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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gang des Strafverfahrens - Onlinebetrug


_shorty_
2017-02-26, 20:23:28
Eventuell kennt sich ja Jemand damit etwas aus oder hat persönliche Erfahrung. Schadenswert 25 bzw. 30 Euro

Betrug über Ebaykleinanzeigen. Amazongutschein im Wert von 30 Euro, zu 25 Euro. Versand Code via EMail nach Bezahlung. Bezahlungsweg Paypal Freunde und Familie (zum Gebühren sparen). Kommunikation lief eigentlich gut mit dem Verkäufer, bezahlt sofort kein Kontakt mehr vom Verkäufer, 3 E-Mails kein response.
Anzeige bei der Polizei eine Woche später. Letzte Woche bescheid bekommen von Polizei, Verdächtiger wurde ermittelt - Daten dürfen mir nicht genannt werden um persönlich in Kontakt zu treten, Übergabe der Sachlage von Polizei an Staatsanwaltschaft. Rat Polizei Anwalt einschalten.

Meine Frage, muß ich jetzt wirklich einen Anwalt einschalten - gerade bei der Schadenshöhe oder kann ich selbst etwas tun, noch irgendwas selbst bei der Staatsanwaltschaft anzeigen um perse nicht leer auszugehen?

Philipus II
2017-02-26, 20:28:53
Ein Anwalt kann Akteneinsicht nehmen und erhält auf diesem Wege auch die Daten des mutmaßlichen Täters.

w0mbat
2017-02-26, 20:37:12
Wenn es dir Wert ist deine Zeit für 25€ auf Spiel zu setzten? Du wirst sicherlich insg. mehr als 2 Stunden investieren, das wäre ein Studenlohn von unter 12,5€. Lohn sich mMn nicht.

Philipus II
2017-02-26, 20:39:18
Menschen wie ich brauchen archaische Rache in modern interpretierter Form um Frieden zu finden :tongue:. Das Gefühl der Befriedigung ist den Zeitaufwand wert.

_shorty_
2017-02-26, 23:37:31
@w0mbat - Anhand des "Streitwertes" lohnt sich das sicherlich nicht - ich frage mich nur, was passiert dann eigentlich mit dem Schnösel, wenn ich jetzt nicht aktiv > Anwalt etwas tue? Kriegt von der Staatsanwaltschaft was auf die Patsche Händchen nach dem motto böser, böser Bube passiert ja eh nigs? Wird eventuell gar eingestellt weil zu geringer Sachwert? Oder wird verknackt aber Entschädigungszahlungen werden dabei von der Staatsanwaltschaft an bekannte bei der Polizei gemeldete Geschädigte nichtvon der Staatsanwaltschft verfolgt? Is jetzt ne ernst gemeinte Frage weil ich mich da frage wie Tickt unser Strafsystem hier?

@Philipus - das ist korrekt das der Anwalt das bekommt - aber hier erstmal mein aktiver weg und ja mir gehts da eher um die im inneren wallend/lüsternden Gefühle nach Gerechtigkeit

Simon Moon
2017-02-27, 00:38:57
Menschen wie ich brauchen archaische Rache in modern interpretierter Form um Frieden zu finden :tongue:. Das Gefühl der Befriedigung ist den Zeitaufwand wert.

Also soweit mir bekannt, gibt es da doch zwei Aspekte. Der eine ist der strafrechtliche, d.h. eben die Anzeige wegen Betrug, der andere dann der zivilrechtliche, welcher die Wiedergrutmachung des Schadens betrifft. Oder anders: Für den Betrug wird er so oder so vor Gericht und sich verantworten müssen, aber um die 25€ zurück zu erhalten, müsste eben noch der zivilrechtliche Weg eingeschalten werden.

Bin aber wirklich nur Laie und weiss nicht, ob das in diesem Fall nun auch zutrifft. Aber wenn das der Fall ist, würd ich mir den zusätzlichen Aufwand für die 25€ sparen...

Und soweit mir noch irgendwoher bekannt, ist es gar nicht so leicht jemanden wegen Betrug zu verurteilen. Zumindest nicht bei so einem Betrag und wenn es nicht systematisch abgelaufen ist. Und wenn es ein Einzelfall ist, ist das natürlich ärgerlich - aber öhm... was erwartest du hier für eine Strafe? Also da gibts ja bei Apfeldieben schon fast einen höheren Streitwert...

5tyle
2017-02-27, 09:43:32
Der Staatsanwalt macht nur das Strafverfahren, um dann selbst an das Geld zu kommen muss man soweit ich weiß selbst Schritte unternehmen.
Da der Streitwert so immens gering ist, könnte es sein, dass das sowieso fallen gelassen wird bzw. nicht verhandelt wird, aber da bin ich mir nicht sicher. Beim Strafverfahren könnte es sich auch nur um ein Bagatell handeln.
Es gibt da bestimmte Grenzen für den Streitwert. Einen Anwalt einzuschalten (selbst nur für die Rechtsberatung) ist normalerweise nicht sinnvoll, es sei denn, du hast eine wirklich gute Rechtschutzversicherung ohne Eigenbeteiligung. Habe selbst auch schon Verhandlungen ohne Anwalt erfolgreich geführt, im Grunde genommen musst du nur den Sachverhalt darlegen und ggf. Beweise vorlegen sofern du die erbringen musst. Wenn die Beweislast beim Angeklagten liegt, dann musst du nicht viel machen, denn auf der Plattform wurde der Handel ja festgehalten und es ist keine Bezahlung erfolgt (vielleicht kannst du bei PayPal die Transaktion rückgängig machen bzw. den Käuferschutz aktivieren, dann ist das eh erledigt, weil er sich dagegen idr nicht wehren kann)
Glaube aber trotzdem nicht, dass es den Aufwand wert ist. Manchmal kann man eben nichts machen wenn man beschissen wird. So ist eben das deutsche (Straf-)Recht. Aber im Grunde genommen ist das wie bei nem Auto oder Fahrrad, wenn dir das jemand einhaut oder klaut, dann kannst du da auch nichts machen, manchmal auch dann nicht, wenn der Täter ermittelt werden konnte.

deekey777
2017-02-27, 10:06:59
Habe die vorangegangenen Postings nicht gelesen, sry.
Eventuell kennt sich ja Jemand damit etwas aus oder hat persönliche Erfahrung. Schadenswert 25 bzw. 30 Euro

Betrug über Ebaykleinanzeigen. Amazongutschein im Wert von 30 Euro, zu 25 Euro. Versand Code via EMail nach Bezahlung. Bezahlungsweg Paypal Freunde und Familie (zum Gebühren sparen). Kommunikation lief eigentlich gut mit dem Verkäufer, bezahlt sofort kein Kontakt mehr vom Verkäufer, 3 E-Mails kein response.
Anzeige bei der Polizei eine Woche später. Letzte Woche bescheid bekommen von Polizei, Verdächtiger wurde ermittelt - Daten dürfen mir nicht genannt werden um persönlich in Kontakt zu treten, Übergabe der Sachlage von Polizei an Staatsanwaltschaft. Rat Polizei Anwalt einschalten.

Meine Frage, muß ich jetzt wirklich einen Anwalt einschalten - gerade bei der Schadenshöhe oder kann ich selbst etwas tun, noch irgendwas selbst bei der Staatsanwaltschaft anzeigen um perse nicht leer auszugehen?

Es gibt zig Möglichkeiten, u.a.:

Die StA stellt das Verfahren ein, schließlich hat sie was besseres zu tun (wie Ladendiebstahl eines Bröttchens). Vielleicht unter der Auflage der Widergutmachung.

Die StA stellt das Verfahren nicht ein, weil zig ähnliche Verfahren gegen den Verkäufer geführt werden.


Ohne Anwalt kommst du nicht an die Ermittlungsakte (eigentlich ist das eine Ausnahme, die zum Regelfall geworden ist).

Wie kommst du an dein Geld? Paypal-Käuferschutz. Oder Paypal anschreiben, die Anzeige beifügen und um die Herausgabe der Daten bitten. Oder Ebay.

Jetzt mal ehrlich:
Wenn du eine Strafanzeige erstattet hast, der Typ ermittelt worden ist und jetzt Beschuldigter eines Strafverfahrens ist: Allein diese Unannehmlichkeiten für den Verkäufer sind oft immateriell höher als die 25,00 EUR.

Edit:
Blöd ist es, wenn hier ein Datenmissbrauch geltend gemacht wird (wegen des Datenleaks vor paar Jahren gar nicht undenkbar).

soLofox
2017-02-27, 14:05:53
Ich hatte exakt den selben fall, allerdings 25EUR für 20EUR.

Geld per paypal friends gesendet und danach nur noch einmal eine dumme ausrede bekommen warum noch kein gutschein verschickt wurde.

Die sache zur anzeige gebracht und vor ein paar wochen kam dann nach insgesamt 2 oder 3 Monaten post von der Staatsanwaltschaft Bochum ein brief, dass das verfahren wegen geringfügigkeit eingestellt wird, was allerdings keinen Einfluss auf zivilrechtliche schritt hat oder sowas. Ich könnte ihn also verklagen wegen den paar Kröten.

Außerdem hat er wohl noch mehr dreck am stecken, wofür er schon belangt werden soll, darum wurde meine sache eingestellt.

TheMaxx
2017-02-27, 14:50:55
Hate to be that kinda guy...

Wer auf einen Ebay Kleinanzeigen/Paypal-Betrug reinfällt, dem sollte der Internetzugang gesperrt werden. Das ist einfach nur selten dämlich. Vor allem, wenn man das Geld riskiert, um 5€ zu sparen /facepalm Bei Ebay ist man mit Paypal sicher, egal ob als Käufer oder Verkäufer. Aber bei Kleinanzeigen darf man nur die persönliche Übergabe akzeptieren. Punkt.

Korfox
2017-02-27, 14:52:13
Auch bei eBay ist man mit PayPal Friends nicht sicher. Ansonsten stimme ich tatsächlich zu... wobei 25€ jetzt kein allzu hohes Lehrgeld sind und damit vertretbar.

Kontrollfreak
2017-02-27, 15:09:16
Bei Ebay ist man mit Paypal sicher, egal ob als Käufer oder Verkäufer.

Sorry für OT, aber stimmt das so? Ich dachte, als Verkäufer wäre man mit Paypal dem guten Willen des Käufers völlig ausgeliefert, weil der behaupten kann, was er will, und im Streitfall generell sein Geld zurückbekommt.

Emperator
2017-02-27, 15:23:30
So sieht es auch aus, als Verkäufer ist man bei PayPal immer der Arsch der den armen unschuldigen Käufer abzocken will ;(

Andi_669
2017-02-27, 15:35:56
Wie kommst du an dein Geld? Paypal-Käuferschutz. Oder Paypal anschreiben, die Anzeige beifügen und um die Herausgabe der Daten bitten. Oder Ebay.

Tolle Idee, damit teilt man PayPal mit das man die betrogen hat, den Family & Friends ist dafür ausdrücklich nicht vorgesehen.

Simon Moon
2017-02-27, 15:47:03
Sorry für OT, aber stimmt das so? Ich dachte, als Verkäufer wäre man mit Paypal dem guten Willen des Käufers völlig ausgeliefert, weil der behaupten kann, was er will, und im Streitfall generell sein Geld zurückbekommt.

Ganz so schlimm ist es auch nicht. Ich hatte da mal so einen Fall mit so einem Spezi, weiss gar nicht mehr genau worums eigentlich ging. Er meinte jedenfalls, er hätte ein Produkt an uns zurückgeschickt und als wir ihm nicht vor er Erhalt der Retoure das Geld zurücküberwiesen, hat er den Käuferschutz eingeschaltet. Das Geld war dann zwar vorerst blockiert, aber da er nicht belegen konnte, den Artikel auch effektiv retourniert zu haben und nur unsinnigen Blödsinn angab (also 00000 als Paketnummer und so Zeugs), wurde das Geld von Paypal bald wieder freigegeben.

Es muss also schon einigermassen plausibel sein, was behauptet wird. Wichtig ist hier für den Verkäufer denke ich a) alles belegen zu können und b) mit dem Käufer möglichst ausführlich zu sprechen bzw. ihn halt ein wenig zu "verhören". Also halt auch mal ein paar Fangfragen stellen, damit er sich er sich in Widersprüche verstrickt, wenn er den Verkäufer bescheissen will.

deekey777
2017-02-27, 15:52:20
Tolle Idee, damit teilt man PayPal mit das man die betrogen hat, den Family & Friends ist dafür ausdrücklich nicht vorgesehen.

Echt? Wußte ich gar nicht. ;(

Ich hatte exakt den selben fall, allerdings 25EUR für 20EUR.

Geld per paypal friends gesendet und danach nur noch einmal eine dumme ausrede bekommen warum noch kein gutschein verschickt wurde.

Die sache zur anzeige gebracht und vor ein paar wochen kam dann nach insgesamt 2 oder 3 Monaten post von der Staatsanwaltschaft Bochum ein brief, dass das verfahren wegen geringfügigkeit eingestellt wird, was allerdings keinen Einfluss auf zivilrechtliche schritt hat oder sowas. Ich könnte ihn also verklagen wegen den paar Kröten.

Außerdem hat er wohl noch mehr dreck am stecken, wofür er schon belangt werden soll, darum wurde meine sache eingestellt.

Dafür gibt es die Dienstbeschwerde und/oder die Gegendarstellung: fristlos, formlos, furchtlos.

Und danach vielleicht den § 23 EGGVG.

CAD_Master
2017-02-27, 15:53:58
also ich kann verstehen, dass man sich trotz geringen streitwerts da reinhängt. das ist wahrscheinlich seine masche, dass er wenig geld von vielen leuten abzockt. da kommt dann auch was zusammen. die meisten unternehmen wegen der geringfügigkeit nichts. da finde ich es gut, wenn sich einer mal der sache annimmt.

Natürlich ist sowas schon echt zu vermeiden und solche betrugsmaschen sind natürlich schon durchschaubar. sowas sollte man einfach nicht über ebay machen...

soLofox
2017-02-27, 15:55:04
Ja, unsere klugscheissertruppe hier wieder :rolleyes:

Dann darf man ja gar nichts im internet kaufen, als Verkäufer akzeptiere ich auch kein normales paypal, weil man damit auch nur auf die schnauze fliegen kann. Was ist schon hundertprozentig sicher.

Schon x-mal so einen lächerlichen amazon gutschein gekauft und nie ärger gehabt. Klar gibt es immer spacken, aber wer handelt sich schon wegen ein paar Kröten ärger ein. Bei ein paar hundert Euro hätte ich mit Sicherheit nicht mit paypal friends bezahlt.

deekey777
2017-02-27, 16:05:15
Ja, unsere klugscheissertruppe hier wieder :rolleyes:

Dann darf man ja gar nichts im internet kaufen, als Verkäufer akzeptiere ich auch kein normales paypal, weil man damit auch nur auf die schnauze fliegen kann. Was ist schon hundertprozentig sicher.

Schon x-mal so einen lächerlichen amazon gutschein gekauft und nie ärger gehabt. Klar gibt es immer spacken, aber wer handelt sich schon wegen ein paar Kröten ärger ein. Bei ein paar hundert Euro hätte ich mit Sicherheit nicht mit paypal friends bezahlt.

Wieso Klugscheißertruppe?

Gerade bei solchen Sachen würde ich in den Querulantenmodus schalten. Es gab ja diesen großen Datenleak bei Ebay samt Paypal-Accounts. Angebliche Verkäufer aus den USA haben dann mit den geklauten Daten Ware bei Ebay angeboten. Jemand fiel darauf ein, über Paypal gezahlt, Ware wird nicht geliefert, keine Kommunikation. Er macht einen groben Fehler: Er startet keinen Schadensfall (weder bei Ebay noch bei Paypal), sondern lässt das Geld zurückbuchen (also die Zahlung an Paypal). Paypal sperrt sein Paypal-Konto und will das Geld nebst Gebühren für die Rückbuchung. Zähneknirschend beugt sich der betrogene Käufer und zahlt an Paypal.

Der vermeintliche Verkäufer verteidigt sich mit dem Datenleak, die StA stellt das Verfahren ein, weil die tatsächlichen Täter irgendwo in den USA sind, da hat man wirklich keine Handhabe.


Nebenbei schuldet mir noch ein Ebayverkäufer Geld, muss ihn anschreiben.

PHuV
2017-02-27, 16:38:24
also ich kann verstehen, dass man sich trotz geringen streitwerts da reinhängt. das ist wahrscheinlich seine masche, dass er wenig geld von vielen leuten abzockt. da kommt dann auch was zusammen. die meisten unternehmen wegen der geringfügigkeit nichts. da finde ich es gut, wenn sich einer mal der sache annimmt.

Natürlich ist sowas schon echt zu vermeiden und solche betrugsmaschen sind natürlich schon durchschaubar. sowas sollte man einfach nicht über ebay machen...
Aber ich frage mich doch, warum machen die Betrüger soetwas? :confused: Selbst wenn jetzt 10 Leute darauf reinfallen, haben sie 250 €, aber es wird wegen Betrug gegen sie ermittelt, die Polizei kommt ruckzuck an die Daten ran, und fertig. Dann kommts zum Prozess, Richter, Urteil, Geldstrafe Knast und Co. Ich verstehe es nicht, daß Risiko lohnt sich doch gar nicht, zudem man ja eh erwischt wird. Man macht doch einen Betrug, wenn man davon ausgeht, nicht erwischt zu werden. Online mit allen bekannten Daten ist das doch nur dämlich, oder nicht? :confused:

Simon Moon
2017-02-27, 17:03:28
Aber ich frage mich doch, warum machen die Betrüger soetwas? :confused: Selbst wenn jetzt 10 Leute darauf reinfallen, haben sie 250 €, aber es wird wegen Betrug gegen sie ermittelt, die Polizei kommt ruckzuck an die Daten ran, und fertig. Dann kommts zum Prozess, Richter, Urteil, Geldstrafe Knast und Co. Ich verstehe es nicht, daß Risiko lohnt sich doch gar nicht, zudem man ja eh erwischt wird. Man macht doch einen Betrug, wenn man davon ausgeht, nicht erwischt zu werden. Online mit allen bekannten Daten ist das doch nur dämlich, oder nicht? :confused:

Naja, ich kann mir da verschiedene Möglichkeiten vorstellen. Das erste ist effektiv pure Blödheit, weil die einfach denken, wegen 20€ machts keiner...

Das zweite ist dann etwas raffinierter: Er denkt sich, ich probiers mal und wenn der andere wirklich bklöd tut, rück ich mit der Kohle raus - und verschätzt sich dann, wenn der andere "zu früh" Anzeige erstattet.

Das dritte, dass da irgendwie die Daten verschleiert werden sollen. Das wird wohl auch das Häufigste sein. Und nur weil da einer verdächigt wird, heisst das ja noch lange nicht, dass er der Drahtzieher ist. Gut möglich, dass da halt erstmal ein (vielleicht sogar unwissentlicher) Strohmann ins Fadenkreuz gerät. Aber da gibts dann insgesamt natürlich x verschiedene Maschen - manche ausgefeilter, manche plumper...

Mortalvision
2017-02-27, 23:15:27
Mit gehackten paypal konten lässt sich das Geld munter weiterverschieben, bis es auf einem mit gefälschtem Ausweis erstellten Bankkonto in Venezuela/ Nigeria sonstwo landet, legal abgehoben und z.B. per Western Union an den Betrüger von einem dort lebenden Familienmitglied überwiesen wird...

Kundschafter
2017-02-28, 06:20:16
Ich muss schon sagen, sehr gute Antworten hier, stimmt ja fast alles perfekt :)
Das Einzige, was ich noch dazu steuern kann, wäre die zivilrechtliche Seite.

Wie es schon jemand schrieb, bekommt der Geschädigte oftmals nur Akteneinsicht (und siomit den Namen) über einen Anwalt.
Viele meiner Kollegen machen das anders:
Wenn ein Geschädigter sagt, er kann sich keinen Anwalt leisten (oder was auch immer), kann er unter bestimmten Gesichtspunkten auch von der Polizei den Namen des Täters/Beschuldigten bekommen:
Zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche.

Korfox
2017-02-28, 08:16:18
Viele meiner Kollegen machen das anders:
Wenn ein Geschädigter sagt, er kann sich keinen Anwalt leisten (oder was auch immer), kann er unter bestimmten Gesichtspunkten auch von der Polizei den Namen des Täters/Beschuldigten bekommen:
Zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche.
Wahrscheinlich in dem Moment, in dem die erstinstanzliche Gerichtbarkeit ohne Anwaltspflicht ist, oder? Ich weiß nicht, wie das rechtlich geregelt ist...

GSXR-1000
2017-02-28, 11:09:25
Ich muss schon sagen, sehr gute Antworten hier, stimmt ja fast alles perfekt :)
Das Einzige, was ich noch dazu steuern kann, wäre die zivilrechtliche Seite.

Wie es schon jemand schrieb, bekommt der Geschädigte oftmals nur Akteneinsicht (und siomit den Namen) über einen Anwalt.
Viele meiner Kollegen machen das anders:
Wenn ein Geschädigter sagt, er kann sich keinen Anwalt leisten (oder was auch immer), kann er unter bestimmten Gesichtspunkten auch von der Polizei den Namen des Täters/Beschuldigten bekommen:
Zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche.
Nennst du mir mal bitte die "bestimmten Gesichtspunkte" und die gesetzliche Grundlage auf der Auskunft gewährt wird (allein auf Ansprache hin?) Ich kenne nur das schriftliche Verfahren als rechtskonform. Inklusive entsprechender Dokumentation.
Erstens gilt die Unschuldsvermutung, zweitens hat auch ein Beschuldigter Anspruch auf Datenschutz. Es bedarf des Anwalts um überhaupt den Anspruch auf Datenherausgabe nachzuweisen.
Was im Falle von falschen Beschuldigungen im zweifel für Hexenjagten losbrechen können, wenn die Informationen in falsche Hände gelangen haben schon viele Fälle gezeigt.
Ausserdem ist im Normalfall in diesem Status des Verfahrens die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens, sprich auch nur sie kann über die Freigabe von Daten entscheiden. Sollte ein Polizist das eigenmächtig tun, ist das definitv nicht rechtskonform.

Lawmachine79
2017-02-28, 14:47:15
Also soweit mir bekannt, gibt es da doch zwei Aspekte. Der eine ist der strafrechtliche, d.h. eben die Anzeige wegen Betrug, der andere dann der zivilrechtliche, welcher die Wiedergrutmachung des Schadens betrifft. Oder anders: Für den Betrug wird er so oder so vor Gericht und sich verantworten müssen, aber um die 25€ zurück zu erhalten, müsste eben noch der zivilrechtliche Weg eingeschalten werden.



Nein, er kann sich das Geld auch im Strafverfahren zurückholen. Nennt sich "Adhäsionsverfahren" und ist in §§ 403 ff. StPO geregelt. Hat bei mir bei einem Betrugsfall im Forumsmarktplatz auch geklappt.

@Ts: schalte einen Anwalt ein, dann wird es für ihn teurer. Rechtsverfolgungskosten kann man auch als Schaden geltend machen. Ob es was zu holen gibt, ist die andere Frage.

Andi_669
2017-02-28, 14:53:46
@Ts: schalte einen Anwalt ein, dann wird es für ihn teurer. Rechtsverfolgungskosten kann man auch als Schaden geltend machen. Ob es was zu holen gibt, ist die andere Frage.
Tolle Idee, blöd nur das man die Kosten erst mal vorstrecken muss, u. wenn bei dem Kerl nichts zu hohlen ist kann man dann lange dahinter her laufen,
wenn man nicht komplett darauf sitzen bleibt :freak:

auch wenn es schwer fällt, ich würde das unter scheiße gelaufen verbuchen,
wie viele Stunden soll man da rein stecken ?
ich meine jetzt nicht reelles Geld sondern einfach die Zeit die man rein steckt,

Simon Moon
2017-02-28, 15:17:16
@Ts: schalte einen Anwalt ein, dann wird es für ihn teurer. Rechtsverfolgungskosten kann man auch als Schaden geltend machen. Ob es was zu holen gibt, ist die andere Frage.

Und wenns nichts zu holen gibt, wer zahlt dann den Anwalt?

Lawmachine79
2017-02-28, 18:23:06
Und wenns nichts zu holen gibt, wer zahlt dann den Anwalt?
Tja, deshalb schreibe ich ja: andere Frage ist, was zu holen ist. Falls nix kann man auf den Kosten sitzen bleiben. Wenn man die Forderung an ein Inkassobüro abtritt, geht man aber dennoch kostenneutral raus. So ein vollstreckbarer Titel verjährt nach 30 Jahren. Spätestens, wenn die Inkassoleute ihn durch den Gerichtsvollzieher zur Abgabe einer Erklärung über das Vermögen gezwungen haben oder das zweite Mal mit Gerichtsvollzieher aufgelauert und eine Taschenpfändung versucht haben, wird der mürbe. Ich rede hier nicht von "Moskau-Inkasso" sondern von Büros, die virtuos auf der Klaviatur des Zwangsvollstreckungsrechts spielen können.

Mir wäre es das wert, jeden, der mir so kommt, würde ich, wenn ich ihn nicht kahlgepfändet kriege, das Leben zur Hölle machen. Das deutsche Zwangsvollstreckungsrecht bietet genug Möglichkeiten jemanden so lange zu terrorisieren, bis er mürbe wird. Natürlich gibt es ganz unten noch den allerletzten amöbenhaften Urschleim, den absoluten Bodensatz, denen, da gebe ich Dir Recht, kommt man nicht bei.

00-Schneider
2017-02-28, 18:45:33
Tja, deshalb schreibe ich ja: andere Frage ist, was zu holen ist. Falls nix kann man auf den Kosten sitzen bleiben. Wenn man die Forderung an ein Inkassobüro abtritt, geht man aber dennoch kostenneutral raus.


Naja, ein IK-Büro will ja auch Gewinn machen. Sie wird dir die Forderung nicht für den Nennwert abkaufen, sondern je nach Erfolgswahrscheinlichkeit weniger bezahlen. Also Neutral wird man niemals.

Philipus II
2017-02-28, 19:26:10
Erstaunlich viele Leute kommen innerhalb von 30 Jahren zu Geld oder zahlen auch so, weil ihnen der Arbeitgeber wegen der Lohnpfändung Druck macht. Selbst wenn schlussendlich das Einkommen unter der Pfändungsfreigenze liegt, finden insbesondere Kleine- und mittelständische Betriebe Pfändungen nicht lustig. Findet der Schuldner einen Job, sollte man am besten gleich in der Probezeit Druck machen. Auch Dinge die das Leben angenehmer machen wie Handyvertrag oder Kabel-TV/Internet werden deutlich schlechter verfügbar, wenn eine Pfändung läuft.

JaDz
2017-02-28, 19:50:50
... und nach nur 23 Jahren hat man dann seine 25 € zurück. Vielleicht. Aber das Warten hat sich gelohnt! ;(

Kundschafter
2017-03-01, 06:07:50
Fiel mir heute nacht doch noch etwas ein:

Mahnbescheid. Gibt es im Zeitschriftenladen. Anleitung findest du im Netz.
Wäre wohl die billigste Variante.

Kurzübersicht:
http://www.juraforum.de/lexikon/mahnbescheid

Simon Moon
2017-03-02, 21:30:58
... und nach nur 23 Jahren hat man dann seine 25 € zurück. Vielleicht. Aber das Warten hat sich gelohnt! ;(

Naja, so euphorisch wie hier einige schreiben, bekommt man den Eindruck, die haben richtig Freude daran mit Scheisse zu spielen. Ist wohl auch ein Hobby...