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2017-03-13, 10:56:23
Moin,
ich habe bei ebay Kleinanzeigen ein Teil fürs Auto verkauft (ABS/ESP Hydroaggregat mitsamt Steuergerät). Abschließender Wortlaut war: Abholung oder versicherter Versand gegen Aufpreis. Ein Interessent hatte Interesse bekundet und bat mich um meine Kontodaten. Das Geld war drauf, jedoch der von mir angegeben "Abholerpreis". Ich schrieb ihm, dass dieser die Versandkosten nicht inkludierte - keine Reaktion. Mal nach dem Herrn gegoogelt und siehe da, er handelt sogar mit ESP Steuergeräten und Aggregaten. Also via Mail an seine info@ Adresse geschrieben mit der Bitte die Ware entweder abzuholen, mir die Versandkosten zusätzlich zu überweisen oder, da er ja scheinbar ein Gewerbe hat, mir ein Versandlabel zu erstellen welches ich ausdrucken würde. So könnte er es sogar steuerlich geltend machen. Auch hier keine Reaktion. Grade habe ich ihm nochmal via Mail dran erinnert. Beim telefonischen Versuch wurde nicht abgenommen.
Die Versandkosten lägen bei 15-20% des Warenwerts, weshalb ich ihm die nicht schenken möchte. Durch seine Überweisung gehe ich von einer beidseitigen Willenserklärung aus. Zurücküberweisen und neu einstellen möchte ich es ebenfalls nicht, da das Teil recht speziell ist und einen typischen Defekt aufweist, den der Händler laut Website zu beheben weiß.
Kann man Pakete unfrei verschicken bzw. würde das in dem Fall Sinn machen? Was würde bei verweigerter Annahme passieren?
Und vor allem, wie sieht es rechtlich aus? Ich denke ich habe mein möglichstes getan und sehe den Käufer in Zugzwang. Bis dahin würde ich es bei mir im Keller liegen lassen.
Danke für Hilfe.
ich habe bei ebay Kleinanzeigen ein Teil fürs Auto verkauft (ABS/ESP Hydroaggregat mitsamt Steuergerät). Abschließender Wortlaut war: Abholung oder versicherter Versand gegen Aufpreis. Ein Interessent hatte Interesse bekundet und bat mich um meine Kontodaten. Das Geld war drauf, jedoch der von mir angegeben "Abholerpreis". Ich schrieb ihm, dass dieser die Versandkosten nicht inkludierte - keine Reaktion. Mal nach dem Herrn gegoogelt und siehe da, er handelt sogar mit ESP Steuergeräten und Aggregaten. Also via Mail an seine info@ Adresse geschrieben mit der Bitte die Ware entweder abzuholen, mir die Versandkosten zusätzlich zu überweisen oder, da er ja scheinbar ein Gewerbe hat, mir ein Versandlabel zu erstellen welches ich ausdrucken würde. So könnte er es sogar steuerlich geltend machen. Auch hier keine Reaktion. Grade habe ich ihm nochmal via Mail dran erinnert. Beim telefonischen Versuch wurde nicht abgenommen.
Die Versandkosten lägen bei 15-20% des Warenwerts, weshalb ich ihm die nicht schenken möchte. Durch seine Überweisung gehe ich von einer beidseitigen Willenserklärung aus. Zurücküberweisen und neu einstellen möchte ich es ebenfalls nicht, da das Teil recht speziell ist und einen typischen Defekt aufweist, den der Händler laut Website zu beheben weiß.
Kann man Pakete unfrei verschicken bzw. würde das in dem Fall Sinn machen? Was würde bei verweigerter Annahme passieren?
Und vor allem, wie sieht es rechtlich aus? Ich denke ich habe mein möglichstes getan und sehe den Käufer in Zugzwang. Bis dahin würde ich es bei mir im Keller liegen lassen.
Danke für Hilfe.