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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Laut Media Markt keine Gewährleistung oder Rückgaberecht für fünf Tage alte Oculus R.


TheGoD
2016-12-14, 04:11:36
Ok, wollte gestern eine letzten Donnerstag per 0% Finanzierung vor Ort gekaufte Oculus Rift austauschen, da diese durch einen am ersten Nutzungstag festgestellten Wackelkontakt (wahrscheinlich Kabel oder Buchse am Headset) nur noch ein schwarzes Bild anzeigt wenn man an ihr falsch wackelt. Fehlermeldung am PC: Headset nicht gefunden / HDMI Problem.

Das TL; DR dieses Post ist, dass zuerst ein Mitarbeiter mir gegenüber wiederholt behauptete ich hätte keine Gewährleistung sondern nur die Herstellergarantie und anschließend eine zweite Mitarbeiterin, dass zwar ein 14 tätiges Widerrufsrecht des Finanzierungsvertrages bestehen würde, dieses jedoch dazu führen würde das ich die Rift bar bezahlen muss oder ein Inkasso eröffnet wird.

Beide Aussagen sind komplett falsch und Irreführend. Zusätzlich wurde durch zwei Mitarbeiter indirekt mit Inkasso gedroht.


Folgendes habe ich 9 Stunden später abgetippt; ist also nicht Wort für Wort jedoch inhaltlich genauso passiert:

Mitarbeiterin 0 an der Information sieht mich mit einer gefüllten Media Markt Tüte rein kommen, fragt ob ein Defekt vor liegt und ob innerhalb von 14 Tagen gekauft wurde. Ich gebe ihr die Kassenbon / Finanzierungsvertrag (die tolle 0% Finanzierung mit der Media Markt so gerne wirbt) Kombi und sie verweist mich an die DVD/BR Abteilung.

Mitarbeiter A:
Wir haben zwei Möglichkeiten. Sie wenden sich direkt an den Hersteller damit dieser das Gerät austauschen oder reparieren kann. Oder wir senden das Gerät für Sie an den Hersteller weiter.

TheGoD:
Ein Umtausch ist nicht möglich?

Mitarbeiter A:
Nein, leider nicht. Bei diesem Artikel hat uns der Hersteller untersagt irgend etwas Auszutauschen oder irgendwie in das Gerät einzugreifen.

TheGoD:
Trotz Gewährleistung und obwohl ich mich innerhalb der 14 Tage befinde?

Mitarbeiter A:
Sie haben ja keine Gewährleistung sondern eine Herstellergarantie...

TheGoD:
Ich habe doch auch eine Gewährleistung gegenüber euch.

Mitarbeiter A:
Nein sie haben die Verpflichtende Garantie durch den Hersteller.

TheGoD:
Die Herstellergarantie ist freiwillig, während die 2 jährige Gewährleistung durch den Verkäufer verpflichtend ist!

Mitarbeiter A:
Nein das stimmt nicht. Sie haben definitiv keine Gewährleistung, sondern nur eine Herstellergarantie.

TheGoD:
Ich möchte gerne Ihren Vorgesetzten sprechen.

Mitarbeiter A:
Dann wenden Sie sich bitte an die Information.


[An der Information:]

TheGoD:
Ich möchte diesen defekten Artikel der am Donnerstag gekauft wurde umtauschen. Ihr Kollege sagt mir nun er könnte diesen nur zum Hersteller senden und das ich keine Gewährleitung gegenüber Media Markt sondern nur eine Herstellergarantie habe was definitiv nicht richtig ist.

[Mitarbeiter B bestätigt mir das ich zwei Jahre Gewährleistung habe, bittet mich um Geduld um den Sachverhalt im Hinterraum zu klären.]

Mitarbeiter B:
Also, wie gesagt habe Sie zwei Jahre Gewährleistung und im Rahmen dessen bessern wir natürlich gerne den aufgetretenen Fehler nach. Hierzu ist es jedoch notwendig den Artikel an unsere Werkstatt zu senden.

TheGoD:
Das heißt, dass Sie obwohl der Artikel erst vor fünf Tagen gekauft wurde und Sie einen Ersatz vorrätig haben tauschen Sie den Artikel nicht um?

Mitarbeiter B:
Nein, im Rahmen der Gewährleistung müssen wir keinen direkten Austausch vornehmen.

TheGoD:
Mir wurde jedoch schon mal einen BR-Player innerhalb der ersten 14 Tage ausgetauscht und dies ist auch das gleiche das ich online hierzu bezüglich Media Markt finde.

Mitarbeiter B:
Bei einigen Artikeln machen wir dies, dieser zählt jedoch nicht dazu.

TheGoD:
Obwohl ich den Artikel einfach innerhalb der 14 Tage zurückgeben kann.

Mitarbeiter B:
Bei vor Ort gekauften Artikeln haben wir keine Rückgabepflicht wie online. Sie können den Artikel nicht mehr zurückgeben.

TheGoD:
Der Artikel wurde jedoch per Finanzierung gekauft, bei dieser kann ich innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Mitarbeiter B:
Ja, aber nur die Finanzierung. Wenn Sie dies machen müssen Sie den Artikel ganz normal bezahlen.

TheGoD:
...

Das heißt die Finanzierung erlaubt mir nicht den Artikel innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben?

Mitarbeiter B:
Nein.

TheGoD:
Was wäre denn wenn ich widerrufe jedoch den Artikel nicht bar bezahlen kann?

Mitarbeiter B wendet sich ihrer Kollegin im Hinterzimmer zu (Mitarbeiter C) und ruft:

Was ist wenn er das Darlehn widerruft aber nicht zahlen kann?

Mitarbeiter C:
Dann würde das Ganze an Ingolstadt weitergegeben und ein Inkasso eröffnet.

TheGoD zu Mitarbeiterin B:
...

Können Sie mir diese Aussage bitte schriftlich geben? Das ich den Artikel nicht innerhalb von 14 Tagen zurückgeben kann und eine Widerrufung der Finanzierung eine Barzahlungspflicht bedeutet?

Mitarbeiter B:
Das können Sie in den Finanzierungsunterlagen nachlesen. [Sie zeigt auf die Unterlagen samt Kassenbon die ich ihr zu Beginn des Gespräches gegeben habe.] Das brauche ich Ihnen nicht schriftlich zu geben.

TheGoD:
Dann zeigen Sie mir bitte wo genau dies vermerkt ist.

Mitarbeiter B:
Dazu habe ich keine Zeit, sie sehen ja das noch andere Kunden warten.

Mitarbeiter B weigert sich weiter mir eine schriftliche Aussage diesbezüglich auszuhändigen, redet sich damit heraus hier ja keine Formulare oder ähnliches zu haben. Sie gibt mir jedoch ihren Namen als ich sie dazu auffordere.

TheGoD:
Ok, dann senden Sie den Artikel halt ein.

Mitarbeiter B erklärt mir das er morgen dann raus geht, der Vorgang dauert so 8 - 10 Tage. Mitarbeiter B fängt an meine Rift auszupacken.

Anmerkung: Dies ist das erste Mal seit Betreten des Ladens das einer der Mitarbeiter den Artikel oder sogar die Verpackung sieht.

TheGoD: [Ich schaue während dessen die Finanzierungsunterlagen noch einmal durch und finde schnell folgenden Punkt als erstes unter Widerrufsfolgen]

Widerruft der Darlehnsnehmer diesen Darlehnsvertrag, so ist er auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden.

[Ich unterbreche Mitarbeiterin B und bitte sie diesen Teil des Vertrages zu lesen.]

Mitarbeiter B:
Ja dann können Sie auf diese Weise vom Kauf zurücktreten.

TheGoD:
...
Sie haben mir doch gerade gesagt das ich auf keinen Fall vom Kauf zurücktreten kann!

Mitarbeiter B: Sie müssen doch selbst wissen was der Finanzierungsvertrag beinhaltet!

TheGoD:
Aber Sie haben mir doch hierzu nachdem ich Sie über die Rückgabemöglichkeit informierte eine komplett falsche Aussage erteilt.

Mitarbeiter B:
Möchten Sie jetzt noch bis 8 mit mir hier rum diskutieren!

TheGoD:
Ich möchte vom Kauf zurücktreten.

Mitarbeiter B:
Das können Sie indem Sie den Artikel hier an uns zurückgeben nachdem wir von der Bank die Information erhalten haben das der Darlehnsvertrag widerrufen wurde.

[Nach einigem hin und her bei dem sie mir keine Antwort darauf gab warum sie jetzt den genauen Ablauf des Widerruf plötzlich kennt packe ich die Rift wieder ein und verlassen den Laden.]


Das als ich zu Hause angekommen bin und mich etwas mit der Thematik beschäftigte auf die Media Markt Werbung bezüglich deren aktuell extra langen Rückgabefrist bis Ende Januar gestoßen bin (zugegeben bin ich nicht sicher ob diese sich nur auf den Online-Store bezieht) ließ das ganze noch skurriler erscheinen.

Ich werde jetzt wohl tatsächlich die Finanzierung stornieren und online neu bestellen. Zusätzlich werde ich Media Markt und den Verbraucherschutz anschreiben. Das Media Markt kundenunfreundlich bei der Meldung eines Defektes reagiert ist eine Sache, zu versuchen jedoch mit Falschaussagen meine gesetzlichen und vertraglichen Rechte nicht zu gewähren eine komplett andere.

All dies wegen wahrscheinlich nur einem defektem Kabel.

MarcWessels
2016-12-14, 04:42:19
Mitarbeiter B:
Nein, im Rahmen der Gewährleistung müssen wir keinen direkten Austausch vornehmen. ;D Unglaublich! Genau derselbe Schwachsinn wie schon vor 11 Jahren mit meiner XBox 360. MM soll mal seine Mitarbeiter richtig schulen!

Backbone
2016-12-14, 06:31:08
So richtig neu ist die Tatsache ja nicht, dass sich auch Mitarbeiter im Einzelhandel nicht mit dem Gewährleistungsrecht auskennen.
Aber ein sofortiges Umtauschrecht gibt's so pauschal auch nicht. Der Händler hat durchaus das Recht der Nachbesserung.
Und ein pauschales Rückgaberecht gibt's im Laden sowieso nicht, das existiert nur für den Onlinehandel. Freilich wirds dann kompliziert wenn MM noch zusätzliche Regelungen über AGBs des Finanzierungsvertrages einführt. Das BGB aushebeln können aber auch die nicht.

HAL
2016-12-14, 08:18:13
... und dann beschwert sich der Einzelhandel über die 'bösen' Kunden die immer Online bestellen...

BlueI
2016-12-14, 08:48:02
So richtig neu ist die Tatsache ja nicht, dass sich auch Mitarbeiter im Einzelhandel nicht mit dem Gewährleistungsrecht auskennen.
Aber ein sofortiges Umtauschrecht gibt's so pauschal auch nicht. Der Händler hat durchaus das Recht der Nachbesserung.
Und ein pauschales Rückgaberecht gibt's im Laden sowieso nicht, das existiert nur für den Onlinehandel. Freilich wirds dann kompliziert wenn MM noch zusätzliche Regelungen über AGBs des Finanzierungsvertrages einführt. Das BGB aushebeln können aber auch die nicht.
Seh ich genauso: MM hat das Recht, statt eines direkten Austauschs (der wie und warum auch immer für dir Rift untersagt wurde) eine (IMO sogar bis zu 3x) Reparatur vorzunehmen. Das wiederum bedeutet für MM eine Rücksendung an Oculus und damit quasi die Inanspruchnahme der Herstellergarantie an Stelle des Kunden.
Eine Rückgabe innerhalb von 14 Tagen gilt gesetzlich nur online.
Und das die Mitarbeiter zwar die Finanzierung gern anbieten, aber selber keinen Plan haben ... Naja, kann man sich denken, wenn man mal schaut, was in 'nem Kreditvertrag an Kleingedruckten drinsteht.

Lowkey
2016-12-14, 08:55:51
Mit anderen Worten wie bei mir:

du kaufst dir einen extra teuren Herd (leicht übertrieben) vor Ort, weil du auf mehr Service hoffst und läßt die alten Herd direkt entsorgen. Zuhause stellst du fest, dass es nicht klappt. Du rufst an bzw. ich fahre zum Laden (Elektronics Gruppe) und der Verkäufer will mir keinen anderen Herd, der auf Lager ist, als Austausch geben, sondern informiert den Service Mitarbeiter (des Herstellers), der aber erst in 7 Tagen Zeit hätte.

Und dann wundern die sich über die komplette Meidung von Offline Läden...

DonVitoCorleone
2016-12-14, 08:57:29
TheGoD:
Die Herstellergarantie ist freiwillig, während die 2 jährige Gewährleistung durch den Verkäufer verpflichtend ist!


TheGoD:
Obwohl ich den Artikel einfach innerhalb der 14 Tage zurückgeben kann.



Naja, diese Aussagen stimmen eben auch nicht.

Und du bist genauso Vertragspartner wie MediaMarkt. Vorher einmal den Kauf-/Darlehnsvertrag lesen und verstehen schadet halt auch nicht. Wenn man das nicht hinbekommt, darf man sich nicht wundern wenn man verarscht wird...


Du rufst an bzw. ich fahre zum Laden (Elektronics Gruppe) und der Verkäufer will mir keinen anderen Herd, der auf Lager ist, als Austausch geben, sondern informiert den Service Mitarbeiter (des Herstellers), der aber erst in 7 Tagen Zeit hätte.

Und dann wundern die sich über die komplette Meidung von Offline Läden...

A) Wie ging der Fall aus?
B) Was wäre Online besser/schneller gegangen?

Lowkey
2016-12-14, 09:04:29
Es wäre online nicht schlechter gegangen ;)

Der Service Mitarbeiter kam nach einer Woche, erkannte den Fehler sofort und nach 10s lief der Herd.


Mir geht es um die Tatsache, dass man nach dem Kauf keinen Service in Form einer Hilfestellung bekommt und an den externen Service des Herstellers des Herdes verwiesen wird. Im Internet hätte ich mehr Rabatt bekommen und dieselbe "Leistung".

Mortalvision
2016-12-14, 09:33:51
Es gibt bestimmt auch online händler mit service ;)

Niall
2016-12-14, 09:53:49
Ich empfinde manche Offline-Käufe auch »schwierig«.
Als ich im Oktober meine Rift im örtlichen Saturn kaufte, frage ich den Verkäufer direkt wie es sich verhielte, sollten meine USB Ports am Rechner das HMD nicht akzeptieren. (Teilweise zicken die ja trotz Kompatibilitätscheck rum)
Ich versuchte ihm diesen Sachverhalt nahezubringen und dass ich das HMD natürlich direkt und quasi »unbenutzt«, also nur HMD aus der Box und anschließen ohne irgendwelche Kabeltüddeln und Schutzfolien zu entfernen etc. am Rechner anschließen würde um es zu testen. Dieser wehrte sich vehement mit der Aussage, dass er es dann ja nicht mehr verkaufen könne und man ja den Kompatibilitätscheck machen solle. :freak:

Einerseits kann ich diese Haltung natürlich nachvollziehen, andererseits bin ich dann mit Kiste unterm Arm und 'nem flauen Gefühl aus dem Laden und es hat glücklicherweise »funktioniert«. Das Einkaufserlebnis war dementsprechend eher »geht so«.

Live1982
2016-12-14, 09:56:05
So richtig neu ist die Tatsache ja nicht, dass sich auch Mitarbeiter im Einzelhandel nicht mit dem Gewährleistungsrecht auskennen.
Aber ein sofortiges Umtauschrecht gibt's so pauschal auch nicht. Der Händler hat durchaus das Recht der Nachbesserung.
Und ein pauschales Rückgaberecht gibt's im Laden sowieso nicht, das existiert nur für den Onlinehandel. Freilich wirds dann kompliziert wenn MM noch zusätzliche Regelungen über AGBs des Finanzierungsvertrages einführt. Das BGB aushebeln können aber auch die nicht.

Das Wahlrecht hat der Kunde. Austausch des Gerätes ist auch Nacherfüllung.
BGB 439 (1)

Ich denke nicht, dass das für den MM unverhältnismäßig ist.

Rancor
2016-12-14, 09:59:41
Das Wahlrecht hat der Kunde. Austausch des Gerätes ist auch Nacherfüllung.
BGB 439 (1)

Ich denke nicht, dass das für den MM unverhältnismäßig ist.

Doch ist es. Eine Reparatur durch den Hersteller ist wesentlich günstiger für den MM als die Rücknahme des Gerätes und die Erstattung des Kaufpreise. Besonders wenn es sich hier nur um einen Kabelbruch handelt.
Deshalb greift hier Absatz 3.


(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

Eigentlich ist MM auch sehr kulant.. Keine Ahnung was die da geritten hat..

GBWolf
2016-12-14, 10:08:54
Meine Erfahrung bei MM/Saturn bzw. Metro ist eigentlich sogar Geld zurück bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen. Damit werben die auch. Und Probleme gab es da bisher nicht, entweder gab es Bargeld oder Gutscheine.

Aber ich hab das auch noch nie mit Finanzierung gemacht, das scheint ja etwas komplizierter zu sein.

Aktuell wirbt MM sogar mit Umtauschmöglichkeit bis 14.Januar.

Effe
2016-12-14, 10:11:16
Stationär hast Du kein Anrecht auf Rückgabe. Online sehr wohl, mindestens 14 Tage. Ist ein kleiner, aber wichtiger Unterschied. Fernabsatzgesetz ist das Stichwort.

Simon Moon
2016-12-14, 10:13:28
Mir geht es um die Tatsache, dass man nach dem Kauf keinen Service in Form einer Hilfestellung bekommt und an den externen Service des Herstellers des Herdes verwiesen wird. Im Internet hätte ich mehr Rabatt bekommen und dieselbe "Leistung".

Es wurde ja auch angeboten von MM, dass diese die Oculus an den Hersteller zur Nachbesserung senden. Nur dauert das halt vom Prinzip her länger, da noch eine Zwischenstelle zusätzlich da ist. MM wird wohl einmal wöchentlich oder so eine Sammelladung senden und wenn die reparierte Oculus zurück kommt, kanns auch nochmal eine Verzögerung geben, bis diese im System erfasst ist.

MM selber kann das Ding auch nicht selber reparieren - was sollen sie also für eine Hilfestellung bieten? Das gilt generell für Händler... Einzig ein Austausch wäre natürlich möglich, aber im Normalfall (siehe unten) ist der Händler dazu nicht verpflichtet.

Das Wahlrecht hat der Kunde. Austausch des Gerätes ist auch Nacherfüllung.
BGB 439 (1)

Ich denke nicht, dass das für den MM unverhältnismäßig ist.

In der Schweiz kann der Händler die Wahl der Gewährleistung - also Nachbessern, Austauschen oder Rückgabe - in den AGBs festlegen. Nur wenn dies in den AGBs nicht geregelt ist, hat der Käufer die Wahl wie die Gewährleistung abgewickelt wird. Denke das wird in D ziemlich ähnlich sein.

Der einzige Punkt, den man hier greifen kann - weiss ich aus Erfahrung, da ich einige Jahre Eskalationen geregelt habe - ist wenn man sich auf den Punkt stützt, dass man die AGBs gar nicht bekommen hat. In diesem Fall gilt dann wieder das normale Obligationen Recht. Da hier jedoch ein Finanzierungsvertrag unterzeichnet wurde, ist sehr wahrscheinlich, dass die AGBs darin auch enthalten sind.

Doch ist es. Eine Reparatur durch den Hersteller ist wesentlich günstiger für den MM als die Rücknahme des Gerätes und die Erstattung des Kaufpreise. Besonders wenn es sich hier nur um einen Kabelbruch handelt.
Deshalb greift hier Absatz 3.

Eigentlich ist MM auch sehr kulant.. Keine Ahnung was die da geritten hat..

Das "Problem" sind meist die Hersteller. Viele Hersteller geben hier einfach einen Austausch über die gesamte Garantiedauer oder zumindest über einen gewissen Zeitraum nach dem Kauf. Verpflichtet sind sie dazu aber nicht und einige bestehen auf eine Reparatur. Wenn MM das Ding nun austauscht, sind sie die gearschten, da sie danach das reparierte Ding auch wieder an den Mann bringen müssen - und ein repariertes Oculus wird wohl kein Kunde mehr zum Vollpreis erwerben. Auf der Differenz bleibt dann MM sitzen und im dümmsten Fall kauft gar keiner das reparierte Ding und MM darf das abschreiben.

Lowkey
2016-12-14, 10:14:17
Die Sache ist doch die:

Wenn ich eine Oculus Rift zurückgeben will, weil sie defekt ist, dann hat der Händler die Möglichkeit einer Reparatur etc...

Wenn ich eine Oculus Rift zurückgeben will, weil sie mir nicht gefällt, dann müßte ich doch im Sinne des kulanten Rückgaberechts den Kaufpreis nahezu sofort erstattet bekommen?

Nur den Fall einer Finanzierung kenne ich nicht.

Sven77
2016-12-14, 10:17:55
Eigentlich ist MM auch sehr kulant.. Keine Ahnung was die da geritten hat..

Also ich im Einzelhandel gearbeitet hab (größere Kette Computerfachgeschäfte) gab es einige wenige Produkte bei denen es uns untersagt wurde in den ersten 6 Monaten direkt zu tauschen (z.B. bei Canon-Produkten) da die Hersteller in der Praxis immer die Garantie verweigerten. Entsprechend wurde versucht nachzubessern inkl. eklatanter Wartezeiten.
Der Kunde war meistens irgendwann so zermürbt das er aufgegben hat, manche haben geklagt.

Lurtz
2016-12-14, 10:19:39
Typische Gängelei im deutschen Einzelhandel. Genau deshalb kaufe ich bei Amazon, nicht wegen der Preise.

Dino-Fossil
2016-12-14, 10:22:37
Wenn ich eine Oculus Rift zurückgeben will, weil sie mir nicht gefällt, dann müßte ich doch im Sinne des kulanten Rückgaberechts den Kaufpreis nahezu sofort erstattet bekommen?

Ich würde sagen, dass du bei einem offline Kauf in so einem Fall rein auf die Kulanz des Ladens angewiesen bist.
Vielleicht gehen sie darauf ein - oft wird's ja gemacht um den Kunden zu halten - aber letztlich ist es ihre Entscheidung. Sie könnten dir ja z.B. auch einen Gutschein anbieten.


Typische Gängelei im deutschen Einzelhandel. Genau deshalb kaufe ich bei Amazon, nicht wegen der Preise.

Zum Teil Gegängele, zum Teil aber auch Unwissen über die Rechtslage. Wie man hier am OP sieht aber eben auch auf Seiten der Kunden.

Troyan
2016-12-14, 10:23:49
Doch ist es. Eine Reparatur durch den Hersteller ist wesentlich günstiger für den MM als die Rücknahme des Gerätes und die Erstattung des Kaufpreise. Besonders wenn es sich hier nur um einen Kabelbruch handelt.
Deshalb greift hier Absatz 3.


Mediamarkt hat jedoch keine Ansprüche gegenüber dem Hersteller. Die Garantie gilt gegenüber dem Endkunden. Mediamarkt hätte sofort bei Übergabe der Ware, diese auf vollständige Funktionalität überprüfen müssen. Nach der Übergabe muss der Verkäufer für Schäden nicht mehr haften. Gewährleistungsansprüche unterscheiden sich deutlich von Händler <> Händer und Händler <> Endkunden.

Sven77
2016-12-14, 10:25:20
Wenn ich eine Oculus Rift zurückgeben will, weil sie mir nicht gefällt, dann müßte ich doch im Sinne des kulanten Rückgaberechts den Kaufpreis nahezu sofort erstattet bekommen?

Soweit ich weiss sind da Sachen wie z.B. Kopfhörer strikt ausgenommen (Hygiene). Gut möglich das die Occulus auch darunter fällt.

Lurtz
2016-12-14, 10:45:16
Zum Teil Gegängele, zum Teil aber auch Unwissen über die Rechtslage. Wie man hier am OP sieht aber eben auch auf Seiten der Kunden.
Wenn ich ein Neugerät, das ich für mehrere Hundert oder gar Tausend Euro gekauft habe, bei Defekt bei Lieferung/direkt nach dem Kauf nicht benutzen kann und mir der Händler tatsächlich nur ein wochen- bis monatelanges Ausbesserungsangebot machen kann, ist das für mich zutiefst kundenfeindliches Verhalten.

Dass sich das der privat geführte Laden um die Ecke nicht leisten kann, sehe ich noch ein, bei riesengroßen Ketten wie Media Markt hört mein Verständnis auf.

Und ich denke schon, dass die Mitarbeiter bewusst "falsch" geschult werden. Jedenfalls wusste bisher jeder Saturn-Mitarbeiter, den ich diesbezüglich angesprochen habe sowohl vor als auch nach dem Kauf, dass eine Rückgabe nicht möglich ist - egal aus welchen Gründen.

Dino-Fossil
2016-12-14, 10:52:54
Wenn ich ein Neugerät, das ich für mehrere Hundert oder gar Tausend Euro gekauft habe, bei Defekt bei Lieferung/direkt nach dem Kauf nicht benutzen kann und mir der Händler tatsächlich nur ein wochen- bis monatelanges Ausbesserungsangebot machen kann, ist das für mich zutiefst kundenfeindliches Verhalten.

Sicher ist das äußerst fragwürdig dem Kunden gegenüber.
Ich bin nun kein Jurist und in der Tat würde mich eine Expertenmeinung für so einen Fall auch mal interessieren. Besonders auch hinsichtlich der Frage, ob man sich dann eventuelle Rechte vor Gericht erstreiten müsste (bzw. das Gericht im Einzelfall entscheiden würde).

Niall
2016-12-14, 10:55:05
Soweit ich weiss sind da Sachen wie z.B. Kopfhörer strikt ausgenommen (Hygiene). Gut möglich das die Occulus auch darunter fällt.

Wurde das HMD ausgiebig genutzt, würde ich das als (Zweit-)Kunde auch nicht mehr zum Vollpreis kaufen wollen und fände es noch wesentlich »fieser« als einen ausprobierter Kopfhörer. :freak: Wenn es aus rein technischen Gründen umgetauscht wurde und das Gerät quasi »neu« ist und auch so aussieht, fände ich es indes nicht so wild.

Lowkey
2016-12-14, 11:10:37
Siehe aktuelle Urteile im Ausland zum Iphone: eine Nachbesserung muss ein Neugerät sein, da refurbished nicht einem neuen Gerät im Wert gleicht (in der Funktion schon).


Rückblickend sind heute die Läden nicht mehr existent, die kulant waren, aber auch eben auch die unkulanten Läden. Von früheren Preisbrechern wie Snogard oder VV-Computer hört man nichts mehr - absolut nichts mehr. Grey-Computer waren vor Jahren mal in den Schlagzeilen, aber haben das kulante Ladengeschäft ausgelagert und reduziert. K&M bzw. andere Ketten sind nicht ohne Grund pleite.


Die Ausgangsfrage nach einer finanzierungsbedingten Rücknahme bei Defekt kann vermutlich hier niemand beantworten.

PS: bei unzähligen Kunden jeden Tag sollte ein Mitarbeiter das Recht der Kunden kennen und wenn er sich nicht daran hält, dann mit reiner Absicht, Laune oder unzureichenden Deutschkenntnissen.

Crazy_Borg
2016-12-14, 11:18:21
Das finde ich auch schon ein starkes Stück vom Mediamarkt.

Wie sieht das rechtlich eigentlich aus?
Angenommen die Reparatur zieht sich über Monate hin weil z.B. bei Oculus & HTC gerade ein Run auf die Teile ist, ein Ersatzteil nachproduziert werden muss, etc...
Gibt's da eine Obergrenze?

Meines Wissens nach hat man während der Zeit Anspruch auf ein Ersatzgerät.
Zumindest bei meinem Fernseher und Handy wurde es mir angeboten. Hab es beides mal ausgeschlagen, obwohl ich das beim Handy hätte tun sollen. Das war 6 Wochen in Reparatur...

Lowkey
2016-12-14, 11:22:53
Bei Mindfactory gibt es wohl Verträge mit den Herstellern über Austauschware und deren Abwicklung. Dann erfolgt ein Austausch innerhalb von Tagen oder je nach Vertrag nach Monaten. Nach 2-3 Wochen kann man neutral nachfragen und bekommt dann instant ein Austauschprodukt. Innerhalb der ersten Wochen wird ohne Überprüfung der Artikel gegen Neuware getauscht. Wenn also der 6700k nicht mit 5 Ghz läuft, dann tauscht man ihn halt problemlos um. Und wenn der dann auch nicht mit 5 Ghz läuft, dann tauscht man ihn bei Intel direkt um.

Annator
2016-12-14, 12:05:58
Das finde ich auch schon ein starkes Stück vom Mediamarkt.

Wie sieht das rechtlich eigentlich aus?
Angenommen die Reparatur zieht sich über Monate hin weil z.B. bei Oculus & HTC gerade ein Run auf die Teile ist, ein Ersatzteil nachproduziert werden muss, etc...
Gibt's da eine Obergrenze?

Meines Wissens nach hat man während der Zeit Anspruch auf ein Ersatzgerät.
Zumindest bei meinem Fernseher und Handy wurde es mir angeboten. Hab es beides mal ausgeschlagen, obwohl ich das beim Handy hätte tun sollen. Das war 6 Wochen in Reparatur...

Man kann eine angemessene Frist setzen. 6 Wochen ist schon ziemlich hoch und für ein Handy nicht angemessen.

MarcWessels
2016-12-14, 12:35:43
Doch ist es. Eine Reparatur durch den Hersteller ist wesentlich günstiger für den MM als die Rücknahme des Gerätes und die Erstattung des Kaufpreise. Besonders wenn es sich hier nur um einen Kabelbruch handelt.
Deshalb greift hier Absatz 3. Bitte nicht Wandlung mit Nacherfüllung verwechseln. Der TS wollte ja ursprünglich einfach nur ein originalverpacktes funktionstüchtiges Neugerät.

Kein Gericht würde hier wohl zu dem Schluß kommen, dass hier die Voraussetzungen für Abs.3 zugunsten des Verkäufers erfüllt wären.

Lowkey
2016-12-14, 12:37:47
Wenn der Fall von der Presse verfolgt wird, dann gibt es auf einmal ein Austauschgerät und einen Gutschein aus Kulanz ;)

(del)
2016-12-14, 12:53:44
Kein Gericht würde hier wohl zu dem Schluß kommen, dass hier die Voraussetzungen für Abs.3 zugunsten des Verkäufers erfüllt wären.Darauf würde ich es als Verkäufer ankommen lassen, da die Erfolgsaussichten nicht schlecht sind.

Rancor
2016-12-14, 12:56:39
Mediamarkt hat jedoch keine Ansprüche gegenüber dem Hersteller. Die Garantie gilt gegenüber dem Endkunden. Mediamarkt hätte sofort bei Übergabe der Ware, diese auf vollständige Funktionalität überprüfen müssen. Nach der Übergabe muss der Verkäufer für Schäden nicht mehr haften. Gewährleistungsansprüche unterscheiden sich deutlich von Händler <> Händer und Händler <> Endkunden.

Stimmt schon.

Trotzdem wäre ein Rücktritt des Kaufvertrages hier unverhältnismäßig gewesen.

Bitte nicht Wandlung mit Nacherfüllung verwechseln. Der TS wollte ja ursprünglich einfach nur ein originalverpacktes funktionstüchtiges Neugerät.

Kein Gericht würde hier wohl zu dem Schluß kommen, dass hier die Voraussetzungen für Abs.3 zugunsten des Verkäufers erfüllt wären.

Das ist völlig unerheblich. Auf welcher Grundlage soll der Kunde den hier wandeln? Dem Verkäufer wäre dann ja nichtmal die Chance auf Nachbesserung eingeräumt worden. Eine Wandlung kann erst erfolgen wenn die Nachbesserungen gescheitert sind. Soweit sind wir hier noch lange nicht.

Die Voraussetzungen für Abs. 3 sind doch ganz eindeutig erfüllt. Das Gerät hätte für den Kunden und für den MM kostenlos repariert werden könne, eben über die Herstellergarantie.

Warum soll dem MM unverhältnissmäßiger Schaden enstehen durch einen Direktausch, wenn man das Gerät wesentlich kostengünstiger sachgerecht reparieren lassen kann? Das musst du mir mal erklären und am besten auch warum ein Richter deiner Argumentation folgen sollte?

Der TE ist einfach nur angepisst das er das Gerät nicht wie beim Onlinehandel einfach so zurückgeben kann. So ist das im EH aber nunmal.

Also ich im Einzelhandel gearbeitet hab (größere Kette Computerfachgeschäfte) gab es einige wenige Produkte bei denen es uns untersagt wurde in den ersten 6 Monaten direkt zu tauschen (z.B. bei Canon-Produkten) da die Hersteller in der Praxis immer die Garantie verweigerten. Entsprechend wurde versucht nachzubessern inkl. eklatanter Wartezeiten.
Der Kunde war meistens irgendwann so zermürbt das er aufgegben hat, manche haben geklagt.

Und wie lauteten die Urteile?

Sven77
2016-12-14, 13:10:36
Der TE ist einfach nur angepisst das er das Gerät nicht wie beim Onlinehandel einfach so zurückgeben kann. So ist das im EH aber nunmal.

Konnte er doch.. aber nur aufgrund der Finanzierung die ihn innerhalb 14Tagen zum Rücktritt des Kaufvertrages ermächtigte.. Abgesehen davon hatten Mitarbeiter B und C eigentlich recht

Rancor
2016-12-14, 13:14:06
Konnte er doch.. aber nur aufgrund der Finanzierung die ihn innerhalb 14Tagen zum Rücktritt des Kaufvertrages ermächtigte.. Abgesehen davon hatten Mitarbeiter B und C eigentlich recht

Ja okay, weil die Klausel eben im Finanzierungsvertrag stand.
Aber ansonsten sehe ich das auch so. Mitarbeiter A war einfach unfähig ^^

Live1982
2016-12-14, 13:31:20
Stimmt schon.

Trotzdem wäre ein Rücktritt des Kaufvertrages hier unverhältnismäßig gewesen.



Die Voraussetzungen für Abs. 3 sind doch ganz eindeutig erfüllt. Das Gerät hätte für den Kunden und für den MM kostenlos repariert werden könne, eben über die Herstellergarantie.



Der TE ist einfach nur angepisst das er das Gerät nicht wie beim Onlinehandel einfach so zurückgeben kann. So ist das im EH aber nunmal.




Es geht doch nicht um Wandlung/Rücktritt vom Kaufvertrag. Das ist ein Gewährleistungsfall und hat auch mit der Garantie erstmal gar nichts zu tun. Was wäre denn dann ohne Herstellergarantie passiert?
Mediamarkt versucht den Schaden auf die Herstellergarantie abzuwälzen, das ist der Punkt.

Nochmal: Ein Austausch des Gerätes vor Ort im MM ist eine Form der Nacherfüllung!

deekey777
2016-12-14, 13:31:52
Mediamarkt hat jedoch keine Ansprüche gegenüber dem Hersteller. .
Das stimmt so nicht, der Verkäufer als Unternehmer hat sehr wohl Ansprüche gegen den Lieferanten - und das ist meist der Hersteller.

https://dejure.org/gesetze/BGB/478.html

Rancor
2016-12-14, 13:38:50
Es geht doch nicht um Wandlung/Rücktritt vom Kaufvertrag. Das ist ein Gewährleistungsfall und hat auch mit der Garantie erstmal gar nichts zu tun. Was wäre denn dann ohne Herstellergarantie passiert?
Mediamarkt versucht den Schaden auf die Herstellergarantie abzuwälzen, das ist der Punkt.

Nochmal: Ein Austausch des Gerätes vor Ort im MM ist eine Form der Nacherfüllung!

Ja aber der TE hat keinen Anspruch auf den Direktaustausch. Das ist doch der Punkt. NAtürlich geht es um Wandlung und Rücktritt. Denn das ist ja das was der TE machen wollte, nachdem ihm der Direkttausch verwährt wurde. Der Rücktritt hat ja nur wegen der Klausel im Finanzierungsvertrag geklappt.

Der MM darf das Gerät natürlch sachgerecht reparieren lassen und natürlich kann er dafür die Herstellergarantie nutzen. Ohne Garantie hätte der MM innerhalb der ersten 6 Monate das Gerät eben auf eigene Kosten reparieren lassen müssen oder direkt tauschen können.

Natürlich steht es dem MM frei ob er das Gerät direkt austauscht. Der Kunde hat hier im vorliegenden Fall aber keinen Recht darauf und darum geht es.

Troyan
2016-12-14, 13:43:37
Das stimmt so nicht, der Verkäufer als Unternehmer hat sehr wohl Ansprüche gegen den Lieferanten - und das ist meist der Hersteller.

https://dejure.org/gesetze/BGB/478.html

Mediamarkt wollte die Sache weder zurücknehmen noch den Kaufpreis senken.

Live1982
2016-12-14, 13:45:41
Der MM darf das Gerät auch sachgerecht reparieren lassen. Ohne Garantie hätte der MM innerhalb der ersten 6 Monate das Gerät auf eigene Kosten reparieren lassen müssen oder eben direkt tauschen können.
Natürlich steht es dem MM frei ob er das Gerät direkt austauscht. Der Kunde hat hier im vorliegenden Fall aber keinen Recht darauf

Das ist falsch. Du widersprichst Dir doch selber. Die Garantie hat hier in dem Fall überhaupt keine Relevanz! Wenn der TE die Garantie NICHT in Anspruch nehmen möchte, dann muss er das auch nicht!

Das Einschicken zum Hersteller ist ein Abwälzen der Sache auf die Garantie!

Rancor
2016-12-14, 13:53:00
Das ist falsch. Du widersprichst Dir doch selber. Die Garantie hat hier in dem Fall überhaupt keine Relevanz! Wenn der TE die Garantie NICHT in Anspruch nehmen möchte, dann muss er das auch nicht!

Das Einschicken zum Hersteller ist ein Abwälzen der Sache auf die Garantie!

:rolleyes:
Ich glaube du verstehst mich nicht richtig. Natürlich kann der MM als Händler auch die Garantie des Herstellers in Anspruch nehmen. Das macht mein Betrieb jeden Tag 100000 mal. Ich weiss nicht wie du darauf kommst das das nicht möglich sein soll? Mein Beispiel oben war ja auch nur hypothetisch, da natürlich beinahe jedes elektronische Gerät eine Herstellergarantie besitzt und man als Händler auf eigenen Kosten innerhalb der ersten 6 Monate eigentlich nie etwas repariert, sondern es immer im Rahmen der Herstellergarantie abgewickelt wird.

Aber mal angenommen der TE hätte sich mit der Nachbesserung / Reparatur zufriedengegeben. Der MM hätte in dem Fall das Gerät eingeschickt und auf Garantie reparieren lassen. Fertig. Damit wäre der Händler auch automatisch seiner Gewährleistungspflicht nachgekommen. Es spielt also überhaupt keine Rolle, ob der Kunde die Garantie selber nicht in Anspruch nehmen möchte.

Den Direkttasuch mit Verweis auf die Unverhältnissmäßigkeit zu Verweigern geht somit in Ordnung.

bleipumpe
2016-12-14, 14:07:36
Das ist dann aber nicht mit Sicherheit die Garantie, welcher der private Endkunde vom Hersteller bekommt. Ich hatte so etwas auch schon ab und an, nennt sich dann erweiterter Service / Servicepaket / Vor-Ort-Service oder ähnlich. Umtausch ging problemlos mit UPS, DPD & Co innerhalb von 24 Stunden. Den kaputten Drucker konnte ich sogar behalten und Brother hat mir einfach einen Neuen hingestellt.

ShadowXX
2016-12-14, 14:08:38
In der Schweiz kann der Händler die Wahl der Gewährleistung - also Nachbessern, Austauschen oder Rückgabe - in den AGBs festlegen. Nur wenn dies in den AGBs nicht geregelt ist, hat der Käufer die Wahl wie die Gewährleistung abgewickelt wird. Denke das wird in D ziemlich ähnlich sein.

Nein, in D sind AGBs die den Kunden benachteiligen nicht zulässig und wären dann automatisch null und nichtig.

Ich würde sagen, dass du bei einem offline Kauf in so einem Fall rein auf die Kulanz des Ladens angewiesen bist.

MediaMarkt wirbt damit das man innerhalb von 14 Tagen alles umtauschen kann, expliziet für Offline (und momentan werben Sie sogar damit das man bis zum 14. Januar alles einfach so umtauschen kann).


Trotzdem wäre ein Rücktritt des Kaufvertrages hier unverhältnismäßig gewesen.

Nein, warum auch. Du legst dein "unverhältnismäßig" viel zu tief an. Das greift erst bei wesentlich komplexeren Dingen.
Ein Austausch bei dem der Markt 50 Euro drauf legen muss ist nicht unverhältnismäßig.


Das ist völlig unerheblich. Auf welcher Grundlage soll der Kunde den hier wandeln? Dem Verkäufer wäre dann ja nichtmal die Chance auf Nachbesserung eingeräumt worden. Eine Wandlung kann erst erfolgen wenn die Nachbesserungen gescheitert sind. Soweit sind wir hier noch lange nicht.

Bitte nicht Business-Kunden mit Privat-Kunden vergleichen.....da gelten verschiedene Maßstäbe, teilweise sogar verschiedene Gesetze.


Die Voraussetzungen für Abs. 3 sind doch ganz eindeutig erfüllt. Das Gerät hätte für den Kunden und für den MM kostenlos repariert werden könne, eben über die Herstellergarantie.

Nein sind Sie nicht. Auch da legst du die Hürden für den Markt wieder viel zu tief.
Davon abgesehen kann MM ja durchaus das defekte Gerät einschicken (sie bekommen es dann irgendwann repariert zurück) und dem Kunden trotzdem ein neues in die Hand drücken (und so wird es eigentlich auch gemacht).


Warum soll dem MM unverhältnissmäßiger Schaden enstehen durch einen Direktausch, wenn man das Gerät wesentlich kostengünstiger sachgerecht reparieren lassen kann? Das musst du mir mal erklären und am besten auch warum ein Richter deiner Argumentation folgen sollte?

Du widersprichst dir da gerade selbst. Du sagt es ja: dem MM entsteht eben beim umtausch kein unverhältnissmäßiger Schaden.
Und reparieren lassen können Sie das Gerät auch wenn Sie dem Kunden ein anderes neues mitgeben.


Der TE ist einfach nur angepisst das er das Gerät nicht wie beim Onlinehandel einfach so zurückgeben kann. So ist das im EH aber nunmal.

Tja, nur das MM damit wirbt das man auch Offline 14 Tage lang umtauschen kann.....


Und wie lauteten die Urteile?
Quasi 95% sind pro Kunde.

TheGoD
2016-12-14, 14:15:33
Seh ich genauso: MM hat das Recht, statt eines direkten Austauschs (der wie und warum auch immer für dir Rift untersagt wurde) eine (IMO sogar bis zu 3x) Reparatur vorzunehmen. Das wiederum bedeutet für MM eine Rücksendung an Oculus und damit quasi die Inanspruchnahme der Herstellergarantie an Stelle des Kunden.

Absolut richtig, dies heißt jedoch dennoch nicht das mir Media Markt legal sagen kann ich hätte keine Gewährleistung gegenüber ihn. Auch wenn MM im Rahmen der Gewährleistung unkulanterweise das ganze nur an Oculus zurücksendet hat die Nutzung dieser für mich als Kunde Vorteile, zum Beispiel Recht auf Wandlung nach der dritten Nachbesserung sowie Beweislastsvorteil für mich in den ersten sechs Monaten.

Als jemand der für einige Jahre bei einem großem Internetversender im Support gearbeitet hat finde ich es erschreckend dass ein Media Markt Mitarbeiter nicht weiß und sich auch nicht überzeugen lassen möchte dass eine gesetzliche Gewährleistung besteht.

Eine Rückgabe innerhalb von 14 Tagen gilt gesetzlich nur online.
Und das die Mitarbeiter zwar die Finanzierung gern anbieten, aber selber keinen Plan haben ... Naja, kann man sich denken, wenn man mal schaut, was in 'nem Kreditvertrag an Kleingedruckten drinsteht.

Gerade was die Möglichkeit der Rückgabe angeht sollte ein Mitarbeiter jedoch IMO auch über den Kreditvertrag informiert sein. Dieser wird schließlich seit Jahren von Media Markt entsprechend vermittelt und beworben und die Widerrufsbedingungen sind auch seit Jahren gleich.

Naja, diese Aussagen stimmen eben auch nicht.

In wie fern stimmt es nicht das in Deutschland (EU Norm) eine Gewährleistung von zwei Jahren gegenüber dem Händler gesetzlich verpflichtend während die Herstellergarantie komplett freiwillig ist?

Und wie später beschrieben habe ich ein Rückgaberecht, nur halt kein gesetzliches sondern ein vertragliches.

Und du bist genauso Vertragspartner wie MediaMarkt. Vorher einmal den Kauf-/Darlehnsvertrag lesen und verstehen schadet halt auch nicht. Wenn man das nicht hinbekommt, darf man sich nicht wundern wenn man verarscht wird...

Ich habe gewusst das ich auf Grund des Dalehens ein Rückgaberecht habe. Dieses habe ich ja auch der Mitarbeiterin genau so kommuniziert worauf sie mir erklärte dies wäre vom Kaufvertrag unabhängig und mir später mit einer anderen Mitarbeiterin sogar mit Inkasso drohte falls ich den Dalehnsvertrag widerrufe.

Mir geht es nicht darum das Media Markt mir meine Rechte nicht nocheinmal genau zu meinen Gunsten erklärte, sondern das man aktiv versuchte mir die Existenz dieser auszureden!



Stationär hast Du kein Anrecht auf Rückgabe. Online sehr wohl, mindestens 14 Tage. Ist ein kleiner, aber wichtiger Unterschied. Fernabsatzgesetz ist das Stichwort.

Der Finanzierungsvertrag beinhaltet folgenden Passus:

"Widerruft der Darlehnsnehmer diesen Darlehnsvertrag, so ist er auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden."

Zum Teil Gegängele, zum Teil aber auch Unwissen über die Rechtslage. Wie man hier am OP sieht aber eben auch auf Seiten der Kunden.Ich war mir über die Rechtslage jeweils bewusst, mir geht es darum das Mitarbeiter A nicht wusste das ich eine Gewährleistung habe (auch wenn Sie deswegen nicht austauschen müssen) und Mitarbeiterinen B und C mir versuchen wollten auszureden das ich ein vertraglich zugesichertes Rückgaberecht habe.

Troyan
2016-12-14, 14:17:28
Mediamarkt ist genauso in der Pflicht seine Ware auf 100% Funktionalität zu überprüfen. Offensichtliche Mangel können daher nicht einfach auf den Kunden abgewälzt werden.

Ansonsten kann Mediamarkt jeden Schrott zum vollen Preis verkaufen und dann alle weitergehenden Ansprüche auf den Kunden abwälzen. Immerhin bedeutet eine Reparatur auch einen Wertverlust der Sache und Mediamarkt könnte bei einem richtig beworbenen Produkt ("Gerät wurde einmal repariert") nicht den UVP verlangen.

Rancor
2016-12-14, 14:18:14
MediaMarkt wirbt damit das man innerhalb von 14 Tagen alles umtauschen kann, expliziet für Offline (und momentan werben Sie sogar damit das man bis zum 14. Januar alles einfach so umtauschen kann).

Das ist natürlich was anderes.

Nein, warum auch. Du legst dein "unverhältnismäßig" viel zu tief an. Das greift erst bei wesentlich komplexeren Dingen.
Ein Austausch bei dem der Markt 50 Euro drauf legen muss ist nicht unverhältnismäßig.

Wegen eines Wackelkontaktes ein 500€ Gerät zu tauschen ist unverhältnismäßig. Wenn bei deinem Auto die Klimaanlage kaputt geht, kannst du es auch nicht umtauschen. Auch nicht wenn es erst 1 Tag alt ist.

Bitte nicht Business-Kunden mit Privat-Kunden vergleichen.....da gelten verschiedene Maßstäbe, teilweise sogar verschiedene Gesetze.

Weiss ich. Das macht hier aber keiner

Nein sind Sie nicht. Auch da legst du die Hürden für den Markt wieder viel zu tief.
Davon abgesehen kann MM ja durchaus das defekte Gerät einschicken (sie bekommen es dann irgendwann repariert zurück) und dem Kunden trotzdem ein neues in die Hand drücken (und so wird es eigentlich auch gemacht).

Ja der Media Markt kann das machen, muss er aber nicht und nur darum ging es hier

Du widersprichst dir da gerade selbst. Du sagt es ja: dem MM entsteht eben beim umtausch kein unverhältnissmäßiger Schaden.
Und reparieren lassen können Sie das Gerät auch wenn Sie dem Kunden ein anderes neues mitgeben.

Natürlich ensteht dem MM ein unverhältnismäßiger Schaden wenn er das Gerät direkt tauscht, obwohl er es kostenlos hätte reparieren lassen können.
Das Gerät hat lediglich einen Wackelkontakt. Das darf man hier nicht vergessen. Das rechtfertigt keinen Tausch nach § 439 1 BGB

Quasi 95% sind pro Kunde.
Quelle?

Mediamarkt ist genauso in der Pflicht seine Ware auf 100% Funktionalität zu überprüfen. Offensichtliche Mangel können daher nicht einfach auf den Kunden abgewälzt werden.

Werden Sie doch auch nicht. Der MM hätte dem Kunden das Gerät doch kostenlos repariert.

Ansonsten kann Mediamarkt jeden Schrott zum vollen Preis verkaufen und dann alle weitergehenden Ansprüche auf den Kunden abwälzen. Immerhin bedeutet eine Reparatur auch einen Wertverlust der Sache und Mediamarkt könnte bei einem richtig beworbenen Produkt ("Gerät wurde einmal repariert") nicht den UVP verlangen.

Nein, denn die Gewährleistung bleibt ja. Es geht hier ja nur um die Art der Nachbesserung und nicht um das Ob. Das der MM den Mangel beseitigen muss ist ja unstrittig. Geht ja nur um das Wie.

Übriges andersherum ( ich weiss kommt selten vor ) ist es genauso. Der Kunde kann auch nicht auf einer Reparatur bestehen, wenn die Kosten für den Händler den Wert einer Neuanschaffung übersteigt. Dann darf der Händler die Reparatur verweigern und seine Nachbesserung mit der Lieferung eines Neugerätes erfüllen.

deekey777
2016-12-14, 14:26:26
Mediamarkt wollte die Sache weder zurücknehmen noch den Kaufpreis senken.
Vorrang der Nacherfüllung. Wurde schon mehrmals geschrieben.

ShadowXX
2016-12-14, 14:30:21
Wegen eines Wackelkontaktes ein 500€ Geräte zu tauschen ist unverhältnismäßig. Wenn bei deinem Auto die Klimaanlage kaputt geht, kannst du es auch nicht umtauschen. Auch nicht wenn es erst 1 Tag alt ist.

Ob es nur ein Wackelkontakt ist weiß doch keiner. Es ist eine Vermutung des TS, das es vielleicht das sein könnte.
Dazu ist es ein Unterschied ob wir von 20.000 Euro für ein Auto reden oder ob es um ein 500 Euro Consumerprodukt geht. Selbst 5000 Euro TVs werden vom MM sonst anstandslos getauscht.


Natürlich ensteht dem MM ein unverhältnismäßiger Schaden wenn er das Gerät direkt tauscht, obwohl er es kostenlos hätte reparieren lassen können.
Das Gerät hat lediglich einen Wackelkontakt. Das darf man hier nicht vergessen. Das rechtfertigt keinen Tausch nach § 439 1 BGB

Sie oben, keiner weiß ob es nur ein Wackelkontakt ist.

Und kostenlos reparieren lassen können Sie es ja trotzdem.

deekey777
2016-12-14, 14:32:31
Mediamarkt ist genauso in der Pflicht seine Ware auf 100% Funktionalität zu überprüfen. Offensichtliche Mangel können daher nicht einfach auf den Kunden abgewälzt werden.

Ansonsten kann Mediamarkt jeden Schrott zum vollen Preis verkaufen und dann alle weitergehenden Ansprüche auf den Kunden abwälzen. Immerhin bedeutet eine Reparatur auch einen Wertverlust der Sache und Mediamarkt könnte bei einem richtig beworbenen Produkt ("Gerät wurde einmal repariert") nicht den UVP verlangen.

Darum haben wir die Beweislastumkehr:
§ 476
Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
https://dejure.org/gesetze/BGB/476.html

Darum muss Mediamarkt auch prüfen, im Gesetz steht, dass MM eine mangelfreie Sache liefern muss. Und Gesetze kann auch der Kunde lesen.

Troyan
2016-12-14, 14:34:20
Vorrang der Nacherfüllung. Wurde schon mehrmals geschrieben.

Mediamarkt hat keine Ansprüche gegenüber dem Hersteller durch die gewährte Garantie zum Endkunden oder durch das BGB im Bereich Gewährleistung. Wenn Mediamarkt reparieren will, müssen sie das auf eigene Kosten tun (Supportvertrag mit unabhängiger Werkstatt/Hersteller/whatever).

Ich sehe nirgendwo, dass Mediamarkt das Gerät im Zuge der gesetzlichen Gewährleistung reparieren will sondern nur, dass der Kunde das Gerät im Mediamarkt zum Hersteller geschickt hätte.

Darum haben wir die Beweislastumkehr:

https://dejure.org/gesetze/BGB/476.html

Darum muss Mediamarkt auch prüfen, im Gesetz steht, dass MM eine mangelfreie Sache liefern muss. Und Gesetze kann auch der Kunde lesen.

Dort steht "seit". Wenn ein Gerät defekt geliefert wird, dann ist es schon bei Gefahrenübergang mangelhaft. Danach ist ein Tausch mit deutlich weniger Nachteile für den Kunden verbunden als das Einschicken zur Reparatur.

TheGoD
2016-12-14, 14:46:30
Wegen eines Wackelkontaktes ein 500€ Gerät zu tauschen ist unverhältnismäßig. Wenn bei deinem Auto die Klimaanlage kaputt geht, kannst du es auch nicht umtauschen. Auch nicht wenn es erst 1 Tag alt ist.
Naja, die Rift wird auf dem Kopf getragen, entsprechend ist sie auf Grund des vermuteten Wackelkontaktes nicht im Sinne ihrer Bestimmung nutzbar.

Eine bessere Analogie wäre ein Auto bei dem der Lenker abfällt bei Lenkbewegungen von mehr als 45 Grad.

Palpatin
2016-12-14, 15:23:39
MediaMarkt wirbt damit das man innerhalb von 14 Tagen alles umtauschen kann, expliziet für Offline (und momentan werben Sie sogar damit das man bis zum 14. Januar alles einfach so umtauschen kann).



Wie immer gibt es da Ausnahmen z.B.: sämtliche im Rahmen einer Finanzierung gekaufte Waren sowie Vorbesteller-Artikel (nur online) sind von der Aktion ausgenommen.
Trifft also auf den TS nicht zu diese Regelung.

GBWolf
2016-12-14, 15:27:38
Stationär hast Du kein Anrecht auf Rückgabe. Online sehr wohl, mindestens 14 Tage. Ist ein kleiner, aber wichtiger Unterschied. Fernabsatzgesetz ist das Stichwort.

Wenn explizit und das wird es damit geworben wird, wäre ich da nicht so sicher.

Wie gesagt war in meinen Filialen noch nie ein Problem das Angebot in Anspruch zu nehmen

Effe
2016-12-14, 15:30:15
Dann ist es Kulanz. Wenn die damit werben, dann freiwillig.

ALTAY
2016-12-14, 17:47:11
Media Markt handelt hier korrekt.

1.) Du hast 2 Jahre Gewährleistung auf den Artikel, somit darf Media Markt nachbessern, ob Reparatur oder Austausch bleibt Media Markt überlassen.

2.) Ein 14-tägiges Widerrufsrecht hast du bei "Ladenkäufen" nicht, das wäre eine Kulanzleistung von Media-Markt.

3.) Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, hat mit diesem Fall aber überhaupt nichts zu tun, es ist Media Markt überlassen, ob Sie eine Garantieabwicklung tätigen oder reparieren - Einschicken zum Hersteller müsstest du selbst, sofern Media Markt sich weigert und die Nachbesserung durch die eigene Werkstatt durchführen zu lassen.

Sven77
2016-12-14, 17:56:15
Wie immer gibt es da Ausnahmen z.B.: sämtliche im Rahmen einer Finanzierung gekaufte Waren sowie Vorbesteller-Artikel (nur online) sind von der Aktion ausgenommen.

Lustigerweise kann man aber bei Finanzierung 14Tage vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Simon Moon
2016-12-14, 18:56:04
Nein, in D sind AGBs die den Kunden benachteiligen nicht zulässig und wären dann automatisch null und nichtig.


Das hat nichts mit Benachteiligung zu tun. Gewährleistung kann man auch in der Schweiz nicht wegbedingen - nur die Art wie diese ausgeführt wird, kann der Händler bestimmen.

downforze
2016-12-14, 21:53:55
Seh ich genauso: MM hat das Recht, statt eines direkten Austauschs (der wie und warum auch immer für dir Rift untersagt wurde) eine (IMO sogar bis zu 3x) Reparatur vorzunehmen. Das wiederum bedeutet für MM eine Rücksendung an Oculus und damit quasi die Inanspruchnahme der Herstellergarantie an Stelle des Kunden.
Eine Rückgabe innerhalb von 14 Tagen gilt gesetzlich nur online.
Und das die Mitarbeiter zwar die Finanzierung gern anbieten, aber selber keinen Plan haben ... Naja, kann man sich denken, wenn man mal schaut, was in 'nem Kreditvertrag an Kleingedruckten drinsteht.
Das ist falsch und ein beliebter Irrtum.
Bei einem nachgewiesenen Sachmangel hat der Privatkunde gegenüber dem gewerblichen Verkäufer die Wahl der Nachbesserung, sofern diese nicht unverhältnismäßig ist. Das bedeutet Austausch oder Nachbesserung. Alternativ kann in Absprache auch eine Preisminderung erfolgen.
Siehe BGB §433. Da könnt ihr es nachlesen.

nemesiz
2016-12-14, 23:09:30
nur so am Rande,
selbe Spiel hier 2x im Mediamarkt mit Handys...

Austausch direkt, ja aber reines Wohlwollen und nicht verpflichtend innerhalb weniger Tage.
Anspruch auf Rücknahme oder Wandlung gibt es nicht bzw. nur wenn der Hersteller einwilligt.
Es muss mindestens 3x repariert werden.
Es muss immer der selbe Fehler sein.
Eine Fristsetzung zur Reparaturzeit akzeptiert man nicht.

Was davon nun richtig oder falsch ist dürft ihr selbst beurteilen.

Nur soviel, diese aussagen habe ich wortwörtlich wie auch schriftlich bekommen

- vom Service
- vom Verkäufer
- vom stell. Filialleiter
- vom Filialleiter
- von der GL Mediamarkt/Saturn

Computer sagt, NAAAAAIN

Spasstiger
2016-12-14, 23:24:14
Und ich denke schon, dass die Mitarbeiter bewusst "falsch" geschult werden.
Als ich mal im Einzelhandel gejobbt habe, wurde ich in Bezug auf Gewährleistung gar nicht geschult. Hatte aber nur einen Kunden, der das Gespräch trotz kulanten Angebots mit der Anwaltskarte beendet hatte (4 Jahre alte Grafikkarte, wurde 3-mal nachgebessert mit Funktionsphasen dazwischen, Kunde bestand auf Rückerstattung des vollen Kaufpreises, angeboten habe ich ihm auf Anweisung des Filialleiters eine Erstattung von 30% des Kaufpreises, was damals genügte, um eine in jeder Hinsicht bessere Grafikkarte zu kaufen).

Eisenoxid
2016-12-14, 23:47:02
Die Mitarbeiter sind auch nur Menschen und arbeiten wahrscheinlich mit befristetem Vertrag.
Dass die nicht alles wissen überrascht mich nicht so sehr.

Simon Moon
2016-12-15, 00:46:48
nur so am Rande,
selbe Spiel hier 2x im Mediamarkt mit Handys...

Austausch direkt, ja aber reines Wohlwollen und nicht verpflichtend innerhalb weniger Tage.
Anspruch auf Rücknahme oder Wandlung gibt es nicht bzw. nur wenn der Hersteller einwilligt.
Es muss mindestens 3x repariert werden.
Es muss immer der selbe Fehler sein.
Eine Fristsetzung zur Reparaturzeit akzeptiert man nicht.

Was davon nun richtig oder falsch ist dürft ihr selbst beurteilen.


Das ist in der Elektronik-Branche eigentlich Standard und wird von den meisten Herstellern so gehandhabt.

Als ich mal im Einzelhandel gejobbt habe, wurde ich in Bezug auf Gewährleistung gar nicht geschult. Hatte aber nur einen Kunden, der das Gespräch trotz kulanten Angebots mit der Anwaltskarte beendet hatte (4 Jahre alte Grafikkarte, wurde 3-mal nachgebessert mit Funktionsphasen dazwischen, Kunde bestand auf Rückerstattung des vollen Kaufpreises, angeboten habe ich ihm auf Anweisung des Filialleiters eine Erstattung von 30% des Kaufpreises, was damals genügte, um eine in jeder Hinsicht bessere Grafikkarte zu kaufen).

Tja, es gibt immer wieder spezielle Kunden. Einer hat mal einen Staubsauger gekauft und dann wohl irgendwie das Fell seines Langhaardackels oder so aufgesaugt. Kein Wunder verstopfte der Staubsauger innert kürzester Zeit und musste gereinigt werden. Das ist natürlich keine Garantie, aber da der Staubsauger schon in der Servicestelle war hat man ihm das Ding dann halt zweimal auf Kulanz gereinigt. Beim dritten Mal fand die Servicestelle dann jedoch, dass er dass nun aber endlich mal selber machen könne. Der Typ hats dann fertig gebracht, es so darzustellen als sei die Garantieleistung verweigert worden und hat dass ganze bei der Schmierenpresse platziert und der Fall kam schlussendlich im Fernsehen.

Ein weiterer Fall der dann in diesem Beitrag landete war glaub ich ein Computer der immer wieder abgestürzt sei. Nun ists aber halt so, dass die Servicestelle das Gerät immer frisch aufsetzt und dann einen Stresstest durchführt - da lief die Kiste immer problemlos tagelang durch ohne zu mucken. Gott weiss was der für Bloatware installierte, damit das Ding immer abstürzt - aber auch hier stellte die Presse es dann so dar, dass eine Reparatur verweigert worden sei.

Da dieses schmierige Format natürlich bereits vor der Recherche wusste, was sie für eine Story bringen wollen, wurde auch nur die Sicht des Endverbrauchers dargestellt. Der CEO sah sich dann im Interview entsprechen mit diesen Fakten konfrontiert und konnte da nur noch gute Miene zum bösen Spiel machen. Ansonsten hätten es die Aasgeier einfach so dargestellt, als wolle sich da jemand rausreden. :rolleyes:

Dabei hatten wir wirklich Fälle, die eigentlich erwähnenswert gewesen wären. Einmal als etwa ein Smartphone nach ca. einem Jahr plötzlich von der Servicestelle an uns retourniert wurde. Ist wohl irgendwo liegen geblieben und keinen hats interessiert - auch den Endverbraucher nicht und der nahms dann zum Glück auch mit Humor.

Sumpfmolch
2016-12-15, 01:45:18
Es hat schon seinen Grund, warum Amazon und Co. so groß geworden sind. Bekommt man von Amazon ein defektes Gerät geliefert oder geht etwas innerhalb der ersten Monate kaputt, ist das Ersatzgerät schon da, bevor man überhaupt Zeit hatte das kaputte Gerät zurückzuschicken...

MarcWessels
2016-12-15, 04:45:46
Das ist falsch und ein beliebter Irrtum.
Bei einem nachgewiesenen Sachmangel hat der Privatkunde gegenüber dem gewerblichen Verkäufer die Wahl der Nachbesserung, sofern diese nicht unverhältnismäßig ist. Das bedeutet Austausch oder Nachbesserung. Alternativ kann in Absprache auch eine Preisminderung erfolgen.
Siehe BGB §433. Da könnt ihr es nachlesen.Tja, in diesem Thread wird aber mit vielen Klimmzügen versucht, quasi jeglichen Gewährleistungsfall nach Abs.3, also Unverhältnismäßigkeit, abzuhandeln, also zugunsten des Händlers die Ausnahme zur Regel zu machen. :freak:

Übrigens sind es lediglich zwei Nachbesserungsversuche, nicht drei.

Palpatin
2016-12-15, 12:36:08
Lustigerweise kann man aber bei Finanzierung 14Tage vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Richtig der 14. Januar ist aber nicht in 14 Tagen, daher macht es für Media Markt schon Sinn die Finanzierung via Kleingedrucktem aus der aktuellen Aktion auszuschließen.

Sidius
2016-12-15, 12:55:20
Da passt auch ganz gut das Beispiel meiner Freundin zu:

Sie hat nen Galaxy S6 ( nicht Edge ) und beschwert sich immerzu über die fast garnicht vorhandene Akkuleistung des Handys.

Ich selbst hab / hatte das S6 Edge und nie Probleme. Klar, kann ja n anderer Akku bei ihr drin sein. Wer weiß das schon? Klar kann ihrer auch kaputt sein.

Hab ihr mehrfach gesagt sie soll erstmal gucken das sie all diese lustigen Spiele Apps und co mal runterwerfen und vor allem nicht im Sekundentakt am Handy sitzen und irgendwas schreiben / gucken / machen und dann gucken.

"NEIN! Das Handy ist kaputt!!!!111elf"

Also schmiss besagte Dame google an und siehe da, sie fand auch sofort irgendwo das jemand da Probleme mit hatte und es einschicken musste. Das tat sie dann auch. Gestern kam das Gerät dann zurück mit dem Bericht: "Wir haben das Gerät zurückgesetzt und und unter normalen, wie auch unter Stressbedingungen getestet und konnten keinerlei abweichung zu den normalen Gebrauchszeiten feststellen"

Ich habe im moment das neue Iphone und mein Edge war über, also hab ich ihr das gegeben als sie ihres eingeschickt hatte und ratet mal: "Der Akku hält ja auch nicht so lange!"

Simon Moon
2016-12-15, 14:08:24
"NEIN! Das Handy ist kaputt!!!!111elf"

Also schmiss besagte Dame google an und siehe da, sie fand auch sofort irgendwo das jemand da Probleme mit hatte und es einschicken musste. Das tat sie dann auch. Gestern kam das Gerät dann zurück mit dem Bericht: "Wir haben das Gerät zurückgesetzt und und unter normalen, wie auch unter Stressbedingungen getestet und konnten keinerlei abweichung zu den normalen Gebrauchszeiten feststellen"

Ich habe im moment das neue Iphone und mein Edge war über, also hab ich ihr das gegeben als sie ihres eingeschickt hatte und ratet mal: "Der Akku hält ja auch nicht so lange!"

Klassiker. Da war mein bester Fall aber mit einem Typen der so ein Baustellenteil von Cat hatte. Das Ding war auch angepriessen mit IP68x oder so, sollte also wasserdicht sein. Schön und gut. Also hat er das Handy erhalten und was macht er damit? Er legt es in eine Schüssel Wasser und testet ob es dicht ist - solange, bis es einen Wasserschaden hat. Tja, ich denk mir noch, merkwürdiger Typ, aber ok, sollte ja wirklich wasserdicht sein und tausch im das Teil aus. Ein paar Tage später ruft er wieder an und was hat er wohl gemacht? Richtig, er hat das Teil wieder ertränkt. Ok, Tauschen wir das Ding nochmal aus, haben ja genügend an Lager. Aber irgendwie wollte der Typ wohl nicht einsehen, dass ein Handy eben kein Uboot ist und so kams wies kommen musste, nach ein paar Tagen der nächste Anruf. Ich wusste bereits was geschehen ist, als ich den Namen von dem Typen hörte. Da ich nun aber keine Lust hatte, dass der Typ unseren ganzen Lagerbestand von dem Handymodell ersäuft, hab ich ihm dann höflich gesagt, er könne gerne sein Geld zurück haben und das Gerät anderswo kaufen. Ich denke ja, wenn man 3x diesselbe Erfahrung machte, sollte irgendwann eine Erkenntnis eintreten. Ob er beim nächsten Händler auf diesselbe Kulanz traf oder ob er aufgehört hat die armen Cats zu ersäufen, weiss ich leider nicht.

Haarmann
2016-12-15, 17:27:46
Wer sichs finanzieren lässt, der hat ja nix gekauft... der Käufer ist ein Anderer. Und der hat eben dann auch die Rechte des Käufers inne.

Kann so schwer zu rallen nicht sein...

Simon Moon

Kumpel liess einige Hiend Notebooks immer 3DMurks durchlaufen - was nach 3 Tagen noch lief wurde verkauft... und das war ne eher geringe Menge ;).

Das kann man schon so durchziehen... man will ja ein Gerät, das IP68 kann...

downforze
2016-12-15, 23:58:27
Wenn MM die Reparatur oder Austausch endgültig verneint, kann man sogar den Kaufvertrag rückgängig machen. Aber ob sich so ein Aufwand lohnt..

downforze
2016-12-16, 00:02:33
Tja, in diesem Thread wird aber mit vielen Klimmzügen versucht, quasi jeglichen Gewährleistungsfall nach Abs.3, also Unverhältnismäßigkeit, abzuhandeln, also zugunsten des Händlers die Ausnahme zur Regel zu machen. :freak:

Übrigens sind es lediglich zwei Nachbesserungsversuche, nicht drei.

In dem Thread steht viel falsches Zeug. Als Privatkunde hat man bis zur Beweislastumkehr sehr viele Rechte. Ich würde mich da nicht verarschen lassen.
Also ja, du hast mit allem Recht.

Lowkey
2016-12-16, 00:40:45
Etwas offtopic: an der Kasse vom Saturn aka Mediamarkt steht vor mir ein Pärchen und braucht ganze 5 Minuten um alle Karten testen zu lassen. Die Notfallkarte ist noch überziehbar, aber sämtliche vorherigen Karten hatten das Limit erreicht. Und was wird gekauft? Ein IPAD für 933 Euro. Kein Geld, Schulden, aber das teuerste IPAD zu Weihnachten muss dennoch sein.

Der Verkäufer gab dann den Tip, dass man doch einfach den Überziehungskredit der Karten über die Bank einfach erhöhen könnte.

Simon Moon
2016-12-16, 01:12:13
Das kann man schon so durchziehen... man will ja ein Gerät, das IP68 kann...

Kann man schon durchziehen, aber was bringts? Das Gerät wurde halt unter einer optimistischen Auslegung von IP68 konstruiert, das ändert sich auch beim 10ten Exemplar nicht. Immerhin ist Caterpillar bei der Garantie dafür unkompliziert.

Schlimmer war da mal Panasonic, welche bei einem Camcorder sogar 10m Tiefe garantierte - und dem Nutzer dann halt unterstellte, er sei wohl tiefer getaucht damit der Wasserschaden sein kann. Ob das nun einfach Dreistigkeit oder starkes Vertrauen in die eigene Konstruktion ist, weiss ich nun auch nicht.

Haarmann
2016-12-16, 07:08:21
MarcWessels

Wenn ich etwas kaufe, dann bin ich Besitzer - lasse ichs mir finanzieren ist der Finazierer der Besitzer und ich bin ein "Kreditnehmer". Entsprechend hat eben dann ein anderer die Rechte des Besitzers. Du musst daher eben mit dem Besitzer reden. Der kann seine Rechte dann geltend machen.
Bei PKWs siehst das bei uns in der Schweiz sofort in den Fahrzeugpapieren - darf nicht weiterverkauft werden steht drin, obschon der Name des zB Leasingnehmers drin ist.

Simon Moon

Die Hoffnung stirbt immer zulezt...

So nach dem 5en Gerät würd ich auch nimmer an die Montagsthese glauben.

Erinnerst Dich noch an die Uhren - 30m Wasserdicht? Das hiess aber nur, dass es den Wasserdruck in 30m Tiefe aushält... einmal vom 3m Brett und die Dinger sind alle "angelaufen" und jeder wusste was Sache ist ;).

Sven77
2016-12-16, 07:22:09
Was zum Teufel redest du für wirres Zeug Haarmann?

Haarmann
2016-12-16, 08:02:13
Sven77

Du kannst zu ner Bank gehen und Dir nen Kredit gewähren lassen - mit dem Geld gehst was einkaufen - ich nehm hier mal nen Auto als Exempel.

Vertrag ist zwischen Verkäufer und Dir. Ein weiterer Vertrag zwischen Bank und Dir - völlig unabhängig.

Du kannst zur Bank gehen und Dir einen Autokredit geben lassen - damit gehst Dir das Auto kaufen. Du musst natürlich wissen welches Auto und das auch so bekanntgeben.

Da kennt aber die Bank den Kaufgegenstand und kann Dir ja dann, im Gegenzug zum PKW als Sicherheit, und zB mit Auflagen, wie Vollkasko, entgegenkommende Konditionen gewähren.

Du bist Besitzer, aber verlierst hier zB das Recht des Weiterverkaufs ohne Einverständnis der Bank. Es gibt unterm Strich 2 Verträge - verbandelt.

Du kannst den Wagen aber auch "finanzieren" lassen. Das heisst Du machst einen Vertrag mit einem "Finanzierer". Der "Finanzierer" kauft nun letzten Endes den Wagen und ein Vertragsbestandteil kann sein, dass nach der Summe X der Wagen Dir gehört. Aber eben erst nachdem die Summe X geflossen ist bist Du Besitzer. Zuvor gehört der Wagen dem "Finanzierer".

Du hast somit nur einen Vertrag mit dem "Finanzierer" abgeschlossen. Du hast somit keinen Vertrag mit dem Händler geschlossen auf den Du Dich berufen kannst.

Das war jetzt die Grundlage.

Der MM Mitarbeiter war ein Arsch und hat mit 95% Sicherheit den TS arglistig getäuscht, was man imo melden sollte, weil er imo genau wusste, wie der "Finazierer" handelt.
In Geschäften mit Umsatzbeteiligung erwarte ichs aber schon gar nicht anders... aber es hat auch seine Tücken mit dieser "Finanzierung" und dem Umtausch.
Der MM Mitarbeiter hat insofern richtig informiert, als er die einfache Option offen legte - der TS bezahlt diese Summe X und kriegt die sozusagen gleich wieder bei der Rückgabe oder lässt sich das Produkt tauschen. Alternativ lässt er den Gegenstand "reparieren".

Falls natürlich der TS das nicht kann und den "Finanzierungsvertrag" widerruft, was sein gutes Recht ist, dann geht der Gegenstand in diesem Fall zurück. Im Endeffekt eine Rückgabe.
Will er jedoch einen "Umtausch" erreichen, was der TS ja wollte, sprich erneut eine "Finanzierung" beantragt für den analogen Gegenstand, dann darf der "Finanzierer", der ja jetzt ahnen kann, dass der Vertragsnehmer das Geld nicht hat, durchaus die Bonität des TS als derart schlecht sehen, aufgrund der geänderten Sachlage, dass er die erneute "Finanzierung" verweigert. Und damit geht der "Umtausch" eben nicht. Das ist das Recht des "Finanzierers". Er ist sogar verpflichtet darauf zu achten, dass die Leute nicht sich überschulden.

Letzten Endes hat der TS wohl einfach etwas unterschrieben ohne es zu lesen... und das sollte man eigentlich ja nicht tun - oder?

Sven77
2016-12-16, 08:14:37
Das ist hier aber nicht so, du kannst im MM was finanzieren und am gleichen Tag verscherbeln.. es ist deins!

Heelix01
2016-12-16, 08:49:56
Mir scheint in der Schweiz ist das etwas anders als bei uns.

DAS Saturn und MM nicht immer Kundenorientiert arbeiten ist ja kein Geheimnis.

Tatwaffe
2016-12-16, 10:15:11
Umtausch einer Grafikkarte bei MM nach 7 tagen

ich: Ich möchte die Karte zurückgeben

Verkäufer: Warum?

Ich: Sie ist mir zu langsam

Verkäufer: Kann ja garnicht sein

Ich: Doch ist aber so.

Verkäufer: Ist alles komplett?

Ich : Ja

Verkäufer: Auch die Spielecodes noch drin?

Ich: Da waren keine dabei

Verkäufer: Hmm wie soll ich das jetzt nachprüfen ( 3min am rumeiern)

Ich: Schauen sie sich doch ihre Verpackungen im Regal an

Verkäufer: Wie soll ich das denn prüfen.

Anderer Verkäufer2 läuft an uns vorbei ich sprech ihn an wegen der Rückgabe, Verkäufer1: ja aber wie soll ich das prüfen

ich: Schauen sie doch ihre Verpackungen im Regal an.

Verkäufer2 zu Verkäufer:1 Ja schau die im Regal an.

Verkäufer1: Prüft die im Regal, keine Spielecodes dabei.

Verkäufer1: Ja dann muss ich ihren Namen und Anschrift haben

Ich: Warum? ich kann doch innerhalb von 14 tagen zurückgeben

Verkäufer1: Das brauch ich

Ich gebe also meine Daten an, mittlerweile stehn 3 Verkäufer da und schauen auf den Bildschirm

Verkäufer1 +2+3: Drehen sich um und schauen wie die Inquisition "Sie haben aber schonmal was umgetauscht (mehr als 1 Jahr her)

Ich: Ja und, was hat das jetzt hiermit zu tun.

Verkäufer: Druckt nen Zettel für die Kasse aus damit ich mein Geld bekomme


Soviel zu können Sie ohne probleme 14 tage lang "im Laden" umtauschen

Skorpion
2016-12-16, 13:48:55
Habe selbst 4 Jahre lang in einen dieser großen Märkte gearbeitet,

Ich hatte das Glück in einem zu sein, der erkannt hat, dass Kulanz heute das A und O ist, um den Kunden davon zu überzeugen nicht bei Amazon zu kaufen, sondern im regionalen Geschäft (ja jeder Saturn und MM sind unabhängige Geschäfte mit eigenem Unternehmer) um den Standort zu unterstützen.

Bei uns galt die Regel, dass der Kunde nahezu immer Recht hatte (auch wenn er Unrecht hatte). Als Verkäufer kommst du dir da natürlich hin und wieder sehr dämlich vor, weil es wie überall die Sozialschmarotzer gibt, die das ausnutzen wollen oder müssen aber für den Großteil der Kunden ist es dankbar. Jeder weiß sicher wie bescheiden sich der TE gefühlt hat und wie gut er sich gefühlt hätte, wenn er an einen solchen kulanten Laden geraten wäre.

Da aber eben jeder Geschäftsführer für sich entscheiden kann was richtig ist und sich negatives immer schneller verbreitet als positives, wird sich das "MM und Saturn Verkäufer sind alles faule Vollidioten" weiterhin durchsetzen. :(

Tatwaffe
2016-12-16, 14:53:56
Die Leute sind aber irgndwie nur Verkäufer, technisch habe die nach meiner Erfahrung nix aufm Kasten (Ausnahmen solls geben), und zu behaupten das sie keine Gewährleistung geben müssen (aber im INFO-Stand sitzen) grenzt schon an Betrug.

Ich muss noch immer über den Typen ausm Pro-Markt lachen, der mir versicherte CD´s könne man nicht brennen, als ich nach einem CD-Brenner fragte.(die gabs schon ein paar Monate)

Oder der Verkäufer den ich nach einem Promise-IDE-Controller fragte( die ließen sich leicht auf RAID flashen), was ein Pommes-Controller sein soll.

Haarmann
2016-12-16, 15:47:36
Das ist hier aber nicht so, du kannst im MM was finanzieren und am gleichen Tag verscherbeln.. es ist deins!

Bezahl mal die Raten nicht... dann wirste unheimlich schnell den Unterschied im Recht zwischen juristischem Besitz und juristischem Eigentum kennenlernen. Und das wird eine sehr hässliche Bekanntschaft ;).

Sehr oft ist in diesen Verträgen von Eigentumsvorbehalt die Rede. Ich denke das heisst auch in der BRD so.

Heelix01

Gibt sehr viele Unterschiede ... zum Glück.

Sven77
2016-12-16, 15:51:42
Bezahl mal die Raten nicht... dann wirste unheimlich schnell den Unterschied im Recht zwischen juristischem Besitz und juristischem Eigentum kennenlernen. Und das wird eine sehr hässliche Bekanntschaft ;).

http://i3.kym-cdn.com/entries/icons/original/000/018/489/nick-young-confused-face-300x256_nqlyaa.png

Das ist keine Auto- oder Hausfinanzierung..

Rockhount
2016-12-16, 15:53:18
http://i3.kym-cdn.com/entries/icons/original/000/018/489/nick-young-confused-face-300x256_nqlyaa.png

Das ist keine Auto- oder Hausfinanzierung..

Was hat ein Eigentumsvorbehalt mit der Güterart zu tun?
Wenn der Gläubiger das so in den Vertrag aufnimmt, dann ist das so...und wenn es Zahnstocher wären.

Sven77
2016-12-16, 15:54:15
Das ist aber bei den Finanzierungen in MM und co nicht der Fall

Haarmann
2016-12-16, 16:44:11
Das ist aber bei den Finanzierungen in MM und co nicht der Fall

Kann ich Dir nicht sagen - würde sowas nie abschliessen.

Es handelt sich jedoch um eine externe Finanzierung - und die Zinsen bei Verzug sind zumindest happig.