PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Diskussion zu: Hardware- und Nachrichten-Links des 21./22./23. Dezember 2017


Leonidas
2017-12-23, 19:55:24
Link zur News:
https://www.3dcenter.org/news/hardware-und-nachrichten-links-des-212223-dezember-2017

Gast
2017-12-23, 23:54:48
Interessanterweise läßt die GDDR6-Spezifikation es den Speicherhersteller augenscheinlich frei, ob man mit einem DDR-Verfahren (wie GDDR5) oder einem QDR-Verfahren (wie GDDR5X) arbeitet – nur die am Ende herauskommende Datenrate ist die eigentliche Bedingung.

Das ist nichts neues, auch GDDR5X kann im DDR oder QDR-Verfahren betrieben werden.

Gast
2017-12-24, 05:22:24
welche unbedingt noch eine offizielle 32-Bit-Version für Windows 10 aufgelegen mussten[/url]

Klar, Entwicklung und Testen einer weiteren Architektur kostet ja nichts, also macht Microsoft das aus puren Jux und Tollerei.

Einfach mal über den Spiele-Kiddie-Horizont hinausschauen und sehen, das da eine ganze Welt nicht-64-Bit-kompatibler Treiber für millionenteure Geräte und Anlagen existiert.

MasterElwood
2017-12-24, 09:40:50
"denn genauso wie bei jeder Consumer-Hardware gilt auch hier, das nichts für den 24-Stunden-Lastbetrieb gedacht ist und dies immer (also auch wenn man dauerhaft 24 Stunden durchzockt) außerhalb der Garantie liegt.

Das is ECHT rechtskonform? Das mir der Hersteller vorschreiben kann WOFÜR ich ein gekauftes Gerät benutze und WIE LANGE? Nur weil es "CONSUMER" Hardware ist?


Dh. wenn ich jetzt einen Fernseher kaufe und den 24/7 laufen lasse und der wird kaputt (nicht einbrennen!) - kann mir Samsung die Garantie verweigern?

Oder wenn ich einen Verstärker 24/7 laufen habe?


Kann das wer bestätigen der Ahnung hat?

MasterElwood
2017-12-24, 09:46:23
"Vor Fehlern oder Fehlauslegungen ist das ganze jedoch nicht gefeit, denn beispielsweise die Verkaufsseite zu Squadron 42 sieht derzeit immer noch nur 8 GB RAM sowie eine DirectX-11-Grafikkarte mit nur 1 GB VRAM als ausreichend an, die Empfehlung zur SSD fehlt dort gänzlich."

Is schon weg dort :cool:

Annator
2017-12-24, 10:57:49
Das Jahr 2016 neigt sich seinem Ende zu? :)

Gast
2017-12-24, 17:25:26
"denn genauso wie bei jeder Consumer-Hardware gilt auch hier, das nichts für den 24-Stunden-Lastbetrieb gedacht ist und dies immer (also auch wenn man dauerhaft 24 Stunden durchzockt) außerhalb der Garantie liegt.

Das is ECHT rechtskonform? Das mir der Hersteller vorschreiben kann WOFÜR ich ein gekauftes Gerät benutze und WIE LANGE? Nur weil es "CONSUMER" Hardware ist?


Dh. wenn ich jetzt einen Fernseher kaufe und den 24/7 laufen lasse und der wird kaputt (nicht einbrennen!) - kann mir Samsung die Garantie verweigern?

Oder wenn ich einen Verstärker 24/7 laufen habe?


Kann das wer bestätigen der Ahnung hat?

Grundsätzlich kannst du mit deinem Eigentum machen, was du willst. Allerdings gibt es auch immer Einschränkungen. Beispielsweise kannst du dein Auto frisieren wie du möchtest und Beispielsweise rote Scheinwerfen Vorne verwenden. Nur darfs du damit nicht an dem Öffentlichen Verkehr mehr teilnehmen, es sei den der Tüv erlaubt es wieder (sehr unwahrscheinlich bei roten Frontscheinwerfern). Ein Ähnliches Problem hat man mit Retrofit LED-Lampen bei Autos.

Hier gibt es ein Untereschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Bei der Gewährleistung muss halt Nachgewiesen werden das der Fehler von Anfangan bestand. Das ist bekanntlich schwierig aber theoretisch unabhängig von der Nutzung. Eine nichgt be3stimmungsgemäße Nutzung macht den Nachweis noch schwieriger.
Bei der Garantie kommt halt auf die Garantiebedingungen an. Schließt diese eine 24 Nutzung aus. Kannst du es zwar immernoch 24 h verwenden nur du kannst nicht daraufzählen das der Hersteller dir das dann ersetzt.

MasterElwood
2017-12-25, 12:07:29
Das Jahr 2016 neigt sich seinem Ende zu? :)

Ja - schon UR lange! :biggrin:

Gast
2017-12-25, 19:34:22
Das is ECHT rechtskonform? Das mir der Hersteller vorschreiben kann WOFÜR ich ein gekauftes Gerät benutze und WIE LANGE? Nur weil es "CONSUMER" Hardware ist?



Man muss hier wie immer zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden, was leider viel zu selten gemacht wird.

Gewährleistung bedeutet grundsätzlich, die Zusicherung dass die Ware beim Verkauf mangelfrei war. Wenn die Ware jetzt durch Dauerbetrieb zu Schaden kommt. hat das mit der Gewährleistung grundsätzlich nichts zu tun, sofern die Ware beim Verkauf mangelfrei war.
Die Gewährleistung dauert grundsätzlich 2 Jahre, wobei im Gewährleistungsfall innerhalb der ersten 6 Monate der Verkäufer beweisen muss, dass die Ware zum Verkauf einwandfrei war, danach muss der Käufer diesen Beweis erbringen.

Da dieser Beweis in der Praxis oft unmöglich zu erbringen ist, kommt man in der Realität in den ersten 6 Monaten mit praktisch allem durch, was nicht offensichtlich eine missbräuchliche Verwendung der Ware aufzeigt. Nach den 6 Monaten ist man in der Regel im Prinzip auf die Kulanz des Händlers angewiesen, sofern es sich nicht beispielsweise ein bekanntes Problem mit einer Produktserie handelt.

Wichtig ist auch, dass die Gewährleistung immer vom Händler an den Konsumenten zu leisten ist. Da man als Endverbraucher normalerweise nicht direkt beim Hersteller einkauft, sind irgendwelche Bedingungen die der Hersteller aufstellt komplett egal, wobei man wie gesagt als Konsument nur in den ersten 6 Monaten der 2-jährigen Gewährleistungsfrist quasi Narrenfreiheit hat.

Die Garantie ist dagegen ein freiwilliger Vertrag, der zwischen allen möglichen Vertragspartnern abgeschlossen werden kann, also sowohl zwischen Hersteller und Endverbraucher, als auch zwischen Händler und Endverbraucher, oder auch zwischen Hersteller und Händler.

In diesem Vertrag kann im Prinzip alles stehen was nicht Sittenwidrig ist. Sowohl die Dauer als auch die Bedingungen können hier frei festgelegt werden.
Wobei dieser Vertrag für den Konsumenten auch nicht überraschend sein darf. Also z.B. erst im letzten Absatz der AGB festzulegen, dass eine Karte nicht für Mining verwendet werden darf ist sicher nicht OK. Wenn das allerdings schon deutlich sichtbar auf der Verpackung klebt sollte das kein Problem sein.
Was ziemlich sicher vor Gericht auch nicht halten dürfte wenn der Hersteller deutlich sichtbar mit einer unbeschränkten Garantie wirbt, um dann im "Kleingedruckten" doch irgendwelche Einschränkungen anzugeben.

Das heist natürlich nicht, dass du eine Karte nicht für Mining verwenden darfst und genauso wenig, dass die Karte 24/7 Mining nicht aushält. Der Hersteller gibt dir nur keine Garantie dafür.

In anderen Branchen sind derartige Einschränkungen auch üblich. Beispielsweise gilt bei Autos eine Garantie oft nur bis zu einer bestimmten Kilometerleistung, oder bei Kaffeeautomaten für den Hausgebrauch ist meistens auch nur eine ebensolche Benutzung abgedeckt und nicht die Nutzung durch alle innerhalb eines Großraumbüros.

MasterElwood
2017-12-26, 21:23:45
@Gast

Thanx für die Aufklärung