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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Heizungsthermostat tauschen Erlaubnis vom Vermieter nötig?


USS-VOYAGER
2016-12-24, 18:06:01
Wir hatten in Wohnzimmer die normalen Heizungsthermostate gegen digitale energyspar Thermostate getauscht.
Nun hat der Vermieter das bei einer Begehung gesehen und gemeint das wir das ohne seine Erlaubnis gar nicht hätten machen dürfen und bemängelt das nun.
Die normalen Thermostate haben wir hier ja noch hier liegen und können sofort wieder getauscht werden.
Braucht man dafür wirklich eine Erlaubnis?

Mosher
2016-12-24, 18:13:29
1.) Was für eine Begehung? Was war der Grund dafür?
2.) Auf welcher Grundlage sollst du um Erlaubnis fragen? Das ist imho eine kleine bauliche Veränderung, die bei Auszug wieder rückgängig gemacht werden kann.
Ich nehme an, du hast die Kosten selbst getragen und dem Vermieter nicht in Rechnung gestellt, richtig?

Kartenlehrling
2016-12-24, 18:22:12
Ich glaube man kann höchsten zusetztlich ein Heizkostenverdunster installieren und
wenn es zu starke abweichunge gibt auf ein wechsel oder kontrolltest bestehen.

USS-VOYAGER
2016-12-24, 18:28:00
Wir ziehen in ein paar Tage aus und haben drum gebeten das er mal gucken kommt und irgend welche Mängel findet die wir beheben sollen.
Und jetzt wird alles versucht um die Kaution zu behalten. Schäden die schon vor unserem Einzug da waren und auch bekannt waren werden nun uns angehängt.
Fenster lassen sich etwas schwerer öffnen und schließen weil die verzogen sind müssen nur neu eingestellt werden. Aber ist natürlich unserer Schuld das die verzogen sind usw.

USS-VOYAGER
2016-12-24, 18:30:03
Mit Thermostat meinte ich dir Dreh Dinger zum Einstellen der Temperatur und nicht die zur Kosten Kontrolle.

Er versucht uns eh alles anzuhängen weil wir auch noch im Rechtsstreit gegeneinander sind. Er hatte von uns Jahr lang Strom geklaut und wir sind damit zum Anwalt das geht jetzt bald vor Gericht.
Er macht von alles und jeden Fotos. Von meiner Schwester der Bruder war mal zu Besuch und ist mit dem Auto von der Firma wo er arbeitet gekommen was zufällig ein Türen und Fenster Betrieb ist. Da hat er erstmal das Auto fotografiert und behauptet nun das hier was kaputt war und wir das von der Firma reparieren lassen haben...

Kartenlehrling
2016-12-24, 18:45:23
Achso, auf einen Rückbau kann er wohl bestehen, auch wenn es in deinem Sinn eine Aufwertung war.


Das fällt wohl in die

http://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/schoenheitsreparaturen/
Schönheitsreparaturen


http://www.iv-mieterschutz.de/

Mosher
2016-12-24, 18:47:50
Ok, alles klar, verstehe schon, was das für ein Typ ist.

Ich hoffe für dich, dass die Schäden beim Einzug protokolliert wurden.

Einige normale Verschleißschäden kann man dir sowieso nicht in Rechnung stellen.

Falls es zu Streitereien kommt, informier' dich bitte umfassend über deine Rechte und lass' dich nicht abzocken. Wegen 100€ oder so wäre es mir allerdings irgendwann egal.
Das einzige, was du dann noch tun kannst, um den Vermieter anzupissen, ist nur das absolute Minimum an Kooperation für Wohnungsbesichtigungen zu zeigen und nicht eher als um 23:59:59 am Vortag zum Vertragsende das Objekt freizugeben.

Ich hatte auch schon Vermieter, die sich das alles zu leicht vorgestellt haben, als Selbstläufer, der einfach nur Geld in die Kasse spült, ohne dass man sich um sein Objekt kümmern muss.

Und wehe, nach 5 Jahren Nutzung muss ein Bodenbrett ausgetauscht werden. Dann werden selbstverständlich 1000€ Kaution einbehalten.

Einige scheinen entweder die Gesetze nicht zu kennen, oder bauen darauf, dass der Mieter seine Rechte nicht kennt.


Noch eine Frage:
Privater oder gewerblicher Vermieter?

Letztere sind oft angenehmer. Klar wird da auch versucht, das Maximum herauszuholen, aber wenn man höflich auf seinem Recht besteht und sich korrekt verhält, geht meistens alles glatt über die Bühne.

Bei privaten Vermietern gibt es meiner Erfahrung nach 3 Sorten:

1.) Hat keine bis wenig Ahnung vom Vermieten und will nur Geld einstreichen und sich um nichts kümmern. Pflichten gibt es nicht, nur Rechte. Und selbstverständlich wird rechtswidrigerweise ein Zweitschlüssel einbehalten. Jeder Kratzer bedeutet 100€ weniger Kaution. Leider kann man bei solchen nichts anderes machen, als sein Recht in Maximalauslegeung wahrzunehmen und notfalls Rechtsmittel anzuwenden.

2.) Hat keine bis wenig Ahnung vom Vermieten, ist aber kooperativ und an für beide Parteien angenehmen Lösungen interessiert. Man findet meistens Lösungen im Guten, auch außerhalb strikter Rechtsgrenzen. Der angenehmste Vermietertyp und wenn man selbst auch eher unkompliziert ist, beruht das sicher auch auf Gegenseitigkeit.

3.) Hat viel Ahnung und ist im Grunde wie ein gewerblicher Vermieter zu betrachten. Bei entsprechender Professionalität auch ein sehr angenehmer Vermietertyp. Beruht natürlich auch wieder auf Gegenseitigkeit in den meisten Fällen.

derpinguin
2016-12-24, 18:53:33
Da bin ich so froh, dass unser Vermieter echt bemüht ist. Egal was los ist, ich ruf an und er macht bzw. lässt machen.

sun-man
2016-12-24, 19:13:44
Hat mein Ex-Vermieter auch versucht. Ich hab Ihm dann die Auswertung des Mieterschutzes vorgelegt das sein Vertrag Null und Nichtig ist und Ihn etwas "angelacht". In der Auswertung stand auch drin "Wenn es Probleme gibt kriegen sie kostenfrei einen unserer Anwälte" oder so. Er hat es trotzdem so schwer wie möglich gemacht

Mosher
2016-12-24, 19:14:41
Da bin ich so froh, dass unser Vermieter echt bemüht ist. Egal was los ist, ich ruf an und er macht bzw. lässt machen.
Ja ich auch.
Waren zwar auch einige schwarze Schafe dabei, aber jetzt passt es wunderbar.

Da macht es mir auch nichts aus, die eine oder andere Arbeit selbst durchzuführen, oder Kosten zu tragen, wenn ich im Gegenzug viel Freiheit besitze. Meine jetzige Bude kann ich quasi behandeln, wie mein Eigentum, das Vertrauensverhältnis passt einfach und mein Know-How ist nicht das schlechteste. Im Grunde steigere ich ja entweder den Wiederverkaufswert, oder sorge zumindest dafür, dass nicht ständig irgendwelche Kleinigkeiten anfallen.

Im Gegenzug reiche ich halt hie und da eine Handwerkerrechnung ein und bekomme die nach kurzer Rückfrage bezahlt.

So sollte das meiner Meinung nach sein (y)

USS-VOYAGER
2016-12-24, 19:31:05
Privater Vermieter. Erst der alte Vater mit dem gab es keine Probleme dann hat es der Sohn übernommen und seit dem nur Ärger.
Nachdem wir zum Anwalt sind wegen dem Strom kam die Kündigung...
Aber sind ganz froh drüber ist nämlich eine drecks Bude hier und haben jetzt eine viel bessere Wohnung gefunden.

Mosher
2016-12-24, 19:39:44
Privater Vermieter. Erst der alte Vater mit dem gab es keine Probleme dann hat es der Sohn übernommen und seit dem nur Ärger.
Nachdem wir zum Anwalt sind wegen dem Strom kam die Kündigung...
Aber sind ganz froh drüber ist nämlich eine drecks Bude hier und haben jetzt eine viel bessere Wohnung gefunden.

Wart ihr das mit dem Strom in der Scheune/Gartenlaube?

USS-VOYAGER
2016-12-24, 19:41:07
Genau

Mosher
2016-12-24, 19:51:01
Ok, das Puzzle fügt sich zusammen.

Die Thermostate sollten dann euer geringstes Problem sein. Zurückbauen und fertig.

USS-VOYAGER
2016-12-24, 19:58:57
Ja hab nur gedacht das es irgend was vorzeigbares gibt wie ein Paragrafen oder Gerichtsurteil das man das ohne Erlaubnis vom Vermieter tauschen darf und ihm das dann unter die Nase halten.
Weil das wird er sein Anwalt auch mitteilen das wir die getauscht hatten und keine Ahnung was die dann daraus machen.

(del)
2016-12-24, 21:27:56
Thermostate sind - je nach Teilungserklärung - Gemeinschaftseigentum oder sogar Sondereigentum und damit ist der Vermieter gegenüber der Hausgemeinschaft rechenschaftpflichtig. Die Thermostate gehören also streng genommen nicht ihm. Deshalb ist es ratsam, vor solchen Maßnahmen mit dem Vermieter Rücksprache zu halten. Wenn glaubhaft versichert wird, dass beim Auszug die alten Thermostate wieder angebracht werden, werden sich die meisten Vermieter kooperativ zeigen. Sie aber vor vollendete Tatsachen zu stellen, ist für die Vermieterseite äußerst unangenehm.

derpinguin
2016-12-24, 21:37:50
Es ist generell unklug Vermieter vor vollendete Tatsachen zu stellen bei Dingen, die nicht 100% Mietereigentum sind. Kurzes Gespräch schützt vor unangenehmen Situationen.

USS-VOYAGER
2016-12-24, 21:54:13
Klar machen wir die alten Thermostate wieder drauf. Die neuen haben wir ja gekauft und die nehmen wir ja in die neue Wohnung mit.
Das ist in 2 min gemacht man braucht die Teile ja nur ab und wieder drauf schrauben. Ka wo da das Problem sein soll.

derpinguin
2016-12-24, 21:57:18
Tausch sie halt jetzt zurück und wenn er dir ans Bein pissen will sagst du, du weißt von nix und auf der Heizung sind seine Ventile drauf.

Mosher
2016-12-24, 22:04:13
Egal, welches Thermostat verwendet wird, das "Ablesedingsbums" wird davon nicht beeinflusst.

Du kannst (und darfst) ja schließlich auch einen Perlator oder sonstwas, oder eine andere Armatur auf dein Spülbecken setzen, ohne den Wasserzähler zu beeinflussen.

Die Frage wäre jeweils nur, wer die Kosten trägt, aber da du die Dinger selbst bezahlt hast, erübrigt sich das.

Beim Auszug einfach die alten Thermostate wieder draufgeschraubt und gut ist. :)

USS-VOYAGER
2016-12-24, 22:20:59
So Teile zum ablesen sind an den Heizungen eh nicht dran wird wohl über das verbrauchte Öl abgerechnet.

Philipus II
2016-12-24, 23:05:43
Wenn du die alten Thermostate fachgerecht montierst und es bis dahin auch keinen Schaden gibt (z.B. weil dein selbst gekauftes Thermostat leckt) gibt es keinen Grund, Schadensersatz zu fordern. Es ist ja offensichtlich kein Schaden entstanden.

nn23
2016-12-24, 23:06:08
lol, der will dich ver*rschen.
Vermieten selber, damit kommt der nichtmal ansatzweise durch.
Typische Fall von "probieren, vielleichts klappts ja"

Philipus II
2016-12-24, 23:11:45
Der Vermieter hat in einem Punkt Recht: Diese Änderung wäre wohl zustimmungspflichtig. Da der Miteer sie aber rückgängig machen wird und auch kein Schaden entstanden ist führt das aber nciht zu Konsequenzen.

Als Vermieter würde ich die Änderung auch nicht offiziell freigeben: Setzt der Mieter mit seiner Bastellösung as Haus unter Wasser habe ich ein noch größeres Problem, wenn ich das abgesegnet habe. Ich habe doch keine Ahnung welches der Produkte etwas taugt und ob der Mieter das tatsächlich kann oder ein Schlamper ist, der dann mangelhaft arbeitet. Hier scheint der Vermieter aber nicht nur von Sorge um seine Immobilie getrieben, sondern würde gerne extra Einnahmen generieren. Das wird so nicht klappen, da ich keinen Anspruch sehe.

nn23
2016-12-24, 23:43:08
Wie willst du durch einen Thermostat-Tausch die Wohnung unter Wasser setzen?

NiCoSt
2016-12-25, 13:31:15
Wollte ich auch eben schreiben. Der thermostat schiebt nur den ventilstift hin und her und führt selbst kein Wasser. Das schlimmste was passieren kann, ist, dass die Heizung dauerhaft heizt weil falsch montiert wurde.

Sumpfmolch
2016-12-25, 15:29:07
So Teile zum ablesen sind an den Heizungen eh nicht dran wird wohl über das verbrauchte Öl abgerechnet.

:facepalm:

Der Vermieter mault euch ernsthaft an, weil ihr für die Zeit der Miete eure eigenen Heizkörperthermostate angebracht habt und hat dann keine Heizkostenverteiler zur Ablesung des Verbrauchs auf euren Heizkörpern?
Habt ihr ein komplettes Haus alleine gemietet mit eigener Heizungsanlage? Falls nein: wie will er denn ohne Heizkostenverteiler den Heizkostenverbrauch ordnungsgemäß messen?

Der Vermieter sollte lieber schauen, dass ihr ihm seine Nebenkostenabrechnung für 2016 nicht um die Ohren haut und ein Bußgeld vom Eichamt gleich hinterher.

Philipus II
2016-12-25, 15:36:49
Wie willst du durch einen Thermostat-Tausch die Wohnung unter Wasser setzen?
Der Klassiker wäre wohl rohe Gewalt am Rohr bei Montage/Demontage. Wenig talentierte Bastler haben ungeahntes Potential.

NiCoSt
2016-12-25, 16:11:34
Naja, viel schwerer als eine glühlampe tauschen ist es aber auch nicht. Letztens musste ich in einer ferienwohnung nachts um 2 uhr den Thermostat abschrauben und das stellventil neu einstellen, weil die Heizung nicht warm wurde im fast ungedämmten steinbau ;D

Philipus II
2016-12-25, 22:14:11
In den Mietverträgen steht auch meist dass Lampen nur von Elektrofachkräften angeschlossen werden dürfen. Auch das steht halt drin, damit der Vermieter, falls der Mieter tot neben der Leiter liegt oder die Wohnung brennt, möglichst wenig haftet.