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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zur Steuerklärung 2016


Ph03n!X
2017-03-19, 13:47:18
Whoop whoop nach 2 Monate Wartezeit ist dann endlich das letzte Dokument für die Steuererklärung 2016 gestern eingetrudelt.
Eventuell kennt sich jemand von euch aus?
Ich kann in der Wiso Software nicht die Steuernummer auswählen / eingeben die ich letztes Jahr vom Finanztamt Bayern nach dem Umzug nach Bayern erhalten habe.
Reicht es wenn ich die Dokumente ausdrucke und die korrekte Steuernummer handschriftlich zu den Dokumenten packe?

Habe bereits mehrfach versucht das Finanzamt anzurufen die Tage komme aber ums verrecken nicht durch.

Ph03n!X
2017-03-19, 13:53:29
Update:

Kann gelöscht werden war versteckt im Dropdownmenü

Rubber Duck
2017-03-20, 19:38:15
Ich will mich mal hier einklinken weil das was ich habe nur eine kleine Frage ist die keinen neuen Thread braucht.

Ich wollte wissen ob man eigentlich die Nummer der Versicherungen mit angeben muss.
z.b. wenn man eine Privat haftpflicht hat die haben doch alle eigene Versicherungsnummer.
Oder reicht die einfache Bezeichnung des Anbieters? Kann das Finanzamt das auch so überprüfen?
Ich habe die jahrelang mit eingetragen. Ich bin mir jetzt eigentlich nicht sicher.

Danke

GSXR-1000
2017-03-20, 19:42:41
Ich will mich mal hier einklinken weil das was ich habe nur eine kleine Frage ist die keinen neuen Thread braucht.

Ich wollte wissen ob man eigentlich die Nummer der Versicherungen mit angeben muss.
z.b. wenn man eine Privat haftpflicht hat die haben doch alle eigene Versicherungsnummer.
Oder reicht die einfache Bezeichnung des Anbieters? Kann das Finanzamt das auch so überprüfen?
Ich habe die jahrelang mit eingetragen. Ich bin mir jetzt eigentlich nicht sicher.

Danke
Die einfache Nennung reicht. Bei Bedarf fordert das FA eh Belege ein. Die kannst du entweder in Form einer Kopie der Versicherungspolice liefern, oder in Form der Abbuchung/Zahlung auf dem Kontoauszug. Funktioniert bei den Filtermöglichkeiten im electronic Banking ganz gut. Das reicht fuer Belege mit der Wertigkeit von Haftpflichtbeiträgen eigentlich immer aus.
Oft wird es (wenns schon Jahre vorher so lief und die Aufwendungen im normalen Rahmen sind) auch einfach so durch Nennung anerkannt.

Rubber Duck
2017-03-20, 19:51:54
Ok, danke. Ja bis jetzt wurde nie was nachgefordert.