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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sachbezug 44.00 EUR vom Arbeitgeber - auch anteilige Verrechnung?


Qui
2017-07-04, 13:24:49
Servus,

mein Arbeitgeber hat mir eine Sachleistung in Höhe von 44.00 Euro gewährt. Hacken ist, dass ich erst nach Vorlage der Quittung das Geld erhalte.

Frage: ist bei sowas auch eine anteilige Verrechnung möglich? (z.B. Einkauf bei eBay über 50 Euro). Wenn es exakt 44.00 Euro sein müssen, dann ist man sehr eingeschränkt (ggf. Einkaufsgutschein).

Besten Dank für die Auskunft. Habe leider über Google nix dazu gefunden.

Ash-Zayr
2017-07-04, 13:43:49
Basieren denn die 44 Euro auf einer Schätzung, oder ist das der fixe Preis der Sache?
Ansonsten, wenn Du per Kauf in Vorleistung trittst, reichst Du doch die Rechnung/Beleg dann ein bei entsprechender Abteilung. Bei größeren Firmen gibt es das Geld dann mit der nächsten Gehaltsabrechnung zurück, so wie auch Reiseabrechnungen; bei kleineren Buzzen sicher direkt aus der Kasse.

Verstehe das Problem also nicht. Das klingt ja so, als hättest Du Deinen Arbeitgeber pauschal mal gefragt, ob er Dir etwas Sinnvolles über 44 euro bezahlen würde, und nun musst Du genau für den Preis was finden?? Ähh....

GSXR-1000
2017-07-04, 13:48:22
Servus,

mein Arbeitgeber hat mir eine Sachleistung in Höhe von 44.00 Euro gewährt. Hacken ist, dass ich erst nach Vorlage der Quittung das Geld erhalte.

Frage: ist bei sowas auch eine anteilige Verrechnung möglich? (z.B. Einkauf bei eBay über 50 Euro). Wenn es exakt 44.00 Euro sein müssen, dann ist man sehr eingeschränkt (ggf. Einkaufsgutschein).

Besten Dank für die Auskunft. Habe leider über Google nix dazu gefunden.

1. Nein eine "anteilige Verrechnung" ist nicht möglich.
2. Allgemein ist ein Geldfluss in deine Richtung nicht vorgesehen. Es handelt sich um einen !Sachbezug! Sprich: dein Arbeitgeber erbringt/überlässt dir gegenüber eine Sachleistung.
3. Wenn du jetzt losgehst dir was kaufst und dies erstattet bekommst ist das regulärer laufender Bezug (sprich Lohn- und SV-pflichtig)
4. Die Sachleistung muss klar definiert sein und ausschliesslich Sachleistung sein. Also Beispielsweise ein Gutschein über Betrag xy den dein AG dir überreicht. Oder ein Tankgutschein über x Liter. Die Sachleistung muss also klar genannt sein.
5. Die Sachbezugsfreigrenze gilt für sämtliche Steuerfreien Sachbezüge eines Monats, sprich es ist eine Grenze für die kumulierten Werte. Wenn also noch weitere steuerfreien Sachbezüge einlaufen (Kantinenessen, Aufmerksamkeiten etc etc) wird bei überschreiten der Grenze sofort die Summe der Sachbezüge LSt/SV pflichtig.

Qui
2017-07-04, 13:56:57
1. Nein eine "anteilige Verrechnung" ist nicht möglich.
2. Allgemein ist ein Geldfluss in deine Richtung nicht vorgesehen. Es handelt sich um einen !Sachbezug! Sprich: dein Arbeitgeber erbringt/überlässt dir gegenüber eine Sachleistung.
3. Wenn du jetzt losgehst dir was kaufst und dies erstattet bekommst ist das regulärer laufender Bezug (sprich Lohn- und SV-pflichtig)
4. Die Sachleistung muss klar definiert sein und ausschliesslich Sachleistung sein. Also Beispielsweise ein Gutschein über Betrag xy den dein AG dir überreicht. Oder ein Tankgutschein über x Liter. Die Sachleistung muss also klar genannt sein.
5. Die Sachbezugsfreigrenze gilt für sämtliche Steuerfreien Sachbezüge eines Monats, sprich es ist eine Grenze für die kumulierten Werte. Wenn also noch weitere steuerfreien Sachbezüge einlaufen (Kantinenessen, Aufmerksamkeiten etc etc) wird bei überschreiten der Grenze sofort die Summe der Sachbezüge LSt/SV pflichtig.

Ok, danke für die Auskunft.

Also klappt das nicht, wie ich mir das vorstelle. Was empfiehlst du mir? Mein AG meinte nur, es sei alles legitim bis auf Zigaretten, Alkohol und Dienstleistungen.

Zu 3.) genau das sollte ich machen. Nach Vorlage des Kaufbelegs gäbe es das Geld im Nachgang.

-Duke-
2017-07-04, 14:24:34
Zu Nr.3 gab es mal Gerichtsurteile. Das geht jetzt als Sachbezug in Sinne von "verauslagtes Geld". Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen dabei allerdings sich einig sein, dass eine bestimmte Sache für max 44 Eu angeschafft wird.

"Tankgutschein über X Liter" muss auch nun so nicht mehr stehen. "Benzin für 44 Eu" ist jetzt auch ok. Wird oft über eine vom Arbeitgeber gestellte Tankkarte so abgewickelt.

https://www.steuertipps.de/beruf-job/einnahmen-lohn-gehalt/endlich-geklaert-tank-und-geschenkgutscheine-sind-steuerfreie-sachbezuege

Der BFH geht aber noch weiter und nimmt sogar dann einen steuerbegünstigten Sachbezug an, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unmittelbar einen zweckgebundenen Geldbetrag gibt. Die Richter lösen sich daher von einem früheren Urteil (BFH, Urteil vom 27.10.2004, Az. VI R 51/03, BStBl 2005 II S. 137). Hier hatte ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen monatlichen Zuschuss von 25 Euro angeboten, wenn sie nachweisen konnten, dass sie mindestens in dieser Höhe Mitgliedsbeiträge an einen Sportverein oder Fitnessclub zahlten. Der BFH hatte damals die Zahlung als Barlohn gewertet und die Anwendung der Sachbezugs-Freigrenze versagt. Nach seiner Änderung der Rechtsprechung liegt jedoch auch in einem solchen Fall ein Sachbezug vor, falls die zweckgebundene Verwendung des Geldes durch den Arbeitgeber überprüft wird.

medi
2017-07-04, 14:28:45
4. Die Sachleistung muss klar definiert sein und ausschliesslich Sachleistung sein. Also Beispielsweise ein Gutschein über Betrag xy den dein AG dir überreicht. Oder ein Tankgutschein über x Liter. Die Sachleistung muss also klar genannt sein.

Das ist nicht mehr so. Es muss nur noch die Sachleistung definiert sein. Die Menge nicht. Bei uns ist es so definiert: Kraftstoff in maximaler Höhe von 44€. Reichen wir ne 50€ Quittung ein ist das auch ok und bekommen die vollen 44€ separiert vom Lohn überwiesen.