Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft / fragen Rückforderung
Heelix01
2017-06-03, 01:18:39
Guten Abend,
Kurz die Situation:
Meine Freundin, ich und unser Kind leben in einer Wohnung.
Sie bezog ALG 2 im Anschluss der ersten 12 Monate Baby Jahr, ich war dort noch Student und NICHT ALG 2 berechtigt trotz Gehalt unter des ALG Satzes, man war halt Student und damit raus.
Irgendwann war das Studium fertig, ich habe etwas verspätet zugegebener Maßen den Wechsel von Student zum Ingenieur dem Amt mitgeteilt. Die neue Berechnung ergibt das die beiden jetzt statt 750€ nix bekommen. Soweit auch ok, verdienst bei mir langt ja auch.
Jetzt wollen sie von meiner Freundin und Tochter Zuviel gezahlte Leitungen zurück erstattet bekommen. Was natürlich schwierig ist da sie kein Einkommen haben.
Jetzt die Frage! Wird das Amt irgendwann auf die Idee kommen von mir das Geld zu fordern ? So wirklich bereit bin ich nicht das zu zahlen, letztlich war ich nicht ALG 2 berechtigt und weder ich direkt noch meine Freundin oder Kind haben durch mich auch nur 1 Cent mehr ALG2 erhalten gehabt. Im Gegenteil, die Wohnung wurde nur 2/3 übernommen, ohne mich zu 100% ... ergo sogar Verlust ;D .
Letztlich hat das natürlich etwas mit trotz zutun, die Zeit im Studium hätten die 200€ Aufstockung zum vollen alg 2 sehr geholfen, jetzt sollen sie mal meiner Meinung nach auf ihr Geld warten bis meine süße in x Jahren wieder arbeitet. ( nach dem zweiten Kind und nochmal 1-2 Jahren Babyzeit. 10€ im Monate über die nächsten 250 Monate fände ich noch ok 😅
Edit: Achja ich war dualer Student und sozialversicherungspflichtig angestellt in einem Unternehmen. Der Verdienst war ok, das Gehalt lag jedoch in Summe unter dem bedarf welche das Amt für uns angesetzt hatte.
Ferengie
2017-06-03, 10:19:07
Bitte in SGBII alles nachlesen und nur damit begründen.
Meist hat das Amt selbst null Ahnung oder macht absichtlich falsche Bescheide, weil die Leute sich nicht auskennen.
Wenn du immer bei den Folgeanträgen als Bedarfsgemeinschaft aufgeführt wurdest, würde ich sagen Pech.
Meist ist das Amt so "schlau" und zieht die Rückforderung komplett ab, also keine Ratenzahlung. Der Betroffene muss dann selbst schauen wie er über die Runden kommt, je nach Arschigkeit seines Betreuers.... Essensmarken, Klage vor Sozialgericht mit Eilantrag.
Gynoug MD
2017-06-03, 13:31:29
Guten Abend,
Kurz die Situation:
Bitte konsultiere einen Fachanwalt, denn die Behörden verdrehen die Richtlinien bzw. Gesetzeslage IMMER zu ihren Gunsten.
Sofern du Anspruch auf Prozeßkostenbeihilfe o.ä. hast, ist es für dich/euch kostenlos.
Diese Beihilfe gibt es nämlich auch bei der grundsätzlichen Klärung der Sachlage durch einen Anwalt bzw. bei Behördengängen durch den Anwalt und nicht erst vor Gericht.
Zudem ist das allererste Beratungsgespräch kostenlos und der Anwalt kann dich schon einmal grob informieren, ob es sich in deinem Fall lohnt, Hilfe in Anspruch zu nehmen
Mortalvision
2017-06-03, 14:57:47
Das stinkt zum Himmel. Warst Du dualer Student in Erstausbildung bist du sehr wohl ALG2 berechtigt, denn du hast ja sozialversicherungspflichtig gearbeitet.
Zweitens: seid ihr zwangsverheiratet worden? Du bist als leiblicher Vater nur für den Kindesunterhalt und die Mutter innerhalb der ersten drei Jahre verantwortlich. Dabei ist regelmäßig die Dortmunder Tabelle anzusetzen, bei der ein hoher Selbstbehalt vom Netto Einkommen gilt.
Drittens: deine Freundin hätte die Änderung des Einkommens angeben müssen. Da droht nun ein Bußgeld von ca. 500€ mit richtig aua...
Folglich: Rechtsanwalt!!!
zip1989
2017-06-04, 15:05:37
Es gibt Sozialverbände wie zum Beispiel der SoVD, die Dich beraten können.
Gouvernator
2017-06-04, 15:37:32
Irgendwann war das Studium fertig, ich habe etwas verspätet zugegebener Maßen den Wechsel von Student zum Ingenieur dem Amt mitgeteilt.
Damit ist alles gesagt. Du lebst in einer Bedarfsgemeinschaft und hast die Pflicht bzw. die Freundin die Einkommensverhältnisse offen zu legen. Das heißt ab dem Monat wo du angefangen hast zu arbeiten hätte das Amt alles neu berechnen müssen. Ihr müsst also nun das Geld zurückzahlen was ihr auf diese Weise "mitgenommen" habt. Ist alles absolut rechtens.
Ich verstehe auch nicht deine Aufregung. Normalerweise wenn du als H4ler ein Job bekommst bzw. ein Arbeitsvertrag zum XX. eines Monats wird dir das Geld vom Amt sofort ab diesem Monat abgestellt. Ich würde deswegen niemals auf diese Idee kommen irgendwas "verspätet" anzugeben.
Zweitens: seid ihr zwangsverheiratet worden? Du bist als leiblicher Vater nur für den Kindesunterhalt und die Mutter innerhalb der ersten drei Jahre verantwortlich. Dabei ist regelmäßig die Dortmunder Tabelle anzusetzen, bei der ein hoher Selbstbehalt vom Netto Einkommen gilt.
Die leben in Bedarfsgemeinschaft zusammen. Alles was er verdient ist gemeinsames Einkommen.
Nicht umsonst hat Liz Mohn vor paar Jahren eine Forschungsinitiative in Auftrag gegeben, wie man mehr junge solvente Väter in ne Vaterschaft treibt, um die staatliche Alimentierung vieler junger Frauen zu reduzieren.
Sven77
2017-06-04, 16:44:57
Väter in ne Vaterschaft treibt
:uponder:
Haarmann
2017-06-05, 08:48:14
Heelix01
Du solltest zu einer fachkundigen Beratungsstelle gehen. Das muss kein Anwalt sein - da gibts sehr wohl auch andere Anlaufsstellen.
Es könnte ja sein, dass eigentlich das Amt lange zuwenig zahlte... dann könnte man sich gütlich einigen.
Auch weiss ich nicht, ob man das dem Amt überhaupt melden muss, wenn sich die Vermögensverhältnisse ändern, wenn man selbst kein Geld vom Amt erhält. Von daher kannst Du kaum eine Frist verpassen bei dem Amt...
Einzig bei der Unterhaltspflicht fürs Kind könnte das der Fall sein. Das ist ja dann quasi ein Vorschuss, wenn man nicht bezahlen kann.
Zudem ist es durchaus fraglich, ob Du verpflichtet bist Deiner Freundin Dein Gehalt offenzulegen... ich tippte hier bereits auf ein klares Nein. Es ist nur Deine Freundin...
Betreffend Wohnraum ist die Frage, wieviel Wohnraum ist vorhanden und wieviel Wohnraum steht den Beiden zu (die Wohnung könnte ja laut Regeln nicht zu gross sein für die Beiden). Auch hier wird Dir eine Fachperson sehr genau sagen können, wie der Hase läuft.
Nicht umsonst hat Liz Mohn vor paar Jahren eine Forschungsinitiative in Auftrag gegeben, wie man mehr junge solvente Väter in ne Vaterschaft treibt, um die staatliche Alimentierung vieler junger Frauen zu reduzieren.
Hat die auch den "Vaterschaftstest" so definiert?
Das erklärte so Einiges...
Wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft sind, muss er alles offen legen und dann muss auch jede Veränderung sofort gemeldet werden. Tut er das nicht hat die Antragstellerin halt einfach keinen ermittelbaren Anspruch und bekommt nichts.
Auch Wohnraum ist klar regional geregelt.
Kundschafter
2017-06-05, 09:10:51
Bitte konsultiere einen Fachanwalt, denn die Behörden verdrehen die Richtlinien bzw. Gesetzeslage IMMER zu ihren Gunsten.
Lieber TE...richte dich nach diesen Satz. Ich könnte zwar auch etwas dazu schreiben, würde aber zuviel aus meinem RL sein, dass ich nicht so breit treten möchte.
Dasselbe gilt übrigens auch für Elternunterhalt. "Helfen" kann da nur der RA oder massives recherchieren und seitenlange Erklärungen und Briefe verfassen.
Heelix01
2017-06-05, 09:23:42
Kindesunterhalt Ansprüche gibt es keine wenn man mit dem Kind zusammen lebt.
Der Antrag für den Änderungsmitteilung meines Gehalts lief natürlich auf meine Freundin als Leistungsbezieher.
Ich Zweifel auch nicht die Rechtmäßigkeit des Amt Anspruchs auf Rückzahlung an. Die Frage bleibt: muss das Geld von meiner Freundin "eingetrieben" werden oder muss ich zahlen.
Das Amt hatte sich allgemein als ziemlich komisch dargestellt. Ich musste der Sachbearbeiterin bei einem Termin erstmal einen Berechnugsfehler erklären. Die Aussage der Mitarbeitern war: "das macht die Software von alleine, das ist schon richtig"
Naja nach 2 Monaten hatte sie verstanden das 50% des Kindergeld mir anzurechnen sind und damit ihm Freibetrag verschwanden.
Kindergeld als Einkommen Kind verrechnen obwohl dieses 50% je Mutter und Vater zuzuordnen ist ... ich war natürlich eine glorreiche Ausnahme vom Standard Fall wo es zufälliger Weise nicht egal war wo es steht.
Kindergeld wird eigentlich einzig als Einkommen des Kindes angerechnet und nicht bei den Eltern.
Heelix01
2017-06-05, 09:33:15
Korrekt erzählte sie mir auch das es immer so gemacht wird.
nach langem hin und her inkl. Gespräch mit dem vorgesetzt und 4 Wochen warten landete ein Änderungsbescheid im Briefkasten. Da waren dann 85€ bei mir verrechnet.
Ist dann aber halt nicht korrekt. Kindergeld steht dem Kind zu und wird eben deswegen auch bei dem als Einkommen angerechnet. Geteilt bei den Eltern wird das nur bei Unterhaltszahlungen angerechnet, denn da wird eben der zu zahlende Betrag um 50% des Kindergeldes gesenkt.
/edit: das Geld zurück fordern dürften sie meines Wissens eigentlich nur bei der Antragstellerin, allerdings würde es bei einer Zahlungsunfähigkeit zur Pfändung kommen wird im Haushalt gepfändet und da gibt es kein "meins und deins"
Gouvernator
2017-06-05, 10:05:12
Ich Zweifel auch nicht die Rechtmäßigkeit des Amt Anspruchs auf Rückzahlung an. Die Frage bleibt: muss das Geld von meiner Freundin "eingetrieben" werden oder muss ich zahlen.
Hast du doch schon gesagt.
Jetzt wollen sie von meiner Freundin und Tochter Zuviel gezahlte Leitungen zurück erstattet bekommen. Was natürlich schwierig ist da sie kein Einkommen haben.
Falls dein Konto auch ihr Konto ist dann bist du natürlich dran.
Heelix01
2017-06-05, 10:23:16
Es gibt nur ein Wirtschaftskonto wo jeder immer Betrag x für Miete eingezahlt hatte.
Natürlich gibt es in einem gemeinsamen Haushalt deins und meines oO !
In der Familie selbst erlebt wo ein Schuldner meiner Eltern in Insolvenz lebt, aber e Klasse fährt und in einem Haus mit allerhand Schnickschnack lebt. Alles gehört halt offiziell der Ehefrau und dort gibt es keine Handhabe. Gerichtlich festgestellt.
AvaTor
2017-06-05, 13:28:56
Bei allen Fragen rund ums ALG2 wurde mir bis jetzt immer hier geholfen.
http://hartz.info/index.php
Haarmann
2017-06-05, 14:10:29
Geh zu einer entsprechenden Fachstelle, denn Dein Fall ist kompliziert.
Ich denke hier ist zuviel schief gelaufen, als dass man dies soso lala wieder kitten kann.
Und klar - Deins ist Deins und darf nicht gepfändet werden, wenn nichts gegen Dich vorliegt.
GSXR-1000
2017-06-05, 16:39:18
Kindesunterhalt Ansprüche gibt es keine wenn man mit dem Kind zusammen lebt.
Der Antrag für den Änderungsmitteilung meines Gehalts lief natürlich auf meine Freundin als Leistungsbezieher.
Ich Zweifel auch nicht die Rechtmäßigkeit des Amt Anspruchs auf Rückzahlung an. Die Frage bleibt: muss das Geld von meiner Freundin "eingetrieben" werden oder muss ich zahlen.
Das Amt hatte sich allgemein als ziemlich komisch dargestellt. Ich musste der Sachbearbeiterin bei einem Termin erstmal einen Berechnugsfehler erklären. Die Aussage der Mitarbeitern war: "das macht die Software von alleine, das ist schon richtig"
Naja nach 2 Monaten hatte sie verstanden das 50% des Kindergeld mir anzurechnen sind und damit ihm Freibetrag verschwanden.
Kindergeld als Einkommen Kind verrechnen obwohl dieses 50% je Mutter und Vater zuzuordnen ist ... ich war natürlich eine glorreiche Ausnahme vom Standard Fall wo es zufälliger Weise nicht egal war wo es steht.
Natürlich kann das geld nicht von dir eingetrieben werden.
1. Du bist nicht Leistungsempfänger und auch nicht begünstigter. Zwischen dir und dem Amt besteht keinerlei schuldverhältnis, weder finanziell noch informativ.
2. Ihr seid, anders als bei einer Ehe, zivilrechtlich auch keine Haftungsgemeinschaft. Somit ist kein durchgriff auf dich möglich.
GSXR-1000
2017-06-05, 16:42:26
I
/edit: das Geld zurück fordern dürften sie meines Wissens eigentlich nur bei der Antragstellerin, allerdings würde es bei einer Zahlungsunfähigkeit zur Pfändung kommen wird im Haushalt gepfändet und da gibt es kein "meins und deins"
Das ist so falsch. Es kann kein "haushalt" gepfändet werden, sondern nur Personen. Hier gibt es auch nur eine Person, die ein Leistungsverhältnis hat, und das ist nicht der TS. Dadurch das man nicht verheiratet ist, besteht auch keine gemeinschuldnerische Haftung, wodurch man einen Durchgriff haette. Die Güter des TS sind nicht zu pfänden in diesem Falle.
Mortalvision
2017-06-05, 17:03:23
Ach, und dann deswegen nichts zurückzahlen?
Die Meldepflicht ist offiziell drei Tage; 1-2Wochen werden aber toleriert. Da sehe ich noch böses auf euch zukommen...
Ich kann nur raten, die überzahlung in einem happs zurück zu geben, und sich in einem Brief nochmal höflich zu entschuldigen.
Für rechtlos einkassierte Beträge gibt es auch eine Tabelle, das sind immer ca. ein Drittel der Summe Bußgeld, wobei je nach Fall das Doppelte/Dreifache verlangt werden kann, z.B. bei Verschleudern des Geldes oder nachweisbarem Betrugsversuch. In schweren Fällen kann Betrug als Straftat gewertet werden, nur zur Info!
Das ist so falsch. Es kann kein "haushalt" gepfändet werden, sondern nur Personen. Hier gibt es auch nur eine Person, die ein Leistungsverhältnis hat, und das ist nicht der TS. Dadurch das man nicht verheiratet ist, besteht auch keine gemeinschuldnerische Haftung, wodurch man einen Durchgriff haette. Die Güter des TS sind nicht zu pfänden in diesem Falle.
"Beweglichen Sachen" die gemeinschaftlich genutzt werden, können eben doch gepfändet werden. Den Gerichtsvollzieher interessieren die Eigentumsverhältnisse nicht, er pfändet was sich im Gewahrsam des Schuldners befindet. Natürlich kann man dann wieder dagegen vorgehen wenn man Nachweisen kann, dass es eben einem selbst gehört (Drittwiderspruchsklage).
GSXR-1000
2017-06-05, 21:32:30
"Beweglichen Sachen" die gemeinschaftlich genutzt werden, können eben doch gepfändet werden. Den Gerichtsvollzieher interessieren die Eigentumsverhältnisse nicht, er pfändet was sich im Gewahrsam des Schuldners befindet. Natürlich kann man dann wieder dagegen vorgehen wenn man Nachweisen kann, dass es eben einem selbst gehört (Drittwiderspruchsklage).
Nochmal: Was sich in einem Haushalt befindet, befindet sich eben nicht automatisch im Gewahrsam des Schuldners. Zumindest dann nicht, wenn dieser Haushalt mehrere Personen beinhaltet.
Er darf nur pfänden, was sich im Eigentum des Schuldners befindet. Das schliesst zum Beispiel ebenso aus, das er Sachen mit Eigentumsvorbehalt (beispielsweise finanzierte Gegenstände) oder bereits sicherheitsübereignete Gegenstände pfändet. Natürlich ist bei einem Notebook beispielsweise vor Pfändung zu klären, in wessen Eigentum sich dieses befindet.
Wie auch immer: Tatsache ist, das kein Pfändungsanspruch gegen den TS vorliegt. Insofern kann er seine Eigentumsansprüche direkt oder in einer Folgehandlung anmelden und somit eine Pfändung aus seinem Eigentum wirksam verhindern.
Nochmal: Was sich in einem Haushalt befindet, befindet sich eben nicht automatisch im Gewahrsam des Schuldners. Zumindest dann nicht, wenn dieser Haushalt mehrere Personen beinhaltet.
Er darf nur pfänden, was sich im Eigentum des Schuldners befindet. Das schliesst zum Beispiel ebenso aus, das er Sachen mit Eigentumsvorbehalt (beispielsweise finanzierte Gegenstände) oder bereits sicherheitsübereignete Gegenstände pfändet. Natürlich ist bei einem Notebook beispielsweise vor Pfändung zu klären, in wessen Eigentum sich dieses befindet.
Wie auch immer: Tatsache ist, das kein Pfändungsanspruch gegen den TS vorliegt. Insofern kann er seine Eigentumsansprüche direkt oder in einer Folgehandlung anmelden und somit eine Pfändung aus seinem Eigentum wirksam verhindern.
Der Gerichtsvollzieher ist nicht derjenige der vor Ort die Eigentumsverhältnisse klärt, das kann er gar nicht... Der pfändet erstmal was da ist.
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