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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Mietvertrag


Sewing
2017-04-20, 19:53:57
In meinem Mietvertrag steht dieser Passus


1. Gestattung zur Nutzung des kabellosen Internetzugangs
Der Betreiber stellt in Neu Ulm, Von-Hünefeld-Str. 26, Campus Village, einen kabellosen Internetzugang (WLAN) zur Verfügung. Er bietet dem User für die Dauer seines Aufenthaltes die Möglichkeit einer Mitbenutzung dieses Internetzugangs über WLAN. Der User ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung dieses WLANs zu gestatten. Der Betreiber ist nicht in der Lage und auch nicht im Rahmen dieser Mitbenutzung durch den User verpflichtet, die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit dieses Internetzuganges für irgendeinen Zweck, auch volumenmäßig, zu gewährleisten. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, weitere User zuzulassen und den Zugang des Users ganz, teil- oder zeitweise zu beschränken oder ihn von einer weiteren Nutzung ganz auszuschließen. Der Betreiber behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren.

2. Zugangsdaten
Der Betreiber stellt dem User hierfür Zugangsdaten zur Verfügung (Zugangssicherung). Diese Zugangsdaten (Loginname und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Betreiber kann diese Zu-gangsdaten jederzeit ändern bzw. zeitlich beschränken. In diesem Fall können jedoch durch den User neue Zugangsdaten angefordert werden. Der User verpflichtet sich, seine Zugangsdaten stets geheim zu halten.

3. Haftungsbeschränkung
Dem User ist bekannt, dass das WLAN lediglich die Zugangsmöglichkeit zum Internet herstellt. Darüber hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Virenschutz, Firewall o.ä.) stellt der Betreiber nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr verwendet eine WPA2-Verschlüsselung, so dass die missbräuchliche Nutzung Dritter so gut wie ausgeschlossen ist und die Daten nicht durch Dritte eingesehen werden können. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Betreiber. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Users. Für Schäden an Enderäten oder Daten des Users, die durch die Nutzung des WLANs entstehen, übernimmt der Betreiber keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Betreiber und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Verantwortlichkeit des Users
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der User alleine verantwortlich. Nimmt der User über das WLAN Dienste Dritter in Anspruch, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der User verpflichtet sich insbesondere bei Nutzung des WLANs geltendes Recht einzuhalten. Insbesondere wird der User
• keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Up- und Download bei Filesharing-Programmen oder ähnlichen Angeboten
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen
• geltende Jugendschutzvorschriften beachten
• keine herabwürdigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten
• das WLAN nicht zur Versendung von Spam und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

5. Freistellung des Betreibers von Ansprüchen Dritter
Der User stellt den Betreiber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf eine
rechtswidrige Verwendung des WLANs durch den User und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende
Vereinbarung zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.

6. Dokumentation
Der User wurde darüber informiert, dass jede Nutzung des WLANs des Betreibers mit IP-Adresse, MAC-Adresse, Datum und Dauer dokumentiert und archiviert wird, um den Betreiber wenn nötig schadlos zu halten und um nachzuweisen, welcher User wann das WLAN genutzt hat.

7. Geräte / Netzwerk
Der User verplichtet sich den angeschlossenen Access Point weder von dem Netzwerk zu trennen, noch weitere Access Points / Router / Switche / etc. an das Netzwerk anzuschließen. Jegliche Veränderung an dem Access Point lößt eine kostenpflichtige Störungsmeldung aus, welche mit mindestens €75,--zzgl. MwSt. berechnet wird.
Auch darf bei nicht funktionieren des Internets keine Stecker gezogen, oder Geräte verändert werden.



Kennt sich hier jemand aus und kann mir sagen, ob das so rechtens ist?

Der Sandmann
2017-04-20, 19:59:02
Welcher Punkt genau? Oder pauschal alle?

Sehe da jetzt nichts schlechtes. Bekommst kostenloses WLAN und musst dich halt an einige Regeln halten.

Sewing
2017-04-20, 20:05:41
nö zahle dafür monatlich.

Punkt 6 scheint mir vor allem zweifelhaft

Simon Moon
2017-04-20, 20:19:13
Schau dir dazu den Thread mal an:
https://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=580154

und btw. ist das doch afaik nichts anderes, als was Provider sowieso auch machen :confused:

Morale
2017-04-20, 20:43:01
Kennt sich hier jemand aus und kann mir sagen, ob das so rechtens ist?
http://www.frag-einen-anwalt.de/

Kallenpeter
2017-04-20, 21:30:58
Hmm, so ganz eindeutig ist das aber nicht

6. Dokumentation
Der User wurde darüber informiert, dass jede Nutzung des WLANs des Betreibers mit IP-Adresse, MAC-Adresse, Datum und Dauer dokumentiert und archiviert wird, um den Betreiber wenn nötig schadlos zu halten und um nachzuweisen, welcher User wann das WLAN genutzt hat.

Datum und Uhrzeit sind im Zweifelsfall egal, ebenso deine Mac-Adresse. Die musst du ja nicht mitteilen. Und die IP-Adresse gehört ja nicht dir alleine, sondern die teilst du dir. Außer sie meinen die Netzwerkadresse, wäre aber auch merkwürdig formuliert....

So oder so, die einzig relevant Frage ist, ob man zu deinem Namen/Passwort irgendwelche Nutzungsdaten mitloggt. Nur das hätte eine Relevanz. Entweder passiert das und der Vertragstext ist einfach nur sehr undeutlich oder es wird bewusst verschleiert das Sie in Wahrheit keine Ahnung haben wer dort im Zweifelsfall Filesharing oder schlimmeres betrieben hat.

Interessant wäre halt ob du personalisierte Login Daten bekommst oder jeder die gleichen hat.

Achso, ich gehe davon aus es handelt um irgendein Studentenwohnheim und du hast keinen WLAN Router nur für dich allein...?

Sewing
2017-04-20, 23:12:18
jeder hat einen Router bei sich im Apartment für Wifi und an den er auch Lan Kabel anschließen kann.

Momentan nutzen alle noch "einen" Account, aber Ende des Monats wird das irgendwie personalisiert und man muss sich mittels der App einloggen

thomas62
2017-04-21, 00:57:28
Na dann mach doch was eigenes und hör auf zu heulen .

Und das soll unsere Zukunft sein ?

Sewing
2017-04-21, 19:37:40
"mach doch mal was eigenes" ...

sun-man
2017-04-22, 09:56:39
Würde ich genau so machen. Stört es jemanden gibts halt kein Wlan/Internet für alle mehr. Ich würde MICH absichern, ein Recht aufs Netz gibts sicherlich nicht. Friss oder stirb.
Gerade wenn ich daran denke das auch schnellen Uni-Netzwerken das Usenet gefüttert wird oder dergleichen.

FeuerHoden
2017-04-23, 11:11:59
nö zahle dafür monatlich.

Punkt 6 scheint mir vor allem zweifelhaft

Der Punkt ist rechtlich notwendig für den Betreiber.

Wenn ich mich ins Wlan meines Nachbarn einlogge und über seine Leitung illegalen Kram mache, haftet er zu 100% für alles was ich anstelle. Es sei denn er kann nachweisen wer sich wann eingeloggt hat.

Das ist der ganze Hintergrund dazu.

Kallenpeter
2017-04-23, 11:17:23
Wenn ich mich ins Wlan meines Nachbarn einlogge und über seine Leitung illegalen Kram mache, haftet er zu 100% für alles was ich anstelle.:freak:;D:freak:

Nein, diese Aussage ist einfach nur falsch.

Cubitus
2017-04-23, 12:11:30
Nicht wenn die Logs an sind.. ;)

Hab nen extra Gäste WLAN, gehört zum Service wie ein Aschenbecher auf der Terrasse ;)
Wird aber alles ausnahmslos mitgesnifft und protokolliert, und ich sag das auch immer.

Aber den Leuten ist das anscheinend vollkommen egal :freak:
Oder ich genieße einfach vollstes Vertrauen :)

Haupstache online sein...

Kallenpeter
2017-04-23, 12:36:11
Aber den Leuten ist das anscheinend vollkommen egal :freak:
Wohl am ehesten das.

Aber auch wenn man Wert auf Privatsphäre geht, kann es einem egal sein. Wenn es darum geht für ein paar Stunden bei einem Freund WLAN zu haben geht es ja um ganz triviale Sachen wie Whatsapp, Facebook, Spiegel Online, Youtube, Spotify...

Da kannst du dann zwar sehen das sie diesen Seiten besuchen, aber das weißt du ja ohnehin. Den Inhalt wiederum kann man ohne weiteres aber nicht rausbekommen. Ist ja alles verschlüsselt.

FeuerHoden
2017-04-23, 13:21:28
:freak:;D:freak:

Nein, diese Aussage ist einfach nur falsch.

Nein, deine Aussage ist falsch.

Wen willst du denn haftbar machen wenn du nicht weißt wer in deinem Wlan war?
Nach deiner Logik kann ich im Internet anstellen was ich will und dann einfach lustig behaupten jemand wär in meinem Wlan gewesen?

Kallenpeter
2017-04-23, 13:55:15
Nach deiner Logik kann ich im Internet anstellen was ich will und dann einfach lustig behaupten jemand wär in meinem Wlan gewesen?Kannst du machen. Aber ob du so einfach davon kommst steht auf einem anderen Blatt.

Screemer
2017-04-23, 14:36:41
Das wird doch mit der novelliefung des telemediengesetzes und dem wegfall störerhaftung eh alles hinfällig. Bin mir recht sicher, dass noch vor den Wahlen durchgeht.

FeuerHoden
2017-04-23, 14:51:58
Kannst du machen. Aber ob du so einfach davon kommst steht auf einem anderen Blatt.
Das davonkommen ist ja genau der Punkt weswegen der Threadersteller seine Logindaten mitloggen lassen muss wenn er das Wlan seines Vermieters verwenden möchte.

1+1=...

Pinoccio
2017-04-23, 15:16:32
Datum und Uhrzeit sind im Zweifelsfall egal, ebenso deine Mac-Adresse. Die musst du ja nicht mitteilen. Und die IP-Adresse gehört ja nicht dir alleine, sondern die teilst du dir. Außer sie meinen die Netzwerkadresse, wäre aber auch merkwürdig formuliert....Natürlich musst du im WLAN (d)eine MAC-Adresse mitteilen, sonst kannst du dich nicht verbinden, im LAN ebenso.
Nur kann die MAC-Adresse halt geändert werden.
Eine der Funktionen, die mit iOS 8 vorgestellt wurde, ist die Funktion, welche die MAC-Adresse eures iPhones – genauer gesagt die des WiFi-Moduls – dadurch verschleiert, dass immer wieder zufällig generierte MAC-Adressen an den Router geschickt werden. Das soll verhindern, dass eure MAC-Adresse in öffentlichen Hotspots gespeichert und zurückverfolgt werden kann.(Quelle: http://stadt-bremerhaven.de/ios8-zufallsgenerierte-mac-adressen/)

Ansonsten ganz normales Logging. Handyprovider speichern mehr (z.B. die Funkzelle), Festnetzanbieter ähnlich viel. In anderen Ländern noch weit mehr ... (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Kein-Veto-von-Trump-US-Provider-duerfen-Surfgewohnheiten-ihrer-Kunden-zu-Geld-machen-3674501.html)

mfg

Kallenpeter
2017-04-23, 17:02:19
1+1=...Um das kurz aufzudröseln, du hast folgendes geschrieben:
Wenn ich mich ins Wlan meines Nachbarn einlogge und über seine Leitung illegalen Kram mache, haftet er zu 100% für alles was ich anstelle.

Das ist fasch. Es gibt vor allem zwei mögliche Folgen die es haben kann, wenn jemand dein WLAN für verbotene Dinge missbraucht.

1. Filesharing. Dann bekommst du eine Abmahnung und musst im Worst-Case die Anwaltskosten, also die Berühmte Abmahngebühr, bezahlen (Störerhaftung).

2. Es wird schlimmeres getan (Betrug, Kinderpornographie, Hacking...). In diesem Fall ist wohl der Worst-Case das morgens um 5 das SEK deine Wohnungstür eintritt.

In beiden fällen musst du nicht für entstandenen Schaden haften.


Natürlich musst du im WLAN (d)eine MAC-Adresse mitteilen, sonst kannst du dich nicht verbinden, im LAN ebenso.Ja, aber es muss ja auch bekannt sein zu welchem Rechner diese Mac-Adresse gehört. Aber man muss ja bei EInzug nicht die Mac-Adresse seines Laptops angeben. Darauf wollte ich hinaus. Kann natürlich trotzdem sein das man anhand der Login-Daten und der persönlichen Routers alles zuordnen kann...

FeuerHoden
2017-04-23, 17:28:05
2. Es wird schlimmeres getan (Betrug, Kinderpornographie, Hacking...). In diesem Fall ist wohl der Worst-Case das morgens um 5 das SEK deine Wohnungstür eintritt.
Und die Staatsanwaltschaft befasst sich nicht mehr mit Betrug und Kinderpornographie? In der Regel werden bei so einer Aktion alle Computer beschlagnahmt und nicht mehr hergegeben.

Ich denke du verkennst die Lage komplett. Wenn ich überhaupt keinen Nachweis darüber habe dass jemand anderer meine Leitung mitverwendet hat, liegt die Beweislast bei mir.

Wieso werden dann überhaupt Internetkriminelle verhaftet und zur Anzeige gebracht? Die müssten doch alle nur, ohne jeden Beweis wie du sagst, behaupten dass irgendjemand irgendwann in deren Wlan war.

Kommt dir das so plausibel vor?

sun-man
2017-04-23, 17:31:37
Letztendlich ist die Diskussion egal. Entweder befolgst Du die regeln des Anbieters oder holst Dir halt nen schicken 1GB Verftrag bei 1&1 und surfst per LTE. Was solls.

Kallenpeter
2017-04-23, 18:28:36
Wenn ich überhaupt keinen Nachweis darüber habe dass jemand anderer meine Leitung mitverwendet hat, liegt die Beweislast bei mir.

Ich weiß nicht in welchem Land du lebst. Aber in Deutschland bist du unschuldig, solange die Schuld nicht bewiesen ist. Eine IP-Adresse beweist im Zweifelsfall nichts. Und für eine "100%" Haftung, wie du schreibst, reicht sie auch nicht. Was auch immer eine 100% Haftung genau sein soll.

FeuerHoden
2017-04-23, 18:29:39
Ich weiß nicht in welchem Land du lebst. Aber in Deutschland bist du unschuldig, solange die Schuld nicht bewiesen ist. Eine IP-Adresse beweist im Zweifelsfall nichts. Und für eine "100%" Haftung, wie du schreibst, reicht sie auch nicht. Was auch immer eine 100% Haftung genau sein soll.
Dann lebst du eben in einem land in dem Internetkriminelle nicht verfolgt werden können. Viel Glück dabei.

Kallenpeter
2017-04-23, 19:09:32
Dann lebst du eben in einem land in dem Internetkriminelle nicht verfolgt werden können. Viel Glück dabei.
Nö, du hast offensichtlich wenig Ahnung vom deutschen Rechtssystem. Eine IP-Adresse kann einen Anfangsverdacht und damit z.B. eine Hausdurchsuchung begründen. Dabei wird vmtl. auch dein Computer beschlagnahmt. Aber wenn darauf nichts zu finden ist oder es verschlüsselt ist und es auch sonst keine Beweise gibt, wird dich kein Richter in Deutschland verurteilen. Ok, vielleicht irgendeiner dummer Richter am Amtsgericht, dessen Urteil in der nächsten Revision aufgehoben wird, aber das wars.

Wenn du zusätzlich noch darlegen kannst das andere Leute deinen Internetanschluss mitbenutzen, wird das ganze Verfahren ggf. noch schneller ein Ende finden. Eine IP-Adresse ist einfach als einziges Beweismittel nicht ausreichend für irgendeine Art von Verurteilung.

So konnten sich schon etliche Pädophile und andere Kriminelle vor einer Verurteilung schützen. Die IP Adresse war korrekt und auf den beschlagnahmten Computern vermutlich das strafbare Material, aber wenn es gut verschlüsselt ist, kann die Polizei nichts machen. Der beschuldigte schweigt zu allen Vorwürfen und ist "fein" raus.

FeuerHoden
2017-04-23, 20:26:46
Ok, vielleicht irgendeiner dummer Richter am Amtsgericht, dessen Urteil in der nächsten Revision aufgehoben wird, aber das wars.
Kann schon ausreichen um eine Existenz zu zerstören.
Es ist leider auch oft so dass man die beschlagnahmten Geräte nicht zurück bekommt, manchmal ohne Festplatten, manchmal beschädigt.

Es kann auch vorkommen dass bei der Durchsuchung Bagatelldelikte aufgedeckt werden und man dafür dann die Höchststrafe bekommt.


Wenn du zusätzlich noch darlegen kannst das andere Leute deinen Internetanschluss mitbenutzen ...
Meine Argumentation dreht sich eindeutig darum wenn man das explizit nicht kann.

Zur Erinnerung. Es geht hier um einen Vermieter der seinen Mietern einen Wlan Zugang anbietet. Wenn jetzt einer von denen im Inet etwas krummes macht und der Vermieter keine Verbindungsdaten vorlegen kann. Muss dann das SEK in alle 60 Wohnungen rein?