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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Kleinreparaturen (Mieter)


lipp
2017-10-10, 14:16:01
Hallo,

ich hoffe mir kann hier jemand was dazu sagen. und zwar bin ich mieter, der wasserboiler in der Küche (unterbaugerät) heizt nicht mehr. Mangel meinem Vermieter gemeldet, der meinte ich soll Fa. XY dafür beauftragen, was ich auch gemacht habe (Termin ist der 16.10.). Jetzt habe ich gelesen, dass ich das als mieter gar nicht dürfe, sondern der vermieter das hätte machen sollen. seis drum, habe der Firma gesagt die rechnung geht an den vermieter, der dort auch bekannt ist, kein problem, alles ok.

Ich hatte vor 2 Monaten einen defekten durchlauferhitzer im bad, hat der vermiter anstandslos austauschen lassen, keine kosten für mich.

jetzt wo der boiler hinüber ist kommt er mir mit folgender aussage (E-Mail):
,,Ich erlaube mir Sie an unserem Mietvertrag zu erinnern !.
Dieser wurde im April 2014 abgeschlossen.
Paragraph 15 = Reparaturkosten ,vereinbart eine
Mieter - Mitbeteiligen bis € 250.00/Jahr.
Von der Mitbeteiligen des Durchlauerhitzers habe ich abgesehen !!.
( da Sie ein angenehmer Mieter sind und sympathisch noch dazu)
Die jetzt erforderliche Rep. -Kosten z.Zt unbekannt,wird
erfahrungsmäßig auch nicht hoch sein- schlage ich vor ,daß
wir irgend wo eine Einigung anstreben sollten. Einverstanden ??"

Ich habe bereits eine Kopie des vertrages angefordert, für den fall, ich finde den mietvertrag nicht auf die schnelle.

ist dieses angebot oben rechtens? zudem sind laut quellen im internet die kleinreparaturklauseln irgendwo zwischen 100 und 150€ angesiedelt. eine gesetzliche regelung fand ich dazu nicht.

Hat jemand einen vorschlag wie ich hier weiter vorgehen soll? Ich habe seiner frage ob ich einverstanden bin bislang weder zu noch abgesagt.

Gruß
Lipp

Kundschafter
2017-10-10, 14:22:41
Müsste tatsächlich im Mietvertrag stehen. Also suchen. :biggrin:

In der Regel sind 200 Euro üblich.
Meiner Mieterin habe ich sogar etwas mehr "aufgedrückt", dafür wohnt sie aber in einem frei stehenden Einfamilienhaus mit Garten für 350,- Euro im Monat.

Unsozial wie ich bin. :D

ux-3
2017-10-10, 14:37:46
1. Finde heraus, was Du unterschrieben hast.
2. Wenn Du Deinen Mietvertrag nicht findest, sagt das Deinem Vermieter schon etwas über Dich. Vermeide solche "Pannen" in der Zukunft. -> Hefte den Vertrag in einem Ordner für Mietsachen ab.
3. Warte ab, was die Reparatur kostet.
4. Dann halte Dich an Deinen Vertrag ODER lass Deinen Vertrag auf Rechtmäßigkeit überprüfen und halte Dich dann an das Ergebnis der Prüfung.

5. Wenn Du zahlen musst, hebe die Rechnung für deine Steuererklärung auf. Der Arbeitslohn ist iirc absetzbar, immerhin 20% Erstattung.

lipp
2017-10-10, 14:45:03
1. Finde heraus, was Du unterschrieben hast.
2. Wenn Du Deinen Mietvertrag nicht findest, sagt das Deinem Vermieter schon etwas über Dich. Vermeide solche "Pannen" in der Zukunft. -> Hefte den Vertrag in einem Ordner für Mietsachen ab.
3. Warte ab, was die Reparatur kostet.
4. Dann halte Dich an Deinen Vertrag ODER lass Deinen Vertrag auf Rechtmäßigkeit überprüfen und halte Dich dann an das Ergebnis der Prüfung.

1. Tu ich, aber ich habe auch im Hinterkopf mit den 250€ dass das stimmt
2. ist mir egal, ziehe da eh bald aus
3. jupp
4. jaein ... deswegen fragte ich ja nach, ob das Angebot von ihm rechtens sei oder nicht.

sun-man
2017-10-10, 15:07:18
Du hast nur zum Teil Recht. ich gebe für meinen Vermieter auch Dinge in Auftrag, aber einfach weil Sie es nicht schafft das zu koordinieren. Alles easy....

http://www.mieterbund.de/index.php?id=485

Für Kleinreparaturen hat er aber nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) die Möglichkeit, im Mietvertrag eine Klausel zu vereinbaren, wonach der Mieter die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden zahlen muss.
Wirksam ist eine derartige Kleinreparaturklausel im Mietvertrag nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es muss sich tatsächlich um die Beseitigung eines Bagatellschadens handeln, d.h. um Kleinigkeiten.
- Die Reparatur darf höchstens 75 Euro kosten.
- Die Reparatur selbst muss sich auf solche Teile der Mietsache beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Gemeint ist damit der tropfende Wasserhahn oder auch Schäden an Duschköpfen, Fenster-, Türverschlüssen, Rollläden, Jalousien, Lichtschalter, Steckdosen usw.

2. ist mir egal, ziehe da eh bald aus

Je nach Vermieter wäre ich hier sehr sehr vorsichtig. Du willst raus....übertreibst Du es jetzt dann wirst Du wochenlang an Deiner Ex-Bude arbeiten und ggfs noch länger Miete zahlen.


Mein Ex-Vermieter war auch so einer. Solange wir da wohnten war alles easy. Dann kündigten wir. Ich wurde NACH dem Umzug noch beschimpft weil die beide Fickfressen Staub IN der Heizung gefunden haben (hab ich alles noch auf Audio). Warum wir denn die Heizung nicht innen gesäubert hätten. Mein Glück, der Trottel hatte nen Mietvertrag von 1900 genommen und nach dem Auszug schon die Abgabe unterschrieben. Auf seine Forderung "Sie haben jetzt noch 14 Tage um das alles zu reinigen" hab ich Ihn ausgelacht und bin gegangen. Glücklicherweise hat er die Kaution pünktlich zurück gezahlt und nicht auch noch jahrelang behalten.

/dev/NULL
2017-10-10, 15:08:14
Kleinreperaturen bis 110€/Fall maximal 8% Jahreskaltmiete/per Anno, 200€ sind nach Rechtssprechung eher zu hoch.
>-Aber nur wenn es im Vertrag steht.

Und nur Teile die tatsächlich regelmäßig begrabbelt werden
https://www.test.de/Mietrecht-Mieter-muessen-nur-Kleinreparaturen-selbst-bezahlen-4655061-0/

Würde jetzt man tippen das der Durchlauferhitzer
a) zu teuer für Kleinreparatur
b) gehört das nicht dazu.

"Mit einer Klausel im Mietvertrag kann der Vermieter dem Mieter immer nur Reparaturkosten für Einrichtungsgegenstände aufbürden, die dem ständigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Das sind zum Beispiel die Griffe von Wasserhähnen, Lichtschalter und Türklinken. Strom-, Wasser- und Gasleitungen oder eine Therme in der Wohnung gehören nicht dazu. Ist daran etwas zu reparieren, geht das zulasten des Vermieters. Nur die Kosten für die regelmäßige Wartung der Therme kann der Vermieter im Vertrag auf den Mieter abwälzen. "


-> Wenn Du nen netter Mieter bist zahlst was dazu, verpflichtet bist du vermutlich nicht.

Meine Mieter mussten bisher noch nichts bezahlen, war aber auch wenig kaputt..

Rush
2017-10-10, 15:32:08
Kleinreperaturen bis 110€/Fall maximal 8% Jahreskaltmiete/per Anno, 200€ sind nach Rechtssprechung eher zu hoch.
>-Aber nur wenn es im Vertrag steht.

Und nur Teile die tatsächlich regelmäßig begrabbelt werden
https://www.test.de/Mietrecht-Mieter-muessen-nur-Kleinreparaturen-selbst-bezahlen-4655061-0/

Würde jetzt man tippen das der Durchlauferhitzer
a) zu teuer für Kleinreparatur
b) gehört das nicht dazu.

"Mit einer Klausel im Mietvertrag kann der Vermieter dem Mieter immer nur Reparaturkosten für Einrichtungsgegenstände aufbürden, die dem ständigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Das sind zum Beispiel die Griffe von Wasserhähnen, Lichtschalter und Türklinken. Strom-, Wasser- und Gasleitungen oder eine Therme in der Wohnung gehören nicht dazu. Ist daran etwas zu reparieren, geht das zulasten des Vermieters. Nur die Kosten für die regelmäßige Wartung der Therme kann der Vermieter im Vertrag auf den Mieter abwälzen. "


-> Wenn Du nen netter Mieter bist zahlst was dazu, verpflichtet bist du vermutlich nicht.

Meine Mieter mussten bisher noch nichts bezahlen, war aber auch wenig kaputt..

Dem ist prinzipiell nichts hinzuzufügen.

Mr.Miyagi
2017-10-11, 09:35:46
Von der Mitbeteiligen des Durchlauerhitzers habe ich abgesehen !!.
( da Sie ein angenehmer Mieter sind und sympathisch noch dazu)

Der ist ja witzig.
Bissl Honig um den Mund und vorgaukeln, wie viel man schon gespart hätte (obwohl man das zwar nie hätte zahlen müssen, aber stört ja Keinen)... An dem ist ein 1A- Politiker verloren gegangen.
Mit so einem möchte man auf jeden Fall eine "Einigung" anstreben.


Die Kosten für nen üblichen Stiebel 5Liter Untertischspeicher inkl. max. ner knappen Stunden Montage sollten übrigens um die 200 Euro liegen.

lipp
2017-10-11, 14:55:39
Der ist ja witzig.
Bissl Honig um den Mund und vorgaukeln, wie viel man schon gespart hätte (obwohl man das zwar nie hätte zahlen müssen, aber stört ja Keinen)... An dem ist ein 1A- Politiker verloren gegangen.
Mit so einem möchte man auf jeden Fall eine "Einigung" anstreben.


Die Kosten für nen üblichen Stiebel 5Liter Untertischspeicher inkl. max. ner knappen Stunden Montage sollten übrigens um die 200 Euro liegen.

ja vor allem das ding ist, dass der vatter meiner freundin sowas schon seit immer beruflich macht. dann wäre ich mit 45eur für n neuen boiler dabei. den rest zahlt dann meine freundin mit einem lächeln und der papa ist zufrieden (sie wohnt bei mir), ;D

Alexander
2017-10-11, 15:55:26
ja vor allem das ding ist, dass der vatter meiner freundin sowas schon seit immer beruflich macht. dann wäre ich mit 45eur für n neuen boiler dabei. den rest zahlt dann meine freundin mit einem lächeln und der papa ist zufrieden (sie wohnt bei mir), ;D

Ist vollkommen irrelevant.

Mein Vermieter (große Wohnungsgesellschaft) war immer sehr geizig. Kleinreparaturen musste ich immer selbst bezahlen. Aber die Gasthermenreparaturen musste ich nie bezahlen. Auch nicht den Austausch. Wenn sie gekonnt hätten dann hätten sie mir die Kosten aufgedrückt

Wolfram
2017-10-11, 16:25:04
Die Kleinreparaturklauseln beziehen sich auf Kosten, die insgesamt den genannten Betrag nicht übersteigen. Ist die Reparatur insgesamt teurer, ist es sowieso keine Kleinreparatur mehr.

Eine Kostenbeteiligung an teureren Reparaturen wäre etwas anderes, die ist meines Wissens auch nicht erlaubt. Deswegen hat der Vermieter hier auch nicht großzügig auf eine Kostenbeteiligung bei der vorangegangenen, sicher teureren Durchlauferhitzerreparatur verzichtet, er hätte sie gar nicht verlangen dürfen.

Frage wäre also, ob das hier jetzt eine Kleinreparatur wird oder nicht. Wenn der Boiler nicht teurer wird als die 250€, dann könnte das so sein. Aber die Frage ist, ob die 250€ überhaupt eine "angemessene" Grenze für Kleinreparaturen darstellen oder ob das nicht schon viel zu viel ist: https://www.test.de/Mietrecht-Mieter-muessen-nur-Kleinreparaturen-selbst-bezahlen-4655061-0/

Drumlord
2017-10-11, 16:54:57
Boiler / Durchlauferhitzer ist keine Kleinreparatur. Außerdem zahlst Du ja dafür Miete, dass Du Warmwasser zu Hause hast.

Commander Keen
2017-10-11, 17:00:43
Also ich würde 250 € "Selbstbeteiligung" auch als viel zu hoch angesetzt sehen - wenn es allerdings im Vertrag steht, wird es schwierig dagegen zu argumentieren. Btw. hebt man einen Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen und alles weitere was mit der Wohnung zu tun hat natürlich auf... der Vermieter wird sich ins Fäustchen lachen, wenn er merkt wie du mit den Dokumenten umgehst.

Auf jeden Fall kann man davon ausgehen, dass eine Handwerkerrechnung, auch für Pipifax, 100 € idR quasi immer überschreitet. Stundenlohn 40 € + x (netto), Anfahrtszeit (= Arbeitszeit), Anfahrtskosten (nach km oder Zeit), Material + Zuschlag,...

NiCoSt
2017-10-11, 19:43:47
Ich finde die Art und Weise, wie er dir schreibt, furchtbar unhöflich. Bin ich da der einzige?

"Einverstanden??"

Das ist schon fast Ebay Kleinanzeigenniveau.

Timolol
2017-10-11, 20:07:32
Ich würde beim ersten Satz schon explodieren.

Monkey
2017-10-11, 20:15:46
Keine Ahnung aber ich hätte mir son Scheiss Boiler für 50€ im Baumarkt gekauft und den angeschlossen - fertig. Das man um alles immer son Wiggel machen muss versteh ich nicht.

Timolol
2017-10-11, 20:28:28
Als Vermieter würde ich mich da schon dafür schämen das ich die Mieter die Handwerker rufen lasse.

Bissle Verantwortung übernehmen...

Sumpfmolch
2017-10-11, 21:05:27
Was für ein peinlicher Schrieb. :ugly:

Geh mal lieber den Mietvertrag finden. Ich habe noch keinen gesehen in dem zusätzlich zu den maximalen Kosten pro Jahr nicht ebenfalls eine höchstgrenze pro Reparatur drin steht. Und die ist im Normalfall nie über 120€. Dafür gibt es noch nicht mal den Boiler, geschweige denn den Handwerker, der das anschließt.

Drumlord
2017-10-12, 02:36:04
Was für ein peinlicher Schrieb. :ugly:

Geh mal lieber den Mietvertrag finden.
und danach direkt zum Mieterverein :biggrin:

Mr.Miyagi
2017-10-12, 09:01:43
Als Vermieter würde ich mich da schon dafür schämen das ich die Mieter die Handwerker rufen lasse.

Bissle Verantwortung übernehmen...

Wer braucht schon Verantwortung? Das Geld jeden Monat auf'm Konto reicht doch. Zusätzlich null Arbeit damit. Den Mieter zusätzlich den Auftrag geben lassen (so dass dieser automatisch zum Auftraggeber und somit auch Rechnungsempfänger wird) und diesen dann mit dem Handwerker rumhampeln lassen, dass die Rechnung doch gar nicht an ihn gehen dürfe sondern an den Vermieter (der jedoch dann nicht Auftraggeber ist und versuch mal jemandem was abzurechnen, von dem er angeblich nix weiß ;)).
Wird wirklich jeden Tag auf's Neue versucht.

sun-man
2017-10-12, 09:08:27
Als Vermieter würde ich mich da schon dafür schämen das ich die Mieter die Handwerker rufen lasse.

Bissle Verantwortung übernehmen...

Kann ich nicht brauchen solche Vermieter. Woher soll der wissen wann wir zu Hause sind und wann wir Zeit haben? Hier leben nur 2 Familien. Ich bestell den Handwerker lieber zu ner Zeit wenn wir eh da sind, als das irgendjemand frei nehmen muss oder andere Unannehmlichkeiten. Mein Vorteil? Noch keine Mieterhöhung - hier kannst Du locker 450-600€ mehr verlangen und hast die Bude in 2 Tagen vermietet. 90qm, 300qm Garten, 20qm Terrasse....2 Stellplätze, Keller und Abstellraum.

Soll Öl kommen? Machen wir den Termin. Soll der Heizungsmann kommen? Machen wir den Termin....Vermieter zahlt alles anstandslos. Dieses Jahr haben wir zwei neue Treppen im Garten bekommen.

lipp
2017-10-12, 09:09:04
Wer braucht schon Verantwortung? Das Geld jeden Monat auf'm Konto reicht doch. Zusätzlich null Arbeit damit. Den Mieter zusätzlich den Auftrag geben lassen (so dass dieser automatisch zum Auftraggeber und somit auch Rechnungsempfänger wird) und diesen dann mit dem Handwerker rumhampeln lassen, dass die Rechnung doch gar nicht an ihn gehen dürfe sondern an den Vermieter (der jedoch dann nicht Auftraggeber ist und versuch mal jemandem was abzurechnen, von dem er angeblich nix weiß ;)).
Wird wirklich jeden Tag auf's Neue versucht.

wie gesagt, dem reparaturservice ist mein vermieter und die thematik bekannt. der reparaturservice sagte dass es kein problem ist die rechnung an den vermieter zu schicken und ihn das bezahlen zu lassen. weil ich nämlich genau aus o.g. gründen da keinen bock drauf habe und mein vermieter hat mir zugesichert, dass er die rechnung erstmal zahlt (schriftlich) und wir uns im november zusammensetzen "um abzurechnen" :freak:

Mr.Miyagi
2017-10-12, 09:38:08
Vermieter zahlt alles anstandslos.

Dir ist sicher klar, dass du damit eher die Ausnahme bist. ;)

sun-man
2017-10-12, 09:43:30
Klar ;). Aber wenn man schon reden kann dann würde ich das immer bevorzugen bevor ich zum Mieterverein renne (sind wir natürlich auch). Der Ex-Vermieter hat von denen Post bekommen das wir ausziehen können ohne was zu machen - war super. Wir haben trotzdem deutlich mehr gemacht.

Sumpfmolch
2017-10-12, 18:35:28
wie gesagt, dem reparaturservice ist mein vermieter und die thematik bekannt. der reparaturservice sagte dass es kein problem ist die rechnung an den vermieter zu schicken und ihn das bezahlen zu lassen. weil ich nämlich genau aus o.g. gründen da keinen bock drauf habe und mein vermieter hat mir zugesichert, dass er die rechnung erstmal zahlt (schriftlich) und wir uns im november zusammensetzen "um abzurechnen" :freak:

Wenn es ihm recht ist, dass du Kosten ohne jegliche rechtliche Grundlage übernimmst, ist er anders herum sicher auch mit 50€ weniger Miete im Monat zufrieden. Man ist sich ja schließlich voll sympathisch... :ugly:

Timolol
2017-10-12, 20:21:42
Dir ist sicher klar, dass du damit eher die Ausnahme bist. ;)

Aber genau das sollte die Regel sein. Ich weis wies hier läuft/lief. Ich halte es für hochgradig assozial. Gut das die Mieter ausgezogen sind. Vermieter welche nur versuchen Geld zu schaufeln gehören der Reihe nach an die Wand gestellt. So läuft das nunmal nicht.

lipp
2017-10-16, 16:16:43
so, neuer Wasserboiler ist installiert. Rechnung geht an den Vermieter, laut Monteueren wird die Rechnung wohl so um die 125€ ausfallen (ob brutto oder netto, kein plan).

ich habe nun im netz gelesen, dass der vermieter dazu verpflichtet ist warmwasser bereitzustellen. sollte dies nicht gegeben sein, stünde mir sogar eine mietminderung zu.

was sagen denn die hier ansässigen vermieter dazu?

es würde mir im zweifel nicht weh tun da 50eur zu der reparatur zu zahlen, nur ich möchte gerne wissen ob das alles so richtig ist. zu verschenken hat niemand was, auch ich nicht :)

sun-man
2017-10-16, 16:47:02
ich habe nun im netz gelesen, dass der vermieter dazu verpflichtet ist warmwasser bereitzustellen. sollte dies nicht gegeben sein, stünde mir sogar eine mietminderung zu.

Hast Du kein warmes Wasser?

Mr.Miyagi
2017-10-16, 16:56:20
...nur ich möchte gerne wissen ob das alles so richtig ist...

Dies war ja nur ein Untertischspeicher. Du wirst ja noch andere Zapfstellen mit Warmwasser haben, oder?

Der Rest steht doch alles schon in deinem Thread.
Boiler/Durchlauferhitzer zählen auch immer noch nicht zu den Kleinreparaturen.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, dir die Kosten dafür auch nur anteilig umzulegen. Sumpfmolch liegt da mit seinem Vorschlag eigentlich goldrichtig, so dreist dieser auch klingt.

Wolfram
2017-10-16, 23:30:25
es würde mir im zweifel nicht weh tun da 50eur zu der reparatur zu zahlen, nur ich möchte gerne wissen ob das alles so richtig ist. zu verschenken hat niemand was, auch ich nicht :)

Was heißt "richtig"? Ich glaube nicht, dass zu dazu verpflichtet bist, etwas beizusteuern, weil es eben keine anteilige Reparaturübernahme gibt und eine pauschale Festlegung einer 250€-Maximalbeteiligung für eine Mehrzahl von Kleinreparaturen den von den Gerichten festgelegten Rahmen sprengen wird.

Du kannst die 50€ natürlich trotzdem um des lieben Friedens willen zahlen.

Korfox
2017-10-17, 07:16:14
was sagen denn die hier ansässigen vermieter dazu?
Sowohl als Vermieter, als auch als Mieter:
Es ist einfach große Kacke, solch eine Situation überhaupt erst entstehen zu lassen. Ich habe keinen Mieter und keinen Vermieter, auf den man nicht vertrauen könnte und mit dem nicht wenigstens mündliche Absprachen herrschen, was man wie regelt. Und wenn man sich mal nicht ganz einig ist, dann setzt man sich bei nem Bierchen zusammen und danach ist man einig.

sun-man
2017-10-17, 07:51:55
Gibt halt solche und solche. Zumindest wenn es Privatleute sind dann sehe ich das ähnlich. Bei der Firma mit 50 Häusern ist es Latte, aber da gibts nen genervten Hausmeister der sich kümmern (sollte).

Aber wer streng nach Mietrecht geht der muss halt ggfs auch damit leben das die andere Seite es ebenso macht. Ehemaliger Kumpel hatte sowas auch. Perfekter Mietvertrag, keine Fehler und er hat nur streng nach Mietrecht dort gewohnt. Dummerweise ist er samt Bodenbelag vom Vormieter eingezogen (ist ne Weile her, aber irgendwie so war das). Zum Auszug musste die Ausgangslage wiederhergestellt werden - auch der Mieterschutz hat Ihm dazu geraten. Der hat noch 2 Wochen voll verklebten Teppich entfernt und abgeschliffen und was weiß ich.

Bei mir wars in den 90'ern ähnlich. Die Pisser vom der Vermietgesellschaft wollten das der Teppich raus kommt - ich musste. 3 Monate später haben die die ganzen Häuser da abgerissen und neu gebaut. Idioten :D :D

downforze
2017-10-17, 13:57:54
so, neuer Wasserboiler ist installiert. Rechnung geht an den Vermieter, laut Monteueren wird die Rechnung wohl so um die 125€ ausfallen (ob brutto oder netto, kein plan).

ich habe nun im netz gelesen, dass der vermieter dazu verpflichtet ist warmwasser bereitzustellen. sollte dies nicht gegeben sein, stünde mir sogar eine mietminderung zu.

was sagen denn die hier ansässigen vermieter dazu?

es würde mir im zweifel nicht weh tun da 50eur zu der reparatur zu zahlen, nur ich möchte gerne wissen ob das alles so richtig ist. zu verschenken hat niemand was, auch ich nicht :)

Alles, was zur Wasserversorgung zählt, sowie zur Heizung, ist Bestandteil der Wohnung. Hier gilt die Kleinreparatur nicht (ausgenommen Wasserhahn oder Duschaufsatz). Die Kosten gehen vollständig zu Lasten des Vermieters.

DrumDub
2017-10-17, 15:29:33
Alles, was zur Wasserversorgung zählt, sowie zur Heizung, ist Bestandteil der Wohnung. Hier gilt die Kleinreparatur nicht (ausgenommen Wasserhahn oder Duschaufsatz). Die Kosten gehen vollständig zu Lasten des Vermieters. exakt so ist es.

lipp
2017-10-17, 17:04:20
Alles, was zur Wasserversorgung zählt, sowie zur Heizung, ist Bestandteil der Wohnung. Hier gilt die Kleinreparatur nicht (ausgenommen Wasserhahn oder Duschaufsatz). Die Kosten gehen vollständig zu Lasten des Vermieters.

gibt es dazu irgendwo eine gesetzliche regelung/urteil auf das ich mich im zweifel stützen kann?

bitte nicht falsch verstehen, aber ich habe die letzten tage zu viele unterschiedliche meinungen gehört, selbst mein vater der ne ETW vermietet meinte, dass das unter die kleinreparatur fiele ...

ja da soll mal noch einer durchblicken ...

Wolfram
2017-10-17, 18:51:10
Dafür gibt's ja auch Mietervereine...

downforze
2017-10-18, 09:22:05
gibt es dazu irgendwo eine gesetzliche regelung/urteil auf das ich mich im zweifel stützen kann?

bitte nicht falsch verstehen, aber ich habe die letzten tage zu viele unterschiedliche meinungen gehört, selbst mein vater der ne ETW vermietet meinte, dass das unter die kleinreparatur fiele ...

ja da soll mal noch einer durchblicken ...
§ 535 Satz 2 BGB
BGH WM 91, 381

Bzw. im Zitat:
"Ist die Wohnung noch mit einem Boiler (Warmwasserbereiter, Durchlauferhitzer) ausgestattet, was bei älteren Wohnungen noch häufig der Fall sein dürfte, so gehören diese Geräte zu den Installationen und damit zur Wohnung selbst. Treten Mängel an dem Gerät auf, so ist daher der Vermieter verpflichtet, das Gerät reparieren oder austauschen zu lassen ( § 535 Satz 2 BGB) (BGH WM 91, 381)."