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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Haftpflichtschaden - Aufwand der Werkstatt


downforze
2018-01-11, 11:34:07
Ich hatte vor vier Monaten einen unverschuldeten Unfall, also 0:100%. Der Schaden wurde durch einen Dekra-Gutachter bei einer Werkstatt beurteilt. Schaden waren 2800€. Ich habe den KFZ-Meister um das Auto herumgeführt und die Schäden auf der linken und rechten Seite gezeigt. Der Dekra-Gutachter beurteilte dann allerdings nur die linke Seite, weil der KFZ-Meister die Information falsch weitergegeben hat (ich war arbeitsbedingt nicht vor Ort). Auf meinen Einwand hin, daß ich explizit auf beide Seiten hingewiesen habe, wurde ich als Lügner hingestellt. Das führte dann dazu, daß ich das Fahrzeug nicht dort reparieren ließ.
Als Retourkutsche möchte die Werkstatt 10% vom Gutachten, also 280€, als Aufwand für die Nutzung der Hebebühne geltend machen. Da ich keine Rechnung erhalten habe, lehnte ich die Zahlung ab und verlangte eine Rechnung mit Bezug auf diese 10%. Nach Rücksprache mit dem Dekra-Gutachter wird die Rechnung für den Aufwand üblicherweise der Dekra übermittelt und dann Teil der Gutachterkosten. Das ist hier nicht geschehen. Unabhängig davon wären 10% überzogen, üblich sind 50€. Mir wurde geraten die Rechnung an die gegnerische Versicherung abzutreten, falls denn jemals eine kommt.
Die Kommunikation mit dem KFZ-Meister gestaltet sich schwierig. Letztendlich wurde ich des Betriebsgeländes verwiesen, weil ich nicht bereit war ohne ordentliche Rechnung und ohne Einreichung der Rechnung zu zahlen. Ich habe mit der Werkstatt für das Gutachten nur telefoniert. Schriftlich wurde nichts gemacht. Von den 10% hörte ich gestern das erste Mal.
Habt ihr Vorschläge? Die Werkstatt soll gerne ihren Aufwand ersetzt haben, aber nicht ohne ordentliche Buchführung, sonst bleibe ich auf den Kosten sitzen.

Franconian
2018-01-11, 11:43:00
Ohne schriftlichen Kostenvoranschlag können die dir gar nichts. Typischer Fall von "probieren wir es mal". Würden von mir keinen Cent sehen.

Zudem ist mir aber die Handlungsweise von Werkstatt und Gutachter völlig unverständlich.

downforze
2018-01-11, 12:16:08
Ok. Also, daß für das Gutachten eine Aufwandsentschädigung fällig wird, davon war nicht die Rede.
Ich hätte das maximal unter Vorarbeiten für einen Vertragsabschluß (Reparatur) gesehen. Die Werkstatt hat außer dem Hochfahren mit der Hebebühne auch nichts geleistet. Ich habe das Auto hingebracht, der Gutachter kam und am Abend habe ich das Auto wieder mitgenommen. Wenn man den TÜV machen läßt, zahlt man ja auch nicht Extra eine Standgebühr auf die eigentlichen Kosten durch den Prüfer.

GSXR-1000
2018-01-11, 12:31:27
Es ist an dieser Stelle genau eine Frage der Vertragsverhältnisse:

WER genau hat die Werkstatt beauftragt? DU oder der Gutachter? Wenn du den Wagen in die Werkstatt verbracht hast, und den Gutachter gebeten hast es dort zu begutachten, bist du Auftraggeber gegenüber der Werkstatt. Wenn der Gutachter dagegen die Werkstatt beauftragt hat, bist du raus.

Zudem auch die Frage: wer hat den Gutachter beauftragt? Die Versicherung oder du? Die gegnerische Versicherung?
Was genau war der Auftrag? Schadenshöhen ermittlung oder Schadensaufnahme als solches?
Je nachdem wie der Ablauf genau war, kann dir die Werkstatt die Kosten schon in Rechnung stellen, wie sie es bei einem KVA auch tut, wenn due darauf folgend den Reperaturauftrag nicht an sie vergibst. Wenn du mit der Versicherung nur nach KVA abrechnest, die Reperatur aber nicht ausführst, bekommst du in aller Regel die Kosten für den KVA auch nicht erstattet, da dieser ja bei Auftragsausführung durch die Werkstatt eh in aller Regel mit den Reperaturkosten abgedeckt ist.

Wie gesagt: Bevor du hier irgendwen wild machst, gilt es erstmal genau die Vertragsverhältnisse zu prüfen.
Da du offensichtlich aber eh keinen schriftlichen Auftrag gegeben hast, sind deine Chancen nicht schlecht. Entscheidend ist: Hast du bei der Werkstatt irgendwas unterschrieben bei Fahrzeugabgabe? Dann hast du diese beauftragt und deine AUssichten sind schlecht.

[dzp]Viper
2018-01-11, 12:41:15
Erstmal..

Ohne Rechnung musst du gar nichts zahlen.
Die Werkstatt will 280€ haben? Dann nur auf Rechnung. Es ist dein Recht eine Rechnung zu verlangen. Will er sie nicht ausstellen hat der KFZ Meister einfach mal Pech gehabt.
Der KFZ Meister kann gerne ein Gericht einschalten... wird er aber nicht, weil er da verlieren wird. Das ganze ist schließlich kein Trödelmarkt..

Außerdem sind 280€ völlig überzogen. Ja 30-50€ wären gerechtfertigt aber doch keine 280€. :ulol:

downforze
2018-01-11, 13:31:49
Es ist an dieser Stelle genau eine Frage der Vertragsverhältnisse:

WER genau hat die Werkstatt beauftragt? DU oder der Gutachter? Wenn du den Wagen in die Werkstatt verbracht hast, und den Gutachter gebeten hast es dort zu begutachten, bist du Auftraggeber gegenüber der Werkstatt. Wenn der Gutachter dagegen die Werkstatt beauftragt hat, bist du raus.

Zudem auch die Frage: wer hat den Gutachter beauftragt? Die Versicherung oder du? Die gegnerische Versicherung?
Was genau war der Auftrag? Schadenshöhen ermittlung oder Schadensaufnahme als solches?
Je nachdem wie der Ablauf genau war, kann dir die Werkstatt die Kosten schon in Rechnung stellen, wie sie es bei einem KVA auch tut, wenn due darauf folgend den Reperaturauftrag nicht an sie vergibst. Wenn du mit der Versicherung nur nach KVA abrechnest, die Reperatur aber nicht ausführst, bekommst du in aller Regel die Kosten für den KVA auch nicht erstattet, da dieser ja bei Auftragsausführung durch die Werkstatt eh in aller Regel mit den Reperaturkosten abgedeckt ist.

Wie gesagt: Bevor du hier irgendwen wild machst, gilt es erstmal genau die Vertragsverhältnisse zu prüfen.
Da du offensichtlich aber eh keinen schriftlichen Auftrag gegeben hast, sind deine Chancen nicht schlecht. Entscheidend ist: Hast du bei der Werkstatt irgendwas unterschrieben bei Fahrzeugabgabe? Dann hast du diese beauftragt und deine AUssichten sind schlecht.

Danke euch für die Rückmeldungen.

Ich habe nichts in der Werkstatt unterschrieben, weder bei Abgabe, noch bei Rückgabe. Der Mitarbeiter hatte sich nur etwas auf einen Handzettel notiert.
Was ich unterschrieben habe, ist die Abtretung für die Dekra von der Dekra. Sinngemäß "Auftraggeber gestattet es, daß die Dekra direkt mit der Versicherung abrechnen darf". Das war ein reines Formblatt der Dekra. Diese Rechnung wurde von der Versicherung beglichen.
Meine telefonische Anfrage bei der Werkstatt war damals, ob ein Dekra-Gutachter sich das Auto dort für die Erstellung des Gutachtens anschauen kann.

1. Formblatt der Dekra:

Auftraggeber (im Gutachten): ich
Auftragsort: Werkstatt
Ihr Auftrag vom: 12.09.2017 durch Herr KFZ-Meister nach mündl. Absprache mit mir
Auftrag: Erstellung eines Schadengutachtens unter Haftpflichtgesichtspunkten

Die Werkstatt will 280€ haben?
Der KFZ-Meister sagte 10% seien üblich und die will er haben. Das fand ich schon mal unglaubwürdig, denn die Kosten der Hebebühne hängen ja nicht vom Schaden ab. Die sind immer gleich.

Franconian
2018-01-11, 14:13:37
Damit solltest du raus sein. Was anderes wäre es, wenn du eine Abtretung bei der Werkstatt gemacht hättest.

So machen das große Ketten gern, die schalten auch gleich ihre Rechtsabteilung ein. Karren hinfahren, Leihwagen nehmen und sich um nichts kümmern müssen.

downforze
2018-01-11, 14:52:24
Das ist eine mittelständische Werkstatt. Reparieren sollen sie laut Google-Bewertung überwiegend gut, nur der Verantwortliche in der Filiale ist ein Arsch. Das habe ich ja nun auch mitbekommen.
Vor dem Umzug hatte ich in meiner Heimwerkstatt schon des öfteren PKWs für ein Gutachten abgegeben. Da wurde im Voraus nie etwas unterzeichnet, abgetreten oder verlangt. Schließlich weiß man ja erst nach dem Gutachten, ob das Auto repariert werden kann oder nicht, hätte ja auch ein Totalschaden sein können. Die Werkstatt war quasi nur der Ort, wo das Auto steht, weil der Gutachter dort regelmäßig vorbei kommt. Das war auch der Grund, weshalb ich gestern das Gesicht verzog, als der KFZ-Meister meinte, wir hätten einen privatrechtlichen Vertrag geschlossen, der unabhängig von dem mit der Dekra ist.

Korfox
2018-01-11, 15:12:26
Im Endeffekt dürfte dir da nichts dran weh tun. Die Frage ist: Hast du eine andere Werkstatt für das Auto respektive machst du eh alles selbst.
Es ist meiner Erfahrung sehr schwer, eine ordentliche Werkstatt zu finden. Von daher kann es sich lohnen, mit dem Inhaber nochmal zu reden und die Zahlung aus gutem Willen zu leisten.
Wenn der Meister dein Auto sieht und es in ihm unmittelbar kocht, dann wird er auch keine gute Arbeit daran leisten.

downforze
2018-01-11, 16:29:42
Da ich des Betriebsgeländes verwiesen wurde, werde ich dort sicher nicht noch mal mein Auto hinbringen. Die Werkstatt, bei der das Auto repariert wurde, liegt nur 5 km weiter. Da werde ich bleiben.

GSXR-1000
2018-01-11, 18:38:41
Danke euch für die Rückmeldungen.

Ich habe nichts in der Werkstatt unterschrieben, weder bei Abgabe, noch bei Rückgabe. Der Mitarbeiter hatte sich nur etwas auf einen Handzettel notiert.
Was ich unterschrieben habe, ist die Abtretung für die Dekra von der Dekra. Sinngemäß "Auftraggeber gestattet es, daß die Dekra direkt mit der Versicherung abrechnen darf". Das war ein reines Formblatt der Dekra. Diese Rechnung wurde von der Versicherung beglichen.
Meine telefonische Anfrage bei der Werkstatt war damals, ob ein Dekra-Gutachter sich das Auto dort für die Erstellung des Gutachtens anschauen kann.

1. Formblatt der Dekra:

Auftraggeber (im Gutachten): ich
Auftragsort: Werkstatt
Ihr Auftrag vom: 12.09.2017 durch Herr KFZ-Meister nach mündl. Absprache mit mir
Auftrag: Erstellung eines Schadengutachtens unter Haftpflichtgesichtspunkten


Der KFZ-Meister sagte 10% seien üblich und die will er haben. Das fand ich schon mal unglaubwürdig, denn die Kosten der Hebebühne hängen ja nicht vom Schaden ab. Die sind immer gleich.
Exakt fettgedrucktes meine ich.

Wie ist dein Auto dort hingekommen, warum stand es dort? Offensichtlich auf deine Veranlassung. Es war nicht der Dekra Mensch der gesagt hatte, bringen Sie das Auto dorthin und ich untersuche es dort, sondern du hast das Auto in die Werkstatt gebracht und dann mit Werkstatt und Dekra vereinbart, das dort das Auto fuer Gutachten begutachtet wird. Dafuer waren Hilfsleistungen der Werkstatt notwendig, die hast du (rein sachlich betrachtet) durch diese Absprache beauftragt, nicht die Dekra. Das darf dir die Werkstatt auch berechnen. In welcher Höhe, kann ich nicht sagen. Ich kenne den Aufwand nicht und kanns auch nicht einschaetzen. Eine solche Konstellation ist allerdings nicht unueblich.

Haarmann
2018-01-11, 18:49:32
Die imo wichtige Frage - wieviel kostet die 2te Seite, die der Penner vergessen hat?

Und hat der Penner nen Chef oder wars der Chef?

downforze
2018-01-11, 22:28:32
Der Schaden belief sich am Ende auf ca. 4500€. Ich habe mich dann selbst mit dem Gutachter in Verbindung gesetzt, damit die andere Seite auch noch Teil des Schadens wird. Vielleicht sollte diesen Aufwand auch mal in Rechnung stellen. Ernsthaft. Ich laufe mit dem extra noch rum, damit alles begutachtet wird und dann behauptet er vor versammelter Mannschaft, ich hätte ihm gesagt, dass nur die linke Seite zum Unfall gehört. Einfach unfähig.
Die Abwicklung mit der Versicherung lief ohne Probleme.
Der Typ ist nicht derEigentümer, sondern nur verantwortlich in dieser einen Filiale.

Die Werkstatt hat als Vorleistung maximal ein Telefonat geleistet. Das Auto hingebracht und abgeholt habe ich. Eventuell ist das Auto noch die Hebebühne hochgefahren. In der Summe minimale Beträge, wenn überhaupt messbar.
Ich habe mich mal durch eun paar Seiten gelesen. Da gibt es widersprüchliche Meinungen. Manche meinen die Leistung muss bezahlt werden, andere sagen, es muss nur das gezahlt werden, was vorher festgelegt wurde. Und dann gibt es noch die Vorleistungen für einen Vertragsabschluss, die nicht berechnet werden dürfen. Vorleistung hin oder her. Diese war nur mangelhaft, da der Gutachter falsch informiert wurde. Das sollte auch irgendwo betrachtet werden, denn auch ich habe Rechte für eine ordentliche Durchführung.
Egal, was jetzt richtig ist. Ohne Rechnung muss ich erst mal garnichts.
Wenn die Rechnung mit den 280€ eintrudelt, könnte ich ja im Gegenzug auch mal auf stur stellen und ein Schriftstück der Auftragserteilung verlangen. Das dürfte schwierig werden.

Philipus II
2018-01-11, 23:34:33
Wie groß ist die Kette? Große Ketten haben zwar meist ein funktionierendes aktives Forderungsmanagement, aber auch eine nachvollziehbare Preisliste. Einzelne freie Werkstätten und kleine Ketten sind da weit schlechter aufgestellt und haben oft keine Rechtsabteilung, die routinemäßig Forderungen eintreibt.

GSXR-1000
2018-01-12, 01:25:54
Die Werkstatt hat als Vorleistung maximal ein Telefonat geleistet. Das Auto hingebracht und abgeholt habe ich. Eventuell ist das Auto noch die Hebebühne hochgefahren. In der Summe minimale Beträge, wenn überhaupt messbar.
Warst du dabei? Es ist absolut üblich das der Gutachter Hilfsleistungen von Wekstaetten bekommt. Ob da nun einer steht, hilft, die Bühne hoch und runterfaehrt, was auch immer. Und nochmal die Frage: Warum hast du den Wagen in der Werkstatt vom Gutachter begutachten lassen, wenn die Werkstatt doch eh nicht notwendig war, nicht die Bühne, nicht die Hilfe? Das macht keinen Sinn. Warum bringst du das auto dann in die Werkstatt fuer die Begutachtung?


Egal, was jetzt richtig ist. Ohne Rechnung muss ich erst mal garnichts.
Wenn die Rechnung mit den 280€ eintrudelt, könnte ich ja im Gegenzug auch mal auf stur stellen und ein Schriftstück der Auftragserteilung verlangen. Das dürfte schwierig werden.

Der Auftrag kann auch muendlich erteilt worden sein. Das eine Absprache zur Begutachtung in der Werkstatt mit ebendieser durch dich stattgefunden haben muss, kann selbst der Gutachter bestaetigen als unbeteiligter dritter.
Aber du hast Recht, ohne Rechnung besteht erstmal kein Anspruch. Vorher wuerde ich auch garnicht gross weiter drueber nachdenken.

downforze
2018-01-12, 08:28:19
Ich hatte gestern mit dem Gutachter selbst telefoniert und habe mich über den Ablauf informiert.

Ich habe den Wagen in der Werkstatt begutachten lassen, weil Dekra-Mitarbeiter dort regelmäßig vorbeikommen, um den TÜV bei Fahrzeugen abzunehmen. Bei meiner ehemaligen Werkstatt bspw. immer mittwochs. Nie wäre ich auf die Idee gekommen, daß diese Lappalie als Dienstleistung (und hier noch deutlich mangelhaft) zählt. Das sah wohl auch erst die Werkstatt so. Sonst hätte man schon auf was schriftlichem bestanden.

GSXR-1000
2018-01-12, 08:38:00
Ich hatte gestern mit dem Gutachter selbst telefoniert und habe mich über den Ablauf informiert.

Ich habe den Wagen in der Werkstatt begutachten lassen, weil Dekra-Mitarbeiter dort regelmäßig vorbeikommen, um den TÜV bei Fahrzeugen abzunehmen. Bei meiner ehemaligen Werkstatt bspw. immer mittwochs. Nie wäre ich auf die Idee gekommen, daß diese Lappalie als Dienstleistung (und hier noch deutlich mangelhaft) zählt. Das sah wohl auch erst die Werkstatt so. Sonst hätte man schon auf was schriftlichem bestanden.

Naja. Wenn ich stammkunde irgendwo bin, oder mindestens regelmaessig dort, dann wird auch nicht immer erst sofort schriftlich ein auftrag geschrieben. Obwohl ich das immer einfordere, zu meinem eigenen schutz um zu dokumentieren was ich beauftrage und was nicht.
Vermutlich hatte man auch eigentlich nicht vor dir das zu berechnen, weil man (grundsaetzlich ja nicht zu unrecht) davon ausging, das du die dem gutachten folgende reperatur auch dort beauftragen wuerdest. Wie bei einem KVA, der ja auch nicht gesondert berechnet wird, sondern bei reperaturauftrag folgend kostenlos ist. Die folgende eskalation konnte ja keiner vorhersehen.
Ob die sache jetzt genau so war, ist spekulation. Es erscheint mir aber moeglich aufgrund dem was du schreibst.

Aber ich wuerde wirklich erstmal abwarten ob man dir ne rechnung stellt.

Haarmann
2018-01-12, 10:19:48
downforze

Ergo hat der ev nen Chef - oder die Kette ne Beschwerdeabteilung. Das würde ich mich gleich mal nachsehen.

In der Schweiz wärs einfach - Man bezahlt nur das, was man in Auftrag gab - und den hat er besser schriftlich. Zudem auch nur das, was er ausgeführt hat...

Ergo er hat nichts ausgeführt und kriegt dieses nichts auch bezahlt ;).

Ich gab auch mal nen Auftrag und er tat alles - ausser das. Ich weigerte mich nen cent zu bezahlen und kriegte keine Probleme.

downforze
2018-01-26, 13:56:48
Bis jetzt immer noch keine Rechnung. Hat wohl doch eingesehen, daß es schwierig ist nicht besprochene Auftragsbedingungen nachzuweisen.
Mein Auto waschen kann ich dort aber erst nach 17 Uhr, wenn die Buchte Feierabend hat. Naja who cares.