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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schonmal jemand einen Kredit in der Arbeit aufgenommen?


CAD_Master
2017-06-13, 11:31:23
Hey zusammen,

ich habe grade rausgefunden, dass es wohl auch möglich sein soll, vom Arbeitgeber einen Kredit zu bekommen? (https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/arbeitgeberdarlehen)

Hat da jemand schon persönliche Erfahrungen gemacht? Mir stehen dank Umzug leider ein paar größere Anschaffungen bevor und ich habe nicht wirklich Lust zur Bank zu gehen und mich da zu versklaven :D

Wie das mit dem Darlehen beim Arbeitgeber beschrieben wird klingt das schon ganz ok, aber andererseits kann ich mir vorstellen, kann das auch zu Spannungen führen oder?

Gruß
CAD

soLofox
2017-06-13, 11:44:42
Was heisst Spannungen, dein Arbeitgeber hat dich natürlich ab dem Augenblick wo du so etwas in Anspruch nimmst ein Stück weit mehr in der Hand.

Am Arsch bist du bei Zahlungsausfall so oder so, egal ob Bank oder Arbeitgeber :biggrin:

Wenn du die Rate aber regelmäßig tilgst, wo soll das zu Spannungen führen? Solange du deine Arbeit machst und alles läuft, sehe ich da keine Probleme. Das muss jeder für sich selbst einschätzen.

Backbone
2017-06-13, 12:52:11
Wichtig: Wenn der Arbeitgeber das macht und dir einen Kredit unterhalb 'marktüblicher' Konditionen vergibt musst du die Differenz ggf. als Geldwerten Vorteil versteuern.

Oid
2017-06-13, 19:41:10
Ich würde mir eher die Frage stellen, ob es den Kredit wirklich braucht. Ich nehme mal an es geht um Möbel, Waschmaschine, usw.? Muss das unbedingt jetzt angeschafft werden? Muss das alles (oder zum Teil) neu sein?
Ob man sich jetzt für Konsum bei der Bank oder dem AG verschuldet, macht da jetzt prinzipiell wohl auch nicht mehr den großen Unterschied. Das ist beides nicht zum empfehlen ;)

Aber auf meinen AG als Gläubiger und Sklaventreiber hätte ich wohl noch am wenigsten Bock :D

Mortalvision
2017-06-13, 22:57:39
Das ist schon ok, und wird von vielen AG gemacht, z.b. für Führerschein oder Meisterschule. Die Bindung zum AG wird dadurch enger, aber wenn der Kredit ordnungsgemäß bezahlt wird, ist das wie ein Stein im Brett, beiderseits.

AlfredENeumann
2017-06-13, 23:39:33
Hab ich vor Jahren bei meinem AG auch einmal gemacht. Der Zinssatz war günstiger als bei der Bank, kein entsprechender Eintrag in der Schufa und die Rate wurde direkt vom Gehalt abgehalten. Gibt so eigentlich kein Probleme. Kommt halt auch immer auf den AG an.

Kallenpeter
2017-06-14, 00:20:01
Ich würde es von meinem Verhältnis zum Arbeitgeber abhängig machen. Kann aber ne gute möglichkeit sein unkompliziert an einen billigen Kredit zu kommen.

Ash-Zayr
2017-06-14, 07:47:23
wenn es um "billigen" Kredit geht, geht es ja nicht günstiger, als für Waschmaschine, TV und Konsorten eine 0% Finanzierung über z.B. Media Markt einzugehen. Nachteil: Du schliesst dabei dann im Grunde doch direkt mit deren Bank einen Vertrag samt danach lebenslangem Werbepost Bombardement.
Aber nicht naiv sein: Schufa, Bonitätsprüfung, Abhängigkeit, Risiko besteht bei jeglicher Konstellation, bei der Du fremdes Geld bekommst; sei es Bank, Arbeitgeber oder VErwandte...

Mal umgekehrt gefragt: wieso zieht man um, wenn man es sich nicht leisten kann? Wenn es keinen zwingenden Grund gibt, halt noch ein Jahr sparen? Und was ist mit Ulraubsgeld, was jetzt ja ansteht? Schon verplant?

ash

maximum
2017-06-14, 08:28:51
Und was ist mit Ulraubsgeld, was jetzt ja ansteht? Schon verplant?

ash

Als ob jeder Urlaubsgeld bekommen würde. Ich würde deswegen aber auch keine Kredit aufnehmen. Um soviel Geld wird es ja sicherlich nicht gehen?

Argo Zero
2017-06-14, 08:29:45
Ich finde das ist eine gute Sache. Bei der Bank geht in DE das große Geschwätze mit Sicherheiten los, seit die großen Kack-Banken nach dem Pokerspiel gerettet werden mussten. Falls dein AG auch so tickt, würde ich das nicht machen. Den geht es nix an, was für ein Vermögen du hast.
Als AG habe ich es im Grunde selbst in der Hand ob du die Darlehnsrate bedienen kannst. Ergo ist es sehr unwahrscheinlich, dass du in der Zeit deinen Job verlierst.

Cherry79
2017-06-14, 12:03:44
Aus dem gleichen Grund habe ich auch vor paar Wochen so eine Vereinbarung mit meiner Firma geschlossen.
Umzug muß jetzt sein, die Möglichkeit dazu hat sich kurzfristig/ungeplant ergeben. Wer weiß, wie es dann nächstes Jahr aussehen würde.
Vorteile: Zinssatz wurde ja schon angesprochen, wobei das jetzt nicht den großen Unterschied macht, auch mit Rücksicht auf den geldwerten Vorteil. Ansonsten: 10 Min Gespräch mit den Chefs, und das Thema war durch. Rückzahlungs-Raten erstmal ziemlich klein angesetzt, dafür mit der Möglichkeit, jederzeit unkompliziert Sonderzahlungen zu leisten. Idealerweise brauche ich von der Kohle wenig bis nix (ist nur als Reserve für sich beim Umzug ergebende ungeplante Ausgaben gedacht), so daß ich hoffentlich einen großen Teil davon direkt zurückzahlen kann, wenn der Umzug mit allem durch ist.
Das Verhältnis zu Chefs/Geschäftsführern ist aber auch hier so gut, daß ich da überhaupt keine Bedenken habe. Bei anderen Arbeitsstellen mag das anders aussehen.

Oid
2017-06-14, 19:02:11
Ich finde das ist eine gute Sache. Bei der Bank geht in DE das große Geschwätze mit Sicherheiten los, seit die großen Kack-Banken nach dem Pokerspiel gerettet werden mussten. Falls dein AG auch so tickt, würde ich das nicht machen. Den geht es nix an, was für ein Vermögen du hast.
Das ist so nicht ganz richtig.
Es hat den Darlehensgeber per Gesetz zu interessieren wie kreditwürdig der Darlehensnehmer ist. Das betrifft dann unter Umständen nicht nur das Einkommen des Darlehensnehmers, sondern auch Ausgaben und/oder vorhandene Vermögenswerte.
Dazu ist ein Arbeitgeber genauso verpflichtet wie eine Bank.

GSXR-1000
2017-06-14, 19:37:34
Das ist so nicht ganz richtig.
Es hat den Darlehensgeber per Gesetz zu interessieren wie kreditwürdig der Darlehensnehmer ist. Das betrifft dann unter Umständen nicht nur das Einkommen des Darlehensnehmers, sondern auch Ausgaben und/oder vorhandene Vermögenswerte.
Dazu ist ein Arbeitgeber genauso verpflichtet wie eine Bank.
Nennst du mal bitte den konkreten gesetzestext aus dem hervorgeht das sich diese vorgabe auch auf Nichtbanken und vor allem auch arbeitgeberdarlehen erstreckt?
Danke.

24p
2017-06-14, 19:47:30
§ 32 KWG. Wenn der AG Kredite vergibt, dann ist dies idR bei Überschreitung bestimmter Schwelle Werte (Bafin Merkblatt, afaik 500k€) erlaubnispflichtig. Je nach Größe des AG kommen die schon mal zusammen, wobei jeder AG dieser Größe sich eigentlich dessen bewusst sein sollte. Kleine Buden betrifft dies eher nicht.

GSXR-1000
2017-06-14, 20:33:51
§ 32 KWG. Wenn der AG Kredite vergibt, dann ist dies idR bei Überschreitung bestimmter Schwelle Werte (Bafin Merkblatt, afaik 500k€) erlaubnispflichtig. Je nach Größe des AG kommen die schon mal zusammen, wobei jeder AG dieser Größe sich eigentlich dessen bewusst sein sollte. Kleine Buden betrifft dies eher nicht.
Welcher Arbeitgeber gibt bitte Arbeitnehmerdarlehen jenseits von 500K Eur?
Nochmal: wir reden von expliziten Darlehen, nicht von Vorschüssen.
Desweiteren finde ich die von dir bezeichnete Schwellengrösse nicht.
Ich kenne auch keinen AG, der wie vom §32KWG gefordert, gewerbsmässig Kredite vergibt. Eine kaufmännisch organisierte Kreditabteilung hat auch kein mir bekanntes Grossunternehmen.

Im übrigen haben die wenigsten grösseren AG interesse an grossangelegten Mitarbeiterdarlehen, da die Dokumentationspflichten, gerade auch im bezug auf etwaige Steuerpflichtigkeit des etwaigen geldwerten Vorteils durch Zins und Zahlungskonditionen hoch sind. Ebenso die Anforderungen der Dokumentation in der Bilanzierung. Gerade Grosse Unternehmen, die wie wir zum Beispiel in einer Dauerbetriebsprüfung sind, binden sich solche Dinge ungern unnötig ans Bein.
Eine Pflicht zur Schufa Auskunft oder dergleichen sehe ich jedoch weiterhin nicht, da es unwahrscheinlich bis unmöglich ist, das ein normaler AG gegenüber seinen Mitarbeitern ein gewerbsmässiges Bankengeschäft betreibt. Sollte das der Fall sein, würde dies nämlich weitere Folgen haben, zum Beispiel die, das der entsprechende Geschäftsteil zwingend auch handelsrechtlich vom übrigen geschäft abgetrennt würde. Ebenso beispielsweise wenn ein Unternehmen plötzlich als Versicherer auftreten würde.

Kallenpeter
2017-06-14, 20:37:41
Welcher Arbeitgeber gibt bitte Arbeitnehmerdarlehen jenseits von 500K Eur?
Das ist natürlich nicht die Regel, aber doch nicht undenkbar.
Zweck des Kredites kann bspw. der Erwerb eiens Eigenheims sein und der AG bekommt die Immobilie als Kreditsicherheit.

Außerdem kann es auch sein das es sich beim Arbeitnehmer um einen Freund oder Familienmitglied des Arbeitgeber handelt.

GSXR-1000
2017-06-14, 20:52:37
Das ist natürlich nicht die Regel, aber doch nicht undenkbar.
Zweck des Kredites kann bspw. der Erwerb eiens Eigenheims sein und der AG bekommt die Immobilie als Kreditsicherheit.

Außerdem kann es auch sein das es sich beim Arbeitnehmer um einen Freund oder Familienmitglied des Arbeitgeber handelt.
1. Welcher Arbeitnehmer würde ein Eigenheim finanzieren?
2. Wäre selbst das im Einzelfall nicht gewerbsmässig
3. Bräuchte der AG auch dazu keine eigene kaufmännische Kreditabteilung. Selbst in dem Falle wäre es also nicht erlaubnispflichtig im Sinne des KWG.
4. Im Falle das die familäre Zugehörigkeit der Anlass für die Kreditvergabe wäre, (was ja nur bei Einzelunternehmern der Fall wäre) wäre ohnehin das ein vom Firmenvermögen zu trennender Sachverhalt. Es wäre auch nicht in der Firmenbilanz auszuweisen. Sollte das Geld aus der Firma heraus ausgezahlt werden, handelt es sich in diesem Fall um eine Privatentnahme des Unternehmers aus sicht der Firma.

Nochmal: Realistischer weise wird kein Unternehmen dieser Welt, welches nicht ohnehin als Finanzdienstleister tätig ist, die echte Darlehensvergabe an Mitarbeiter dahingehend ausweiten, das dieser Sachverhalt erlaubnispflichtig ist. Kein Unternehmen dieser Welt hat ein Interesse daran.
Abgesehen davon das sich daraus gesonderte Berichtspflichten ergeben würden, die jedes Unternehmen ausschliesslich massiv kosten würden, ohne auch nur einen Cent Ertrag zu bringen.
Neben dem nicht unerheblichen Effekt, das es bei dieser Grössenordnung das Obligo und auch die Bonität des Unternehmens selbst massiv belasten würde, ohne das hieraus irgendein betrieblicher oder unternehmerischer Vorteil entstünde. Im Gegenteil, die eigene Refinanzierung würde potentiell teurer.

CAD_Master
2017-06-20, 15:07:11
Erstmal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!

Also was ich daraus ziehe, es kommt u.a. auf das Verhältnis zu den Chefs an und es bestehen keine riesen Unterschiede.

Zum Umzug, der ist leider nicht freiwillig, Vermieter hat Eigenbedarf gemeldet :(

Gruß

5tyle
2017-06-20, 15:53:15
Ob man vom Arbeitgeber Geld leihen kann weiß ich nicht. Bei mir war es eher umgekehrt und ich musste meinem Arbeitgeber Geld leihen und dann über die Arbeitsgerichtsbarkeit wieder einklagen, daher kommt mir der Gedanke irgendwie merkwürdig vor. Würde an deiner Stelle eher jemand Bekannten oder Verwandten fragen, wenn es um mehr als ein paar Tausend Euro geht wäre es aber vielleicht doch sinnvoll zur Bank zu gehen. Da würde ich mir dann aber auch überlegen, ob man so einen Kredit wirklich benötigt, man kann ja auch über mehrere Monate hinweg die Anschaffungen machen (oder mit zinslosen Raten über einen langen Zeitraum beim Händler, gibt ja viele solche Angebote), haben viele Bekannte die neu wo eingezogen sind auch gemacht und ja eigentlich meine Eltern auch nachdem sie zusammengezogen sind. Von daher glaube ich wäre das gar nicht so ungewöhnlich und man macht sich vielleicht auch mehr Gedanken darüber wo man sinnvoll Geld ausgibt und wo nicht. Oft reicht es wenn man was gebraucht kauft. Wenn man einen Kredit hat, dann ist erfahrungsgemäß die Versuchung größer Geld für überflüssige Dinge (teure Waschmaschine oder so) rauszuwerfen.

Übrigens, unter Umständen kannst du vom Vermieter Umzugskosten erstattet bekommen, wenn er Eigenbedarf anmeldet, das geht aber soweit ich weiß nur dann, wenn der Vermieter nicht wirklich einen handfesten Eigenbedarf hat (also selbst in der Wohnung einzieht) und die Eigenbedarfsanmeldung quasi nur vorgeschoben ist (hat er einen genauen Grund genannt?) Der Verkauf der Wohnung reicht da normalerweise nicht aus um einen Eigenbedarf rechtskräftig zu begründen. Das kann sogar so weit gehen, dass der ehemalige Vermieter Renovierungs- und Einzugskosten bezahlen muss. Da er dich ja quasi rausgeworfen hat würde ich das nochmal überprüfen und ggf. vom Anwalt beraten lassen.

2Ms
2017-06-20, 16:28:16
Hatte in einem neuen Job im Lohnbüro nach 3 Wochen um einen Vorschuß gebeten, weil ich für den Kühlschrank einkaufen wollte. Hatte keine Reserven mehr, da vorher ein paar Monate erwerbslos wegen Ausbildung gewesen.

Fragt mich die Tussi im Büro, wofür ich das denn bräuchte. Ich habe meine Situation geschildert, und da haut die raus, "Für sowas gäbe man keine Vorschüsse. Ja, wenn ich nun ein Auto kaufen wolle, das wäre was anderes !"

Ergo, Kredite/Vorschüsse vom Arbeitsgeber sind für mich keine Option mehr.

Grivel
2017-06-23, 08:35:09
Hatte in einem neuen Job im Lohnbüro nach 3 Wochen um einen Vorschuß gebeten, weil ich für den Kühlschrank einkaufen wollte. Hatte keine Reserven mehr, da vorher ein paar Monate erwerbslos wegen Ausbildung gewesen.

Fragt mich die Tussi im Büro, wofür ich das denn bräuchte. Ich habe meine Situation geschildert, und da haut die raus, "Für sowas gäbe man keine Vorschüsse. Ja, wenn ich nun ein Auto kaufen wolle, das wäre was anderes !"

Ergo, Kredite/Vorschüsse vom Arbeitsgeber sind für mich keine Option mehr.

Alleine das du "Tussi" schreibst, sagt doch schon viel über das Thema aus.


Generell würde ich es wie die Vorredner von deinem Verhältnis abhängig machen.
Ich habe zwar nie einen Kredit gebraucht, aber war bspw. mal locker 2 Monate an Pensum hintendran durch soziale "Verwerfungen". Das wurde im Gespräch mündlich (!) beredet. Auf Vertrauensbasis wurde das volle Gehalt weiterhin gezahlt. Es gab keine schriftliche Absprache.

Ich konnte meine Finanzierung aufrecht erhalten, durfte / konnte in den Semesterferien die Arbeit nachholen und damit ist das Verhältnis zwischen mir und dem AG beidseitig viel intensiver geworden.
Ich wusste ich kann auf ihn zählen und er weiss ich halte mein Wort. Win-Win.

2Ms
2017-06-25, 13:43:59
Alleine das du "Tussi" schreibst, sagt doch schon viel über das Thema aus.

Wäre die nicht so arrogant und mit süffisantem Lächeln und provozierendem Blick rübergekommen, als sie mir diese Aussage an den Kopf geknallt hatte, hätte ich sie im Nachhinein nicht als Tussi tituliert.
Im Nachgang ist "Tussi" aber tatsächlich als Abwertung ihrer Person zu verstehen.

CAD_Master
2017-06-28, 10:40:02
Ob man vom Arbeitgeber Geld leihen kann weiß ich nicht. Bei mir war es eher umgekehrt und ich musste meinem Arbeitgeber Geld leihen und dann über die Arbeitsgerichtsbarkeit wieder einklagen, daher kommt mir der Gedanke irgendwie merkwürdig vor. Würde an deiner Stelle eher jemand Bekannten oder Verwandten fragen, wenn es um mehr als ein paar Tausend Euro geht wäre es aber vielleicht doch sinnvoll zur Bank zu gehen. Da würde ich mir dann aber auch überlegen, ob man so einen Kredit wirklich benötigt, man kann ja auch über mehrere Monate hinweg die Anschaffungen machen (oder mit zinslosen Raten über einen langen Zeitraum beim Händler, gibt ja viele solche Angebote), haben viele Bekannte die neu wo eingezogen sind auch gemacht und ja eigentlich meine Eltern auch nachdem sie zusammengezogen sind. Von daher glaube ich wäre das gar nicht so ungewöhnlich und man macht sich vielleicht auch mehr Gedanken darüber wo man sinnvoll Geld ausgibt und wo nicht. Oft reicht es wenn man was gebraucht kauft. Wenn man einen Kredit hat, dann ist erfahrungsgemäß die Versuchung größer Geld für überflüssige Dinge (teure Waschmaschine oder so) rauszuwerfen.

Übrigens, unter Umständen kannst du vom Vermieter Umzugskosten erstattet bekommen, wenn er Eigenbedarf anmeldet, das geht aber soweit ich weiß nur dann, wenn der Vermieter nicht wirklich einen handfesten Eigenbedarf hat (also selbst in der Wohnung einzieht) und die Eigenbedarfsanmeldung quasi nur vorgeschoben ist (hat er einen genauen Grund genannt?) Der Verkauf der Wohnung reicht da normalerweise nicht aus um einen Eigenbedarf rechtskräftig zu begründen. Das kann sogar so weit gehen, dass der ehemalige Vermieter Renovierungs- und Einzugskosten bezahlen muss. Da er dich ja quasi rausgeworfen hat würde ich das nochmal überprüfen und ggf. vom Anwalt beraten lassen.

Dass der Arbeitgeber sich Geld leiht hab ich auch noch nicht gehört :biggrin:
Ja mit den gebrauchten Sachen macht auf jeden Fall Sinn, hatte auch nicht vor viel neu zu kaufen.. mal sehen ob das hinkommen wird.

Hatte in einem neuen Job im Lohnbüro nach 3 Wochen um einen Vorschuß gebeten, weil ich für den Kühlschrank einkaufen wollte. Hatte keine Reserven mehr, da vorher ein paar Monate erwerbslos wegen Ausbildung gewesen.

Fragt mich die Tussi im Büro, wofür ich das denn bräuchte. Ich habe meine Situation geschildert, und da haut die raus, "Für sowas gäbe man keine Vorschüsse. Ja, wenn ich nun ein Auto kaufen wolle, das wäre was anderes !"

Ergo, Kredite/Vorschüsse vom Arbeitsgeber sind für mich keine Option mehr.

Haha bitte was? ;D Ist ja verständlich wegen dem Arbeitsweg etc. aber doch nicht um eins zu kaufen aber dafür nicht für sowas wie einen Kühlschrank..