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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerspruch Mieterhöhung?


Gast_TS
2017-07-28, 22:37:52
Grüß Gott liebe Rechtsfreunde, Mieter, Vermieter, werte 3DCler,

ich habe im Mai von meinem Vermieter unter anderem einen Mieterhöhungs-Brief erhalten. In dem Brief steht folgendes, sinngemäß, zwecks Anonymisierung im Wortlaut leicht verändert:

„Ihre Miete hat sich trotz gestiegener Kosten, erheblicher Investitionen in die Badmodernisierung und Mietpreissteigerungen in der Vergangenheit seit dem xx.xx.2014 nicht geändert. Der Mietzins für ihre Wohnung beträgt aktuell xxx €uro, dies entspricht aber schon seit einiger Zeit nicht mehr dem Mietzins vergleichbarer Wohnungen, so dass eine Mietzins-Erhöhung zum 01.09.2017 um xxx Euro notwendig wird. Somit steigt die monatliche Miete von bisher xxx auf xxx €. Ich bitte Sie daher die Zahlungen zum 01.09.2017 entsprechend anzupassen"

Nicht mehr, nicht weniger.
So, nun meine Gedanken dazu:

# "Wegen gestiegener Kosten". Die Begründung meines Vermieters, die Kosten seien gestiegen, reicht für eine Mieterhöhung doch nicht aus, oder? Allein schon der Begriff "gestiegene Kosten". Hört sich irgendwie diffus an. Die Nebenkosten / Betriebskosten können nicht gemeint sein, denn da habe ich im letzten Wirtschaftsjahr sogar etwas zurückbekommen.

# „Mietpreissteigerungen in der Vergangenheit"??? …. verstehe ich auch nicht.

# Den qualifizierten Mietspiegel unserer Stadt habe ich gecheckt. Ich liege deutlich über der Vergleichsmiete. Vergleichbare Wohnungen (Lage, Stadtviertel, Baujahr etc.) haben einen günstigeren Mietzins pro Quadratmeter. Ich liege sogar etwas über dem obersten Spannert, da ich von 2004 bis 2014 Staffelmiete für diese Wohnung zahlte.

# Das Bad hat der Vermieter in der Tat letzten November neu gemacht (vorher war es 60/70er Jahre Niveau), aber sogar wenn er die Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen will, dann muss er doch nach § 559 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darlegen wieviel die Modernisierung gekostet hat und davon maximal 11%, stimmt‘s? Dabei müssen doch die Gesamtkosten der Modernisierung benannt sowie die Kosten für alle einzelnen Maßnahmen für mich nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden, nicht wahr? Muss er mir auch Rechnungen vorlegen bzw. kann ich Rechnungskopien verlangen?
-------------------

Also so wie ich das sehe, ist die Ankündigung der Mieterhöhung in dieser Form nicht korrekt, da nicht hinreichend genau begründet und somit das Mieterhöhungsbegehren unwirksam. Sprich, ich kann der Mieterhöhung schriftlich widersprechen und als Begründung für den Widerspruch die Gründe benennen, richtig? Das führt dazu, dass der Vermieter die Ankündigung der Mieterhöhung dann ggf. erneut verschicken und einen späteren Beginn festlegen muss (wenn überhaupt).

Mich würden eure Gedanken dazu interessieren, vor allem jene von Leuten, die sich mit der Thematik etwas auskennen. Vielen Dank für eure Antworten. Ich bin für jeden Beitrag dankbar! (mir ist klar, dass 3DC-Beiträge keine qualifizierte Rechtsberatung ersetzen.)

Mr.Miyagi
2017-07-31, 16:29:15
Der Verweis auf den Modernisierungsparagraphen fehlt auf der Formulierung.
Und er muss es präzise begründen können, wozu auch gehört, dass die Rechnungen für dich einsehbar sind. Auch etwaige Zuschüsse müssen berücksichtigt werden (was zwar seltener bei Bädersanierungen wie in deinem Fall vorkommt, sondern dann eher bei Heizungssanierungen) und vom Renovierungsbetrag abgezogen werden.

Da du zudem bereits über dem Mietpreisspiegel liegst, ist das auch noch mal ein Sonderfall.
Da dürfte er dann auch inklusive der Erhöhung aufgrund Renovierung am Ende nicht höher wie 15 oder 20 % über der ortsüblichen Miete liegen.

Und damit das Ding (Mietpreisbremse) nicht nur dazu dient, Vermietern verschiedenste Möglichkeiten der jährlichen Mieterhöhung aufzuzeigen, würde es dich dann (nach einer Mieterhöhung über den ortüblichen Durchschnitt) sogar schützen, bis die ortsübliche Miete wieder deine neue Miete übersteigt. Toll, nicht wahr?

Imho könntest du jedoch bereits ansetzen bei der Vergleichbarkeit mit ähnlichen Objekten. Wenn das Bad aus den 60ern ist, wie sieht es mit Wasserleitungen, Wasserfilter, Fenstern, Rolladen, etc. aus? Liegt ein Energieausweis vor? Oder woher weiß dein Vermieter, wo er sich einzuordnen bzw mit wem er sich zu vergleichen hat?

[dzp]Viper
2017-07-31, 16:39:14
Die Mietpreisbremse gilt nicht Deutschlandweit sondern nur in Städten wo das Innenministerium das auch erlaubt (die Städte müssen sich dafür bewerben und dann gibts eine Einschätzung von Innenministerium..).

Um wieviel % soll denn deine Miete erhöht werden? Das wäre mal interessant und wichtig.

Philipus II
2017-07-31, 19:53:44
Ist der Vermieter Privatperson oder ein Immobilienunternehmen? Von der Formulierung her klingt das nach einem privaten Vermieter. In diesem Fall möchte ich dich auf die Risiken des Rechthabens hinweisen: Privatvermieter nehmen einen Verweis auf die Rechtslage gerne persönlich und haben zum Teil eine besondere Beziehung zu ihrem Eigentum, die das Gesetz so nicht vorsieht. Wenn einem privaten Vermieter etwas nicht passt reagiert ein Teil davon irrational und arbeitet zeitnah auf eine Kündigung wegen Eigenbedarfs hin.

Wohnungsgesellschaften haben diese Möglichkeit, kritische Mieter zu kündigen, hingegen nicht. Bei einer Wohnungsgesellschaft geht es in der Regel formal korrekt zu. Privatvermieter hingegen fühlen sich hin und wieder nicht an das Recht gebunden und schaffen gerne mal Fakten durch die Hintertür. Hier muss man vor allem aufpassen, wenn man einen Rechtsanwalt beauftragt. Gefühlt rechnen die zum Teil schlicht nicht damit, dass dreist gelogen wird.

In welcher Stadt befindet sich die Wohnung?

Oid
2017-07-31, 20:27:44
Viper;11445449']Die Mietpreisbremse gilt nicht Deutschlandweit sondern nur in Städten wo das Innenministerium das auch erlaubt (die Städte müssen sich dafür bewerben und dann gibts eine Einschätzung von Innenministerium..).

Ganz davon abgesehen betrifft die Mietpreisbremse nur Neuvermietungen.

Plutos
2017-07-31, 22:32:42
Privatvermieter nehmen einen Verweis auf die Rechtslage gerne persönlich und haben zum Teil eine besondere Beziehung zu ihrem Eigentum, die das Gesetz so nicht vorsieht. Wenn einem privaten Vermieter etwas nicht passt reagiert ein Teil davon irrational und arbeitet zeitnah auf eine Kündigung wegen Eigenbedarfs hin.

Wie man am Beispiel des hier offenbar vorliegenden Problemmieters sieht, ja eindeutig zu Recht. Solch einen Mieter braucht niemand. Auch Vermieter haben Rechte, und ich hoffe dass der hier problemkonfrontierte möglichst kurzen Prozess macht. Wer schonmal tausenden geschuldeten (und titulierten) Euros hinterhergelaufen ist und gegen den armen armen unschuldigen und zu schützenden Mietnomaden nichts machen kann, wird verstehen.

myMind
2017-07-31, 23:38:37
Grüß Gott liebe Rechtsfreunde, Mieter, Vermieter, werte 3DCler,

ich habe im Mai von meinem Vermieter unter anderem einen Mieterhöhungs-Brief erhalten. In dem Brief steht folgendes, sinngemäß, zwecks Anonymisierung im Wortlaut leicht verändert:

„Ihre Miete hat sich trotz gestiegener Kosten, erheblicher Investitionen in die Badmodernisierung und Mietpreissteigerungen in der Vergangenheit seit dem xx.xx.2014 nicht geändert. Der Mietzins für ihre Wohnung beträgt aktuell xxx €uro, dies entspricht aber schon seit einiger Zeit nicht mehr dem Mietzins vergleichbarer Wohnungen, so dass eine Mietzins-Erhöhung zum 01.09.2017 um xxx Euro notwendig wird. Somit steigt die monatliche Miete von bisher xxx auf xxx €. Ich bitte Sie daher die Zahlungen zum 01.09.2017 entsprechend anzupassen"

Nicht mehr, nicht weniger.
So, nun meine Gedanken dazu:

# "Wegen gestiegener Kosten". Die Begründung meines Vermieters, die Kosten seien gestiegen, reicht für eine Mieterhöhung doch nicht aus, oder? Allein schon der Begriff "gestiegene Kosten". Hört sich irgendwie diffus an. Die Nebenkosten / Betriebskosten können nicht gemeint sein, denn da habe ich im letzten Wirtschaftsjahr sogar etwas zurückbekommen.

Versicherungen, Grundsteuer, Finanzierungskosten, Instandhaltungskosten

Sofern nicht in den Betriebskosten z.B. Müllgebühren, Reinigungsgebühren, Niederschlagswasser, Schornsteinfeger, Wartungskosten

# „Mietpreissteigerungen in der Vergangenheit"??? …. verstehe ich auch nicht.

Bezieht sich denke ich darauf, dass die Mieten allgemein gestiegen sind. Dein Vermieter möchte sich aber offenbar nicht festlegen, woran er das festmacht. Es muss ja nicht der Mietspiegel sein. Er könnte ja auch Vergleichswohnungen heranziehen.

# Den qualifizierten Mietspiegel unserer Stadt habe ich gecheckt. Ich liege deutlich über der Vergleichsmiete. Vergleichbare Wohnungen (Lage, Stadtviertel, Baujahr etc.) haben einen günstigeren Mietzins pro Quadratmeter. Ich liege sogar etwas über dem obersten Spannert, da ich von 2004 bis 2014 Staffelmiete für diese Wohnung zahlte.

Aber wenn die Wohnung nach heutigem Stand so viel über dem Mietspiegel liegt, dann war dass doch beim Einzug auch schon der Fall, oder?

Wie wurde denn die Staffelmiete abgeschafft? Gab es Vertragsergänzungen?

Die letzte Erhöhung ist drei Jahre her. Daher liegt die Kappungsgrenze üblicherweise bei 20%.

# Das Bad hat der Vermieter in der Tat letzten November neu gemacht (vorher war es 60/70er Jahre Niveau), aber sogar wenn er die Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen will, dann muss er doch nach § 559 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darlegen wieviel die Modernisierung gekostet hat und davon maximal 11%, stimmt‘s? Dabei müssen doch die Gesamtkosten der Modernisierung benannt sowie die Kosten für alle einzelnen Maßnahmen für mich nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden, nicht wahr? Muss er mir auch Rechnungen vorlegen bzw. kann ich Rechnungskopien verlangen?
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Erhöhungen für Modernisierungen wären zusätzlich möglich, wenn andere Grenzen bereits überschritten werden.

Also so wie ich das sehe, ist die Ankündigung der Mieterhöhung in dieser Form nicht korrekt, da nicht hinreichend genau begründet und somit das Mieterhöhungsbegehren unwirksam. Sprich, ich kann der Mieterhöhung schriftlich widersprechen und als Begründung für den Widerspruch die Gründe benennen, richtig? Das führt dazu, dass der Vermieter die Ankündigung der Mieterhöhung dann ggf. erneut verschicken und einen späteren Beginn festlegen muss (wenn überhaupt).
Um wieviel % und in der Summe geht es denn?

Der Vermieter hat drei Gründe für die Erhöhung angeführt:
a) Mietpreise sind gestiegen. Wenn Du immer noch über der Vergleichsmiete liegst, dann war das vermutlich beim Einzug auch schon so. Da hast Du den Mehrpreis aus bestimmten Gründen akzeptiert. Wenn dein Vermieter die Markt-Steigerungen auf deine Miete anwenden möchte, ist das vielleicht für dich unschön, aber durchaus nachvollziehbar. Ich würde mal den Mietspiegel von vor drei Jahren mit heute vergleichen.
b) Gestiegene Kosten (s.o.)
c) Modernisierungen. 11% der Kosten dürfen auf die Jahresmiete umgelegt werden.

Formal ist das alles sehr schwammig, aber es werden auch gute Gründe aufgezählt. Fragt sich jetzt, ob die Erhöhung so massiv ist, dass der Mietpreis nicht mehr gerechtfertigt erscheint. Du müsstest schon mehr Informationen liefern. Geht es nur um ein paar Euro oder steigt die Miete gleich um 25%?

Wenn du nicht zustimmst, kann das zu allem Möglichen führen. Das einzige was sicher ist, dass es zu Ärger und einem angespannten Mietverhältnis führt.

Philipus II
2017-08-01, 00:21:15
Plutos, ich habe schon für Vermieter gearbeitet und Vertragsverhältnisse von Wohn- und Gewerbeimmobilien von Anfang bis Ende bereut. Wenn man dann etwas fit ist, wird man auch schnell von Freunden um Rat gebeten. Ich kenne beide Seiten. Ob es sich hier um einen Problem-Mieter oder Problem-Vermieter handelt lässt sich aus meiner Sicht nicht sagen. Nur eine Seite schildert hier ihre Perspektive und bittet um Hilfe. Sind Fakten falsch/unvollständig, können meine Ratschläge kontraproduktiv sein. Das ist aber dann ehrlich gesagt nicht mein Problem.

Der Brief des Vermieters wirkt auf den ersten Blick nicht unverschämt, aber deutet eher nicht auf einen Profi-Vermieter hin. Das ist aber nur ein erster Eindruck. Sowohl mit Wohnbaugesellschaften als auch mit privaten Vermietern kann man meist gut klarkommen. Sie ticken aber nunmal anders und haben andere Möglichkeiten. Wenn einem das bewusst ist, lassen sich Fehler vermeiden.

Ich warne an dieser Stelle den Forumskollegen, dass man bei solchen Sachen etwas aufpassen muss. Selbst wenn man in der Sache voll und ganz recht hat, kann es sonst passieren, dass man mittelfristig auf Wohnungssuche gehen muss. Je nach lokalem Miet-Markt kann das dann richtig schwierig werden. Hinzu kommt, dass ein privater Vermieter auf Aufforderung das mit den Sarnierungskoten mal ausführlich googled und dann eine höhere Mietanpassung festlegt. Auf einer Begründung/Berechnung zu bestehen kann daher ebenfalls ungeschickt sein, wenn die sich so ergebende Summe dann höher liegt.

Versicherungen und Grundsteuer legt jeder vernünftige Vermieter übrigens ganz entspannt auf die Nebenkosten um.

Gast_TS
2017-08-01, 00:39:43
Hier läuft es auch noch:
http://www.123recht.net/Widerspruch-Mieterhoehung-__f523713.html
http://bfriends.brigitte.de/foren/miet-forum/512661-widerspruch-mieterhoehung.html

Der Verweis auf den Modernisierungsparagraphen fehlt auf der Formulierung.
Und er muss es präzise begründen können, wozu auch gehört, dass die Rechnungen für dich einsehbar sind. Auch etwaige Zuschüsse müssen berücksichtigt werden (was zwar seltener bei Bädersanierungen wie in deinem Fall vorkommt, sondern dann eher bei Heizungssanierungen) und vom Renovierungsbetrag abgezogen werden.
Ja, so habe ich auch gelesen. Steht alles im BGB unter anderem im §559.
Wobei auch bei Badmodernisierungen differenziert werden müsste, welcher prozentuale Anteil als Modernisierung bzw. als Sanierung gilt, gerade wenn es vorher ein Bad auf 60er Jahre Niveau war. Gibt dazu ganz interessante Urteile vom BGH und viele Beispielfälle im Internet.


Da du zudem bereits über dem Mietpreisspiegel liegst, ist das auch noch mal ein Sonderfall.
Da dürfte er dann auch inklusive der Erhöhung aufgrund Renovierung am Ende nicht höher wie 15 oder 20 % über der ortsüblichen Miete liegen.

Ja, § 5 WiStrG 1954 (Mietpreisüberhöhung). 20%.
"Die neue Miete muss aber unterhalb der Schranken des § 5 WiStrG 1954 (Mietpreisüberhöhung) bleiben.

Allerdings scheint das mittlerweile ein Papiertiger zu sein (bezogen auf Modernisierungsumlagen...). Meine Kurzrecherche bei Google ergab, dass die Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG ein zahnloser Tiger ist und Mieter in der Beweispflicht seien bzgl. „Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum". Dies zu beweisen dürfte wohl gar nicht so einfach sein...

http://www.haus-verwalter.de/index.php/recht-urteile/urteile-mietrecht/559-mietpreisueberhoehung-praktisch-abgeschafft
http://db.mietgerichtstag.de/tl_files/Dateien/Herbstveranstaltungen/Fleindl%202013%20Mietobergrenzen.pdf
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl021.htm

Der Berater vom Mieterverein meinte, ich solle das Schreiben einfach ignorieren und nicht darauf eingehen bzw. alternativ einen kurzen Widerspruch formulieren. Der Brief vom Vermieter ist wohl kein rechtssicheres Mieterhöhungsverlangen.

Viper;11445449']Die Mietpreisbremse gilt nicht Deutschlandweit sondern nur in Städten wo das Innenministerium das auch erlaubt (die Städte müssen sich dafür bewerben und dann gibts eine Einschätzung von Innenministerium..).
Die Mietpreisbremse gilt nur bei Neuvermietungen, afaik.
Bei Mieterhöhungen während des Mietverhältnisses gilt als Obergrenze der qualifizierte Mietspiegel der Stadt bzw. Vergleichswohnungen (Mit Ausnahme von Modernisierungen).

http://www.finanztip.de/mieterhoehung/
https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/mieterhoehung.html
http://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/mieterhoehung/

Viper;11445449']
Um wieviel % soll denn deine Miete erhöht werden? Das wäre mal interessant und wichtig.


dreistelliger Betrag. Erhöhung der Nettokaltmiete um 18%.
Wegen 15€ würde ich kein Fass aufmachen ;)

(Ich zahle eh schon viel. Hier bei uns in der Straße / Wohnquartier zahlen Mieter für gleiche bzw. vergleichbare Wohnungen 100 - 150€ weniger bei i.d.R. besserem Allgemeinzustand. Meine Wohnung ist bis aufs Bad noch 60er Jahre Niveau mit Elektrik wie zu Adolfs Zeiten)

Gast_TS
2017-08-01, 01:34:42
Ist der Vermieter Privatperson oder ein Immobilienunternehmen?
Privatperson


Von der Formulierung her klingt das nach einem privaten Vermieter. In diesem Fall möchte ich dich auf die Risiken des Rechthabens hinweisen: Privatvermieter nehmen einen Verweis auf die Rechtslage gerne persönlich und haben zum Teil eine besondere Beziehung zu ihrem Eigentum, die das Gesetz so nicht vorsieht. Wenn einem privaten Vermieter etwas nicht passt reagiert ein Teil davon irrational und arbeitet zeitnah auf eine Kündigung wegen Eigenbedarfs hin.

Wohnungsgesellschaften haben diese Möglichkeit, kritische Mieter zu kündigen, hingegen nicht. Bei einer Wohnungsgesellschaft geht es in der Regel formal korrekt zu. Privatvermieter hingegen fühlen sich hin und wieder nicht an das Recht gebunden und schaffen gerne mal Fakten durch die Hintertür. Hier muss man vor allem aufpassen, wenn man einen Rechtsanwalt beauftragt. Gefühlt rechnen die zum Teil schlicht nicht damit, dass dreist gelogen wird.
Ja, das stimmt wohl. Allerdings muss es dann eine wirkliche Eigenbedarfskündigung sein und tatsächlich Eigenbedarf vorliegen. Wenn im Nachhinein rauskommt, dass es nur vorgetäuscht gewesen ist und der Vermieter nach meinem Auszug wieder normale Mieter reinlässt bzw. nur zum Schein für einen Monat seinen Namen ans Klingelschild klebt, danach aber wieder neu vermietet, dann drohen teils schmerzhafte Entschädigungszahlungen an mich, den Mieter. Und da ich hier in der Nachbarschaft & Wohnquartier viel Bekanntschaft habe, hätten die auch nach meinem Auszug ein Auge drauf wer hier dann nach mir ein- und ausgeht, einzieht und wohnt.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-zum-vorgetaeuschten-eigenbedarf-erleichterung-fuer-mieter_072084.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-wegen-eigenbedarf-tipps-fuer-mieter-bei-verdacht-auf-vorgetaeuschten-eigenbedarf-durch-vermieter_064677.html
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/vorgetaeuschte-eigenbedarfskuendigung-darlegungslast-beim-schadensersatzanspruch_idesk_PI17574_HI646873.html
http://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/immobilien-eigenbedarf-vorgetaeuscht-mieter-verlangt-schadenersatz-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-170207-99-186508
http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/vermieter-taeuscht-eigenbedarf-vor/
http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarf-mieter-schadensersatz/


In welcher Stadt befindet sich die Wohnung?
Millionenstadt in Westdeutschland (3 gib es)

In einem Jahr ziehe ich sowieso von hier weg, dann wahrscheinlich nach Ostdeutschland (Leipzig oder Dresden). Ich weiß ja wie die Gesetzgebung im Mietrecht ungefähr ist und wenn ein Mieterhöhungsverlangen rechtlich legitim und einwandfrei begründet ist, dann habe ich da kein Problem mit. Nur sollte so ein Mieterhöhungsverlangen dann auch richtig aufgesetzt sein damit ich mir nicht verarscht vorkomme. Drei der Gründe ("gestiegene Kosten", "gestiegene Mietpreise", "Mietzins vergleichbarer Wohnungen") sind nicht belegt, teilweise nachweislich falsch bzw. als Begründung nicht zulässig.

Modernisierungskosten kann er nach BGB §559 auf die Miete umlegen (11% aufs Jahr), aber dann muss er zumindest grob darlegen wieviel die Modernisierung gekostet hat und aufs Jahr umgelegt vorrechnen etc. Und ich schätze mal, dass eine 4qm Bad-Modernisierung auf einfachstem Niveau nicht mehr als 13.000€ gekostet hat.

Gast_TS
2017-08-01, 01:42:10
Wie man am Beispiel des hier offenbar vorliegenden Problemmieters sieht, ja eindeutig zu Recht. Solch einen Mieter braucht niemand. Auch Vermieter haben Rechte, und ich hoffe dass der hier problemkonfrontierte möglichst kurzen Prozess macht. Wer schonmal tausenden geschuldeten (und titulierten) Euros hinterhergelaufen ist und gegen den armen armen unschuldigen und zu schützenden Mietnomaden nichts machen kann, wird verstehen.
Ach Unu,

ich bin ein Problemmieter, weil ich auf rechtlich korrektes Vorgehen nach BGB bestehe? Ich wüsste nicht, dass ich Mietnomade bin. Ich zahle meine Miete stets pünktlich.

ich kenne beide Seiten, sowohl als Mieter als auch Vermieter (Omas Wohnung) und es gibt auf beiden Seiten das volle Spektrum:
schlechte Vermieter, normale Vermieter, gute Vermieter
schlechte Mieter, normale Mieter, gute Mieter

Viele Immobilienbesitzer & Vermieter haben die Angewohnheit sich als arme ausgelaugte und vom Recht beraubte Sklaven darzustellen, die von Mietnomaden und Zecken ausgeblutet und ruiniert werden. Klar kommt das vor, aber das sind eher seltene Fälle. Ist das eigentlich Eigenmarketing a la "wenn wir möglichst viel rumheulen und uns als arm darstellen, dann nimmt uns keiner was weg?" ;)

Genauso gibt es Mieter, die eine Wohnung komplett verwohnen und zerstückeln und dann meinen, dass sei mit der Miete abgedeckt. Genauso gaga.

Man muss das ganze differenzierter betrachten. Klischees a la "die armen gutmütigen Vermieter und die bösen Mieterzecken" sind für eine sachliche Diskussion nicht förderlich. Andersrum natürlich genauso.

Korfox
2017-08-01, 06:45:48
Da ich hier bisher keinen Problem-Mieter und auch keinen Problem-Vermieter erkennen kann würde ich doch einfach mal zum Telefonhörer greifen oder einen Kuchen backen und beim Vermieter vorbei schauen und darüber sprechen. Dann kann man sich austauschen, weswegen man selbst die Erhöhung für ungerechtfertigt hält, während der Vermieter seine Argumente darlegen kann.
Wenn man da gleich in Richtung Rechtsstreit geht wird man für den Vermieter zügig zum Problem-Mieter und kann damit rechnen, dass ab dann in Mindestabständen maximale Mietzinserhöhungen inkl. wasserdichter Begründung auf einen zukommen. Macht doch beiden keinen Spaß.

Leben und leben lassen.

Argo Zero
2017-08-01, 07:34:12
Sehr guter Beitrag :)

thomasius
2017-08-01, 09:57:48
bei mir ist es auch eine Privatperson, die sich aber von einer Wohnungsverwaltung vertreten lässt, ich bin vor ein paar JAhren einem Mieterschutzverein beigetreten, bei dem ich immer och bin und jährlich um die 80 € abdrücke.

Geholfen haben sie mir sehr, weil die Mieterhöhung rechtlich geprüft wurde , in der Höhe erstmal abgelehnt wurde und ein geringerer angemessener Betrag angeboten wurde. Das rausgehandelt trägt locker die Gebühr (30€ im Monat weniger als der Vorschlag des Vermieters). Ein großer Vorteil, der Verein (festangestellter Anwalt) übernahm den kompletten Schriftverkehr , ich musste nix weiter machen.

Eine gewisse Zeit nach Eintritt in den Verein wird auch eine Rechtsschutzversicherung aktiv, bei der man es dann auch drauf ankommen lassen kann. Bei Wohnugsübergaben werden die auch aktiv, wenn man das möchte.

Mein Fazit:
Profis machen lassen, bei mir war es gut investiertes Geld.

Philipus II
2017-08-01, 19:17:15
Bezüglich Eigenbedarfskündigung: Auf Schadensersatz sollte man sich nicht verlassen. Private Vermieter neigen dazu, recht schnell eine Fallkonstruktion zu bauen, die auf dem Papier gut aussieht. Die Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen Angaben wird da erstaunlich oft als optional gesehen. Umgemeldet ist schnell und eine plausible, nicht widerlegbare Erklärung für den Eigenbedarf heute, der dann zufällig irgendwann wieder entfällt zusammengezimmert. Ergänzt durch ein paar Gefälligkeitsaussagen steht der Fall das ganz gut da. Dass einem Vermieter die Eigenbedarfsküündigung 3-6 Monatseinnahmen kostet wird oft hingenommen. Private Vermieter denken bei der ganzen Sache oft schlicht nicht rational und halten sich nicht ans Gesetz. Als betroffener Mieter bleibt man trotzdem schnell der Dumme.

Oid
2017-08-01, 19:31:42
Viele Immobilienbesitzer & Vermieter haben die Angewohnheit sich als arme ausgelaugte und vom Recht beraubte Sklaven darzustellen.

Also wenn man sich das Mietrecht im BGB anschaut, ist das gar nicht so weit weg von der Wahrheit :D

Timolol
2017-08-01, 21:08:16
Manche Vermieter kümmern sich nen scheiß. Deiner scheint sich ja auch um Modernisierungen zu kümmern. Ist doch eine gute Sache.

Informier dich mal was ein neues Bad kostet. Und wäge dann mal ab.

Gast
2017-08-01, 21:51:32
Versicherungen, Grundsteuer, Finanzierungskosten, Instandhaltungskosten

Sofern nicht in den Betriebskosten z.B. Müllgebühren, Reinigungsgebühren, Niederschlagswasser, Schornsteinfeger, Wartungskosten
Sowas ist i.d.R. in den Nebenkosten mit drin, außerdem nach BGB kein rechtssicherer Mieterhöhungsgrund.

Bezieht sich denke ich darauf, dass die Mieten allgemein gestiegen sind. Dein Vermieter möchte sich aber offenbar nicht festlegen, woran er das festmacht. Es muss ja nicht der Mietspiegel sein. Er könnte ja auch Vergleichswohnungen heranziehen.
Das stimmt. Dann muss er aber Vergleichswohnungen benennen: Adresse, Etage, Mietername, Mietzins usw.

Aber wenn die Wohnung nach heutigem Stand so viel über dem Mietspiegel liegt, dann war dass doch beim Einzug auch schon der Fall, oder?
Im Startbeitrag steht was von Staffelmiete ;)

Wie wurde denn die Staffelmiete abgeschafft? Gab es Vertragsergänzungen?
Staffelmiete wird i.d.R. für einen Zeitraum von 10 Jahren festgelegt.


Der Vermieter hat drei Gründe für die Erhöhung angeführt:
a) Mietpreise sind gestiegen. Wenn Du immer noch über der Vergleichsmiete liegst, dann war das vermutlich beim Einzug auch schon so. Da hast Du den Mehrpreis aus bestimmten Gründen akzeptiert. Wenn dein Vermieter die Markt-Steigerungen auf deine Miete anwenden möchte, ist das vielleicht für dich unschön, aber durchaus nachvollziehbar. Ich würde mal den Mietspiegel von vor drei Jahren mit heute vergleichen.
b) Gestiegene Kosten (s.o.)

Dann sind keine nach BGB rechtssicheren Gründe für eine Mieterhöhung.


Formal ist das alles sehr schwammig, aber es werden auch gute Gründe aufgezählt.
Das sind keine guten Gründe. Geht er mit diesem Brief als Grundlage vors Amtsgericht, dann geht er baden.

Gast
2017-08-01, 22:21:55
Manche Vermieter kümmern sich nen scheiß. Deiner scheint sich ja auch um Modernisierungen zu kümmern. Ist doch eine gute Sache.

Informier dich mal was ein neues Bad kostet. Und wäge dann mal ab.

Das ist eben das Problem an solchen Threads. Da möchte der Threadstarter wertneutrale Einschätzung einer juristisch versierten Person erhalten und dann kommen gleich die Immobilienbesitzer und Vermieter aus ihren Löchern gekrochen um den Vermieter in Schutz zu nehmen und dem Mieter ins Gewissen zu reden :D

@TS: der Mietverein hat Recht.

Screemer
2017-08-02, 10:18:48
das plutos hier trolliert sollte doch wohl jedem klar sein.

Showers
2017-08-02, 15:08:47
das plutos hier trolliert sollte doch wohl jedem klar sein.
Er derailt, aber das was er schreibt entspricht wirklich seinem Weltbild.;(

Mr.Miyagi
2017-08-02, 16:03:53
Er scheint nur entsprechende, nicht all zu weit in der Vergangenheit liegende, Erfahrungen gemacht zu haben.
Sonst würde er ja wenigstens irgend was zum Thema sagen und sich nicht nur über hier nicht thematisierte Mietnomaden auslassen.

Leben und leben lassen.

Sehr guter Beitrag :)

Arschkriechen in der Hoffnung, man würde den verborgenen Samariter im Vermieter ansprechen? Wenn's ums Geld und die Altersversorgung geht, ist sich doch immer jeder selbst am nächsten. Da brauchst du dem Eigentümer sicher nichts von "Leben lassen" erzählen wollen. Oder denkst du ernsthaft, dass nur weil das Verhältnis recht gut ist, sich jemand dauerhaft so was entgehen lässt? Außer für die eigene Familie wohl seltenst.

Er wurde offiziell angeschrieben mit einem Brief, aus dem man sehen kann, dass sich der Vermieter zumindest etwas ins Thema eingelesen hat. Und der versucht's halt irgendwie auch mal, aus seiner Immobilie etwas mehr raus zu holen. Schliesslich will man vom Mietexplosions-Kuchen auch was ab. Und wenn das mit so einem kleinen Brief und 3 Monate Warterei dann erledigt ist, kann man es ja mal versuchen.
Und selbst wenn man noch so gut miteinander steht und immer pünktlich und ordentlich gewesen ist... Kann man sich die Wohnung nach der Mieterhöhung nicht mehr leisten (bzw ist so ehrlich, das auch vorab zuzugeben ohne erst in Rückstand zu kommen), ist man genau so weg vom Fenster und weiß, dass man sich direkt was Neues suchen darf.
Das führt irgendwann genau dazu, worüber die Medien auch gerade alle berichten und was so gerne als Wahlkampfthema missbraucht wird. "Leben lassen" ist in der Praxis nicht möglich, wenn die Gier (als negatives Beispiel für den Antrieb) oder schlicht die Angst vor der eigenen Altersarmut ausschlaggebend sind.

Korfox
2017-08-02, 17:52:21
Arschkriechen in der Hoffnung, man würde den verborgenen Samariter im Vermieter ansprechen? Wenn's ums Geld und die Altersversorgung geht, ist sich doch immer jeder selbst am nächsten. Da brauchst du dem Eigentümer sicher nichts von "Leben lassen" erzählen wollen. Oder denkst du ernsthaft, dass nur weil das Verhältnis recht gut ist, sich jemand dauerhaft so was entgehen lässt? Außer für die eigene Familie wohl seltenst.
Du wirst es nicht fassen. Das hat nichts mit Arschkriechen zu tun und ich glaube nicht, sondern ich weiß, dass es auf beiden Seiten Menschen gibt, mit denen man reden kann. Und da mein Horizont nun wirklich nicht so massiv viele Menschen umfasst, aber ich schon Individuen kenne, die Argumenten zugängig sind, ist davon auszugehen, dass die Gesamtzahl dieser doch etwas größer, als 1 ist.

Oid
2017-08-02, 18:36:34
Arschkriechen in der Hoffnung, man würde den verborgenen Samariter im Vermieter ansprechen? Wenn's ums Geld und die Altersversorgung geht, ist sich doch immer jeder selbst am nächsten. Da brauchst du dem Eigentümer sicher nichts von "Leben lassen" erzählen wollen. Oder denkst du ernsthaft, dass nur weil das Verhältnis recht gut ist, sich jemand dauerhaft so was entgehen lässt? Außer für die eigene Familie wohl seltenst.
Es gibt genügend Vermieter, denen ein entspanntes und unproblematisches Mietverhältnis wichtiger ist als den letzten Euro herauszuquetschen. Und gerade als Vermieter sollte man an einem guten Verhältnis zu seinen Mietern interessiert sein, da das Mietrecht (nach BGB) und die Rechtsprechung ganz klar den Mieter bevorzugt (das wird in Zukunft wahrscheinlich sogar noch extremer werden).

x-force
2017-08-02, 19:05:49
Es gibt genügend Vermieter, denen ein entspanntes und unproblematisches Mietverhältnis wichtiger ist als den letzten Euro herauszuquetschen.

genau diese leute erhöhen dann natürlich so unverhältnismäßig die miete wie es der ts erklärt hat. :freak:

TheAntitheist
2017-08-02, 21:29:17
genau diese leute erhöhen dann natürlich so unverhältnismäßig die miete wie es der ts erklärt hat. :freak:
Japp, genau DAS ;D
Vorallem weil hier jemand meinte "weißt du wie teuer die Badrenovierung/sanierung ist"blabla... naja wenn man 40 Jahre nichts macht, bei min. 100€ Mieterhöhung und dann steigen die Mieten in den 40 Jahren sowieso weiter... ähm 48.000€ für ein Bad klingt natürlich realistisch.

Timolol
2017-08-02, 22:00:44
Wow da wird das Milchmädchen neidisch bei so einer Kostenkalkulation. Wow ;(

Korfox
2017-08-03, 06:52:12
genau diese leute erhöhen dann natürlich so unverhältnismäßig die miete wie es der ts erklärt hat. :freak:
Ich sehe hier bisher irgendwie keine Zahlen. Von daher ist das ins Blaue geschossen.

Abgesehen davon muss 'unverhältnismäßig' für den Mieter auch nicht gleich unverhältnismäßig für den Vermieter heißen. Genau das gilt es zu klären.
Es ist nicht selten so, dass Vermieter und Mieter aus völlig unterschiedlichen Einkommensschichten kommen und daher wenig bis kein Gefühl dafür haben, was für den jeweilig anderen viel oder wenig ist.

Der eine sagt: 100€/Jahr ist viel - der andere: Dann ist das Bad in 100 Jahren noch nicht bezahlt.

Gast_TS
2017-08-06, 22:48:51
Bezüglich Eigenbedarfskündigung: Auf Schadensersatz sollte man sich nicht verlassen. b]Private Vermieter neigen dazu, recht schnell eine Fallkonstruktion zu bauen, die auf dem Papier gut aussieht. Die Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen Angaben wird da erstaunlich oft als optional gesehen. Umgemeldet ist schnell und eine plausible, nicht widerlegbare Erklärung für den Eigenbedarf heute, der dann zufällig irgendwann wieder entfällt zusammengezimmert. Ergänzt durch ein paar Gefälligkeitsaussagen steht der Fall das ganz gut da. Dass einem Vermieter die Eigenbedarfsküündigung 3-6 Monatseinnahmen kostet wird oft hingenommen. Private Vermieter denken bei der ganzen Sache oft schlicht nicht rational und halten sich nicht ans Gesetz. Als betroffener Mieter bleibt man trotzdem schnell der Dumme.
Hast Du da ein anschauliches Beispiel aus der Praxis parat?

Wobei letztendlich ist das auch egal. In einem Jahr bin ich hier sowieso raus und die Kündigungspflicht beträgt 9 Monate.


bei mir ist es auch eine Privatperson, die sich aber von einer Wohnungsverwaltung vertreten lässt, ich bin vor ein paar JAhren einem Mieterschutzverein beigetreten, bei dem ich immer och bin und jährlich um die 80 € abdrücke.

Geholfen haben sie mir sehr, weil die Mieterhöhung rechtlich geprüft wurde , in der Höhe erstmal abgelehnt wurde und ein geringerer angemessener Betrag angeboten wurde. Das rausgehandelt trägt locker die Gebühr (30€ im Monat weniger als der Vorschlag des Vermieters). Ein großer Vorteil, der Verein (festangestellter Anwalt) übernahm den kompletten Schriftverkehr , ich musste nix weiter machen.

Eine gewisse Zeit nach Eintritt in den Verein wird auch eine Rechtsschutzversicherung aktiv, bei der man es dann auch drauf ankommen lassen kann. Bei Wohnugsübergaben werden die auch aktiv, wenn man das möchte.

Mein Fazit:
Profis machen lassen, bei mir war es gut investiertes Geld.
Danke für deinen Erfahrungsbericht :)

Gast_TS
2017-09-25, 14:29:27
Kleines Update: Heute kam die Eigenbedarfskündigung meines Vermieters. Der erwachsene "Sohn" möchte seinen Lebensmittelpunkt in einem Jahr plötzlich hierher verschieben oder so ;D

Da wären wir beim Thema vorgetäuschte Eigenbedarfskündigungen.

Gast_TS
2017-09-28, 12:08:46
Abschließend lässt sich sagen: Ich bleibe dran und werde ganz genau ein Auge drauf behalten, wer hier nach meinem Auszug ein und ausgeht. Meine Kollegen und Nachbarn, die hier wohnen, habe ich bereits informiert und dadrauf angesetzt. Ich werde hier nach einem Jahr auch noch ab und zu vorbeiblicken und die Lage abchecken.

Ich werde ab heute auch wöchentlich alle Online-Annoncen und regionalen Zeitungen auf entsprechende Annoncen prüfen, sammeln + ggf. Testanrufe durchführen. Die Testanrufe werde ich natürlich nicht selbst durchführen. Das machen dann Bekannte & Kollegen für mich.

Falls die Eigenbedarfskündigung vorgetäuscht ist und ich das beweisen kann, dann trage ich den Fall notfalls durch alle Instanzen. Das Geld ist es mir wert. Und ja, ich werde in den nächsten Monaten "detektivistische" Meisterleistungen vollbringen; natürlich im Rahmen des rechtlich zugelassenen. Man sagt mir nicht umsonst nach obsessiv-kompulsive Neigungen zu haben. So leicht lasse ich die nicht davon kommen :D Dem Recht muss genüge getan werden. Der HERR soll unser Richter sein. Er soll entscheiden, wer von uns im Unrecht ist. Möge er mein Fürsprecher sein und mir zu meinem Recht verhelfen. Amen.

Ich informiere euch dann in 1,5 Jahren wie es ausgegangen ist ;)

RoNsOn Xs
2017-09-29, 11:29:35
Mitlese-Kommentar. Wäre nett zu hören was so bei herum kommt, ggfls. mit Zwischenberichten.

Ash-Zayr
2017-09-29, 13:49:03
Ich würde detektivisch beim Naheliegenden beginnen und prüfen: hat er überhaupt einen Sohn!?
(was wäre, wenn er wirklich der Bruder von Heino wäre...:eek:)

Gast_TS
2017-09-29, 15:56:24
Mitlese-Kommentar. Wäre nett zu hören was so bei herum kommt, ggfls. mit Zwischenberichten.

Wird es von meiner Seite aus nicht geben, da hier schließlich jeder mitlesen kann. Woher weiß ich, dass Du nicht mit denen verwandt oder verschwägert bist? ;)

Philipus II
2017-09-29, 19:23:38
Kleines Update: Heute kam die Eigenbedarfskündigung meines Vermieters. Der erwachsene "Sohn" möchte seinen Lebensmittelpunkt in einem Jahr plötzlich hierher verschieben oder so ;D

Genau das ist eine typische Vorgehensweise. Irgendein passender Fall lässt sich fast immer basteln.

Gast
2017-10-14, 22:40:36
Falls die Eigenbedarfskündigung vorgetäuscht ist und ich das beweisen kann, dann trage ich den Fall notfalls durch alle Instanzen.

Und was genau soll das bringen? Wenn du der Meinung bist, dass kein Eigenbedarf vorliegt, dann musst du JETZT aktiv werden und dich dagegen wehren.

Gast
2017-10-18, 23:16:58
Und was genau soll das bringen? Wenn du der Meinung bist, dass kein Eigenbedarf vorliegt, dann musst du JETZT aktiv werden und dich dagegen wehren.
Um gegen eine Eigenbedarfskündigung vorzugehen benötigt man Belege, die nahelegen dass diese nur vorgetäuscht ist. Ohne Interna aus dem familiären Umfeld des Vermieters zu kennen, ist das vor dem Auszug nahezu unmöglich.

Falls man aber danach feststellt, dass die angekündigte Person gar nicht in die Wohnung zieht, sondern die Wohnung stattdessen sogar evtl neu vermietet oder verkauft wird, ist das ein guter Hinweis dass möglicherweise kein echter Eigenbedarf vorlag. Strengt man mit solchen Belegen anschließend eine Klage an, ist der Vermieter am Zug und muss nun selbst glaubwürdig und mit Hilfe von Belegen nachweisen, dass der Eigenbedarf nach dem Auszug des Mieters unvorhersehbar wieder entfallen ist.

Einfach nur so ins Blaue hinein zu behaupten der Eigenbedarf sei vorgetäuscht bringt nichts. Man kann natürlich den Auszug verweigern und damit hinauszögern, hat anschließend aber die Prozesskosten am Hals.

Gast
2017-10-24, 00:08:47
Nur mal auf die Schnelle gegoogelt:

https://ratgeber.immowelt.de/a/eigenbedarfskuendigung-wie-sich-mieter-wehren-koennen.html

Das Kündigungsschreiben muss formalen Ansprüchen genügen, insbesondere ist der Eigenbedarf zu begründen.
Das muss man vorher klären lassen, hinterher bringt das überhaupt nichts.
Wenn der Mieter erst mal draußen ist, dann ist er draußen. Da helfen auch keine Gerichtsverfahren im Nachhinein.