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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay - Frage zu Sendungsverlust bzw. Rückabwicklung


Rush
2017-06-19, 11:16:58
Hello,

ich bin leider aus der Ebay-Materie was Privatkäufe angeht komplett raus, daher kurze Story mit Bitte um Infos:

Meine bessere Hälfte hat etwas höherpreisiges (300+ €) gekauft.
Die Verkäuferin versendete das DHL Päckchen umgehend.
Paket tauchte nie bei uns auf (keine Info-Karte im Briefkasten; Nachbarn befragt, etc.).
Verkäuferin anfangs freundlich (Nachforschungsauftrag), macht dann aber dicke Backen und wirft mit Paragraphen um sich §447 BGB.
Ich schaue mir die Auktion erneut an und sehe, dass explizit DHL Paket als Versandart ausgewiesen ist, sprich eigentlich mit Versicherung und Sendungsverfolgung hätte verschickt werden müssen.

Wir markieren die Auktion mit "Ware nicht erhalten" und konfrontieren die Verkäuferin nun mit diesem Fakt.

Diese entschuldigt sich und bittet nundarum, dass wir uns den Verlust 50/50 teilen, was natürlich nicht im geringsten in Frage kommt.

Wie verfährt man nun hier?
Kann man so eine Auktion vollautomatisch Rückabwickeln inkl. Rückzahlung oder muss ich die Keule schwingen und Ebay/PayPal einschalten?

Danke fürs Feedback!

PHuV
2017-06-19, 11:21:03
Erst mal eines, Waren über 50 € immer als Paket, immer! Wenn nicht, immer vorher beim Versender nachfragen, die 1-2 € Ersparnis bringens nicht (außer für den Verkäufer).

Wenn der Verkäufer den Versand als Paket angegeben hat, ist es sein Risiko, nicht Deines. Daher einfach stur Ebay-Käuferschutz bei Paypal aktivieren, fertig. Einen Suchauftrag für die Sendung kann eh nur der Verkäufer bzw. Versender stellen.

Lowkey
2017-06-19, 11:27:48
Genau so ist es.

War der Versand kostenlos? Nicht das da mehrere Versandoptionen zur Auswahl standen.

Aber selbst Pakete brauchen schon mal eine Woche....

Rush
2017-06-19, 11:40:01
Erst mal eines, Waren über 50 € immer als Paket, immer! Wenn nicht, immer vorher beim Versender nachfragen, die 1-2 € Ersparnis bringens nicht (außer für den Verkäufer).

Wenn der Verkäufer den Versand als Paket angegeben hat, ist es sein Risiko, nicht Deines. Daher einfach stur Ebay-Käuferschutz bei Paypal aktivieren, fertig. Einen Suchauftrag für die Sendung kann eh nur der Verkäufer bzw. Versender stellen.

Mir ist dieser Umstand bekannt, meiner Lady damals leider nicht.
Glücklicherweise ist mir das im Nachhinein noch aufgefallen!

Genau so ist es.

War der Versand kostenlos? Nicht das da mehrere Versandoptionen zur Auswahl standen.

Aber selbst Pakete brauchen schon mal eine Woche....

Nein, der Versand war fix als "DHL-Paket - 4,99€" deklariert.
Das Päckchen wurde angeblich am 06.06.17 aufgegeben.
Ich schätze dieser Wartezeitraum ist legitim.
___

Gut, dann packen wir einfach die Keule aus und fahren die harte bzw. anscheinend normale Tour! :)

Danke euch beiden!

Gohan
2017-06-19, 16:27:08
Wenn ihr die 4,99€ für Versand als Paket bezahlt habt und trotzdem als Päckchen versendet wurde - eindeutig Schuld des Verkäufers. Je nach Gewicht dieses Risiko für 0,60-1.10€ Erspranis einzugehen, selten dämlich...

1337
2017-06-19, 19:49:53
Der Fall ist klar und Paypal wird euch das Geld zusprechen.

Dann aber nicht mehr einlullen lassen, denn ein einmal geschlossener Fall lässt sich nicht wieder öffnen.

arcanum
2017-06-19, 21:32:25
sollte eigentlich eine einfache kiste sein. fall bei paypal aufmachen. aufgrund des warenwerts (ab 25€) muss die verkäuferin eine sendungsnummer vorweisen, die nachverfolgbar ist. nach ablauf der frist kriegt ihr die kohle von paypal zurück.

edit: sehe gerade, dass man bei päckchen keine versicherung mehr dazu buchen kann. damit sollte der fall klar sein.

Rush
2017-06-20, 08:55:37
Danke nochmal an alle! :)

Tomi
2017-06-20, 09:50:03
Verkäuferin anfangs freundlich (Nachforschungsauftrag), macht dann aber dicke Backen und wirft mit Paragraphen um sich §447 BGB.

Na ist doch top, sie kennt die Rechtslage ;D, zu ihren Ungunsten:

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt (Anm: versichertes Paket) und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab (Anm: unversichertes Päckchen), so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Alles bestens für den Käufer.

Plutos
2017-06-20, 11:24:23
Ob allein die Angabe "DHL Paket" bereits eine "besondere Anweisung über die Art der Versendung" – insbesondere einen versicherten Versand – darstellt, dürfte höchst diskutabel sein. Ob und ggf. in welcher Höhe hier Versicherungsschutz besteht, hängt z.B. vom Inhalt des Pakets ab.

5tyle
2017-06-20, 18:24:15
Hast du per PayPal bezahlt? Falls ja, dann ist die Sache doch ganz einfach. Du loggst dich bei PayPal ein und drückst den Button um das Geld ganz simpel und einfach zurückzubuchen, das ist ja der Sinn und Zweck des Käuferschutz. Wenn der Verkäufer (egal ob privat oder händler) das Paket unversichert versandt hat (also nicht als DHL Paket, sondern z.B. als unversicherters Päckchen z.B.) und es ist weg, dann hat der Verkäufer den Verbleib bei der DHL abzuklären (z.B. anhand des belegs)
Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass man dem Verkäufer schon die Gelegenheit einräumen sollte, den Verbleib der Ware zu klären (Nachforschungsauftrag oder andere Entschädigung wie Ersatzlieferung etc). da es zwar sehr selten aber doch immer wieder passiert, dass Ware verspätet geliefert wird, weil falsch sortiert im Verteilungszentrum oder verschwindet (Beschädigung). Wenn der Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist (4-8 Wochen oder so) trotz Nachfrage nichts gemacht hat und nicht reagiert, darauf hinweisen, dass man die Transaktion endgültig rückgängig machen wird. Falls die Ware wieder auftauchen sollte oder nach vielen Wochen oder Monaten doch noch ankommen sollte, bist du nicht verpflichtet das noch anzunehmen, nur wenn du weißt, dass der Verkäufer sich so anständig verhalten hat, dass er die Versandkosten der Rücksendung tragen würde, was dann manche auf einmal dann noch nicht mehr wollen.

gixe
2017-06-20, 18:53:26
Die vorausgewählte Standardeinstellung bei ebay für Versand ist "DHL-Paket" für 4,99€. Bin mir sicher viele Leute checken das nicht und ob das dann auch rechtlich bindend ist wenn sie dann eine andere Versandart wählen?

Bin mir aber ziemlich sicher das paypal zu deinen Gunsten entscheidet, die sind sehr Käufer-freundlich, was leider oft zum Missbrauch einlädt.

Korfox
2017-06-21, 07:32:22
[...]Wenn der Verkäufer (egal ob privat oder händler) das Paket unversichert versandt hat (also nicht als DHL Paket, sondern z.B. als unversicherters Päckchen z.B.) und es ist weg, dann hat der Verkäufer den Verbleib bei der DHL abzuklären (z.B. anhand des belegs)
Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass man dem Verkäufer schon die Gelegenheit einräumen sollte, den Verbleib der Ware zu klären (Nachforschungsauftrag oder andere Entschädigung wie Ersatzlieferung etc). [...] Wenn der Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist (4-8 Wochen oder so) trotz Nachfrage nichts gemacht hat und nicht reagiert, darauf hinweisen, dass man die Transaktion endgültig rückgängig machen wird. [...]
Das mag PayPalisch funktionieren, ist aber rechtlich ggf. ganz klar anders geregelt.
Wenn der Verkäufer privat verkauft, dann tritt der Gefahrenübergang ein, sobald das Paket bei dem Transportdienstleister ist. Daran ändert btw. auch kein versicherter Versand etwas. Ab dem Moment ist dann der Empfänger der Risikotragende. Die Versicherung ändert am Gefahrenübergang nichts, der Transportdienstleister übernimmt nur das Risiko gegen Gebühr.

Bei gewerblichen Verkäufern tritt der Gefahrenübergang bei Übergabe des Transportdienstleisters an den Käufer ein.

In ersterem Fall wird durch eine Versicherung also der Käufer 'geschützt', weswegen auch die eigentliche Frage hier die ist, ob der Verkäufer das Paket entgegen des ausdrücklichen Wunsches des Käufers nicht-versichert versandt hat. In letzterem Fall schützt der Verkäufer sich selbst, da er eh haftbar bleibt, bis das Paket da ist.
Im Gegensatz zum gewerblichen Verkäufer kann man von einem privaten Verkäufer btw. auch keine Ersatzlieferung einfordern.

Von daher ist es der Gutwill der Verkäuferin, ob sie dem guten Geld noch schlechtes nachfeuert, indem sie zum Anwalt rennt, wenn der Käuferschutz inkraft tritt. Und dann die Entscheidung, ob man aus "DHL-Paket" und "4,99€" einen Versicherungswunsch herleiten kann, auch wenn dies bei eBay Standard-Voreinstellung ist.

[Mal ehrlich, wer versendet Ware im Wert von 300€ unversichert?! die 99ct ist es nun wirklich nicht wert...]


EDIT: Keine Rechtsbelehrung dies ist. Bin kein Jurist o.ä. Das Internet wimmelt aber von solchen und ähnlich gelagerten Fällen. Die Meinung, die von Menschen vertreten wird, die sich viel in Jura-Foren rumtreiben ist die, dass aus DHL-Paket ein Versicherungswunsch abgeleitet werden kann, da es Pakete nicht mehr unversichert gibt.

5tyle
2017-06-21, 09:01:16
Das mag PayPalisch funktionieren, ist aber rechtlich ggf. ganz klar anders geregelt.
Wenn der Verkäufer privat verkauft, dann tritt der Gefahrenübergang ein, sobald das Paket bei dem Transportdienstleister ist. Daran ändert btw. auch kein versicherter Versand etwas. Ab dem Moment ist dann der Empfänger der Risikotragende. Die Versicherung ändert am Gefahrenübergang nichts, der Transportdienstleister übernimmt nur das Risiko gegen Gebühr.

Bei gewerblichen Verkäufern tritt der Gefahrenübergang bei Übergabe des Transportdienstleisters an den Käufer ein.Ja schon klar, aber woher willst du denn bei einem Versandhandel im Internet wissen, ob das Paket tatsächlich versandt wurde, üblicherweise wird ja eine Sendungsverfolgungsnummer mitgeteilt (kann man ja auch bei ebay direkt eintragen) Das ist eigentlich auch bei Privatverkäufen üblich. Wenn das nicht passiert, dann ist das eigentlich schon nicht normal.
Der versicherte Versand spielt denke ich aber schon eine Rolle, weil man es ab einem gewissen Wert als fahrlässig einstufen kann, dass die Ware unversichert versandt wird. So wäre es z.B. absurd Geld oder Schmuck (oder irgend ein teueres Produkt) unversichert zu versenden. Wenn das nicht ankommt dann trägt doch niemals der Empfänger das Risiko dafür. Wenn ein gewerblicher Verkäufer z.B. ein teueres Gerät als Warensendung versendet, ist das alleine sein Risiko.

Abgesehen davon ist es doch nicht das Problem das Empfängers wenn das Paket nicht ankommt. Der Verkäufer egal ob privat oder gewerblich ist verpflichtet Nachforschungen über den Verbleib eines Pakets anzustellen wenn es nicht ankommt. Wenn er das nicht macht dann könnte man das denke ich schon so deuten, dass der Verkäufer kein Interesse daran hat, den Verbleib zu klären.

Selbst wenn der Versand unversichert erfolgt wäre bleibt dem Käufer die Möglichkeit sich das Geld über andere Wege zu holen, entweder über die Plattformen oder halt über eine Aufforderung zur Rückzahlung, was im Inland m.E. problemlos möglich sein sollte. Bei einem Versand aus dem Ausland kann es sein, dass man nur mit erheblichen Verzögerungen oder gar nicht mehr an das Geld kommt. Da wäre es dann wirklich anzuraten PayPal oder einen anderen Käuferschutz zu verwenden.

Korfox
2017-06-21, 09:18:27
Es gibt einen Einlieferungs(?)beleg. Die Trackingnummer gibt es nur bei Paketen, Päckchen werden nicht getracked. Aber auch hier gibt es natürlich eine Nummer, mit der ein Nachforschungsauftrag ausgelöst werden kann.

Und zum Rest:
Doch, wenn der Käufer nicht ausdrücklich wünscht, dass das Paket versichert verschickt wird, dann trägt er das Versandrisiko, insofern der Verkäufer als Privatperson handelt.
Genau das steht in §447 BGB, der hier schon zitiert wurde.
§446 (Kürzung und Hervorhebung von mir!):
(1) Versendet der Verkäufer [...], so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur [...] ausgeliefert hat.


(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer [...] ab, so ist der Verkäufer [...] verantwortlich.

Es ist sehr deutlich: Der Empfänger trägt das Versandrisiko, außer der Versender handelt gegen eine besondere Anweisung des Empfängers. Die Frage ist also rein rechtlich meiner Meinung ausschließlich danach zu entscheiden, ob die Standard-Voreinstellung DHL-Paket (4,99) als besondere Anweisung des Käufers zu verstehen ist.

Selbstverständlich ist der Versender durchaus verpflichtet sein Mögliches zu tun, das Paket/Päckchen ausfindig zu machen.

Rush
2017-06-21, 09:26:54
Fun Fact: Paket wurde gestern beim Nachbarn angeliefert! :D

Allerdings hat sich nun herausgestellt, dass es ein Telekom-gebrandetes Smartphone ist, davon stand nichts in der Anzeige...

Kann man den Vertrag deshalb anfechten?

1337
2017-06-21, 17:56:57
Ja, da ein branding eine Wertminderung darstellt.

Ist es ein Softwarebranding? Sonst ggf. eine neutrale Firmware aufspielen, je nach Modell möglich.

Vorher einen Wertausgleich anfordern, da du es ansonsten zurückschicken wirst.