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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Wunderheilung" Sony VAIO Notebook - Bearbeitungsgebühr verlangt


Blase
2018-01-08, 09:30:05
Moin,

hier gibt es ein Sony VAIO Notebook, bei welchem die Tastatur über Wochen nicht ging. Das Teil ging durch verschiedene Hände, bis es letztlich in meinen landete. Integrierte Tastatur ohne Funktion. Das Touchpad darunter ging und auch die Taste oberhalb der Tastatur, mit welcher man ins Bios kommt, funktionierte. Nicht aber die Tastatur selbst. Auch im Bios ging die Tastatur nicht. Schlussendlich mit Sony Telefoniert und weil das Geräte noch in der erweiterten Garantie ist, wurden letztlich die Kontaktdaten eines "Dritten" übermittelt - von einer "Vertragswerkstatt".

Das Gerät ist dort also hin und nun bekomme ich das Feedback, dass der beanstandete Fehler nicht festgestellt werden konnte (das Teil also funktioniert) und man eine Bearbeitungsgebühr von ca. 50 Euro haben möchte.

Nun, klar. Wenn das so sein sollte, kann ich sogar nachvollziehen, dass die sich ihre Zeit bezahlen lassen. Nur, ich glaube nicht so recht an eine Wunderheilung auf dem Weg dort hin.

Ein halbes Dutzend Leute hat mitbekommen, dass die Tastatur über Wochen (!) nicht lief und ich habe auch mit dem Support telefoniert und eben dieses oder jenes probiert, bevor man dann sagte, dass das wohl ein Garantiefall sei. Und nun soll es, einfach so, wieder gut sein?

Unabhängig davon - ich habe wahrscheinlich nun ohnehin keine wirklichen Optionen, oder? Wegen 50 Euro hier ein Fass aufmachen scheint mir nicht sinnvoll oder zielführend?! Ab in die Schublade für Erfahrung und gut ist...

Ideen und Meinungen erwünscht.

MfG Blase

Joe
2018-01-08, 15:09:46
Bei mir im Betrieb würd ich den Schwarzen Peter einfach zurück schieben.
Die Forderung nach 50€ würde ich mit einem kurzen Schreiben quittieren, dass Ihr für eine Garantieleistung grundsätzlich mal nichts bezahlt und das Gerät eine gut dokumentierte Historie hat.

Wenn Die dann ein Fass wegen 50€ aufmachen wollen, ist es deren Problem.
Sollte wieder erwarten eine Mahnung ins Haus flattern, würde ich dort mal anrufen und um Klärung bitten. Nebenbei dann mal erwähnen das das hier die letzte Station auf eurer Seite ist, bevor es in die "Rechtsabteilung" weitergereicht wird.

Ich hatte das mal mit Canon. Neue, noch verpackte Digitalkamera. Akku ist ausgelaufen. Canon meinte nach dem einschicken "Ja Akku hat grundsätzlich mal keine Garantie, aber wir hätten gern noch 50€ zum "entsorgen" des Gerätes".

In dem Fall hats ein kleines Anwaltsschreiben gebraucht...

Daredevil
2018-01-08, 15:10:10
Ist es denn schon eingetroffen und funktioniert tatsächlich?

Es kann vielleicht sein, dass sich durch den Transport irgendwie ein Wackelkontakt oder ähnliches wieder repariert hat.
Es kann aber auch sein, dass diejenigen die Tastatur in 3 min gefixt haben und für die Statistik nicht angeben wollen, dass ein Garantiefall vor lag.
Es kann aber noch mehr sein, dass diejenigen einfach nur ins Bios gegangen sind und dir das Gerät nun als "funzt doch" verkaufen wollen. :D

Gent Leman
2018-01-08, 15:48:29
Eine mögliche Tastatursperre gecheckt? Man liest:

Accidentally locking your Sony Vaio keyboard can cause typed letters and/or numbers to appear on the screen very slowly, or not at all. The locking function can occur if a user holds down the shift key for more than eight seconds. This feature can be unlocked through the computer's Microsoft Accessibility Options.
Instructions
1. Click "Start," "Control Panel," "Ease of Access" and "Ease of Access Center." 2. Click "Make the keyboard easier to use." A new window will appear. 3. Remove the check-marks next to "Turn on Mouse Keys," "Turn on "Stick Keys" and "Turn on Filter Keys." This unlocks your keyboard. 4. Click "Apply" to save changes, then "OK" to exit the window.
Tips & Warnings *Pressing the "Shift" key rapidly five times in succession turns on the "Sticky Keys" function.

Oder auch nur zufällig die Anschlagverzögerung aktiviert?
Systemsteuerung -> Bedienung der Tastatur erleichtern :Anschlagverzögerung aktivieren

Das Board mal wirklich stromlos gemacht? Durch Transport und Kälte hat er sich evtl. damit "wundersam selbst repariert".
There is possibly a hardware fault that may require a repair, but try the following first.
Shut down, disconnect the power adaptor and remove the battery. Hold down the power button for 30 seconds. Re-attach the power adaptor and battery and reboot.

Poook
2018-01-08, 17:31:13
Erstmal den Dienstleister anrufen und um Klärung bitten, danach noch eine Email mit Bezug auf das Gespräch um eine Dokumentation zu haben.
Bei Querstellung Email mit Beschwerde an den Sony Support mit einer Liste der Telefongespräche. Den Reparaturdienstleiter, den Verbrauchers Hitze und eine Zeitschrift deiner Wahl ins Cc.. (verursacht interne Eskalation, also nächste Stufe im Management) und den Entschuldigungsanruf abwarten.

Hellspinder
2018-01-08, 19:19:04
Aus eigener Erfahrung. Vertragsstrafen oder Ansprüche aus Verträgen, die weniger als ca. 300 Euro betragen und nicht zu 100% eindeutig sind (im Privatrecht fast immer), werden in den allermeisten Fällen nicht gerichtlich durchgesetzt, weil es sich nicht lohnt, da Rechtsschutzversicherungen nur bei klarem Aussicht auf Erfolg zahlen und das Vorstrecken der Anwaltskosten bereits den Streitwert übersteigt.

Den Mahnbescheid muss man zurückweisen. Mehr muss man bei sowas in den allermeisten Fällen nicht tun. Bei 50 Euro wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mal ein Mahnbescheid kommen.

Semmel
2018-01-09, 07:30:46
Ich würde die 50€ nicht bezahlen.
Die Drittwerkstatt ist ja anscheinend von Sony als Garantiegeber beauftragt worden. Von denen kann sich die Werkstatt die 50€ holen, wenn sie meint. Aber doch nicht von dir.

BlueI
2018-01-09, 08:00:19
Klingt, als ob die Werkstatt das Notebook noch hat. Also kein Geld -> kein Notebook. Da wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen und zahlen (und hoffen, dass der Fehler wirklich behoben ist ...)
Alternativ, wie vorgeschlagen, erstmal nachfragen, warum die für eine Garantieleistung Geld haben wollen und was sie dafür konkret gemacht haben.

Joe
2018-01-09, 09:44:38
Also kein Geld -> kein Notebook. Da wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen und zahlen

Was hast Du denn für ein Rechtsverständnis?
"Geiselnahme" geht mal gar nicht.

Stell Dir das mal in größeren Dimensionen vor: Du hast ein 100.000€ Auto wegen Garantie in der Werkstatt und die Werkstatt sagt "Den Fehler gibts gar nicht aber wir hätten gern 500€ weil wir nachgesehen haben und wenn Du nicht zahlst geben wir Dir dein Auto nicht zurück!" :crazy:

Haarmann
2018-01-09, 10:03:57
Bei uns wäre zuständig Sony in Schlieren, aber euch ist es offenbar Belgien.

Die 50€ wirst bezahlen dürfen... so wie ich immer den Zöllner bezahlen musste, wenn der sich entschied meine Pakete zu öffnen für nix ;).

downforze
2018-01-09, 10:34:41
Was heißt für nix. Der Fehler war vorhanden. Da hat niemand 50€ zu zahlen.

Korfox
2018-01-09, 14:00:28
Was hast Du denn für ein Rechtsverständnis?
"Geiselnahme" geht mal gar nicht.

Stell Dir das mal in größeren Dimensionen vor: Du hast ein 100.000€ Auto wegen Garantie in der Werkstatt und die Werkstatt sagt "Den Fehler gibts gar nicht aber wir hätten gern 500€ weil wir nachgesehen haben und wenn Du nicht zahlst geben wir Dir dein Auto nicht zurück!" :crazy:
Und welches Gericht steht für 1000€ (oder 50€) Streitwert morgens auf? Das ist meines Erachtens auch bei 500€ schon schwer, einen Richter dafür zu wecken.

Blase
2018-01-10, 16:10:13
Hallo in die Runde,

scheinbar werden die Sony VAIO Notebooks schon seit Jahren nicht mehr produziert - und hätte der Kunde nicht grade eine erweiterte Garantie abgeschlossen, die just auch jetzt im Januar endet - hätte er halt Pech gehabt. Wenn man die "offizielle" Hotline bezüglich Sony VAIO anruft, geht ein fleißiger Inder ans Telefon und erzählt einem was von wegen "Support hat grade interne Schulungsmaßnahmen" oder so ein Schmarrn. Tatsächlich gibt es gar keinen offiziellen VAIO Support mehr, den man telefonisch erreichen kann. Man wird dann aus Berlin zurück gerufen und der Sony Mitarbeiter gab mir dann auch die Möglichkeit, das Gerät von denen abholen zu lassen (glaube, es sollte dann nach Frankreich gehen). Alternativ, weil in unserer Nähe, gab er mir auch die Kontaktdaten eines autorisierten Sony Vertragshändlers. Damit das Notebook nicht so lange weg ist, entschied ich mich für letzteres. Da stellte sich dann heraus, dass die ihrerseits das zu deren "Hauptsitz" nach Hamburg schicken werden (was dann doch nicht mehr ganz "in der Nähe" ist), aber gut, immer noch näher als "Ausland".

Doch so viel zum Vorgeplänkel.

Ich habe jetzt halt einen Kostenvoranschlag im E-Mail Posteingang mit dem Text "kein Fehler festgestellt / Angegebener Fehler nicht aufgetreten" und 50 Euro netto als Rechnungsbetrag bezüglich "Arbeitszeit". Haben halt geprüft und angeblich nichts gefunden. Deswegen halt der Aufwand, den die gerne berechnet hätten. Können die ja nichts dafür, dass das Gerät den angegebenen Defekt nicht hat...

... Ja, kann ja tatsächlich sein, dass es wie durch ein Wunder nun wieder funktioniert - auch wenn ich das nicht glaube. Das ging wochenlang nicht und ich hatte ja den Sony Support am Ohr, wie wir ein paar Sachen ausprobiert hatten. Wenn es "Kniffe" gegeben hätte, hätten die ja sicherlich was dazu gesagt.

Ich habe mich grundsätzlich noch nicht entschieden, wie ich hier weiter verfahren möchte. Mir sträubt es sich, wegen 50 Euro jetzt ein Fass auf zu machen. Andererseits fühle ich mich ein wenig verarscht und aus Prinzip will ich nicht zahlen.

Nur damit das deutlich wird - das Gerät haben die noch, nicht ich. Kann ich also sagen, schickt mir ne Rechnung und das Gerät hätte ich gerne wieder? Wenn die das Geld vorab wollen?

Wenn ich das Gerät hier hätte, könnte man ja abwarten, was die wegen der 50 Euro machen werden/wollen. Aber so...?!

Wie sieht das denn rechtlich aus?

MfG Blase

Haarmann
2018-01-10, 16:45:53
Blase

Nur in Belgien gibts noch Support bei euch.

Ersatzteile musst gar nicht suchen...

Aber bezahl die 50€ und schau obs geht - aber verlange eine Bestätigung, dass die Tastatur geht.

Sind wir ja mal ehrlich - ev reichte viel Schütteln ;).

Ich hab gerade nen neues Board in ein SVT13 eingebaut - wunderschönes Gerät - Support? 2h für 2 Treiber...

Hab noch nen SVS13 "Problemfall" - ein 3000€ Gerät sozusagen...

Philipus II
2018-01-10, 18:50:22
Rechtlich kannst du auf Herausgabe des Notebooks klagen. Die Rechtsfragen sind dabei in der Praxis weniger spannend als die Glaubhaftmachung der eigenen Version.

Ich persönlich würde den Servicedienstleister schriftlich per Einschreiben Einwurf zur Herausgabe des Notebooks innerhalb von 3 Wochen (konkretes Datum nennen) auffordern und behaupten, dass der Anspruch nicht besteht und zudem kein Pfandrecht besteht. Ansonsten wirst du Strafnanzeige wegen Unterschlagung erstatten (wird zwar eingestellt weil nicht beweisbar, aber macht der Gegenseite Arbeit und kostet <1 Euro) und ohne weitere Mahnung Klage einreichen. Hin und wieder hilft das.

Ich selbst habe eine Rechtsschutzversicherung - ich würde natürlich auch wegen 50 Euro klagen, wenn die Chancen wie hier ja sogar ganz brauchbar stehen.

Daredevil
2018-01-10, 23:11:52
Ich sage ja immer noch, die haben einfach unzureichend geprüft und schicken es wieder als "alles in Ordnung" zurück. ^^
Aber das erkennst du halt erst, wenn es da ist...

Rooter
2018-01-13, 19:34:24
VAIOs werden def. noch in Hamburg repariert, von Belgien (wo das Europalager von Sony steht) weiß ich nichts. Das genaue Routing im Netzwerk kenne ich aber auch nicht.

Fakt ist, dass du für deine €50 einen Zettel bekommst auf dem steht, dass die Tastatur funktioniert und sollte das nicht so sein kannst du denen das Ding postwendend wieder zurück schicken. Ggf. mit einem Video dabei, dass die nicht funktionierende Tastatur zeigt. Nach drei erfolglosen Reparaturversuchen kannst du Wandlung verlangen. Da wird afaik kein Unterschied gemacht ob Garantie oder Gewährleistung geltend gemacht wird.

Ich habe schon Tastaturen wieder gängig gemacht, indem ich das Flexprint-Kabel abgemacht, draufgepustet und wieder montiert habe. ;D

MfG
Rooter

JaDz
2018-01-14, 18:09:33
Nach drei erfolglosen Reparaturversuchen kannst du Wandlung verlangen.

Sicher bei einer Herstellergarantie? Gelten da nicht die von Sony vorgegebenen Bedingungen? Z. B. mögliche Aufwandspauschalen bei Mängeln, die beim Servicepartner nicht auftreten?

Mortalvision
2018-01-14, 20:05:59
Wandlung i.d.R. nur bei Gewährleistung.

Ich würde auch um freundliche Rücksendung des Notebooks bitten, um die funktionierende Tastatur such sehen zu können. Wenn sie denn geht, solltest du die 50€ zahlen.

Stellen die sich quer bitte Anzeige wegen Unterschlagung und Wucher (50€ für die Funktionsprüfung einer Tastatur, hallo?). Denn einen Servicevertrag hast du mit denen ja garnicht geschlossen! => keine Pauschalbeträge für eine Inspektion möglich, sondern Abrechnung der tatsächlichen Arbeitszeit (1 min ;D)

Haarmann
2018-01-15, 05:40:44
Mal son Geschreibsel von Sony

http://services.sony.ch/support/files/warranty/pdf/warranty_de_ch.pdf

Ich zitiere mal

Diese Garantie deckt nicht die Transportkosten und Risiken für den Transport Ihres Produkts zu und von Sony bzw. einem Service Partner.

Sony bzw. der Servicepartner stellt Ihnen eine pauschale Untersuchungsgebühr in Rechnung,
- wenn die Untersuchung Ihres Produkts durch Sony bzw. den Servicepartner ergibt, dass Ihnen, gleich aus welchem Grund, kein Garantieanspruch zusteht;
-bei der Untersuchung Ihres Produkts kein Fehler gefunden wurde und Ihr Gerät fehlerfrei funktioniert.
Die Untersuchungsgebühr kann vom Endkunden beim Händler bzw. Servicepartner vorab in Erfahrung gebracht werden..

Ist imo ganz klar - kein Fehler - eine Pauschale.

Was ist daran nicht klar?

Philipus II
2018-01-15, 19:53:19
Gebühren aus AGB oder Garantiebedingungen einzufordern ist ind er Praxis schwer. Von einem Verbraucher kann nicht erwartet werden, dass er liest, was er absegnet ;D