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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stempeluhr -> Einsicht bzw Herausgabe


Deathcrush
2016-12-02, 13:43:03
Wir haben bei uns auf der Arbeit eine Stempeluhr. Nun würde ich gerne wissen, habe ich ein Anrecht auf eine Kopie des Stundennachweises oder reicht es aus, wenn der Chef mir die Überstunden mitteilt? Ich habe in einer anderen Firma schon mal Probleme damit gehabt (Arbeitgeber hat die Stunden manipuliert)

Btw Wenn der Chef nicht dazu verpflichtet ist, reicht es aus, wenn man im Streitfall die Stunden selbst notiert hat?

Korfox
2016-12-02, 13:55:34
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__83.html
(1) Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen.
Die Zeitbuchungen sind meines Wissens Teil der Personalakte.

Deathcrush
2016-12-02, 14:22:53
Habe ich denn anrecht auf eine Kopie? Das ich im zweifel was in der Hand habe.

Lethargica
2016-12-02, 14:55:04
Früher gab es bei uns immer am Monatsende eine Übersicht der Stempelzeiten.
Heute über SAP immer tagesaktuell einsehbar.

KA ob man ein Recht darauf hat, aber ich kenne das nicht anders.

Korfox
2016-12-02, 15:42:20
Ob du ein Recht auf einen Auszug hast? Puh.
Da fragst du am besten euren Betriebsrat (insofern vorhanden)...
Ansonsten: Zeitauszüge sind ja schwer zu fälschen und im Rechtsfall kommt die Personalakte auf den Tisch, wo alles drin ist.

Argo Zero
2016-12-02, 15:51:21
Hast du denn mal gefragt bevor du hier gepostet hast? :D

Joe
2016-12-02, 17:21:51
Ich hab beruflich mit einigen Zeiterfassungssystemen zu tun.
Kenne keinen Arbeitgeber, der nach dem Motto "HAHAHAHAHAHAAAA" seine Arbeitnehmer damit bescheißen will, allerdings würde ich persönlich - zumindest am Anfang - mal einen Monat parallel aufschreiben und dann mal mit dem Auszug vergleichen. Diesen wird Dir dein Arbeitgeber mit 99,9999% Wahrscheinlichkeit nach freundlicher Anfrage gerne aushändigen. Will er das nicht aushändigen, wäre es für mich schon ein sehr negatives Anzeichen.

In der Praxis hab ich es schon öfters gesehen, dass die Systeme schlecht aufgesetzt sind und dann Zahlen zu ungunsten des Arbeitnehmers Produzieren.
Normal ist das aber keine Absicht.

Paar Beispiele: Zeiterfassung macht automatisch 60 min Mittagspause, machst Du nur 30 min Pause gibbet nix für Dich.
Zeiterfassung hat definierte Zeiten (oft bei Schichtbetrieb). z.B. bis 17:00 Uhr. Stempelst Du um 16:30 aus wird dir ne halbe Stunde abgezogen aber stempelst Du erst um 17:30 aus wird Dir nix gut geschrieben.

Darum ist es wahrscheinlich sinnvoll mal abzugleichen um zu verstehen, wie das System funktioniert.

Rooter
2016-12-03, 12:46:14
Habe ich denn anrecht auf eine Kopie? Das ich im zweifel was in der Hand habe.Einsicht bedeutet nicht Herausgabe. Also nein, ein Recht darauf hast du nicht.
Ich würde aber einfach mal höflich fragen ob man dir was ausdrucken kann.

Paar Beispiele: Zeiterfassung macht automatisch 60 min Mittagspause, machst Du nur 30 min Pause gibbet nix für Dich.
Zeiterfassung hat definierte Zeiten (oft bei Schichtbetrieb). z.B. bis 17:00 Uhr. Stempelst Du um 16:30 aus wird dir ne halbe Stunde abgezogen aber stempelst Du erst um 17:30 aus wird Dir nix gut geschrieben.Ja, das wird bei uns genau so gehandhabt.

MfG
Rooter

IVI
2016-12-04, 22:49:27
Es genügt, wenn der Chef (oder ein Vertreter) Dir mitteilt, wie viele Überstunden Du hast. Das aber muss er, denn Du darfst schlicht und einfach nicht einfach so Überstunden machen und geleistete Überstunden sind schließlich abzugelten (abhängig vom Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriesbvereinbarungen).
Die Eigendokumentation ist legitim, wird vor Gericht auch anerkannt, außer es bestehen berechtigte Zweifel (da hat es der AG aber im Normalfall schwer, die Gerichte mögen es nämlich gar nicht, wenn der AG gegen die Arbeitszeiterfassung verstößt, wobei es hier an sich gar nicht um die eigentliche Erfassung der Arbeitszeit geht, sondern um die Erfassung der Überstunden, klingt kurios, ist aber so).

Korfox
2016-12-05, 07:51:12
Paar Beispiele: Zeiterfassung macht automatisch 60 min Mittagspause, machst Du nur 30 min Pause gibbet nix für Dich.
Außer potentiell Stress mit Gesetz und Betriebsrat (wenn man mehr als 9h arbeitet)...

Zeiterfassung hat definierte Zeiten (oft bei Schichtbetrieb). z.B. bis 17:00 Uhr. Stempelst Du um 16:30 aus wird dir ne halbe Stunde abgezogen aber stempelst Du erst um 17:30 aus wird Dir nix gut geschrieben.

Darum ist es wahrscheinlich sinnvoll mal abzugleichen um zu verstehen, wie das System funktioniert.
Ich denke, viele Arbeitgeber machen das auch, um den AN dazu zu 'zwingen', Gesetze einzuhalten. Entweder es bringt einem nichts, sich nicht an die Regeln zu halten (die Zeit verfällt), oder der Aufwand ist so groß, dass man es nicht ohne größere Überlegung macht (Genehmigung vom Vorgesetzten + Zeitkorrektur).

Blackpitty
2016-12-05, 20:40:54
also unsere stempeluht zeigt auf extra Tastendruck an, wie viel Urlaub und Überstunden man hat, mit Täglicher Aktualisierung

Zudem bekommen wir 1x im Monat einen din A 4 Ausdruck wo alles in einer Tabelle aufgelistet ist mit genauen Eingangs, Ausgangszeiten, Krank, Urlaub, Feiertag und sonst was.

Find ich auch gut so, das hefte ich mir alles ab, und weis dann auch, wie lang ich im Jahr Krank war, wie viele Samstage ich da war usw., auch nützlich für die Steuererklärung