PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Als Zeuge aussagen?


Mr.Fency Pants
2018-01-09, 13:22:31
Kurz vor Weihnachten ist mir jemand in mein parkendes Auto gefahren und eine Zeugin, die das ganze beobachtet hatte, hat glücklicherweise die Polizeit gerufen. Der Verursacher hat zwar neben mir geparkt, ist aber einfach abgehauen. Polizei hat geklingelt, mich informiert und ich habe mir den Schaden angesehen, soweit so gut. Habe dann der gegnerischen Versicherung das gemeldet und muss jetzt noch einen Kostenvoranschlag zur Reparatur einholen.

Was mich wundert ist, dass ich von der Polizei ein Schreiben bekommen habe, das ich ausgefüllt innerhalb von 2 Wochen zurücksenden soll. Darin soll ich nochmals Angaben zur Person machen (die Daten hat die Polizei ja schon) und ich kann mich zur Sache äußern sowie den entstandenen Schaden angeben. Dazu noch eine Frage: kostet ein entsprechender Kostenvoranschlag etwas?

Sollte ich mich im Schreiben äußern? Ein "richtiger" Zeuge bin ich in dem Sinne ja nicht, da ich nichts vom Unfall mitbekommen habe und erst hinterher informiert wurde. Die Polizei möchte ich extra nicht fragen, die hatten mir schon Mist dahingehend erzählt, an wen ich mich als nächstes wenden müsste.

derpinguin
2018-01-09, 13:23:59
Gutachten zahlt die gegnerische Versicherung.

dreas
2018-01-09, 13:33:46
Kostenvoranschlag bei ner werkstatt ist in der regel kostenlos und wird als abrechnungsgrundlage normalerweise akzeptiert.

Mr.Fency Pants
2018-01-09, 13:34:15
Das Problem ist, ich weiß ja noch gar nicht, ob die gegnerische Partei die Fahrerflucht zugibt oder dann einfach behauptet, nichts vom Schaden mitbekommen zu haben. Oder ist das dadurch eindeutig geklärt, dass die Polizei die Fahrerflucht aufgenommen hat?

Freestaler
2018-01-09, 13:40:35
Du musst nur sagen was du weisst. z.B. Dein Auto hat vor dem Tag X die Beule nicht. Von Frau Y hast du erfahren das.. usw.. nur was du weisst oder glaubst und woher. Da schreiben bekommst du, da vermutlich auch in DE bei Fahrerflucht eine Anzeige eröffnet wird. Immer. Und starten die Ermittlungen. Und dich befragen Sie primär, weil an deinem Auto der Schaden entstanden ist und du dies bezeugen kannst (nicht woher sondern das der Schaden an deinem Auto entstand)

dr_AllCOM3
2018-01-09, 13:41:36
Das Problem ist, ich weiß ja noch gar nicht, ob die gegnerische Partei die Fahrerflucht zugibt oder dann einfach behauptet, nichts vom Schaden mitbekommen zu haben. Oder ist das dadurch eindeutig geklärt, dass die Polizei die Fahrerflucht aufgenommen hat?
Ist das fuer dich nicht irrelevant, warum der weggefahren ist?

GSXR-1000
2018-01-09, 13:48:52
Ist das fuer dich nicht irrelevant, warum der weggefahren ist?
Natuerlich ist es irrelevant, aber die deutsche blockwartmentalitaet verlangt es nunmal das der poehse autoschaediger nicht nur den schaden latzt sondern auch noch haertestens bestraft wird. So ungewoehnlich ist es uebrigens garnicht das solche rempler tatsaechlich unbemerkt vom fahrer bleiben. Hatte das thema selbst schon. Da wurde tatsaechlich per gutachten nachgewiesen das ich den parkrempler nicht bemerken konnte und somit keine fahrerflucht vorlag.
Mir waers egal, solange ich den schaden ersetzt bekomme. Aber anderen eher nicht.

Mosher
2018-01-09, 13:54:42
Gutachten zahlt die gegnerische Versicherung.

In dem Fall vermutlich schon, allerdings Vorsicht:

Wenn nur ein Bagatellschaden entstanden ist, kann es zumindest Streiterei bedeuten, sich ein kostenpflichtiges Gutachten erstatten zu lassen.
KVA ist idR kostenlos und dementsprechend auch kein Problem bei der Versicherung.

Weiß allerdings nicht, ob und wie genau die Bagetellgrenze geregelt ist. Bitte korrigieren, falls ich völlig danebenliege.

Mr.Fency Pants
2018-01-09, 14:04:36
Mir ist das auch egal, ob da jetzt jemand wegen Fahrerflucht oder sonstwas verklagt wird, ich will ja lediglich meinen Schaden ersetzt haben.

Ash-Zayr
2018-01-09, 14:33:19
Wäre mir nicht egal, sondern es war A: Zufall, dass jemand das bemerkt hat, und B: diese dann noch zivil-couragiert war, das zu melden! Insofern zwei sehr glückliche Fügungen, dass Du Deinen Schaden wohl ersetzt bekommst. Wäre A nicht eingetroffen und somit B gar nicht möglich gewesen, hättest Du es selbst am Hals. Du bist Opfer von Fahrerflucht geworden, ohne es bemekert zu haben. Insofern soll der Verursacher den Schaden tragen, falls dessen Versicherung es nicht tut, und er soll im Sinne der Strassenverkehrsordnung noch Bussgeld zahlen und Führerschein weg auf Zeit...diese Mär vom angeblichen nicht bemerken amtlicher Schäden, die ich zufüge, ist eben eine solche...wir fahren ja nicht mit Panzern oder 40 Tonnern umher...neben hörbarem Feedback gibt es auch ein mechanisches in Form von Erschütterung.....klar, es kann mal derart gering sein, dass man es merkt, sich aber sagt...war da was? Hmm...ach nöö, habe mich sicher wohl verhört...und fährt weg.
Im Zweifel aussteigen und nachsehen...ich habe da kein Erbarmen!
Deiner Logik nach gibt es sowas wie versuchten Mord oder ähnlich auch nicht. Jemand schiesst auf Dich, aber daneben...oder nur in den Arm....wirst ja im Krankenhaus "repariert" kostenlos...dann ist Dir auch egal, ob der Typ in den Knast geht dafür?

Mr.Fency Pants
2018-01-09, 14:43:15
Wäre mir nicht egal, sondern es war A: Zufall, dass jemand das bemerkt hat, und B: diese dann noch zivil-couragiert war, das zu melden! Insofern zwei sehr glückliche Fügungen, dass Du Deinen Schaden wohl ersetzt bekommst. Wäre A nicht eingetroffen und somit B gar nicht möglich gewesen, hättest Du es selbst am Hals. Du bist Opfer von Fahrerflucht geworden, ohne es bemekert zu haben. Insofern soll der Verursacher den Schaden tragen, falls dessen Versicherung es nicht tut, und er soll im Sinne der Strassenverkehrsordnung noch Bussgeld zahlen und Führerschein weg auf Zeit...diese Mär vom angeblichen nicht bemerken amtlicher Schäden, die ich zufüge, ist eben eine solche...wir fahren ja nicht mit Panzern oder 40 Tonnern umher...neben hörbarem Feedback gibt es auch ein mechanisches in Form von Erschütterung.....klar, es kann mal derart gering sein, dass man es merkt, sich aber sagt...war da was? Hmm...ach nöö, habe mich sicher wohl verhört...und fährt weg.
Im Zweifel aussteigen und nachsehen...ich habe da kein Erbarmen!
Deiner Logik nach gibt es sowas wie versuchten Mord oder ähnlich auch nicht. Jemand schiesst auf Dich, aber daneben...oder nur in den Arm....wirst ja im Krankenhaus "repariert" kostenlos...dann ist Dir auch egal, ob der Typ in den Knast geht dafür?

Ja klar habe ich Glück gehabt. Jedoch war ich nicht dabei und weiß nicht, ob die Fahrerin das bemerkt hat oder nicht. Die Dame hat dann auch neben mir geparkt. Wer wäre denn so blöd, jemanden beim Einparken anzurempeln und dann Fahrerflucht zu begehen, indem man das Auto parkt, zu Fuß weggeht und nicht wegfährt? Vielleicht hatte die auch noch laute Mucke im Auto, war abgelenkt, was weiß ich denn...

Ich habe das auch nicht zu entscheiden, sondern die Polizei, bzw. dann ein Richter. Warum sollte ich mich damit befassen, was andere entscheiden und regeln müssen? :confused:

Klar kann ich mich ärgern, was es für Idioten auf der Welt gibt, aber was bringt mir das?

Dein Vergleich mit dem dem Mord, keine Ahnung ob du schlecht geschlafen hast...:freak: Ich gehe mal davon aus, dass wenn jemand auf einen schießt, das dann auch mit Absicht passiert...;)

DonVitoCorleone
2018-01-09, 15:12:24
Oh Gott, da gehts um nen Parkrempler und hier werden Vergleiche mit versuchtem Mord gezogen? Deutschland heilig Autoland! Hat noch jemand nen Nazivergleich?

@Mr.Fency Pants: Zeuge sind in dem Fall alle die etwas zu der Sache zu sagen haben. Auch du als Geschädigter und nicht nur wirkliche Augenzeugen. Das heißt einfach so. Mach deine Angaben, du bist ja schließlich daran interessiert, dass die Sache möglichst schnell über die Bühne geht, oder?

Mosher
2018-01-09, 15:13:50
Wäre mir nicht egal, sondern es war A: Zufall, dass jemand das bemerkt hat, und B: diese dann noch zivil-couragiert war, das zu melden! Insofern zwei sehr glückliche Fügungen, dass Du Deinen Schaden wohl ersetzt bekommst. Wäre A nicht eingetroffen und somit B gar nicht möglich gewesen, hättest Du es selbst am Hals. Du bist Opfer von Fahrerflucht geworden, ohne es bemekert zu haben. Insofern soll der Verursacher den Schaden tragen, falls dessen Versicherung es nicht tut, und er soll im Sinne der Strassenverkehrsordnung noch Bussgeld zahlen und Führerschein weg auf Zeit...diese Mär vom angeblichen nicht bemerken amtlicher Schäden, die ich zufüge, ist eben eine solche...wir fahren ja nicht mit Panzern oder 40 Tonnern umher...neben hörbarem Feedback gibt es auch ein mechanisches in Form von Erschütterung.....klar, es kann mal derart gering sein, dass man es merkt, sich aber sagt...war da was? Hmm...ach nöö, habe mich sicher wohl verhört...und fährt weg.
Im Zweifel aussteigen und nachsehen...ich habe da kein Erbarmen!
Deiner Logik nach gibt es sowas wie versuchten Mord oder ähnlich auch nicht. Jemand schiesst auf Dich, aber daneben...oder nur in den Arm....wirst ja im Krankenhaus "repariert" kostenlos...dann ist Dir auch egal, ob der Typ in den Knast geht dafür?
Ganz so trivial ist das mit dem Bemerken nicht. Ein Bekannter ist Gutachter bei der Dekra, hat damals seine Diplomarbeit genau über sowas geschrieben.
Welche Geräusche/Frequenzen besonders gut/schlecht von den üblichen Ausreden laute Musik, lauter Motor etc. gedämpft werden. So genau kann ich das jetzt nicht wiedergeben, aber grob in die Richtung ging es.

Da gibt es durchaus streitbare Fälle. Letzten Endes gilt es, die Schuld zu beweisen und nicht die Unschuld.

Mortalvision
2018-01-09, 15:18:30
Fahrerflucht ist nicht ohne! Es geht hier immerhin um Fehlverhalten im Straßenverkehr, z.B. auch durch Alkohol/Tabletten/illegale Sachen im Auto. Da will die Justiz schon wissen, wer das war und ob er für andere eine Gefahr im Verkehr darstellt.

Ash-Zayr
2018-01-10, 07:47:52
Immer wieder lustig, wie das Stilmittel des Vergleiches, der Übertreibung, nicht als solche erkannt werden, sondern man dümmlich darauf reduziert wird, man würde wirklich aussagen wollen, ein Parkrempler sei so schwerwiegend wie versuchter Mord.....(hier bitte Picard Faceplam denken).

Es geht um das Versinnbildlichen, dass im Grunde, trotz anderem Ausmasses und Folgen, die gleiche Mechanik eines Geschehens zugrunde liegt, und wie es dann um die Rechtsauffassung bestellt ist des Betroffenen....nichts passiert, also mir egal scheint mir nicht der richtige Weg zu sein in einem geordneten Zusammenleben mit dem Bestreben nach Recht, Ordnung und Sicherheit.

[MK2]Mythos
2018-01-10, 08:07:16
An meinem geparkten Alpina B3s ist durch einen unfallflüchtigen Verursacher im Jahr 2011 9000 Eur Sachschaden entstanden. 5 Tage bevor die Vollkasko gegriffen hätte. Ich blieb somit auf dem Schaden sitzen. Solche Penner sollen gefälligst bestraft werden und das sollte jedem bewusst sein. Diese Menschen flüchten sicherlich auch bei Personenschaden. Sorry für das halbe OT, aber bei der Geschichte kams mir grad wieder hoch. :mad:

GSXR-1000
2018-01-10, 08:10:37
Immer wieder lustig, wie das Stilmittel des Vergleiches, der Übertreibung, nicht als solche erkannt werden, sondern man dümmlich darauf reduziert wird, man würde wirklich aussagen wollen, ein Parkrempler sei so schwerwiegend wie versuchter Mord.....(hier bitte Picard Faceplam denken).

Es geht um das Versinnbildlichen, dass im Grunde, trotz anderem Ausmasses und Folgen, die gleiche Mechanik eines Geschehens zugrunde liegt, und wie es dann um die Rechtsauffassung bestellt ist des Betroffenen....nichts passiert, also mir egal scheint mir nicht der richtige Weg zu sein in einem geordneten Zusammenleben mit dem Bestreben nach Recht, Ordnung und Sicherheit.

Nein. Tut es nicht.
Allein schon zu versuchen (marginale) Sachschaeden mit Personenschaeden zu vergleichen ist eine Perversion in sich. Wenn du das nicht verstanden hast, tuts mir auch leid. Sachschaeden gleicht eh die versicherung aus. Ob die Person nun verfolgt wird oder nicht. Fuer mich aendert sich (sofern ich nicht besagte Blockwartmentalitaet besitze) garnichts.
Und nebenbei: Und zum vorpost: Ich darf dir aus ureigenster Erfahrung sagen: Nein, es ändert nichts wesentlich, ob ein Straftäter der Strafe zugeführt wird, oder ob er gar aufgrund politischer Machtspiele voellig unbehelligt bleibt, selbst wenn das liebste deines Lebens auf perverseste und brutalste Art dahingemordet wurde.
Es aendert am ende nicht. Und der Wunsch nach Rache und Satisfaktion (die uebrigens eine illusion ist) frisst dich mehr auf, als das es dir oder irgend wem hilft

Kundschafter
2018-01-10, 08:18:25
@Mythos

Kann ich gut nachvollziehen.

@TE
Normaler Weise wärst du laut Unfallbericht Bet. 02 und bekommst, rein formell, auch einen "Anhörbogen" oder eine Vorladung als "Zeuge". Richtiger wäre natürlich als "Geschädigter".

Erzähl/schreib halt aus deiner Sicht, nichts hinzudichten, nichts weglassen (sofern keine Gedächtsnislücken :D) . Fertig. :)

Und fast jeder Sachverständige beweist, dass man auch Parkrempler bemerkt. Vielleicht mit einem 38-Tonner weniger.
Paar Monate Fußgänger kann da nicht schaden.

Ash-Zayr
2018-01-10, 08:27:51
Nein. Tut es nicht.
Allein schon zu versuchen (marginale) Sachschaeden mit Personenschaeden zu vergleichen ist eine Perversion in sich. Wenn du das nicht verstanden hast, tuts mir auch leid. Sachschaeden gleicht eh die versicherung aus. Ob die Person nun verfolgt wird oder nicht. Fuer mich aendert sich (sofern ich nicht besagte Blockwartmentalitaet besitze) garnichts.
Und nebenbei: Und zum vorpost: Ich darf dir aus ureigenster Erfahrung sagen: Nein, es ändert nichts wesentlich, ob ein Straftäter der Strafe zugeführt wird, oder ob er gar aufgrund politischer Machtspiele voellig unbehelligt bleibt, selbst wenn das liebste deines Lebens auf perverseste und brutalste Art dahingemordet wurde.
Es aendert am ende nicht. Und der Wunsch nach Rache und Satisfaktion (die uebrigens eine illusion ist) frisst dich mehr auf, als das es dir oder irgend wem hilft

Du hast ein verbitterte "hat doch ehe alles keinen Sinn, lass stecken" Einstellung, ich vielleicht Blockwart.
Aber mit Deiner Einstellung hätte schon die Zeugin sich sagen können....ach, ist ja niemand zu schaden gekommen, nur Beulen am Fahrzeug, ich gehe weiter...mit dem Fazit, dass der Verursacher mutmasslich bewusst flüchtet, und dem Geschädigtem womöglich derbe Unkosten entstehen, neben dem Stress und dem hilflosen Gefühl, Opfer einer Straftat geworden zu sein, denn das wird aus einem Unfall mit Fahrerflucht.

GSXR-1000
2018-01-10, 09:12:07
Du hast ein verbitterte "hat doch ehe alles keinen Sinn, lass stecken" Einstellung, ich vielleicht Blockwart.
Aber mit Deiner Einstellung hätte schon die Zeugin sich sagen können....ach, ist ja niemand zu schaden gekommen, nur Beulen am Fahrzeug, ich gehe weiter...mit dem Fazit, dass der Verursacher mutmasslich bewusst flüchtet, und dem Geschädigtem womöglich derbe Unkosten entstehen, neben dem Stress und dem hilflosen Gefühl, Opfer einer Straftat geworden zu sein, denn das wird aus einem Unfall mit Fahrerflucht.

Es geht doch garnicht um den punkt ob die zeugin das geschehen meldet. Das sollte sie, vollkommen unabhaengig davon ob eine straftat vorliegt oder nicht. Dadurch werden meine schadensabsprueche gesichert. Und nur das zaehlt fuer mich. Ob der staat im.nachgang ordnungsrechtliche oder strafrechtliche folgen verfolgt ist mir vollkommen egal. Denn das hat auf mich keinen einfluss.
Fuer mich zaehlt der zivilrechtliche ausgleich des schadens. Das streafrecht ist nicbt meine sache.
@vorposter: deine aussage gutachter koennten bei eigentlich jedem parkrempler vorsaetzliche fahrerflucht nachweisen ist mehr als falsch. In meinem fall war es das genaue gegenteil. Da hat der gutachter exakt bewiesen das ich den anstoss nicht bemerken konnte. Was auch der realitaet entsprach. Es gibt tausende faktoren die hier einfluss nehmen koennen. Laut und ruckelig anlaufende dieselmotoren bei kalter witterung. Laute geblaese. Laute musik. Unruhige kinder im auto oder ein streitgespraech mit den beifahrern. Etc etc. Fahrerflucht ist es eben nur bei vorsatz. Und der bedingt kenntnis ueber die schadensverursachung. Und das ist gerade bei leichten parkremplern mitunter schwer nachzuweisen.
In diesem fall, wenn der schaediger das auto ganz normal daneben parkt, einkaufen geht und das auto stehen laesst, ist eher NICHT von fahrerflucht auszugehen. Es ist eher ein indiz das es tatsaechlich nicht bemerkt wurde.

@mythos: was fuer eine vollkasko ist das? Meine gilt vom ersten tag des vertrages. Wenn du den vertrag bei einem offensichtlich so teuren fahrzeug erst spaeter beginnen laesst, dann faellt das imo unter bewusst eingeganges lebensrisiko. Was waere denn bei einem von dir verursachten unfall mit deinem schaden gewesen? Ich weiss, wir selbst sind immer unfehlbar und jeder von uns der beste autofahrer der welt, aber es soll vorkommen.
Der schaden von 9.000 euro ist wohl auch eher hypothetischer bzw versicherungstechnischer art bei einem parkrempler.
Ja ich weiss, wenn ich alles beim bmw partner meines vertrauens in bestmoeglicher und spezialster ausfuehrung machen lasse, mit leihwagen fuer die zeit etc etc etc, dann schreibt der mir einen KVA fuer die versicherung in dieser hoehe.
Nur: welcher normalsterbliche waehlt diese reparaturvariante wenn er selbst zahlen muss und nicht die versicherung? Dann gehts erstaunlicherweise gleich 50% und mehr billiger.
Wunder der technik, gell?