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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Keine Gewährleistung bei (wirklich kleinem) Riss in Billo-Notebook?


MadManniMan
2018-03-20, 00:22:25
Servus miteinander!

Ich hab ja nicht hören wollen und mir ein 115-€uro-Notebook bestellt, das auch tatsächlich ein paar wenige Wochen seinen Dienst ganz okay tat. Dummerweise stellte ich nach 2 Monaten einen feinen Riss im Gehäuse fest - und seitdem hatte ich irgendwie keinen Bock mehr, das Teil überhaupt noch anzufassen, da ich irgendwie Angst hatte, dass es mir während der Arbeit auseinanderfällt.

Nach weiteren 4 Wochen (in den ich das Teil nicht brauchte und auch nicht benutzte) hab ich dann endlich mal beim Händer angefragt, ob da nicht Gewährleistung greifen würde - und bekam jetzt folgende Antwort:

"(...) Leider kann Ihre Reklamation nicht im Rahmen der Gewährleistung bearbeitet werden. Das Gerät weist eine mechanische Beschädigung in Form eines gebrochenen Gehäuses auf. (...)

Gerne werden wir Ihr Gerät für Sie zur Überprüfung an den Servicepartner weiterleiten.

Bitte beachten Sie, dass eventuell anfallende Reparaturkosten von Ihnen zu tragen sind und bereits die Erstellung eines Kostenvoranschlages durch den Servicepartner Kosten beinhalten kann.
Alternativ bieten wir Ihnen an, die Ware unbearbeitet zurückzusenden.

Bitte geben Sie uns innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt dieser E-Mail eine Rückmeldung, wie Sie weiter verfahren möchten. Sollte in diesem Zeitraum keine Rückmeldung von Ihnen eingehen, müssen wir das Gerät unbearbeitet an Sie zurücksenden. Dafür bitten wir um Verständnis. Im Fall der automatischen Rücksendung erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung."

Ich hatte Gewährleistung so verstanden, dass in den ersten 6 Monaten der Verkäufer nachweisen muss, dass der Schaden nicht schon bestand. Wie gesagt, der Riss ist wirklich klein, aber halt für mich irgendwie gleich die nächste Sollbruchstelle. Das Teil knarzt und ächzt ohnehin bei jedem Öffnen und Schließen, da braucht es nicht auch noch eine Stelle, die danach schreit, kaputt gehen zu wollen.

https://abload.de/img/2018-03-20_00h18_20krp18.jpg

Ich hatte bei Amazon mal Kopfhörer bestellt, deren Plasik nach 10 Monaten dauerhafter Benutzung erst so wie dieses hier einriss, um dann aufzureißen - und da bekam ich dann nach kurzer Serviceanfrage direkt ein Paar Ersatzkopfhörer. Das war für mich irgendwie der Servicestandard, den ich ... ich weiß nicht recht ... erhofft hatte?

Was würdet ihr tun? "Reparieren" lassen ist sicher Quatsch, daher eigentlich nur zurücksenden ... aber eigentlich bin ich ein bisschen unterwältigt.

Rush
2018-03-20, 08:46:08
Du könntest noch versuchen rechtliche Schritte anzudrohen, sofern Sie Ihrer Gewährleistungspflicht nicht nachkommen.

Bei solchen Läden musst du Druck machen, ansonsten läuft da nichts. Wenn du schon ankommst mit "würde Gewährleistung greifen?", wirst du direkt als Lamm eingestuft und versucht abzuwimmeln. Am besten auch direkt zum Hörer greifen, das hilft meist.

Alles andere dürfte wohl bei einem 115€ Notebook den Aufwand nicht wert sein.

MadManniMan
2018-03-20, 09:16:53
Puh, danke für die Antwort!

Also würdest Du eigentlich auch erwarten, dass notebooksbilliger (huppsa, jetzt hab' ich's gesagt) hier nicht mit kostenpflichtiger Reparatur kommt?

(Ich muss einfach nochmal betonnen, dass ich wirklich vorsichtig mit dem Gerät war - wenn ich so als Referenz betrachtet, wie mein Umfeld mit ihren (teureren) Laptops umgeht. Dass es aber an einer strukturell so schwachen Stelle reißt ¯\_(ツ)_/¯ )

blackbox
2018-03-20, 10:43:09
Naja, ein Riss kommt nicht einfach so daher. Und der war bestimmt auch nicht von Anfang an da.
Wie vermutet lag da eine mechanische Belastung vor. Das kannst du dem Hersteller und Händler nicht ankreiden. Ich sehe hier keinen Anspruch auf Gewährleistung.

MadManniMan
2018-03-20, 11:01:24
Naja, ein Riss kommt nicht einfach so daher. Und der war bestimmt auch nicht von Anfang an da.
Wie vermutet lag da eine mechanische Belastung vor. Das kannst du dem Hersteller und Händler nicht ankreiden. Ich sehe hier keinen Anspruch auf Gewährleistung.

Hm, das ist halt die Frage!

Kann ich dem Hersteller ankreiden, dass er etwas herstellt, was offenbar anfällig für mechanische Schäden ist? Vor allem, wenn ich den "Preis" von 115 Euro einbeziehe?

Ich weiß es halt wirklich nicht ... instinktiv denke ich "bei der Kohle ... was soll man da erwarten?", aber gleichzeitig auch "gibt es einen Preis, bei dem ich das nicht befürchten müsste? wenn ja, wo liegt der?"

Es ist für mich also eine gewissermaßen grundsätzliche Überlegung. Und da sollte ich doch die Gewährleistung auf meiner Seite haben? Vielleicht?

(immer unter der Annahme, dass der Rahmenriss an einer Quasi-Sollbruchstelle geschah)

Daredevil
2018-03-20, 11:14:45
Natürlich kannst du das.
Nur weil du dir ein Primark Shirt für einen Euro kaufst, hat das nicht nach einmal waschen einzugehen. Aus der moralischen Sicht würde man sich zwar denken "Klar, was erwartet man denn auch?", aber aus Händler Sicht haben die technisch einwandfreie Produkte zu liefern, ganz egal, was der scheiß kostet. Der Händler haftet für die Produkte und wenn die halt öfter kaputt gehen, dann trägt er die Verantwortung und die kosten durch Rücksendungen.

Notebooksbilliger kann nicht aus einer Email einschätzen, ob du das gewesen bist, oder eben nicht. Damit ruhen die sich nur auf ihrer stärkeren Position aus.
Es gibt auch Displays, die brechen aufgrund von Temperatur Schwankungen einfach so, da möchte dir dann auch jeder Hersteller ( außer Amazon ) sagen, dass es dir hingefallen ist. Da muss man hartnäckig bleiben und dem Shop die Stirn bieten.

Mal als Beispiel:
Amazon hat mir selbst nach 4 Jahren ( !!!!! ) einen 20% Tablet Gutschein geschenkt, weil bei dem alten Tablet meiner Mutti das Display "einfach so" quer einmal über das Bild gerissen ist.

Die Telekom hat mir mal einen Gewährleistungsfall verwährt, weil ich UNTER der Rückseite meines iPhone4 einen Kratzer im Lack hatte. Also ein Fall, denn ich nicht verursachen konnte.
Weil erst kommt Glas und dann der Lack. Das Produkt war also schon von Anfang an Mangelhaft und die Telekom wollte mich mit "Naja, haben sie halt verursacht, ist ein Kratzer" abspeisen. Da bin ich denen aber tatsächlich so oft auf den Sack gegangen vor Ort, dass die es irgendwann repariert haben. Ein "Warum sind sie nicht sofort gekommen" war da auch keine valide Begründung.

Ein Produkt muss immer Fehlerfrei sein und das Produkt in der Hauptfunktion muss funktionieren, ganz egal ob für 2€ oder 2000€.
Wenn die Qualität aber so schlecht ist, dass dort Schäden entstehen, obwohl du es sorgsam benutzt und der Riss auf einmal da war, dann ist das Produkt qualitativ Mangelhaft.

IceKillFX57
2018-03-20, 18:40:52
Der Händler muss dir nachweisen das du den Schaden verursacht hast.

Das einzige Problem das ich in diesem Sachverhalt sehe, ist das der Schaden nicht umgehend nach Lieferung gemeldet wurde.

Einige schreien nun das es dort mechanisch belastet wurde....
Wie bitte kommt ihr da drauf?
Ich kann da überhaupt keine Einwirkung von außen erkennen. (zumindest auf dem Foto).
Selbst beim penetrieren des USB Ports, dürfte da nichts passieren..

Ich DENKE das man anhand des optischen Schadens ein eigenverschulden durch falsche Bedienung oder Handhabung ausschließen kann.
Ein Sturz hätte auch andere Spuren hinterlassen und wäre wohl auch umfangreicher.

Falls Rechtschutz besteht, diese in Anspruch nehmen falls die nächsten 1-2 mails nichts bringen.

Heimatsuchender
2018-03-20, 23:23:18
Puh, danke für die Antwort!

Also würdest Du eigentlich auch erwarten, dass notebooksbilliger (huppsa, jetzt hab' ich's gesagt) hier nicht mit kostenpflichtiger Reparatur kommt?

(Ich muss einfach nochmal betonnen, dass ich wirklich vorsichtig mit dem Gerät war - wenn ich so als Referenz betrachtet, wie mein Umfeld mit ihren (teureren) Laptops umgeht. Dass es aber an einer strukturell so schwachen Stelle reißt ¯\_(ツ)_/¯ )


Wenn du Zeit hast und geduldig bist, kannst du das durchziehen. NBB versucht erstmal, wie viele andere Händler, den Kunden abzuwimmeln. Da gibt es auch einige Ergebnisse, wenn man im Internet sucht.

Zu dem Riss: Sowas kann auch von alleine kommen. Allerdings sagen Händler und Hersteller gerne, dass das Gerät unsachgemäß behandelt wurde.

EL_Mariachi
2018-03-21, 00:29:56
Ich würde mir für 15 Euro einen UV Kleber Kit kaufen und das Ding selbst reparieren (den Kleber kann man auch anderweitig noch mal gebrauchen)

https://www.amazon.de/Bondic%C2%AE-Pocket-UV-Reparatursystem-Fl%C3%BCssigkunststoff-modellieren/dp/B01M2V1GYF/ref=sr_1_8?ie=UTF8&qid=1521588544&sr=8-8&keywords=uv+kleber

Viel Erfolg.

MadManniMan
2018-03-23, 14:35:36
Danke nochmal für das Feedback, zuletzt hatte ich mich wieder mehr um eine Prüfung gekümmert, jetzt konnte ich endlich antworten.

Ich hatte tatsächlich das Gefühl, ruhig noch ein wenig fordern zu können und habe jetzt schnell auf mein (sinngemäß) "hallo erste sechs Monate Gewährleistung bitte BGB blabla" folgende AW bekommen:

Bei unserer letzten Mail handelt es sich lediglich um eine Information für Sie. Wir selbst sind kein zertifizierter Reparaturpartner, weshalb wir Schäden nur augenscheinlich feststellen können. Für konkrete Aussagen und Behebung des Schadens müssen wir die Geräte an den Servicepartner des Herstellers weiterleiten. Dieser kann ebenfalls prüfen ob es sich um einen Schaden im Rahmen der Herstellergarantie oder der Gewährleistung handelt.

Gerne senden wir Ihr Gerät zur Überprüfung ein und finden eine kundenfreundliche Lösung, sollte es zu Kosten kommen

Ist das jetzt gut oder schlecht?

Daredevil
2018-03-23, 15:01:31
Das ist halt jetzt die Masche mit

"Wir senden es ein, können Ihnen aber nicht sagen, ob das wirklich ein Garantiefall ist. Falls es keiner ist, können sie es kostenpflichtig reparieren, falls sie das Ablehnen, zahlen sie eine Gebühr für die Überprüfung und falls es ein Garantiefall ist, wird es kostenfrei repariert."

Das schreckt einen natürlich erheblich ab, überhaupt etwas zutun, was natürlich gewollt ist, weil man nicht weiß, was nun Sache ist.
Aber wenn du dich im Recht siehst und dein Recht auch nachdruck verleihen möchtest, do it.

Mit einer Rechtsschutz wäre das für mich ein klares Ja.
Wenn ich aus Prinzip das durchdrücken würden wollte, eine Jein. ( Kosten/Nutzen abwägen )
Wenn ich gerade knapp bei Kasse bin, ein klares Nein. ( Risiko vermutlich?! Hoch, das sie sich gegen Garantie entscheiden und du nichts davon hast, außer weiter rechtlich vorzugehen )

Dunkeltier
2018-03-28, 04:40:57
Danke nochmal für das Feedback, zuletzt hatte ich mich wieder mehr um eine Prüfung gekümmert, jetzt konnte ich endlich antworten.

Ich hatte tatsächlich das Gefühl, ruhig noch ein wenig fordern zu können und habe jetzt schnell auf mein (sinngemäß) "hallo erste sechs Monate Gewährleistung bitte BGB blabla" folgende AW bekommen:



Ist das jetzt gut oder schlecht?


Scheiße? Der Händler ist in erster Linie dein Ansprechpartner, schließlich hast du bei dem die gesetzliche Gewährleistung mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Der Händler versucht aus deinen Gewährleistungsfall ein Garantiefall zu den Konditionen des Herstellers werden zu lassen, imho.

Daredevil
2018-04-04, 00:55:31
Hier ein kleiner Beitrag zu dem Thema Gewährleistung:
xkcgmMD8138

Wie weit biste gekommen, Manni?

Korfox
2018-04-04, 11:35:40
Danke nochmal für das Feedback, zuletzt hatte ich mich wieder mehr um eine Prüfung gekümmert, jetzt konnte ich endlich antworten.

Ich hatte tatsächlich das Gefühl, ruhig noch ein wenig fordern zu können und habe jetzt schnell auf mein (sinngemäß) "hallo erste sechs Monate Gewährleistung bitte BGB blabla" folgende AW bekommen:



Ist das jetzt gut oder schlecht?
Keines von beidem. Der Händler schreibt dir Blödsinn.
Antworte in dem Ton: Es ist dir völlig egal, wer zertifizierter Reparaturpartner des Herstellers ist, du hast das Gerät über NBB bezogen, also ist NBB dein Gewährleistungsansprechpartner und die sollten gefälligst ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Wenn sie der Meinung sind, dass der Schaden nicht unter die Gewährleistung sind können sie natürlich gerne einen neutralen Gutachter beauftragen und dir nachweisen, dass du den Schaden verursacht hast... blahblah (Wobei du hier aufpassen musst mit neutral... wenn der Gutachter zu deren Gunsten entscheidet trägst du meines Wissens auch die Kosten für das Gutachten ...).
Du kannst hier auch gleich eine größere Keule rausholen und natürlich Vorsicht Kunde von heise/c't CCen... und in meinen Augen auch beim Verbraucherschutz schonmal Meldung machen.

Du hast noch nicht beantwortet, ob du eine Rechtschutz hast ... und diese für so einen kleinen Fall aufs Spiel setzen willst.

MadManniMan
2018-04-04, 17:18:50
Dammit! Ich hab irgendwie übersehen, dass es direkt auf meinen letzten Post Antworten gab ;(

Mit einer Rechtsschutz wäre das für mich ein klares Ja.
Wenn ich aus Prinzip das durchdrücken würden wollte, eine Jein. ( Kosten/Nutzen abwägen )
Wenn ich gerade knapp bei Kasse bin, ein klares Nein. ( Risiko vermutlich?! Hoch, das sie sich gegen Garantie entscheiden und du nichts davon hast, außer weiter rechtlich vorzugehen )

Keine Rechtsschutz, kein großer Drang nach Prinzip, sehr knappe Kasse (Ende dieses Semesters [= Ende meines Studiums] bin ich blank - so war der Plan, aber gruselig ist es dennoch).

Verdammich!


Scheiße? Der Händler ist in erster Linie dein Ansprechpartner, schließlich hast du bei dem die gesetzliche Gewährleistung mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Der Händler versucht aus deinen Gewährleistungsfall ein Garantiefall zu den Konditionen des Herstellers werden zu lassen, imho.

Argharghargh!


Hier ein kleiner Beitrag zu dem Thema Gewährleistung:
http://youtu.be/xkcgmMD8138

Wie weit biste gekommen, Manni?

Ich habe ne nicht mehr so freundliche Mail geschrieben (aber auch nicht unfreundlich) und habe dann mein OK für da (Weiter)Senden gegeben ... ist jetz ... ne gute Woche her.


Keines von beidem. Der Händler schreibt dir Blödsinn.
Antworte in dem Ton: Es ist dir völlig egal, wer zertifizierter Reparaturpartner des Herstellers ist, du hast das Gerät über NBB bezogen, also ist NBB dein Gewährleistungsansprechpartner und die sollten gefälligst ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Wenn sie der Meinung sind, dass der Schaden nicht unter die Gewährleistung sind können sie natürlich gerne einen neutralen Gutachter beauftragen und dir nachweisen, dass du den Schaden verursacht hast... blahblah (Wobei du hier aufpassen musst mit neutral... wenn der Gutachter zu deren Gunsten entscheidet trägst du meines Wissens auch die Kosten für das Gutachten ...).
Du kannst hier auch gleich eine größere Keule rausholen und natürlich Vorsicht Kunde von heise/c't CCen... und in meinen Augen auch beim Verbraucherschutz schonmal Meldung machen.

Ich habe eigentlich auch keinen Drang, jetzt noch großartig herumzupoltern - mein Ersatzlaptop (den ich als solchen noch in der Mottenkiste hatte) ist gerade tatsächlich am Auseinanderfallen und ich bin jeden Tag in der Bib an meiner Abschlussarbeit. Ich hätte gern eine Idee, wie ich weitermachen kann ...

Würde es jetzt noch was nützen, was hinterherzubratzen? Eher nicht, hm?


Du hast noch nicht beantwortet, ob du eine Rechtschutz hast ... und diese für so einen kleinen Fall aufs Spiel setzen willst.

Siehe oben: leide nö ;(

Korfox
2018-04-05, 07:39:08
Keine Rechtsschutz, kein großer Drang nach Prinzip, sehr knappe Kasse (Ende dieses Semesters [= Ende meines Studiums] bin ich blank - so war der Plan, aber gruselig ist es dennoch).
[...]
Ich habe eigentlich auch keinen Drang, jetzt noch großartig herumzupoltern - mein Ersatzlaptop (den ich als solchen noch in der Mottenkiste hatte) ist gerade tatsächlich am Auseinanderfallen und ich bin jeden Tag in der Bib an meiner Abschlussarbeit. Ich hätte gern eine Idee, wie ich weitermachen kann ...

So sieht der Fall rechtlich (in meinen Laienaugen) immernoch genauso aus.
Aber aus persönlichen Gründen völlig anders. Da hätte ich die Kiste nicht aus der Hand gegeben, sondern Panzertape über den Riss geklebt und mir mit dem ersten Gehalt ggf. was neues geleistet.
Du bist darauf angewiesen, ein funktionierendes Gerät jederzeit zur Verfügung zu haben. Geht die Verfügbarkeit flöten (wegen 200€) und du kannst daher deine Thesis nicht beenden und musst ein Semester anhängen kommst du nicht nur finanziell in Schwierigkeiten, sondern dir geht wegen popeligen 200€ das letzte - und damit potentiell höchste - Halbjahresgehalt im Beruf verloren.

Von daher: Backups machen, Backups machen, Backups machen (falls die alte Möhre wirklich zuklappt) und beobachten, was mit dem "neuen" Gerät passiert und darauf vorbereiten, zur Not doch nochmal einen 100er für ein kurzfristig verfügbares Ersatzgerät hinlegen zu müssen (wobei mit 100€ sogar bei gebrauchten ThinkPads schwer handhaben ist).

MadManniMan
2018-09-16, 15:32:20
Es hat dann übrigens alles doch noch anstandslos geklappt, ich habe mich nur wegen meiner Abschlussarbeit nicht mehr drum gekümmert, als das Ersatzgerät(?) dann wieder kam.

Ich hatte bereits ein anderes Netbook und brauchte es nicht mehr.