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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vertragsbruch - Per mail?


Dos
2016-11-02, 21:57:22
Hallo,

folgendes,
habe über beendete Ebay Angebote einen Verkäufer gefunden der mir Hardware verkauft. Ich habe den angemailt und bekam promt Angebote.
Wie haben uns auf ein preis geeinigt (200€) und er sagte zu.
Nun schreibt er das er ein anderen Käufer gefunden hat der ihn viel mehr bietet. dabei habe ich weder weiter verhandelt noch abgesagt.
Zählt das zu Vertragsbruch, kann man da was machen ? also ganz ehrlich sowas macht man doch nicht ?

w0mbat
2016-11-02, 21:58:57
War klar, welche Ware zu welchem Preis verkauft wird?

Dos
2016-11-02, 22:00:54
ja eindeutig.
Er hat anschließend mit Zitat "Ok, einverstanden. Lieferanschrift Bezahlung Paypal?" geantwortet.

Virtuo
2016-11-02, 22:07:21
Hast du eine Bestellung getätigt? Du brauchst ein Angebot und eine Bestellung für einen Kaufvertrag. Man könnte sein OK als Auftragsbestätigung sehen. Aber ganz ehrlich wo willst du das durchsetzen für 200 Euro?

Dos
2016-11-02, 22:09:23
Nein das war per Email bzw. über Ebay-nachrichten.

Der Sandmann
2016-11-02, 22:18:22
Das kannst du vergessen.

Völlig egal was der in einer email geschrieben hat.

127.0.0.1
2016-11-02, 22:22:27
Üblicherweise kommt der Kaufvertrag bei Internetbestellungen mit der Lieferung der Ware durch den Verkäufer zum Abschluss. Unverbindliche eMails, Angebote und Anfragen sind nett, rechtlich aber für beide Seiten nicht bindend.

Philipus II
2016-11-02, 22:33:34
Die Durchsetzung ist extrem schwierig. Vergiss es.

Virtuo
2016-11-02, 22:37:22
Üblicherweise kommt der Kaufvertrag bei Internetbestellungen mit der Lieferung der Ware durch den Verkäufer zum Abschluss. Unverbindliche eMails, Angebote und Anfragen sind nett, rechtlich aber für beide Seiten nicht bindend.

Der Kaufvertrag kommt durch unverbindliches Angebot, Bestellung und Auftragsbestätigung oder Auslieferung zustande.

Aber es gibt keine klaren Aussagen. Und wer will das erstreiten? Da lohnt der der ganze Aufwand nicht. Da würde ich lieber meine Zeit sparen und meine Nerven schonen. Schreib ihm 'ne schlechte Bewertung wenn du dich danach besser fühlst.

Plutos
2016-11-02, 23:59:13
Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustanden, die hier offenbar vorliegen (man hat sich ja scheinbar auf die essentialia negotii (Käufer, Verkäufer, Produkt, Kaufpreis) geeinigt).

Wenn es ein entsprechend guter "Kauf" war/gewesen wäre, kannst du ja versuchen, ihn durchzusetzen. Erfolgsaussichten ungewiss, aber du wärst zumindest relativ eindeutig im Recht, wenn in diesem Thread nicht entscheidende Informationen fehlen.

prinz_valium
2016-11-03, 02:19:34
Kannst es ja versuchen, aber die chance ist quasi null.

Du sagst selbst, dass du weder weiter verhandelt hast, noch abgesagt. Wenn schon ein verbindlicher vertrag zustande gekommen wäre, würde sich die frage doch gar nicht stellen. Denn dann dürftest du ja gar nicht mehr den kauf abbrechen. Das recht und die plichten bestehen schließlich auf beiden seiten. Das ist hier schließlich kein b2c vertrag mit Widerrufsrecht.

Also wie gesagt ich denke es wird unmöglich, da du ja die beweislast hättest.


Genau wegen soetwas schreibe ich bei privaten verkäufen im internet immer einen Disclaimer. Ein "okay deal" ist keine verbindliche zusage. Diese kommt erst mit austausch der daten, Zahlung und/oder versand zustande.
Es gibt nämlich massig iditoten, die nagative bewertungen abgeben, wenn man sich angeblich auf einen preis geeinigt hat und mit der person dann doch nicht handeln will. Ich suche mir aber aus mit wem ich geschäfte mache oder nicht und ein oller nikname ist internet reicht dafür nicht aus.


Ka, wie ein Gericht das sehen würde, hastt du schon bezahlt, oder seine kontodaten erhalten? Wenn nicht, dann schätze ich deine Chance noch geringer ein. Ihr seid nicht 2 kaufläute, wo Handschlag gilt

prinz_valium
2016-11-03, 02:26:04
Kannst es ja versuchen, aber die chance ist quasi null.

Du sagst selbst, dass du weder weiter verhandelt hast, noch abgesagt. Wenn schon ein verbindlicher vertrag zustande gekommen wäre, würde sich die frage doch gar nicht stellen. Denn dann dürftest du ja gar nicht mehr den kauf abbrechen. Das recht und die plichten bestehen schließlich auf beiden seiten. Das ist hier schließlich kein b2c vertrag mit Widerrufsrecht.

Also wie gesagt ich denke es wird unmöglich, da du ja die beweislast hättest.


Genau wegen soetwas schreibe ich bei privaten verkäufen im internet immer einen Disclaimer. Ein "okay deal" ist keine verbindliche zusage. Diese kommt erst mit austausch der daten, Zahlung und/oder versand zustande.
Es gibt nämlich massig iditoten, die nagative bewertungen abgeben, wenn man sich angeblich auf einen preis geeinigt hat und mit der person dann doch nicht handeln will. Ich suche mir aber aus mit wem ich geschäfte mache oder nicht und ein oller nikname ist internet reicht dafür nicht aus.


Ka, wie ein Gericht das sehen würde, hastt du schon bezahlt, oder seine kontodaten erhalten? Wenn nicht, dann schätze ich deine Chance noch geringer ein. Ihr seid nicht 2 kaufläute, wo Handschlag gilt

War "lieferanschrift? zahlung per paypal?" Seine letzte mail? Dann hast du sowieso keine chance. Zahlung und Lieferung sind essentielle Bestandteile so eines Kaufvertrags, die noch nicht geklärt sind

127.0.0.1
2016-11-03, 09:17:05
Lest doch noch einmal das OP. Das lief nicht über einen eBay Kauf, er hat den Verkäufer lediglich über eBay entdeckt und dann, ausserhalb von eBay, mit dem ein wenig unverbindlich rumgemailt. Das ist goarnix, da gibts nix zu holen, da gibts nix zu bewerten, da gibts nur unnütz Zeit zu vertrödeln.

Dos
2016-11-03, 09:38:18
Na ich lass es jetzt mal einfach, geärgert hat mich das schon...
Vor allem das er mir auch das ganze unter der Nase reibt das er es für weit mehr verkaufen will.
Hätte er gesagt das er das teil nicht mehr findet oder kaputt ist, wäre ich nicht so sauer gewesen.
Naja...

PHuV
2016-11-03, 17:35:47
Hast Du was zu verschenken? Wenn Du für Deine Zeugs mehr bekommst, dann sagst Du doch auch nicht nein, oder? ;)

Grindcore
2016-11-04, 09:52:27
Du könntest Dich beim Weinen filmen und ihm das Video per E-Mail Anhang schicken. Soll manchmal funktionieren.

Dos
2016-11-04, 16:27:42
Habe ich bereits gemacht, aber leider ohne erfolg.

Rooter
2016-11-04, 22:22:48
Hallo,

folgendes,
habe über beendete Ebay Angebote einen Verkäufer gefunden der mir Hardware verkauft. Ich habe den angemailt und bekam promt Angebote.
Wie haben uns auf ein preis geeinigt (200€) und er sagte zu.
Nun schreibt er das er ein anderen Käufer gefunden hat der ihn viel mehr bietet. dabei habe ich weder weiter verhandelt noch abgesagt.
Zählt das zu Vertragsbruch, kann man da was machen ? also ganz ehrlich sowas macht man doch nicht ?Sitzt ihr beide in DE?
Selbst wenn ja, sieht Philipus II, extrem schwierig.

MfG
Rooter