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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenkostenabrechnung - merkwürdig


Goser
2017-06-15, 20:41:15
Hallo, wer kennt sich etwas mit Nebenkosten Abrechnungen aus?

Ich habe nun verspätet eine bekommen und mir fallen dort ein paar Dinge auf.

1) Verwatungskosten und Instandhaltungskosten sind nicht umlagefähige Nebenkosten.
Steht ja dort auch so, sie werden dann aber einfach doch am Ende mit zu meinen Nebenkosten gerechnet?

2) Muss ich für meine Soll Vorrauszahlung (1740,00) nicht eine Auflistung bekommen die diese Vorrauszahlungen auflistet? Im Mietvertrag steht leider nichts dazu, dort ist nur ein Betrag und zwar Warmmiete xxx€ vermerkt.

3) Da die o.g. Kosten ja nicht umlagefähig sind hätte meine Nebenkostenabrechnung doch den Betrag 1267,44. D.h. ich bekäme doch eine Rückzahlung anstatt eine Leisten zu müssen.

Denke ich falsch und die Abrechnung ist doch ok?

http://fs5.directupload.net/images/170615/oa83hki8.jpg

Sorry für die schlechte Bildqualität.

2Ms
2017-06-15, 20:51:54
Da du offenbar in einer Eigentumswohnung lebst, frage die anderen Eigentümer, wie deren Abrechnungen aussehen.
Denn wir du schon angemerkt hast, sind diese 419 Euros nicht umlagefähiger Kosten nicht relevant.
Entweder, die Verwaltung hat einen Fehler gemacht, oder hofft darauf, dass es keiner merkt.

Wenn mehr als einer betroffen ist, dann würde ich mich mit den anderen Eigentümern zusammenrotten und auf den Putz hauen.

x-force
2017-06-15, 20:53:19
Im Mietvertrag steht leider nichts dazu, dort ist nur ein Betrag und zwar Warmmiete xxx€ vermerkt.


in dem fall würde ich mich mal erkundigen, ob die nebenkosten damit nicht pauschal erledigt sind.

Goser
2017-06-15, 21:12:55
Danke für die Antworten.
Ja es ist eine Eigentumswohnung allerdings eben weiter vermietet vom Eigentümer.
Da jede Wohnung andere Eigentümer hat kann ich in der Hinsicht nicht viel machen.

Das mit der Warmmiete und pauschal macht mich auch stuzig. Und woher weiß ich denn welche Teile der Vermieter der Miete nimmt wenn er sie nicht auflistet..

Außerdem scheint dieses "zuführung zur Rücklage" auch nicht mehr legal zu sein laut BGB..
D.h. ja das 598,12€ und nicht nur 419,18 zuviel verbucht wurden.

Für mich sieht das nach einer Rückzahlung und nicht wie der Vermieter meint nach einer Nachzahlung aus. Wenn ich seinen Wert von 1740,00 die ich ja scheinbar bezahlt habe gegen die wirklichen Kosten gegen rechne, dann komme ich auf eine Rückzahlung von 472,56€ ?! :D

Kallenpeter
2017-06-15, 21:19:28
Hmm, also ich nehme an das Foto von oben ist der Ausdruck den der Wohnungseigentümer (=dein Vermieter) von der Wohnungsverwaltung bekommt. Was mir nicht klar ist: Was sind "Zuführungen zur Rücklage"? Ich Nehme mal an das ist eine Rücklagenbildung der Eigentümergemeinschaft für Sanierungen etc. Das wäre dann auch nicht Umlagefähig

Wenn man dann die aufgeführten Vorauszahlungen nimmt, müsstest du also Geld wiederbekommen. Nur: Die aufgeführten Vorauszahlungen betreffen ja den Eigentümer, der kann mit dir aber andere Vorauszahlungen im Mietvertrag festlegen. Wenn es stimmt was du schreibst und er die Warmmiete im Mietvertrag überhaupt nicht aufgeschlüsselt hat, in einen Kaltanteil und eine Nebenkosten Komponente o.ä., wird es interessant. Aber da muss ich auch gerade passen wie das zu handhaben.

Müsstest du mal gründlich Googeln.

2Ms
2017-06-15, 21:22:21
Gern hiflt auch der DMB. mMn sind die fähig. https://www.mieterbund.de/dmb.html

Ist natürlich beitragspflichtig. Halte den aber für gering.
Lohnt sich, weil die Gesetze in der Wohnungwirtschaft immer unübersichtlicher werden.

Sumpfmolch
2017-06-15, 22:05:40
Das ist doch die Abrechnung für den Eigentümer der Wohnung? Hast du das vom Eigentümer zugeschickt bekommen oder hat die Hausverwaltung da einen Fehler gemacht und denkt noch, dass der Eigentümer in der Wohnung lebt?

Zusätzlich lies deinen Mietvertrag nochmal genau durch. Es wäre schon sehr unüblich, wenn dort keine Angaben zur Vorrauszahlung stehen.

Gandharva
2017-06-16, 07:55:27
Es handelt sich hier einfach nur um einen stinkfauler Vermieter der dir seine Abrechnung von der Verwaltung direkt weiter gereicht hat.

Verlange eine korrekte Abrechnung von ihm. Diese steht dir gesetzlich zu.

Argo Zero
2017-06-16, 08:12:01
Hast du deinen Vermieter mal angerufen bevor du im Internet suchst / Beiträge eröffnest?

Kartenlehrling
2017-06-16, 08:53:51
Wenn man sich die Nebenkosten erklären will, würde ich zuerst zum Wohnungsamt der Stadt gehen,
die erklären einem gern was der Vermieter dem Mieter in den Nebenkosten aufbürgen kann und
man kann gleich sehen ob sich der Vermieter am Mietspiegel hält.

GSXR-1000
2017-06-16, 08:59:57
Ich versteh garnicht, warum es heute offensichtlich allen so absurd erscheint, wie argo zero schon sagte, das eigentlich naheliegendste zu tun und mit dem vertragspartner, in diesem fall vermieter zu sprechen???? Oft sinds nur missverstaendnisse oder halt mal ein fehler. Stattdessen werden sonstwas fuer tipps und konfliktstufen genannt. Dem vermieter schonmal perse faulheit und abzocke genannt. Schraege denkweise.
Ich wuerd erstmal mit dem vermieter sprechen und mir das erklaeren lassen.
Dann weiss man oft schon mehr oder es hat sich geklaert.

Annator
2017-06-16, 10:44:30
Hallo, wer kennt sich etwas mit Nebenkosten Abrechnungen aus?

Ich habe nun verspätet eine bekommen und mir fallen dort ein paar Dinge auf.

1) Verwatungskosten und Instandhaltungskosten sind nicht umlagefähige Nebenkosten.
Steht ja dort auch so, sie werden dann aber einfach doch am Ende mit zu meinen Nebenkosten gerechnet?

2) Muss ich für meine Soll Vorrauszahlung (1740,00) nicht eine Auflistung bekommen die diese Vorrauszahlungen auflistet? Im Mietvertrag steht leider nichts dazu, dort ist nur ein Betrag und zwar Warmmiete xxx€ vermerkt.

3) Da die o.g. Kosten ja nicht umlagefähig sind hätte meine Nebenkostenabrechnung doch den Betrag 1267,44. D.h. ich bekäme doch eine Rückzahlung anstatt eine Leisten zu müssen.

Denke ich falsch und die Abrechnung ist doch ok?

http://fs5.directupload.net/images/170615/oa83hki8.jpg

Sorry für die schlechte Bildqualität.


Nur mal ganz doof gefragt. Der schwarze Balken oben steht da dein Name oder der von deinem Vermieter? :)

Sieht so aus als ist das die Rechnung für deinen Vermieter von der Hausverwaltung.

Umlagefähig sind laut der Rechnung 1267€. Aber auch nur wenn diese Rechnung nur für deine Wohnung gilt und dein Vermieter nicht noch mehr in dem Haus hat.
Jetzt ist die Frage was deine Kaltmiete ist. Steht keine Kaltmiete im Mietvertrag und nur die Warmmiete sind deine Nebenkosten pauschal berechnet.

Trotzdem sieht das so aus als wenn die Rechnung nicht für dich ist.

zaboron
2017-06-17, 23:39:01
Ich versteh garnicht, warum es heute offensichtlich allen so absurd erscheint, wie argo zero schon sagte, das eigentlich naheliegendste zu tun und mit dem vertragspartner, in diesem fall vermieter zu sprechen???? Oft sinds nur missverstaendnisse oder halt mal ein fehler. Stattdessen werden sonstwas fuer tipps und konfliktstufen genannt. Dem vermieter schonmal perse faulheit und abzocke genannt. Schraege denkweise.
Ich wuerd erstmal mit dem vermieter sprechen und mir das erklaeren lassen.
Dann weiss man oft schon mehr oder es hat sich geklaert.
Es ergibt doch wenig Sinn, den Vermieter zu fragen, ob die Rechnung so richtig ist. Offensichtlich ist der Vermieter der Ansicht dass es rechtens ist, sonst hätte er die Rechnung nicht so gestellt. Es ist da also keine zuverlässige/objektive Antwort zu erwarten wenn man Zweifel an der Richtigkeit hat.

Sumpfmolch
2017-06-18, 10:23:56
Es ergibt doch wenig Sinn, den Vermieter zu fragen, ob die Rechnung so richtig ist. Offensichtlich ist der Vermieter der Ansicht dass es rechtens ist, sonst hätte er die Rechnung nicht so gestellt. Es ist da also keine zuverlässige/objektive Antwort zu erwarten wenn man Zweifel an der Richtigkeit hat.

Wobei eigentlich jedem klar sein sollte, dass diese Abrechnung beim Mieter falsch ist. Ich würde mich daher auch zunächst dumm stellen und die "versehentlich" zugestellte Abrechnung mit freundlichem Gruß an den Vermieter zurück schicken...

Goser
2017-06-18, 11:00:03
Die Warmmiete beträgt 600€, Nebenkosten sind daher 130€
Habe dies einem alten Schriftverkehr entnommen.

Ich werde den Vermieter einfach mal um eine korrekte Abrechnung bitten. Und euch dann informieren :)
Hier ist einfach zu viel im argen.

btw ich habe mir hier einfach erst mal Stimmen und Meinungen eingeholt, weil das Thema so überhaupt nicht meins ist.
Danke für die ganzen Rückmeldungen und Tipps!

Oid
2017-06-18, 11:44:08
Wie hier von einigen schon angesprochen handelt es sich hier wohl um die Abrechnung der Hausverwaltung für den Eigentümer.


1) Verwatungskosten und Instandhaltungskosten sind nicht umlagefähige Nebenkosten.
Steht ja dort auch so, sie werden dann aber einfach doch am Ende mit zu meinen Nebenkosten gerechnet?

Siehe oben: Die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sind Bestandteil des Hausgelds (also umlagefähige- und nicht umlagefähige Kosten), das der Eigentümer im Voraus an die Hausverwaltung zahlt. In diesem Fall wären das 1740€/12 = 145€ pro Monat.


2) Muss ich für meine Soll Vorrauszahlung (1740,00) nicht eine Auflistung bekommen die diese Vorrauszahlungen auflistet? Im Mietvertrag steht leider nichts dazu, dort ist nur ein Betrag und zwar Warmmiete xxx€ vermerkt.

Mit der Soll-Vorauszahlung ist ebenfalls das Hausgeld gemeint, das der Eigentümer an die Hausverwaltung zahlt. Der Betrag wird im Wirtschaftsplan des Vorjahres festgelegt. So ein Wirtschaftsplan sieht im Prinzip fast genauso aus wie die Abrechnung, nur eben mit erwarteten Werten.


3) Da die o.g. Kosten ja nicht umlagefähig sind hätte meine Nebenkostenabrechnung doch den Betrag 1267,44. D.h. ich bekäme doch eine Rückzahlung anstatt eine Leisten zu müssen.

Jo, sehe ich auch so. Die 125,56€ Euro muss der Eigentümer an die Verwaltung nachzahlen.
Du selbst musst nur etwas nachzahlen, wenn deine Nebenkostenvorauszahlung geringer war als die umlagefähigen Kosten.
Wie hoch deine Nebenkostenvorauszahlung ist, geht aus dieser Abrechnung logischerweise nicht hervor. Das musst du ja selber wissen (steht evtl. im Mietvertrag).

Ob die Abrechnung jetzt im Detail richtig ist, habe ich nicht überprüft.

Edit1: Nachdem deine Nebenkostenvorauszahlung 130€ beträgt. Du müsstest daher tatsächlich noch etwas raus bekommen, wenn ich das richtig sehe.

Edit2: So, fertig herumeditiert ^^