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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : QuickSteuer 2017


lipp
2017-01-03, 15:48:50
Hallo Leute,

die Steuererklärung für 2016 steht an. Sonst war ich immer mit ELSTER unterwegs, möchte aber dieses Jahr in eine Software investieren um den maximalen Ertrag bei der Steuerrückzahlung zu erziehlen.

Dabei bin ich auf QuickSteuer 2017 gestoßen.

Da ich das ja nur ein mal brauche, würde ich das dann gerne weitergeben, Familie/Freunde, dass die das auch nutzen können.

Aber wie sieht das genau aus? Ich kann es entweder als Download oder als CD-Version kaufen. Ist da dann ein einmaliger Lizenzschlüssel dabei, so dass nur ich es nutzen kann, oder ist da gar keiner bei, so dass man es auch weitergeben kann?

hat da jemand Erfahrungen aus früheren Versionen?

LG und ein frohes Neues!

Kurgan
2017-01-03, 22:51:10
in 2-3 monaten testet die c´t wieder die steuerprogs im vergleich zu elster .. solange solltest du noch warten.

ob da überhaupt mehr rauskkommt hängt von deinem steuerfall ab. solange du nur gehalt und mietwohnung/eigentumswohnung zu verwalten hast bringt die software nix. wenn aber ein aktiendepot mit verlustvorträgen und/oder vermietung von eigentum hinzu kommt, wird es langsam spannend.

quicksteuer hab ich einmal probiert und fand es ... nicht soo gut (und ich nutze lexwares quicken bzw. jetzt finanzmanger, also datenimport für dummys xD). bin da reumütig zu wosi sparbuch zurück, sehr eingängig in der handhabung, was wichtig ist bei einem prog das man bestenfalls einen monat im jahr nutzt.

mit wiso mach ich meine steuer, dann die von frauchen. dann lad ich mich zum essen bei meiner schwester ein und mach da die steuer. und danach dann noch zum essen bei einem befreundeten ehepaar, er ist koch xD, und nochmal steuer. Stick-installation sei dank ;)

Argo Zero
2017-01-03, 22:55:20
Nehme auch WISO für mich, Frau und Bekannte.
Hat den Vorteil, dass man die Daten besser als mit Elster verwalten kann. Außerdem wird die Software immer mit aktuellen Urteilen gefüttert, sodass man sich die Sachen nicht selbst jedes mal archivieren muss. Lese zwar wöchentlich den Steuertipp, trotzdem ist das recht komfortabel.
Ob man damit Steuern sparen kann? Glaube ich weniger, es sei denn man würde im Elster was vergessen.

Fatality
2017-01-03, 23:09:14
das wiso ist ganz gut, auch wenn du nicht viel zu verwalten hast. aufgrund der guten updates und vorschläge für standardpauschalen kommt damit schon mehr zusammen als würdest du es nackt tun. man muss sich dann auch nicht so reinfuchsen jedes jahr aufs neue. in der regel gibts die aktuelle version im ersten quartal des neuen jahres mal im angebot für knapp 20€.. bin zufrieden damit.

Franconian
2017-01-04, 08:08:11
Ich habe vor ein paar Jahren mal WISO ausprobiert und parallel alles in die Elster Software eingetragen. Unterm Strich kam das gleiche raus, fand jetzt damals nicht, dass sich das wirklich lohnt. Gut, es gibt ein paar Tipps mehr, aber als als Single, der gefühlt nur 20-30 Felder auszufüllen hat und die Pauschalbeträge nie überschreitet kann man sich das echt sparen.

Jetzt mit Kind und Elternzeit sieht das vielleicht anders aus.

Wie ist denn das mit dem Wiso Start jetzt? Laut Lizenz blabla muss man sich da nun registrieren:

Diese Lizenz berechtigt einen (1) Nutzer zu einer (1) Installation bzw. nach Registrierung bis zu drei (3) Installationen der Software und der Abgabe von insgesamt bis zu fünf (5) Steuererklärungen. Nach kostenloser Registrierung (Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und Bindung des Lizenzschlüssels für alle Installationen an Ihr persönliches, nicht übertragbares Nutzerkonto) können auch steuer:Web und steuer:Apps (z.B. iOS, Android) genutzt werden. Ein Lizenzschlüssel kann nicht mehrfach registriert werden und wird automatisch online auf seine Gültigkeit überprüft.

Kann ich nun damit die Steuererklärung für mich und meine Freundin machen, logischerweise wäre das Ding nur auf einem Rechner installiert. Greifen da hier die 5 genannten Steuererklärungen oder braucht man pro Person eine Lizenz/Registrierung?

sun-man
2017-01-04, 08:43:09
Jetzt mit Kind und Elternzeit sieht das vielleicht anders aus.

Ja, vermutlich musst Du nachzahlen - so wie die meisten Eltern ;). Elterngeld ist zwar steuerfrei, wird aber auf die Steuer angerechnet. Je nach Elterngeld -> viel Spaß.

WiSo hat vor Jahren mal verkackt als sie irgendwelche Abos mit unterschieben wollten. Seitdem nehmen wir die Steuersparerklärung. Ich gehe aber davon aus das sich im Normalfall irgendeine Software großartig unterscheidet.

Kurgan
2017-01-04, 09:02:22
du kannst insgesamt 5 erklärungen abgeben. und da pro natürlicher person nur eine machbar ist ... xD

@sun-man: das war damals der grund für mein quicksteuerexperiment. die unterscheide bei "normalen fällen" sind auch echt minimal, das stimmt. je komplizierter der fall, desto größer werden die differenzen. und irgendwann ist schluss mit software, da hilft dann nur noch steuerberater (wobei es auch hier gute, sehr gute und vollpfosten gibt).

lipp
2017-01-04, 09:53:34
Ja, bei mir gibt es in der Tat nicht viel. Wohne alleine in einer Mietwohnung und habe eigentlich nicht mehr abzuwickeln als meine einkommensteuererklärung und vllt nocht die 3600€ zahnarztrechnung letztes jahr.

mal noch ne frage:
ich habe einen arbeitsweg von knapp 4km pro strecke, ÖPNV-Ticket und auto ist vorhanden. Was ist da sinnvoller anzugeben? Dass ich mit dem auto, oder der bahn fahre? habe das mal so, mal so angegeben, hat aber über die jahre gesehen nie einen riesen unterschied ausgemacht :D

sun-man
2017-01-04, 10:08:45
Arzt geht nur wenn der Arzt bescheinigt das es zwingend Notwendig war. Ich meine das geht auch erst irgendwo bei 4000€ los oder so.

registrierter Gast
2017-01-04, 10:17:43
mal noch ne frage:
ich habe einen arbeitsweg von knapp 4km pro strecke, ÖPNV-Ticket und auto ist vorhanden. Was ist da sinnvoller anzugeben? Dass ich mit dem auto, oder der bahn fahre? habe das mal so, mal so angegeben, hat aber über die jahre gesehen nie einen riesen unterschied ausgemacht :D
Der Arbeitsweg gilt unabhängig vom genutzten Gefährt. Selbst wenn du mit Fahrrad fährst oder gehst, kann der Arbeitsweg mit der entsprechenden Distanz geltend gemacht werden.

Wenn zu den mickrigen 4km Arbeitsweg nicht noch zusätzlich etwas anderes geltend gemacht werden kann, wird das nicht ausreichen, um über die ohnehin vorhandenen 1000€ Werbungskosten (hießen die so?) zu kommen.

Annator
2017-01-04, 10:18:48
Arzt geht nur wenn der Arzt bescheinigt das es zwingend Notwendig war. Ich meine das geht auch erst irgendwo bei 4000€ los oder so.

Kommt aufs Gehalt und anzahl der Kinder an:

https://www.steuertipps.de/gesundheit-krankheit-pflege/themen/zumutbare-belastung-berechnen#popupNewsletter

Korfox
2017-01-04, 10:19:30
Der zumutbare Betrag für die Außergewöhnliche Belastung bemisst sich am Einkommen und dem Familienstand. Er liegt für kinderlose im Grundtarif zwischen 5% und 7% des Jahresbruttos.
Solange Az. 2 BvR 180/16 (https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/kuerzung-um-die-zumutbare-eigenbelastung-verfassungsgemaess_166_338746.html) nicht entschieden ist sollte man aber jeden Cent einreichen.

Major J
2017-01-04, 10:41:53
Ich benutze tax von buhl. Gibt es jedes Jahr eine neue Version (aktuell tax 2017) und es ist wirklich alles toll erklärt - auch für mich als absoluten Leihen. Benutze das Programm seit 2014. Das Programm gibt auch selbst Tips (z.B. Arbeitsweg, Umzugskosten etc.). Der Wert, den ich jedes mal tatsächlich vom Finanzamt wiederbekomme, stimmt immer fast genau mit dem vom Programm vorher berechneten "Ungefähr"-Wert überein.

Hier die neuste Version:
Amazon Link (https://www.amazon.de/tax-2017-f%C3%BCr-Steuerjahr-2016/dp/B01N8RVVWV?th=1)

Gab es vor Weihnachten für 7-8€ bei Amazon als Download. Normal kostet es 12-13€ glaube ich. Kann man aber auch bei Media Markt finden. Es gibt beim Anbieter direkt auch preislich bessere Modelle, wenn man z.b. jedes Jahr tax benutzt ... einfach mal bei buhl direkt schauen.

Die Professional-Version brauchst du nicht, die ist eher für Unternehmer/Selbstständige etc.

Bedenke: Eine Steuersoftware kannst du auch absetzen ;)

Franconian
2017-01-04, 10:43:32
Der Arbeitsweg gilt unabhängig vom genutzten Gefährt. Selbst wenn du mit Fahrrad fährst oder gehst, kann der Arbeitsweg mit der entsprechenden Distanz geltend gemacht werden.

Wenn zu den mickrigen 4km Arbeitsweg nicht noch zusätzlich etwas anderes geltend gemacht werden kann, wird das nicht ausreichen, um über die ohnehin vorhandenen 1000€ Werbungskosten (hießen die so?) zu kommen.

Hab auch 4 km, da geht echt nix. Ich mache mir mittlerweile nicht mal die Mühe irgendwelche Versicherungen bei der Vorsorge oder andere Werbekosten einzutragen, komme da nicht drüber, kann man ja immer schön mit dem Rechner ausrechnen. Ich wunder mich immer wie das andere machen die über 1.000 € zurück bekommen, bei mir sind das meistens ~ 150 €. Wahrscheinlich bescheiße ich zu wenig. :biggrin:

Argo Zero
2017-01-04, 10:55:38
mal noch ne frage:
ich habe einen arbeitsweg von knapp 4km pro strecke, ÖPNV-Ticket und auto ist vorhanden. Was ist da sinnvoller anzugeben? Dass ich mit dem auto, oder der bahn fahre? habe das mal so, mal so angegeben, hat aber über die jahre gesehen nie einen riesen unterschied ausgemacht :D

Bahntickets gebe ich voll an in der ESt, ebenso die Bahncard. Ist bisher immer durch gegangen. Beim KFZ mache ich 0,30 cent pro KM.

Kurgan
2017-01-04, 21:11:50
mal noch ne frage:
ich habe einen arbeitsweg von knapp 4km pro strecke, ÖPNV-Ticket und auto ist vorhanden. Was ist da sinnvoller anzugeben? Dass ich mit dem auto, oder der bahn fahre? habe das mal so, mal so angegeben, hat aber über die jahre gesehen nie einen riesen unterschied ausgemacht :D
da wird für dieses jahr ein urteil? oder neue gesetzesvorlage erwartet, dann kannst du öpnv zu 100% angeben und die kilometer sind wurscht. für 2016 gilt verkehrsmittel egal.
so, gefunden:
*lösch*

wars doch nicht ... ich such nochmal

Backbone
2017-01-05, 06:47:53
Mit den paar km kommt er nicht mal auf 280€. Wenn nicht noch andere Sachen dazu kommen wird der Pauschalbetrag von 1000€ nicht erreicht. Damit kommt man mit der Pauschale die ohnehin abgezogen wird besser und einfacher ists außerdem.

Kurgan
2017-01-05, 07:30:22
Mit den paar km kommt er nicht mal auf 280€. Wenn nicht noch andere Sachen dazu kommen wird der Pauschalbetrag von 1000€ nicht erreicht. Damit kommt man mit der Pauschale die ohnehin abgezogen wird besser und einfacher ists außerdem.
jain .. das monatsticket zur wirkungsstätte meiner frau kostet (da stadtgrenze überschritten wird) seit 01.01.17 118,80 euranten obwohl gerade mal 6km entfernt. ich würde das gleiche bezahlen, allerdings für 25km .... die entfernung sagt also estmal nix über die öpnv-preise aus.

johla
2017-01-05, 08:22:41
Ich bin mit WISO zufrieden.

Triniter
2017-01-05, 08:41:53
Ich hab auch seit Jahren Wiso im Einsatz und komme damit gut klar.

/dev/NULL
2017-01-05, 16:47:45
Benutz auch seit Jahren Wiso Steuersparbuch, was ich immer für ~29€ ab April bei Amazon schiesse.
Klar könnte ich das auch mit Elster machen, aber bei so nem Programm sieht man was man noch eintragen kann/muss/sollte und mit Kind und Gewerbe ist das so angenehmer.

Zu Werbungskosten kann man neben Weg auch:
- Fachliteratur (Computerbücher? ggf C't, Java Magazine)
- Bewerbungskosten (Mappen/Fahrten..)
- Pauschale für Arbeitsmittel und Kontoführung..
.. eintragen

Hilfreich finde ich die Tools auch weil man dran erinnert wird Handwerker/Spenden/Versicherungen etc. einzutragen.

In den letzte Jahren hat sich im Test wenig getan, die Tools von Buhl (Tax Pro, Steuersparbuch) oder die Steuersparerklärung von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft taugen alle. Ist eher ein "wie man es gewohnt ist" - Meine Mutter macht es auf Papierbögen.

Ist man einmal bei einem Toll kann man die Daten des Vorjahres i.d.R. importieren und dann sieht wo man "damals" was eingetragen hatte.

Backbone
2017-01-05, 16:59:05
jain .. das monatsticket zur wirkungsstätte meiner frau kostet (da stadtgrenze überschritten wird) seit 01.01.17 118,80 euranten obwohl gerade mal 6km entfernt. ich würde das gleiche bezahlen, allerdings für 25km .... die entfernung sagt also estmal nix über die öpnv-preise aus.
Das stimmt allerdings. Wenn du das so angeben willst solltest du für den Fall der Fälle aber auch alle Monatskarten dahaben und auf Anfrage einreichen können. Gut möglich dass diese Angaben ohne Beleg akzeptiert werden, wenn es dem Prüfer einfällt kann er aber auch verlangen das man ihm jeden einzelnen Beleg vorlegt.
Wenn ihr übrigens verheiratet seid und gemeinsam veranlagt werdet, beträgt die Werbepauschale logischerweise 2.000€. Mit 12x118,80=1.425,60 und deinen knapp 300€ kommst du also auch nicht in den relevanten Bereich.

Kurgan
2017-01-06, 00:29:38
Das stimmt allerdings. Wenn du das so angeben willst solltest du für den Fall der Fälle aber auch alle Monatskarten dahaben und auf Anfrage einreichen können. Gut möglich dass diese Angaben ohne Beleg akzeptiert werden, wenn es dem Prüfer einfällt kann er aber auch verlangen das man ihm jeden einzelnen Beleg vorlegt.
Wenn ihr übrigens verheiratet seid und gemeinsam veranlagt werdet, beträgt die Werbepauschale logischerweise 2.000€. Mit 12x118,80=1.425,60 und deinen knapp 300€ kommst du also auch nicht in den relevanten Bereich.
nur bei gemeinsamer veranlagung ;)
aber egal, da nicht verheiratet xD

nachweis: kein probelm, monatsticket über handyticket = abbuchung vom konto

kiX
2017-01-06, 14:44:12
Wenn ihr übrigens verheiratet seid und gemeinsam veranlagt werdet, beträgt die Werbepauschale logischerweise 2.000€. Mit 12x118,80=1.425,60 und deinen knapp 300€ kommst du also auch nicht in den relevanten Bereich.
Kann sein, dass ich gerade auf wackeligen Beinen stehe, aber ich bin mir relativ sicher, dass die Werbepauschale nicht zusammen gelegt wird. Ich konnte, mit Wiso Steuersparbuch, für mich die ganzen Werbungskosten geltend machen und für meine Frau die 1000€ Pauschale. Und es wurde alles auf den Cent bewilligt.

Backbone
2017-01-06, 23:04:56
Das widerspricht sich ja nicht. Jedem Arbeitnehmer stehen Pauschal 1000€ zu (ohne Nachweise), werverheiratet ist 'gemeinsame Veranlagung' wählt kann für beide zusammen pauschal 2000€ abrechnen. Das macht Sinn wenn einer über 1000 aber beide zusammen unter 2000€ sind, man spart sich die Einzelnachweise.
Wenns drüber geht ist das auch kein Problem dann macht man eben für einen 1000 pauschal und für den anderen alles einzeln, ist ja nicht verboten sonder dann nur mehr Aufwand.

kiX
2017-01-06, 23:25:15
Das macht Sinn wenn einer über 1000 aber beide zusammen unter 2000€ sind, man spart sich die Einzelnachweise.
Dann verschenkt man Geld. Guter Tipp. ;)

edit: Bevor mein Einzeiler als offensive empfunden wird, etwas mehr: Spart man sich die Einzelnachweise, kann man nur 2000€ geltend machen. Hat einer über 1000€, zB 1500€ und der andere nichts, kann man 2500€ geltend machen, braucht dann aber für die 1500€ die Einzelnachweise. So wie ich deinen Post verstehe, macht er keinen Sinn.

Ash-Zayr
2017-01-10, 19:50:57
sehe ich das gerade richtig, dass es das mit Elster war? Die Einkommenssteuererklärung 2016 taucht nicht zum updaten in meiner Installation auf und wird auch online auf deren Portal nicht gelistet als untertützt für das Jahr 2016....wtft?

edit: noch eine Info gefunden. 2016 soll ab dem 12.01. zum download stehen...puhh....Elster ist super, gerade in Verbindung damit, dass man sich im online Portal registriert und authentifiziert hat und so viele Dienste nutzen kann bei weniger Papierkram und Gängen zum Amt. Wer immer noch im Jahre 1995 lebt, wenn Computerbild & co. die neuen "Wunder-Steuerprogramme" gehyped hat, und Bücher wie "1000 legale Steuertricks" florierten, usw....bis ich verheiratet war und ein Kind hatte, bekam ich als angestellter Single ohne viel Tüddelkram (behinderte Kinder, Eigentum, Exfrau, doppelten Wohnsitze, usw) in meinem Leben vielleicht 100-200 euro jedes Jahr raus. Klar, da zahle ich gern 40 Euro für eine Software, die mir zeigt, dass ich meine handvoll absetzbare Ausgaben schon kannte und ich die 40 Euro als Verlust mir hätte sparen können....;)

Korfox
2017-01-10, 19:58:52
Seit dem 17. November 2016 steht die aktuelle ElsterFormular-Version zum Herunterladen bereit. Details erfahren Sie im ElsterBlog.

Die kommende ElsterFormular-Version für die Jahreserklärungen 2016 und die (Vor-) Anmeldungen 2017 wird voraussichtlich am 12.01.2017 zum Herunterladen bereitstehen.
Die neuen CD-ROMs von ElsterFormular können im Februar 2017 gratis in vielen Finanzämtern abgeholt werden.

Meinst du das?
https://www.elster.de/elfo_home.php

Guck Mal aufs Datum...

Ash-Zayr
2017-01-10, 20:11:27
weiss nicht was Du meinst. Eine bestehende Installation kann man doch Jahre drauf lassen auf dem PC. Alles ist modular und wird Jahr um Jahr nachinstalliert. Für komplett neu ist halt Novemer 16 letzter Stand der Komplettprogramms. Aber das Modul der Erklärung 2016 erscheint dann wohl übermorgen.

Korfox
2017-01-10, 20:19:10
Äh. Ja. Dein Edit kam 32 Sekunden bevor ich meinen Beitrag abgesendet habe... nein, innert 32 Sekunden schaffe ich es nicht, die Elster-HP zu öffnen, nach dem Hinweis zu suchen UND den Beitrag zu schreiben. Ich vermute, der letzte Punkt war die 33ste Sekunde. DAS meinte ich.

Ash-Zayr
2017-01-10, 21:03:37
Alles klar, danke für die Hilfe dennoch...;)

lipp
2017-01-12, 08:55:44
Habe mir gestern Tax2017 gekauft und runtergeladen - für 10€ eine übersichtliche Investition.

Habe auch direkt meine Steuer gemacht und muss sagen, TOP! Sehr einfach zu bedienen und gute Hinweise was die Befüllung der einzelnen Seiten angeht.

BlacKi
2017-01-12, 10:55:34
wo liegen die unterschiede zwischen den versionen, tut´s nicht auch die software vom letzten jahr?

sun-man
2017-01-12, 10:59:49
Nein, wer soll ggfs neue Regeln und CO einpflegen? Wegen 10€ würde ich mir da nicht ins Hösschen machen. Glaub Elster pur ist auch kostenfrei.

lipp
2017-01-12, 11:30:25
Nein, wer soll ggfs neue Regeln und CO einpflegen? Wegen 10€ würde ich mir da nicht ins Hösschen machen. Glaub Elster pur ist auch kostenfrei.

This!

Oid
2017-01-29, 10:46:13
Zu Werbungskosten kann man neben Weg auch:
- Fachliteratur (Computerbücher? ggf C't, Java Magazine)

Magazine werden wohl nicht so ohne weiteres anerkannt. Zumindest ist in WISO ein Urteil angeführt, wo einem Netzwerkadministrator die Anrechnung von c't, PC-Magazin und PC-Welt verweigert wurde (FG Münster 5 K 2767/13).

@topic: Wie sich erahnen lässt, verwende ich auch das WISO Steuersparbuch und bin sehr zufrieden. Ich habe allerdings keinen direkten Vergleich zu ELSTER.

/dev/NULL
2017-01-30, 12:56:34
Bei mir ist die C't bisher immer durch gegangen - werde mich aber hüten nachzufragen, lasse das aber auch über mein Gewerbe laufen.

Elster ist kostenfrei, damit kannst Du die einzelnen Felder der Steuererklärung elektronisch füllen.
Es hilft Dir aber nicht mit "was Du in die Felder schreibst" und führt auch keine eventuellen Listen/Belege/Unterlagen, noch sagt es Dir wo es Sinn macht noch was einzutragen.

Und man braucht jedes Jahr ne neue Version, 20€ kosten WISO Sparbuch und damit machen meine holde und ich die Steuererklärung, sollte sich rechnen.. (+ die Kosten für das WISO kann man als Werbungskosten im Jahr drauf ansetzen)