit einer Abfindung endet. Zumal hat er Hinweise zu geben, falls der Kläger den Sachverhalt nicht versteht z.B.
Das Arbeitsgericht ist eigentlich eher Pro Arbeitnehmer eingestellt.

Und wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat und kein Geld für einen Anwalt, ist es besser es wenigstens zu versuchen.

Annator
2016-10-10, 16:12:56
Es besteht kein Anwaltszwang vor dem Arbeitsgericht! Dementsprechend könntest du sogar selber Kündigungsschutzklage einreichen. Im ARbeitsgerichtsprozess trägt jeder seine Anwaltskosten selber, selbst im Falle des Verlieren bist du somit nicht verpflichtet die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen.

Du könntest natürlich auch Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht beantragen oder einen Beratungsschein. Das Amtsgericht hilft dir hier sicherlich weiter.

Guter Tipp!
Eine Erstberatung würde ich mir an seiner Stelle trotzdem holen wenn man wirklich keine Ahnung hat. Ich habe immerhin die ganzen Betriebsrat Schulungen durch. Denke das hat der Gast aber nicht.

Gast
2016-10-10, 17:41:50
1.
Ich habe noch nirgend von einer erfolgten gültigen Kündigung gelesen. Somit liegt noch kein Streitfall vor. In der Zwischenzeit gibt es Anbieter die Rechtschutzversicherungen mit 4 Wochen Karenzzeit anbieten. Evtl. noch ne Chance hier die Lücke zu schließen.
2.
Abfindung ist nichts anderes als Schweigegeld. AN zuckt nicht, AG löhnt dafür. Je nach Verhandlungsposition kann es Pauschale Beträge geben oder xx,xx Gehälter/Beschäftigungsjahr. Rekord den ich mal erlebt habe waren pauschal 75k€ was fast 4Gehältern/Jahr entsprach.

Es kann sich lohnen eine entsprechende Drohkulisse aufzubauen. "Ich mag dich nicht" ist kein Grund der im Gesetz vermerkt ist. Insofern würde jeder Richter lachen und die Kündigung für ungültig erklären. Wenn es wirklich keine besseren Gründe gibt kann man das sehenden Auges eskalieren Lassen und pokern.
Wichtig: Das Arbeitsgericht entscheidet zur Kündigung und da digital: geht/geht nicht. Ein Abfindungsvorschlag vom Gericht dient nur dazu den zerrütteten Verhältnissen Rechnung zu tragen und beide Parteien Gesicht wahren zu lassen. Es ist kein Urteil. Wenn es mit der beruflichen Zukunft mies aussieht ist auch eine Weiterbeschäftigung evtl. eine sinnvolle Option.

cartman5214
2016-10-10, 17:59:46
Es gibt Versicherer die mit nur 4 Wochen Karenz Rechtschutz anbieten. Da TE nur von angekündigter aber nicht erfolgter Kündigung sprich kann es noch eine Option sein hier entsprechende Deckungen zu organisieren.

Ansonsten gilt: Abfindung ist Schweigegeld. Es gibt keine Pflicht zur Abfindung. AN klagt nicht dafür zahlt AG Abfindung. Die Höhe ist abhängig davon wie die Verhandlungspositionen stehen. Wenn an der Kündigung nicht zu rütteln ist dann kann es durchaus 0,00€ geben, ansonsten ist es nach oben offen. Die 0,5Gehälter/Jahr sind ein Richtwert mehr nicht. Ich hab mal 75k€,was 4Gehältern im Monat entsprach, gesehen.

"Ich mag dich nicht" ist ein klarer Fall von keine Begründung. Eine Klage sollte sich, wenn keine echten Gründe kommen, lohnen.

Ansonsten gilt: Das Arbeitsgericht entscheidet zur Gültigkeit einer Kündigung und zwar mit ja oder nein. Mehr nicht. Ein gerichtlicher Vorschlag zur Abfindung ist nichts anderes als der Notausgang für beide Parteien zur Gesichtswahrung und trägt dem üblicherweise zu diesem Punkt zerrütteten Verhältnis Rechnung. Drauf eingehen muss keine Partei. Und je nach beruflicher Perspektive kann es auch sinnvoller sein das durchzuboxen. Wenn Arbeitslosigkeit ohne gute Chancen in der Region droht dann lieber an den Job klammern.

PHuV
2016-10-10, 18:50:52
Die 0,5Gehälter/Jahr sind ein Richtwert mehr nicht. Ich hab mal 75k€,was 4Gehältern im Monat entsprach, gesehen.
75000K in 4 Monaten? :eek: Was war das für ein Job?

cartman5214
2016-10-10, 19:16:40
75000K in 4 Monaten? :eek: Was war das für ein Job?

Formulierungsfehler, die Summe entsprach auf die Beschäftigungsjahre gesehen 4 Monatsgehältern pro Jahr und somit nicht den klassischen 0,5. Smartphone vom Flughafen ist sch... Für längere texte

konkretor
2016-10-10, 22:24:02
Aufhebungsvertrags entscheidet wohl der jeweilige Sachbearbeiter

???

Die sind immer ganz lieb zu einem.


Ja genau, nie nie einen Aufhebungsvertrags unterschreiben, das ist das dümmste was man tun kann.


Gerade von einer bekannten mit bekommen, die so blöde war zu unterschreiben.
Trotz Gutachten vom Psychologen und Anwalt gab es eine Sperre von mehr als 3 Monaten.
Begründung war Aufhebungsvertrags unterschrieben und ja Abfindung bekommen.
Der Sachbearbeiter hilft dir immer das Leben noch schwerer zu machen.


Nimm das Geld für eine Stunde beim Anwalt in die Hand! Nimm alle Unterlagen mit, dann wird das sicher sauber geklärt werden.

IchoTolot
2016-10-29, 20:09:43
-> wann genau muss ich dem Arbeitsamt melden, das ich demnächst ohne Arbeit bin? Es heißt sobald man Kenntnis davon hat, aber es wird auch gesagt, FRÜHSTENS 3 Monate vorher.
Kann mir jemand genau sagen, wann ich mich bei AA melden muss.

Noch eine Frage, hätte ich nach 15 Jahren Anspruch auf Abfindung?

"Anspruch" auf Abfindung hast du nie. ^^ Bei solchen Vorstellungen muss ich immer schmunzeln..

Da ich selber damit mal auf die Schnauze geflogen bin: Melde denen das am besten direkt sobald du Bescheid weißt, dass du arbeitssuchend wirst. Dann kann nichts schiefgehen.

Gast
2016-12-06, 08:21:38
Trotz Gutachten vom Psychologen und Anwalt gab es eine Sperre von mehr als 3 Monaten.
Begründung war Aufhebungsvertrags unterschrieben und ja Abfindung bekommen.


Vollkommen korrekt, denn ALG1 und gleichzeitig Abfindung schließen sich de facto gegenseitig aus.

Denn:

- ohne Kündigungsschutzklage -> 3 Monate Sperre ALG1
- mit KSK -> 1. Urteil auf rechtmäßige Kündigung -> Keine Abfindung, keine Sperre
2. Urteil auf unrechtmäßige Kündigung -> Arbeitsverhältnis läuft weiter; wenn dann Vergleich vor Gericht auf Abfindung: siehe oben -> 3 Mon. Sperre

PC-Kurbel
2017-01-05, 02:40:39
Evtl. noch eine kleine Richtigstellung vom ersten Post. Man muss sich nicht frühestens 3 Monate vorher melden, sondern spätestens 3 Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Falle einer "kurzfristigen" Kündigung oder zum Beispiel einer Firmenpleite, wo weniger als 3 Monate bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit vorhanden sind, muss man sich noch am selben Tag arbeitslos melden. Ein kurzer Anruf genügt dafür aber. Die Details werden dann geklärt.

PC-Kurbel
2017-01-05, 02:42:04
Grundsätzlich gilt: Erst einmal alles beantragen und Fristen wahren. Wer es nicht versucht, kann auch nicht angenommen werden.