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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überstunden nicht ausbezahlt


kroko
2017-07-17, 12:16:14
Hallo ihr lieben,
hoffe das ich hier in der richtigen Kategorie bin.
Folgendes, ich habe im Mai bei der Stadt 2 Wochen in der Wahlorganisation gearbeitet und dabei sind viele Überstunden angefallen so ca.30h zusätzlich hab ich mehr gearbeitet.
Nun eigentlich sollte ich diese Stunden schon längst ausbezahlt bekommen, aber leider ist bis heute das Geld nicht bei mir eingegangen. Hab bestimmt über 10-12 telefoniert und emails geschrieben, leider ohne Erfolg. Entweder heißt es die bearbeitende Kollegin wäre im Urlaub oder mal ich würde es schnellstens bekommen. So langsam aber sicher glaube ich nicht mehr daran. Andere Kollegen mit den ich zusammengearbeitet hab glauben auch nicht mehr daran das die das Geld noch bekommen.
Momentan bin ich sehr auf das Geld angewiesen da ich Arbeitslos bin und diese Überstunden wurden mir schon vom Jobcenter auch anteilig abgezogen, so das ich bereits diese Monat mit weniger auskommen muss.

Hat vielleicht einer noch eine Idee was ich tun kann? Ich will die Stadt auch nicht verärgern weil ich bei denen ab Oktober im Ordnungsdienst arbeiten kann.
Bin für jeden Tipp echt sehr dankbar

P.S. Es geht um eine Millionenstadt in NRW (Bitte die Stadt nicht hier nennen, sonst könnte man mich erkennen. DANKE)

derpinguin
2017-07-17, 12:22:44
Mehr als weiter konsequent nachhaken, ggf mit Fristsetzung kannst du nicht tun. Einen Anwalt wirst du dir vermutlich nicht leisten können/wollen.
Zusätzlich beim Jobcenter vorstellig werden und mittels Kontoauszügen zeigen, dass die Kohle nicht bezahlt wurde und um vollständigen ALG Satz bitten.

P.S. Es geht um eine Millionenstadt in NRW (Bitte die Stadt nicht hier nennen, sonst könnte man mich erkennen. DANKE)
Da es nur eine Millionenstadt gibt reicht die Aussage doch schon um dich zu verraten. :rolleyes:

5tyle
2017-07-17, 12:35:54
nach 10 mal telefonieren immer noch nicht am arbeitsgericht? nicht dein ernst oder?
vergiss nicht am arbeitsgericht zu erwähnen, dass du den schadensersatz auch noch einfordern möchtest, dazu benötigst du dann entsprechende nachweise. zahlungen gegenüber dem jobcenter musst du nicht erbringen, wenn du nachweisen kannst, dass der arbeitgeber nicht bezahlt hat (kontoauszug und arbeitsvertrag reicht aus). manchmal wird jedoch ein titel gefordert oder eine dokument des gerichts. d.h. wenn du deine rechtlichen ansprüche nicht durchsetzt, musst du im zweifelsfall selbst die konsequenzen diesbezüglich ausbaden.
kleiner tip am rande: wenn du es nur mit einem personalbüro bzw. einer person zu tun hast, reicht es sehr oft, sich an den vorgesetzten oder den chef zu wenden und direkt mit rechtlichen schritten zu drohen, wenn nach fälligkeit noch nicht ausbezalht wurde. manchmal lässt sich das ganze so vermeiden, bei einigen unseriösen unternehmen, wie halt eben der stadt, kann das aber sein, dass es sich um eine richtline von oben handelt, dass die auszahlung erst zum letztmöglichsten zeitpunkt durchgeführt wird (ist oft so in unternehmen, wo es festgelegte budgets gibt) das hängt nämlich unter anderem mit der budgetlage zusammen, wenn das budget zum ende des geschäftsjahrs oder quartals etc aufgebraucht ist, oder am jahresende, ist manchmal die zahlungsmoral geringer.

kroko
2017-07-17, 13:24:00
So hab gerade mit einigen alten Kolleginnen rumtelefoniert.
Auch die haben kaum noch Hoffnung, das die das Geld bekommen und haben es auch abgehackt mit dem Geld. Die haben jetzt neue feste Jobs und sehen das Lehrgeld das man nicht mal der Stadtverwaltung trauen darf.
Ich hingegen bin leider noch ohne Arbeit und bin sehr auf das Geld angewiesen, hab die jetzt wenigsten um ein Vorschuss gebeten

Hab es auch dem Jobcenter gemeldet

Ach ja, es geht hier um ein Betrag von 300,- bis 380€

Euch noch ein schönen Nachmittag

EmrysDragon
2017-07-17, 14:41:12
Da du ja Zeit hast würde ich dort persönlich auf laufen und mit jemandem reden der auch was zu melden hat. Ansonnsten Arbeitsgericht.

deekey777
2017-07-17, 14:56:02
Vorgehensweise:
Entweder selbst schriftlich aufforden (unter Fristsetzung, gibt es Ausschlussfristen?) oder einen Berechtigungsschein holen und außergerichtlich durch einen Anwalt die Stadt zur Zahlung auffordern lassen (es sei denn, du hast eine Rechtsschutzversicherung), das kostet dann 15,00 EUR.

Gleich zum Arbeitsgericht? Möglich, aber: Im Arbeitsrecht gilt, dass jeder seinen Anwalt selbst bezahlt, egal ob man gewinnt oder verliert (gilt nicht für die zweite Instanz).

Mr.Miyagi
2017-07-17, 15:11:36
So hab gerade mit einigen alten Kolleginnen rumtelefoniert.
Auch die haben kaum noch Hoffnung, das die das Geld bekommen und haben es auch abgehackt mit dem Geld. Die haben jetzt neue feste Jobs und sehen das Lehrgeld das man nicht mal der Stadtverwaltung trauen darf.

Ändert das etwas an deinen Absichten, im Oktober dort beim Ordnungsamt anzufangen?
Oder ist das Thema durch?
Abhängig davon würde ich die Entscheidung mit dem Arbeitsgericht fällen.

Backbone
2017-07-17, 18:14:20
Anschreiben mit Fristsetzung ( per Einschreiben mit Rückschein, deine Telefonate interessieren keine Sau)
Danach kannste online nen Mahmbescheid beantragen. Üblicherweise sorgt das für Bewegung.

Kosten alles zusammen: ca. 30€

Philipus II
2017-07-17, 21:47:30
Ich sehe das ähnlich: Direkt formal mahnen, danach Fachanwalt mit der Durchsetzung beauftragen. Die Stadt ist zahlungsfähig, also lohnt sich eine Klage.

Backbone
2017-07-17, 22:47:44
Ein Anwalt ist vermutlich gar nicht nötig. In Behörden gehen bestimmte Schreibsachen sofort zur Rechtsanteilung die dann ihrerseits den Sachbearbeiter zusammenfaltet. Der Trick ist genau sowas auszulösen. Das kann man mit einem
Anwaltsschreiben machen, der Briefkopf allein ist meistens 'Grund' genug zu reagieren. Blöderweise Kosten diese Schreiben Geld.
Das automatische Mahnverfahren ist da ein kostengünstiger und, denke ich, effektiverer Weg.
Alternativ wäre es auch möglich an den Amtsleiter ein Schreiben mit Androhung einer Untätigkeitsklage zu richten. Wobei es hier ja gerade nicht um den Erlass eines Aktes geht.

Mein Gefühl wie schon oben geschrieben: Schriftlich Frist setzen, dann Mahnbewcheid holen. Mach dir aber keine Illusionen, das wird so oder so Monate dauern.

5tyle
2017-07-18, 08:40:38
Für so einen Fall brauch man definitiv keinen Anwalt. Daher entstehen keine Kosten am Arbeitsgericht, auch nicht wenn es zu einem Vergleich kommt (wo in einem zivilrechtlichen Verfahren z.B. Parteien die Hälfte der Anwalts- und Gerichtskosten tragen müssten, das ist am Arbeitsgericht aber normalerweise eben nicht so) Die würden nur in dem Fall entstehen, dass du unrechtmäßig oder unverhältnismäßig deinen Arbeitgeber verklagst und den Prozess verlierst. Je nach Streitwert, also insbesondere bei ein paar hundert Euro, wären die Kosten sowieso ziemlich gering und vielleicht könnte selbst dies im Zweifelsfall von der Prozesskostenhilfe abgedeckt sein, vielleicht zahlt sogar in einzelnen Fällen das Amt sowas, wenn es einen Grund gab, da bin ich aber nicht sicher und würde da nicht drauf wetten. Meines Erachtens geht die Wahrscheinlichkeit gegen Null, dass der Prozess verloren wird, da ja ohne den geringsten Zweifel nachgewiesen werden kann, dass bis dato keine Zahlung zu dem im Arbeitsvertrag festgelegten Terminen erfolgte. Wahrscheinlich kommt es zu einem Vergleich, das ist bei arbeitsrechtlichen Verfahren so üblich (da wird selten was gewonnen, da man sonst ggf die Gesetze ändern müsste), wo der Arbeitgeber verpflichtet wird in einem kurzen Zeitraum das Geld nachzuzahlen, erst wenn der dann der gerichtlichen Aufforderung nicht nachkommt besteht unter Umständen die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung, die dann glaube ich durch das Arbeitsgericht ausgelöst wird, wenn die Zahlungsfrist überschritten wurde (müsste man erfragen wie genau das abläuft, gibt es glaube ich auch festgelegte Verfahren dafür). Einen Mahnbescheid verschicken würde ich nicht, wenn du eh schon weißt, dass dein Arbeitgeber nach dutzenden Aufforderungen nicht zahlen wird, außerdem könnte es sein, dass dir noch zusätzliche Forderungen zustehen und daher ist es schwierig den Betrag zu benennen, wieso solltest du das selbst machen, das ist die Pflicht des Arbeitgebers Lohnabrechnungen zu erstellen wie auch die korrekte Zeiterfassung von Überstunden, da gibt es enge gesetzliche Vorgaben, am besten ist es, du gehst direkt zum Arbeitsgericht, weil man dort von den anwesenden Rechtspflegern eine Auskunft erhält (aber natürlich keine Rechtsberatung), dennoch ausreichend Information um da auch ohne Anwalt durchzukommen. Normalerweise sollte das aber ein absolutes 0815 Standardverfahren sein, wenn du da gleich die Dokumente vorlegst sollte das eigentlich ohne weiteres zutun oder Zahlungen seinen Lauf nehmen, die Beweislast, dass eine Zahlung erfolgte liegt allein beim Arbeitgeber, da es keine Zahlung gab, kann er den Beweis nicht erbringen, daher gibt es keine Grundlage es anzufechten. Es könnte ja noch sein, dass es ein Irrtum war (falsche Kontonummer oder so), da ist es aber auch so, dass es im Interesse des Arbeitgebers liegt, sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer die Zahlungen auch erhält und bestimmte Zahlungsmethoden dürfen nicht bevorzugt werden (ist ja alles im Arbeitsvertrag auch so festgelegt). Da du ja quasi nur die Beweise vorlegst und sonst nichts, benötigst du keinen Anwalt und musst auch vorm Richter in der Sitzung keine weiteren Aussage darüber machen sofern das nicht verlangt wird (glaube da besteht gar nicht mal Anwesenheitspflicht), was hier wahrscheinlich auch nicht verlangt wird, außer eben, dass du halt dann dem Urteil zustimmst. Außerdem könntest du halt noch andere Ansprüche geltend machen wie z.B. die Aushändigung eines Arbeitszeugnisses. Oder eben Schadensersatz, das sollte man dann aber vorher mit den beteiligten Stellen abklären, weil es im Nachhinein nicht leichter ist den dann auch noch einzufordern. Einen Anwalt müsste man nur dann einsetzen, wenn es sich um einen komplizierten Sachverhalt mit vielen unterschiedlichen Faktoren handelt und andere rechtliche Ungewissheiten bestehen, eine Rechtsberatung kann man dennoch machen, die kostet aber ca. 200-300 Euro, wenn du einen Rechtsschutz hast, dann würde der das evtl. übernehmen. In einem Standardverfahren wo einfach keine Zahlung erfolgte erhöht das die Erfolgsquote aber nicht, sondern es erhöht nur das Konto des Anwalts, das ist auch der Grund wieso es in solchen standardisierten Fällen am Arbeitsgericht keine Anwaltspflicht gibt, da sonst das Einklagen von ein paar hundert Euro mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre und das für den normalen Arbeitgeber eine Hürde darstellen würde bzw. wäre es dann nur mit Verlust möglich 300 Euro einzuklagen. Wenn du trotzdem einen Anwalt haben willst, kannst du am Amtsgericht erfragen, ob die Prozesskostenhilfe sowas abdeckt, das weiß ich nicht, glaube eher nicht.

kroko
2017-07-18, 11:10:58
Guten morgen liebe Leute
zuerst mal das wichtigste, Danke für all eure Hilfe. Es ist echt ein schönes Gefühl das in so einem Forum sehr Hilfsbereite Menschen gibt.

So jetzt zum Thema, eben hab ich einen Anruf von der Stadt erhalten wo man mir definitiv zugesichert hat, spätestens Ende nächster Woche das Geld zu überweisen. Grund für die Zögerung sind wohl die unterschiedlichen Wochenende zuschlage (Samstags +25% und So. +50%).
Eigentlich fast unglaublich das die das nicht hinbekommen, da ich selbst Jahrelang in der Lohnbuchhaltung gearbeitet hab, aber egal Hauptsache ich bekomme jetzt doch das Geld. Sie wird mich sogar in den nächsten Tagen noch mal anrufen, wenn sie das Geld überweißt.

Nochmals danke an euch allen hier im Forum für eure Hilfe