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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum aktuellen Urteil in Sachen FileSharing


Lutter
2017-03-31, 10:56:12
Hallo Forum,

ich habe gerade den Thread zum genannten Thema gelesen und bin nun unsicher, wie es sich verhält, wenn einer meiner Gäste in meinem Ferienhaus so einen Mist macht und da irgendwas hoch- oder runterlädt, was die Rechte eines Dritten verletzt.

Ich biete in meinem Ferienhaus einen kostenlosen WLAN-Zugang an.
Ich stelle diesen Zugang über eine Richtfunkantenne und einem Repeater im Ferienhaus zur Verfügung.
Die Antenne hängt an meinem DSL-Router (W723V) in meinem Wohnhaus (nur ca. 30-40 m Luftlinie entfernt) und sendet das Signal zum Ferienhaus.
Das WLAN-Netz des Ferienhauses hat eine andere SSID als meines im Wohnhaus und ist mit WPA2 verschlüsselt. Auch das Passwort ist ein anderes als mein privates WLAN-Passwort.

Die SSID und das WLAN-Passwort liegen in einer Informationsmappe im Ferienhaus aus.

Kann es passieren, dass ich für Straftaten der Gäste haftbar gemacht werde? Wie kann ich mch schützen? Für die Gäste ist ein Internetzugang essentiell. Bisher haben alle danach gefragt und wahrscheinlich auch genutzt. Ich möchte diese Service natürlich weiterhin anbieten. Aber ich habe natürlich auch große Bedenken, dass ich da mal richtig löhnen muss, das wäre dann der Super-GAU.

P.S.
In der Informationsmappe, wo auch die WLAN-Zugangsdaten stehen, weise ich ausdrücklich darauf hin, dass der Internetzugang nur im Rahmen der deutschen Gesetze für legale Inhalte genutzt werden darf. Aber kann ich mir im Ernstfall was dafür kaufen?

GBWolf
2017-03-31, 11:03:43
In Deutschland kann man fremden guten Gewissens kein WLAN anbieten.

Lutter
2017-03-31, 11:08:05
Aber gabs da nicht vor kurzem ein neues Gesetz, dass die Haftung für WLAN-Anbieter ausschließt, wenn das WLAN verschlüsselt ist?
Wird eigentlich nur die IP-Adresse des Anschlusses dokumentiert oder auch andere Sachen, die auf ein bestimmtes Endgerät schließen lassen?

PHuV
2017-03-31, 11:08:47
Stimmt.

@TS

Dann mußt Du wohl oder übel alles im Router mitloggen, notieren wer wann da war, und bei den Gästen darauf hinweisen, daß Du alles mitloggst, falls jemand darüber Straftaten begeht und Du Beweise hast. Anders wirds wohl nicht gehen.

Wird zwar für einige Verärgerung und Verwunderung sorgen, und einige werden dann Dein Netz nicht nutzen wollen, aber das kann Dir dann ja egal sein.

Lowkey
2017-03-31, 11:11:49
Zum Tatzeitpunkt haben mehr als zwei Personen Zugriff auf das Wlan Netz und dann können sie nicht beweisen, wer es gewesen ist?

Mitloggen ist vermutlich auch ein illegaler Eingriff?

PHuV
2017-03-31, 11:15:14
Wenn das privat ist, und Du vorher explizit in der Ferienwohnung darauf hinweist, sollte das kein Problem sein.

Man kann es ja so formulieren "Aufgrund der unklaren Sachlache zum Thema Filesharing sind wir leider gezwungen...."

Illegal ist es nur, sobald Du so was im öffentlichen Raum machst. Privat ist es egal, und wenn Du das eben nicht heimlich machst, sollte rechtlich alles im Lot sein.

Troyan
2017-03-31, 11:26:49
Du könntest technisch nur bestimmte Ports freigeben. Damit sollte das Filesharing über Plattformen immerhin unterbunden werden.

Auch solltest du dir per Unterschrift versichern lassen, dass man keine straffälligen Tätigkeiten wie Filesharing durchführt.

Tagesschau hat eine Zusammenfassung: https://www.tagesschau.de/inland/bgh-filesharing-schadenersatz-eltern-101.html

deekey777
2017-03-31, 11:31:45
Hallo Forum,

ich habe gerade den Thread zum genannten Thema gelesen und bin nun unsicher, wie es sich verhält, wenn einer meiner Gäste in meinem Ferienhaus so einen Mist macht und da irgendwas hoch- oder runterlädt, was die Rechte eines Dritten verletzt.

Ich biete in meinem Ferienhaus einen kostenlosen WLAN-Zugang an.
Ich stelle diesen Zugang über eine Richtfunkantenne und einem Repeater im Ferienhaus zur Verfügung.
Die Antenne hängt an meinem DSL-Router (W723V) in meinem Wohnhaus (nur ca. 30-40 m Luftlinie entfernt) und sendet das Signal zum Ferienhaus.
Das WLAN-Netz des Ferienhauses hat eine andere SSID als meines im Wohnhaus und ist mit WPA2 verschlüsselt. Auch das Passwort ist ein anderes als mein privates WLAN-Passwort.

Die SSID und das WLAN-Passwort liegen in einer Informationsmappe im Ferienhaus aus.

Kann es passieren, dass ich für Straftaten der Gäste haftbar gemacht werde? Wie kann ich mch schützen? Für die Gäste ist ein Internetzugang essentiell. Bisher haben alle danach gefragt und wahrscheinlich auch genutzt. Ich möchte diese Service natürlich weiterhin anbieten. Aber ich habe natürlich auch große Bedenken, dass ich da mal richtig löhnen muss, das wäre dann der Super-GAU.

P.S.
In der Informationsmappe, wo auch die WLAN-Zugangsdaten stehen, weise ich ausdrücklich darauf hin, dass der Internetzugang nur im Rahmen der deutschen Gesetze für legale Inhalte genutzt werden darf. Aber kann ich mir im Ernstfall was dafür kaufen?

Die Belehrung ist der wichtigste Punkt für eine Entlastung als Störer, google mal nach Entscheidungen, in denen es um Filesharing in Hotels geht.

Die Frage wird dann sein, ob du verpflichtet bist, den Namen des Gastes zu nennen (ich würd's machen, wenn er sich an die Belehrung nicht hält).

PHuV
2017-03-31, 20:51:59
Wie ist das eigentlich rechtlich gesehen, da ich ziemlich oft in Hotels unterwegs bin. Ich stelle mich mal bewußt etwas naiv an:

Wenn Dir mir ein WLAN-Zugang geben, und mich rechtlich nicht extra belehren, was kann dann rechtlich passieren? Gilt die Belehrung als angenommen, sobald ich für das Zimmer unterschreibe, und nicht für das WLAN? Ich habe selbst in Deutschland selten bei Hotels so Verfahrensweise mit WLAN erlebt. In einigen Hotels liegt nicht mal entsprechendes Material im Zimmer aus, eben zu den Punkten WLAN und Nutzung.

Ich vermute mal, daß die generellen Nutzungsbedingungen automatisch durch die Nutzung des Hotels schon festgelegt und damit entsprechend akzeptiert sind?

Eisenoxid
2017-03-31, 21:13:25
Die Belehrung ist der wichtigste Punkt für eine Entlastung als Störer, google mal nach Entscheidungen, in denen es um Filesharing in Hotels geht.

Die Frage wird dann sein, ob du verpflichtet bist, den Namen des Gastes zu nennen (ich würd's machen, wenn er sich an die Belehrung nicht hält).
Wie wäre das bei mehrern Gästen gleichzeitig? Der Verantwortliche wäre in dem Fall durch den Anschlussinhaber nicht mehr eindeutig zu benennen.

Lutter
2017-04-03, 11:18:47
Moinsen,

ich habe die Belehrung in meinem Info-Hefter im Ferienhaus etwas überarbeitet. Diese steht nun in roten Lettern bei den allgemeinen Infos zum Haus unter dem Punkt Internetnutzung un dann noch einmal explizit auf dem Merkblatt mit den WLAN-Zugangsdaten.

Im Wortlaut steht da nun:

"Der WLAN-Zugang ist kostenfrei.
Die Internetnutzung ist nur im Rahmen der in Deutschland geltenden Gesetze erlaubt. Downloads und Uploads von urheberrechtlich geschützten Dateien und der Besuch von Webseiten mit illegalen Inhalten sind verboten. Verstösse, sofern Kennnis davon erlangt wird, werden zur Anzeige gebracht. Etwaige Schadensersatzforderungen werden beim Verursacher geltend gemacht."

Ich werde in Zukunft jeden Gast auf diesen Passus aufmerksam machen und hoffe, dass es keine Probleme geben wird.
Ich werde noch erwähnen, dass derjenige, auf dessen Namen die Buchung lautet, für etwaige Verstöße der anderen Besucher haftet, bis die endgültige Schuldfrage geklärt ist.

Ob das alles rechtlich verbindlich ist, sei dahingestellt.
Aber erstmal sollten der klare Hinweis in der Informationsmappe und klare Worte bei Anreise für entsprechende Abschreckung sorgen...

deekey777
2017-04-03, 12:27:13
Wie wäre das bei mehrern Gästen gleichzeitig? Der Verantwortliche wäre in dem Fall durch den Anschlussinhaber nicht mehr eindeutig zu benennen.

Die Rechtsprechung ist ja, dass der Anschlussinhaber alles machen muss, was ihm zumutbar ist. Wenn man mehrere Zimmer mit je einem Gast hat, aber nur ein WLAN, wird sich der Anschlussinhaber eher einfach entlasten können.

Was ich als Problem sehe, ist der Datenschutz. Legt man das ganz streng aus, müssten persönliche Daten herausgegeben werden, auch von Personen, die mit dem Filesharing nichts zu tun haben.

Nagle mich nicht fest, wie weit es geht, um (auch) die Störerhaftung abzuwehren.

Flac_Bandit
2017-04-03, 13:18:13
Bin zwar schon länger aus der Materie raus(Gott sei Dank), aber ein paar grundlegende Sachen hab ich aus der Kagge gelernt. Die "Belehrung" deiner "W-LAN Gäste" ist schon mal die halbe Miete. Zusätzlich würde ich noch die Logdaten des Routers regelmäßig sichern. Denn solltest du mal Post von der Abmahnmafia erhalten, mußt du als Anschlußinhaber Auskunft darüber erteilen, wer wann dein W-LAN genutzt hat. Ansonsten würde ich noch die Ports, die nicht fürs normale surfen gebraucht werden, dicht machen. Ansonsten kanns sehr schnell sehr teuer werden.

blackbox
2017-04-03, 13:47:08
Consumer-Router loggen da nichts Relevantes mit, das kannst du vergessen.

Das höchste der Gefühle sind die Namen der Geräte und wann sie sich eingeloggt haben (per WLAN), mehr hast du da nicht. Von daher kannst du gar nicht bestimmen, wer da Mist gebaut hat.

Rooter
2017-04-09, 15:32:08
Ansonsten würde ich noch die Ports, die nicht fürs normale surfen gebraucht werden, dicht machen. Ansonsten kanns sehr schnell sehr teuer werden.Lassen sich die Ports bei Filesharingprogrammen nicht individuell einstellen? Dann kann ich da doch auch Port 80 einstellen, oder?

Die Ports für Email (auch die verschlüsselten, z.B. 587 und 995) und für WhatsApp würde ich nicht sperren, sonst meckern deine Gäste. ;)

MfG
Rooter

Screemer
2017-04-09, 15:45:04
Hat das ernsthaft keiner mitbekommen, dass die störerhaftung faktisch abgeschafft wird?

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/ende-der-stoererhaftung-n-regierung-beschliesst-neues-wlan-gesetz

Freut mich vor allem für freifunk und ähnliche Projekte.

Lutter
2017-04-10, 12:36:44
Hab mir das eben mal durchgelesen. Damit sollte ja dann in Zukunft alles paletti sein. Trotzdem werde ich die Belehrung beibehalten und mein Gäste-WLAN nur verschlüsselt mit Kennwort anbieten.

Butter
2017-04-10, 19:04:37
Warum schränkst Du nicht durch Profile am Router alles ein, was mit Filesharing zutun hat?
Mein "Kinder Profil"

hat Zeit Beschränkung ab 2000 ist Schluss, dazu eine Blacklist des BpjM und Ftp-Server, eMule und BitTorrent sind auch gesperrt.

Palpatin
2017-04-11, 09:43:55
https://geschaeftskunden.telekom.de/startseite/cloud-it/vernetzung/standortvernetzung/298986/hotspot-plug-n-play.html
Kostet 20€ im Monat und du brauchst dir keine Sorgen mehr zu machen.

Mr.Magic
2017-04-11, 10:34:27
Wenn er eh Geld ausgibt, kann er seinen Gastzugang auch durch einen VPN-Service schläusen. Dann braucht es ihn nicht zu jucken was Gäste treiben, und nur deren Internet ist evtl. etwas langsamer.

Lutter
2017-04-11, 11:30:12
Danke erstmal für eure ganzen Ideen.

Zusätzliches Geld will ich eigentlich nicht in Hände nehmen.
Ich beschreib euch mal zum besseren Verständnis meine technische Konstellation. Vielleicht kann mir dann noch jemand sagen, wo ich welche Filter oder Profile einstellen kann.

Also 2 Häuser auf dem Grundstück:

1.
Wohnhaus mit DSL-Anschluss 50000, Router Telekom W723V (WLAN aus, weil ständig Aussetzer).

An dem W723V hängen:

a) ein TP-Link TL-WR841N N300 WLAN Router in Kombination mit
TP-Link TL-WR710N WLAN N Nano Pocket AP/Router/TV Adapter/Repeater (für das WLAN im Wohnhaus ohne Aussetzer ;))

b) TP-Link CPE210 Outdoor WLAN Access Point (2,4GHz, 300Mbit/s, 9dBi)

Der CPE210 sendet vom Dachboden des Wohnhauses das Gäste-WLAN-Signal in den Hofbereich und zum Ferienhaus (ca. 40 m Luftlinie).

2. Ferienhaus
Im Ferienhaus habe ich an einem günstigen Standort einen Repeater (Modell wie oben im Wohnhaus) angebaut, der das Gäste-WLAN im Ferienhaus bereitstellt. Funktioniert auch super.

Wo sollte ich denn jetzt in welchem Router Profile einrichten, um Filesharing und ähnliches auszuschließen? Ev. im CPE210?