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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag


WhiteVelvet
2017-07-28, 15:10:53
Hallo zusammen,

ich habe einen Arbeitsvertrag zur Unterschrift vorliegen und habe mal eine Frage dazu. Ich habe seit einem Jahr einen Schwerbehindertenausweis und damit Anspruch auf 5 Urlaubstage extra im Jahr. Jetzt formuliert der Arbeitgeber (der davon Kenntnis hat) die Urlaubsregelung wie folgt:

"Es gilt der gesetzliche Anspruch auf 20 Tage im Jahr. Der Arbeitgeber schenkt dem Arbeitnehmer zusätzliche 10 Tage."

Das klingt jetzt irgendwie so, dass ich die 5 Zusatztage plus 5 weitere Tage geschenkt bekomme. So gesehen habe ich durch meine Schwerbehinderung keinen Sonderstatus, denn alle werden die 30 Tage haben. Den Zusatzurlaub brauche ich aber alleine schon für regelmäßige Arzt- und Krankenhausbesuche.

Aber wofür dann überhaupt die gesetzliche Regelung? So gesehen garantiert die gesetzliche Regelung nur, dass man mindestens 25 Tage im Jahr frei hat. Wenn ein Arbeitgeber jedem Mitarbeiter 30 Tage gibt, braucht er dem Schwerbehinderten nur 25 Tage geben und rechnet darauf die 5 Tage drauf. Das kanns doch nicht sein... gilt eine Urlaubsregelung für die gesamte Firma oder individuell?

Geächteter
2017-07-28, 15:29:34
Solange die Firma keinen Tarifvertrag hat, der Grundurlaub reguliert, gilt der gesetzliche Mindestanspruch, 20 Tage bei 5 Arbeitstagen. Also ist der AG dir nur verpflichtet, 25 Tage zu gewähren. Die Regelung sagt nicht aus, dass der Schwerbehinderte mehr Urlaub als andere Angestellte haben müssen. Bei tariffreien Buden herrschen ja sowieso zum Teil verschiedene Vergütungen und Urlaubsansprüche für gleiche Tätigkeiten, je nachdem, wie die Firma gerade finanziell und druckseitig bei der Einstellung drauf war.

deekey777
2017-07-28, 15:30:31
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/urlaub-dauer-32-schwerbehinderte-menschen_idesk_PI10413_HI2713471.html

Der Zusatzurlaub nach dem SGB IX muss auch dann gewährt werden, wenn tarif- oder einzelvertraglich ein längerer als der gesetzliche Urlaubsanspruch besteht oder wenn Urlaub freiwillig aufgestockt wird; bei einzelvertraglichen Urlaubsregelungen gibt allerdings die Auslegung des konkreten Vertrags den Ausschlag, ob der vertragliche Urlaub noch zusätzlich zu dem gesetzlichen Zusatzurlaub gewährt werden soll oder ob der gesetzliche Zusatzurlaub auf diesen angerechnet werden soll.

Monkey
2017-07-28, 15:32:58
Bin mir nicht sicher, aber ich denke die Idee wird sein dass der Arbeitgeber dir erstmal nur den gesetzlichen Mindesturlaub gibt plus halt die zehn Tage extra damit du auch deine ~sechs Wochen freimachen kannst, das ganze halt deswegen damit du keinen Anspruch auf nicht genommenen Urlaub erheben kannst.

Wie gesagt ich bin mir nicht sicher! Finde es aber OK so da er dir den Extraurlaub auch nicht einfach wieder streichen kann etc. Nimmst du die Tage nicht verfallen sie halt.

GBWolf
2017-07-28, 15:42:38
Aus der Formulierung würde ich 30 Tage plus die 5 Tage gesetzlich für Schwerbehinderung ableiten.

Frag doch mal im Personalbüro ob du das korrekt verstanden hast oder falls vorhanden beim Betriebsrat.

deekey777
2017-07-28, 15:44:19
Solange die Firma keinen Tarifvertrag hat, der Grundurlaub reguliert, gilt der gesetzliche Mindestanspruch, 20 Tage bei 5 Arbeitstagen. Also ist der AG dir nur verpflichtet, 25 Tage zu gewähren. Die Regelung sagt nicht aus, dass der Schwerbehinderte mehr Urlaub als andere Angestellte haben müssen. Bei tariffreien Buden herrschen ja sowieso zum Teil verschiedene Vergütungen und Urlaubsansprüche für gleiche Tätigkeiten, je nachdem, wie die Firma gerade finanziell und druckseitig bei der Einstellung drauf war.

Das wäre eigentlich konsequent:
BUrlG gibt 20 Tage gesetzlichen Urlaubsanspruch und § 129 SGB IX weiteren Zusatzurlaub von 5 Tagen. Der Arbeitgeber gewährt aber gleich 30 Tage, also mehr. Danach kein Anspruch auf den Zusatzurlaub?

http://lexetius.com/2006,3485

Weitere fünf Urlaubstage ergeben sich für den in der Fünf-Tage-Woche beschäftigten Kläger aus § 125 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz SGB IX. Insgesamt konnte damit der Kläger eine Urlaubsdauer von 34 Urlaubstagen (Gesamturlaub) beanspruchen.
[14] a) Nach § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub. Auf diesen Zusatzurlaub sind die Vorschriften über die Entstehung, Übertragung, Kürzung und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs anzuwenden (st. Rspr. vgl. BAG 21. Februar 1995 – 9 AZR 166/94 – BAGE 79, 211; 25. Juni 1996 – 9 AZR 182/95 – BAGE 83, 225). Der Kläger wird als Arbeitnehmer beschäftigt. Er ist mit einem GdB von wenigstens 50 schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX. Sein Anspruch auf Zusatzurlaub ist mithin ebenfalls am 1. Januar 2004 entstanden.
[15] b) Dieser Zusatzurlaub ist dem von den Parteien arbeitsvertraglich vereinbarten Erholungsurlaub von 29 Arbeitstagen hinzugetreten. Er hat nicht lediglich den gesetzlich für Arbeitnehmer geregelten Mindesturlaub nach § 3 BUrlG (24 Werktage = 20 Arbeitstage) aufgestockt. Die Dauer des Urlaubs, den der Arbeitnehmer ohne Behinderung beanspruchen könnte, hat sich um die Dauer des Zusatzurlaubs auf insgesamt 34 Arbeitstage verlängert (Gesamturlaub). Das haben die Vorinstanzen zu Recht erkannt.

Oder gleich im Leitsatz:
Der Anspruch auf Zusatzurlaub nach § 125 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz SGB IX tritt dem Urlaubsanspruch hinzu, den der Beschäftigte ohne Berücksichtigung seiner Schwerbehinderung beanspruchen kann.

Aus der Formulierung würde ich 30 Tage plus die 5 Tage gesetzlich für Schwerbehinderung ableiten.

Frag doch mal im Personalbüro ob du das korrekt verstanden hast oder falls vorhanden beim Betriebsrat.
Ich würde erst einmal den Arbeitsvertrag unterschreiben und dann fragen. X-D

WhiteVelvet
2017-07-28, 16:17:52
Also wäre die richtige Frage an die Personalabteilung: Wie viel Urlaub würde ich als Nicht-Schwerbehinderter bekommen? Wenn die dann "auch 30" sagen, kann ich die 5 Tage zusätzlich geltend machen...

Mal noch eine weitere Frage: Laut Vertrag bin ich "verpflichtet", Überstunden zu leisten. 8 Stunden pro Woche sind mit dem Entgelt abgegolten. Sollte ok sein, oder? Ich hoffe auf wenige Überstunden, wenn ich meine Arbeit richtig mache... aber zwingen kann er mich ja schon gesetzlich gesehen nicht.

Arbeitsverträge klingen immer irgendwie gemein und unfair... ich hoffe, die Firma verhält sich fair. Immerhin hat der Chef gerade angerufen und ich durfte mir einen neuen Laptop aussuchen ;)

Ich werde für Montag einen Termin mit der Personalerin ausmachen und mit dem noch-nicht-unterschriebenen Vertrag dahingehen.

Roak
2017-07-28, 18:07:31
8 Überstunden pro Woche oder Monat? Im Normalfall regelt das sich durch etwas gleiten bei der Arbeitszeit. Aber selbst im Monat sind das aufs Jahr 2 Wochen.

WhiteVelvet
2017-07-28, 19:09:33
Die 8 Stunden sind pro Woche...

Morale
2017-07-28, 19:28:08
8h Pro Woche ist schon viel und imo an/über dem was gesetzlich machbar ist.
Wie ist der Verdienst, 75.000 aufwärts?

aber zwingen kann er mich ja schon gesetzlich gesehen nicht
Wieso, 48h die Woche sind zulässig.

TheAntitheist
2017-07-28, 19:46:35
Überstunden müssen immer bezahlt werden ausser du bist eine Führungsperson. Sonst ist diese Regelung einfach nichtig, der Vertrag bleibt aber gültig.

und 48 Stunden bei einer 5 Tage woche sind natürlich nicht zulässig, das wären maximal 45h... es gilt 9 Stunden pro Tag, 10 kann man mal machen, müssen aber dann in den folgenden 30 Tagen wieder abgebaut werden.

Morale
2017-07-28, 20:01:50
Überstunden müssen immer bezahlt werden ausser du bist eine Führungsperson. Sonst ist diese Regelung einfach nichtig, der Vertrag bleibt aber gültig.
Nö, eine unbegrenzte Anzahl ist unzulässig. Aber z.b. 10h im Monat sind vollkommen ok, also gesetzlich. Für jeden AN.
8h pro Woche ist natürlich schon sehr viel. Schrieb ich ja auch. Das kann schon als einseitige Benachteiligung gelten. Aber dafür muss man erst mal vor Gericht gehen.

und 48 Stunden bei einer 5 Tage woche sind natürlich nicht zulässig, das wären maximal 45h... es gilt 9 Stunden pro Tag, 10 kann man mal machen, müssen aber dann in den folgenden 30 Tagen wieder abgebaut werden.
Nach § 3 S. 1 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden grundsätzlich nicht überschritten werden. Allerdings gelten als Werktage im Sinne des Arbeitszeitgesetzes alle Tage von Montag bis einschließlich Samstag. Das heißt, dass bei allen Berechnungen im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes eine Sechs-Tage-Woche zu Grunde zu legen ist. Hieraus folgt weiter, dass ein Betrieb für die Berechnung der Arbeitszeit auch dann auf den sechsten Tag der Woche zurückgreifen kann, wenn in dem jeweiligen Betrieb nur eine Fünf- oder gar Vier-Tage-Woche üblich ist.

WhiteVelvet
2017-07-29, 10:18:38
Ich habe gelesen, dass ich als Schwerbehinderter das Recht habe, Mehrarbeit schriftlich auszuschließen. Das ist schonmal gut... gibt da irgendson Paragraphen...

Ich werde morgen erstmal mit der Dame von der Firma reden. Vielleicht erklärt sie ja, dass da zwar drin steht, aber die Ausnahme ist. Sie weiß, ich dass ich herzkrank bin, da sollte es im Interesse der Firma sein, meine Gesundheit nicht aufs Spiel zu setzen. Ist ne kleine Firma und ich habe eine Schlüsselposition (<75.000, ohne Führung).

Achja, in dem Abschnitt mit den Überstunden steht "Überstunden im Rahmen der Arbeitszeitgesetze machen"... bedeutet das zufällig, dass ich das nur in Notfällen machen brauche? ;)

Und mit dem Urlaub... ich werde die Dame die 20+10 erklären lassen und dann im Nebensatz fragen, ob das alle so haben. Wenn sie dann ja sagt, müssten die die 5 extra Tage draufhauen.

Spasstiger
2017-07-29, 13:19:07
Der Arbeitsvertrag sichert dir fälschlicherweise nur 20 gesetzliche Arbeitstage zu, du hast aber Anspruch auf 25 gesetzliche Urlaubstage. Die 10 zusätzlich freiwillig gewährten Urlaubtage werden also auf die 25 Tage draufgerechnet.

WhiteVelvet
2017-07-29, 13:43:40
Perfekt, das ist genau die richtige Formulierung! Die müssen aus den 20 eine 25 machen und dann ihre 10 geschenkten Tage draufrechnen. Die können dann ja schlecht aus den 10 eine 5 machen...

GSXR-1000
2017-07-29, 14:20:13
Und mit dem Urlaub... ich werde die Dame die 20+10 erklären lassen und dann im Nebensatz fragen, ob das alle so haben. Wenn sie dann ja sagt, müssten die die 5 extra Tage draufhauen.


Sie müssen garnichts. Wenn du das Gespräch führst, während du den AV noch nicht unterschrieben hast, können Sie das problemlos ändern. So wie es formuliert ist, ist es eine freiwillige einzelvertragliche Regelung.
Dann konkretisieren sie den Passus und es bleibt bei den 30 Tagen.
Ich würde auch solche Themen nicht überthematisieren. Wenn du mehrfach immer wieder auf deine schwerbehinderung verweist und daraus primär "Sonderrechte" ableitest, unabhängig davon, ob du sie rechtlich einklagen könntest oder nicht, dann kann das sehr leicht ein Bild erzeugen, welches dich für den AG unattraktiv erscheinen lassen kann.
Das von dir oben mal genannten Argument, diese 5 Tage bräuchtest du alleine für notwendige Arztbesuche etc, zieht im übrigen auch nicht. Das sind in dem Fall (sofern in der Arbeitszeit notwendig) eh Krankzeiten. Natürlich wird auch dir, wie jedem anderen MA aufgegeben, planbare Arztbesuche nach Möglichkeit ausserhalb der Arbeitszeit zu legen, ist das aber nicht möglich, sind das Krankzeiten. Dafür wird dir auch kein Urlaub angerechnet.
Die zusätzlichen 5 Tage möchte der Gesetzgeber nicht wegen der häufigeren Arztbesuche sondern wegen dem potentiell höheren Erholungsanspruch behinderter Menschen. Denn bei dem Urlaub geht es per definition um den Erholungsurlaub. Das Argument solltest du also besser nicht bringen.

Solche höheren Fehlzeiten kalkuliert der AG ohnehin schon bei deiner Einstellung ein, da er ja von deiner erkrankung kenntnis hat. Was dich generell eigentlich schon mal unattraktiver als AN macht. Ich wuerde den Bogen also, gerade solange ein Arbeitsvertrag noch nicht abgeschlossen ist, nicht überspannen.

Noch ein letztes: Du sagst Arbeitsverträge seien so "unfair formuliert, hörten sich so unfair an". Nein. Sie sind nur eben aus der interessenlage des AG heraus formuliert. Wie ein Mietvertrag eben auch aus der Interessenlage des Vermieters heraus formuliert ist. Das ist vollkommen normal und das würde umgekehrt nicht anders aussehen, wenn du einen Vertrag mit jemandem anders formulieren wuerdest. Du wuerdest auch primär erstmal deine Interessen gesichert sehen wollen, nicht primär die des Vertragspartners.

Geächteter
2017-07-29, 14:37:51
Achja, in dem Abschnitt mit den Überstunden steht "Überstunden im Rahmen der Arbeitszeitgesetze machen"... bedeutet das zufällig, dass ich das nur in Notfällen machen brauche? ;)

Ne, wohl eher nicht die 10 h pro Tag überschreiten. Ich würde sagen, unterschreibe und guck dir an wie's läuft. Sollten der Workload oder Anwesensheitszeit so sein, dass es fast auf Überstunden hinausläuft und du quasi ne regelmäßige 45-h-Woche hast mit Peaks bis zu 48h, dann holt dir bisschen Zeit über den gelben Zettel zurück.


<75.000, ohne Führung
Kommt drauf an, wieviel kleiner? Wenn über 70k, dann sind 45 bis 48 h auch nicht wieder zu ausbeuterisch, wenn man den resultierenden Stundenlohn berücksichtigt. Was die Gesundheit dazu über ne längere Zeit sagt, steht wieder auf nem anderen Blatt.

Mortalvision
2017-07-29, 14:46:17
Gehts noch? Einem Schwerbehiderten "dürfen" keine Überstunden mit aufgedrückt werden! Nicht mal an Weihnachten, oder sonstwann!

Philipus II
2017-07-29, 14:54:56
Es ist für den Schwerbehinderten aber tendenziell besser, seine Rechte nach der Probezeit durchzusetzen als vor Vertragsabschluss.. Es ist taktisch einfach ungeschickt.

Geächteter
2017-07-29, 15:01:05
Gehts noch? Einem Schwerbehiderten "dürfen" keine Überstunden mit aufgedrückt werden! Nicht mal an Weihnachten, oder sonstwann!
Theorie und Praxis. Kenne auch einen Juristen in ner etwas größeren Kanzlei, der ist Diabetiker und jeden Tag 11 h dort inkl. mehrmals Insulininjektionen.

GSXR-1000
2017-07-29, 15:01:37
Es ist für den Schwerbehinderten aber tendenziell besser, seine Rechte nach der Probezeit durchzusetzen als vor Vertragsabschluss.. Es ist taktisch einfach ungeschickt.
Ich stimme Philipus selten zu. In dem Falle hat er aber recht. Genau darum ging es mir. Rechtsposition hin oder her, der Vertragsabschluss eines Arbeitsvertrages ist für beide Seiten freiwillig. Und wenn du dich dem AG gegenüber zu fordernd und so unattraktiv präsentierst, wird er diesen AV eben nicht mit dir abschliessen. Wenn der Rechtsanspruch doch besteht, dann ist es ein leichtes, das später, wenn die Probezeit rum ist auch durchzusetzen oder einzufordern.
Insofern wuerde ich das Thema im Gespräch garnicht so hoch hängen oder so explizit ansprechen.
Wenn gegen das Gesetz verstossen wird, dann sind auch die entsprechenden Vereinbarungen im AV hinfällig. So einfach ist das. Das muss ich im Gespräch garnicht ausdiskutieren und mich somit potentiell ins abseits manövrieren.
Das ist, wie Philippus sagte, taktisch einfach nur unklug.

Mortalvision
2017-07-29, 15:02:17
Wenn sowas rauskommt, darf er bald selber zahleen. Vertragsbruch mit der Krankenkasse ;)

GSXR-1000
2017-07-29, 15:07:33
Wenn sowas rauskommt, darf er bald selber zahleen. Vertragsbruch mit der Krankenkasse ;)
Watt??? Wo haste denn den Käse her.

Urban legend wie die, mit dem Erlöschen des Versicherungsschutzes wenn du trotz AU zur Arbeit gehst.
Es gilt immer die Sorgfaltsflicht des AG sowie die Selbstbestimmung des AN. Wenn der AN sich dem entsprechend gewachsen fühlt, und gesund genug, ist es absolut unschädlich gegenüber jedweder versicherung die Arbeit aufzunehmen.
Ebenso steht es dem AG frei, wenn ein AN sich während einer AU zurückmeldet ihn entweder arbeiten zu lassen, wenn er meint das sei okay, oder ihn nach Hause zu schicken, wenn er Zweifel hat. Nennt sich sorgfaltspflicht.

Ansonsten hat die Versicherung mit alldem garnix zu tun.
Im Falle eines Verstosses wäre im übrigen maximal der AG als Weisungsbefugter haftbar. Sprich im Zweifel würde die Versicherung sich mit dem AG auseinandersetzen. Nicht mit dem Versicherten.

Morale
2017-07-29, 15:16:22
Schwerbehinderte dürfen freiwillig aber mehr arbeiten. Was dann freiwillig ist entscheidet ja jeder selber.

WhiteVelvet
2017-07-29, 17:41:16
Mit freiwillig etwas mehr arbeiten habe ich kein Problem. Wenn ein Notfall ist, ist ein Notfall. Das ist eine Selbstverständlichkeit in meinen Augen. Nur darf es eben nicht die Regel werden. Ich war damals bereits in einer Firma, in der jeder jeden Tag eine Stunde extra arbeiten MUSSTE. Ich habe das das erste halbe Jahr nicht gemacht, bin meist pünktlich gegangen und dann kam die Frage vom Chef, ob mir die Arbeit keinen Spaß machen würde :freak:

Sollte der AG mich ausnutzen, haue ich ihm §124 SGB 9 um die Ohren. Im Streitfall kann ich immer noch Integrationsamt einschalten. Denke aber nicht, dass es soweit kommt. Bisher habe ich eigentlich einen positiven Eindruck.

Gut, dann werde ich erstmal unterschreiben und anfangen und dann schauen, wie es mit den Überstunden ist. Werde dann irgendwann mal die 35 Tage Urlaub ansprechen, wenn es soweit ist.

Ich bin eigentlich in sehr guter Verhandlungsposition: ich bin der einzige Bewerber und der AG ist begeistert, dass ich neben IT auch noch Produktfotografie und Imagefilme machen kann :D Medieninformatik ahoi, endlich macht der Studiengang Sinn :D

Tomi
2017-07-29, 19:26:28
Schwerbehinderte können Überstunden leisten, haben aber anders als Nicht-Schwerbehinderte das verbriefte Recht (SGB), Überstundenanordnungen auch abzulehnen.

Schwerbehindertenurlaub kommt auf Mindest-und Tarifurlaub drauf. In nicht tarifgebundenen Betrieben ist es dann etwas schwieriger, da man wie schon festgestellt dann erkunden muss, wieviel Urlaub ohne Schwerbehinderung zustünde, um zu vermeiden, dass der Schwerbehindertenurlaub auf den freiwillig gewährten Zusatzurlaub rechtswidrig angerechnet würde.

WhiteVelvet
2017-07-31, 12:31:45
Mal wieder viel Aufregung um nichts... habe den Vertrag gerade unterschrieben bei der Firma vorbeigebracht und einfach gefragt. Es sind tatsächlich 35 Tage, so war das auch gedacht. Im Vertrag stehen die 30, die 5 gibts oben drauf.

Die Überstunden stehen halt da so formuliert, weil man sich ja absichern muss. Interessant ist die Sichtweise: Die Verwaltung ist hier bei mir im Sauerland. Hier ist es normal, dass man auch mal etwas länger macht. Im Ruhrgebiet liegt die Produktion, dort würde man generell den Hammer pünktlich fallen lassen ;D

Tomi
2017-07-31, 12:36:50
Die Überstunden stehen halt da so formuliert, weil man sich ja absichern muss.
Gegen was? Gegen eine berechtigte Forderung der Bezahlung? :D