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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Miete ein Monat später zahlen,


Gast
2017-04-21, 14:58:32
Hallo ich bin momentan echt mit den Nerven am Ende und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich fasse mal alles in kurzen Stichworten
- Bin ALG 2 Empfänger bekam bisher ca.780,-€
- Habe für Mitte Mai für 10 Tage ein kurzfristigen Job, diesen hab ich auch dem Jobcenter gemeldet
- Der kurzfristige Jobsgehalt beläuft sich vermutlich auf 820,-€ Brutto
- Eben Änderungsbescheid für den Mai erhalten wo ich nur noch 500€ erhalten soll.
- Lohn für den Job erhalte ich erst Anfang Juni
- Mit den 500,-€ kann ich weder Miete noch Strom bezahlen

Ist hier jemand vom Jobcenter bzw. von der GAG-Köln?
Wenn vom JC: Wie kann ich hier widerspruch einlegen bzw. was kann ich tun?

Wenn jemand sich mit der GAG-KÖLN auskennt, ist es möglich die Miete einen Monat später zu zahlen.

BITTE HELFT MIR, DANKE

Mortalvision
2017-04-21, 15:03:47
Hallo, mein Lieber! Das ist leider illegal vom Jobcenter. Wenn der Geldeingang erst im Juni zu erwarten ist, suche rechtlichen Beistand.

Alternativ rufst du deinen Vermieter an und schilderst ihm die Situation. Viele Vermieter kennen deine Problemlage bereits und sind gnädig, solange brav nachgezahlt wird.

Falls alles nix hilft, www.gegen-hartz.de hat mir manchen rechtlichen Sachverhalt gut dargestellt.

FeuerHoden
2017-04-21, 15:09:05
Ich würde bei der GAG Köln anrufen und nachfragen: https://www.gag-koeln.de/impressum/

Auch beim Jobcenter würde ich einfach mal anrufen: http://www.jobcenterkoeln.de/site/service-center

Annator
2017-04-21, 16:00:46
Das ist leider glaube ich richtig. ALG2 wird im Voraus gezahlt und ein normales Gehalt erst nach erbrachter Leistung.

Oid
2017-04-21, 16:24:22
Setz dich unbedingt mit deinem Vermieter in Verbindung.

Ich bin selbst Vermieter und wenn eine Miete fehlt, schrillen die Alarmglocken und entsprechende Maßnahmen laufen an.

Da du ja bereits einen Job in der Tasche hast und wenn du ohne Umschweife deine Situation darlegst, wird dir der Vermieter wohlgesonnen sein und sich dein Problem in Luft auflösen.

Filp
2017-04-21, 16:45:43
Das ist leider glaube ich richtig. ALG2 wird im Voraus gezahlt und ein normales Gehalt erst nach erbrachter Leistung.

Ja ist so, aber angerechnet wird immer in dem Monat in dem was kommt und das kann immer mal Probleme machen. Ich hatte es mal in nem Monat Arbeitslosigkeit zwischen 2 Stellen, dass ich in genau diesem Monat noch ne Nachzahlung für den Vormonat bekommen hatte und diese dann aber genau da auf meine Ansprüche angerechnet wurde, ich also am Ende doch nichts bekommen hab.

F4USt
2017-04-21, 17:03:53
Gilt hier nicht das Zuflussprinzip? Man kann nur anrechnen, was du tatsächlich erhalten hast. Da du den Lohn erst Anfang Juni erhälst, kann jetzt nichts angerechnet werden.

Nachfrage: Wird denn der Lohn überhaupt angerechnet, wenn du nichtmal selber weißt, was du bekommst?

Korfox
2017-04-21, 17:14:55
Setz dich unbedingt mit deinem Vermieter in Verbindung.

Ich bin selbst Vermieter und wenn eine Miete fehlt, schrillen die Alarmglocken und entsprechende Maßnahmen laufen an.

Da du ja bereits einen Job in der Tasche hast und wenn du ohne Umschweife deine Situation darlegst, wird dir der Vermieter wohlgesonnen sein und sich dein Problem in Luft auflösen.
Wenn bei mir nach zwanzig Jahren zuverlässigem pünktlichem Mieteingang Mal was ausbleibt/zu spät kommt, dann schrillt bei mir zumindest bei meinen Mietern garnichts. Dann rufe ich da an und kläre das. Allerdings bin ich keine Hausverwaltung, sondern ein Privatmensch, der sich so Zipperlein, jeden Mieter persönlich zu kennen, noch leisten kann.

te- Gast
2017-04-21, 17:55:17
Gilt hier nicht das Zuflussprinzip? Man kann nur anrechnen, was du tatsächlich erhalten hast. Da du den Lohn erst Anfang Juni erhälst, kann jetzt nichts angerechnet werden.

Nachfrage: Wird denn der Lohn überhaupt angerechnet, wenn du nichtmal selber weißt, was du bekommst?

1. ) 100% genau weiß ich es nicht, aber es sollen so um die 800€ werden. Dies und alle anderen Unterlagen habe ich persönlich meinem Sachbearbeiter beim Jobcenter vorgelegt.

2. ) Wohne bei der GAG seit ca. 20 Jahren und war zum nie im Mietrückstand, vielleicht hab ich am Montag Glück ?

3.) Auch wenn ich beim JC widerspruch einlege hätte ich vermutlich für Mai kein Glück, d.h. ich müsste Mai mit dem wenigen Geld "auskommen" und hätte Schulden. Grund soll hierfür
Zit " Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, womit also die in dem Bescheid genannte Zahlung in jedem Fall zum Mai erfolgt (zumal der Zahlungsverlauf zum 22. des Monats bei den Ämtern durch ist).
Auch wenn dem Widerspruch stattgegeben wird, hätte ich erst im Juni das Geld :-(

Oh man da will ich wieder arbeiten und dann kommt sowas raus. Man man man, hätte ich damals mein Studium doch nur nicht abgebrochen :-(
Seit der Umschulung finde ich nicht mal für die einfachsten Tätigkeiten einen Job (bin absolut Arbeitstauglich, keine Vorstrafen keine polit. Neigungen etc.)
Als wäre das nicht schlimm genug neben der Tauer so haben mich auch die ganzen Freunde grundlos im Stich gelassen. Ich hoffe das ich aus diesem Alptraum rauskomme und endlich einen Job finde.Bin echt extrem mit den Nerven am Ende

Danke euch vielmals

Oid
2017-04-21, 18:40:28
Dann rufe ich da an und kläre das.
Mach ich auch. Die Formalismen laufen dennoch an.

Was wir machen ist hier jedoch irrelevant. Deswegen sollte der TE von sich aus auf seinen Vermieter zugehen.

Cubitus
2017-04-21, 18:43:23
http://www.erwerbslosenforum.de/
Hier kann man dir besser helfen.

Heelix01
2017-04-21, 20:29:28
Wie schon gesagt wurde Zufluss Prinzip. Geld wird für den Monat gekürzt in dem es zugeflossen ist und das ist nicht zwangsläufig der Monat wo die Leistung dafür erbracht wurde.
Das Geld gibt es im Juni ? Dann wirst du Ende Mai das volle Geld bekommen für Juni und wirst irgendwann einen Bogen bzgl. Überzahlung erhalten, dort wird dein Gehalt dann verrechnet.

Einfach vorher auf Verdacht sollte und wird kein Geld gekürzt.
Im aktuelle anhörungszettel Widerspruch einlegen und dem Hinweis das das Geld im Juni kommt und proforma kannst du direkt Kontoauszüge beilegen, der Sachbearbeiter wird dir eh nicht glauben.

Der Sandmann
2017-04-21, 20:33:51
Vermutlich hat er, als er es der Arge gemeldet hat, nicht gesagt das die Kohle erst im Juni kommt.

Deshalb hat der fleissige Argemitarbeiter die 820€ direkt für den Mai berechnet.

Einfach anrufen. Nummer dürfte ja auf dem Bescheid vorhanden sein.

jxt666
2017-04-24, 09:02:46
Das ist leider glaube ich richtig. ALG2 wird im Voraus gezahlt und ein normales Gehalt erst nach erbrachter Leistung.

Leider ist das genau so. Kenne ich von meinem Bruder und meiner Mutter aktuell nur zu gut - zumal er schon mehrfach in dieser Bredullie war

Korfox
2017-04-24, 09:41:58
Was wir machen ist hier jedoch irrelevant.
Desdewegen schrub ich, dass ich meine Miter persönlich kenne und keine Hausverwaltung bin ;).

@TE: ich drücke dir für heute die Daumen. Bei der GAG wirst du jedenfalls kurzfristig mehr erreichen können, als beim Amt, behaupte ich einfach mal.

EureDudeheit
2017-04-24, 09:51:26
Hier gilt $ 11 Abs. 2 S.1 SGB II :
(2) Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen.

D.h. volle ALG II Leistungen für Mai, Anrechnung erst im Juni.

Ergo Widerspruch gegen den Bescheid, darlegen, dass Zufluß erst im Juni, beweisen durch Kontoauszüge oder Arbeitsvertrag oder Bestätigung des ARbeitgebers.

Dann GAG mitteilen, dass deine Miete ggf. erst später gezahlt wird.

Falls es eine einmalige Einnahme ist, gilt Abs. 3.

Gast
2017-04-24, 11:05:09
Ich stand mal vor der gleichen Situation. Jobwechsel und dadurch einen Monat sehr dünn das Geld. Vermieter angerufen. Angeboten, Hälfte der Miete jetzt zu zahlen und zweite Hälfte dann mit der nächsten Monatsmiete. Gut, da hatte ich Glück, er hat mir die zweite Hälfte erlassen, aber das wäre meine erste Anlaufstelle.