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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zollkosten bei Kauf von Sportgeräten im EU-Ausland


phizz
2017-06-28, 17:46:28
Hi,
ich habe eine Frage bezüglich Zoll/Steuern. Ich habe bereits im Netz gesucht,aber ich werde einfach nicht schlau draus.
Wenn ich mir aus Griechenland (EU-Land) von einem Kumpel, von Privat zu Privat ein Sportgerät kaufe (Compoundbogen, gebraucht),
Kosten sagen wir mal 2000-3000€, muss ich das in D nochmal zusätzlich versteuern?
Oder muss ich generell bei Sportgeräten nichts innerhalb der EU versteuern?

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-innerhalb-der-EU/Steuern/steuern_node.html#doc17628bodyText4

Da gehts immer nur um Alk, Wein und Tabak. Von Sportgeräten oder normalen Gütern (bspw. einem Laptop) steht da nichts.

Ist ein Sportgerät eine "Verbrauchsteuerpflichtige Ware"?

Joe
2017-06-28, 17:54:03
Zoll gibt es nicht innerhalb.
Evtl musst Du Mehrwertsteuer zahlen, von Privat zu Privat aber zu 99% nicht und wenn doch, wird es nie einer merken...

Der kann das ding normal einfach per Post schicken und du machst eine Überweisung. Fertig.
Warum sollte das ein Zollbeamter ansehen? Der Schaut ja auch nicht, wenn Du was von Hamburg nach München schickst.

phizz
2017-06-28, 18:49:51
Ich hatte genau die gleiche Überlegung.
Von Österreich nach Deutschland fragt ja auch keiner.

Aber ich habe vor kurzem etwas nach Israel geschickt, der Typ hatte dann Stress mit Zoll. OK ist auch nicht EU.

Ich warte mal noch bis morgen. Falls hier jemand anderer Meinung ist ODER auch zustimmt, bitte schreiben, auch eine weitere Bestätigung hilft mir.

ps Mehrwertsteuer würde bei 3k€ ziemlich weh tun... das wären ja knapp 600€ und damit würde sich das Geschäft garnicht lohnen.

Ash-Zayr
2017-06-29, 16:14:39
andere Frage wäre noch, ob so ein Bogen unter das Waffengesetz fällt? Dann wäre die Einfuhr sicher nicht legal?

Joe
2017-06-29, 16:22:11
andere Frage wäre noch, ob so ein Bogen unter das Waffengesetz fällt? Dann wäre die Einfuhr sicher nicht legal?

Nicht zwingend.
Prüfzeichen haben normal nur Waffen, die durch das Beschussamt beschossen werden müssen. Bögen und Armbrüste fallen nicht darunter. Und selbst wenn, werden innerhalb der EU in der Regel die Prüfzeichen anderer Mitgliedsstaaten anerkannt.
Außerdem sind Bögen und Armbrüste nicht Erwerbsscheinpflichtig.

"Waffe" ist ein extrem dehnbarer Begriff. Jedes Küchenmesser über 15cm (?!) Klingenlänge gilt als Waffe. Jedes Einhandmesser gilt als Waffe....

lumines
2017-06-29, 16:57:43
Einhandmesser sind nicht zwangsläufig Waffen. Du kannst theoretisch eine klappbare Machete bauen, die nicht einrastet und das gilt noch immer nicht als Waffe. Ein Küchenmesser über 15cm hat wiederum ein Führungsverbot. Aber was bedeutet „führen“? Nicht das, was man spontan erwarten würde.

Was ich damit sagen will: Als Laie sollte man nicht versuchen das selbst auszulegen. Es kann manchmal ganz nett sein ein paar Gesetze und Gerichtsurteile aus Spaß zu lesen, aber man sollte daraus keine eigenen Schlüsse ziehen. Foren sind für eine rechtliche Beratung keine besonders gute Anlaufstelle.

schokofan
2017-06-29, 17:36:54
Ist ein Sportgerät eine "Verbrauchsteuerpflichtige Ware"?

Nein, dein Bogen fällt da definitiv nicht drunter.
Bögen fallen AFAIK aus nicht unter das Waffengesetz, wobei du das vermutlich besser weißt als wir.

Zudem werden Lieferungen innerhalb der EU vom Zoll schon seit langem maximal stichprobenartig kontrolliert oder wenn der Lieferant sich selbst meldet. Die haben ja schon Probleme auch nur eine kleinen Teil der Sendungen von außerhalb der EU zu kontrollieren. Dein Israel Verkauf ist da ein bißchen irreführend, weil es ja kein EU Mitglied ist und Israel aus bekannten Gründen sehr genaue Kontrollen durchführt.

phizz
2017-06-30, 15:55:06
eine armbrust fällt meines wissens nach darunter
ein bogen nicht

das hat wohl was damit zu tun, dass die armbrust im gespannten zustand "quasi scharf" transportiert werden kann.
aber so genau weiß ich das auch nicht.

danke für die infos

Plutos
2017-06-30, 16:37:48
Evtl musst Du Mehrwertsteuer zahlen, von Privat zu Privat aber zu 99% nicht und wenn doch, wird es nie einer merken...

Ich würde sogar sagen, zu 100% nicht.


Da gehts immer nur um Alk, Wein und Tabak. Von Sportgeräten oder normalen Gütern (bspw. einem Laptop) steht da nichts.

Ist ein Sportgerät eine "Verbrauchsteuerpflichtige Ware"?
https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrauchsteuer_(Deutschland)

Folgende Verbrauchsteuern werden in der Bundesrepublik Deutschland (ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland) erhoben:


Energiesteuer
Stromsteuer
Zwischenerzeugnissteuer
Tabaksteuer
Kaffeesteuer
Biersteuer
Branntweinsteuer
Schaumweinsteuer
Alkopopsteuer (seit 2004)




Aber ich habe vor kurzem etwas nach Israel geschickt, der Typ hatte dann Stress mit Zoll. OK ist auch nicht EU.
Du tust so, als wäre das eine völlige Nebensächlichkeit. :| "OK ist auch nicht EU." Gerade der EU haben wir es zu verdanken, dass Grenzen/Grenzkontrollen innerhalb der EU eben wirklich bedeutungslose Nebensächlichkeit geworden sind. Deine Erfahrungen/Stress mit Drittländern sind eigentlich die Norm und wir hier innerhalb der EU die absolut privilegierte Ausnahme.

Unyu
2017-06-30, 19:13:52
Ganz so einfach ist es nicht. Wer innerhalb der EU 10.000,01 € mit führt und nicht anmeldet begeht eine Straftat. Es folgen Strafe und Beschlagnahmung. Der TE tut gut daran sich vorher zu informieren. Hinterher ist der Bogen weg und es kommt nur die Rechnung vom Zoll.

Plutos
2017-06-30, 20:59:49
Ganz so einfach ist es nicht. Wer innerhalb der EU 10.000,01 € mit führt und nicht anmeldet begeht eine Straftat. Es folgen Strafe und Beschlagnahmung. Der TE tut gut daran sich vorher zu informieren. Hinterher ist der Bogen weg und es kommt nur die Rechnung vom Zoll.
Innerhalb der EU ist das IMHO nur eine Ordnungswidrigkeit und das auch nur dann, wenn es bei einer Kontrolle nicht angegeben wird, eine Anmeldepflicht besteht nicht. Eine unaufgeforderte Anmeldung ist AFAIK nur bei Reisen in/aus Drittländer(n) erforderlich.