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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Home Office steuerlich absetzen


Ph03n!X
2018-02-22, 12:17:50
Hallo,

da es seit Anfang letzten Jahres mir freisteht von zu Hause zu arbeiten würde ich dieses Mal gerne in der Steuerklärung das Home Office absetzen.
Leider ist es in meinem Fall etwas komplexer laut meinem Steuerberater da ich das Recht auf Home Office nicht im Vertrag stehen habe und somit es nur mündlich bekommen habe. Die Firma ( amerikanisch) stellt sich leider sehr schwer damit es mir in den Vertrag zu schreiben.

Somit bleibt laut meinem Berater nur noch die Möglichkeit von einem Vorgesetzten einen Brief zu bekommen und dort Gründe reinzuschreiben warum ich von Zu Hause arbeite. Dies in der Hoffnung das es vom Finanzamt anerkannt wird.

Alleine im letzten Jahr ist ein fünfstelliger Privatbetrag in das Home Office geflossen um vernünftiges Equipment für meinen Job zu haben.
Ich arbeite als Sales Engineer in der Cloud Backup Branche.

Ich weiß das dies dumm von meiner Seite war gerade auch weil sich die Firma null daran beteiligt hat , aber eines meiner Credo lautet:

"Good tools, make a good SE".

Frage ist nun welche Begründungen man dem Finanzamt mitgeben kann?

Vielleicht war jemand von euch in einer ähnlichen Situation in der Vergangenheit und könnte mich an seinem Wissen teilhaben lassen?

Begründungen die mir spontan einfallen sind:

Pro Home Office --> mehr Ruhe , somit kann ich POC's , Webinare , Demo's etc. in Ruhe auf meiner Workstation für die Kunden vorbereiten
Gerade auch bei größeren Projekten schätze ich die Ruhe die ich hier im Home Office habe um meine Arbeit voranzubringen

Pro Home Office --> besseres Equipment hier stehen als im Büro in der Firma
Dies hilft mir enorm auf flexible Kundenwünsche bei
einem POC oder Demo, Webinar einzugehen
Habe hier u.a. Nested VM

Für Input wäre ich sehr dankbar.

GSXR-1000
2018-02-23, 17:05:14
Hallo,

da es seit Anfang letzten Jahres mir freisteht von zu Hause zu arbeiten würde ich dieses Mal gerne in der Steuerklärung das Home Office absetzen.
Leider ist es in meinem Fall etwas komplexer laut meinem Steuerberater da ich das Recht auf Home Office nicht im Vertrag stehen habe und somit es nur mündlich bekommen habe. Die Firma ( amerikanisch) stellt sich leider sehr schwer damit es mir in den Vertrag zu schreiben.

Somit bleibt laut meinem Berater nur noch die Möglichkeit von einem Vorgesetzten einen Brief zu bekommen und dort Gründe reinzuschreiben warum ich von Zu Hause arbeite. Dies in der Hoffnung das es vom Finanzamt anerkannt wird.

Alleine im letzten Jahr ist ein fünfstelliger Privatbetrag in das Home Office geflossen um vernünftiges Equipment für meinen Job zu haben.
Ich arbeite als Sales Engineer in der Cloud Backup Branche.

Ich weiß das dies dumm von meiner Seite war gerade auch weil sich die Firma null daran beteiligt hat , aber eines meiner Credo lautet:

"Good tools, make a good SE".

Frage ist nun welche Begründungen man dem Finanzamt mitgeben kann?

Vielleicht war jemand von euch in einer ähnlichen Situation in der Vergangenheit und könnte mich an seinem Wissen teilhaben lassen?

Begründungen die mir spontan einfallen sind:

Pro Home Office --> mehr Ruhe , somit kann ich POC's , Webinare , Demo's etc. in Ruhe auf meiner Workstation für die Kunden vorbereiten
Gerade auch bei größeren Projekten schätze ich die Ruhe die ich hier im Home Office habe um meine Arbeit voranzubringen

Pro Home Office --> besseres Equipment hier stehen als im Büro in der Firma
Dies hilft mir enorm auf flexible Kundenwünsche bei
einem POC oder Demo, Webinar einzugehen
Habe hier u.a. Nested VM

Für Input wäre ich sehr dankbar.

Deine argumentationen werden das FA nicht interessieren. Soviel wie ich verstehe bist du kein freelancer sondern bist abhaengig beschaeftigt. Somit bist du weisungsgebunden und nicht du definierst die fuer dich idealen arbeitsbedingungen sondern dein arbeitgeber. Sprich erstmal MUSS die zwingende weisung deines arbeitgebers vorliegen. Was dir besser taugt ist irrelevant.
Auch fuer die kosten der arbeitsmittel und einrichtung ist primaer dein arbeitgeber verantwortlich, nicht das FA mittels steuerlicher wuerdigung.
Auch hier sind deine persoenlichen praeferenzen irrelevant, es zaehlt die betriebliche anordnung (aquivalent zum beispiel von reisekosten).
Auch hier wird das fa nur in absoluten ausnahmefaellen und in hoehe sehr begrenzt aufkommen, wenn kostenuebernahme durch den AG durch diesen bestaetigt NICHT erfolgt trotz eindeutiger weisung und betrieblicher notwendigkeit. Ausserdem bedarf es des nachweises des ausschlusses auch teilprivater nutzung. Da die anschaffung ja bereits eigeninitiativ erfolgt ist, geht da imho nicht mehhr viel.
Allerdings frage ich mich, wie jemand in einem angestelltenverhaeltnis eigeninitiativ 5 stellig in vorleistung geht ohne kompensation zu fordern. Und genau die frage wird auch das FA aufwerfen. In der konstellation wird man dir mindestens teilprivates interesse unterstellen und damit fehlt der nachweis der betrieblichen veranlassung.

dr_AllCOM3
2018-02-23, 21:52:03
Leider ist es in meinem Fall etwas komplexer laut meinem Steuerberater da ich das Recht auf Home Office nicht im Vertrag stehen habe und somit es nur mündlich bekommen habe.
Der Fehler aus dem du lernen kannst.

_Slayer_
2018-02-23, 23:07:32
Also die Kosten der Geräte (PC, Bildschirm etc.) solltest du auf jeden Fall ansetzen können.
Hier muss nur nachgewiesen werden, dass du diese Sachen beruflich verwendest.
Evtl. wird das Finanzamt hier nicht alle Kosten anerkennen z.B. nur 50 % des PC.

Ob du die 1.250,- € fürs Arbeitszimmer bekommst ist wieder eine andere Frage. Hierzu darf dir in der Arbeit kein Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.

Das ganze sollte dir aber dein Steuerberater schon gesagt haben...

Morale
2018-02-23, 23:11:03
Leider ist es in meinem Fall etwas komplexer laut meinem Steuerberater da ich das Recht auf Home Office nicht im Vertrag stehen habe und somit es nur mündlich bekommen habe.
Was ist das für ein Laberkopp?
Solange du keinen festen Arbeitsplatz in der Firma hast und an 3 von 5 Tagen die Woche daheim arbeitest ist das kein Problem, zur Not einfach eine Bestätigung vom AG für das FA holen, das muss nicht im Vertrag stehen.

Und wie _Slayer_ schon schrieb, Kosten für Anschaffung von Geräten geht eh.

cartman5214
2018-02-24, 01:12:43
Recht auf HO oder bessere Bedingungen im HO sind aus steuerrechtlicher Sicht völlig irrelevant. Und wenn dir im HO 6 Blondinen rund um die Uhr einen ... Kaffee bringen, völlig egal. Unterscheide zunächst mal HO und "häusliches Arbeitszimmer". Mit dem Stichwort solltest du bei google genug Stoff finden.

Ist der Kern deiner beruflichen Tätigkeit an einem Büroarbeitsplatz angesiedelt (ja so wie ich das verstehe)? Hast du einen durch den Arbeitgeber gestellten Arbeitsplatz oder nicht? Nur diese Fragen zählen.

Wenn du mit Genehmigung deines AG die ganze Woche zuhause bist während dein Schreibtisch im Büro ungenutzt vor sich hin oxidiert hast du zwar ein HO, aber kein häusliches Arbeitszimmer im Sinnde des FA. Das gilt auch wenn es einen Sammelarbeitsplatz, also 3-4 Schreibtische mit z.B. Dockingstation, gibt die du mit mehreren Kollegen teilen&nutzen darfst.

Ph03n!X
2018-02-24, 07:43:15
Ich habe einen Büroplatz im Münchener Nordosten. Dieser wird aber in Zukunft aufgelöst laut unserem neuem Deutschlandchef. Es steht halt nur noch nicht fest zu wann.
Ich habe mündlich die Zusage die ganze Woche von zu Hause zu arbeiten.Dies nur nicht schriftlich. Ich habe zu Hause einen kompletten abschließbaren Raum wo mein Arbeitsequipment steht. Versuche schon seit gefühlte Ewigkeit es schriftlich in den Vertrag zu bekommen. Da die Firma 1 1/2 Jahre gebraucht hat meine BAV zu übernehmen, kann ich mich da auf einen langen Kampf einstellen. Im neuen Vertrag ( Freitag unterschrieben) steht zumindest Home Office nach Absprache drin. Aber leider gilt für die Steuerklärung der Vertrag davor. Ich gehe davon aus falls es klappen sollte, dass ich begründen werden muss zu wieviel Prozent die Komponenten beruflich bzw. privat genutzt werden.
Werde die Tage nochmals mit dem Steuerberater reden und schaue dann weiter.

Morale
2018-02-24, 07:58:28
Ich habe einen Büroplatz im Münchener Nordosten.
Dann wird das mit dem absetzen des Arbeitszimmers imo nix.
Es darf dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen!
Das bringt auch das schreiben des HO im Vertrag nix, der AG darf dir einfach keinen Arbeitsplatz stellen.
Gemäß § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann ein Steuerpflichtiger Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten abziehen. Dies gilt nicht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG). In diesem Fall wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1.250 EUR begrenzt; die Beschränkung der Höhe nach gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG).

Ph03n!X
2018-02-24, 10:05:08
Gut, dann wird es wohl erst maßgeblich wenn das Büro im Münchener Nordosten nicht mehr zur Verfügung steht .