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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Falsches Ticket bei der Rheinbahn gehabt


WhiteVelvet
2018-01-15, 08:41:30
Moin zusammen,

ich ärgere mich gerade über mich selbst und über die Rheinbahn in Düsseldorf. Was war passiert? Ich bin als eingefleischtes Landei vor 3 Wochen zum ersten Mal mit der Straßenbahn in Düsseldorf gefahren. Habe mir allerdings aus Versehen das falsche Ticket gekauft, weil die Zielstation eine Station außerhalb der Gültigekeit lag. Statt Erwachsen A hätte ich Erwachsen B nehmen müssen. Das fiel dann einem Kontrolleur auf und der hat mir gesagt, ich solle am nächsten Tag bei der Hotline anrufen, wo dann über meinen Fall entschieden werden würde.

Gesagt getan, am nächsten Tag habe ich mich am Telefon entschuldigt und der Mitarbeiter meinte, dass ich nur 30 Euro bezahlen bezahlen solle, weil ich ja nicht aus Düsseldorf komme. Das habe ich dann auch sofort bezahlt.

Dann kam letzten Samstag ein Mahnbescheid von der Rheinbahn, dass ich doch noch die restlichen 30 EUR plus Mahngebühr plus Portokosten zahlen soll :confused: Was soll denn sowas?

Klar, ich habe Mist gebaut, das tut mir auch Leid, aber die Rheinbahn kann doch nicht erst ein Kulanzangebot machen und dann plötzlich wieder zurückziehen plus Mahngebühren... fühle mich irgendwie verarscht... ich rufe da heute nochmal an und lasse mir das mal erklären... falls die nichts mehr von dem Kulanzangebot wissen wollen (hab ja nichts schriftliches), was kann da machen? Haben die eine Beschwerdestelle?

sun-man
2018-01-15, 08:50:42
Wäre es nicht einfacher, statt diesem Rage, DORT anzurufen? Was erwartest Du jetzt von hier? Dort anzurufen und zu sagen "Die aus dem 3DCenter haben aber gesagt...." bringt Dir ja nu nüscht.

WhiteVelvet
2018-01-15, 08:58:49
Tu ich ja später noch, sobald die Hotline Mitarbeiter ihre Arbeit um 12 Uhr aufnehmen ;) Ich wollte es mir nur mal von der Seele reden und vielleicht hat der ein oder andere ja ähnliche Erfahrungen gemacht :) Rage ist etwas übertrieben, ich sitze hier keineswegs mit schweißgebadeten Händen, roten geplatzten Adern in den Augen oder ausgerissenen Haaren zwischen den Tasten der Tastatur ;)

GSXR-1000
2018-01-15, 09:20:17
Tu ich ja später noch, sobald die Hotline Mitarbeiter ihre Arbeit um 12 Uhr aufnehmen ;) Ich wollte es mir nur mal von der Seele reden und vielleicht hat der ein oder andere ja ähnliche Erfahrungen gemacht :) Rage ist etwas übertrieben, ich sitze hier keineswegs mit schweißgebadeten Händen, roten geplatzten Adern in den Augen oder ausgerissenen Haaren zwischen den Tasten der Tastatur ;)
Das die rheinbahn erst ab 12 anfangen wuerde, ist mir neu.
Die rheinbahn ist diesbezueglich genauso gut oder schlecht wie andere verkehrsverbuende. Egal ob VRR oder Rhein Sieg.
Klar gibts eine beschwerdestelle. Nur bringen wirds dir definitiv nix.
Die rheinbahn hat nunmal.das recht das erhoehte befoerderungsentgelt von 60 eur zu erheben und tut das in deinem falle.
Das "kulanzangebot" hast du nicht schriftlich von einer "zur kulanz berechtigten stelle". Das ist naemlich ein grundproblem solcher verbuende. Da fuehren call center agents gespraeche mit dir, stellen kulanz in aussicht und geben das auch in der elektronischen fallakte als vorschlag ein, der meist, aber nicht immer vom bearbeitenden sachbearbeiter angenommen wird. Problem: der mit dem du sprichst hat keine entscheidungskompetenz.
Nicht schoen, aber da wird auch deine beschwerde nix helfen ausser vielleicht ne ruege an den menschen der dir helfen wollte aber die berechtigung nicht besass. Hilft dir aber gar nix.

Argo Zero
2018-01-15, 09:21:12
Kenne deine Situation :D
Ich fahre vllt 1x im Jahr mit den Öffebtlichen und ohne App, die mir das richtige Ticket kauft, würde das dauernd in die Hose gehen ;)

Haarmann
2018-01-15, 09:54:48
WhiteVelvet

https://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%B6rderungserschleichung

Ich sehe in Deinem Fall keinen Vorsatz -> ich hätte einzig den Zuschlag von A auf B bezahlt.

Shaft
2018-01-15, 10:12:08
WhiteVelvet

https://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%B6rderungserschleichung

Ich sehe in Deinem Fall keinen Vorsatz -> ich hätte einzig den Zuschlag von A auf B bezahlt.


Sehe ich auch so, Verhalten des Kontrolleurs stößt bei mir auf Unverständnis.

Bin seit kurzen beruflich bedingt in Regensburg, die zahlreichen Tarifzonen allein für das Stadtgebiet sind schon verwirrend für Ortsfremde auf den ersten Blick.

Grundkurs
2018-01-15, 10:35:58
bla
Es klingt eher so als ob die Rheinbahn noch davon ausgeht, dass du überhaupt nichts gezahlt hast, sprich ein Abrechnungsfehler. Du solltest sie auf deine getätigte Zahlung hinweisen und damit sollte sich das erledigen.

Ich bin einmal mit einem IC gefahren. Vor Fahrtantritt hatte ich den Schaffner am Gleis gefragt ob ich im Zug das Ticket lösen könnte (keine Zeit mehr es am Automaten/Schalter zu kaufen). Im Zug stellte sich dann raus, dass man nur mit Kreditkarte zahlen konnte. Ich hab dann ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" kassiert (= wurde wie ein Schwarzfahrer behandelt). Auf eine Beschwerde hin wurde mir gestattet, den normalen Fahrpreis statt das erhöhte Beförderungsentgelt nach zu zahlen. Gesagt getan. Einen Monat später kriege ich einen Mahnbescheid, dass ich das erhöhte Beförderungsentgelt nicht bezahlt hätte. Da hat sich dann auch rausgestellt, dass sie meine Zahlung aufgrund eines internen Fehlers falsch verbucht hatten. Mit der Feststellung hatte sich das Problem dann auch erledigt.

GSXR-1000
2018-01-15, 13:21:51
WhiteVelvet

https://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%B6rderungserschleichung

Ich sehe in Deinem Fall keinen Vorsatz -> ich hätte einzig den Zuschlag von A auf B bezahlt.
Das ist natürlich quatsch.
Fakt ist, hat er eine Karte mit Preisstufe A gezogen und ist dann in Preisstufe B unterwegs hat er für diese Fahrt keinen gültigen Fahrschein. Punkt. Ob Absicht, Nachlässigkeit oder Versehen spielt in diesem Falle keine Rolle, für diesen Sachverhalt ist dieses Erhöhte Beförderungsentgelt definiert. Du könntest dich gerne auf den Kopf stellen, aber auch du liebster Haarmann würdest damit keinesfalls durchkommen.
Es ist in diesem Falle auch egal ob du noch einen Fahrschein vom Vortag hast oder einen Fahrschein aus einer anderen Preisstufe: Fakt ist für die betroffene Fahrstufe hast du keinen und damit ist es schlicht: Fahren ohne gültigen Fahrschein. Mit den dafür definierten Folgen.

WhiteVelvet
2018-01-16, 13:52:05
So schnell löst sich dann wieder alles in Wohlgefallen auf... gerade endlich jemanden erreicht. Der Kollege hat den Fehler sofort gesehen und für erledigt erklärt... dann werde ich vielleicht doch nochmal mit der Rheinbahn fahren ;)