Dorn
2017-12-11, 19:55:55
Nach dem Erstberatungsgespräch habe ich ein Tag später bei dem Anwalt angerufen, das ich nicht weiter mache möchte er mir doch bitte die Rechnung für die Erstberatung zu stellt.
Paar Tage später kam nur ein Aktenvermerk mit der Besprechung (Betreff Erbrechtliche Beratung)und zum Schluss heist es...Er wird sich mit seinen Eltern besprechen wie wir verbleiben würden.
Darauf hin habe ich eine Email geschrieben, das es wie telefonisch besprochen bei der Erstberatung in Höhe von 190 € bleibt und seine Dienste nicht mehr benötigt werden.
Anderthalb Wochen sind nun um und nix ist passiert.
Muss ich jetzt dem per Einschreiben mit Rückschein noch mal das gleiche schicken um auf Nummer sicher zu gehen?
Paar Tage später kam nur ein Aktenvermerk mit der Besprechung (Betreff Erbrechtliche Beratung)und zum Schluss heist es...Er wird sich mit seinen Eltern besprechen wie wir verbleiben würden.
Darauf hin habe ich eine Email geschrieben, das es wie telefonisch besprochen bei der Erstberatung in Höhe von 190 € bleibt und seine Dienste nicht mehr benötigt werden.
Anderthalb Wochen sind nun um und nix ist passiert.
Muss ich jetzt dem per Einschreiben mit Rückschein noch mal das gleiche schicken um auf Nummer sicher zu gehen?