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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kleinanzeigen: Ohne VSK überwiesen und nun keine Reaktion


1337
2017-03-13, 10:56:23
Moin,

ich habe bei ebay Kleinanzeigen ein Teil fürs Auto verkauft (ABS/ESP Hydroaggregat mitsamt Steuergerät). Abschließender Wortlaut war: Abholung oder versicherter Versand gegen Aufpreis. Ein Interessent hatte Interesse bekundet und bat mich um meine Kontodaten. Das Geld war drauf, jedoch der von mir angegeben "Abholerpreis". Ich schrieb ihm, dass dieser die Versandkosten nicht inkludierte - keine Reaktion. Mal nach dem Herrn gegoogelt und siehe da, er handelt sogar mit ESP Steuergeräten und Aggregaten. Also via Mail an seine info@ Adresse geschrieben mit der Bitte die Ware entweder abzuholen, mir die Versandkosten zusätzlich zu überweisen oder, da er ja scheinbar ein Gewerbe hat, mir ein Versandlabel zu erstellen welches ich ausdrucken würde. So könnte er es sogar steuerlich geltend machen. Auch hier keine Reaktion. Grade habe ich ihm nochmal via Mail dran erinnert. Beim telefonischen Versuch wurde nicht abgenommen.

Die Versandkosten lägen bei 15-20% des Warenwerts, weshalb ich ihm die nicht schenken möchte. Durch seine Überweisung gehe ich von einer beidseitigen Willenserklärung aus. Zurücküberweisen und neu einstellen möchte ich es ebenfalls nicht, da das Teil recht speziell ist und einen typischen Defekt aufweist, den der Händler laut Website zu beheben weiß.

Kann man Pakete unfrei verschicken bzw. würde das in dem Fall Sinn machen? Was würde bei verweigerter Annahme passieren?

Und vor allem, wie sieht es rechtlich aus? Ich denke ich habe mein möglichstes getan und sehe den Käufer in Zugzwang. Bis dahin würde ich es bei mir im Keller liegen lassen.

Danke für Hilfe.

/dev/NULL
2017-03-13, 11:03:19
Ich würde es liegen lassen bis er sich rührt.
Du hast alles in deiner Macht stehende getan, daher... Geld ausgeben oder Ware anderwertig verkaufen würde ich bauchgefühlsmäßig nicht machen, bzw dann natürlich Geld zurücküberweisen können.

Sledgehammer0815
2017-03-13, 11:04:48
Ich würde bei meiner Bank nach den Bankdaten (IBAN) fragen und das Geld auf's Kunden-Konto zurücküberweisen. Kostet nix und rechtlich fix raus.

Lowkey
2017-03-13, 11:17:25
Seit wann gibt die Bank die Bankdaten heraus?

Sledgehammer0815
2017-03-13, 12:13:01
Seit wann gibt die Bank die Bankdaten heraus?

Auf Anfrage und begründetem Verdacht durchaus.
Bei Fehlüberweisungen zum Beispiel. Man könnte auch anfragen, ob die Bank das Geld zurück überweist ohne Daten weiter zu geben.

Semmel
2017-03-13, 13:07:00
Seit wann gibt die Bank die Bankdaten heraus?

Ähm, welche Bankdaten sollen denn rausgegeben werden?

Er hat eine Überweisung von ihm bekommen, also sieht er auch IBAN und Name des Überweisers. Mehr braucht es nicht für eine Rücküberweisung.

Wobei ich das auch nicht tun würde, sondern erstmal eine Reaktion abwarten.

Lowkey
2017-03-13, 13:08:23
Bei mir stehen die Daten nicht mehr und die Bank wollte mir per Hotline für eine Rücküberweisung die Daten nicht geben.

Tomi
2017-03-14, 12:20:33
Grundsätzlich ist hier nen Kaufvertrag mit Zahl-und Lieferpflicht. Problem bei "zurücküberweisen und hatta Pech gehabt" ist, dass wenn Du das Teil dann an jemand anders veräußert, könnte der 1. Kamerad Schadenersatz geltend machen. Rücktritt ist in § 323 BGB geregelt:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html

Heißt...schriftlich angemessene (Nach-) Zahlfrist setzen (konkretes Datum, Mails mit "wann kommt mal was rüber?" reichen nicht) und erst wenn bis dahin nichts passiert, kann man meines Erachtens zurücküberweisen und woanders verkaufen, ohne Stress mit dem (eventuell später bekehrten) Nichtzahler zu bekommen.

1337
2017-03-14, 15:30:02
Danke an alle Beteiligten.

Tatsächlich hat er sich jetzt gemeldet, entschuldigt und sich für die Geduld bedankt. Die Versandkosten sollten morgen via Onlinebanking bei mir eintreffen und das Paket geht auf die Reise. Danke!