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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Autobahn: Rechts überholt und dann angezeigt


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Florida Man
2018-01-24, 14:47:46
Das ist jetzt wirklich eine merkwürdige Geschichte und mich würde mal interessieren, wie ihr damit umgehen würdet.

Bin vor einigen Wochen durch ein Autobahnkreuz gefahren. 80 km/h sind erlaubt, 90 bin ich gefahren (Tempomat, Tachwowert). Ich fuhr auf der rechten Spur, aber es kam dann eine Einfädelungsspur hinzu, eine andere Autobahn mündet hier ins Kreuz. Die rechte Spur wurde so zur mittleren Spur. Ich konnte nicht nach rechts wechseln, weil hier eine durchgezogene Linie war.

Auf der rechten Spur näherte sich ein anderes Auto, ich konnte das im Seitenspiegel sehen. Es war aber noch ca. 100 Meter weit weg. Ich wusste, dass die Linie nicht mehr lange durchgezogen ist, setzte den Blinker, guckte noch mal zur Linie und zog dann rechts rüber. Habe dann im Spiegel gesehen, dass der andere Wagen Gas gegeben hat und rechts an mir vorbei wollte. Der war also fast direkt neben mir.

Spurchwechsel abgebrochen, Schlenker nach links, der anere ließ sich ein paar Meter zurückfallen. Ich bin dann endlich nach rechts rübergezogen und habe den Tempomat auf 130 km/h gestellt (mit dem Ende der durchgezogenen Linie endet auch Tempo 80 und 120 ist erlaubt).

Der andere Wagen überholt emich dann links, blieb kurz auf meiner Höhe und die Beifahrerin zeigte mir den Mittelfinger. Dann setzzten die sich vor mich, haben mich ausgebremst. Ich habe die dann wieder überholt und nach 30 Sekunden waren die wieder vor mir ... ich war richtig glücklich, als die endlich aus meinem Sichtfeld waren.

So. Und jetzt haben die mich wegen "Verkehrsgefährdung" angezeigt :confused:

Was würdet ihr da jetzt tun? Aussagen? Ja? Nein? Was? Anwalt?

Plutos
2018-01-24, 15:07:57
Abgesehen von der Lächerlichkeit der Anzeige ist auf Einfädelspuren doch Rechtsüberholen erlaubt?
Ich würde die Dinge erstmal auf mich zukommen lassen.

Florida Man
2018-01-24, 15:10:17
Das ist keine Auffahrt und auch keine Einfädelungsspur. Da kommen einfach zwei Autobahnen zusammen. Aus 2+1 werden 3 Spuren. Warum sollte da rechts überholen erlaubt sein?

[dzp]Viper
2018-01-24, 15:32:53
Wenn zwei Autobahnen zusammengeführt werden sind diese am Anfang meist mit einer Trennlinie voneinander getrennt und dann kommt die gestrichelte Linie. Hier nun das wichtige:

- ist die gestrichelte Linie dicker als normal ist rechts überholen noch erlaubt (ähnlich einer Autobahnauffahrt)
- ist die gestrichelte Linie nicht dicker sondern ganz normal, dass gilt rechts Überholverbot

Wenn du eine Rechtsschutz hast, dann würde ich in dem Fall in Anspruch nehmen bzw. wenigstens einmal mit dem Anwalt reden wie er die Situation sieht

P.S. Warst du alleine im Auto oder hast du einen Zeugen? Wenn du alleine warst, steht es 2 gegen einen. Dann ist das immer ungünstig.

Insgesamt haben die anderen aber mehr strafbare Handlungen gemacht

1. Mittelfinger (kostet Geld..)
2. Ausbremsen (massive Gefährdung des Verkehrs und des anderen Verkehrsteilnehmers)

Selbst wenn du einen Fehler gemacht hast, rechtfertigt das noch lange nicht das Verhalten der anderen Personen im anderen Fahrzeug.

Florida Man
2018-01-24, 15:41:17
Da ist nichts gestrichelt und auch nichts dick. Es gibt eine ganz normale durchgezogene Linie. Ich bin immer davon ausgegangen, dass hier nicht rechts überholt werden darf.

Kreuz Hamburg Ost, A24 in A1 Richtung Norden.

https://abload.de/img/kreuzost1ts8b.png

Marodeur
2018-01-24, 15:43:12
Vermutlich meinen die sie können auf dicke Hose machen weil sie zu zweit waren.

[dzp]Viper
2018-01-24, 15:47:13
Mh gute Frage bei der Konstellation.
Ich würde sagen da darf man noch rechts überholen. Da die beiden Autobahnen noch nicht 100% zusammengeführt sind (Trennlinie).
Aber meine Hand würde ich dafür nicht ins Feuer halten. Das ist wirklich eine Frage für einen Anwalt für Verkehrsrecht

Korfox
2018-01-24, 15:47:34
Ich würde mir hier eine Rechtsberatung suchen. Da führt, glaube ich nichts dran vorbei.

Meine Interpretation als Nicht-Jurist:

- Du fährst bei erlaubtem Tempo 80 und kannst erstmal in gutem Glauben fahren, dass da niemand schneller, als die erlaubten 80 fährt
- Der "Gegner" hat entweder die dicke Linie -> darf rechts an dir vorbei, oder nicht -> darf nicht an dir vorbei - im ersten Fall greift mindestens §1 StVo und er darf nicht auf seine Vorfahrt beharren (hat er auch nicht, sonst hätte es geknallt).
- Du hast als Spurwechsler erhöhte Sorgfaltspflicht, die du offensichtlich vernachlässigt hast (du gibst ja zu, ihm [fast] vor die Kiste gekommen zu sein)
- Mittelfinger (dürfte eher zivilrechtlich interessant sein)
- Versuchter Überholvorgang rechts (ggf.)
- Verkehrsgefährdung durch Ausbremsen
- Geschwindigkeitsübertretung in offensichtlich nicht unerheblichem Maße, sonst hätte er nicht rechts überholen können

Die Zeugin ist eigentlich erstmal nicht zwingend wichtig, da Mit-Insassen eher nicht gerne als relevante Zeugen hergenommen werden, da sie eben nicht wertfrei sind. Interessanter wäre es, wenn jemand den Vorfall als unbeteiligter beobachtet hätte und verfügbar wäre.

Wie gesagt: Anwalt und bei der Wahrheit bleiben. Wenn du durchaus bereit bist, dein eigenes Fehlverhalten zuzugeben, dürfte das deine Glaubwürdigkeit auch obendrein steigern, je nachdem, was der andere erzählt. Erzählt der andere die Wahrheit reißt er sich eh selbst rein (wie du dich natürlich auch reinreißen wirst und 25€ Verwarnentgelt so oder so kommen können). Erzählt er Lügen muss er ja behaupten, völlig ohne Fehl und Tadel zu sein, was dann wieder eher unglaubwürdig erscheint.
Im Endeffekt geht es eh nur darum, dem Gegenüber noch ein maximales Echo zu verpassen, da du mit einer Strafe rechnen musst. Die zivilrechtliche Sache könnte man ggf. hintan hängen, wenn der strafrechtliche Teil geklärt ist, das wird dir aber auch der Anwalt sagen.

Erstgespräche sind erstmal nicht sehr teuer, falls keine Rechtschutz vorhanden, oder du deine Rechtschutz nicht hierfür verbrennen willst.

[dzp]Viper
2018-01-24, 15:48:59
Korfox :up:

Florida Man
2018-01-24, 15:52:26
Stichwort eigenes Fehlverhalten: Welöche Möglichkeiten hatte ich denn?

Rechts überholen lassen - verboten
Geschlossene Linie überfahren - verboten
Tempo weiter steigern - verboten

Mal ohne Witz, was soll man da machen? Einen Tod muss man doch sterben. Und dann rennt der andere zur Pol ... :usad:

Korfox
2018-01-24, 15:54:07
Rechts überholen lassen ist nicht verboten. Rechts überholen ist verboten.
Dein Fehlverhalten war einfach, dass du den Verkehr nicht richtig eingeschätzt bzw. übersehen hast. Du hast also die erhöhte Sorgfaltspflicht als Spurwechsler vernachlässigt.

Das ist nicht böse gemeint, so wird es halt interpretiert werden.

#44
2018-01-24, 15:54:50
Rechts überholen lassen - verboten
Ich würde behaupten wollen, dass das nicht so ist. Du bist nicht für andere verantwortlich.

Korfox
2018-01-24, 15:56:00
Und mal ernsthaft: Mit 25€ für die verletzte Sorgfaltspflicht mit Gefährdung, ohne Schaden (wegen mir auch 50€ + Punkt) ist es doch allemal Wert, dass der andere den Hasen gesalzen bekommt. Zumal das wahrscheinlich in jedem Fall die Strafe ist, die dir auf jeden Fall blüht. Als Minimum, wenn du dich wehrst und "gewinnst".

stav0815
2018-01-24, 15:58:18
Du hast bestimmt einen Schrieb bekommen, dass gegen dich ermittelt wird.
Ich denke, selbst wenn du die Aussage verweigerst, wird das Verfahren einfach eingestellt werden.

Aber vermutlich wird eine Rechtsberatung da der richtige Weg sein.

maximum
2018-01-24, 15:59:33
Und deren Ausbremsen ist keine Verkehrsgefährdung? :freak: Ist doch lächerlich die Anzeige.

Florida Man
2018-01-24, 16:00:13
Ich würde behaupten wollen, dass das nicht so ist. Du bist nicht für andere verantwortlich.
Mir hat man mal erzählt, dass beide Fahrer bestraft werden. Keine AHnung, ob das wirklich stimmt.
Und deren Ausbremsen ist keine Verkehrsgefährdung? :freak: Ist doch lächerlich die Anzeige.
Ca. 120 bei erlaubten 80 und dann aufs Gast gestiegen, als ich den Blinker gesetzt habe - um noch schnell rechts vorbei zu kommen. Der andere Fahrer war ein Megapenner und ich habe eine Sekunde zu spät in den Spiegel geguckt. Wobei ich glaube, dass ich das sogar tat, der aber in meinem toten Winkel war.

#44
2018-01-24, 16:01:34
Mir hat man mal erzählt, dass beide Fahrer bestraft werden. Keine AHnung, ob das wirklich stimmt.
Wenn, wg. Missachtung des Rechtsfahrgebots. Das trifft in deinem Fall lt. Beschreibung nicht zu.

-Scud-
2018-01-24, 16:01:36
Und deren Ausbremsen ist keine Verkehrsgefährdung? :freak: Ist doch lächerlich die Anzeige.

Inkl. Mittelfinger. Zeugt vom hohen geistigen Niveau des Klägers.
Ist ja wie bei Russian Dashcam hier. :freak:

Marodeur
2018-01-24, 16:02:44
Mir hat man mal erzählt, dass beide Fahrer bestraft werden. Keine AHnung, ob das wirklich stimmt.


Mag das Thema Rechtsfahrgebot sein. Aber da du ja noch durchgezogene Linie hattest war von deiner Seite bis zum rüberziehen ja alles korrekt. Ob die dann an dir vorbei wären oder nicht wär rein deren Problem gewesen. Du fährst weiter bis die durchgezogene Linie aufhört und erst danach gehts ans sortieren.

Korfox
2018-01-24, 16:04:57
Mir hat man mal erzählt, dass beide Fahrer bestraft werden. Keine AHnung, ob das wirklich stimmt.

Ca. 120 bei erlaubten 80 und dann aufs Gast gestiegen, als ich den Blinker gesetzt habe - um noch schnell rechts vorbei zu kommen. Der andere Fahrer war ein Megapenner und ich habe eine Sekunde zu spät in den Spiegel geguckt. Wobei ich glaube, dass ich das sogar tat, der aber in meinem toten Winkel war.
Zum Ersten: Da wurde dir Blödsinn erzählt. Wenn es von oberer Stelle so interpretiert wird, dass du das Rechts-Überholen aktiv durch dein Manöver verhindern wolltest, dann ist das Nötigung. Du kannst nichts für das Fehlverhalten anderer und musst dafür auch nicht gerade stehen. Im Gegenteil ist Verkehrserziehung, wie gesagt, Nötigung.

Zum Zweiten: Schulterblick... lernt man in der Fahrschule. Bzw. ich selbst hätte mich beim Blick in den Spiegel gewundert, wo das Fahrzeug hin ist, das ich im Hirn abgelegt hatte... Aber das trägt hier ja auch nichts bei.

Rush
2018-01-24, 16:07:46
Anwalt - falls Rechtsschutz - und Gegenanzeige wegen Nötigung/Beleidigung.

Wäre es mir allemal wert.

Korfox
2018-01-24, 16:16:58
Wir sind meines Erachtens für dich übrigens hier:
101112 Sie gefährdeten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrs*teilnehmer. 30
oder hier:
101106 Sie behinderten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrs*teilnehmer mehr als nach den Umständen unvermeidbar. 20
https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/1-stvo/

Ich denke ja nicht, dass die Vorsatz nachgewiesen werden kann.

Screemer
2018-01-24, 16:21:10
bei der konstellation ist ein überholen auf der rechten spur definitiv unzulässig. die haben sich langsam in den von rechtskommenden verkehr einzugliedern. die dürften rechts nicht mal nen lkw überholen der von der linken der beiden zusammenfließenden autobahnen kommt. das dir vorsatz beim "ausbremsen" (so wie es der andere verkehrsteilnehmer sieht) nachgewiesen werden kann ist mehr als fragelich. ich würd mir da keinen kopf machen.

5tyle
2018-01-24, 16:53:16
Die Zeugin ist eigentlich erstmal nicht zwingend wichtig, da Mit-Insassen eher nicht gerne als relevante Zeugen hergenommen werden, da sie eben nicht wertfrei sind. Interessanter wäre es, wenn jemand den Vorfall als unbeteiligter beobachtet hätte und verfügbar wäre.

Das habe ich in meinem Bekanntenkreis eher anders erlebt. War ein Streifunfall beim Überholen auf der Bundesstraße, Bekannter war alleine im Auto unterwegs, und der Verursacher zusammen mit Freundin im Auto. Die hat dann gegen ihn ausgesagt, obwohl er nicht für den Unfall verantwortlich war sondern bei konstantem Tempo gar nicht bewegt hat. Er wollte die Polizei rufen, aber die sind dann mit dem demolierten Auto in eine Werkstatt in der Nähe gefahren und haben den Schaden gleich reparieren lassen. Er musste dann für einen Großteil des Schadens aufkommen.
Habe schon in anderen Situationen davon gehört, dass zwei Zeugen die sogar miteinander befreundet waren ausreichend gewesen sind um eine Schuld zu beweisen, wo jemand in einem mir bekannten Fall aber gar nichts getan hat. Wurde dann zu Unrecht mit einer Geldstrafe belegt. Und ein anderer Fall, wo die Polizei eine Straftat falsch aufgenommen hat, das ging dann aber zum Glück am Ende gut aus.
Oftmals lohnt es dann nicht hohe Anwaltskosten zu tragen oder einen Gutachter zu bestellen, aber auch wenn man einen guten Rechtsschutz hat, scheint es in manchen Fällen wegen der Rechts- bzw. Beweislage problematisch zu sein.
Vielleicht ist das irgendwie ein Problem in unserem Rechtssystem oder aber das waren nur Einzelfälle. Glaube dass das Problem ist, dass man sonst rein gar nichts beweisen könnte und alle Anzeigen ins Leere laufen würden. Man könnte auch nicht nachweisen, wenn jemand eine eidesstattliche Falschaussage macht.
Aber keine Ahnung wie das im konkreten Fall aussieht und wie da die übliche Vorgehensweise ist. Vielleicht ist ja so eine Aussage in einem minder schweren Fall ohne Schaden etc. nicht von Bedeutung und solche Anzeigen gibt es bestimmt jeden Tag. Von daher könnte zumindest ich mir vorstellen, dass das so in etwa auf einer Stufe mit einer Anzeige wegen Beleidigung steht, also relativ geringfügig was dann nicht weiter verfolgt wird, weil kein öffentliches Interesse an so einer Art Strafverfolgung besteht.

Gent Leman
2018-01-24, 17:52:31
Er hat doch die Situation durch zu hohe Geschwindigkeit verursacht. Kenne keine BAB-Zusammenführung bei der die Einfädler schneller fahren dürfen, als die auf der Hauptbahn. Oder hat der behauptet du seist nur 60 gefahren und er war gezwungen rechts zu überholen? Bei gleicher Geschwindigkeit hättet ihr schon zu Beginn der Spuren nebeneinander/nur leicht versetzt fahren müssen. Oder er war eben zu schnell unterwegs und hat deshalb eine gefährliche Situation provoziert. Such dir zur Not jemanden, der bei dir mitgefahren ist und deine Version bestätigt..:biggrin:

Lawmachine79
2018-01-24, 18:02:30
Steht in dem Schrieb nicht drin, wegen welcher Ordnungswidrigkeit/Straftat ermittelt wird?

schokofan
2018-01-24, 19:48:03
So. Und jetzt haben die mich wegen "Verkehrsgefährdung" angezeigt :confused:



Ich würde mal ganz stark auf https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html tippen. Das und Nötigung beschäftigen vermutlich Heerscharen von Anwälten für Verkehrsrecht, Richter und Staatsanwälte. Ich würde übrigens auch einen eben solchen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen, wenn es ganz dumm läuft ist plötzlich der Führerschein für eine Weile weg und man steht mit lauter Posts die einem erklären dass alles gut ist dumm da. Ist zwar etwas ärgerlich wenn das dann eingestellt wird, aber man kann sein Geld auch sinnloser verbrennen.

Joe
2018-01-24, 20:05:15
Rechts überholen lassen - verboten

Ja für Ihn, aber nicht für Dich.
Lass Ihn doch wenn er meint. Zwingt Ihn ja keiner dazu.
Ich bleib bei so was knallhart +10 über Tempolimit auf der Mittleren Sitzen, bis mir die Lücke rechts groß genug ist und mich anlacht. Wenn dann jemand meint er muss rechts überholen oder sonst wie dicke Hose machen, lass ich Ihn einfach. Der ist vor mir viel besser aufgeräumt als neben oder hinter mir.

GSXR-1000
2018-01-24, 21:48:41
Steht in dem Schrieb nicht drin, wegen welcher Ordnungswidrigkeit/Straftat ermittelt wird?
Steht in aller Regel bei solchen ersten Schreiben nicht drin.

GSXR-1000
2018-01-24, 21:51:23
Ja für Ihn, aber nicht für Dich.
Lass Ihn doch wenn er meint. Zwingt Ihn ja keiner dazu.
Ich bleib bei so was knallhart +10 über Tempolimit auf der Mittleren Sitzen, bis mir die Lücke rechts groß genug ist und mich anlacht. Wenn dann jemand meint er muss rechts überholen oder sonst wie dicke Hose machen, lass ich Ihn einfach. Der ist vor mir viel besser aufgeräumt als neben oder hinter mir.
Das rechtsfahrgebot gilt generell. Vollkommen unabhaengig von der Frage wie deine momentane geschwindigkeit in relation zur moeglicherweise vorgegeben Geschwindigkeitsbegrenzung ist.
Auch auf der Autobahn gilt das rechtsfahrgebot immer, ausnahme ist ein ueberholvorgang.

Maorga
2018-01-24, 21:59:19
Ob rechts überholen erlaubt oder nicht erlaubt ist hängt von der Geschwindigkeit ab. Aber so wie ich das sehe, hat er gesehen ahh rechts da ist was, schon bei der druchgezogenen Linie geblinkt und den anderen absichtlich ausgebremst. Die Tempomat 90 km/h sind vielleicht nur 83 km/h in real und der andere fuhr vielleicht lauf Tacho auch 90 km/h und real 88 km/h. Für den rechts isses so als ob du ihn absichtlich ausbremst, obwohl es gar keinen Grund dafür gibt. Und ja er darf bei diesen Geschwindigkeiten auf der Autobahn rechts überholen, schließlich seit ihr beide nach Vorschrift 80 gefahren oder will da jemand was anderes behaubten, klingt komisch ist aber so.
Würde sagen für den Mittelfinger bekommst du 1500 € und die Nötigung kostet dich 300 €. Da die aber zu zweit waren, zahlst am Ende nur du. Sehr gut. Oder das Verfahren wird eingestellt, geht ja um nix.

Das rechtsfahrgebot gilt generell. Vollkommen unabhaengig von der Frage wie deine momentane geschwindigkeit in relation zur moeglicherweise vorgegeben Geschwindigkeitsbegrenzung ist.
Auch auf der Autobahn gilt das rechtsfahrgebot immer, ausnahme ist ein ueberholvorgang.

Mittelspur ist aber die "rechte" spur. Nur die Linke Spur ist als Überholspur deklariert, der mittlere Fahrstreifen ist wie der rechte Fahrstreifen. Es ist zwar unschön, dass manche die Mittelspur nicht verlassen können. Oftmals zu unsicher beim Autofahren, die sind froh, wenn Sie wieder runter sind. Aber Mittelspurfahrer machen nichts falsch, auch wenn rechts davon ganz ganz ganz viel Platz ist. Du hast die Möglichkeit ihn links zu überholen.

Major J
2018-01-24, 22:23:36
Auch mit Gegenanzeige wäre ich erstmal vorsichtig. Kann auch als Racheakt ausgelegt werden und dann ist egal, was du zu sagen hast.

-> Ab zum Anwalt und gegenüber allen anderen (auch Polizei) auf jeden Fall Schweigen als Beschuldigter. Auch wenn du dich im Recht fühlst und das schwer ist, sich nicht rechtfertigen zu wollen, weil man vielleicht meint es wird besser und die werden das schon verstehen.
Dem Anwalt alles so erzählen, wie es sich zugetragen hat und ihn die Sache bewerten lassen. Nur weil du wegen xyz angezeigt wurdest oder in Sache abc ermittelt wird, bist zu zunächst nur beschuldigt, nicht verurteilt. Das heißt nur erstmal Mund zu und deinen Anwalt reden lassen ;)

PS: Das ist keine Rechtsberatung. Lediglich eine Leihenmeinung.

Philipus II
2018-01-24, 22:43:14
Die Rechtsfragen sind hier gar nicht so relevant. Jede Seite kann behaupten, was sie will, wenn nicht gerade zufälligerweise neutrale Zeugen auftauchen. Die eigene Glaubwürdigkeit vor Gericht wird über den Ausgang entscheiden. Es geht doch nicht um Recht zu haben, sondern um Recht zu bekommen.

Falls du für Verkehrsstrafrecht versichert bist nutze die Möglichkeit zur professionellen Beratung durch einen Anwalt. Dieser kann dir bei der exakten Formulierung am besten Helfen. Die Kunst ist, einzuräumen, dass es eine seltsame Situation gab, aber keinen Fehler einzugestehen. Wahrscheinlich empfiehlt es sich auch, die Beleidigung anzuzeigen, auch wenn das Strafverfahren nicht zum Erfolg führen wird. Du hast das bisher ja nur nicht getan, weil du das Kennzeichen nicht wusstest...

Monkey
2018-01-24, 22:47:27
Aussage verweigern und gut ist. Kommt irgendein Hans zur Polizei und zeigt dich wegen Verkehrsgefährdung an...was soll das für Substanz haben.

Wenn dann noch was kommen sollte kannst du immernoch zum Anwalt gehen. Aber ich würde drauf wetten dass das eingestellt wird.

Mosher
2018-01-24, 23:55:43
Viper;11612923']

P.S. Warst du alleine im Auto oder hast du einen Zeugen? Wenn du alleine warst, steht es 2 gegen einen. Dann ist das immer ungünstig.
Nein, nein, nein, nein, einfach nein.
Aussagen von Ehepartnern in solchen Situationen sind zB wertlos im Sinne von 2vs1

Und nicht nur Ehepartner, auch anderweitig verbandelte Fahrzeuginsassen werden bezüglich ihrer Aussagen als befangen behandelt.
Quelle: Anwalt im Verkehrsrecht mit >10.000 Fällen

Philipus II
2018-01-25, 00:11:43
Die Hürde fürs Strafrecht liegt im Allgemeinen deutlich höher als fürs Zivilrecht. In letzterem reicht überwiegende Wahrscheinlichkeit aus, wenn es keine weitere sinnvolle Methode für die Wahrheitsfindung gibt. Theoretisch könnte ein Urteil auf Basis von 51% ergehen. Ein Strafverfahren hingegen muss bei verbleibenden Zweifeln eingestellt werden.

GSXR-1000
2018-01-25, 00:46:33
Mittelspur ist aber die "rechte" spur. Nur die Linke Spur ist als Überholspur deklariert, der mittlere Fahrstreifen ist wie der rechte Fahrstreifen. Es ist zwar unschön, dass manche die Mittelspur nicht verlassen können. Oftmals zu unsicher beim Autofahren, die sind froh, wenn Sie wieder runter sind. Aber Mittelspurfahrer machen nichts falsch, auch wenn rechts davon ganz ganz ganz viel Platz ist. Du hast die Möglichkeit ihn links zu überholen.
Falsch. Die StVO ist in diesem Falle recht eindeutig. Auch bei drei spuren gilt rechtsfahrgebot. Nur wird hier der verstoss nicht so schnell als solcher gewertet wenn man auf der mittleren Spur faehrt.
Nach Paragraph 7 Abs. 3c StVO darf die mittlere Spur durchgängig befahren werden, wenn “hin und wieder” rechts ein Fahrzeug fährt. Bedeutet: Es gilt grundsaetzlich weiterhin rechtsfahrgebot. Was genau dann "hin und wieder" bedeutet entscheidet dann relativ willkuerlich die beauftragte Behörde.

GSXR-1000
2018-01-25, 00:49:21
Nein, nein, nein, nein, einfach nein.
Aussagen von Ehepartnern in solchen Situationen sind zB wertlos im Sinne von 2vs1

Und nicht nur Ehepartner, auch anderweitig verbandelte Fahrzeuginsassen werden bezüglich ihrer Aussagen als befangen behandelt.
Quelle: Anwalt im Verkehrsrecht mit >10.000 Fällen
Cool. Wieviel Dienstjahre hat der Mann? 50+?
Was manche hier immer fuer Dinge raushauen weil es sich so geil anhoert...

x-force
2018-01-25, 01:07:33
das ist aber nunmal leider so, denn ich habe selbst einen drei gegen zwei prozess nur gewonnen, weil die gegenpartei sich in extrem dümmlichen widerstprüchen verfangen hat.

in einem engen verhältnis standen wir drei und die anderen beiden zu gleichem maße. trotzdem gibt es bei uns blindschleichen in kutte, die dir dann erstmal 50/50 vor die füße werfen, weils ja bequemer für sie ist, als ihren job zu machen.

Haarmann
2018-01-25, 06:57:04
FOGBANK

Ich würde als Erstes, wenn mal wieder dort bist, die Höchstgeschwindigkeit der einmündenden Fahrbahn feststellen. Ausser Du kennst diese schon - könnte ja mehr denn 80 sein.
Das kann vorkommen und ist zwar doof, aber Tatsache. Und das geschieht in der Schweiz zB genau an einer solchen Stelle - die Einmündung kriegt 120 gezeigt, aber die Bahn selbst hat noch 100.

Auf dem Bild sehe ich ne gezogene Linie mit ner Offenen kombiniert. Das hiesse ja, der Andere darf rüber - Du nicht. War dort eine derartige Linie?
Ich frage weil ich 4 Streifen statt 3 sehe.

Wann genau hast Du geblinkt.

Und ich würde durchaus schonmal die Klage erwiedern mit dem Ausbremsen und dem Mittelfinger - Gegenklage also.

Korfox
2018-01-25, 07:10:01
50/50 ist hier im Fall völlig uninteressant, da es um Strafrecht geht und niemand zu Schaden kam?

Mosher
2018-01-25, 07:46:01
Cool. Wieviel Dienstjahre hat der Mann? 50+?
Was manche hier immer fuer Dinge raushauen weil es sich so geil anhoert...


Ergänze: "Zugriff auf"
Denke dir dazu: "Ein Anwalt kommt selten allein, man findet sie meist in Kanzleien"

Sonst noch was?

Gent Leman
2018-01-25, 08:18:11
FOGBANK

Auf dem Bild sehe ich ne gezogene Linie mit ner Offenen kombiniert. Das hiesse ja, der Andere darf rüber - Du nicht. War dort eine derartige Linie?
Ich frage weil ich 4 Streifen statt 3 sehe.



Das stimmt allerdings. Wenn da eine Doppelstrichlinie war (deine Seite zu, seine Seite gestrichelt), dann darf er dich, nach meinem Verständnis, nicht rechts überholen, weil aus seiner Position keine durchgehend getrennten Fahrbahnen existieren. Als Beschleunigungsstreifen zählt seine Spur auch nicht, da sie als normale Fahrbahn weiter geführt wird.

Kundschafter
2018-01-25, 08:28:28
Bei der Menge an Experten hier spare ich mir echt jeden Kommentar. :biggrin:

Aber trotzdem an den TE: nimm dir einen Anwalt.

Korfox
2018-01-25, 08:43:48
Bei der Menge an Experten hier spare ich mir echt jeden Kommentar. :biggrin:

Aber trotzdem an den TE: nimm dir einen Anwalt.
Wenn du bei mir eine Aussage zu korrigieren hast, so nimm dir bitte die Zeit - gerne auch per PM. Ich lerne immer gerne dazu.

Tatwaffe
2018-01-25, 08:49:26
Ich würde da jede Aussage verweigern, erst wenn was mit Anklageschrift kommt geh zum Anwalt. Man kann sich bei der Polizei nur belasten, entlasten kann einen nur ein gericht

Gegenklage würde ich lassen, das bringt meist garnix, sondern man kommt noch Scheisse rueber.

Mach dir ein ausführliches Gedächtnisprotokoll , Kleidung, aussehen der Frau, auto, Hergang usw. Und warte ab, auch wenns juckt schon was zu unternehmen.

Wenn du Rechtsschutz hast geh direkt zum Anwalt, aber der wird normal raten die Anklageschrift abzuwarten( vom Gericht).

Kundschafter
2018-01-25, 08:58:36
@Korfox

Dein Post hatte ganz gute Substanz :)
Wenn ich Zeit habe...schreibe ich gern ne PN. Alles andere hier sprengt den Rahmen und der TE ist genau so schlau wie vorher.

Anwalt, keine Aussage bei der Polizei.
Man kann sich sonst sehr schnell um Kopf und Kragen reden. Wenn er einen Anwalt nimmt, könnte der auch gleich die "Gegenanzeige" formulieren.
Sollte der TE allein im Fahrzeug gewesen sein (habs vielleicht überlesen), sehe ich darin aber, ist nur meine Berufs-(und Gerichts)-erfahrung, keinen "Sinn".

Major J
2018-01-25, 09:14:49
@FOGBANK

Nur eine Frage zur Klarstellung in der hier geführten Diskussion.
Dur schriebst "Verkehrsgefährdung" im Eingangspost.
Ist damit "Gefährdung des Straßenverkehrs" gemeint, also eine Straftat nach §315c StGB oder nur um eine Ordnungswidrigkeit? Hast du da schon einen Paragraphen für uns, nach dem dir etwas vorgeworfen wird?

Bei 315c -> auf jeden Fall ab zum Anwalt! Das ist keine Kleinigkeit. Und gerade in dieser Sache: Keine Aussagen zur Polizei, egal was dir am Telefon oder persönlich dort versprochen wird. Die machen ihre Ermittlungsarbeit - und das sollen sie auch. Natürlich freut sich die Polizei über eine Aussage, denn dann hat er etwas womit er arbeiten kann. Das kann aber ganz schnell nach hinten losgehen. Bewertet wird nur vom Richter! Und wenn du schon vor dem landest, dann gibts keinen weg an einem Anwalt vorbei.

Wie immer: Dieser Post ist keine Rechtsberatung.

Argo Zero
2018-01-25, 09:18:12
@FOGBANK
Hast du nicht einen netten Freund, der mit dir im Auto saß?

Major J
2018-01-25, 09:21:48
@FOGBANK
Hast du nicht einen netten Freund, der mit dir im Auto saß?
Du schreibst es zwar nicht, aber es klingt für mich so, als ob er sich einen Freund suchen soll "der zufällig mit im Auto saß". Das würde ich an seiner Stelle unbedingt sein lassen ...

Wenn du es anders gemeint hast, habe ich nichts gesagt. ;)

Mortalvision
2018-01-25, 09:31:55
Was würdet ihr da jetzt tun? Aussagen? Ja? Nein? Was? Anwalt?

Ruhe bewahren, Gegenanzeige wegen Mittelfinger und Verkehrsbehinderung stellen. Fertig.

Vor allem: bei der Wahrheit bleiben.

Ash-Zayr
2018-01-25, 09:37:58
Es gilt hier keine Aussage zwei gegen einen. Im Verkehrsrecht zählt es nicht, wenn ich einen Unfall habe, und aus dem anderen Auto steigen 5 Kossovo-Albaner aus...die zählen alle nicht...immer eins gegen eins in solchen Dingen, weil eben per se angenommen wird, dass die Insassen eines Unfallteilnehmers nicht als objektive Zeugen taugen.

Zudem: gerade kürzlich gehört aus dem aktuellen Bußgeldkatalog. Mittelfinger kostet ein paar tausend Euro!! Zeige die an..

ash

Argo Zero
2018-01-25, 09:41:52
Ash, wenn zwei sagen „der hat den uns gezeigt“ und du bist alleine. Wie wird das wohl ausgehen? Rechtssystem heißt nicht, dass es auch gerecht zugehen muss.

Du schreibst es zwar nicht, aber es klingt für mich so, als ob er sich einen Freund suchen soll "der zufällig mit im Auto saß". Das würde ich an seiner Stelle unbedingt sein lassen ...

Wenn du es anders gemeint hast, habe ich nichts gesagt. ;)

Einen imaginären. Nichts aussagen, man ist selbst nicht gefahren und man muss dritte nicht belasten. Falls ein Fahrtenbuch kommen sollte muss man halt das KFZ mal abmelden.
Wenn unser Rechtssystem anfällig gegen Begrug ist muss man sich leider mit selben Mitteln zur Wehr setzen.
Ein Freund bin ich davon nicht und hier geht es nicht um zu schnelles Fahren, wofür man gefälligst die Schuld tragen sollte, sondern versuchte Verleumdung.

AcmE
2018-01-25, 09:43:00
Ist das die Ausgangssituation?

https://abload.de/img/kreuzost1ts8b5jpx0.png

Du wolltest rechts rüber, vor ihn?
Die Linie war auch noch immer durchgezogen auf deiner Seite als du die Spur gewechselt hast?

Ich konnte nicht nach rechts wechseln, weil hier eine durchgezogene Linie war.
Warum wolltest du überhaupt rechts rüber?
Wenn dort nicht unmittelbar nach der durchzogenen Linie eine Abfahrt kommt, die du nicht erwähnst, dann rechnet "ER" überhaupt nicht mit deinem Manöver.
Die durchgezogene Linie sollte dieses ohnehin verhindern.
Evtl. hat er dein Blinken bemerkt, denkt aber du fährst erst rüber sobald die durchgezogene Linie endet.

Falls das alles so zutrifft habt ihr euch beide nicht korrekt verhalten (ER zu schnell und durch das ausbremsen).

Major J
2018-01-25, 09:52:28
Zum Fahrmanöver:
Dann sind wir trotzdem weit weg von einem 315c.

Nach FOGBANKs Schilderung sehe ich hier weder "grob verkehrswidrig", wenn die durchgezogene Linie bereits zuende war (so habe ich es jetzt verstanden) und den zweiten Aspekt "rücksichtslos" für 315c schon garnicht.

Aber auch das muss sein Anwalt dem Richter erzählen.

Bisher wissen wir ja nicht mal ob es ein 315c ist oder eine Owi.


Einen imaginären. Nichts aussagen, man ist selbst nicht gefahren und man muss dritte nicht belasten. Falls ein Fahrtenbuch kommen sollte muss man halt das KFZ mal abmelden.
Wenn unser Rechtssystem anfällig gegen Begrug ist muss man sich leider mit selben Mitteln zur Wehr setzen.
Ein Freund bin ich davon nicht und hier geht es nicht um zu schnelles Fahren, wofür man gefälligst die Schuld tragen sollte, sondern versuchte Verleumdung.
Das mit dem Fahrtenbuch ist aber auch kein Spaß.
Das es hier einen großen Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit gibt ist klar, aber FOGBANK sollte doch zumindest darauf achten "Recht" zu bekommen.
Gerecht ist es dann vielleicht immernoch nicht ...

FOGBANK sollte sich IMO bemühen Schaden von ihm selbst abzuwenden mittels eines Anwalts und sich weniger darauf konzentrieren, dass die andere Partei mit ihrem verhalten so und so davonkommt. Das sorgt nur für Ärger von dem man nichts hat. Und ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden zur eigenen Sache hat vor Gericht noch nie etwas gebracht.

Es sind also 2 Sachen:
Das was FOGBANK vorgeworfen wird.
Das was er der anderen Partei vorwerfen könnte(!) - aber vielleicht garnicht sollte, denn was hat er davon...

Wie immer: Dieser Post ist keine Rechtsberatung

[dzp]Viper
2018-01-25, 10:16:14
Ist das die Ausgangssituation?

https://abload.de/img/kreuzost1ts8b5jpx0.png

Du wolltest rechts rüber, vor ihn?
Die Linie war auch noch immer durchgezogen auf deiner Seite als du die Spur gewechselt hast?
Er wollte rüber als die durchgezogene Linie vorbei war.
Das hat sich genau in dem Moment überschnitten als das Auto rechts neben ihm, rechts an ihm vorbei fahren wollte.

Dass er bei durchgezogener Linie nicht rüber fährt bzw. nicht rüber fahren durfte hat er doch geschrieben.

AcmE
2018-01-25, 10:22:45
Viper;11613502']Er wollte rüber als die durchgezogene Linie vorbei war.
Das hat sich genau in dem Moment überschnitten als das Auto rechts neben ihm, rechts an ihm vorbei fahren wollte.

Dass er bei durchgezogener Linie nicht rüber fährt bzw. nicht rüber fahren durfte hat er doch geschrieben.

Und genau deswegen frage ich ja nochmal nach, da er es eben nicht genau geschrieben hat ob die Linie noch durchgezogen war oder nicht.

Ich wusste, dass die Linie nicht mehr lange durchgezogen ist, setzte den Blinker, guckte noch mal zur Linie und zog dann rechts rüber. Das heißt?

Rechts überholen lassen - verboten
Geschlossene Linie überfahren - verboten
Tempo weiter steigern - verboten

Mal ohne Witz, was soll man da machen? Einen Tod muss man doch sterben. Und dann rennt der andere zur Pol ...
Das heißt? Einfach weiterfahren wäre die beste Option gewesen, solltest du tatsächlich die durchgezogene Linie überfahren haben.
Er hätte dich vielleicht links überholen müssen anstatt rechts, das weiß ich hier ehrlich gesagt nicht.

Davon ab, dass die direkt mit der Polizei ankommen müssen... da fühlte sich wohl jemand tief gekränkt.

(Die Fragen gehen an FOGBANK, nicht an dich [dzp]Viper)

CSI
2018-01-25, 22:05:17
Warum wolltest du überhaupt rüberziehen? Angst, das dich einer rechts überholt? Den Fehler sehe ich bis jetzt eigentlich nur bei dir. Du hast dich fehlerhaft verhalten. Und selbst wenn er dich rechts überholt hätte, wen hätte das gejuckt?

Wenn ich raten müsste, Erfttal A1/A61

Ash-Zayr
2018-01-26, 07:44:40
Das alles ist ehe abstrus und wird weder Polizei noch Gericht interssieren....wenn jeder jeder anzeigt wegen "Beinaheunfällen", wo sollte das hinführen...

WhiteVelvet
2018-01-26, 07:53:46
Ein Bekannter wurde auch mal angezeigt und die Tatsachen wurden total verdreht. Jemand fuhr mal provokativ mit Tempo 60 auf der Autobahn, der Bekannte hat sich zum extrem nah auffahren und Lichthupe hinreissen lassen. Ihm wurde der Stinkefinger gezeigt und am Heiligabend kam Post von der Staatsanwaltschaft, ER hätte DENEN den Stinkefinger gezeigt. Da die zu zweit waren und er alleine hatte er eigentlich keine Chance. Also Anwalt und keine Aussage bei der Polizei und der Anwalt hat dann gesagt, dass er gar nicht gefahren sei. Am Ende wurde es an die Privatklage übergeben, weil der Provokateur nicht beweisen konnte, dass ausgerechnet ER gefahren ist. Damit erst war nach einem dreiviertel Jahr Ende der Geschichte. Traurig, dass man zu solchen Mitteln greifen muss, nur weil der Verursacher in der Mehrzahl war...

x-force
2018-01-26, 07:57:25
gibt leider objektiv gesehen keine möglichkeiten sowas zu verhindern, wenn man einen rechtsstaat ohne orwell will.

Palpatin
2018-01-26, 08:12:05
Ein Bekannter wurde auch mal angezeigt und die Tatsachen wurden total verdreht. Jemand fuhr mal provokativ mit Tempo 60 auf der Autobahn, der Bekannte hat sich zum extrem nah auffahren und Lichthupe hinreissen lassen.
Fuhr der auf der linken Spur?

Palpatin
2018-01-26, 08:12:32
Ein Bekannter wurde auch mal angezeigt und die Tatsachen wurden total verdreht. Jemand fuhr mal provokativ mit Tempo 60 auf der Autobahn, der Bekannte hat sich zum extrem nah auffahren und Lichthupe hinreissen lassen.
Fuhr der mit 60 auf der linken Spur?

Screemer
2018-01-26, 09:05:27
Warum wolltest du überhaupt rüberziehen? Angst, das dich einer rechts überholt? Den Fehler sehe ich bis jetzt eigentlich nur bei dir. Du hast dich fehlerhaft verhalten. Und selbst wenn er dich rechts überholt hätte, wen hätte das gejuckt?

Wenn ich raten müsste, Erfttal A1/A61

Lesen. Er wollte mit dem Ende der durchgezogenen Linie nach rechts wechseln. Damit kommt er schlicht dem rechtsfahrgebot nach. Wo da bei ihm ein Fehler liegen soll kannst du ja mal erläutern.

Dykstra
2018-01-26, 10:03:23
Lesen. Er wollte mit dem Ende der durchgezogenen Linie nach rechts wechseln. Damit kommt er schlicht dem rechtsfahrgebot nach. Wo da bei ihm ein Fehler liegen soll kannst du ja mal erläutern.

(5) 1In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. 2Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

https://dejure.org/gesetze/StVO/7.html

Screemer
2018-01-26, 10:10:55
Er hat sowohl frühzeitig den fahrtrichtunsanzeiger genutzt um zu signalisieren, dass er nach rechts wechseln möcht und von ihm ging auch die Gefährdung nicht aus, da er sich sowohl an Tempo als auch andere Verkehrsregeln gehalten hat. Das kann man vom Rechtsüberholer nicht gerade behaupten. Überhöhte Geschwindigkeit und beschleunigen wenn man sieht, dass jemand die Fahrspur wechseln möchte, dazu noch rechts überholen ist in dem Fall imho die eigentliche Gefährdung. Wie schon gesagt müssen das aber andere entscheiden.

Dykstra
2018-01-26, 10:24:08
Selbst wenn der andere sich nicht richtig verhalten hat, entbindet das FOGBANK nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Bei jedem Spurwechsel muss man sich davon überzeugen, dass man keinen anderen gefährdet. Entweder Schulterblick oder Spiegel benutzen. Und genau hier liegt das Verschulden. Er hätte nicht die durchgezogene Linie, sondern die Fahrbahn, auf die er wechselt, beachten müssen.

Ist so ähnlich wie bei den altbekannten Linksabbieger-Überholer-Unfällen:

https://www.advopedia.de/news/aktuell/linksabbieger-muessen-auf-ueberholende-achten

Screemer
2018-01-26, 10:27:01
Das hat er getan denn sonst wäre es zu einem Unfall gekommen. Zumindest habe ich es so verstanden. Er hat den Spurwechselvorgang ja abgebrochen. Im Anschluss kam es zum Mittelfinger und ausbremsen durch den anderen Verkehrsteilnehmer.

Dykstra
2018-01-26, 10:30:16
Nö er hat ihn erst erkannt, als es schon fast zu spät war. Wenn er sich richtig verhalten hätte, hätte er das rechts fahrende Auto bereits vor dem Spurwechsel erkannt und hätte diesen somit nicht ausführen dürfen. Gerade darin, dass er das nicht getan hat, besteht die Gefährdung des anderen Verkehrsteilnehmers.

GSXR-1000
2018-01-26, 10:31:13
Selbst wenn der andere sich nicht richtig verhalten hat, entbindet das FOGBANK nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Bei jedem Spurwechsel muss man sich davon überzeugen, dass man keinen anderen gefährdet. Entweder Schulterblick oder Spiegel benutzen. Und genau hier liegt das Verschulden. Er hätte nicht auf die durchgezogene Linie, sondern die Fahrbahn, auf die er wechselt, beachten müssen.

Ist so ähnlich wie bei den altbekannten Linksabbieger-Überholer-Unfällen:

https://www.advopedia.de/news/aktuell/linksabbieger-muessen-auf-ueberholende-achten
Das ist genau der punkt den viele vergessen. Die StVO setzt naemlich lebensfremd voraus, das JEDER mit soviel sorgfalt und anpassung faehrt, das er den unfall auch bei groebsten fehlern oder verstoessen anderer vermeiden kann. Das ist die pflicht jedes verkehrsteilnehmers. Kommt es zu einem unfall oder einer gefaehrdung beim spurwechsel oder beim abbiegen wird regelmaessig unterstellt das der fahrer diese sorgfalt unterlassen habe, vollkommen unabhaengig ob der gegner auch nicht korrekt gehandelt hat. Weil abbiege und spurwechsel besonders gefaehrliche fahrmanoever sind die besondere sorgfalt verlangen.
Klingt schraeg ist aber so.

Poekel
2018-01-26, 10:35:54
Er sowohl frühzeitig den fahrichrunsabtmzeiger genutzt um zu signalisieren, dass er nach rechts wechseln möcht und von ihm ging auch die Gefährdung nicht aus, da er sich sowohl an Tempo als auch andere Verkehrsregeln gehalten hat. Das kann man vom rechtsüberholer nicht gerade behaupten. Überhöhte Geschwindigkeit und rechts überholen können zu einer massiven Gefährdung beitragen.
Unabhängig davon, dass der Rechtsüberholer verkehrsgefährdend gehandelt hat, kann hier immer noch eine Verkehrsgefährdung vorgelegen haben.
- Hat der Rechtsüberholer schon bei 100m Entfernung eine überhöhte Geschwindigkeit gehabt oder erst später die Geschwindigkeit erhöht (bei nem kurzen Blick in den Spiegel häufig nicht zu erkennen)?
- Ab wann konnte erkannt werden, dass er versucht rechts zu überholen (bei 100m Unterschied hätten wohl mehrere Blicke in den Spiegel möglich sein sollen)?
- Der Umstand, dass der Rechtsüberholer beim Wechselversuch auf fast gleicher Höhe war (und regelwidrig rechts überholen wollte), hätte also im Vorfeld bemerkt werden können (solange da nen entsprechender Sportwagen nicht wirklich plötzlich Vollgas gegeben hätte) und der Wechselversuch erst übernommen werden, wenn klar gewesen wäre, dass der 2. die Geschwindigkeit reduziert hätte und somit die Fahrbahn ohne Gefährdung gewechselt werden kann.

Das Rechtsfahrgebot heisst ja nicht, dass man unabhängig von der Situation bei der 1. Möglichkeit nach rechts ziehen muss. Man wechselt den Fahrstreifen, wenn es gefahrlos möglich ist, was hier ja nicht der Fall war (sobald der nachfolgende Verkehr auf die Bremse muss, anstatt maximal vom Gas zu gehen, ist die Situation eigentlich schon falsch eingeschätzt worden).

Die StVO setzt naemlich lebensfremd voraus, das JEDER mit soviel sorgfalt und anpassung faehrt, das er den unfall auch bei groebsten fehlern oder verstoessen anderer vermeiden kann.
Das wird glaub ich gerne vergessen. Da wird quasi nen Supermann als Maßstab genommen, unter der Prämisse, dass diese tatsächlich unrealistischen Vorgaben den Verkehr sicherer machen sollen.

Kundschafter
2018-01-26, 10:38:05
Es war m.M.n maximal ein "Fehler beim Fahrstreifenwechsel".

§ 315c sagt:
§ 315c
Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Durch das "eingedickte" fällt die Straßenverkehrsgefährdung. Ehrliche Schilderung des Sachverhaltes voraus gesetzt.

downforze
2018-01-26, 13:03:10
Richter sind in der Entscheidung frei. Wo kommt immer dieser Irrtum her, daß der mit mehr Zeugen gewinnt? Allein auf die Schlüssigkeit der Aussagen kommt es an. Und wenn 1 vs 2 völlig mögliche Aussagen machen, gilt im Zweifel für den Angeklagten.
Zudem würde ich jedem empfehlen eine Dashcam mitzuführen. Der Straßenverkehr besteht nur noch aus Provokation und Egoisten. Ein Video kann (!) zumindest zugelassen werden. Zudem wirkt es Wunder, wenn man als Unfallopfer den Gegner darauf hinweist, daß seine Fahrt gerade als AVI gesichert wurde. (Als vor ein paar Monaten ein Kind an Papis BMW vollkommen ausgerastet ist und mich in einen LKW gedrückt hat, nahm er nach diesem Hinweis die ganze Schuld auf sich.)

Haarmann
2018-01-26, 13:29:07
downforze

Deswegen auch die Frage an den TS...

Wenn er sagt, er habe das Rechtfahrgebot geachtet und zeitig Zeichen gegeben und geblinkt, ... und den Stinkefinger gleich weglässt, sondern nur nüchtern die Fahrweise darlegt mit einigen Darstellungen oder Bildern, dann erzählt er im Prinzip die gleiche Geschichte - mit dem im Rechtswesen üblich nötigen Glück gibts für den Anzeigensteller dann den klassischen Boomerang.

Der Hintere muss den Blinker ja sehen und bei einer halboffenen Linie muss er eben Links überholen.

Florida Man
2018-01-27, 08:33:06
Ich habe keine Ahnung, was man mir genau vorwirft, da ich das Schreiben noch nicht gelesen habe. Bislang kam nur Post zur Feststellung des Fahres, da ich ja einen Firmenwagen habe.

Mal sehen, wie das weiter geht.

Philipus II
2018-01-27, 12:15:59
Im Strafverfahren MUSS ein Video zur Entlastung des Angeklagten zugelassen werden, selbst wenn das Video selbst rechtswidrig erstellt wurde. Beweisververtungsverbote ergeben sich im Strafrecht ausschließlich zugunsten des Angeklagten.

Florida Man
2018-04-06, 16:07:28
Das Verfahren wurde eingestellt.

Marodeur
2018-04-06, 17:02:22
Geht doch

Mortalvision
2018-04-06, 17:19:23
Super!

Monkey
2018-04-06, 17:32:06
Wenn dann noch was kommen sollte kannst du immernoch zum Anwalt gehen. Aber ich würde drauf wetten dass das eingestellt wird.

Schade das niemand dagegen wetten wollte ;)

Semmel
2018-04-06, 20:04:16
Es gibt doch noch Hoffnung für unsere Justiz. :)

Lawmachine79
2018-04-06, 20:42:17
Richter sind in der Entscheidung frei. Wo kommt immer dieser Irrtum her, daß der mit mehr Zeugen gewinnt? Allein auf die Schlüssigkeit der Aussagen kommt es an. Und wenn 1 vs 2 völlig mögliche Aussagen machen, gilt im Zweifel für den Angeklagten.

Korrekt! § 261 StPO.

Das Verfahren wurde eingestellt.
Die Gerechtigkeit siegt. Wer rechts überholt wird, hat in 95% der Fälle irgendetwas falsch gemacht, es ist beinahe unmöglich, rechts überholt zu werden, wenn man sich regelkonform verhalten hat (es sei denn Linksfahren war erlaubt - aber dann ist meist auch Rechsüberholen erlaubt).

Yggdrasill
2018-04-09, 21:47:37
Korrekt! § 261 StPO.


Die Gerechtigkeit siegt. Wer rechts überholt wird, hat in 95% der Fälle irgendetwas falsch gemacht, es ist beinahe unmöglich, rechts überholt zu werden, wenn man sich regelkonform verhalten hat (es sei denn Linksfahren war erlaubt - aber dann ist meist auch Rechsüberholen erlaubt).

Ähem, nein. Eher umgekehrt: Wer rechts überholt hat in 95% der Fälle etwas falsch gemacht. Für mich klingt dein Post wie eine Schuldabwälzung auf andere nach dem Motto: Der ist die ganze Zeit vor mir auf der linken Spur gefahren, der ist schuld das ich ihn rechts überholen musste! Nein. Dann fährt man eben hinterher! Vollkommen egal wie lange der vor mir Blödsinn macht, da wird nicht rechts überholt oder gedrängelt!
Wer rechts überholt macht definitiv etwas falsch, entweder zu schnell gefahren und/oder bewusstes Ignorieren des Rechtsüberholverbotes.

Es ist ganz leicht möglich bei regelkonformen Fahren rechts überholt zu werden:
Wenn eine Tempobegrenzung kommt, gilt diese ab dem Schild für alle Fahrspuren und nicht selektiv nur für Mitte und Links. Wenn als das vormalig schnellere Fahrzeug auf der mittleren Spur nun regelkonform abbremst wird man mit wunderbarer Regelmäßigkeit rechts überholt. Erst letzte Woche wieder selbst erlebt, nur der Schulterblick beim angedachten Spurwechsel hat Schlimmeres verhindert.
Gleiche Spiel bei Autobahnzusammenführungen (wie beim TE), beide Bahnen haben eigentlich das gleiche Limit, aber alle die auf der ankommenden Bahn von rechts unterwegs sind, haben den gleichen Tachotoleranzfehler der merkwürdigerweise dazu führt, dass alle schneller als das Tempolimit +10km/h sind.
Als nächstes befindet man sich 200m VOR dem "Tempolimit aufgehoben" Schild auf der mittleren Spur weil man immer noch schneller war als die Autos auf der rechten Spur. Der eben noch überholte rechts Fahrende will schon bei Sicht auf das Schild freie Fahrt haben und bemüht sich nicht um einen Spurwechsel. Kommt auch langsam immer mehr in Mode.
Und jetzt erzähl mir noch mal das Märchen mit den 95% und "unmöglich".

#44
2018-04-09, 21:52:30
Und die tausende, die täglich rechts überholt werden, weil sie ihrerseits an einem LKW vorbei möchten, ohne dabei andere rechts zu überholen...

medi
2018-04-09, 21:58:08
Korrekt! § 261 StPO.


Die Gerechtigkeit siegt. Wer rechts überholt wird, hat in 95% der Fälle irgendetwas falsch gemacht, es ist beinahe unmöglich, rechts überholt zu werden, wenn man sich regelkonform verhalten hat (es sei denn Linksfahren war erlaubt - aber dann ist meist auch Rechsüberholen erlaubt).

Ich werde regelmäßig rechts von Stern- oder Propellerfahrern überholt obwohl ich links Kolonne fahre und vllt. 20-30m Abstand bei 100km/h zum Vordermann habe (und bevor irgendwas kommt: Kann links schneller als 130 gefahren werden findet man mich rechts).

Heute Morgen erst wieder ne E-Klasse rechts vorbei und vor dem rechts fahrenden LKW in die Lücke vor mich gesetzt, die vllt. 7m lang war.... nur um dann die nächsten 5km vor mir herzufahren weil weiter gings dann nicht mehr dank Kolonne links und LKW Kolonne rechts. Die gesamte Zeit blinkten ständig die Bremslichter von dem Typen auf obwohl die Geschwindigkeit konstant bei um die 100km/h war. Da weiss man direkt wie der seinen Gasfuß im Griff hat...

Ich finds so Schade, dass ich morgens allein in der Kiste sitze (13 Jahre alter Ford Fiesta btw). Ich würde sonst Anzeigen raushauen noch und nöcher .... Wegen solchen Spackos hast du hier auf der A5 und A67 nämlich regelmäßig Staus und Unfälle.

Vielleicht sollte ich auch mal spontan nach rechts fahren wenn mal wieder einer dort vorbei will .... könnte bestimmt auch spaßig werden ... und blinken lass ich dann auch gleich bei weg weil machen die Konsorten ja auch nicht ...

Liegt wohl einfach an der Karre. Fährst du nen Kleinwagen auf deutschen Straßen schrumpfen scheinbar automatisch die Eier solcher Premiumkarossenfahrer, wenn sie hinter diesen Wägelchen herfahren müssen.

Yggdrasill
2018-04-09, 21:59:40
@#44 Wenn das eine Antwort auf mich ist, bitte ich um ein konkretes Beispiel. Das ist so schwammig formuliert, dass ich mir gerade keine Situation vorstellen kann wo diese beschriebenen Zustände zusammenkommen.

Plutos
2018-04-09, 22:00:26
[Mittelspurschleicher-Logik]

Wenn du rechts überholt wirst, hast du in 95% der Fälle gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen. Wenn Platz zum Rechtsüberholen ist, ist auch Platz zum Rechtsrüberfahren. Also machen wenn dann beide was falsch. :biggrin:

#44
2018-04-09, 22:02:23
@#44 Wenn das eine Antwort auf mich ist, bitte ich um ein konkretes Beispiel. Das ist so schwammig formuliert, dass ich mir gerade keine Situation vorstellen kann wo diese beschriebenen Zustände zusammenkommen.
Das ist eine Ergänzung. Im Endeffekt das, was medi ausführlich geschrieben hat.

Wenn Platz zum Rechtsüberholen ist, ist auch Platz zum Rechtsrüberfahren.
Er hat doch lauter Situationen beschrieben, wo rechts schon ein Fahrzeug ist. Du bist wohl einer von der Sorte, die meinen Sicherheitsabstand gilt nicht nach hinten und darum immer fleißig schneidet oder? :|

Plutos
2018-04-09, 22:04:04
Ich finds so Schade, dass ich morgens allein in der Kiste sitze (13 Jahre alter Ford Fiesta btw). Ich würde sonst Anzeigen raushauen noch und nöcher ....
[...]
Vielleicht sollte ich auch mal spontan nach rechts fahren wenn mal wieder einer dort vorbei will .... könnte bestimmt auch spaßig werden ... und blinken lass ich dann auch gleich bei weg weil machen die Konsorten ja auch nicht ...

Vielleicht mal die eigene charakterliche Eignung kritisch hinterfragen…

Unyu
2018-04-09, 22:06:06
Ich werde regelmäßig rechts von Stern- oder Propellerfahrern überholt obwohl ich links Kolonne fahre und vllt. 20-30m Abstand bei 100km/h zum Vordermann habe (und bevor irgendwas kommt: Kann links schneller als 130 gefahren werden findet man mich rechts).

Was einem auch wieder die unfassbare Unsinnigkeit des Rechtsfahrgebotes deutlich macht.

Links die Schlange, wo man nicht rein kommt bei diesen Abständen. Rechts die Leere. Auslastung einer 2-streifigen Autobahn: 50%. Verschwendung pur bei maximalem Stressfaktor.

Nichts gegen dich, es ist doch völlig verständlich das man sich rechtzeitig links anstellt und damit rechts frei macht. Nur das ist dann am Ende die Ursache für die miese Auslastung. Um das zu lösen müsste das Gasen Rasen Heizen Syndrom aus den Köpfen raus. Wer links nicht auf 2m auffährt ist ein Hindernis.

Wenn ichs nicht eilig habe fahre ich allerdings auch mal rechts vorbei. Ich steig doch nicht in die Eisen, nur weil die Links meinen einen Stau machen zu wollen. Selbstverständlich bleibe ich dann rechts. Aus Anstand und weil dann links auf Jeden Fall für die nächsten Minuten keine Lücke grösser als ein Kleinwagen übrig ist.

Steffko
2018-04-09, 22:09:57
Medi und Yggdrasill haben eigentlich alles wichtige dazu gesagt. Ich werde auch tagtäglich rechts überholt und auch wenn ich nicht ausschließen will, dass ich hier und da auch mal dran schuld bin, ist die klassische Situation (99%+) die, dass links Kolonne gefahren wird und dann rechts einer mit 140 überholt - nur um dann hektisch runterzubremsen, weil der LKW kommt. Naja, oder er zieht dann halt links in irgend ne kleine Lücke rein...

Troyan
2018-04-09, 22:11:34
Wenn rechts Platz zum Überholen ist, dann ist rechts genug Platz, dass die Kolonne das Rechtsfahrgebot einhalten kann. Aber das ist eben das Problem hier: Egoismus bis zum geht nicht mehr.

Yggdrasill
2018-04-09, 22:12:21
Wenn du rechts überholt wirst, hast du in 95% der Fälle gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen. Wenn Platz zum Rechtsüberholen ist, ist auch Platz zum Rechtsrüberfahren. Also machen wenn dann beide was falsch. :biggrin:
Je, ne, is klar. Wenn ich von >180km/h auf der Mittelspur auf 120km/h runtergehe weil da ein Tempolimit ist und mein Wechselversuch auf die rechte Spur von ignoranten "ich fahr mit 150km/h überall durch"-Deppen behindert wird bin ich noch schuld? Im Leben nicht. Und die Herablassung über meine Fahreignung kannste stecken lassen.

Steffko
2018-04-09, 22:14:55
Wenn rechts Platz zum Überholen ist, dann ist rechts genug Platz, dass die Kolonne das Rechtsfahrgebot einhalten kann. Aber das ist eben das Problem hier: Egoismus bis zum geht nicht mehr.

So ein Quatsch. In der Kolonne will ich (und viele andere) schneller fahren, als es aktuell möglich ist. Also bleibe ich logischerweise links. Nach deiner Auslegung des Rechtsfahrgebots müsste JEDER immer rechts fahren.

Troyan
2018-04-09, 22:17:39
So ein Quatsch. In der Kolonne will ich (und viele andere) schneller fahren, als es aktuell möglich ist. Also bleibe ich logischerweise links. Nach deiner Auslegung des Rechtsfahrgebots müsste JEDER immer rechts fahren.

Richtig - das ist der Sinn des Rechtsfahrgebots. Vor Allem auf einer zweispurigen Autobahn ist die linke Seite zum Überholen vorgesehen und nicht, dort stundenlang in der Kolonne zu fahren. Lücken, die zeitlich lang genug Sinn, um dort reinzufahren, müssen genutzt werden.

Plutos
2018-04-09, 22:19:06
Ich werde auch tagtäglich rechts überholt
Und das gibt dir allen Ernstes nicht zu denken? Mir passiert das, wenn's hoch kommt, vielleicht alle 100.000km mal*. Entweder weil ein Sportwagenfahrer unbedingt vorbei will oder weil ich eben wirklich mal penne(/telefoniere/etc.).

*natürlich von Stau/Kolonnenverkehr abgesehen (wo es ja auch erlaubt ist), also im "echten" fließenden Verkehr

Steffko
2018-04-09, 22:24:01
Und das gibt dir allen Ernstes nicht zu denken? Mir passiert das, wenn's hoch kommt, vielleicht alle 100.000km mal. Entweder weil ein Sportwagenfahrer unbedingt vorbei will oder weil ich eben wirklich mal penne.

Nein, das gibt mir nicht zu denken. Weil es ungefähr 200 Autos um mich herum gibt, denen es genau so geht. Liegen die alle (inkl. mir) falsch oder die drei Autos, die meinen rechts überholen zu müssen und dann häufig noch in viel zu enge Lücken reinstoßen?
Edit: Du solltest dir vielleicht nochmal meinen Post durchlesen... ich habe doch geschrieben 99%+ geht es um Kolonne links. Im "fließenden" Verkehr bin ich grob übern Daumen gepeilt das letzte Mal vor 10 Jahren rechts überholt worden.


Richtig - das ist der Sinn des Rechtsfahrgebots. Vor Allem auf einer zweispurigen Autobahn ist die linke Seite zum Überholen vorgesehen und nicht, dort stundenlang in der Kolonne zu fahren. Lücken, die zeitlich lang genug Sinn, um dort reinzufahren, müssen genutzt werden.

Soweit die Theorie. Mit der Praxis einer vollen Autobahn hat das logischerweise 0,0 zu tun. Die Alternative wäre, die Kolonne der linken Spur rechts zu überholen, vorzufahren bis man an nen LKW o.Ä. kommt und dann dort zu warten bis zum Ende des Tages - weil ja kein Mensch Abstand lässt...

#44
2018-04-09, 22:24:09
Links die Schlange, wo man nicht rein kommt bei diesen Abständen. Rechts die Leere. Auslastung einer 2-streifigen Autobahn: 50%. Verschwendung pur bei maximalem Stressfaktor.
Nein. Die Rechnung geht so nicht auf. Die Engstelle ist und bleibt neben dem LKW - da kommen auch nicht mehr Autos vorbei wenn beliebig viele Fahrzeuge rechts fahren. WO die Spuren zusammengeführt werden (kurz vorher/lange vorher) macht da schlicht keinen Unterschied.

Richtig - das ist der Sinn des Rechtsfahrgebots. Vor Allem auf einer zweispurigen Autobahn ist die linke Seite zum Überholen vorgesehen und nicht, dort stundenlang in der Kolonne zu fahren. Lücken, die zeitlich lang genug Sinn, um dort reinzufahren, müssen genutzt werden.
Bei 130km/h ist besagte Lücke locker mehrere hundert Meter lang...

Eine Lücke von 130m + Fahrzeuglänge ist gerade lange genug, dass du mit dem selben Tempo da fahren darfst. Bist du auch nur etwas schneller musst du schon wieder nach links, um den Sicherheitsabstand nach vorne zu halten. Unter der Vorraussetzung brauchst du also gar nicht erst nach links - du bist nämlich noch am überholen.

Troyan
2018-04-09, 22:26:45
Soweit die Theorie. Mit der Praxis einer vollen Autobahn hat das logischerweise 0,0 zu tun. Die Alternative wäre, die Kolonne der linken Spur rechts zu überholen, vorzufahren bis man an nen LKW o.Ä. kommt und dann dort zu warten bis zum Ende des Tages - weil ja kein Mensch Abstand lässt...

Auf einer vollen Autobahn kann niemand rechts überholen außer es ist stockender Verkehr oder die Leute fahren schon auf der linken Spur, wenn rechts meilenweit niemand ist. DAS sehe ich auch dauernd und ehrlich - dann überhole ich auch rechts, da dies unter der Voraussetzung eines stockenden Verkehrs erlaubt ist.

#44
2018-04-09, 22:29:05
da dies unter der Voraussetzung eines stockenden Verkehrs erlaubt ist.
Nicht wenn du dabei selbst schneller 60km/h bist.

Plutos
2018-04-09, 22:33:10
Nicht wenn du dabei selbst schneller 60km/h bist.
Was eine Kolonne ja per definitionem nicht ist. :cool:

#44
2018-04-09, 22:34:20
Was eine Kolonne ja per definitionem nicht ist. :cool:
Das was sich beim LKW überholen so anstaut ist das regelmäßig. Darum ging es doch?

Plutos
2018-04-09, 22:39:47
Wo wir wieder beim Thema "beide machen was falsch" sind. Ja, in der Praxis wechseln häufig alle nach links, sobald sie am Horizont schemenhaft einen LKW erkennen. Damit provozieren sie doch den Stau dort selbst. Natürlich fahr ich dann rechts vorbei. Nicht etwa hektisch von Lücke zu Lücke, sondern oft minutenlang ungehindert.

Unyu
2018-04-09, 22:43:15
Nein. Die Rechnung geht so nicht auf. Die Engstelle ist und bleibt neben dem LKW - da kommen auch nicht mehr Autos vorbei wenn beliebig viele Fahrzeuge rechts fahren. WO die Spuren zusammengeführt werden (kurz vorher/lange vorher) macht da schlicht keinen Unterschied.

Es ist doch nur eine Engstelle, weil unendlich schnell gefahren werden muss. Es ist nicht nur der LKW mit 80 km/h rechts. So eine Situation kann auch passieren, wenn rechts 120 gefahren wird, aber der Normalo 125 fahren will. Dann ist links dicht.

Zudem könnte man auf 2 Spuren auch 3 unter bringen. Dafür eben engere.

Wegen Bremsmanövern macht es einen erheblichen Unterschied, wo zusammengeführt wird. Je gerniger der Abstand, desto leichter schauckelt sich ein Bremsmanöver am Ende zu einem Totalstillstand hoch.

Hamster
2018-04-09, 22:44:41
Nein, das gibt mir nicht zu denken. Weil es ungefähr 200 Autos um mich herum gibt, denen es genau so geht. Liegen die alle (inkl. mir) falsch oder die drei Autos, die meinen rechts überholen zu müssen und dann häufig noch in viel zu enge Lücken reinstoßen?
Edit: Du solltest dir vielleicht nochmal meinen Post durchlesen... ich habe doch geschrieben 99%+ geht es um Kolonne links. Im "fließenden" Verkehr bin ich grob übern Daumen gepeilt das letzte Mal vor 10 Jahren rechts überholt worden.




Soweit die Theorie. Mit der Praxis einer vollen Autobahn hat das logischerweise 0,0 zu tun. Die Alternative wäre, die Kolonne der linken Spur rechts zu überholen, vorzufahren bis man an nen LKW o.Ä. kommt und dann dort zu warten bis zum Ende des Tages - weil ja kein Mensch Abstand lässt...


1. Wenn alle Links fahren und sich eine Kolonne bildet, währen die rechte(n) Spur(en) frei sind, ja dann machen die linksfahrenden etwas falsch.
"Grundsätzlich gilt es nicht, soweit wie „technisch möglich“ rechts zu fahren. Etwa ein Meter vom Fahrbahnrand ist richtig. Wer aber, beispielsweise auf einer Kraftfahrstraße außerhalb von geschlossenen Ortschaften, oder auch auf einer Autobahn penetrant links fährt, also ohne Grund die linke Fahrspur blockiert, was in der Tat andere Straßenverkehrsteilnehmer behindert, wird gegen das Rechtsfahrgebot, das schließlich und endlich geltendes Gesetz ist, verstoßen. Das kann ohne weiteres 80 Euro Bußgeld bedeuten. Jedes Bußgeld, das über 60 Euro liegt, heißt auch gleichzeitig einen Punkt im Flensburger Register für Verkehrssünder." (Link (https://www.fachanwalt.de/magazin/verkehrsrecht/rechtsfahrgebot))

2. Kolonnen dürfen, sofern diese nicht schneller als 60 km/h ist, mit max 80 km/h rechts überholt werden!

I
Vielleicht sollte ich auch mal spontan nach rechts fahren wenn mal wieder einer dort vorbei will .... könnte bestimmt auch spaßig werden ... und blinken lass ich dann auch gleich bei weg weil machen die Konsorten ja auch nicht ...


Das wird dann in der Tat besonders lustig. Für dich!

#44
2018-04-09, 22:57:28
2. Kolonnen dürfen, sofern diese nicht schneller als 60 km/h ist, mit max 80 km/h rechts überholt werden!
Wenn die Leute dann nur genau so penibel auf ihre Sicherheitsabstände beim Einfädeln achten würden.
Ansonsten ist es ja auch immer sehr wichtig, dass nicht einfach so auf die Linke gewechselt wird, wenn grad nicht frei ist.

Aber dann endet man ja wieder da, wo man nicht hin wollte - hinter der Kolonne...

Lawmachine79
2018-04-09, 23:08:23
Vielleicht sollte ich auch mal spontan nach rechts fahren wenn mal wieder einer dort vorbei will .... könnte bestimmt auch spaßig werden ... und blinken lass ich dann auch gleich bei weg weil machen die Konsorten ja auch nicht ...

Siehst Du und das ist der Unterschied. Ich fahre rechts vorbei, weil ich halt schneller an mein Ziel kommen möchte und das vor mir und links fahrende Fahrzeug auf mein Lichtzeichen nicht reagiert hat (Auffahren mache ich nicht). Mir geht es nicht darum, den anderen zu ärgern. Im Gegenteil versuche ich mich immer so zu verhalten, dass ich - soweit ich durch mein Verhalten dazu beitragen - den Verkehrsfluss fördere.

DU hingegen möchtest andere belehren, ihnen zeigen, dass, egal wie klein Dein Wagen ist Du sie eben doch behindern kannst - weil Du es willst und weil Du es kannst (wer ist bei so einem Statement eigentlich der mit dem kleinen Pimmel? - Das ist ja der Prototyp eines ausgelebten Minderwertigkeitkomplexes) - und dafür würdest Du sogar einen Unfall bei über 100km/h provozieren, indem Du die Spur wechselst ohne es anzuzeigen. Der andere will einfach nur vorbei und Du willst einfach nur Schaden anrichten. Es bestünde eigentlich überhaupt keine Gefahr, denn die Sorgfaltspflicht beim Spurwechsel gilt unabhängig davon, ob man von links nach rechts wechselt oder umgekehrt. Übrigens machst Du Dich dann auch strafbar (§ 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB) und nicht der andere, denn wenn es dann zu einem Beinaheunfall kommt, hast Du gerade das Risiko geschaffen, was zu dem Unfall geführt und nicht der andere. Der andere hat zwar auch "falsch überholt", aber Du hast ihn ja gesehen und bist gerade deshalb rübergezogen und "dadurch" ist es dann zum Beinaheunfall gekommen.

Für mich klingt dein Post wie eine Schuldabwälzung auf andere nach dem Motto: Der ist die ganze Zeit vor mir auf der linken Spur gefahren, der ist schuld das ich ihn rechts überholen musste! Nein. Dann fährt man eben hinterher! Vollkommen egal wie lange der vor mir Blödsinn macht, da wird nicht rechts überholt oder gedrängelt!
Wer rechts überholt macht definitiv etwas falsch, entweder zu schnell gefahren und/oder bewusstes Ignorieren des Rechtsüberholverbotes.

Nein, ich wälze nichts ab, beide begehen einen klaren Verkehrsverstoß. Die Frage ist: wer setzt die Ursache für die Gesamtsituation? Wer agiert, wer reagiert? Der Linksfahrende hatte es von vorneherein in der Hand. "Dann fährt man eben hinterher"? Aha. Das ist aber inkonsequent, der eine Verkehrsverstoß wird geduldet, der andere aber nicht? Gibt es eine Art Trottelprivileg? Es gibt eine Lösung, wie der "Hinterherfahrende" tatsächlich hinterherfahren muss und es in Ordnung ist: wenn sich der Voranfahrende dann wegen Nötigung verantworten muss.

Wolfram
2018-04-09, 23:22:57
Siehst Du und das ist der Unterschied. Ich fahre rechts vorbei, weil ich halt schneller an mein Ziel kommen möchte und das vor mir und links fahrende Fahrzeug auf mein Lichtzeichen nicht reagiert hat (Auffahren mache ich nicht). Mir geht es nicht darum, den anderen zu ärgern. Im Gegenteil versuche ich mich immer so zu verhalten, dass ich - soweit ich durch mein Verhalten dazu beitragen - den Verkehrsfluss fördere.

Das tust Du damit aber nicht, Du förderst den Stau. Und Unfälle.


DU hingegen möchtest andere belehren, ihnen zeigen, dass, egal wie klein Dein Wagen ist Du sie eben doch behindern kannst - weil Du es willst und weil Du es kannst

Das hat er nicht geschrieben. Er hat geschrieben, dass ihn, obwohl er schon mit zu geringem Sicherheitsabstand zum Vorfahrer unterwegs ist, dennoch andere rechts überholen und den schon zu knappen Abstand weiter verkürzen. Und da ist er nicht der Einzige, der das täglich beobachten darf.

Lichthupe auf den Vordermann ist übrigens auch nicht erlaubt und gefährlich.

Plutos
2018-04-09, 23:38:59
Ich bin glücklicherweise meistens auf 4- und mehrspurigen Autobahnen unterwegs, da kann ich in den allermeisten Rechtsüberholfällen noch eine komplette Spur "lateralen Sicherheitsabstand" einhalten, wenn ich ganz rechts jemanden auf der mittel-linken Spur überhole (falls derjenige doch plötzlich ohne zu blinken auf die mittel-rechte Spur zieht). Halte ich für sicherer als drei Spuren nach links und anschließend wieder drei Spuren nach rechts zu wechseln. :cool:

IceKillFX57
2018-04-09, 23:46:39
Solche Späße muss der Richter entscheiden.

Fakt ist, wenn jemand auf der linken Spur am kriechen ist obwohl die rechten Spuren frei sind, missachtet das Rechtsfahrgebot.
Das gibt mir jedoch keinen Rechtfertigungsgrund den Fahrer von rechts zu überholen.
Wo wären wir denn bitte dann?
Ordnungswidrigkeiten durch Ordnungswidrigkeiten ausgleichen?

Wolfram
2018-04-09, 23:55:15
Genau. Es gibt kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht. Und schon gar nicht ist es Sache irgendeines Autofahrers, die StVO durchzusetzen.

Abgesehen davon warte ich aber auch immer noch auf die Unfallstatistik, in der "zu geringe Geschwindigkeit" oder "überhöhter Sicherheitsabstand" als Ursachen auftauchen.

medi
2018-04-10, 05:25:27
Vielleicht mal die eigene charakterliche Eignung kritisch hinterfragen…

Natürlich bin ich jetzt der Buhmann ;D


Abgesehen davon warte ich aber auch immer noch auf die Unfallstatistik, in der "zu geringe Geschwindigkeit" oder "überhöhter Sicherheitsabstand" als Ursachen auftauchen.

:D :up:

medi
2018-04-10, 05:32:43
Wenn rechts Platz zum Überholen ist, dann ist rechts genug Platz, dass die Kolonne das Rechtsfahrgebot einhalten kann. Aber das ist eben das Problem hier: Egoismus bis zum geht nicht mehr.

Und genau das ist Bullshit! Wenn rechts LKWs fahren und die PKWs sich links vorbeischieben und zwar mit kaum höherer Geschwindigkeit warum hast dann bitte gerade DU Vorfahrt? Warum sollen alle vor dir weichen damit du schneller voran kommst? Ist ja nicht so, dass die anderen PKWs nicht schneller könnten. Sie warten genauso bis der Schleicher da vorne endlich Platz macht damit sie voran kommen. Der einzige, der hier egoistisch denkt bist du denn du willst, dass alle anderen nach rechts rüber fahren damit du sie überholen kannst. Und wenn sie das nicht machen überholst du einfach rechts. Toll gemacht :up: ... bis der Erste dich nicht hinten rechts im toten Winkel sieht, rüber zieht und die nächste Autobahnvollsperrung auslöst :down:

medi
2018-04-10, 05:40:20
Wo wir wieder beim Thema "beide machen was falsch" sind. Ja, in der Praxis wechseln häufig alle nach links, sobald sie am Horizont schemenhaft einen LKW erkennen. Damit provozieren sie doch den Stau dort selbst. Natürlich fahr ich dann rechts vorbei. Nicht etwa hektisch von Lücke zu Lücke, sondern oft minutenlang ungehindert.

Und vorne machst du dann genau was? Du drängelst dich in eine der eh schon viel zu kleinen Sicherheitsabstände! Der hinter dir bremst und erzeugt - durch die viel zu geringen Sicherheitsabstände - den lustigen Zieharmonikaeffekt (https://de.wikipedia.org/wiki/Stau_aus_dem_Nichts), der letztendlich in nem Stau endet.
DU bist der Grund für Staubildungen aus dem Nichts!

medi
2018-04-10, 05:47:59
Das wird dann in der Tat besonders lustig. Für dich!

Erklärung? (Also Abseits von meinem potentiellen Tod dank kleinerem Fahrzeug und schlechterem Insassenschutz)
Sollte ich den Unfall überleben sage ich genau das aus: Ich habe nach rechts geschaut und kein Auto gesehen (vermutlich genau im toten Winkel gewesen) und konnte auch nicht damit rechnen rechts überholt zu werden, denn das ist ja bei der Geschwindigkeit verboten. Wo ist da meine Schuld?
Und sollte es nicht zu einem Unfall kommen. Was soll passieren außer ner Lichthupenorgien und ner feuchten Hose beim Rechtsüberholer? Ne Anzeige weil ich mich korrekt verhalten habe und einen Verkehrssünder dadurch gefährdet hab, der durch seine falsche Fahrweise die Situation erst hervorgerufen hat? Seh ich entspannt denn meine Aussage wäre genau die selbe wie oben.

medi
2018-04-10, 06:01:52
Siehst Du und das ist der Unterschied. Ich fahre rechts vorbei, weil ich halt schneller an mein Ziel kommen möchte und das vor mir und links fahrende Fahrzeug auf mein Lichtzeichen nicht reagiert hat (Auffahren mache ich nicht). Mir geht es nicht darum, den anderen zu ärgern. Im Gegenteil versuche ich mich immer so zu verhalten, dass ich - soweit ich durch mein Verhalten dazu beitragen - den Verkehrsfluss fördere....

Mir geht es nicht um den normalen Linksspurschleicher, den du hier beschreibst. Also der, der Platz machen könnte aber keinen Bock hat oder dazu geistig nicht in der Lage ist. So einer bin ich - das kannst du mir glauben - mit Sicherheit nicht. Ich bin eher dein Liebling im Straßenverkehr, der ständig den Rückspiegel im Blick hat und Platz macht sobald ein schnelleres Fahrzeug von hinten kommt. Ich hab damit null Probleme im normalen Verkehr überholt zu werden - das gönn ich jedem.
Mir gehts um die Situation, die ich beschrieben habe. Die Situation wo ein Platz machen nichts bringen würde weil vor mir selbst noch zig Fahrzeuge sind, die gar nicht Platz machen können. Und wenn dann der Spacko hinter mir meint er müsse mich rechts überholen, nur um mich dann beim Einscheren nach links zu gefährden bzw. mich zum Bremsen zu zwingen, nur um dann die nächsten Kilometer vor mir herzugondeln mit nem beschissenen Fahrstil (beschleunigen, abbremsen, beschleunigen, abremsen .... ) dann regt mich das einfach tierisch auf. Das sind einfach hirnlose Aktionen, die einfach nur das Risiko auf Staus oder Unfälle erhöhen. Und da ich sehr oft hier mit beiden Zuständen zu tun habe nervt mich das noch mehr.
Ich fahre jeden Tag da draußen so, dass ich möglichst niemanden sinnlos zum Bremsen nötige, behindere oder gar gefährde und genau das erwarte ich von den anderen auch. Die, die aber in der oben genannten Situation rechts überholen machen genau das mit mir und dürfen sich gerne mal an die Nase fassen und über ihr Fehlverhalten und die Auswirkungen selbigen nachdenken.

Letzendlich denke ich wirklich, dass es an meinem Fahrzeug liegt. Mein ehemaliger Chef hat sowas auch mal berichtet. Er fährt normalerweise 5er oder 3er BMW und musste mal ne Woche mit nem Kleinwagen vorlieb nehmen. Er hat anschließend berichtet, dass man da ganz andere behandelt wird im Straßenverkehr und er ziemlich geschockt war. Man wurde halt noch sinnlos überholt, nirgends mehr reingelassen, einfach wie ein Mensch dritter Klasse behandelt. Und selbst kann ich das auch immer wieder feststellen wenn ich im Auris unterwegs bin. Da wird man nur wie ein Mensch 2. Klasse behandelt, also zumindest kriechen die hinter einem einen nicht mehr in den Kofferraum und sinnfrei auf Krampf wurde ich da auch eher seltener überholt ... Vllt. sollte ich mir nen Sportwagen zulegen und mal schauen was dann passiert ...

Kundschafter
2018-04-10, 06:27:20
Sollte ich den Unfall überleben sage ich genau das aus: Ich habe nach rechts geschaut und kein Auto gesehen (vermutlich genau im toten Winkel gewesen) und konnte auch nicht damit rechnen rechts überholt zu werden, denn das ist ja bei der Geschwindigkeit verboten. Wo ist da meine Schuld?

Also völlig wertfrei von deiner Person sage ich dir, dass jeder einigermaßen fähige Anwalt deinen Gegner da raus haut. Wenn nicht kompetente Zeugen existieren (von denen ich bei Verkehrsverstößen nur wenige kennen gelernt habe), schlechte Karten. Ausnahme, dein Gegenüber gibt alles zu.

"Spinnen" wir das mal weiter. Bei der Unfallaufnahme wird man dir trotzdem einen "Fehler beim Fahrstreifenwechseln mit Verursachen eines Unfalles" vorwerfen.
(Ich habe nach rechts geschaut und kein Auto gesehen)

Je nach Aufprallwinkel werden Sachverständige etwas zur Schuldfrage sagen.

Nun musst du beweisen, dass dein Gegenüber rechts überholt hat. Hat er aber vermutlich noch gar nicht, sondern war neben oder leicht versetzt "hinter" dir.
Selbst wenn er "versucht" hat, dich rechts zu überholen, war der Überholvorgang noch nicht abgeschlossen. Sinngemäß aus dem StGB gilt auch hier: der Versuch ist (noch) nicht strafbar.

Wird, egal wie man es dreht und wendet, für alle ein langer (und ev. schmerzhafter) Weg mit entsprechenden Kosten.

Ist es das wert ?

derpinguin
2018-04-10, 07:09:33
Lichthupe auf den Vordermann ist übrigens auch nicht erlaubt und gefährlich.
Lies nochmal StVO §5 Abs. 5

Wolfram
2018-04-10, 07:21:35
Lies nochmal StVO §5 Abs. 5

"Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden."

Warmachine schrieb: " Ich fahre rechts vorbei, weil ich halt schneller an mein Ziel kommen möchte und das vor mir und links fahrende Fahrzeug auf mein Lichtzeichen nicht reagiert hat (Auffahren mache ich nicht)."

Wenn links ein Fahrzeug fährt, darf er nicht überholen. Kann er gar nicht, solange er sich die Regeln hält. Er darf es auch nicht erzwingen oder das auch nur versuchen. Drängeln per Lichthupe ist verboten. Immer.

Oder meinst Du, er dürfe sein illegales Rechtsüberholen legal nach StVO ankündigen?:freak:

Kundschafter
2018-04-10, 07:41:13
Ich glaube, du hast ihn falsch verstanden.

Franconian
2018-04-10, 07:44:33
Drängeln ist freilich verboten. Aber es ist erlaubt, mit der Lichthupe jemanden von der linken Spur zu verscheuchen, solange man eben nur genug Abstand hält.

Argo Zero
2018-04-10, 07:47:49
Du darfst sie einmal betätigen.
Mache ich trotzdem nicht, weil ich evtl andere blende. Am hellen Tag sieht er es sowieso nicht.
Meist sind die Leute eh so abgelenkt, da macht’s Rechtsfahrgebot fast mehr Sinn.

Plutos
2018-04-10, 08:55:45
Sollte ich den Unfall überleben sage ich genau das aus: Ich habe nach rechts geschaut und kein Auto gesehen (vermutlich genau im toten Winkel gewesen)
Schulterblick, anyone? :eek: Genau wegen dem toten Winkel macht man den doch...also, wenn man ihn macht.

Korfox
2018-04-10, 09:46:09
Fakt ist, wenn jemand auf der linken Spur am kriechen ist obwohl die rechten Spuren frei sind, missachtet das Rechtsfahrgebot.
[...]
Wo wären wir denn bitte dann?
Ordnungswidrigkeiten durch Ordnungswidrigkeiten ausgleichen?
Nur exemplarisch für die pauschalisierenden Aussagen herausgegriffen.
Genügend "kurzzeitige" Situationen wurden genannt.

Ich bin jemand, der sich sehr streng an das Rechtsfahrgebot hält (und eigentlich auch versucht, sich sehr streng allgemein an die Verkehrsregeln zu halten) und wurde bis vor kurzem sehr regelmäßig rechts überholt, ohne mich falsch verhalten zu haben (ich habe auch schon häufig genug rechts überholt, indem ich mich falsch verhalten habe, da ich für gewöhnlich beschleunige, auf links wechsel, überhole, auf rechts wechsel und dann ausrollen lasse, wodurch ich schonmal das nächste Auto auf links vollständig oder teilweise rechts passiere).

Die Situation, in der quasi immer rechts überholt wird, obwohl der "Mittelspurschleicher" sich korrekt verhält sind unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten auf den Spuren.
In meinem Fall drei Spuren: 130|130|80. Ich fahre meistens recht genaue 110, darf also nicht auf rechts wechseln (in so Situationen wird nach gängiger Rechtssprechung das Rechtsfahrgebot aufgeweicht). Links wird dann meistens überholt, wenn die Spur links aber schon "voll" ist kann man sich den Timer stellen, wann von hinten einer angebraust kommt, hupt, drängelt, nochmal hupt und dann durchhupend rechts vorbei fährt. Zumal die Beschilderung nur zwei Mal zu Beginn der Begrenzungen kam und verhältnismäßig unscheinbar war, jedoch für rund 5km gilt. Die meisten Fahrer vergessen ja schon nach 200 Metern, was sie eben gesehen haben.

derpinguin
2018-04-10, 09:48:53
"Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden."

Warmachine schrieb: " Ich fahre rechts vorbei, weil ich halt schneller an mein Ziel kommen möchte und das vor mir und links fahrende Fahrzeug auf mein Lichtzeichen nicht reagiert hat (Auffahren mache ich nicht)."

Wenn links ein Fahrzeug fährt, darf er nicht überholen. Kann er gar nicht, solange er sich die Regeln hält. Er darf es auch nicht erzwingen oder das auch nur versuchen. Drängeln per Lichthupe ist verboten. Immer.

Oder meinst Du, er dürfe sein illegales Rechtsüberholen legal nach StVO ankündigen?:freak:
Wat? Du schreibst, dass Lichthupe verboten ist, ich widerlege das. Was interessiert mich lawmachine?

Florida Man
2018-04-10, 11:20:59
Wenn man halbwegs ordentlich fährt (ich fahre zum Beispiel "unblitzbar"), dann wird man tatsächlich häufig rechts überholt. Entweder weil die linke Spur plötzlich langsamer als die Mittelspur wird, aber niemand lässt Platz zum einscheren, an Zusammenführungen ebenfalls und natürlich auch wenn ein Tempolimit kommt, die Mittelspur aber munter weiter rast.

Ich versuche diese Situationen immer zu vermeiden und mit 280 PS im Kompaktwagen kann man natürlich den einen oder anderen Überholversuch rechts abschmettern, aber auch nur selten. Gut ist das alles nicht.
Schulterblick, anyone? :eek: Genau wegen dem toten Winkel macht man den doch...also, wenn man ihn macht.
Es gibt Fahrlehrer, die lehnen Schulterblick auf Autobahnen ab, weil die 1-2 Sekunden Ablenkung viel zu großes Gefahrenpotential haben. Mein Fahrlehrer hat immer den doppelten Spiegelblick anstatt Schulterblick auf der BAB gelehrt.

Argo Zero
2018-04-10, 11:26:09
Man sollte zwischen überholen und rechts vorbei fahren unterscheiden.
Wenn ich seit einer Stunde auf meiner rechten Spur fahre und jemand auf der linken Spur vorbei fährt und dann plötzlich langsamer wird, dann überhole ich den nach meinem Sinn und Verstand nicht, sondern fahre bloß vorbei.
Das passiert mir täglich, wenn ich meinen Koffer ausrollen lasse und die nervösen Leute auf der linken Spur sofort in die Eisen steigen bei einem Temposchild.

Zum Schulterblick: Je nach Auto siehst du nur verkleidetes Metall wen du dich umdrehst. Da finde ich genauer in den Spiegel schauen auch besser.

Florida Man
2018-04-10, 11:32:15
Das kannst Du finden wie Du willst, wenn Du dabei schneller als 60 km/h fährst, dann sind das min. 100 Euro und ein Punkt :) Hat Dein kasten keine Bremse? Tempolimit ist Tempolimit.

Argo Zero
2018-04-10, 11:35:42
Ich bremse nie auf der AB. Das produziert nur unnötige Staus. Wenn ich bremse dann nur weil vor mir einer unnötig bremst.

Nach deiner Logik sollte ich Anwalt werden. Links vorbei fahren, bremsen und den rechten PKW dabei filmen wie er "überholt". Geschäftsidee ahoi :freak:

Florida Man
2018-04-10, 11:42:23
Bis einer vor Dir rechts rauszieht. Und dann sitzt Du am Straßenrand und schnatterst die Einsatzkräfte voll. Wenn Du noch kannst. Erlebe ich ständig. Und diese Leute nerven total. Die glauben wohl, dass Feuerwehrleute regelmäßig als Zeugen geladen werden und hoffen, dass die uns ne plausible Geschichte erzählen. Ist aber immer nur Buillshit. Dieses jahr stehts schon 5:0 für meine Feuerwehr. Einer hat beim Spurwechsel gleich das 3:0 hingelegt.

http://www.ln-online.de/var/storage/images/ln/lokales/fotostrecken-lokales/fotostrecken-stormarn/drei-tote-nach-schwerem-unfall-auf-der-a1/stjebunfall1/675868136-1-ger-DE/stjebUnfall1_gallerylarge.jpg

Korfox
2018-04-10, 11:50:30
Aber das ist es doch wert, wenn man dafür dann 10 andere erzogen hat und ihnen damit das Leben bewahrt. Da opfert man sich doch gerne.

Lawmachine79
2018-04-10, 14:36:42
Lichthupe auf den Vordermann ist übrigens auch nicht erlaubt und gefährlich.
Hör' bitte auf hier Mist zu reden. § 5 Abs. 1 Satz 1 StVO erlaubt ausdrücklich das Verwenden von Leuchtzeichen, um auf ein beabsichtiges Überholen aufmerksam zu machen (außerhalb geschlossener Ortschaften, Autobahnen gehören dazu).

Hier hast Du es noch von einem Verkehrsjuristen:
https://www.focus.de/auto/ratgeber/recht/tid-20835/juristische-irrtuemer-mythos-2-die-lichthupe-zu-benutzen-ist-noetigung_aid_584232.html
Richtig ist: Drängeln auf der Autobahn wird als Nötigung bestraft. Doch langsamere Autos per Lichthupe von der linken Spur zu blinken, zählt nicht dazu. Im Gegenteil: „Es ist sogar eine wesentliche Aufgabe von Hupe und Lichthupe, Überholabsichten anzukündigen“, erklärt Jurist Höcker. Gesetzlich ist es laut §5 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung ausdrücklich gestattet, „das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen“ anzuzeigen.

Ich kann es leider nicht selbst nachschlagen, Verkehrsrecht ist nicht Teil meines Beck-Online Abos.

Wäre ja auch noch schöner, wenn man jemanden nicht einmal darauf aufmerksam machen dürfte, dass er gerade durch seinen Fehlverhalten andere behindert.

Cyphermaster
2018-04-10, 15:06:00
Die Frage ist: wer setzt die Ursache für die Gesamtsituation? Wer agiert, wer reagiert? Der Linksfahrende hatte es von vorneherein in der Hand. "Dann fährt man eben hinterher"? Aha. Das ist aber inkonsequent, der eine Verkehrsverstoß wird geduldet, der andere aber nicht? Gibt es eine Art Trottelprivileg? Es gibt eine Lösung, wie der "Hinterherfahrende" tatsächlich hinterherfahren muss und es in Ordnung ist: wenn sich der Voranfahrende dann wegen Nötigung verantworten muss.Du blendest aus, daß du als Hinterherfahrender die Fahrbahn(en) bzw. Situation vor dem dir vorausfahrenden Fahrzeug nicht unbedingt im notwendigen Maß einsehen kannst. Eine Unterscheidung, ob der dir Vorausfahrende begründet (z.B. ein auf der rechten Spur liegendes Metallstück) oder unbegründet nicht auf deine Lichthupe reagiert und auf der linken Spur bleibt (d.h. ob er überhaupt einen Verstoß begeht), ist dir deshalb nicht grundsätzlich möglich. Bei unklarer Situation besteht allerding grundsätzlich deinerseits die Verpflichtung zur Gefahrenvermeidung, was ggf. auch eine Geschwindigkeitsreduktion beinhaltet und imho eben nicht irgendeine Rechtfertigung (auch nicht über Umwege) für dein Überholmanöver auf der rechten Spur bilden kann.

Und AFAIK ist doch das Beurteilen von aktivem, unnötigem "Ausbremsen" auf der linken Spur als Nötigung nichts Neues, sondern üblich. Wirst du hingegen nicht zu abrupten Bremsmanövern gezwungen oder zu einer unüblich langsamen Geschwindigkeit, stellt sich die Frage, ob es sich um eine so große Beeinträchtigung handelt, aus der man einen Verstoß, respektive eine Nötigung, ableiten kann.

Lawmachine79
2018-04-10, 15:36:35
Du blendest aus, daß du als Hinterherfahrender die Fahrbahn(en) bzw. Situation vor dem dir vorausfahrenden Fahrzeug nicht unbedingt im notwendigen Maß einsehen kannst. Eine Unterscheidung, ob der dir Vorausfahrende begründet (z.B. ein auf der rechten Spur liegendes Metallstück) oder unbegründet nicht auf deine Lichthupe reagiert und auf der linken Spur bleibt (d.h. ob er überhaupt einen Verstoß begeht), ist dir deshalb nicht grundsätzlich möglich. Bei unklarer Situation besteht allerding grundsätzlich deinerseits die Verpflichtung zur Gefahrenvermeidung, was ggf. auch eine Geschwindigkeitsreduktion beinhaltet und imho eben nicht irgendeine Rechtfertigung (auch nicht über Umwege) für dein Überholmanöver auf der rechten Spur bilden kann.


Es ist ja nicht so, dass ich sofort Lichthupe gebe. Ich gucke vorher schon links und rechts vorbei, ob da irgendwas/irgendwer ist. Seltenst sind (da wo ich herkomme ;) ) Autobahnen auch so schnurgerade und flach, dass die Sichtlinie blockiert ist. Es ist also in fast allen Situatioenen möglich, auch die Verkehrslage vor dem langsamen Auto einzuschätzen.

Ferner: ich habe nie gesagt, dass ich das rechts überholen "rechtfertige". Ich weiß, dass es ein Verkehrsverstoß bleibt. Mir geht es nur darum, einen "Verantwortlichen" für die Gesamtsituation festzumachen. Quasi die Frage beantworten: wen von den beiden soll die Polizei rauspicken, wenn sie nur einen rauspicken kann? Und das ist der, der auf der linken Spur schleicht, weil er das Rechtsfahrgebot missachtet hat. Und hier geht es mit Sicherheit nicht um die Fälle, wo einer erst 150m nach dem LKW einschert. Ich habe auch noch nie gesehen, dass in so einer Situation rechts überholt wurde. Das ist einfach nur die Standardschutzbehauptung der Leute, die auch nach 500m noch auf der linken Spur sind. Aus meiner Sicht muss die Faustregel lauten: wer sp wieder einscheren kann, dass das schnellere Fahrzeug überholen kann, ohne dass das (wieder eingescherte) langsamere Fahrzeug auf der mittleren/rechten Spur dann seinerseits vor dem nächsten Überholmanöver wieder bremsen muss, bevor es ausschert, muss runter von der linken Spur. Das ist auch die verkehrsökonomischste Lösung, denn dann muss der eine nicht bremsen und der andere kann schneller fahren und jeder kann seine beabsichtigte Geschwindigkeit fahren.

Cyphermaster
2018-04-10, 16:40:06
Mir geht es nur darum, einen "Verantwortlichen" für die Gesamtsituation festzumachen. Quasi die Frage beantworten: wen von den beiden soll die Polizei rauspicken, wenn sie nur einen rauspicken kann? Und das ist der, der auf der linken Spur schleicht, weil er das Rechtsfahrgebot missachtet hat.Für das nicht wieder rechts Einscheren kann es einen zwingenden/sinnigen Grund geben, den der nachfolgende Fahrer entgegen seines Eindrucks nicht ersehen kann, für ein nicht erzwungenes Überholen auf der rechten Spur nur zum halten der persönlichen Wunschgeschwindigkeit hingegen gibt es den nicht.

Die Einschätzung der Situation, daß zweifelsfrei kein solcher Grund vorliegen würde, hat der nachfolgende Fahrer ohne Zutun des Vorausfahrenden alleine getroffen, genau wie die, zugunsten seiner Reisezeit eine mögliche Gefährdung anderer Mit-Verkehrsteilnehmer in Kauf zu nehmen (wenn ein Abbremsen im Vergleich zum Rechtsüberholen zu einer größeren Gefährdung führen würde, wäre das ein Anhaltspunkt, daß der Betreffende den Mindestabstand nicht eingehalten hat...).

Natürlich ist es lästig, wenn anscheinend unnötig links gefahren wird, oder jemand auf der linken Spur "schleicht". Andererseits: Verkehrsökonomie oder die maximale Realisierung der freien Geschwindigkeitswahl ist nicht primäre Maßgabe für die StVO, sondern Gefahrenminimierung. Heißt, im Zweifel defensiv bzw. langsam fahren.

Lawmachine79
2018-04-10, 17:28:19
Die Einschätzung der Situation, daß zweifelsfrei kein solcher Grund vorliegen würde, hat der nachfolgende Fahrer ohne Zutun des Vorausfahrenden alleine getroffen, genau wie die, zugunsten seiner Reisezeit eine mögliche Gefährdung anderer Mit-Verkehrsteilnehmer in Kauf zu nehmen (wenn ein Abbremsen im Vergleich zum Rechtsüberholen zu einer größeren Gefährdung führen würde, wäre das ein Anhaltspunkt, daß der Betreffende den Mindestabstand nicht eingehalten hat...).

Du leitest aus der Ausnahme eine Regelvermutung ab. In der Regel gibt es keinen zwingenden Grund, links zu fahren. In 95% der Fälle ist es Unachtsamkeit, Bequemlichkeit oder falsches Einschätzen der Dauer, bis man wieder links ausscheren müsste für den nächsten Überholvorgang.

Poekel
2018-04-10, 17:51:55
In 95% der Fälle ist es Unachtsamkeit, Bequemlichkeit oder falsches Einschätzen der Dauer, bis man wieder links ausscheren müsste für den nächsten Überholvorgang.
Wobei die Gerichte die 20 Sekunden-Regel festgesetzt haben (was Pi mal Daumen wohl 200m zum nächsten LKW sein dürften bei 120-130) und zumindest beim aktuellen LKW-Aufkommen dürfte man da wohl größere Strecken komplett links auf 2-spurigen Autobahnen fahren können, ohne einen Verstoß zu begehen (je nach Tageszeit und Ort können ja die hier angesprochenen 500m zum nächsten LKW fast schon eine Ausnahme sein und 200m schon eine größere Lücke darstellen).

Und 20 Sekunden sind schon eine geraume Zeit, die die meisten instinktiv wohl eigentlich eher so interpretiert würden, dass genügend Platz zwischen den LKWs wäre, um sich rechts einzuordnen (will man ehrlich sein, hält ja auch kaum jemand beispielsweise den offiziellen Sicherheitsabstand ernsthaft ein).

Unyu
2018-04-10, 18:37:23
Nach meiner Erfahrung bekommt der Kleinwagen links die Lichthupe unabhängig von der Verkehrssituation voraus.
Tachowerte usw. interessieren da auch gar nicht. Ein solches Fahrzeug gilt als Provokation. Vielleicht rechnen die SUV Fahrer auch nicht damit, das man ohne SUV schnell fahren kann.

Sprich vorne und rechts ist dicht, der Kleinwagenfahrer stellt sich brav in die Schlange aber er muss weichen. Habe da schon den ein oder anderen sehr wütenden SUV Fahrer hinter mir erlebt. Aber kann man nichts machen, ich mach doch keinen Platz für Herrn Arsch um dann selbst hinter ihm herzu gurken. Erst wenn die ganzen doppelt so stark motorisierten vor mir in Pötte gekommen sind mache ich Platz.

Du leitest aus der Ausnahme eine Regelvermutung ab. In der Regel gibt es keinen zwingenden Grund, links zu fahren. In 95% der Fälle ist es Unachtsamkeit, Bequemlichkeit oder falsches Einschätzen der Dauer, bis man wieder links ausscheren müsste für den nächsten Überholvorgang.
Gilt dann auch für die Stern usw. Fahrer, die meinen auf der linken Spur geboren zu sein. Manche von denen fahren ja durchaus schnell, aber Spurwechsel kennen die wohl nicht. Bis dann der nächste Schnellfahrer kommt und nicht vorbei kann.

Jedenfalls, nur weil der Stern links ist, haben nicht alle anderen sofort zu weichen. Selbst wenn der Stern hinten in 3km auftaucht, standesgemäss links obwohl rechts frei, darf ich überholen. Meist ist es so, das ich beim überholen selbst ausgebremst werde. Der Zorn des Sterns entlädt sich auf mich, doch kann ich gar nichts dafür. Ausgebremst dauert der Überholvorgang dann länger, selbst wenn der Verursacher wieder rechts ist.

Am Ende ist wohl die angesprochene Bequemlichkeit: Dauerhaft links mit Dichtauffahrhilfe, Lichthupe und festgeschraubten Gaspedal zu fahren ist stressfrei und bequem. Durch den Wegfall jeglicher Spiegel oder Schulterblicke entfällt eine Menge Arbeit.

Cyphermaster
2018-04-10, 18:44:29
Du leitest aus der Ausnahme eine Regelvermutung ab. In der Regel gibt es keinen zwingenden Grund, links zu fahren. In 95% der Fälle ist es Unachtsamkeit, Bequemlichkeit oder falsches Einschätzen der Dauer, bis man wieder links ausscheren müsste für den nächsten Überholvorgang.Es ist keine optionale Vorgabe, daß man jederzeit so zu fahren hat, daß man auch bei Unvorhergesehenem, z.B. überraschend eine Vollbremsung hinlegendem Vordermann, noch sicher bleibt. Ob diese Vollbremsung des Vordermanns nach Einschätzung des Hintermannes oder auch überhaupt nötig war oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Rechts zu Überholen wäre als Regelverstoß deswegen gegenüber dem regelkonformen Angleichen an die (langsame) Geschwindigkeit nur dann akzeptabel, wenn dadurch eine geringere Gefährdung des Verkehrs die Folge wäre. Bei der von dir beschriebenen günstigstmöglichen Situation, daß wirklich alles einsehbar und frei ist, besteht keine Gefährdung durch das Überholen auf der rechten Spur. Allerdings besteht -außer, man begeht vorher einen weiteren Regelverstoß durch Unterschreitung des Sicherheitsabstandes- auch keine durch die Verringerung der Geschwindigkeit. Es ergibt sich also bei der Gefährdung ein Patt, nur eine Option ist StVO-konform, die Andere nicht. Demnach wäre nach meiner Meinung die regelkonforme Option vom Fahrer zu bevorzugen. Auch, wenn's ihm als eine Nötigung erscheint, kann das keine Rechtfertigung für eigene Rechtsverstöße darstellen. Mein Fazit wäre daher, im Zweifel den Rechtsüberholer rauszuziehen, wenn man schon nicht gleich Beider habhaft werden kann. Ggf. die Nötigung nach Kennzeichen zu ermitteln, sollte auch kein Problem sein.

Was die Fehleinschätzung angeht, pflichte ich dir bei. Aber auch das ist keine alleinige Sache des Vorausfahrenden. Denn die Geschwindigkeit des Verkehrs mag auf der rechten Spur halbwegs konstant anzunehmen sein, auf der linken Spur wird aber gern auch mal beschleunigt ("da wird's grade frei"), verlangsamt ("ich brems schon mal, da vorne sieht's nach Stau aus") oder durch Einscheren, Ausscheren etc. etwas verschoben. So, daß das Einschätzen des "Lückenspringers" erschwert wird.
Mir persönlich ist es daher teilweise sogar lieber, mit sehr konstant 130 links hinter so jemandem zu fahren, als mit 160-180 wechselnd durchzurauschen und mich dabei drauf verlassen, daß nicht jemand sich grob verschätzt und mir vor der Schnauze rauszieht. Egal wie, Hauptsache, der Betreffende fährt aufmerksam und zumindest etwas vorausschauend. Leider hapert es daran viel zu oft.

Wolfram
2018-04-10, 21:39:06
Mir persönlich ist es daher teilweise sogar lieber, mit sehr konstant 130 links hinter so jemandem zu fahren, als mit 160-180 wechselnd durchzurauschen und mich dabei drauf verlassen, daß nicht jemand sich grob verschätzt und mir vor der Schnauze rauszieht.

Deswegen bin ich mittlerweile auch für ein Tempolimit wie in Frankreich oder den Benelux-Staaten, auch wenn ich das früher vehement abgelehnt habe. Da ist dann 120 oder 130 vorgegeben und alles fährt 140-150, und zwar sehr konstant.

Im Grunde ist das Tempo egal, aber Streß, Staus und im schlimmsten Fall Unfälle, die Schnellfahrer durch unverträglich hohe Geschwindigkeitsdifferenzen zu anderen verursachen, fallen jedenfalls so weg.

Die Raser sind nämlich eigentlich die Bremser, systemweit betrachtet.

Plutos
2018-04-10, 22:27:22
Eine Geschwindigkeitsdifferenz besteht immer zwischen zwei Verkehrsteilnehmern. Deren Größe kannst du nicht allein den "Rasern" anlasten, auch die "Schleicher" sind dafür verantwortlich. Denen vielleicht sogar mehr, oder warum sollte ausgerechnet "konstant 140-150" okay sein?

Wolfram
2018-04-10, 22:34:47
Eine Geschwindigkeitsdifferenz besteht immer zwischen zwei Verkehrsteilnehmern. Deren Größe kannst du nicht allein den "Rasern" anlasten, auch die "Schleicher" sind dafür verantwortlich. Denen vielleicht sogar mehr, oder warum sollte ausgerechnet "konstant 140-150" okay sein?

Doch. Die untere Grenze steht fest: Das sind LKW mit 80 km/h. Damit wird die Differenz durch die Schnellfahrer bestimmt. Die 140-150 waren nur ein Beispiel aus der Praxis, Du kannst auch einen anderen Bereich nehmen. Aber wenn man die Spitzen kappt, bringt man Ruhe in den Verkehr. Und damit nebenbei ein höheres Durchschnittstempo.

Unyu
2018-04-10, 22:35:14
Ein Limit alleine ist relativ zwecklos. In weiten Teilen ist das unendliche Rasen schon gar nicht möglich. Baustellen, Stau, oder einfach sinnlos rumstehende Beschränken zum Blitzen gibts überall.

Zu einem flüssigen Verkehrsfluss gehört auch eine völlig andere Mentalität. U.a. auch erzogen durch Medien. Wäre ein Auftrag für den Staatsfunk, früher gabs mal den 7. Sinn. Aber hilfreich wäre auch, wenn man den Verkehrsteilnehmer nicht für völlig verblödet halten würde. An jeder Ecke eine Begrenzung, damit man ja nicht nachdenken muss, wie schnell vernünftig wäre.

Solange das Auto als absolutes Statussymbol gilt, lässt sich da nichts machen. Je teurer das Auto, desto mehr Mensch ist man. Hier in der Schweiz werde ich regelmässig bei stockendem Verkehr von SUV Fahrern von der Nebenstrasse auf die Hauptstrasse reingelassen. In Deutschland könnte ich lange warten.

Das macht dann den Effekt des Verkehrsflusses aus. Fährt einer vor der Verengung die Lücke zu, funktioniert der Reisverschluss nicht, es wird gebremst und alles steht. Normalfall.

Florida Man
2018-04-11, 08:19:29
Deswegen bin ich mittlerweile auch für ein Tempolimit wie in Frankreich oder den Benelux-Staaten, auch wenn ich das früher vehement abgelehnt habe. Da ist dann 120 oder 130 vorgegeben und alles fährt 140-150, und zwar sehr konstant.

Im Grunde ist das Tempo egal, aber Streß, Staus und im schlimmsten Fall Unfälle, die Schnellfahrer durch unverträglich hohe Geschwindigkeitsdifferenzen zu anderen verursachen, fallen jedenfalls so weg.

Die Raser sind nämlich eigentlich die Bremser, systemweit betrachtet.
Das ist falsch gedacht. Wir brauchen weniger Regeln (nicht nur im Straßenverkehr). Die Probleme werden heute eh zum Großteil von Regelbrechern begangen. Zusätzliche Regeln beeinträchtigen nur mündige Bürger und belasten deren Freiheits- und Gerechtigkeitsemnpfinden. Der Staat darf keine so große Rolle im Leben der Bürger spielen.

Was wir aber brauchen: Viel strengere Strafen für Regelbrecher, konsequentere Verfolgung. Wer sich selbst im Griff hat, der darf keine Leine am Hals haben. Wer aber nach anderen Schnappt, der gehört in den Zwinger. Du willst aber einfach jedem ne 1 Meter-Leine anlegen, was eine Unverschämtheit ist.

Im übrigen ist es ein absolutes Märchen, dass es in den Benelux-Staaten besser läuft. Glaub mir, ich fahre dort oft. Die können weder sicher überholen, noch können die Abstand. Ich bin jedes Mal erleichtert, wenn ich wieder in Deutschland bin.

"Raserei" ist übrigens eine fast irrelevante Unfallursache überhaupt und insbesondere auf der Autobahn. Aus meiner ganz eigenen Erfahrung als Feuerwerhmann kann ich Dir garantieren: LKW in der Innenstadt, Handys in der Innenstadt bzw. auf der Landstraße, Alkohol, Alkohol, Allkohol, Alkohol und LKW auf der Autobahn. Hier kannste ansetzen, wenn Dir was an der Sicherheit liegt. Es gibt so viele Ansatzpunkte, die etwas bringen würden - im gegensatz zu einem Tempolimit.

Wolfram
2018-04-11, 09:29:19
Im übrigen ist es ein absolutes Märchen, dass es in den Benelux-Staaten besser läuft. Glaub mir, ich fahre dort oft. Die können weder sicher überholen, noch können die Abstand. Ich bin jedes Mal erleichtert, wenn ich wieder in Deutschland bin.

Du glaubst, dass Deutsche besser fahren als andere?

Argo Zero
2018-04-11, 09:53:21
Mein Vorschlag: Jedes Jahr ein Fahrsicherheitstraining machen sonst ist der Lappen weg.
Insbesondere Tests die demonstrieren wie gefährlich es ist dicht aufzufahren.

Kundschafter
2018-04-11, 09:58:29
Sorry...aber wer soll das bei...keine Ahnung...30 Millionen Führerscheinen durch führen ?
Völlig "weltfremd" :D

Argo Zero
2018-04-11, 10:01:04
Angebot und Nachfrage.
Es gibt ja auch genug Fahrlehrer jedes Jahr ;)

Kundschafter
2018-04-11, 10:01:39
Schnell gegoogelt: 55,86 Millionen FS.

Kann niemand schaffen.

Geht doch alles viel einfacher: "Preise" und Strafen wie in anderen Ländern.

Rettungsgasse nicht "gemacht": 6 Monate Pappe weg.
"Gaffer": 2 Monate Pappe weg.
Mit Behinderung der Rettungskräfte: 12 Monate.

Geht dann alles gaaaaanz schnell. ;)

(und die Straßen werden schön frei) :D :D

Wolfram
2018-04-11, 10:03:00
Mein Vorschlag: Jedes Jahr ein Fahrsicherheitstraining machen sonst ist der Lappen weg.
Insbesondere Tests die demonstrieren wie gefährlich es ist dicht aufzufahren.

Da kann ich nicht, muss schon das Sicherheitstraining für meinen Gasherd machen...:biggrin:

Nee, im Ernst, mehr Regeln will ich auch nicht. Da könnte man solche Trainings auch schon in die erste Führerscheinprüfung packen, dann wird die noch teurer, oder Prüfungen ab 70 oder ab 50 oder wasweißich... klar hätte sowas positive Auswirkungen, aber wär's den Aufwand wert für den Verlust an Lebensqualität?

Ein bisschen mehr Vernunft würde mir schon reichen. Wenn (sorry für Sexismus) Frauen zB konsequent bei Dichtauffahrern das letzte Mal mitgefahren sein würden, dann hätte sich das Problem schnell erledigt. Interessant ist auch zu beobachten, wie die Perspektive wechseln kann, wenn die entsprechenden Sportsfreunde irgendwann Kinder haben...

Kundschafter
2018-04-11, 10:07:44
...oder Prüfungen ab 70 oder ab 50....

Ey...ich hau' dich gleich !!!!! ;D

Altersdiskriminierung...ist strafbar !!!!!!

Argo Zero
2018-04-11, 10:10:01
Es sind oftmals nichtmal Leute die unbedingt vorbei wollen. Machste Platz fährt er hinter dich und fährt weiterhin so weiter dicht auf. Es ist oftmals nicht aufgeklärte Dummheit.
Wenn wir beispielsweise 500 neue Fahrsicherheitszentren in Deutschland hätten und jedes Zentrum kann pro Tag 10 Gruppen á 30 Teilnehmer betreuen, dann wäre eine Regelung bswp. alle 3 Jahre ein Training zu machen sehr realistisch umsetzbar für die Masse. In der Statistik mit den Führerscheinen sind bestimmt viele dabei, die aus Gründen des Alters nicht mehr fahren oder nicht mal ein Auto besitze. Ich schätze so 20% kann man davon locker abziehen, was wirklich auf der Straße unterwegs ist.

Als freiwillige Leistung wäre es auch toll. Bswp. könnte die KFZ-Versicherung zB. mit x % Jahresbonus locken, wenn man ein Training im Jahr macht.
Ich finde es immer wieder erschreckend, wie sich die Teilnehmer anfangs benehmen, wenn wir in unserer Drift-Gruppe rüber schielen auf dem ADAC Gelände. Die meisten Leute haben mit dem Auto einfach keinen Bezug. "Wie, das Auto rutscht wenn es nass ist? Das hat mir keiner gesagt".

Kundschafter
2018-04-11, 10:19:58
"Früher" war die Rettungsgasse auch kein Thema. Der heutige Autofahrer, egal welcher Nation, ist einfach nur noch ein "Herdentier" und, Ausnahmen lasse ich mal weg, egoistisch bis zum Abwinken.

"Der, der kommt hier nicht rein".
"Den lasse ich nicht vor."
"Das ist meine Straße hier, ich sage, wie gefahren wird."
"Den bremse ich aber gleich aus."

Generell ist deine Idee gut. Trotzdem bin ich für "Strafanpassung". Nicht weil ich ein Bulle bin, sondern weil dann, so die Hoffnung, mehr nachgedacht wird. Es weniger gefährliche Situationen gibt und ich keine Leichenteile mehr tragen muss. Obwohl..die auf der Straße gehen ja noch, zwei Köpfe waren mal das Schlimmste. Bahnleichen sind ekliger.
Wenn ich statt 20 Euro nun 200 zahlen müsste...würde ich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr schnell fahren.

Wolfram
2018-04-11, 10:23:18
Ey...ich hau' dich gleich !!!!! ;D

Altersdiskriminierung...ist strafbar !!!!!!

Schlagen, wo es weh tut!:biggrin: Ich bin seit einem halben Jahr 50, ich darf das...


Als freiwillige Leistung wäre es auch toll. Bswp. könnte die KFZ-Versicherung zB. mit x % Jahresbonus locken, wenn man ein Training im Jahr macht.
Ich finde es immer wieder erschreckend, wie sich die Teilnehmer anfangs benehmen, wenn wir in unserer Drift-Gruppe rüber schielen auf dem ADAC Gelände. Die meisten Leute haben mit dem Auto einfach keinen Bezug. "Wie, das Auto rutscht wenn es nass ist? Das hat mir keiner gesagt".

Ja, das mit dem Bonus ist keine schlechte Idee, wobei ich normalerweise an der Stelle sage, dass sowas bei entsprechender Beitragsgestaltung auch schnell zum Zwang werden kann. Dass es besser ist, grenzwertige Situationen zu trainieren, statt auf der Straße zu testen - geschenkt. Hm. Vielleicht doch in den Führerschein integrieren und dafür ein paar andere Pflichtstunden wegfallen lassen.

Einmal kurz nachtreten muss ich noch hier, sorry...:biggrin:


"Raserei" ist übrigens eine fast irrelevante Unfallursache überhaupt und insbesondere auf der Autobahn.

Quelle: https://www.ace.de/fileadmin/user_uploads/Der_Club/Presse-Archiv/Grafiken/Pm_95.11_Autobahnunfaelle-ACE-Studie.pdf

Ursachen von Autobahnunfällen

Häufigste Unfallursache auf deutschen Autobahnen ist eine der Verkehrssituation nicht angepasste Geschwindigkeit.
Damit ist nicht zwangläufig die Übertretung einer Temporeduzierung gemeint.
Auch auf Strecken ohne Geschwindigkeitsbegrenzung kann ein Tempo oberhalb der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h als unfallursächlich gewertet werden.
Bei 39,7 Prozent aller Autobahnunfälle spielt zu schnelles Fahren eine ausschlaggebende Rolle.

Auf Rang Zwei der Unfallursachen steht ungenügender Sicherheitsabstand – bei 28 Prozent aller Unfälle war zu dichtes Auffahren unfallrelevant.

Als dritter großer Faktor werden Fehler beim Überholen genannt

Argo Zero
2018-04-11, 10:36:57
Wenn es nass ist, ist bereits 130 km/h zu schnell, je nach Nässe und Fahrbahn. Da sollte die Statistik besser differenzieren. Sobald es regnet plane ich für meine 300km Strecke +1h ein, weil es garantiert irgendwo knallt.

Ist es eigentlich immer noch so, dass man seine Probezeit um ein Jahr verkürzen kann mit einem Fahrsicherheitstraining?

Wolfram
2018-04-11, 10:43:29
Ist es eigentlich immer noch so, dass man seine Probezeit um ein Jahr verkürzen kann mit einem Fahrsicherheitstraining?

Probezeit gab's bei mir noch nicht, ich habe gerade erst den grauen Lappen gegen was Moderneres eingetauscht...

Monkey
2018-04-11, 10:50:59
Ist es eigentlich immer noch so, dass man seine Probezeit um ein Jahr verkürzen kann mit einem Fahrsicherheitstraining?

Ging das überhaupt Mal? Hab ich zumindest noch nie gehört und wäre auch etwas sportlich wenn man mit einem Training ein ganzes Jahr fahren lassen würde.

Argo Zero
2018-04-11, 10:56:50
Wurde wohl abgeschafft...

http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/zweite-ausbildungsphase.php

#44
2018-04-11, 13:39:10
Generell ist deine Idee gut. Trotzdem bin ich für "Strafanpassung". Nicht weil ich ein Bulle bin, sondern weil dann, so die Hoffnung, mehr nachgedacht wird. Es weniger gefährliche Situationen gibt und ich keine Leichenteile mehr tragen muss. Obwohl..die auf der Straße gehen ja noch, zwei Köpfe waren mal das Schlimmste. Bahnleichen sind ekliger.
Wenn ich statt 20 Euro nun 200 zahlen müsste...würde ich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr schnell fahren.
Naja - das bingt halt ohne die Aufklärungsquote nix. Großteils passiert halt einfach nix bei Geschwindigkeitsübertritten, Drängeln, Rechtsüberholen, Schleichen, Handy am Steuer oder sonstigen Stunts im Straßenverkehr.
Null und Nix. Da bringt auch die Straferhöhung nichts, wenn ich davon ausgehen darf, dass es mich eh nur alle 10 Jahre mal trifft...

Grundsätzlich kann man ja schon Punkte sammeln, samt Zusatzstrafen. Aber außer Geschwindigkeitsübertritten wird doch eh nichts kontrolliert. Für alles andere muss schon erst etwas passieren...

Das ändert sich erst, wenn die Autos das von sich aus melden müssen :S (Oder der Mensch nicht mehr fährt)
Ich meine - Hand auf's Herz - der Großteil aller Autofahrer müsste Punkte bis zum St.-Nimmerleins-Tag haben. Alleine wg. Sicherheitsabstand und Tempo.
Die meisten haben nur das Glück (oder genug Verstand) nicht erwischt zu werden. Da dann rauszupicken wer gerade gefangen wurde und den heftig zu bestrafen würde ich nicht Gerechtigkeit nennen.

Korfox
2018-04-11, 14:31:00
[...]oder Prüfungen ab 70 oder ab 50 oder wasweißich... klar hätte sowas positive Auswirkungen[...]
Jo. Weniger BLech- und Bagatellschäden...

https://www.bussgeldkatalog.org/unfallstatistik/
Es sind laut Unfallstatistik meist junge Fahrer, welche die Schuld an schweren Verkehrsunfällen tragen.

Schnitzl
2018-04-11, 14:40:46
Einmal kurz nachtreten muss ich noch hier, sorry...:biggrin:

Quelle: https://www.ace.de/fileadmin/user_uploads/Der_Club/Presse-Archiv/Grafiken/Pm_95.11_Autobahnunfaelle-ACE-Studie.pdf
Ursachen von Autobahnunfällen

Häufigste Unfallursache auf deutschen Autobahnen ist eine der Verkehrssituation nicht angepasste Geschwindigkeit.
Damit ist nicht zwangläufig die Übertretung einer Temporeduzierung gemeint.
Auch auf Strecken ohne Geschwindigkeitsbegrenzung kann ein Tempo oberhalb der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h als unfallursächlich gewertet werden.
Bei 39,7 Prozent aller Autobahnunfälle spielt zu schnelles Fahren eine ausschlaggebende Rolle (...)
Hier gehts nur um die Autobahnunfälle. Selbst da sinds weniger als die Hälfte - und wer weiss evtl. nur nach Alkoholkomsum - also ein Symptom keine Ursache?
Mit der richtigen "Argumentation" ist eine Geschw. über 100 km/h IMMER zu schnell...
Das führt zu nichts, vor allem wenn man es in Relation setzt:
(ebenfalls aus genanntem Artikel)
Knapp 7,2 Prozent aller Verunglückten im Straßenverkehr in Deutschland kommen auf Autobahnen zu Schaden.
und
11,44 Prozent aller im Straßenverkehr ums Leben Gekommener starben auf
einer Bundesautobahn.
40% von 11% sind dann wieviel?

Ich habe im Alter von 18-20 in Worten FÜNF Freunde/Bekannte durch die Ursache Alkohol (und Symtom nicht angepasste Geschwindigkeit) verloren. Insgesamt 3 Unfälle, einmal 3 und zweimal 1 Tote(r)

Das Problem ist das niemand objektiv analysiert. Die Eltern haben dann den Baum gefällt auf den ihr Kind sich totgefahren hat. Lernresistenz = unendlich.
- Niemand will lernen.
- Es sind immer die anderen.
- Symptome anstatt Ursachen bekämpfen.

Deshalb ist das für mich das Beste Post seit Jahren:
Das ist falsch gedacht. Wir brauchen weniger Regeln (nicht nur im Straßenverkehr). Die Probleme werden heute eh zum Großteil von Regelbrechern begangen. Zusätzliche Regeln beeinträchtigen nur mündige Bürger und belasten deren Freiheits- und Gerechtigkeitsemnpfinden. Der Staat darf keine so große Rolle im Leben der Bürger spielen.

Was wir aber brauchen: Viel strengere Strafen für Regelbrecher, konsequentere Verfolgung. Wer sich selbst im Griff hat, der darf keine Leine am Hals haben. Wer aber nach anderen Schnappt, der gehört in den Zwinger. Du willst aber einfach jedem ne 1 Meter-Leine anlegen, was eine Unverschämtheit ist.

Im übrigen ist es ein absolutes Märchen, dass es in den Benelux-Staaten besser läuft. Glaub mir, ich fahre dort oft. Die können weder sicher überholen, noch können die Abstand. Ich bin jedes Mal erleichtert, wenn ich wieder in Deutschland bin.

"Raserei" ist übrigens eine fast irrelevante Unfallursache überhaupt und insbesondere auf der Autobahn. Aus meiner ganz eigenen Erfahrung als Feuerwerhmann kann ich Dir garantieren: LKW in der Innenstadt, Handys in der Innenstadt bzw. auf der Landstraße, Alkohol, Alkohol, Allkohol, Alkohol und LKW auf der Autobahn. Hier kannste ansetzen, wenn Dir was an der Sicherheit liegt. Es gibt so viele Ansatzpunkte, die etwas bringen würden - im gegensatz zu einem Tempolimit.
100% agree

Florida Man
2018-04-11, 15:23:26
Einmal kurz nachtreten muss ich noch hier, sorry...:biggrin:
Der Tritt ging aber ins leere, da auf der Autobahn nur ein Kleinstteil der Unfälle passieren (afair 6% aller Unfälle). Und außerdem ist die Aussage halb richtig, denn es heißt "unangepasste Geschwindigkeit", nicht "zu schnelles" fahren. Und die Klassifizierung wird immer gewählt, wenn eine andere Ursache nicht festgestellt werden kann. Bedeuten kann das übrigens alles, "nicht angepasst" können auch 80 km/h sein, wenn man nur 20 Meter weit gucken kann ....

Pappenheimer
2018-04-11, 16:30:59
Meiner Meinung nach sind die dauer Links-und Mittelspur sowie die "ich blinke nicht weil zu anstregend" Fahrer am gefährlichsten, wobei auf der Autobahn die Mittelspurfahrer schon so einige brenzlige Situationen verursacht haben.

Brenzlige Situation ist meistens, Autobahn wenig los, selber fährt man ganz rechts gemütlich mit 160Km/h. Vorne taucht langsam ein Mittelspurfahrer der eigentlich rechts fahren könnte und wesentlich langsamer ist. Ok im Normalfall, was trotzdem nervig ist, von ganz rechts nach ganz links überholen und wieder nach ganz rechts. Dumm ist nur wenn plötzlich ganz links einer mit 200+ Sachen ankommt. Tja dann darf man halt schön runterbremsen.

Oder erst vor kurzem passiert. Bundesstrasse leer, kein Auto weit und breit aber ein Fahrzeug auf der linken Spur und ich rechts. Komme näher wechsel auf die linke Spur und nichts passiert. Ich fahre etwas hinterher und mache halt das was ich nicht gerne machen möchte, rechts vorbeifahren. Anstatt das Auto im Rückspiegel immer kleiner wird passiert das Gegenteil, es überholt mich. Kann ich nicht nachvollziehen was da im Kopf passiert.

Wäre die Person gleich mit der Geschwindigkeit gefahren hätte ich nicht überholt oder wäre die Person einfach rechts gefahren ebenso kein Problem.

Oder nächstes Phänomen. Die langsam Überholer wo der Überholvorgang sehr lange dauert aber nachdem sie wieder auf der rechten Spur sind Gas geben. Köstlich

Unyu
2018-04-11, 18:26:00
Brenzlige Situation ist meistens, Autobahn wenig los, selber fährt man ganz rechts gemütlich mit 160Km/h. Vorne taucht langsam ein Mittelspurfahrer der eigentlich rechts fahren könnte und wesentlich langsamer ist. Ok im Normalfall, was trotzdem nervig ist, von ganz rechts nach ganz links überholen und wieder nach ganz rechts. Dumm ist nur wenn plötzlich ganz links einer mit 200+ Sachen ankommt. Tja dann darf man halt schön runterbremsen.

Typischer Fall, wenn Leute meinen sie wären auf der linken Spur geboren. Von ganz links dürfte keiner plötzlich mit 200+ auftauchen.

Der hinter dir mit leicht höherer Geschwindigkeit kommt, muss ebenfalls von Rechts kommen und zuerst dich überholen. Der hinter dir hat keine eingebaute Vorfahrt!

Korfox
2018-04-12, 08:17:57
Interessante Situation heute...
Im stockenden Verkehr darf ja rechts passiert werden, wenn links nicht schneller als 60 und rechts nicht schneller als 80 gefahren wird.

Baustelle auf 60 beschränkt... Reihenfolge auf der linken Spur: Auto, das ~55 fährt, Auto, das relativ dicht auffährt, ich, Auto das drängelt.
Nachdem dann alle LKW passiert waren und es ca. 2-3 Minuten(!) bis zum nächsten Überholvorgang gewesen wären ist der vordere nicht nach rechts gefahren, hat aber auf grob 60 Tacho beschleunigt.
60 Tacho ist keine 60 GPS, weswegen ich irgendwann (am vor mir fahrenden vorbei) meine Überholabsicht per Lichthupe angekündigt habe.

Irgendwann hat hinter mir der nach Rechts gewechselt, hat Stoff gegeben (und mich mit geschätzt 90-100 passiert), um es dann ca. 10cm entfernt von der Stoßstange des vor mir fahrenden gerade so gebremst zu kriegen, der die rechte Spur unvermittelt dicht gemacht hat - ohne Beschleunigung und ohne Blinker.

Hätte man rechts überholen dürfen (gegeben, man hält sich auch an die Geschwindigkeitsbeschränkung)?

Mark3Dfx
2018-04-12, 08:36:12
Ich fahre täglich die A9/38/14 und da sind die 115km/h Mittelspurschleicher eine gleich große Pest wie die kaum mehr nutzbare rechte Spur dank endloser LKW Kolonen aus dem Ostblock, Polensprinter etc.

Für die Mittelspurschleicher ist die rechte Spur sofort Lava sobald ein LKW am Horizont auftaucht.
Ich fahre dann öfters rechts vorbei und es juckt mich nicht die Bohne!

Kundschafter
2018-04-12, 08:43:23
Die Baustelle war noch nicht beendet, rechts war aber alles etliche viele Meters "frei" und er ist einfach weiter links gefahren (weil da gaaaaaanz weit vorn noch einer zum überholen kommt) ?
Und dann anschließend wieder vor ihm nach links wechseln ?

Nein.

Rechts überholen....ist auch etwas anderes als rechts vorbei fahren.

Franconian
2018-04-12, 09:23:47
Ich fahre täglich die A9/38/14 und da sind die 115km/h Mittelspurschleicher eine gleiche große Pest wie die nicht kaum mehr nutzbare rechte Spur dank endloser LKW Kolonen aus dem Ostblock, Polensprinter etc.

Für die Mittelspurschleicher ist die rechte Spur sofort Lava sobald ein LKW am Horizont auftaucht.
Ich fahre dann öfters rechts vorbei und es juckt mich nicht die Bohne!

Ich scheiß mich da auch um nix. Ja es ist nicht nicht erlaubt (bzw. nur wenn beide Spuren weniger als 60 km/h fahren), aber was solls. Schon oft erlebt, dass man rechts (oder mittig) fährt und der Mittlere (oder Linke) plötzlich langsamer wird. Habe da keine Lust auf Affenzirkus, ich fahr weiter und gefährde damit auch niemanden.

Mortalvision
2018-04-12, 09:32:10
Es kann unter Umständen Sinn machen, rechts zu überholen. Dann nämlich, wenn du einen Unfall vermeiden kannst. Auch hier gilt Paragarph 1 StVO: Rücksicht auf den Fehler der anderen (z.B. es fährt jemand 30 kmh auf der linken Spur.)

Korfox
2018-04-12, 10:10:22
Die Baustelle war noch nicht beendet, rechts war aber alles etliche viele Meters "frei" und er ist einfach weiter links gefahren (weil da gaaaaaanz weit vorn noch einer zum überholen kommt) ?
Und dann anschließend wieder vor ihm nach links wechseln ?

Nein.

Rechts überholen....ist auch etwas anderes als rechts vorbei fahren.
Exakt. Und links 60 war schon durch die Geschwindigkeitsbeschränkung gegeben, die er noch unterschritt.
War halt der klassische Fall, in dem es dann durch das Fehlverhalten dreier fast geknallt hat - initiiert durch einen Links-Spur-Schleicher, im Endeffekt ausgelöst von einem ungeduldigen Rechts-Überholer und einem Verkehrserzieher.
Ich war der, der (durch ansonsten komplett passives Verhalten) dann links aufgeschlossen hat, den Links-Schleicher nochmal durch Lichtzeichen darauf hingewiesen hat, dass er überholen möchte und dann der erste war, der an ihm vorbei kam ;D, weil er letzendlich die Spur gewechselt hat.

Kundschafter
2018-04-12, 10:21:36
Keine Panik. Privat bin ich...räuper...verkehrstechnisch auch kein Unschuldsengel und ich kann das alles verstehen.
Gibt genug "Nervensägen".
Eigentlich dürfte ich die anderen auch keinen Führerschein haben. :D

Ich zitiere mich selbst:
"Mein Gott EY...fahr doch endlich rechts ran und warte, bis die Narkose nachlässt !!!"
"Ich werde hier echt noch offizieller Sponsor der Bußgeldstelle."

suikoden007
2018-04-12, 10:57:55
Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen, aber das ist schon hart.
Tatsache ist, auf deutschen Autobahnen herrscht "Krieg".

Was ich jeden Tag bei ca. 60km AB erlebe, ist schon immer wieder krass.

Ich glaube ich würde eine mir bekannte Person anstiften, anzugeben bei der Fahrt dabei gewesen zu sein. Meine Frau oder so :cool:

Korfox
2018-04-12, 12:12:37
Keine Panik. Privat [...]
Ich schiebe keine Panik.
Vielleicht war mein zweites Signalisieren des Überholwunsches durch Lichtzeichen etwas zittrig, wodurch die H7-Birnchen ein paar Mal an und aus gingen... ansonsten habe ich mich aber komplett regelkonform verhalten. Ich war nicht der Drängler, nicht der Schleicher, nicht der Rechts-Überholer und nicht der Verkehrserzieher :D.

#44
2018-04-12, 12:21:38
Vielleicht war mein zweites Signalisieren des Überholwunsches durch Lichtzeichen etwas zittrig, wodurch die H7-Birnchen ein paar Mal an und aus gingen... ansonsten habe ich mich aber komplett regelkonform verhalten. Ich war nicht der Drängler [...] und nicht der Verkehrserzieher :D.
Und wenn man von der kurzzeitigen Rechtslinksschwäche der beiden anderen Teilnehmer absieht haben auch die nix falsch gemacht :eek:

Ein Rätsel, wie es zu dieser Situation kommen konnte... Es haben sich doch schließlich alle korrekt verhalten?

Korfox
2018-04-12, 12:28:50
Der hinter mir hat mich mit überhöhter Geschwindigkeit passiert und der vor mir hat nicht geblinkt...
Ich bin nicht zu dicht aufgefahren, habe nicht rechts überholt und auch nicht ohne Blinken die Spur gewechselt. Ich habe lediglich zufällig zwei Mal die Lichthupe betätigt. Ich habe nicht Dauerfeuer gegeben.

#44
2018-04-12, 12:31:12
Ich habe nicht Dauerfeuer gegeben.
Dann entschuldige ich mich. Genau das hatte ich gemeint aus deinem "zittrigen Lichtzeichen" herauszulesen.

Korfox
2018-04-12, 12:31:38
Ich übertrieb absichtlich in der Darstellung.

WhiteVelvet
2018-04-13, 08:35:49
Ich fahre zur Zeit öfters die A3 von Leverkusen nach Köln runter... vierspurig und ich wundere mich jedesmal, mit welcher Seelenruhe sehr viele Autos auf der zweiten Spur von links fahren, obwohl die beiden rechten Spuren komplett frei sind... ich begreife das nicht... :confused:

Semmel
2018-04-13, 09:01:22
Ganz schlimm ist es bei Autobahnen, wo der Seitenstreifen freigegeben werden kann. (z.B. bei der A9, A99 oder A8 im Großraum München) In diesem Fall gilt das Rechtsfahrgebot auch für den Seitenstreifen, aber nur wenige halten sich daran. (fast nur LKW)
Gerade wenn die Autobahn voller wird, staut es sich ganz links. Da bleibt fast keine andere Wahl, als rechts zu überholen.

Erfreulicherweise habe ich auf der A99 schon hin und wieder die Polizei entdeckt, wie sie solche Rechtsfahrgebot-Missachter aus dem Verkehr gezogen hat. :)

Haarmann
2018-04-13, 09:08:02
Ich fahre zur Zeit öfters die A3 von Leverkusen nach Köln runter... vierspurig und ich wundere mich jedesmal, mit welcher Seelenruhe sehr viele Autos auf der zweiten Spur von links fahren, obwohl die beiden rechten Spuren komplett frei sind... ich begreife das nicht... :confused:

Fahr mal mit meinem Roadster über ne "Holperbahn" dank LKW - dann weisst, weswegen einige Leute die rechten Spuren meiden wie der Teufel das Weihwasser.

Gent Leman
2018-04-13, 09:10:50
Ganz schlimm ist es bei Autobahnen, wo der Seitenstreifen freigegeben werden kann. (z.B. bei der A9, A99 oder A8 im Großraum München)

Ist wie mit dem LKW am Horizont. Es ist im Bewußtsein, dass der Streifen irgendwann endet und man dann für immer dort feststeckt. An den Wechseltagen der Urlauber ist es im Winter manchmal die schnellste Spur...:uponder:

Argo Zero
2018-04-13, 09:35:13
Ich fahre zur Zeit öfters die A3 von Leverkusen nach Köln runter... vierspurig und ich wundere mich jedesmal, mit welcher Seelenruhe sehr viele Autos auf der zweiten Spur von links fahren, obwohl die beiden rechten Spuren komplett frei sind... ich begreife das nicht... :confused:

Spurrillen auf der rechten Fahrbahn sind teilweise übel.
Manchmal auch noch holprig. Das ist dann einfach nur die LKW Spur.
Außer am Sonntag macht es auf der A3 keinen Sinn rechts rüber zu fahren wenn du mit 150 km/h reisen willst.

Schnitzl
2018-04-13, 10:04:25
Fahr mal mit meinem Roadster über ne "Holperbahn" dank LKW - dann weisst, weswegen einige Leute die rechten Spuren meiden wie der Teufel das Weihwasser.
Welcher der anderen Verkehrsteilnehmer hat dich gezwungen den Roadster zu kaufen?

Spurrillen auf der rechten Fahrbahn sind teilweise übel.
Manchmal auch noch holprig. Das ist dann einfach nur die LKW Spur.
Außer am Sonntag macht es auf der A3 keinen Sinn rechts rüber zu fahren wenn du mit 150 km/h reisen willst.
Hilf mir mal kurz bitte. Ich hab die Stelle in der StVO vergessen an der steht dass man bei Spurrillen das Rechtsfahrgebot ignorieren darf.

(...)
Erfreulicherweise habe ich auf der A99 schon hin und wieder die Polizei entdeckt, wie sie solche Rechtsfahrgebot-Missachter aus dem Verkehr gezogen hat. :)
Es gibt noch Hoffnung auf dieser Welt :D

Wolfram
2018-04-13, 10:11:44
Hilf mir mal kurz bitte. Ich hab die Stelle in der StVO vergessen an der steht dass man bei Spurrillen das Rechtsfahrgebot ignorieren darf.

Na ja, bei dreispurigen Autobahnen ist das Rechtsfahrgebot gelockert. Und ich kenne auch entsprechende Abschnitte auf der A3, die Spurrillen sind da so tief, dass es schon gefährlich wird, ohne Übertreibung.

Vielleicht eine Frage der Herkunft... wie manche Straßen inner- oder außerorts hier aussehen, wird man sich außerhalb NRWs kaum vorstellen können...:freak:

Argo Zero
2018-04-13, 11:08:54
Nach NRW fahre ich auch öfters mal, Kreis Mettmann.
Ab Leverkusener Kreuz ist teilweise nur noch stockender Verkehr angesagt.
Kommt immer drauf an wo man wohnt aber ich fahre eigentlich fast nur die Autobahnen, die europaweit am meisten befahren wird (leider).
Im Osten kannst teilweise theoretisch mit 250 km/h runter blasen von Richtung Berlin. Davon kannst hier nur träumen.

Schnitzl
2018-04-13, 13:18:21
Na ja, bei dreispurigen Autobahnen ist das Rechtsfahrgebot gelockert. Und ich kenne auch entsprechende Abschnitte auf der A3, die Spurrillen sind da so tief, dass es schon gefährlich wird, ohne Übertreibung.

Vielleicht eine Frage der Herkunft... wie manche Straßen inner- oder außerorts hier aussehen, wird man sich außerhalb NRWs kaum vorstellen können...:freak:
interessant hast du das Rechtsfahrgebot gelockert?

Noch interessanter dass man jetzt aus NRW kommen muss um das zu verstehn?
Warst du schonmal in Kenya? Das ist quasi meine 2. Heimat. Da gibts noch ganz andere Strassen, da würden manche nicht mal zu Fuß gehn... aber komisch die Leute dort fahren trotzdem und es geht...

Evtl. einfach mal die zuständigen Stellen informieren oder langsamer fahren?

#44
2018-04-13, 13:25:39
oder langsamer fahren?
Trolololol

Fahr doch selbst langsamer - dann musst du dich nie wieder an Leuten auf der Mittelspur stören :smile:

SCNR

Korfox
2018-04-13, 13:43:53
interessant hast du das Rechtsfahrgebot gelockert?

StVO §7 Abs. 3c
Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. 3Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.

Argo Zero
2018-04-13, 13:53:58
Slalom hin und her fahren zwischen den LKWs macht auch wenig Sinn.
Würde zwar Spaß machen aber ist wohl etwas gefährlich :D

Korfox
2018-04-13, 14:25:09
Man geht davon aus, dass "hin und wieder" in der Rechtssprechung als ca. 40 Sekunden gewertet wird (nachdem das Rechtsfahrgebot ja grob 10-20 Sekunden ansetzt), die man "nichts" überholen muss, ohne die Spur nach rechts zu wechseln.
Das sind schon recht gewaltige Lücken.

Schnitzl
2018-04-13, 14:39:46
StVO §7 Abs. 3c
wo steht da was von Spurrillen?
Slalom hin und her fahren zwischen den LKWs macht auch wenig Sinn.
Würde zwar Spaß machen aber ist wohl etwas gefährlich :D
das verlangt doch keiner - es geht hier um Ausreden die ganz schnell da sind wenn mal jemand "ertappt" wird
Trolololol

Fahr doch selbst langsamer - dann musst du dich nie wieder an Leuten auf der Mittelspur stören :smile:

SCNR
Überhaupt verstanden worum es geht?
Was spricht dagegen mal langsamer zu fahren wenn die Strasse oder der Verkehr das erfordern?
Ich schaff das doch auch mit über 300PS also kanns ja nicht so schwer sein...

es soll auch Leute geben die würfeln vor dem Losfahren und fahren das dann "no matter what"
Dich schätze ich jetzt nicht so ein also nicht falsch verstehn

#44
2018-04-13, 14:43:47
Überhaupt verstanden worum es geht?
Nö, das versuche ich grundsätzlich zu vermeiden.

Ich finde die Empfehlung im Rahmen diese speziellen Diskussion trotzdem sehr trollig.
Es fällt mir schwer das anders zu lesen, als dass jemand der schnell fahren möchte anderen den Tipp gibt, doch einfach langsam zu fahren, damit er selbst nicht langsam fahren muss...
Denn darum geht's ja beim Rechtsfahrgebot - Links nach Möglichkeit für schnelleren Verkehr frei halten.

Haarmann
2018-04-13, 14:57:56
Schnitzl
Welcher der anderen Verkehrsteilnehmer hat dich gezwungen den Roadster zu kaufen?

Warum bezahlt man Steuern für Strassen, wenn keine da sind, sondern nur Pisten, wie in der Wüste übern Chott el Djerid?

Für Schäden durch defekte Fahrbahnen haftet der Betreiber - die können ergo froh sein, wenns nicht jeder drauf anlegt.

Mein Roadster ist nebenher zugelassen und fahrtauglich nebst nicht überladen - etwas, was die Mehrzahl der LKWs ausm Osten nicht von sich sagen kann...

Leider macht man auch in Uri auch nur ab und an richtige Kontrollen...

Schnitzl
2018-04-13, 15:27:06
Nö, das versuche ich grundsätzlich zu vermeiden.

Ich finde die Empfehlung im Rahmen diese speziellen Diskussion trotzdem sehr trollig.
Es fällt mir schwer das anders zu lesen, als dass jemand der schnell fahren möchte anderen den Tipp gibt, doch einfach langsam zu fahren, damit er selbst nicht langsam fahren muss...
Denn darum geht's ja beim Rechtsfahrgebot - Links nach Möglichkeit für schnelleren Verkehr frei halten.
einfach mal alles lesen und nicht nur das was man gern lesen möchte:

Was spricht dagegen mal langsamer zu fahren wenn die Strasse oder der Verkehr das erfordern
anpassen
- an die Strassenqualität
- die anderen Verkehrsteinehmer
- Wetter
- usw
...und schon wäre vermutlich das Problem aus dem Eingangspost gar nicht erst entstanden.
leben und leben lassen bzw
fahren und fahren lassen
Resultat: alles viel chilliger im Strassenverkehr

aber wie man hier sieht ist es wichtiger den anderen auszulachen oder das "ich ich ich ich" ist ja auch sehr beliebt.
Kein Wunder dass alle so aggressiv sind. Wenn ich glaube die Strasse gehört mir / muss perfekt sein dann hab ich eben total falsche Vorraussetzungen.
Ich hoffe du verstehst jetzt was ich meine.

@ Haarmann : ich nehm dich mal mit nach Kenya ;)

x-force
2018-04-13, 15:32:44
Kein Wunder dass alle so aggressiv sind. Wenn ich glaube die Strasse gehört mir / muss perfekt sein dann hab ich eben total falsche Vorraussetzungen.
Ich hoffe du verstehst jetzt was ich meine.

@ Haarmann : ich nehm dich mal mit nach Kenya ;)

solange noch nicht alle autobahnen illegal und geheim privatisiert wurden, gehören sie uns ;)

du weißt nicht zufällig wie hoch die abgaben rund ums kfz in kenia sind?
ich wette sie sind nicht vergleichbar mit zentraleuropa.

#44
2018-04-13, 15:42:22
einfach mal alles lesen und nicht nur das was man gern lesen möchte
Ich habe alles gelesen. Half wohl nur nicht...


anpassen
- an die Strassenqualität
- die anderen Verkehrsteinehmer
- Wetter
- usw
...und schon wäre vermutlich das Problem aus dem Eingangspost gar nicht erst entstanden.
leben und leben lassen bzw
fahren und fahren lassen
Resultat: alles viel chilliger im Strassenverkehr
Dass die Anpassung heißt, dass man die rechte Spur meidet, wenn's zu kriminell wird scheinst du ja kategorisch auszuschließen.
Warum? Wenn die Straßenverhältnisse scheiße sind, darf's doch ruhig für alle langsamer gehen, oder?

Wieso soll sich da nur der auf der rechten Spur anpassen und der links auf keinen Fall damit leben müssen, dass an dieser Stelle rechts Fahren mit Grund nicht drin ist?

Wolfram
2018-04-13, 18:37:30
Warum bezahlt man Steuern für Strassen, wenn keine da sind, sondern nur Pisten, wie in der Wüste übern Chott el Djerid?

Für Schäden durch defekte Fahrbahnen haftet der Betreiber - die können ergo froh sein, wenns nicht jeder drauf anlegt.

Deswegen hängen sie hier in der Stadt Tempolimit-Schilder auf, statt die Straßen zu reparieren. Bis runter zu Tempo 10...:freak:

Haarmann
2018-04-14, 09:22:19
@ Haarmann : ich nehm dich mal mit nach Kenya ;)

Dort würd ich in nem Roadster auch "gegrillt" ;).

Aber ich finds durchaus bedenklich, wenn Strassen in derart desolatem Zustand gehalten werden obschon der Topf eigentlich voll ist...

Und wenn mal was gemacht würde, dann dauerts 2 mal Ewig und nen Arbeiter siehst eh nie am Arbeiten - bestenfalls am Rumstehen.

Das provoziert neben riskanten Manövern eben auch Dinge wie Staus und Unfälle. Als Schweizer nervt das natürlich weit mehr, weil eigentlich diese Blechbomber schon lange nimmer durch dürften.

Deswegen hängen sie hier in der Stadt Tempolimit-Schilder auf, statt die Straßen zu reparieren. Bis runter zu Tempo 10...:freak:

Du wohnst nicht zufällig in Rheinfelden an der Grenze ;).

Von dort kenn ich das auch - je mehr Löcher, desto langsamer darfst fahren.
Die Strassen sind langsam desolater denn bei den Franzosen... ausser den privaten Autobahnen - die sind natürlich 1A bei den Franzmännern - dafür sackteuer.

Mark3Dfx
2018-04-14, 11:09:05
Kenya?
Heino bester Mann ;D

D5hh1h69nqE

WhiteVelvet
2018-04-16, 08:22:01
Spurrillen auf der rechten Fahrbahn sind teilweise übel.
Manchmal auch noch holprig. Das ist dann einfach nur die LKW Spur.
Außer am Sonntag macht es auf der A3 keinen Sinn rechts rüber zu fahren wenn du mit 150 km/h reisen willst.

Errm, die Fahrbahndecke ist nagelneu und es ist Tempo 100/120 ;)

Schnitzl
2018-04-16, 10:03:53
Ich habe alles gelesen. Half wohl nur nicht...
evtl. hilft es sich mehr Zeit zum lesen zu nehmen? Ich weiss ja nicht - nur falls du 10 Sätze in einer Sekunde liest. Wenn du das schon machst k.A.

Dass die Anpassung heißt, dass man die rechte Spur meidet, wenn's zu kriminell wird scheinst du ja kategorisch auszuschließen.
wo schreibe ich das?
Warum? Wenn die Straßenverhältnisse scheiße sind, darf's doch ruhig für alle langsamer gehen, oder?
Genau das sage ich doch! chillig heisst....?
Wieso soll sich da nur der auf der rechten Spur anpassen und der links auf keinen Fall damit leben müssen, dass an dieser Stelle rechts Fahren mit Grund nicht drin ist?
nochmal: wo schreibe ich das?

@ Mark3Dfx
danke :D
Mein Schwager wohnt im gleichen Ort - hab mal viele Grüße gesagt ;D

#44
2018-04-16, 12:41:38
evtl. hilft es sich mehr Zeit zum lesen zu nehmen? Ich weiss ja nicht - nur falls du 10 Sätze in einer Sekunde liest. Wenn du das schon machst k.A.
Vielleicht liegt's ja auch an dem, was ich da lesen.

wo schreibe ich das?

nochmal: wo schreibe ich das?
Schreiben musst du da gar nix.
Das ist die implizite Schlussfolgerung daraus, dass du mir (und anderen) jedes mal vehement widersprichst, wenn auch nur in diese Richtung gedacht wird.
Wäre recht komisch so zu reagieren, wenn du dich eigentlich damit abfinden kannst und das auch ganz "chill" findest...

downforze
2018-04-16, 16:10:37
ich hatte im September 2017 eine Aktien mit einem 24 Jährigen in Papas 330i, der mich versucht hat auf dem linken Grasstreifen zu überholen und mich dann in den LKW auf der rechten Spur gedrückt hat. Zum Glück einen Zeugen hinter mir gehabt. Der Scheißer war wohl kein unbeschriebenes Blatt, denn der Versicherungsmensch reagierte auf seinen Namen sehr ungehalten. Das Auto ist mittlerweile repariert. Schaden ca. 5000€.

Schnitzl
2018-04-16, 16:33:19
Vielleicht liegt's ja auch an dem, was ich da lesen.


Schreiben musst du da gar nix.
Das ist die implizite Schlussfolgerung daraus, dass du mir (und anderen) jedes mal vehement widersprichst, wenn auch nur in diese Richtung gedacht wird.
Wäre recht komisch so zu reagieren, wenn du dich eigentlich damit abfinden kannst und das auch ganz "chill" findest...
häää???

naja dann lassen wir das eben, du WILLST nichts verstehen nur rumstänkern, Dinge unterstellen die ich nicht geschrieben habe und das Ganze noch auf so ne assige Art dass mirs Kotzen kommt.

Kein Wunder dass es auf den Strassen so zugeht

Macht jetzt weiter Ausreden zu suchen: (in diesem Fall Argo Zero)

Spurrillen auf der rechten Fahrbahn sind teilweise übel.
Manchmal auch noch holprig. Das ist dann einfach nur die LKW Spur.
Außer am Sonntag macht es auf der A3 keinen Sinn rechts rüber zu fahren wenn du mit 150 km/h reisen willst.

Errm, die Fahrbahndecke ist nagelneu und es ist Tempo 100/120 ;)

desperado2000
2018-04-22, 19:43:38
Mal etwas anderes : Ich überlege seit Monaten eine Dash Cam für vorne UND hinten zu kaufen und dann selbst Leute anzuzeigen wenn es "zu wild" wird...Wie sieht es da mit der aktuellen Gesetzeslage aus ? Zählen jene Aufnahmen oder per se nicht beweisträchtig genug ?

Florida Man
2018-04-22, 19:54:17
Kommt auf das Bundesland und den Staatsanwalt bzw. Richter an. Die besten Chancen hast Du, wenn die Kamera manuell gestartet wird bzw. die Kamera einen recht kurzen Loop aufzeichnet. Mein neuer Cupra 300 ST 4Drive kommt im August und ich baue 110% vorne und hinten eine Dashcam ein. Aktuell suche ich noch ein richtig gutes Modell.

desperado2000
2018-04-22, 19:56:46
Kommt auf das Bundesland und den Staatsanwalt bzw. Richter an. Die besten Chancen hast Du, wenn die Kamera manuell gestartet wird bzw. die Kamera einen recht kurzen Loop aufzeichnet.

Wieso ?

iuno
2018-04-22, 20:04:46
Weil es sonst anlasslose Videoueberwachung des oeffentlichen Raums ist, als Beweismittel nicht nur unzulaessig sondern du kannst sogar dafuer verknackt werden.

desperado2000
2018-04-22, 20:09:09
Ganz ehrlich : Da pfeif ich drauf. Mir gehts drum auch mal den einen oder anderen Drängler und Gefährder anzeigen zu können wenn es einfach zu "wild" wurde.
Sowas in der Art. https://www.rnz.de/nachrichten/sinsheim_artikel,-sinsheim-fussgaengerin-stirbt-bei-verkehrsunfall-update-_arid,352884.html

#44
2018-04-22, 20:14:01
Ganz ehrlich : Da pfeif ich drauf. Mir gehts drum auch mal den einen oder anderen Drängler und Gefährder anzeigen zu können wenn es einfach zu "wild" wurde.
Dann brauchst du aber auch keine Dashcam, deren Video nicht als Beweis zugelassen wird...

Florida Man
2018-04-22, 20:15:07
Ganz ehrlich : Da pfeif ich drauf. Mir gehts drum auch mal den einen oder anderen Drängler und Gefährder anzeigen zu können wenn es einfach zu "wild" wurde.
Sowas in der Art. https://www.rnz.de/nachrichten/sinsheim_artikel,-sinsheim-fussgaengerin-stirbt-bei-verkehrsunfall-update-_arid,352884.html
Du kannst ja darauf pfeifen, aber was nützen Dir die Aufnahmen wenn der Staatsanwalt oder der RIchter ebenfalls darauf pfeift?

desperado2000
2018-04-22, 20:19:11
Das ist wohl wahr :-)

Argo Zero
2018-04-23, 09:54:32
Mal etwas anderes : Ich überlege seit Monaten eine Dash Cam für vorne UND hinten zu kaufen und dann selbst Leute anzuzeigen wenn es "zu wild" wird...Wie sieht es da mit der aktuellen Gesetzeslage aus ? Zählen jene Aufnahmen oder per se nicht beweisträchtig genug ?

Dann kannst du dich arbeitslos melden und als fulltime Job nur Leute anzeigen. Jeden Tag wird sich nicht an die StVO gehalten. Dazu zähle ich mich btw auch. Reicht schon, wenn du zu schneller unterwegs bist als auf den Schildern steht.

Wäre das eine Geschäftsidee, würde das wohl jeder Anwalt nebenher machen. In der Realität schaut es aber wohl so aus, dass man das nicht darf und selbst erstmal das Gesetz bricht. Ergo wäre jede Anzeige auch mit einer Selbstanzeige verbunden.

Kundschafter
2018-04-23, 10:05:34
Vor allen Dingen könnte er irgendwann einmal an jemanden geraten, der auch "Hausbesuche" macht und damit meine ich keinen Doktor.
Als Anzeigeerstatter musst du deine Personalien angeben und wenn jemand meint, der "Verursacher" bekäme die nicht heraus, der glaubt auch noch an Weihnachtsmann, Osterhasen und Co.
Vom Recht am eigenen Bild und anderen Verstößen mal ganz abgesehen. Geschwindigkeitsverstöße sind sowieso nicht nachweißbar, Überholen im Überholverbot auch nicht (jedenfalls nicht mit der hinteren Kamera).
Ledglich Nötigung durch Drängeln (Amtsdeutsch Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes) wäre eine Option.
Der neue Beruf wäre dann "Hilfssheriff Festus Haggen" aus Rauchende Colts. :D

Florida Man
2018-04-23, 10:13:47
Vor allen Dingen könnte er irgendwann einmal an jemanden geraten, der auch "Hausbesuche" macht und damit meine ich keinen Doktor.
Als Anzeigeerstatter musst du deine Personalien angeben und wenn jemand meint, der "Verursacher" bekäme die nicht heraus, der glaubt auch noch an Weihnachtsmann, Osterhasen und Co.
Vom Recht am eigenen Bild und anderen Verstößen mal ganz abgesehen. Geschwindigkeitsverstöße sind sowieso nicht nachweißbar, Überholen im Überholverbot auch nicht (jedenfalls nicht mit der hinteren Kamera).
Ledglich Nötigung durch Drängeln (Amtsdeutsch Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes) wäre eine Option.
Der neue Beruf wäre dann "Hilfssheriff Festus Haggen" aus Rauchende Colts. :D
Ich habe schon so oft die Polizei gerufen und bei Gericht als Zeuge ausgesagt, ich hätte fast meinen Unterhalt mit Zeugengeld bestreiten können :rolleyes: Noch nie hat jemand daraus ein Problem gemacht und selbst der Handwerker, der mich auf offener Straße geschubst hat, fuhr Monate nach der Verhandlung mit mir im Fahrstuhl und hat nur kleinlaut auf den Boden gestiert. Auch die tollsten osmanischen Schläger sind kleine Muschis vor Gericht, jedenfalls nach meinen Erfahrungen.

Argo Zero
2018-04-23, 10:18:58
Ich frage mich, warum du so oft in diese Art von Situation verwickelt bist.
Lebst du in einer so gefährlichen Ecke?

Florida Man
2018-04-23, 10:21:55
Ich frage mich, warum du so oft in diese Art von Situation verwickelt bist.
Lebst du in einer so gefährlichen Ecke?
Nicht mehr, zum Glück. Wobei gefährlich nicht ganz richtig ist. Turbulent war's auf dem Hamburger Kiez.

downforze
2018-04-23, 13:55:54
Mal etwas anderes : Ich überlege seit Monaten eine Dash Cam für vorne UND hinten zu kaufen und dann selbst Leute anzuzeigen wenn es "zu wild" wird...Wie sieht es da mit der aktuellen Gesetzeslage aus ? Zählen jene Aufnahmen oder per se nicht beweisträchtig genug ?

Ich habe vorne und hinten eine Dashcam. Vorne mit GPS, hinten ohne (macht ja auch keinen Sinn).
Ich hatte in den letzten 2 Jahren 4 komplett unverschuldete Unfälle. Allein der Hinweis auf die Dashcam wirkt manchmal Wunder. Besonders der letzte Kandidat hat zunächst versucht mir die Schuld anzulasten. Nach dem dezenten Hinweis hat er seine Meinung dann schnell geändert.
Trotz einiger krasser Manöver habe ich noch keinen angezeigt. Das soll auch nicht das Ziel der Dashcam sein, sondern nur die eigene Verteidigung, wenn mein Unfallgegner lügt.

Was die Gerichte nicht akzeptieren, ist die permanente Aufnahme des Straßenverkehrs. Wenn man denen allerdings verkauft, daß der Unfall "zufällig" mit aufgezeichnet wurde, sieht es besser aus. Trotzdem bleiben es Einzelfallentscheidungen. Eine Aufnahme habe ich damals dem Gutachter gezeigt (der sich die eigentlich nicht anschauen darf) und es gab keine weiteren Fragen zum Unfallhergang.
Was definitiv verwendet werden kann, sind anlaßbezogene Aufnahmen. Bspw. werde ich von einem Fahrzeug konkret genötigt und mache dann (!) die Dashcam an.

"Anders ist es allerdings nach Ansicht des Datenschutz-Experten, wenn die Kamera ausgeschaltet ist und erst dann, wenn sich ein kritisches Verkehrsgeschehen (etwa ein drohender Unfall) konkret abzeichnet, eingeschaltet wird und nur so lange aufzeichnet, wie das kritische Geschehen anhält. Im Falle des oberbayerischen Busfahrers war es zum Beispiel eine Kamera, die nur Aufnahmen aus dem Zeitraum 15 Sekunden vor und 15 Sekunden nach der Kollision gespeichert hatte. Ansonsten wurden die aufgenommen Daten alle 30 Sekunden gelöscht. " Bayrisches Landesamt für Datenschutz

Mosher
2018-04-24, 05:12:20
Finde ich sehr vernünftig, dass zweckbezogene Dashcamaufnahmen als Beweismittel zugelassen sind.
Mich würde aber interessieren, wo und wie viel du fährst, um so oft in Unfälle verwickelt zu werden. Auch bei 4 unverschuldeten Unfällen würde ich eher meine eigene Fahrweise in Frage stellen, als mich auf meine Dashcam zu verlassen. Irgendwann sieht es ein Richter mit dem "unverschuldet" evtl. anders.

downforze
2018-04-26, 10:57:29
- Auto wurde beim Parken von einem Krankenwagen gerammt
- 40-Tonner ist an der Ampel zurückgerollt
- ein Spurwechsel ohne zu schauen direkt in mein Auto
- ein Versuch mich auf dem Grasstreifen zu überholen

Ich wüßte nicht, warum ich meinen Fahrstil überdenken sollte.

Joe
2018-04-26, 11:03:28
Es gibt schon noch einen Unterschied zwischen nicht schuld sein und unnötiger Unfall.

Du musst Dich immer fragen: Wenn Du der Bestmögliche Autofahrer bist, wären die Sachen dann passiert.

Stell Dir einfach vor, Du wärst Walter Röhrl, Schumi und ein Fahrlehrer mit 30 Jahren Erfahrung in einer Person. Glaubst Du das wäre trotzdem passiert?
Ich glaube keine der vier Geschichten wäre passiert. Da musst Du dran ansetzen und dran arbeiten.

downforze
2018-04-26, 11:06:43
Was schreibst du da für einen Unsinn?
Wenn das Auto geparkt ist und ich mich in meiner Wohnung befinde, was soll ich da machen?
Wenn sich ein LKW zurückrollen läßt, was soll ich da machen?
Wenn jemand mit 100 km/h die Spur wechselt und seitlich in mich reinfährt, wie soll ich dann schnell genug reagieren?
Der letzte Unfall mit dem ausgetickten Balg entbehrt sowieso jeder Grundlage, daher nicht erwähnenswert.

Das ist wieder die typische deutsche Mentalität, daß Opfer zum Täter zu machen. So wie "hätte das Mädchen doch nicht so einen kurzen Rock angezogen".

Und nein; es gibt keinen Unterschied zwischen nicht schuld sein und unnötiger Unfall, denn bei einem unnötigen Unfall bekommt man eine Beteiligung.

Argo Zero
2018-04-26, 11:10:23
Manchmal zieht man die Scheiße einfach an, da kann man nichts machen.
Deine Mixtur ist ganz schön gefährlich. Schumi war bekannt dafür skrupellos zu fahren, das erhöht das Unfallrisiko ungemein. ;)
So wie ich das mit den "Dashcam" Aufnahmen sehe: Einfach zurecht schneiden und behaupten, dass man die Kamera kurz vor dem Unfall angeschaltet hat?

downforze
2018-04-26, 11:13:08
Ich habe meinen Führerschein seit 2002 und hatte bis 2015 gar keinen Unfall. 2016 und 2017 waren es nun 4. Man fährt viel, also steigt die Wahrscheinlichkeit.



Das wäre eine Idee. Begründet damit, einen Einzelfall aufzeichnen zu wollen. Keinesfalls würde ich ein 15 min langes Video schicken.

Joe
2018-04-26, 11:30:42
Was schreibst du da für einen Unsinn?
....
Das ist wieder die typische deutsche Mentalität, daß Opfer zum Täter zu machen. So wie "hätte das Mädchen doch nicht so einen kurzen Rock angezogen".


Das hat damit gar nix zu tun.
MMN ist praktisch jeder Unfall vermeidbar. Schuld ist da nebensächlich. Lernt man ganz schnell, wenn man anfängt Motorrad zu fahren.
Klar langt man manchmal in die Scheiße und manchmal ist das erforderliche können um einen Unfall zu vermeiden so weit von den eigenen Fähigkeiten entfernt, dass man schlicht nichts machen kann. Das sollte einen aber nicht daran hindern sich selbst an der Nase zu packen und sich verbessern zu wollen.

Ich hab deine Unfälle ja nicht live gesehen also kann ich nicht wirklich was dazu sagen. Vermeidbar hören sich aber alle vier an.

Joe
2018-04-26, 11:34:33
Vor allen Dingen könnte er irgendwann einmal an jemanden geraten, der auch "Hausbesuche" macht und damit meine ich keinen Doktor.
Als Anzeigeerstatter musst du deine Personalien angeben und wenn jemand meint, der "Verursacher" bekäme die nicht heraus, der glaubt auch noch an Weihnachtsmann, Osterhasen und Co.

https://i.imgur.com/nLLUurJ.gif

Crazy_Bon
2018-04-26, 11:48:25
Es gibt schon noch einen Unterschied zwischen nicht schuld sein und unnötiger Unfall.

Du musst Dich immer fragen: Wenn Du der Bestmögliche Autofahrer bist, wären die Sachen dann passiert.
Dabei spielt es keine Rolle wie gut man selbst fährt, fremdverschuldet bliebt fremdverschuldet. Blöde wird es, wenn der Verursacher die Schuld bestreitet, dann steht Aussage gegen Aussage.
Vor einiger Zeit mit einem Arbeitskollegen passiert, zum Feierabend ist der Vordermann zurückgerollt und ihm vorne drauf. Aber wenn es keine Zeugen gibt wird halt gelogen bis sich die Balken biegen um die eigene Haut zu retten.

downforze
2018-04-26, 11:49:07
Ich hab deine Unfälle ja nicht live gesehen also kann ich nicht wirklich was dazu sagen. Vermeidbar hören sich aber alle vier an.

Vermeidbar sind alle Unfälle; wenn meine Unfallgegner aufgepaßt hätten. Ich sehe hier absolut keinen Bezug zu Unfall 1-3, die mich durch "eigene Fähigkeit" davor hätten bewahren können. Nr. 4 hätte dadurch vermieden werden können, in dem ich den Idioten in weiser Vorausahnung aus seinem Auto gezerrt hätte. Klingt jetzt aber nicht wirklich sinnvoll.

Ich fahre selbst Motorrad. Das heißt trotzdem nicht, daß ich jeden Unfall vermeiden kann. Ich kann ja schließlich keine Gedanken lesen und das Verhalten von anderen Verkehrsteilnehmern vorausahnen. Und genau das scheinst du zu behaupten.

Joe
2018-04-26, 12:05:23
Ich kann ja schließlich keine Gedanken lesen und das Verhalten von anderen Verkehrsteilnehmern vorausahnen. Und genau das scheinst du zu behaupten.

Wenn ich ins Auto steige, gehe ich immer davon aus, dass sämtliche anderen Verkehrsteilnehmer blind, taub, verkrüppelt und mit Down-Syndrom unterwegs sind.

Wie gesagt ich hab die Dinger von Dir ja nicht gesehen aber nur so als Beispiel:

- Auto wurde beim Parken von einem Krankenwagen gerammt
War der Parkplatz vielleicht nicht optimal. Hätte der angesprochene Fahrlehrer mit 30 Jahren Berufserfahrung da vielleicht nicht geparkt?

- 40-Tonner ist an der Ampel zurückgerollt
Mehr Abstand lassen, rückwärts rollen?

- ein Spurwechsel ohne zu schauen direkt in mein Auto
Musst Du kommen sehen, rechtzeitig hupen evtl. ausweichen. Wenn es irgendwie vermeidbar ist fahre ich nie direkt neben Jemandem. Nicht mal im relativ dichten Stadtverkehr. Immer schön so organisieren, dass Du genau auf der Höhe der Lücke in der Spur neben Dir bist.

- ein Versuch mich auf dem Grasstreifen zu überholen
Bei sowas las sich die Deppen einfach machen bzw. helfe Ihnen gerne bei Ihrem "Manöver".

Erdbeermann
2018-04-26, 12:21:01
Was schreibst du da für einen Unsinn?
Wenn das Auto geparkt ist und ich mich in meiner Wohnung befinde, was soll ich da machen?

Das hat damit gar nix zu tun.
MMN ist praktisch jeder Unfall vermeidbar. Schuld ist da nebensächlich. Lernt man ganz schnell, wenn man anfängt Motorrad zu fahren.


- Auto wurde beim Parken von einem Krankenwagen gerammt
War der Parkplatz vielleicht nicht optimal. Hätte der angesprochene Fahrlehrer mit 30 Jahren Berufserfahrung da vielleicht nicht geparkt?


Hier auch gleich das Argument vom downforce bestätigt. Sucht wie ein kleinkarierter deutscher die Schuld beim Opfer.:rolleyes:

Damit das Opfer Joe gleich noch was zum aufregen hat.
Ich habe seit 21 Jahren den Autolappen und 18 Jahren den fürs Motorrad.
Insgesamt 5 Unfällen mitm PKW, in allen 5 stand mein Auto und in 2 davon war ich nichtmal drin gesessen. Und die 2x war Ordnungsgemäss geparkt(vorm Elternhaus, dort wurde vorher schon Jahrzente geparkt), da kann auch keiner besser Parken mit ü30 Jahren Erfahrung:freak:

Was für ne arme Wurst, daher Ignoreliste erweitert. Wär schon so eine Einstellung im Leben hat, von dem kann man nix mitnehmen.

downforze
2018-04-26, 12:36:01
Beim Parken stand das Auto zu 70% auf dem Gras und zu 30% auf Rasenkantensteinen. Da zwischen waren mindestens 3 m Platz. Der Krankenwagen ist also zunächst zu seinem Einsatz dort vorbeigefahren und beim rückwärts rausfahren, ist er mit mindestens 30 cm Überdeckung in meiner Front gelandet. Keine Ahnung, wo man sich so vertun kann. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen und es gab logischerweise keinerlei Diskussionen darüber, ob mein Auto hinderlich geparkt war. Das war es nämlich nicht.

40-Tonner:
wenn ein LKW die Handbremse löst an einer Steigung gibt es keine Bremslichter vorher oder nachher. Dann lösen sich die 3-4 m, die ich dahinter stand, ganz schnell in Luft auf. Zurückrollen kann man sich nur, wenn hinter einem keiner steht. Sonst habe ich ja schließlich das gleiche Problem.

Spurwechsel:
auf der Autobahn kann ich nur links vorbeifahren, um zu überholen. Also habe ich gebremst, als der Spurwechsel sichtbar war. Hat aber nicht gereicht. Also war meine rechte Front hinüber. Für`s hupen ist in solchen Situationen keine Zeit. Und ausweichen geht zwischen linker und mittlerer Spur nicht.
Keine Ahnung, wie ich so etwas kommen sehen soll. Bei manchen Fahrern kündigt sich ein Spurwechsel ja an, wenn sie auf ein Hindernis auflaufen oder weit links auf ihrer Spur fahren. Das war hier nicht so.

Grasstreifen:
der Zeuge hinter mir hat gesagt, daß der BMW während meines Überholvorgangs stark beschleunigt hat und dann auf dem Grünstreifen ins Schleudern gekommen ist, wodurch er mich in den LKW gedrückt hat. Vielleicht hätte man am Fahrstil ablesen könne, daß es bei dem im Oberstübchen nicht stimmt. Aber alles hypothetisch. Es bleibt Gedankenleserei.

PS: Ich habe von 3 Unfällen die Videos. Die verlinke ich heute Abend.

Wolfram
2018-04-26, 12:48:53
Deine Mixtur ist ganz schön gefährlich. Schumi war bekannt dafür skrupellos zu fahren, das erhöht das Unfallrisiko ungemein. ;)
So wie ich das mit den "Dashcam" Aufnahmen sehe: Einfach zurecht schneiden und behaupten, dass man die Kamera kurz vor dem Unfall angeschaltet hat?

Genau das funktioniert eben spätestens vor Gericht nicht mehr.

Mosher
2018-04-26, 15:02:55
Oh je, da habe ich ja was ausgelöst

- Auto wurde beim Parken von einem Krankenwagen gerammt
- 40-Tonner ist an der Ampel zurückgerollt
- ein Spurwechsel ohne zu schauen direkt in mein Auto
- ein Versuch mich auf dem Grasstreifen zu überholen

Ich wüßte nicht, warum ich meinen Fahrstil überdenken sollte.

Deswegen hatte ich gefragt, wie oft du wo fährst, um herauszufinden, von welchen Situationen hier die Rede ist. 1, 2 und 4 sind relativ exotisch, dagegen wird man wenig machen können.

Bei ist schon eher was alltägliches. Käme ich regelmäßig in so eine Situation, würde ich definitiv mich selbst in Frage stellen. Was bringt es mir, zu wissen, "im Recht" zu sein, wenn ich daran früher oder später sterbe?

Vor allen Verkehrsregeln gilt für mich, dass ich möglichst hohe Überlebenschancen im Straßenverkehr haben möchte und mich möglichst wenig darauf verlassen muss, dass alle anderen mich dabei unterstützen.

Das hat auch nichts mit "victim blaming" zu tun, wie es hier teilweise dargestellt wird.

downforze
2018-04-26, 23:06:05
Hier die Videos. Der 40t war aber nicht beladen und ist nicht zurückgerollt, sondern hat den Rückwärtsgang eingelegt. Ändert am Ergebnis auch nichts.

https://www.dropbox.com/s/0bgcbpg9fwtyn99/Unfaelle_Kombi.mp4?dl=0

Wolfram
2018-04-27, 00:02:44
Der Rückwärtsfahrer ist krass...:biggrin: Und dann auch noch Fahrerflucht!

Aber im ersten Video sieht es so aus, als würdest Du zu weit rechts fahren und zu früh rüberziehen, und zwar ziemlich deutlich.

Und im dritten sieht es so aus, als hättest Du deutlich früher bremsen können und müssen.

EDIT: Außerdem ziehst Du im dritten von ganz rechts nach ganz links durch, das darf man sowieso nicht. Da würde ich mal sagen, mindestens 50:50.

Effe
2018-04-27, 05:15:08
1. man erkennt nichts, außer dass Du viel zu früh rüberziehst.
2. der Abstand zum LKW ist sehr klein, dass der Rückwärts fährt, kann man nicht ahnen
3. da kann man deutlich vorausschauender fahren, denn der schließlich rüberzieht blinkt vorher und fuhr auch dicht auf den Vordermann auf. Wenn Du mit 170 von der rechten Spur kommst, bis Du eindeutig Mitschuld.

cartman5214
2018-04-27, 06:52:01
1. Soll das der Unfall mit dem Dritten sein der falschen Roth hat? Wenn ja ist das nicht zu erkennen . Zu sehen ist nur das du auf freier Straße direkt in den LKW ziehst.
2. Klares Ding.
3. Mehrere OLG und der BGH sehen hier eine deutliche Mitschuld. Kernfrage: Wäre das auch bei 130km/h passiert? Und davon kann man bei den Zeiten und Abständen weis Gott nicht ausgehen. Dazu die Art deiner Spurwechsel. Das Video würde ich als Beweis stecken lassen.

Mark3Dfx
2018-04-27, 07:48:52
Sorry aber bei Punkt 1 ist das eindeutig allein Deine Schuld.
Du ziehst viel zu früh wieder nach rechts wobei Du gerade mal auf Höhe des LKW-Führerhauses bist. :eek:

Sekundenschlaf von Dir?

RoNsOn Xs
2018-04-27, 08:18:39
Punkt 1 ist doch, weil er bereits vom Hintermann rüber gedrängt wurde, deshalb sieht es für euch so aus als ob er früh rechts ziehen würde. So interpretiere ich das.

Aber das letzte auf der Autobahn sehe ich auch so wie ihr - vermeidbar, da man ihn auch schon früh blinken sah. Ist für mich persönlich sofortiges Warnzeichen. Da kann man auch Sicherhheit auch gleich mal etwas abbremsen. Natürlich hätte er dich im Seitenspiegel auch sehen müssen.

downforze
2018-04-27, 08:20:28
Also zur Erklärung zu Video 1. Ich habe nicht gelenkt, sondern habe von links einen Schlag durch den BMW bekommen, der links neben (!) der Spur auf dem Gras überholen wollte. Mit Ton würde man das hören. Den hatte ich wegen Fluchens rausgenommen. Wenn so ein 1,5 t BMW in mein Coupé einschlägt, gibt es natürlich einen Satz nach rechts.
Achtet auf die Lichter links vor dem Einschlag. Dann seht ihr wie es links durch das Xenon des BMW auf einmal heller wird.

Und im dritten sieht es so aus, als hättest Du deutlich früher bremsen können und müssen.

EDIT: Außerdem ziehst Du im dritten von ganz rechts nach ganz links durch, das darf man sowieso nicht. Da würde ich mal sagen, mindestens 50:50.
Ich habe genau dieses Video mit dem Spurwechsel in genau der Länge dem Gutachter gezeigt. Mein Unfallgegner hat auch übereinstimmend seine Schuld eingeräumt vor der Polizei. Meiner Meinung nach war ich auch schon lange genug auf der linken Spur und bin nicht aus dem Windschatten des Audis ausgeschert.
Daß man nicht über zwei Spuren wechseln darf, halte ich für ein Gerücht. Bleibt die Geschwindigkeit. Darüber kann man sicherlich diskutieren. Letztendlich vergehen aber auch zwischen erstem Blinken des Audis und seinem Spurwechsel nicht mehr wie eine Sekunde. Der Schaden ging in der Summe der Ereignisse dementsprechend 0:100 aus.

Filp
2018-04-27, 08:42:59
Du gibst aber noch Gas, als er schon rüber zieht, wer etwas aufmerksam fährt verhindert diesen Unfall.

downforze
2018-04-27, 08:49:48
Die GPS-Anzeige der Geschwindigkeit bei der Dashcam hängt etwa 2 Sekunden hinterher. Der Unfall wäre durch mich zu verhindern gewesen, wenn der Geschwindigkeitsüberschuß geringer gewesen wäre oder ich beim ersten Blinken des Audi direkt in die Eisen gegangen werde. Insbesondere zweites macht natürlich im Straßenverkehr keinen Sinn. Dann kann ich direkt alle Vorfahrtsregeln über den Haufen werfen, weil potentiell jeder die Vorfahrt nehmen könnte.

Gimmick
2018-04-27, 08:50:15
Also zur Erklärung zu Video 1. Ich habe nicht gelenkt, sondern habe von links einen Schlag durch den BMW bekommen, der links neben (!) der Spur auf dem Gras überholen wollte. Mit Ton würde man das hören. Den hatte ich wegen Fluchens rausgenommen. Wenn so ein 1,5 t BMW in mein Coupé einschlägt, gibt es natürlich einen Satz nach rechts.


Das ist schon krass.
Der LKW Fahrer wollte wohl dann doch rechts abbiegen und die Spur wechseln :freak:.


Ich habe genau dieses Video mit dem Spurwechsel in genau der Länge dem Gutachter gezeigt. Mein Unfallgegner hat auch übereinstimmend seine Schuld eingeräumt vor der Polizei. Meiner Meinung nach war ich auch schon lange genug auf der linken Spur und bin nicht aus dem Windschatten des Audis ausgeschert.
Daß man nicht über zwei Spuren wechseln darf, halte ich für ein Gerücht.

Abgesehen von der rechtlichen Schuld habt ihr aus meiner Sicht beide den selben Fehler gemacht: Direkt eine Spur übersprungen.

Wenn jemand rechts fährt und nach links blinkt, rechne ich nicht damit, dass er über die Mitte ganz nach links zieht.

Aber ihr beide habt links geblinkt und habt dann rüber gezogen, er hat nicht damit gerechnet, dass links jemand kommt - war ja frei beim Blinken und Schauen -, Du hast nicht damit gerechnet, dass er das selbe macht wie Du.

Einmal Signal geben -> Einmal die Spur wechseln.

Mark3Dfx
2018-04-27, 08:50:43
Also zur Erklärung zu Video 1. Ich habe nicht gelenkt, sondern habe von links einen Schlag durch den BMW bekommen, der links neben (!) der Spur auf dem Gras überholen wollte. Mit Ton würde man das hören. Den hatte ich wegen Fluchens rausgenommen. Wenn so ein 1,5 t BMW in mein Coupé einschlägt, gibt es natürlich einen Satz nach rechts.
Achtet auf die Lichter links vor dem Einschlag. Dann seht ihr wie es links durch das Xenon des BMW auf einmal heller wird.

Okay dann nehme ich alles zurück.
Da kannst nix für, aber Du siehst da hilft einen DashCam nach vorne ned so viel ;)

Argo Zero
2018-04-27, 08:58:49
Bei der drei: Respekt. Ich trau mich bei den Pappnasen nicht das Gas zu halten.
Der hat in Spiegel geschaut und da war links nix und dann hast du zwei Spuren gewechselt und dann war das Pech.
Mich wundert es nur dass du gar nicht reagierst.

cartman5214
2018-04-27, 09:02:38
Klarer Fall von Glück gehabt. Deutlich über Richtgeschwindigjeit mit zumindest ungeschickt durchgeführtem Spurwechsel. Wenn der andere Versicherer die Karte mit den 170km/h gezogen hätte, wären min. 25% eher 50% drin gewesen. Gibt ausreichend Urteile dazu.

Du erwähnst die Vermeidbarkeit im Zusammenhang mit dem Geschwindigkeitsüberschuss ja selbst.

downforze
2018-04-27, 09:06:34
Ich fahre immer auf der rechten Spur, wenn es möglich ist. Oft begegne ich dann langsamen Fahrzeugen auf der Mittelspur. Wenn ich die überhole, wechsele ich gezwungenermaßen immer 2 Spuren. Die STVO äußert sich dazu nur so:

(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Ob ich nun einen oder 10 Fahrstreifen wechsele, macht ohne Gefährdung keinen Unterschied.

Klarer Fall von Glück gehabt. Deutlich über Richtgeschwindigjeit mit zumindest ungeschickt durchgeführtem Spurwechsel. Wenn der andere Versicherer die Karte mit den 170km/h gezogen hätte, wären min. 25% eher 50% drin gewesen. Gibt ausreichend Urteile dazu.

Du erwähnst die Vermeidbarkeit im Zusammenhang mit dem Geschwindigkeitsüberschuss ja selbst.
In den Urteilen gibt es immer dann eine Teilschuld, wenn der Unfall nicht mit 130 km/h passiert wäre. Ob das nun hier so ist..., schwer zu sagen. Die Versicherungen haben sich ja damals auch verständigt und die beschäftigen reichlich Anwälte. Den Schuh mit dem Fahrstreifenwechsel ziehe ich mir nicht an. Der war weit vor dem Audi und mit Blinker.

Bei der drei: Respekt. Ich trau mich bei den Pappnasen nicht das Gas zu halten.
Der hat in Spiegel geschaut und da war links nix und dann hast du zwei Spuren gewechselt und dann war das Pech.
Mich wundert es nur dass du gar nicht reagierst.
Der Audifahrer hat vor der Polizei ausgesagt, daß er vor dem Spurwechsel zur linken Spur nicht geschaut hat.
Ich habe zunächst nicht gebremst, weil ich nicht damit gerechnet habe, daß er nach links fährt. Wie hätte ich mir das herleiten sollen? Es gab mal einen Test vom ADAC, nach welcher Zeit Autofahrer eine kritische Situation erkennen. Erst nach ca. 1,5 - 2 s reagiert der Mensch. Die erste Sekunde ist nur Beobachtung -> "macht er das wirklich?". So ist das auch bei mir.
In Reaktionstests kann ich auch in 0,2 s reagieren. Da weiß ich aber, daß eine kritische Situation auf mich zukommt. Das weiß ich im realen Leben aber nicht.

Argo Zero
2018-04-27, 09:09:15
Die StVO ist eine Empfehlung, mehr nicht. Wenn ich deswegen Gefahr laufe in einen Unfall verwickelt zu werden, scheiß ich auf den veralteten Quatsch, der geschrieben wurde als wir mit einem 60PS Käfer führen.
Bei 170 km/h fahr ich immer links und mache rechts rüber wenn ein schnellerer kommt. Das minimiert das Übersehen werden ungemein.

Gimmick
2018-04-27, 09:35:40
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Ob ich nun einen oder 10 Fahrstreifen wechsele, macht ohne Gefährdung keinen Unterschied.


In den Urteilen gibt es immer dann eine Teilschuld, wenn der Unfall auch mit 130 km/h passiert wäre. Ob das nun hier so ist..., schwer zu sagen. Die Versicherungen haben sich ja damals auch verständigt und die beschäftigen reichlich Anwälte. Den Schuh mit dem Fahrstreifenwechsel ziehe ich mir nicht an. Der war weit vor dem Audi und mit Blinker.

Man könnte jetzt fragen was "deutlich ankündigen" bedeutet und, ob es deutlich ist, wenn man einmal blinkt und zwei Spuren wechselt.

Es vergehen halt ~3-4 Sekunden von "Zwei Autos ganz rechts" hin zu "zwei Autos ganz links". Für ordentlich gucken und zwei Spurwechsel ist das wenig Zeit.

DarkSoldier
2018-04-27, 11:10:08
Die StVO ist eine Empfehlung, mehr nicht. Wenn ich deswegen Gefahr laufe in einen Unfall verwickelt zu werden, scheiß ich auf den veralteten Quatsch, der geschrieben wurde als wir mit einem 60PS Käfer führen.
Bei 170 km/h fahr ich immer links und mache rechts rüber wenn ein schnellerer kommt. Das minimiert das Übersehen werden ungemein.

Korrekt, ich lasse wenn es das Verkehrsaufkommen zulässt auch gerne eine Spur zwischen mir und dem überholten frei. Minimiert dasRisiko noch weiter.