RHW
2018-03-25, 20:10:21
Hallo allerseits,
vielleicht gibt es hier jemand der für eine Hausverwaltung bzw. im Beirat einer WEG tätig ist oder sich einfach auskennt.
Ich bin Besitzer einer vermieteten ETW in einem MFH mit 32 Parteien.
Der Verbrauch wird mit Wärmemengenzähler erfasst und die Heizkosten werden seit jeher mit dem Verteilerschlüssel 30/70 umgelegt.
Das Gebäude wird mit einem Einrohrheizsystem beheizt und einige Wohnungen profitieren von der abgegebenen Wärme der im Estrich verlegten Heizungsrohre.
Das bedeutet, dass deren Bewohner weniger als Andere über die Heizkörper zuheizen müssen und somit auch weniger Verbrauch über die Wärmenmengenzähler erfasst wird.
Nun soll völlig unerwartet für mich in der nächsten Eigentümerversammlung über die Änderung des Verteilerschlüssel der Heizkosten abgestimmt werden.
Ein Vorschlag ist unter andrem, die Heizkosten nach m² umzulegen und das zudem noch rückwirkend für das Jahr 2017.
Müssen die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig umgelegt werden? Und ist eine rückwirkende Änderung des Schlüssels überhaupt zulässig?
Über aussagekräftige Antworten würde ich mich sehr freuen.
RHW
vielleicht gibt es hier jemand der für eine Hausverwaltung bzw. im Beirat einer WEG tätig ist oder sich einfach auskennt.
Ich bin Besitzer einer vermieteten ETW in einem MFH mit 32 Parteien.
Der Verbrauch wird mit Wärmemengenzähler erfasst und die Heizkosten werden seit jeher mit dem Verteilerschlüssel 30/70 umgelegt.
Das Gebäude wird mit einem Einrohrheizsystem beheizt und einige Wohnungen profitieren von der abgegebenen Wärme der im Estrich verlegten Heizungsrohre.
Das bedeutet, dass deren Bewohner weniger als Andere über die Heizkörper zuheizen müssen und somit auch weniger Verbrauch über die Wärmenmengenzähler erfasst wird.
Nun soll völlig unerwartet für mich in der nächsten Eigentümerversammlung über die Änderung des Verteilerschlüssel der Heizkosten abgestimmt werden.
Ein Vorschlag ist unter andrem, die Heizkosten nach m² umzulegen und das zudem noch rückwirkend für das Jahr 2017.
Müssen die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig umgelegt werden? Und ist eine rückwirkende Änderung des Schlüssels überhaupt zulässig?
Über aussagekräftige Antworten würde ich mich sehr freuen.
RHW