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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ein Brief vom Inkasso-Unternehmen.


[MK2]Mythos
2016-12-14, 02:11:07
Moin,
Ich kam gerade aus dem Urlaub wieder und fand einen Brief vom Inkasso Unternehmen vor, dass die Forderungen von Unitymedia bei mir eintreiben möchte.
Der Vertrag mit Unitymedia wurde im Sommer 2012 von mir gekündigt weil ich aus NRW nach Hamburg gezogen bin. Die Forderung beläuft sich auf 16 Eur für eine angebliche Leistung im März 2013. Plus Inkasso Gebühr, Zinsen etc werden mir knapp 80 Eur angemahnt die ich bitte bis zum 16.12.16 zu bezahlen habe.
Nach meinem Umzug damals hatte ich natürlich einen Nachsendeauftrag erstellt und nie eine Zahlungsaufforderung von Unitymedia bekommen.
Ich werde morgen mal bei denen anrufen, mein Problem ist nur, dass ich keine Unterlagen aus dem Zeitraum mehr habe.
Hatte jemand schon einmal so einen oder einen ähnlichen Fall?

Mosher
2016-12-14, 04:54:27
Mythos;11236359']Moin,
Ich kam gerade aus dem Urlaub wieder und fand einen Brief vom Inkasso Unternehmen vor, dass die Forderungen von Unitymedia bei mir eintreiben möchte.
Der Vertrag mit Unitymedia wurde im Sommer 2012 von mir gekündigt weil ich aus NRW nach Hamburg gezogen bin. Die Forderung beläuft sich auf 16 Eur für eine angebliche Leistung im März 2013. Plus Inkasso Gebühr, Zinsen etc werden mir knapp 80 Eur angemahnt die ich bitte bis zum 16.12.16 zu bezahlen habe.
Nach meinem Umzug damals hatte ich natürlich einen Nachsendeauftrag erstellt und nie eine Zahlungsaufforderung von Unitymedia bekommen.
Ich werde morgen mal bei denen anrufen, mein Problem ist nur, dass ich keine Unterlagen aus dem Zeitraum mehr habe.
Hatte jemand schon einmal so einen oder einen ähnlichen Fall?

Ja, hatte ich.

Nach einem Umzug habe ich meinen Vertrag mit Kabel Deutschland aufgrund Nichtverfügbarkeit eines Kabelanschlusses außerordentlich gekündigt.

Ich teilte KD meine neue Adresse bereits einen Monat vor dem Umzug mit.

Man sagte mir, ich werde die nächsten Tage ein Schreiben mit der Aufforderung, den damals gemieteten Receiver zurückzusenden, erhalten.

Dieses Schreiben habe ich nie erhalten, also habe ich den Receiver weiter aufbewahrt.

Dann kam noch ein Umzug.

Auf einem Kontoauszug fiel mir eine Abbuchung über 250€ von KD auf. Am Telefon (Ich hatte auch keinerlei Unterlagen mehr) stellte sich heraus, dass die Aufforderung, den Receiver zurückzuschicken damals noch an die alte Adresse geschickt wurde. Es lag kein Nachsendeantrag vor, ich war dazu aber auch nicht verpflichtet.

Jedenfalls habe ich, nachdem ich den Receiver dann zurückgeschickt habe, das Geld + Aufwandsentschädigung (der Fall zog sich über Monate, es war nachweislich nicht mein Fehler und mir entstanden nachweislich Telefonkosten und andere Aufwände) zurückbezahlt bekommen.

Jetzt kommt der Haken:
Bei dir wurde ein Inkasso eingeschaltet, d.h. da ist jetzt eine weitere Partei involviert, die von irgendwem Geld haben will. Das macht den Fall sicher komplizierter. Der ursprüngliche Gläubiger hat seine Forderung ja an das Inkasso abgetreten. (So verstehe ich zumindest die Rechtslage)

Ich würde darauf pochen, dass du keinen Brief erhalten hast. Bei mir hat das funktioniert. Und als ich dann anfing, eine Frist zu setzen und nach Ablauf dieser eine Zahlungserinnerung schickte, bekam ich ganz plötzlich ganz unkompliziert mein Geld und - viel wichtiger - meine Ruhe.

Viel Erfolg

Rancor
2016-12-14, 10:06:24
Die Forderung muss aber unstrittig sein und das ist Sie ja in diesem Fall schon mal nicht. Stress bedeutet es aber trotzdem.

downforze
2016-12-14, 22:02:21
In Deutschland gelten nur behördliche Briefe nach 3 Tagen als zugegangen. Ein Inkassounternehmen zählt natürlich nicht dazu. Und weiterhin haben Gläubiger die Pflicht der Kostenminimierung. Wird direkt ein Inkassounternehmen eingeschaltet, ist dies rechtswidrig.
Ich würde die Inkassogebühren auf keinen Fall zahlen.
Und nebenbei kommt nur derjenige in Zahlungsverzug, der auch eine Rechnung erhält. Ohne Rechnung, kein Verzug.

§ 286 Abs. III S.1 BGB:

“ Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet;.."

Den Zugang der Rechnung muß der Gläubiger nachweisen. Können sie das nicht (praktisch unmöglich, da kein Einschreiben), Pech für die.

Philipus II
2016-12-14, 22:55:53
Rechne ich das gerade richtig: Hauptforderung wäre laut dem Inkassobüro in 2013 fällig gewesen. Demnach ist das ganze doch zum 1.1.2017 bereits verjährt, oder? Da sind ja nicht mehr gerade viele Werktage hin...

Ich persönlich würde nett zurückschreiben, dass kein Anspruch von Unitymedia gegen mich bekannt wäre und ich mich sehr wundern würde. Falls man mir genau aufschlüsseln würde worum es geht würde ich den Sachverhalt aber gerne nochmal prüfen.

Gast
2016-12-14, 23:25:36
Da ich dir nicht direkt anworten kann, mache ich es so und hoffe der Mod ist so nett es deinem Thread anzufügen (ich würde darum bitten):

https://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=11236359&postcount=1

Mythos]
Moin,
Ich kam gerade aus dem Urlaub wieder und fand einen Brief vom Inkasso Unternehmen vor, dass die Forderungen von Unitymedia bei mir eintreiben möchte.
Der Vertrag mit Unitymedia wurde im Sommer 2012 von mir gekündigt weil ich aus NRW nach Hamburg gezogen bin. Die Forderung beläuft sich auf 16 Eur für eine angebliche Leistung im März 2013. Plus Inkasso Gebühr, Zinsen etc werden mir knapp 80 Eur angemahnt die ich bitte bis zum 16.12.16 zu bezahlen habe.
Nach meinem Umzug damals hatte ich natürlich einen Nachsendeauftrag erstellt und nie eine Zahlungsaufforderung von Unitymedia bekommen.
Ich werde morgen mal bei denen anrufen, mein Problem ist nur, dass ich keine Unterlagen aus dem Zeitraum mehr habe.
Hatte jemand schon einmal so einen oder einen ähnlichen Fall?


Zu aller erst, bitte nichts bezahlen und auch nicht dort anrufen!

Du solltest vorerst mehrere Punkte abprüfen:
1. Besteht die Forderung zu Recht, wurde dir eine Rechnung zugestellt, dass muss dir der Gläubiger beweisen!
2. Hast du zwischenzeitlich eine Mahnung erhalten? Da hast du ein Anrecht drauf!
3. Handelt es sich um einen gerichtlichen oder anwaltlichen Mahnbescheid, oder legiglich um eine Inkassoforderung? Große Unternehmen stellen fristige Rechnungen automatisch ins Inkassosystem (bzw. automatisiert) ein, wenn sie mehrfach angemahnt wurden (2 mal in der Regl). Drei Jahre erscheint mir dafür zu lang. Das kann auch einfach Betrug sein. Die normale Verjährungsfrist bei dergleichen Forderungen beträgt drei Jahre. Gerechnet wird immer ab dem 01.01. des Folgejahres, in dem die Forderung entstanden ist. Nach drei Jahren endet die Frist am 31.12.

Was bleibt dir:
Ganz einfach Widerspruch einlegen und den Gläubiger dazu auffordern Stellung dazu zu beziehen.

Damit zeigst du Interesse an der Sache, bist aber mit der Forderung nicht einverstanden. Stelle den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein zu.

Bei Widerspruchfassung helfen sicher meine Punkte. Stelle klar warun du die Rechnung nicht bezahlen willst (keine Rechnung offen, keine Rechnung erhalten, keine Mahnung erhalten, keinen Leistungsauftrag erteilt, langfristiger Zeitraum, verlange eine genau aufgeschlüsselte Kostenrechnung, wie sind aus 16 Euro 80 geworden?).

Jedes vernüftige Unternehmen als beauftragender Gläubiger wird dir auf deinen Widerspruch hin antworten, jedes andere betrügerische Inkassounternehmen wird sich nie wieder melden.

Die Widerspruchsfrist im Mahnverfahren besteht für 2 Wochen nach Erhalt des Schreibens, ohne weitere Reaktion deinerseits wird dann ein Vollstreckungsbescheid zugestellt. Androhungen mit Gerichtsvollzieher und all solch Zinnober ist völlig haltlos.

Sollte es sich um einen Vollstreckungsbescheid handeln auch Widerspruch einlegen, dann endet das Mahnverfahren. Dann würde ein richterliches Anhörungsverfahren folgen, wobei der Richter bei Antrag nicht überprüft ob die Forderung zu Recht besteht, heißt also ein solcher Bescheid beweist weder einen gerichtlich überprüften Anspruch, noch hat es Einfluss auf die unberechtigte Hauptforderung.

Die Beweislast liegt hier klar bei Gläubiger. Prüfe alles genaustens ab und lege Widerspruch wie oben beschrieben ein, bitte dabei um Stellungnahme.

Solltest du dann Antwort erhalten oder dir wieder einfallen worum es geht, kannst du immer noch dort anrufen und dich mit dem Gläubiger einigen.

MfG

ein Gast

suikoden007
2016-12-15, 17:26:06
Ich hatte auch mal, dass Paypal mir direkt über ein Inkassobüro eine Mahnung usw. hat zukommen lassen.

Es entspricht natürlich nicht deinem Problem, aber ich will mich der Ausführung direkt anschliessen - Bitte einfach der Inkassoforderung widersprechen. Die 16 Euro von UnityMedia lassen sich bestimmt "abwenden", falls der Fehler nicht bei Dir liegt.

Das habe ich damals auch gemacht, schriftlich, die wollten über 100 Euro mit allen Gebühren und Zuschlägen. Es kam nie wieder was vom Inkassobüro, allerdings habe ich die eigentliche Forderung von PayPal kurz darauf bezahlt.

[MK2]Mythos
2016-12-15, 21:41:39
Ich hatte zwischenzeitlich (auf Grund der Eile) erstmal per email geantwortet, widersprochen und auch um eine Aufschlüsselung der fraglichen Rechnung und einen Nachweis über bisher erfolgte Mahnungen gebeten. Per Einschreiben werde ich das auch nochmal tun und dann abwarten.
Das Schreiben kommt von der "infoscore Forderungsmanagement GmbH"
Unitymedia äußert sich zu Fällen nicht, die bereits an Inkasso Unternehmen abgegeben wurden.
Daher kann ich theoretisch nicht mal prüfen ob das ganze überhaupt "echt" ist.
Ich kann mich wie gesagt weder an offene Rechnungen erinnern, noch wurde ich angemahnt. Das kann ich natürlich nicht beweisen aber ich hätte mich wegen 16,50 Eur sicherlich nicht auf so ein Theater eingelassen.
Was mir vorallem seltsam vorkommt:
Ich bin im Sommer 2012 umgezogen und habe auch zu dem Zeitpunkt den Anschluss gekündigt, der offene Posten soll aber am 15.04.2013 angefallen sein.
Erstmal Danke für die Tipps und Erfahrungen hier, ich werde berichten wie es weiter geht.

downforze
2016-12-15, 23:54:38
Wie gesagt. Die müssen dir etwas beweisen. Nicht umgekehrt. Und Inkassounternehmen sind zu gar nichts berechtigt.