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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ebay Kleinanzeigen, Quittung ausstellen?


Blackpitty
2017-08-04, 16:49:08
Ich hab vor 3Monaten ein Auto geschlachtet.

Alle Teile die ich nicht selbst brauchte habe ich bei Kleinanzeigen verkauft.

Ein Käufer(eine KFZ Werkstatt) kaufte von mir ein Schiebedach dass ich verschickte.

Nun nach 3Monaten schreibt mich der Typ an mit der Bitte dass ich ihm noch eine Quittung ausstelle.

Mich hat sowas noch keiner gefragt ich hab auch keine Ahnung davon und irgendwem den ich nicht kenne gebe ich auch ungern einen Schrieb mit meiner Unterschrift.

Kann er mir mit einer Quittung die ich ihm geben würde Schaden zufügen?

Was würdet ihr machen?

Verkauft ohne Garantie und als Privatverkäufer

Opprobrium
2017-08-04, 16:53:09
Schreib einen Kaufbeleg oder sowas. Auf jeden Fall nix mit MwSt. o.ä.

Hiermit bestätige ich, dass Herr sowieso am xx.xx.xx für xxx folgenden Artikel über eBay Kleinanzeigen bei mir gekauft hat.

Datum, Name, Unterschrift, fertig

Er braucht das vermutlich für die Steuer

alice.dj
2017-08-04, 17:10:09
Oder garnicht machen. Dann kommst auch nicht in schwulitäten. Am Ende will er noch Garantie haben oder so

Rubber Duck
2017-08-04, 17:12:01
http://www.juraforum.de/forum/t/privatverkauf-an-gewerblichen-kaeufer-quittung-ausstellen.295612/

GSXR-1000
2017-08-04, 17:23:26
Oder garnicht machen. Dann kommst auch nicht in schwulitäten. Am Ende will er noch Garantie haben oder so

In was fuer schwuitaeten sollte er kommen? Der gewerbliche haendler braucht einen buchungsbeleg. Das ist alles.
Das hat mit USt, garantie oder sonstwas mal garnix zu tun.
Er braucht einen Beleg WAS er WANN WO fuer WELCHEN Preis gekauft hat.
Das ist alles. Schreib einen Beleg, der diese Informationen enthaelt, von mir aus auch handschriftlich, unterschreib wie su willst (kontrollieren wirds eh keiner) umd gut is.
Wo ist das problem?
Was manche aus selbstverstaendlichkeiten ein drama machen. Unglaublich.

Daredevil
2017-08-04, 17:26:10
Quittung ist pflicht bei Anfrage, Boooy.
Aber das hat nichts mit "Angst vor Garantie" zutun, er brauch einfach nur einen Beleg zum verbuchen.

Sei mal nicht so deutsch und denke immer, man wolle dir an deine schwarz erworbene Kohle. :D

Blackpitty
2017-08-04, 17:53:23
danke euch, dann schreib ich ihm das so als Quittung.

Hatte den Fall bisher halt noch nicht.

Bin da schon sehr mistrauisch, wer selbst auch einige Dinge bei Kleinanzeigen verkauft, der weis was da so teilweise abgeht. Von 50 anfragen können 60 kein Deutsch und dann noch so Leute, die fragen ob man Bilder von seinem Ausweis oder Unterschrift macht usw...... ja genau...

:freak:;D

Opprobrium
2017-08-04, 18:02:57
Geht ihm wie gesagt vermutlich nur um irgendeine Art von Kaufbeleg für die Steuer, je genauer man da Buch führt desto besser, und was nicht unter Ausgaben geführt wird ist dann halt zu versteuern. Keine Ahnung was das Schiebedach jetzt gekostet hat, aber je nach Größe des Betriebs macht sowas dann schon was aus. Offensichtlich genug, um nach ein paar Monaten noch um eine Quittung zu bitten.

@Daredevil: eBay Kleinanzeigen ist doch kein Schwarzgeld für Privatpersonen. Wenn der Kfzler keine Quittung wollte, dann wäre da die Chance nicht schlecht, dass er das an der Steuer vorbeiführt. So ist es eher umgekehrt wenn man mal optimistisch sein möchte :smile:

GSXR-1000
2017-08-04, 18:22:36
Geht ihm wie gesagt vermutlich nur um irgendeine Art von Kaufbeleg für die Steuer, je genauer man da Buch führt desto besser, und was nicht unter Ausgaben geführt wird ist dann halt zu versteuern. Keine Ahnung was das Schiebedach jetzt gekostet hat, aber je nach Größe des Betriebs macht sowas dann schon was aus. Offensichtlich genug, um nach ein paar Monaten noch um eine Quittung zu bitten.

@Daredevil: eBay Kleinanzeigen ist doch kein Schwarzgeld für Privatpersonen. Wenn der Kfzler keine Quittung wollte, dann wäre da die Chance nicht schlecht, dass er das an der Steuer vorbeiführt. So ist es eher umgekehrt wenn man mal optimistisch sein möchte :smile:


Das was du da schreibst meinst du ernst?
Mal ne echte Frage, irgendwas mit ansatzweise Wirtschaftslehre, so die notwendigsten Dinge... gibts sowas in deutschen Schulen heut nicht mehr?
Also, die Quittung fragt der Händler an, um eben genau KEINE, bzw WENIGER Steuern zahlen zu müssen. Wenn der Händler einen Beleg für Warenainkauf hat, sind das betrieblich abzugsfähiger Aufwand und damit steuermindernd. Gibt es nur eine Zahlung ohne Beleg, würde man das als Privatentnahme werten, somit nicht betrieblich bbzugsfähig und durch Ihn zu versteuern.
Ein Leitsungempfänger (in diesem Fall der Händler), hat eigentlich nie einen Grund auf einen Beleg zu verzichten, denn für ihn ist der Aufwand steuermindernd.
Einen Grund hat wenn überhaupt der Leistende (der !VERKÄUFER!), denn bei ihm fliesst so der steuererhöhende Ertrag eben so u.U. nicht in die Bücher.

Was soll der KFZer an der Steuer vorbeiführen?????????? Als LeistungsEMPFÄNGER????

Blackpitty
2017-08-04, 18:37:17
Betrag waren 110€

Opprobrium
2017-08-04, 18:39:50
Das was du da schreibst meinst du ernst?
Mal ne echte Frage, irgendwas mit ansatzweise Wirtschaftslehre, so die notwendigsten Dinge... gibts sowas in deutschen Schulen heut nicht mehr?
Also, die Quittung fragt der Händler an, um eben genau KEINE, bzw WENIGER Steuern zahlen zu müssen. Wenn der Händler einen Beleg für Warenainkauf hat, sind das betrieblich abzugsfähiger Aufwand und damit steuermindernd. Gibt es nur eine Zahlung ohne Beleg, würde man das als Privatentnahme werten, somit nicht betrieblich bbzugsfähig und durch Ihn zu versteuern.
Ein Leitsungempfänger (in diesem Fall der Händler), hat eigentlich nie einen Grund auf einen Beleg zu verzichten, denn für ihn ist der Aufwand steuermindernd.
Einen Grund hat wenn überhaupt der Leistende (der !VERKÄUFER!), denn bei ihm fliesst so der steuererhöhende Ertrag eben so u.U. nicht in die Bücher.

Was soll der KFZer an der Steuer vorbeiführen?????????? Als LeistungsEMPFÄNGER????

Vielleicht hab ich mich missverständlich ausgedrückt, aber genau das schrieb ich doch. Er muss über seine Ausgaben Buch führen, weil er das dann als Ausgabe bei der Steuer angeben kann und somit nicht (wie Du richtig schreibst als Eigenentnahme) versteuern muss.

Wenn er keine Quittung für das Teil hätte, dann würde das Dach auch nicht in seiner Buchhaltung auftauchen. Damit könnte er es auch offiziell nicht weiterverkaufen, müsste es also unter dem Tisch verkaufen -> ergo schwarz.

Die Tatsache, dass er nun aber - wenn auch mit Verspätung - um eine Quittung bittet bedeutet aber doch, dass er es, zumindest im Einkauf, für die Steuer angeben möchte.

Hab jetzt extra nochmal meinen Beitrag gelesen, wir sind doch einer Meinung :confused:

GSXR-1000
2017-08-04, 18:41:39
Betrag waren 110€

Kleinstbetragsrechnungsregelung. Daher reicht ihm auch eine simple quittung/bestaetigung aus.