RattuS
2017-01-24, 23:38:23
Hat sich erledigt. Hauptmieter C hatte sich wohl in einer der Abrechnungen geirrt. :confused:
Hallo,
folgende Mietsituation:
Wohngemeinschaft (Zweck-WG), bestehend aus 3 Hauptmietern. Im Mietvertrag ist keine Sonderregelung bzgl. Austausch von Hauptmietern vorhanden, es wurde aber im Vorfeld mit dem Vermieter mündlich vereinbart. So weit so gut, denn der Vermieter ist gar nicht das Problem.
In besagter Wohngemeinschaft werden die Hauptmieter also hin und wieder gewechselt über einen formloses Dokument, das etwa besagt "Übernahme des Mietverhältnisses vom Vormieter" mit Gegenzeichnung der anderen Hauptmieter und Anerkennung des Vermieters.
Das eigentliche Problem: Die Nebenkostenabrechnung seitens Vermieter kommt seit Beginn an immer mit 11,5 Monate Verzögerung (im Dezember 2016 kommt z.B. erst die Jahresabrechnung für 2015). Durch diese Verzögerung und da die Hauptmieter auch Mitte des Jahres wechseln, wurde mündlich vereinbart, dass jeder Hauptmieter mit seinem Nachmieter (zivil) ausmachen soll, wie mit den Anteilen an eventuellen Nachzahlungen umgegangen wird. (Nachzahlungen bei der Nebenkostenabrechnung werden auf die Hauptmieter gleichmäßig verteilt. Der Betrag für die monatlichen Vorauszahlungen für die Nebenkosten sind übrigens durchgängig identisch geblieben.)
Das ist ansich also schon mal ein Schlamassel. Angenommen, dass:
Mieter A vom 01.06.2014 bis 31.05.2015 in der WG wohnt und...
sein Nachmieter B am 01.06.2015 das Mietverhältnis übernommen hat,
so hat Mieter A die anteiligen Nebenkostennachzahlungen für 2013 und Nachmieter B die anteiligen Nebenkostenzahlungen für 2014 am Hals.
Nachmieter B beschwert sich nun also, warum er für einen Abrechnungszeitraum zahlen soll, in dem er noch gar nicht Hauptmieter war.
Um dieses Problem zu lösen, müsste man den ausziehenden Hauptmieter zu einer pauschalen Vorauszahlung zwingen, um die Nebenkostennachzahlungen (in potenziell 12 Monaten) fair abrechnen zu können, d.h. dass dieses Geld bis zu 12 Monate einbehalten wird. Das geht vielen Leuten natürlich gegen den Strich, weswegen vor Jahren (mit der "ersten Belegschaft") ausgemacht wurde, dass Anteile an Nachzahlungen zwischen Hauptmieter und Nachmieter geregelt werden. Oder anders formuliert: Der Nachmieter übernimmt die Nachzahlungen an den Nebenkosten seines Vormieters, wenn nicht anders geregelt.
Das betrifft nur die Nachzahlungen an den Nebenkosten. Gas und Strom läuft über Hauptmieter C, der zeitnah abrechnen kann und bei dem kleinere Vorauszahlungen leichter abgefedert werden können. Problematisch ist dieses Thema so oder so jetzt erst, da die Nachzahlungen deutlich höher geworden sind und sich auch jetzt erst ein Nachmieter B beschwert und schlichtweg nicht zahlen will.
Klärungsversuche sind bisher alle gescheitert. Nachmieter B besteht darauf, dass Vormieter A zahlen muss und es keine Absprachen gegeben hätte. Außerdem besteht er darauf, dass Hauptmieter C sich darum kümmert, denn der ist Inhaber des WG-Kontos und zahlt an den Vermieter.
Wenn mein Bauchgefühl mich nicht täuscht, geht hier, wenn überhaupt, nur etwas über eine zivilrechtliche Klage von Nachmieter B an Vormieter A oder? Es geht hierbei wirklich nur um den einen Anteil an den Nebenkosten (~110 EUR).
- Ist eine mündliche Absprache zwischen den Hauptmietern à la "du trägst die Nachzahlungen deines Vormieters" überhaupt zulässig?
- Kann Nachmieter B für seinen nicht gezahlten Anteil haftbar gemacht werden? (Gesamtschuld mal außenvor.)
- Muss Nachmieter B sich um die Angelegenheit kümmern (ggf. gegen Vormieter A klagen), da er ja das Mietverhältnis von Vormieter A übernommen hat?
- Wie könnte man diese Situation entspannen?
Danke für den Input.
Hallo,
folgende Mietsituation:
Wohngemeinschaft (Zweck-WG), bestehend aus 3 Hauptmietern. Im Mietvertrag ist keine Sonderregelung bzgl. Austausch von Hauptmietern vorhanden, es wurde aber im Vorfeld mit dem Vermieter mündlich vereinbart. So weit so gut, denn der Vermieter ist gar nicht das Problem.
In besagter Wohngemeinschaft werden die Hauptmieter also hin und wieder gewechselt über einen formloses Dokument, das etwa besagt "Übernahme des Mietverhältnisses vom Vormieter" mit Gegenzeichnung der anderen Hauptmieter und Anerkennung des Vermieters.
Das eigentliche Problem: Die Nebenkostenabrechnung seitens Vermieter kommt seit Beginn an immer mit 11,5 Monate Verzögerung (im Dezember 2016 kommt z.B. erst die Jahresabrechnung für 2015). Durch diese Verzögerung und da die Hauptmieter auch Mitte des Jahres wechseln, wurde mündlich vereinbart, dass jeder Hauptmieter mit seinem Nachmieter (zivil) ausmachen soll, wie mit den Anteilen an eventuellen Nachzahlungen umgegangen wird. (Nachzahlungen bei der Nebenkostenabrechnung werden auf die Hauptmieter gleichmäßig verteilt. Der Betrag für die monatlichen Vorauszahlungen für die Nebenkosten sind übrigens durchgängig identisch geblieben.)
Das ist ansich also schon mal ein Schlamassel. Angenommen, dass:
Mieter A vom 01.06.2014 bis 31.05.2015 in der WG wohnt und...
sein Nachmieter B am 01.06.2015 das Mietverhältnis übernommen hat,
so hat Mieter A die anteiligen Nebenkostennachzahlungen für 2013 und Nachmieter B die anteiligen Nebenkostenzahlungen für 2014 am Hals.
Nachmieter B beschwert sich nun also, warum er für einen Abrechnungszeitraum zahlen soll, in dem er noch gar nicht Hauptmieter war.
Um dieses Problem zu lösen, müsste man den ausziehenden Hauptmieter zu einer pauschalen Vorauszahlung zwingen, um die Nebenkostennachzahlungen (in potenziell 12 Monaten) fair abrechnen zu können, d.h. dass dieses Geld bis zu 12 Monate einbehalten wird. Das geht vielen Leuten natürlich gegen den Strich, weswegen vor Jahren (mit der "ersten Belegschaft") ausgemacht wurde, dass Anteile an Nachzahlungen zwischen Hauptmieter und Nachmieter geregelt werden. Oder anders formuliert: Der Nachmieter übernimmt die Nachzahlungen an den Nebenkosten seines Vormieters, wenn nicht anders geregelt.
Das betrifft nur die Nachzahlungen an den Nebenkosten. Gas und Strom läuft über Hauptmieter C, der zeitnah abrechnen kann und bei dem kleinere Vorauszahlungen leichter abgefedert werden können. Problematisch ist dieses Thema so oder so jetzt erst, da die Nachzahlungen deutlich höher geworden sind und sich auch jetzt erst ein Nachmieter B beschwert und schlichtweg nicht zahlen will.
Klärungsversuche sind bisher alle gescheitert. Nachmieter B besteht darauf, dass Vormieter A zahlen muss und es keine Absprachen gegeben hätte. Außerdem besteht er darauf, dass Hauptmieter C sich darum kümmert, denn der ist Inhaber des WG-Kontos und zahlt an den Vermieter.
Wenn mein Bauchgefühl mich nicht täuscht, geht hier, wenn überhaupt, nur etwas über eine zivilrechtliche Klage von Nachmieter B an Vormieter A oder? Es geht hierbei wirklich nur um den einen Anteil an den Nebenkosten (~110 EUR).
- Ist eine mündliche Absprache zwischen den Hauptmietern à la "du trägst die Nachzahlungen deines Vormieters" überhaupt zulässig?
- Kann Nachmieter B für seinen nicht gezahlten Anteil haftbar gemacht werden? (Gesamtschuld mal außenvor.)
- Muss Nachmieter B sich um die Angelegenheit kümmern (ggf. gegen Vormieter A klagen), da er ja das Mietverhältnis von Vormieter A übernommen hat?
- Wie könnte man diese Situation entspannen?
Danke für den Input.