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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urheberrecht im Softwarebereich


Gast
2017-02-08, 10:00:57
Hallo,

ich habe eine Frage zum Urheberrecht bei Software.
Und zwar bin ich momentan in Praxisphase des Studiums und habe hier in der Firma die Aufgabe bekommen ein Tool zum Auswerten von diversen Messungen zu schreiben (wird später als PlugIn bereitgestellt).

Jetzt bin ich damit schon relativ weit und habe erfahren, dass damit ein bisher angekauftes Tool ersetzt werden soll.

Dabei war aber die Programmoberfläche immer von der Firma selbst geschrieben (mit import/export, Aufbau der Oberfläche mit den ganzen Knöppen usw), aber die interne Funktionalität und die Anzeigeart der Ergebnisse kam vom zugekauften Tool.

Ich habe mir das bisherige Tool mal angesehen und festgestellt, dass grafische Markierung diverser wichtiger Ergebnisse und die Darstellung der Ausgabe schon sehr sehr ähnlich ist.
Es werden z.B. wichtige Elemente farbig hinterlegt usw.

Der Code wird absolut anders aussehen, da bin ich mir sicher. Ich hab das auch in einer anderen Sprache geschrieben und eine zusätzliche Bibliothek verwendet. Es geht rein um die Präsentation.

Aber irgendwie hat es ein Geschmäckle ein Tool durch ein anderen zu ersetzen, dass das Ergebnis im Prinzip genauso darstellt und der Anwender wahrscheinlich keinen Unterschied feststellen kann.

Andererseits gibt es z.B. auch diverse Grafikprogramme, die halt einen Pinsel anbieten.
Was bestimmte Funktionen angeht, ist die mögliche Kreativität halt auch schnell erschöpft.

Müsste ich mir da Gedanken machen?

Gast
2017-02-08, 10:53:40
Du fragst im Prinzip, ob es ein Urheberrecht auf das Design von Auswertungen gibt, also Anordnung, Markierungen, Farben, etc von Elementen auf der Auswertung. Im allgemeinen gibt es das sicherlich, aber es ist immer eine Frage der Schöpfungshöhe. Wenn ihr Pixelgenau ein komplexes Layout reproduziert, dann ist das wahrscheinlich nicht in Ordnung. Wenn ihr grob ein paar Elemente gleich Anordnet und kennzeichnet, dann kann da keiner was gegen haben.

Auch ist die Frage, verkauft ihr das Plugin? Oder verkauft oder verbreitet ihr die Auswertungen? Wenn das nur Intern verwendet, dann ist das meines Wissens nach eh egal. Nicht nur, weils keinen Kläger gibt, sondern weil ihr das eben nicht verbreitet. Wenn ihr das Plugin verkauft, dann würde ich einfach mal mit einem Kollegen/Vorgesetztem Sprechen. Im allgemeinen ist es nicht deine Aufgabe dich um die Rechtmäßigkeit deiner Arbeit zu kümmern. So lange du nichts offensichtlich illegales machst und auf Anweisung des Chefs arbeitest, ist er auch dafür verantwortlich.

Wie du dir schon gedacht hast, ist der Code selber auf jeden Fall nicht das Problem.

Gast
2017-02-09, 10:30:25
Du fragst im Prinzip, ob es ein Urheberrecht auf das Design von Auswertungen gibt, also Anordnung, Markierungen, Farben, etc von Elementen auf der Auswertung. Im allgemeinen gibt es das sicherlich, aber es ist immer eine Frage der Schöpfungshöhe. Wenn ihr Pixelgenau ein komplexes Layout reproduziert, dann ist das wahrscheinlich nicht in Ordnung. Wenn ihr grob ein paar Elemente gleich Anordnet und kennzeichnet, dann kann da keiner was gegen haben.

Auch ist die Frage, verkauft ihr das Plugin? Oder verkauft oder verbreitet ihr die Auswertungen? Wenn das nur Intern verwendet, dann ist das meines Wissens nach eh egal. Nicht nur, weils keinen Kläger gibt, sondern weil ihr das eben nicht verbreitet. Wenn ihr das Plugin verkauft, dann würde ich einfach mal mit einem Kollegen/Vorgesetztem Sprechen. Im allgemeinen ist es nicht deine Aufgabe dich um die Rechtmäßigkeit deiner Arbeit zu kümmern. So lange du nichts offensichtlich illegales machst und auf Anweisung des Chefs arbeitest, ist er auch dafür verantwortlich.

Wie du dir schon gedacht hast, ist der Code selber auf jeden Fall nicht das Problem.

Das PlugIn wird verkauft, ja.
Das UI wäre auch anders, nur die Aufbereitung der Daten wäre optisch ähnlich.
Hab mal mit einem Kollegen gesprochen, ist wohl kein Problem, auch wenn man immer im konkreten Fall prüfen müsste. So richtig klare Grenzen gibt es da wohl nicht.

Gast
2017-02-17, 17:45:32
Der Schutz von Software und dessen Urheberrechten umfasst neben den Programmen selbst auch das Entwurfsmaterial. Ausdrucksmittel ist dabei nicht nur eine Folge von Befehlen, durch die der Computer zur Ausführung bestimmter Funktionen veranlasst wird, sondern nach aktueller Gesetzesregelung ist Software bereits dann geschützt, wenn sie individuelles Werk und Ergebnis einer eigenen geistigen Schöpfung ist. Daher besteht auch grundsätzlich urheberechtlicher Schutz für Software perse und deren Entwurfsmaterial. Auf die Schöpfungshöhe kommt es nicht immer an.

Die Auskunft deines Kollegen und die des Gastes hier sind falsch, der Code ist auf jeden Fall geschützt.

Im Zweifelsfall sollte ein Anwalt für IP/IT-Recht konsultiert werden.

Vom Urheberrechtsschutz erfasst sind:
Maschinencode, Quellcode, Objektcode
Programmteile, Unterprogramme
Programmmodule, Arbeitsroutinen
objektorientierte Programme
abstarkte Modul- und Klassenbibliotheken
Anordnung von Befehlsgruppen
Vor- und Zwischenstufen in der Entwicklung
Softwarefeinkonzepte
Lösungsansätze von Entwicklern
Ausarbeitungen
Entwurfsmaterial

Frei sind:
abstrakte Ideen und Grundsätze
Funktionalität oder Dateiformat bei einem Computerprogramm (legaler Erwerb)
APIs als techn. Schnittstelle
Webseiten
Multimediawerke (weil sie anderen Urheberrechten unterliegen)
Daten wenn keine Steuerbefehle enthalten sind
Konzeptvorgaben

Gast
2017-02-18, 18:40:24
Müsste ich mir da Gedanken machen?

Joa, am besten Du kannst den Entstehungsprozess des Interfaces dokumentieren, also sketches, wireframes usw.

Sowas entsteht ja nicht aus dem Nichts. Ich bin kein Anwalt, bin mir jedoch ziemlich sicher dass es in so grenzwertigen Fällen auch auf die Absicht ankommt, und die kannst du halt durch die Dokumentation des Entstehungsprozesses beweisen.