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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Rückgaberecht 14 Tage


Avalance
2016-12-01, 11:16:57
Hi,

ich versuch die Frage mal wie folgt an dem Beispiel zu formulieren:

- man kauft etwas relativ teures, doch es funktioniert nicht wie erwartet
- man geht davon aus, dass es ein Serienproblem ist (Paranoya durch Foren :rolleyes:)
- man initiiert eine Rückgabe + Geld zurück mit dem Hersteller


Eigentlich möchte man den Artikel aber haben, da keine Alternative existiert.

Die Frage: Würde bei einem Austausch des Gerätes (....also ohne Geld zurück und neukaufen) sich die Rücknahme bei Erhalt des Austauschgerätes wider zurücksetzen auf 14 tage ? Also ist das Gesetzlich irgendwo geregelt ? :confused:

Das Ding ist, ich wollte auf Nummer sicher gehen, stelle nun jedoch fest dass ich wahnsinnig viel Zeit verliere ;D:freak:

Grüße
aVa

5tyle
2016-12-01, 11:21:52
Erstaunlicherweise war ich letztens mit derselben Frage konfrontiert, es kommt ja vor, dass man mehrfach ein defektes Gerät bekommt oder es eine Inkompatibilität gibt, die man so nicht voraussehen konnte.
Erst wollte ich ja das betreffende Hardwareforum verklagen. Aber dann habe ich überlegt, meines Kenntnisstands nach läuft die Frist wieder ab dem Erhalt der Ware also zu dem Zeitpunkt wo der Käufer die Ware in seinen Besitz genommen hat für die gesetzliche Frist oder länger wenn der Verkäufer diese Frist frewillig verlängert. Bestimmte Dinge sind aber nach wie vor ausgenommen, Verbrauchsartikel, Datenträger etc. Der Käufer hat dann so lange den Anspruch immer wieder neue Ware zu verlangen, bis er eine mängelfreie Lieferung erhält und wenn es ein Jahr lang dauert, solange er die Rückgabefrist nicht überschreitet. Abgesehen davon kann der Käufer außer beim Händler in aller Regel auch beim Hersteller die Garantie geltend machen, gilt nicht für alles und nicht alle Hersteller machen das durchgängig, sollte aber in den allermeisten Fällen gehen. Ist eben nur die Frage ob man dann Anspruch hat auf Erstattung oder eben nur auf Reparatur/Austausch. Wenn die Rückgabefrist abgelaufen ist, hat man nur noch Anspruch auf Reparatur oder auf Austausch bei defekt, da ist der Händler bzw. Hersteller nicht verpflichtet. Der kann das Ding auch wieder instandsetzen/reparieren und zurücksenden. Wenn du dir nicht sicher bist, ist es immer besser wenn du nachfrägst, manche Händler reagieren da übersensibel irgendwie.

Avalance
2016-12-01, 11:32:08
Genau das ist der Punkt, "Hersteller = Verkäufer" und laut Foren in EU und US stellt der sich da "quer" wenn man > 14 Tage ist (mit einer Rücknahme) wo ich keine Lust drauf habe / mir das Risiko irgendwie zu hoch ist.

Andererseits kann ich mir nur schwer vorstellen, ein Gerät 3 oder 4 Mal zurückzusenden, bis man ein einwandfreies Produkt erhält.

Danke erstmal für die Info, ich frage beim Hersteller/Verkäufer mal nach, ob ich meine Rückgabe in einen Umtausch umwandeln kann und sich dabei meine Rückgabefrist erneut auf 14 Tage nach Erhalt des Artikels "verlängert".

Grüße
aVa

5tyle
2016-12-01, 11:41:59
Wie gesagt, ich hatte ein ähnlich gelagertes Problem. Ich habe drei mal Hintereinander defekte Ware erhalten. Ich habe das Ding dann zurückgeschickt und bei einem anderen Händler bestellt und wieder dasselbe Problem. Das Problem ist entweder ein Fehler in der Serienfertigung oder es liegt an dem Artikel selbst, da bin ich mir aber nicht sicher. Deswegen hab ich mich einfach dazu entschlossen ein gleichwertiges Gerät von einem anderen Hersteller zu kaufen, das scheint aber in deinem Fall nicht möglich zu sein. Wenn kein Wertverlust besteht könntest du es ja ggf. immer noch auf ebay etc verkaufen, das ist aber natürlich eher eine Notlösung.
Also soweit ich weiß, gesetzlich sollte sich die Rückgabefrist wiederum um denselben Zeitraum verlängern. Nur manche Händler machen das dann nicht mehr oder wollen dann die Versandkosten einfac nicht mehr bezahlen, alles schon erlebt. Im Zweifelsfall muss man sich an den Hersteller wenden, wenn der das aber nicht normal zurücknimmt, dann ist das meist kein gutes Zeichen. Da wäre es dann vielleicht empfehlenswert einen Händler zu suchen, der das Ding verkauft, dann hat nämlich der die Probleme mit dem Hersteller am Hals.

Dicker Igel
2016-12-01, 12:47:06
Die Frage: Würde bei einem Austausch des Gerätes (....also ohne Geld zurück und neukaufen) sich die Rücknahme bei Erhalt des Austauschgerätes wider zurücksetzen auf 14 tage ? Also ist das Gesetzlich irgendwo geregelt ? :confused:
Wenn Du tauschst trittst Du imo nicht vom Vertrag zurück, daher müssen sich die 14 Tage nicht zwingend resetten. Liegt 'ne Storno + neuer Vetrag vor, sollten die 14 Tage wieder greifen. Letztlich kommt es aber auch immer auf die AGB der Shops an.

5tyle
2016-12-01, 13:46:46
Wenn Du tauschst trittst Du imo nicht vom Vertrag zurück, daher müssen sich die 14 Tage nicht zwingend resetten. Liegt 'ne Storno + neuer Vetrag vor, sollten die 14 Tage wieder greifen. Letztlich kommt es aber auch immer auf die AGB der Shops an.

- man kauft etwas relativ teures, doch es funktioniert nicht wie erwartet

Wenn das Teil nicht wie vorgesehen funktioniert, also ein Mangel vorliegt, dann schon. Sonst könnte ja der Händler auf diese Art und Weise das Widerrufsrecht aushebeln. Wenn ein nicht defektes Teil geliefert wird und innerhalb der 14 Tage zurückgesendet wird, der Kunde aber im Anschluss wieder neu bestellt, dann liegt es im Ermessen des Händlers ob er den Kunden wieder beliefert. Manche machen das, wenn sie die Versandkosten nicht tragen, aber da das defekte Teil (oder auch nicht defekte Teil) nicht mehr als neu verkauft werden kann bzw. darf, würde dem Händler ein Verlust entstehen (wenn der Hersteller das nicht zurücknimmt). Der Hersteller ist aber wegen der gesetzlichen Gewährleistungsfristen auch wenn er in Händlereigenschaft auftritt immer dazu verpflichtet den Mangel zu beseitigen. Wenn also der Hersteller als Verkäufer ein Ersatzgerät (mehrfach) liefert, der Kunde sich aber danahc innerhalb der 14 Tage entscheiden sollte, dass ihm das Gerät nicht gefällt, ohne Angabe von Gründen, dann ist er ebenfalls verpflichtet das zurückzunehmen und den Kaufbetrag zu erstatten (und die Versandkosten). Wenn Versandkosten vom Händler erst erstattet werden müssen, dann hat der Käufer das Recht, die Ware nach überschreiten der 14-Tage-Frist, wenn das Geld auf seinem Konto eingegangen ist zu versenden. Allgemein gilt sowieso der Tag des Widerrufs selbst und nicht der Tag der Rücksendung, d.h. man kann an Tag 1 nach Erhalt den Widerruf erklären und das Teil aber erst Tage später zurücksenden.
Das Widerrufsrecht ist ja genau dazu da, dass die Rechte des Käufers in jedem Fall gewahrt bleiben und der Käufer dann einfach das Recht hat, den Vertrag zu Widerrufen. Das ist ja auch logisch, wer will denn nochmal beliefert werden wenn er der Reihe nach 5 Fehllieferungen bekommt. Und der Hersteller könnte sich die Qualitätskontrolle der Produkte sparen und sozusagen die Qualitätskontrolle auf Kosten der Käufer durchführen, wodurch er gerade bei Billigprodukten Kosten einsparen könnte. Das ist aber nicht Sinn der Sache, es sollen ja stets bestmöglichst funktionierende Produkte hergestellt werden und nicht für die Mülltonne. Wobei das aber in der Produktion immer noch teilweise so ist, das kommt schon vor, dass der Hersteller einfach 10% seiner Produktion in die Tonne tritt um das dann anschließend gewinnmindernd abzuschreiben. Letztenendes sind dann höhere Preise für die Käufer die Folge.