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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechnung für XX-Player von Prolink


bobdylan
2003-03-05, 14:22:11
Ich suche eine Rechnung für Rechnung für Pixelview XX-Player (Geforce3) von Prolink.
Bitte helft mir danke!

bobdylan
2003-03-05, 15:08:01
Kann auch ne anderen von Prolink sein, sie hat einen S-Video und einen VGA out.
Ich sende mal n bild.

Unregistered
2003-03-05, 16:13:41
Möchtest du jemanden bescheissen?

bobdylan
2003-03-05, 16:47:34
Nein! :-(
Finde nur meine Rechnung nicht mehr und die Grafikkarte ist wahrscheinlich kaputt.

Unregistered
2003-03-05, 21:50:42
glaub dir jedes wort..

FragFox
2003-03-06, 10:38:02
Originally posted by Unregistered
glaub dir jedes wort..

ganz dickes :D

bobdylan
2003-03-06, 15:14:25
ja toll, was würdest du denn sagen, wenn du damals fast 1000 dm's hingelegt hast und jetzt ist das ding kaputt?
Garantie wäre ja drauf, aber die blöde Rechnung fehlt!

Die blöden Bemerkungen könnte ihr lassen, ich brauche Hilfe!!!!

bobdylan
2003-03-06, 17:45:18
Hier auf dem li´nk kann man sie sehen:

http://akiba.ascii24.com/akiba/news/2001/04/28/images/images644669.jpg

nochmal: brauche hilfe

bobdylan
2003-03-09, 09:08:33
als hilft hier keiner? :-)

Unregistered
2003-03-09, 09:29:17
für Hersteller-Garantie braucht man doch garkeine Rechnung?

Andre
2003-03-09, 12:19:09
Originally posted by Unregistered
für Hersteller-Garantie braucht man doch garkeine Rechnung?

Recht hat der Mann.

Byteschlumpf
2003-03-09, 13:37:33
Die Seriennummer gibt Aufschluß darüber, ob die Karte oder sonstige Komponente, noch unter Hersteller-Garantie fällt oder nicht!

Daher kaufen auch viele Leute defekte HDDs auf, um für diese NEUE - oder zumindest Reparierte zu bekommen - dabei ist es irrelevant, ob eine Rechnung dafür vorliegt oder nicht!

Allerdings gibt es dabei teilweise noch die "Erstkäufer-Klausel" zu beachten, denn Garantieansprüche kann häufig auch nur dieser geltend machen. Garantie ist also nicht immer übertragbar.



Byteschlumpf

Birdman
2003-03-09, 13:55:16
die erstkäufer klausel kommt ihmo nur zum zuge wenn man die ware im kaufgeschäft zurückgeben will.
macht mans direkt über den hersteller dann interessiert das keinen, hauptsache die Ware ist laut SN nicht älter als die garantiezeit.

BobDylan
2003-03-09, 15:38:51
toll danke

bobdylan
2003-03-09, 16:48:48
die rechnung ist schon wichtig!
die herstellergarantie gilt nämlich ab Kaufdatum.

Braincatcher
2003-03-09, 18:11:29
Die Herstellergarantie bezieht sich ja auf die SN, und die gibt an wann das Dingen produziert wurde.

Birdman
2003-03-09, 19:17:36
Originally posted by bobdylan
die rechnung ist schon wichtig!
die herstellergarantie gilt nämlich ab Kaufdatum.
darüber kann man sich streiten wenn die garantiezeit lauf SN abgelaufen wäre, laut kaufdatum aber nicht.
Solange aber ersteres nicht der Fall ist, interessiert das keinen hersteller...denn man kann ja eine Ware nicht früher kaufen als sie hergestellt wurde.