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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachzahlungen an Nebenkosten zwischen wechselnden Hauptmietern


RattuS
2017-01-24, 23:38:23
Hat sich erledigt. Hauptmieter C hatte sich wohl in einer der Abrechnungen geirrt. :confused:

Hallo,

folgende Mietsituation:

Wohngemeinschaft (Zweck-WG), bestehend aus 3 Hauptmietern. Im Mietvertrag ist keine Sonderregelung bzgl. Austausch von Hauptmietern vorhanden, es wurde aber im Vorfeld mit dem Vermieter mündlich vereinbart. So weit so gut, denn der Vermieter ist gar nicht das Problem.

In besagter Wohngemeinschaft werden die Hauptmieter also hin und wieder gewechselt über einen formloses Dokument, das etwa besagt "Übernahme des Mietverhältnisses vom Vormieter" mit Gegenzeichnung der anderen Hauptmieter und Anerkennung des Vermieters.

Das eigentliche Problem: Die Nebenkostenabrechnung seitens Vermieter kommt seit Beginn an immer mit 11,5 Monate Verzögerung (im Dezember 2016 kommt z.B. erst die Jahresabrechnung für 2015). Durch diese Verzögerung und da die Hauptmieter auch Mitte des Jahres wechseln, wurde mündlich vereinbart, dass jeder Hauptmieter mit seinem Nachmieter (zivil) ausmachen soll, wie mit den Anteilen an eventuellen Nachzahlungen umgegangen wird. (Nachzahlungen bei der Nebenkostenabrechnung werden auf die Hauptmieter gleichmäßig verteilt. Der Betrag für die monatlichen Vorauszahlungen für die Nebenkosten sind übrigens durchgängig identisch geblieben.)

Das ist ansich also schon mal ein Schlamassel. Angenommen, dass:

Mieter A vom 01.06.2014 bis 31.05.2015 in der WG wohnt und...
sein Nachmieter B am 01.06.2015 das Mietverhältnis übernommen hat,

so hat Mieter A die anteiligen Nebenkostennachzahlungen für 2013 und Nachmieter B die anteiligen Nebenkostenzahlungen für 2014 am Hals.

Nachmieter B beschwert sich nun also, warum er für einen Abrechnungszeitraum zahlen soll, in dem er noch gar nicht Hauptmieter war.

Um dieses Problem zu lösen, müsste man den ausziehenden Hauptmieter zu einer pauschalen Vorauszahlung zwingen, um die Nebenkostennachzahlungen (in potenziell 12 Monaten) fair abrechnen zu können, d.h. dass dieses Geld bis zu 12 Monate einbehalten wird. Das geht vielen Leuten natürlich gegen den Strich, weswegen vor Jahren (mit der "ersten Belegschaft") ausgemacht wurde, dass Anteile an Nachzahlungen zwischen Hauptmieter und Nachmieter geregelt werden. Oder anders formuliert: Der Nachmieter übernimmt die Nachzahlungen an den Nebenkosten seines Vormieters, wenn nicht anders geregelt.

Das betrifft nur die Nachzahlungen an den Nebenkosten. Gas und Strom läuft über Hauptmieter C, der zeitnah abrechnen kann und bei dem kleinere Vorauszahlungen leichter abgefedert werden können. Problematisch ist dieses Thema so oder so jetzt erst, da die Nachzahlungen deutlich höher geworden sind und sich auch jetzt erst ein Nachmieter B beschwert und schlichtweg nicht zahlen will.

Klärungsversuche sind bisher alle gescheitert. Nachmieter B besteht darauf, dass Vormieter A zahlen muss und es keine Absprachen gegeben hätte. Außerdem besteht er darauf, dass Hauptmieter C sich darum kümmert, denn der ist Inhaber des WG-Kontos und zahlt an den Vermieter.

Wenn mein Bauchgefühl mich nicht täuscht, geht hier, wenn überhaupt, nur etwas über eine zivilrechtliche Klage von Nachmieter B an Vormieter A oder? Es geht hierbei wirklich nur um den einen Anteil an den Nebenkosten (~110 EUR).

- Ist eine mündliche Absprache zwischen den Hauptmietern à la "du trägst die Nachzahlungen deines Vormieters" überhaupt zulässig?
- Kann Nachmieter B für seinen nicht gezahlten Anteil haftbar gemacht werden? (Gesamtschuld mal außenvor.)
- Muss Nachmieter B sich um die Angelegenheit kümmern (ggf. gegen Vormieter A klagen), da er ja das Mietverhältnis von Vormieter A übernommen hat?
- Wie könnte man diese Situation entspannen?

Danke für den Input.

Pinoccio
2017-01-24, 23:57:00
- Ist eine mündliche Absprache zwischen den Hauptmietern à la "du trägst die Nachzahlungen deines Vormieters" überhaupt zulässig?
- Kann Nachmieter B für seinen nicht gezahlten Anteil haftbar gemacht werden? (Gesamtschuld mal außenvor.)
- Muss Nachmieter B sich um die Angelegenheit kümmern (ggf. gegen Vormieter A klagen), da er ja das Mietverhältnis von Vormieter A übernommen hat?
- Wie könnte man diese Situation entspannen?- Im Prinzip ja, Mietverträge können auch mündlich abgeschlossen werden.
- Hängt vom Mietvertrag ab. I.d.R. ist manals Mieter für den Zeitraum verantwortlich, in dem man Mieter war -außer es gibt eine abweichende Regelung (z.B. durch Mietvertrag) dazu.
- Kümmern muss sich der, der eine Forderung (d.h. wohl die Rechnung vom Vermieter) erhalten hat (wer das genau ist, ist mir nicht klar aus deinem Beitrag)
- Keine Ahnung. Besser vorher ...

Frage: Was genau steht denn im Mietvertrag des eigentlichen Vermieters? Gesamtschuldnerische Haftung?

mfg

RattuS
2017-01-25, 00:05:51
- Kümmern muss sich der, der eine Forderung (d.h. wohl die Rechnung vom Vermieter) erhalten hat (wer das genau ist, ist mir nicht klar aus deinem Beitrag)
Hauptmieter C. Andererseits gilt die Forderung ja gegenüber allen Hauptmietern.

Frage: Was genau steht denn im Mietvertrag des eigentlichen Vermieters? Gesamtschuldnerische Haftung?
Ja. Gezahlt werden muss so oder so (und wurde auch schon). Es geht jetzt nur noch darum, wie man Nachmieter B dazu bewegen kann, in den "Kreislauf" zu kommen und auch potenziell rückwirkend zu zahlen.

Natürlich wäre ein sauberer Strich besser, aber der aktuelle Kreislauf müsste dann durchbrochen werden, d.h. mindestens eine Jahresnachzahlung müsste kompensiert werden und dann müsste man Vorauszahlungen beim nächsten Auszug einholen (~150 EUR fallen natürlich auch nicht gerade jedem Studi leicht).

Auf das Beispiel bezogen: Vormieter A hat ja bereits Nachzahlungen für das Jahr 2013 gemacht. Warum sollte sich Vormieter A also bereit erklären, auch noch Nachzahlungen für 2014 zu übernehmen, die Nachmieter B ja nicht zahlen möchte. Dann bleibt Hauptmieter C wohl darauf sitzen.

Könnte man die Kaution (beim Vermieter) heranziehen für die Forderungen?

Plutos
2017-01-25, 00:51:51
Nein, IIRC darf die Kaution nicht für Nebenkostennachzahlungen einbehalten werden.

Der Vermieter hat übrigens für seine Abrechnung 12 Monate Zeit und ist hier keineswegs "im Verzug", wie du unterstellst.

Die Vereinbarung, dass der Mieter Nachzahlungen seines Vormieters übernimmt, ist schlichtweg bescheuert, aber das Kind ist ja nun schon in den Brunnen gefallen. Als Mieter B würde ich mich natürlich auch mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren, die Nebenkostennachzahlung meines Vormieters zu begleichen.



Was kann man tun? 110€ strittigen NK-Anteil umgelegt auf die drei Mieter macht rund 35€ pro Nase...und das für einen sauberen Neuanfang. No-Brainer.

RattuS
2017-01-25, 01:04:55
[...] und ist hier keineswegs "im Verzug", wie du unterstellst.
Falsch formuliert von mir. Verzögerung ist das richtige Wort. Ich korrigiere es im Eingangsbeitrag.

110€ strittigen NK-Anteil umgelegt auf die drei Mieter macht rund 35€ pro Nase...und das für einen sauberen Neuanfang. No-Brainer.
Das gilt aber dann für zwei der drei Hauptmieter, also sind es schon 70 EUR pro Nase. Ein No-Brainer wäre es, einfach zu zahlen. Die Nebenkosten steigen nämlich nur noch weiter mit jedem weiteren Jahr. Aber das soll hier nicht Thema sein.

blackbox
2017-01-25, 11:42:33
Für die jetzige Situation würde ich die Kröte schlucken, alles andere lohnt bei dem Betrag doch nicht.

Und für die Zukunft die NK großzügig berechnen, so dass es zu keiner Nachzahlung kommen muss.