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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Wohnung - Zeitpunkt der Kautionszahlung


Sewing
2017-11-20, 17:33:06
Ich werde vorraussichtlich Anfang Januar eine neue Wohnung beziehen. HAbe heute mit dem künftigen Vermieter telefoniert, der mir deutlich machte, dass er gerne die vertraglichen Angelegenheiten in den nächsten Tagen geregelt hätte. Fine with me, dachte ich mir, bis er meinte, ich solle dann bitte die Kaution in Höhe von 1400€ bar mit zur Unterschrift bringen, natürlich würde alles quittiert usw.

Jetzt habe ich gelesen, dass die Kautionszahlung erst mit Beginn der Miete, also bei mir Angang nächsten Jahres fällig ist. Stimmt das?

Der Sandmann
2017-11-20, 17:35:30
Bisher war es bei mir so das die Kaution mit Schlüsselübergabe fällig war.

Was dann im Übergabeprotokoll festgehalten wurde.

#44
2017-11-20, 17:35:31
Wenn der Vermieter den Vertrag nicht unterschreibt, wird die Kaution nie fällig :uhippie:

Kampf-Sushi
2017-11-20, 17:37:19
Bei mir war es, wenn ich mich richtig erinnere, bisher immer mit der Schlüssel bzw Wohnungsübergabe zusammen.
Btw: Barkaution hatte ich noch nie. Das lief immer über ein Kautionskonto. Streng genommen hab ich es dann vorher schon eingezahlt und musste mit einen Nachweis zur Schlüsselübergabe.
Ich weiß gar nicht ob ich da wieder ran gekommen wäre wenn es alles aus irgendeinen Grund nix geworden wär... weil das Konto läuft dann aufm Namen des Vermieters

Sewing
2017-11-20, 17:38:28
Wenn der Vermieter den Vertrag nicht unterschreibt, wird die Kaution nie fällig :uhippie:

nein er unterschreibt den ja, genau wie ich, nur will dann eben auch die Kaution haben, obwohl ich erst Anfang Januar einzöge.

Nachher bekomme ich nie die Schlüssel und damit auch keinen Zutritt zur Wohnung und habe dennoch Kaution berappt

#44
2017-11-20, 17:40:23
nein er unterschreibt den ja, genau wie ich, nur will dann eben auch die Kaution haben, obwohl ich erst Anfang Januar einzöge
Ich würde mal darüber nachdenken, warum der Vermieter die Kaution Bar will und ob er evtl. ein Problem damit haben könnte, dass du ihm die Idee austreiben willst...

€: Persönlich kann ich nur zu einem Kautionskonto raten (und mich auf ein problematisches Mietverhältniss vorbereiten, wenn der sich quer stellt).

Sewing
2017-11-20, 17:42:00
Ich würde mal darüber nachdenken, warum der Vermieter die Kaution Bar will und er evtl. ein Problem damit haben könnte, wenn du ihm die Idee austreiben willst...


ich weiß nicht, ob er ein Problem damit hätte, wenn ich ihm mitteile, dass ich die Kaution überweisen möchte, sobald ich mietvertrag und schlüssel habe

Der Sandmann
2017-11-20, 17:43:20
Ab wann gilt den der Mietvertrag?

Dann macht die Schlüsselübergabe halt erst am 31.12.

cartman5214
2017-11-20, 17:45:40
Schaust du Gesetz siehst du: 3 Raten, fällig ab Mietbeginn. Abweichungen zum Nachteil des Mieters sind unzulässig. 551 BGB

Wenn es die Kaution bar, weit vor Mietbeginn und auf einen Schlag geben sollte würde ich ganz hellhörig werden. Einfach mal den vermieter drauf ansprechen und je nach Antwort ernsthaft überlegen ob man das so tätsächlich mitgehen will.

Frage: Wohnung schon gesehen? Vermieter tatsächlich Vermieter/Eigentümer?

Sewing
2017-11-20, 17:46:19
Ab wann gilt den der Mietvertrag?

Dann macht die Schlüsselübergabe halt erst am 31.12.

darum geht es gar nicht. Morgen oder Übermorgen soll der Vertrag unterschrieben werden, der ab 1. Januar gilt. Bis Ende Dezember wird wohl auch der jetzige Mieter noch in der Wohnung sein, so wie ich das mitbekommen habe. Er will aber offenbar jetzt schon die Kaution haben, wobei ich wohl kaum jetzt bereits schon einen schlüssel bekommen werden, wenn noch der Vormieter drin ist

Sewing
2017-11-20, 17:48:23
Schaust du Gesetz siehst du: 3 Raten, fällig ab Mietbeginn. Abweichungen zum Nachteil des Mieters sind unzulässig. 551 BGB

Wenn es die Kaution bar, weit vor Mietbeginn und auf einen Schlag geben sollte würde ich ganz hellhörig werden. Einfach mal den vermieter drauf ansprechen und je nach Antwort ernsthaft überlegen ob man das so tätsächlich mitgehen will.

Frage: Wohnung schon gesehen? Vermieter tatsächlich Vermieter/Eigentümer?


war vor zwei Wochen drin und habe durch ihn und den jetzigen Mieter eine Führung bekommen. Auf der Mieterselbstauskunft damals hatte ich angekreuzt, dass ich grundsätzlich auch bereit sei, die Kaution auf einen Schlag zu zahlen. Jetzt hat er sich bei mir gemeldet und meinte das oben gesagte.

cartman5214
2017-11-20, 17:49:06
Unzulässige Forderung und bei allem Verständnis was den aktuellen Eohnungsmarkt angeht mehr als frech. Volle Zahlung bei Übergabe wäre schon grenzwertig, aber 6 Wochen vor Übergabe während der aktuelle Mieter noch drin ist...Finger weg.

Sewing
2017-11-20, 17:50:43
Unzulässige Forderung und bei allem Verständnis was den aktuellen Eohnungsmarkt angeht mehr als frech. Volle Zahlung bei Übergabe wäre schon grenzwertig, aber 6 Wochen vor Übergabe während der aktuelle Mieter noch drin ist...Finger weg.


na gut, die Bereitschaft zur vollen Zahlung habe ich, wie gesagt, signalisiert. Jedoch wuste ich bis eben nicht, dass die Kaution bei Mietvertragsabschluss gezahlt werden soll. Der jetzige Mieter möchte für die Küche in der Wohnung gerne noch einen Abschlag von 1000 € haben. Deshalb habe ich den Vermieter heute nach dessen Kontaktdetails gefragt, um mir das Ding noch einmal anzusehen. Werde diese Chance auch nutzen um ihn ohne den Vermieter nach dessen Integrität zu befragen

DonVitoCorleone
2017-11-20, 18:01:08
Und nochmals: Kaution nicht Bar zahlen und auch nicht auf das Konto des Vermieters überweisen!

Sewing
2017-11-20, 18:03:40
sondern auf ein treuhand konto?

Der Sandmann
2017-11-20, 18:10:44
Der Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet Mitekautionen getrennt vom privaten Vermögen anzulegen. Für den Fall das er in insolvent wird und die Kaution sicher ist.

Wie das läuft weiß ich nicht.

Hast du allerdings ein Recht drauf das er es dir nachweisen muss.

Philipus II
2017-11-20, 19:34:31
Mal ganz ehrlich: In einem angespannten Mietmarkt auf seine gesetzlichen Rechte VOR Vertragsabschluss zu bestehen ist ungeschickt - man wird schlicht oft keinen Vertrag bekommen. Wenn du also Hamburg, München, Stuttgart, Berlin etc wohnst erfülle besser sämtliche Wünsche.

derpinguin
2017-11-20, 19:36:20
erfülle besser sämtliche Wünsche.
Sicherlich richtig, aber trotzdem aufpassen, dass man nicht mächtig über den Tisch gezogen wird.

Bubba2k3
2017-11-20, 19:42:07
sondern auf ein treuhand konto?


Mietkautionskonto, gibt es eigentlich bei jeder Bank/Sparkasse.

Ich persönlich würde das niemals in bar machen!

Sewing
2017-11-20, 19:47:33
habe mittlerweile mit dem Noch-Mieter telefoniert. Er meinte, er habe das damals zwar auch bar bezahlt, aber erst bei Schlüsselübergabe. Er erkärt sich das ganze damit, dass Ende Dezember wegen der Feiertage usw. ungünstig sei. In jedem Fall ist der Vermieter aber damals mit ihm zusammen zur Einzahlung auf so ein Konto zur Bank gegangen und beide Namen wurden dann auch dort registriert. Wenn das so auch bei mir läuft, habe ich kein Problem damit

Bubba2k3
2017-11-20, 19:52:18
Na ok, wenn das dann über ein Mietkautionskonto/-sparbuch geht ist es ja gut, aber ich verstehe nicht warum in bar?
Wir haben damals ein solches Konto bei unserer Sparkasse einrichten lassen und dann dieses Sparbuch dem Vermieter gegen Quittung ausgehändigt.
Warum extra einen so hohen Betrag vom Konto abheben, um ihn dann wieder auf ein anderes Konto einzuzahlen?

GSXR-1000
2017-11-20, 23:01:15
Na ok, wenn das dann über ein Mietkautionskonto/-sparbuch geht ist es ja gut, aber ich verstehe nicht warum in bar?
Wir haben damals ein solches Konto bei unserer Sparkasse einrichten lassen und dann dieses Sparbuch dem Vermieter gegen Quittung ausgehändigt.
Warum extra einen so hohen Betrag vom Konto abheben, um ihn dann wieder auf ein anderes Konto einzuzahlen?
Vielleicht, weil der Vermieter es bei seiner eigenen Bank haben möchte? Was auch gegebenenfalls nachvollziehbar ist?
Ein solch grosser Akt ist das nun auch nicht.
Eine Alternative kann auch eine Kautionsversicherung sein. Habe ich auch schon gemacht, und ist in den heutigen Zeiten von ohnehin Nullverzinsung von Guthaben eine echte Alternative. Zumal man die Mittel nicht erst Aufbringen muss, was auch nicht jedem leicht faellt. Zudem kann man eine Kautionsversicherung jederzeit auch durch ein Kautionskonto ablösen. Ist auf jeden Fall guenstiger als ne etwaige zwischenfinanzierung ueber Kredit oder Dispo.

Sewing
2017-11-20, 23:09:02
also das Geld habe ich, ich bin nur leider mittlerweile arg misstrauisch bei solchen Dingen, nicht zuletzt aufgrund negativer gemachter Erfahrungen.

Ich werde ihm sagen, dass ich das Geld gerne auf ein Konto überweise, was wir gemeinsam zuvor eröffnet haben und komme ihm damit ja noch ein ganzes Stück entgegen, vor dem Hintergrund, dass ich diese Zahlung so weit im Voraus leiste.
Das ganze will er mir ja quittieren und ich möchte dann auch, dass die genaue Summe auch noch einmal im Mietvertrag genannt wird.

Unter diesen Umständen kann ich dann glaube ich damit leben

F4USt
2017-11-20, 23:51:45
Ich würde auch ein Kautionssparkonto empfehlen.

Der Vorteil ist, dass das Geld weiterhin dir gehört. Das Konto läuft nämlich auf deinem Namen. Du verpfändest es nur an den Vermieter.

Wenn man bar zahlt, weiß man nie was damit passiert und ein gemeinsames Konto ist ebenfalls nicht ideal, weil dann ja jedem das Geld gehört und die Gelder dann nicht getrennt wären vom übrigen Vermögen des Vermieters.

Kampf-Sushi
2017-11-21, 13:10:44
Der Vorteil von nen Kautionskonto ist vor allem dass es korrekt verzinst wird. Und so würde ich das auch argumentieren, dann musst Du kein Misstrauen äußern. Dass es getrennt verwahrt wird Ist afaik sogar Gesetz.

Ich glaub aber nicht dass es dann wirklich Dir gehört. Bei meiner letzten Kautionsauflösung hat mir der Vermieter das Geld überwiesen. Das würde eigentlich nicht gehen wenn er nicht freien Zugriff drauf hätte.

GSXR-1000
2017-11-21, 15:30:51
Der Vorteil von nen Kautionskonto ist vor allem dass es korrekt verzinst wird. Und so würde ich das auch argumentieren, dann musst Du kein Misstrauen äußern. Dass es getrennt verwahrt wird Ist afaik sogar Gesetz.

Ich glaub aber nicht dass es dann wirklich Dir gehört. Bei meiner letzten Kautionsauflösung hat mir der Vermieter das Geld überwiesen. Das würde eigentlich nicht gehen wenn er nicht freien Zugriff drauf hätte.
Das Geld gehört rechtlich Dir, ist aber abgetreten als Sicherheit. Ist genauso wie einer Besicherung, wenn du beispielsweise als Sicherheit für einen Kredit eine Lebensversicherung abtrittst oder beispielsweise bei einer Hypothek. Oder auch die Hinterlegung eines Fahrzeugbriefs bei Fahrzeugkauf mittels Finanzierung.
Natürlich gehören dir die Sachen grundsätzlich weiterhin. Aber es ist aus deinem Vermögen abgetreten mit vorrangigem Pfandrecht.
Sprich du hast erst DANN wieder Zugriff auf die Mittel, wenn der Begünstigte von seinem Anspruch zurück tritt. Daher ist es normal das der Vermieter das Geld an dich überweist bzw das Sparbuch auflöst mit Dir als begünstigten. Im Falle eines ANspruches gegen dich widerum kann er sich aus dem Guthaben bedienen (Wenn die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind).

Die Verzinsung uebrigens kannst du in der heutigen Zeit vergessen. Die wird nahe 0 liegen. Die Verzinsung wird in aller Regel nicht mal die Kosten der Sparbucheröffnung und Führung decken.

Bubba2k3
2017-11-21, 18:16:47
Vielleicht, weil der Vermieter es bei seiner eigenen Bank haben möchte? Was auch gegebenenfalls nachvollziehbar ist?

Warum, ist doch egal von/bei welcher Bank/Sparkasse das ist!?

Ein solch grosser Akt ist das nun auch nicht.

Na ja, wobei ich würde mich nicht wohlfühlen mit so viel Bargeld bei mir.

kiX
2017-11-22, 00:03:19
Warum, ist doch egal von/bei welcher Bank/Sparkasse das ist!?
Dir vielleicht, als Unternehmer ist es natürlich sinnvoller, alle Mietkautionskonten zB mit dem gleichen Geschäftskonto verknüpft zu haben. Es ist ja auch gar kein Problem, die rechtliche Seite ist eh abgesichert.

Fraglich bleibt dann natürlich, warum so etwas in bar sein muss und warum so früh.

Sewing
2017-11-22, 08:21:05
war gestern mit ihm bei der Sparkasse, wo er meinen Namen auf dem Trreuhandkonto mit dem des Vormierters austauschen wollte. Der Sparkassen Angestellte meinte dann, das funktioniere so nicht und er müsse ein neues Konto eröffnen für 20 Euro. Das hat er dann getan, darauf konnte ich allerdings nur maximal 500€ abholen von meinem Girokonto und auf dieses Konto einzahlen, was ihm auch nicht gepasst hat. Er meinte dann, ermüsse mir jetzt vertrauen, dass ich heute noch die restlichen 900€ an ihn überweise, denn er habe ja im Mietvertrag vorhin unterschrieben, dass ich 1400€ an ihn gezahlt hätte. Ich erwiderte dann, dass das Vertrauen ja beidseitig bestehen muss, da ich soeben 500€ auf ein Konto eingezahlt habe, aber erst in 4 Wochen Zutritt zur Wohnung erhielte. Später meinte er noch, er müsse das Geld ja nicht auf dieses Konto einzahlen, ich hab ihn dann darauf aufmerksam gemacht, dass das sogar in dem Mietvertrag steht, denn er mir zur Unterschrift vorgelegt hat xD Insgesamt wirkte er ziemlich versessen auf die sofortige Zahlung des Geldes, weßhalb es mir sehr recht war, das wir das in der Bank am Schalter abgewickelt haben.

GSXR-1000
2017-11-22, 09:01:18
war gestern mit ihm bei der Sparkasse, wo er meinen Namen auf dem Trreuhandkonto mit dem des Vormierters austauschen wollte. Der Sparkassen Angestellte meinte dann, das funktioniere so nicht und er müsse ein neues Konto eröffnen für 20 Euro. Das hat er dann getan, darauf konnte ich allerdings nur maximal 500€ abholen von meinem Girokonto und auf dieses Konto einzahlen, was ihm auch nicht gepasst hat. Er meinte dann, ermüsse mir jetzt vertrauen, dass ich heute noch die restlichen 900€ an ihn überweise, denn er habe ja im Mietvertrag vorhin unterschrieben, dass ich 1400€ an ihn gezahlt hätte. Ich erwiderte dann, dass das Vertrauen ja beidseitig bestehen muss, da ich soeben 500€ auf ein Konto eingezahlt habe, aber erst in 4 Wochen Zutritt zur Wohnung erhielte. Später meinte er noch, er müsse das Geld ja nicht auf dieses Konto einzahlen, ich hab ihn dann darauf aufmerksam gemacht, dass das sogar in dem Mietvertrag steht, denn er mir zur Unterschrift vorgelegt hat xD Insgesamt wirkte er ziemlich versessen auf die sofortige Zahlung des Geldes, weßhalb es mir sehr recht war, das wir das in der Bank am Schalter abgewickelt haben.
Wenn du die erfahrung hinter haettest, die viele private vermieter mit mietprellern, mietnomaden, messis etc hinter sich haben, was schnell zu existenziellen bedrohungen fuehrt, wenn auch mietpreller erst ueber viele monate aus der wohnung geklagt werden muessen, man auf den prozess- und vollstreckungskosten sitzen bleibt und dann zehntausende in renovierung stecken muss. Und nein, man sieht es den mietern nicht an. Dann wuerdest du sein verhalten verstehen.
Wenn du jetzt kurzfristig abspringen wuerdest, muss er die wohnung neu inserieren oder vermakeln (was beides geld kostet) und hat unter umstaenden mehrere monate mietausfall. Fuer leute die die kredite fuer den kauf noch mittels der mieteinnahmen tilgen muessen haengt da schon sehr viel dran.
Die generelle aussage: man muesse ein kautionskonto nehmen in dem beide parteien aufgefuehrt seien ist im uebrigen auch falsch. Es muss lediglich vom vermoegen des vermieters fuer den fall der insolvenz separiert sein. Das kann natuerlich auch ein entsprechend separiertes normales konto sein. Grosse vermieter wie wohnungsgesellschaften haben dafuer regelmaessig entsprechende konten und machen keine einzelnen kautionssparbuecher. Gleiches machen uebrigens auch rechtsanwaelte, die gelder im auftrag ihrer mandanten vereinnahmen.

Korfox
2017-11-22, 09:24:53
Wenn zwei als Geschäftspartner zusammen kommen und beide schlechte Erfahrungen haben, dann kann es halt mal... schierig... werden. Aber offensichtlich nicht unmöglich.

cartman5214
2017-11-22, 13:43:29
So nachvollziehbar die Argumente von GSXR sind, es gibt eine glasklare eindeutige rechtliche Regelung. Wenn du hart spielen willst gibt es die nächste Einzahlung am 01.02.2018 sowie eine weitere am 01.03.2018. überhört wäre die Aufforderung die gestern gezahlte Summe wieder an dich auszuhändigen um erst zu Mietbeginn dies wieder einzuzahlen.

GSXR-1000
2017-11-22, 18:21:44
So nachvollziehbar die Argumente von GSXR sind, es gibt eine glasklare eindeutige rechtliche Regelung. Wenn du hart spielen willst gibt es die nächste Einzahlung am 01.02.2018 sowie eine weitere am 01.03.2018. überhört wäre die Aufforderung die gestern gezahlte Summe wieder an dich auszuhändigen um erst zu Mietbeginn dies wieder einzuzahlen.
Du kannst dem TS ja gerne raten, die nummer so zu spielen. Bedenke aber: Es gilt Vertragsfreiheit in diesem Land. Natuerlich steht es dem Vermieter frei, das Mietverhaeltnis mit demjenigen zu schliessen, mit dem er es mag. Und ich glaube kaum, das jemand der so ankaeme wie du es raetst, top auf der Liste der Kandidaten stuende.
Zudem solltest du bedenken, das man ein dauerschuldverhaeltnis eingeht, was meist auf jahre angelegt ist. Ich wuerde mir wegen so einer Laecherlichkeit nicht das Verhaeltnis auf Jahre selbst erschweren. Denn es kommt erfahrungsgemaess auch immer mal der Punkt, an dem man auf das Wohlwollen und Entgegenkommen des Vermieters angewiesen ist. Das wird dann sehr schnell zum Schuss ins eigene Knie.
Auch solltest du dir mal klarmachen, das das potentielle Risiko des Vermieters beim Mietverhaeltnis in aller Regel bedeutend höher als das des Mieters ist, und schon gar weit weit hoeher als die besagte Mietkaution von 1,4K.
Zudem ist die Diskussion hypothetisch, da, so wie ich es verstanden habe, der TS bereits im Voraus die Stellung der Kaution in einer Summe zugesagt hat. Insofern ist diese Zusage prinzipiell auch einzuhalten.

Niall
2017-11-22, 19:20:38
… Er meinte dann, ermüsse mir jetzt vertrauen, dass ich heute noch die restlichen 900€ an ihn überweise, denn er habe ja im Mietvertrag vorhin unterschrieben, dass ich 1400€ an ihn gezahlt hätte. Ich erwiderte dann, dass das Vertrauen ja beidseitig bestehen muss, da ich soeben 500€ auf ein Konto eingezahlt habe, aber erst in 4 Wochen Zutritt zur Wohnung erhielte. …

Also ehrlich, Du bist erst in 1 1/2 Monaten in der Bude, hast ihm schon jetzt 1/3 der Kaution abgedrückt und er hampelt immer noch rum? Schlechte Erfahrungen in allen Ehren, aber das ist doch nun wirklich etwas paranoid. :freak: Zumal er doch eh den Bankangestellten als Zeugen heranziehen könnte, wenn was wäre und wie Du schon schriebst, Du ja erst in X Wochen in die Wohnung kommst. Naja, scheint ja immerhin alles geregelt zu sein.

Danke übrigens für die Info, die Kaution dritteln zu dürfen ab Bezug bzw. Schlüsselübergabe. Das wusste ich gar nicht. :D

cartman5214
2017-11-22, 20:59:41
Du kannst dem TS ja gerne raten, die nummer so zu spielen. Bedenke aber: Es gilt Vertragsfreiheit in diesem Land. Natuerlich steht es dem Vermieter frei, das Mietverhaeltnis mit demjenigen zu schliessen, mit dem er es mag. Und ich glaube kaum, das jemand der so ankaeme wie du es raetst, top auf der Liste der Kandidaten stuende.
Zudem solltest du bedenken, das man ein dauerschuldverhaeltnis eingeht, was meist auf jahre angelegt ist. Ich wuerde mir wegen so einer Laecherlichkeit nicht das Verhaeltnis auf Jahre selbst erschweren. Denn es kommt erfahrungsgemaess auch immer mal der Punkt, an dem man auf das Wohlwollen und Entgegenkommen des Vermieters angewiesen ist. Das wird dann sehr schnell zum Schuss ins eigene Knie.
Auch solltest du dir mal klarmachen, das das potentielle Risiko des Vermieters beim Mietverhaeltnis in aller Regel bedeutend höher als das des Mieters ist, und schon gar weit weit hoeher als die besagte Mietkaution von 1,4K.
Zudem ist die Diskussion hypothetisch, da, so wie ich es verstanden habe, der TS bereits im Voraus die Stellung der Kaution in einer Summe zugesagt hat. Insofern ist diese Zusage prinzipiell auch einzuhalten.

Der Vertrag ist ja bereits unterschrieben... Insofern hat der Vermieter keinerlei Hebel mehr. Sämtliche Zusagen vom TS sind hinfällig da die Forderung des Vermieters komplett ungesetzlich und unzulässig sind. Nochmal, ich verstehe die Argumente, aber können diese Grund für illegale Forderungen sein? Vertragsfreiheit bricht nicht das Recht.

thomas62
2017-11-23, 01:01:13
Also wenn mir mein Bauchgefühl sagt ........

lg

Sewing
2017-12-13, 17:57:27
Schade, aber jetzt wird es dennoch nochmal bizarr kurz vor Einzug. Nachdem ich MItte November überraschenderweise den Zuschlag für die Wohnung bekommen hatte, hatte ich ja direkt gesagt, dass ein Einzug für mich erst Anfang Januar in Frage käme, da ich meine jetzige Wohnung ja auch untervermieten müsse. Der Mietvertrag datiert also auf den 1. Januar 2018, die Kaution hatte ich wie in diesem Thread beschrieben aber ja schon bei Vertragsabschluss vollständig geleistet.

Ich war dann vor 3 Wochen in der Wohnung um mit dem Nochmieter einen Preis für die Küchenabnahme zu vereinbaren. Er wollte gerne 1000€ haben, worauf ich ohne zu Handeln direkt eingeschlagen habe.
Der jetzige Mieter zieht ein paar Häuser weiter mit seiner Freundin zusammen. Allerdings hatte ich ihn bei dieser Gelegenheit gefragt, ob ich am 18. Dezember (kommenden Montag) kurz drei kleine Möbelstücke schonmal in den Keller stellen dürfe, da ich an diesem Tag über einen Freund einen Transporter zur Verfügung hätte. Gar kein Problem meinte er und dabei sind wir verblieben.

Mein Mietvertrag läuft ab 1. Januar 2018 und bei Vertragsunterzeichnung vor ein paar Wochen meinte der Vermieter, dass er am 9. Dezember (vergangenen Samstag) gemeinsam mit dem Nochmieter die Wohnung renovieren und kleinere Ausbesserungsarbeiten machen würde. Weiterhin sprach der Vermieter damals davon, dass wir dann um den 14. Dezember rum auch die Übergabe machen könnten, da er daanch auch für 2 Wochen in Urlaub sei.

Gestern schrieb mich dann der Nochmieter an und fragte, ob er auch die Wand streichen solle, an der so eine Uhr hängt, die er in der Wohnung lässt, oder ob er auch die Wand streichen müsse. Ich meinte, er solle sich nicht die Mühe machen.

Jetzt rief mich eben der Vermierter an und meinte, es sei alles im Plan und wir könnten morgen Abend zu dritt die Übergabe machen. Dann schob er jedoch hinterher, dass der jetzige Mieter, ihn gefragt habe, ob er mich fragen könne, ob ich bereit sei, die Hälfte der Miete für den Dezember zu übernehmen oO

Wieso fragt er mich das nicht selbst? Entweder als ich bei ihm war wegen der Küche oder aber gestern als er mich anschrieb wegen der Wand?

Ich meinte dann zum Vermieter, dass ich dazu nicht bereit sei, da mein Mietvertrag ab 1. Januar läuft und ich bis dahin auch selbst noch Miete für meine jetzige Wohnung zahle.
Zudem meinte ich, hätte ich nie gefragt, schon ab dem 14. Dezember in die Wohnung zu können. Im Gegenteil, es war der Vermieter der dieses Datum bei Vertragsunterzeichnung genannt hatte, wohl aufgrund der folgenden Feiertage und in dem Wissen dass der Nochmieter dann schon praktisch ausgezogen ist. Ich hab dann nochmal betont, dass mein einziger Wunsch ja gewesen sei, am 18. Dezember Abends ein paar Möbel in den Keller stellen zu können. Ich meinte auch, dass wir von mir aus auch eine Übergabe erst in der ersten Januar Woche machen könnten, da der Nochmieter ja wohl einen Vertrag bis Ende Dezember habe (genau wissen tu ich das nicht, ich nehme das an).Angemerkt habe ich auch, dass ich gegenüber dem Nochmieter bei dem Küchenpreis nicht verhandelt habe, sondern den Preis direkt akzeptiert hätte. (Gezahlt st die noch nicht)

Jetzt weiß ich nicht genau, ob ich richtig gehandelt habe, man möchte ja einen guten Start mit den Leuten haben. Dass der Vermieter die Wahrheit sagt, nehme ich an, da ich ja jederzeit den Nochmieter auf diese Afrage ansprechen könnte. Aber dann finde ich es sehr befremdlich dieses Anliegen am Abend vor der Übergabe über den Vermieter ausrichten zu lassen. Ich hätte natürlich von meiner Seite aus damals, als der Vermieter erstmals den 14. Dezember als Übergabe Datum ins Spiel brachte (dass die wirklich stattfindet, ist erst eben bestätigt worden) einhaken können und nachfragen, wieso die Übergabe 2 Wochen vor offiziellen Mietbeginn geplant ist. Ich hatte das allerdings auch vor dem Hintergrund der Feiertage nicht weiter hinterfragt.

Habe überlegt, ob ich als Zeichen des guten Willens und für die Möglichkeit meine paar Sachen im Kellfer 2 Wochen unterzustellern, 50€ anbieten soll. Keinesfalls bin ich aber bereit eine halbe Mieter, dh ~300€ an den jetzigen Mieter zu zahlen. Was der genau mit dem Vermieter für Vereinbarungen getroffen hat weiß ich nicht, aber das ist auch nicht mein Problem, oder wie seht ihr das?

Habe dem Nochmieter jetzt eben eine Nachricht geschrieben, in dem ich erst einmal nur feststelle, dass ich soeben vom Vermierter über seine Anfrage unterrichtet worden sei. Will ihn da mal kommen lassen

sun-man
2017-12-13, 18:49:29
Du hast einen MietVERTRAG ab 01.01.2018. Was machst Du da jetzt für ein Geschiss drum?

Es gibt schlichtweg keinen Grund vorher zu zahlen, lass Deine Sachen halt draußen.

Sewing
2017-12-13, 22:00:42
das ist ja gar nicht der Punkt. Es geht vielmehr darum ob ich hätte aktiv widersprechen müssen als der Vermieter immer wieder meinte, wahrscheinlich könnten wir am 14. Dezember Übergabe machen.

Mein Austausch mit dem Vermieter in den letzten zwei Wochen war dieser hier

[17:52, 4.12.2017] Guten Abend Herr Vermieter. Ich wollte mich erkundigen, ob sie inzwischen mit Herrn Nochmieter einen Übergabe Termin vereinbart haben. Es wäre super, wenn ich am 18. Dezember vorübergehend Zugang zur Wohnung bekommen könnte, um ein paar Möbel, dort unterzubringen, das hatte ich auch mit Herrn Nochmieter bereits abgeklärt. Wäre das möglich?
[18:27, 4.12.2017] Vermieter: Hallo Herr Threadstarter. Ich treffe mich mit dem Herr Nochmieter diesen Samstag zum Renovieren. Ich versuche für die nächste Woche Übergabe hinzubekommen. Müssen wir halt kurzfristig am Abend machen. Ich melde mich am Wochenende
[18:50, 4.12.2017] In Ordnung. Vielen Dank und einen schönen Abend
[20:24, 4.12.2017] Vermieter: Ebenfalls
[12:07, 12.12.2017] Guten Tag Herr Vermieter, hatten Sie am Wochenende die Möglichkeit mit Herrn Nochmieter über einen Übergabetermin zu sprechen? Gruß Threadstarter

aber das ist ja nicht meine Aufgabe, weshalb ich dem Vermieter am Telefon dann auch gesagt habe, dass mein Mietvertrag ab 1. Januar läuft.

Hab mich dann mit dem Nochmieter in Verbindung gesetzt

[17:21, 13.12.2017] : Guten Abend Herr Nochmieter. Herr Vermieter hat mich eben angerufen und meinte, ob ich bereit wäre, die Hälfte der Monatsmiete zu übernehmen
[18:24, 13.12.2017] Nochmieter: Hallo Herr Threadstarter, ja, weil er unbedingt die Übergabe noch diese Woche machen will.
[18:27, 13.12.2017] das war seine Idee, nicht denken, dass ich ihn dazu gedrängt hätte. Ich habe Sie ja bloß gefragt ob Ich ein paar wenige kleine Möbel in den Keller stellen kann vor Weihnachten
[18:28, 13.12.2017] ich meinte zu ihm auch, dass eine Übergabe in der ersten Januar Woche für mich vollkommen rausreiche, ich bin sowieso in der Heimat über die Tage
[18:29, 13.12.2017] er hatte mir gegenüber den 14. genannt, als ich ihm bloß mitgeteilt hatte, dass sie damit einverstanden seien, dass ich ein paar Möbel vor offiziellem Mietbeginn in den Keller stellen kann
[18:30, 13.12.2017] Nochmieter: 🤔 sehr merkwürdig.
[18:30, 13.12.2017] was hat er Ihnen denn gesagt?
[18:38, 13.12.2017] Aber das ist ja auch kein Problem. Wir machen die Übergabe einfach Anfang Januar. Und da ich es sehr nett finde, dass sie mir erlaubt haben, die paar Sachen unterzustellen, würde ich dafür 50 € auf die Küche drauftun.
[18:48, 13.12.2017] Nochmieter: Hmm ja er war gerade noch da. Ich denke er wird die whg morgen übernehmen, da er so darauf gepocht hat. Ob die dann auch schon den schlüssel erhalten, müssten sie dann klären. Grüße
[18:55, 13.12.2017] Ich habe keine Ahnung was da schief gelaufen ist

Mortalvision
2017-12-13, 22:59:57
Übergabe =! Einzug/Beginn des Mietvertrags. Da gibt es nix zu diskutieren.

Aber ja, zeige goodwill und biete ihm 50€ dafür an, Zug um Zug ein paar Möbel in die Wohnung stellen zu dürfen. Das entstresst deinen Umzugstag.

Sewing
2017-12-13, 23:06:37
genau das habe ich getan, ist er nicht drauf eingegangen.

schade, kam mit dem nochmieter bisher superklar. war echt total nett