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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : unverschuldeter Autounfall wie weiter vorgehen?


kroko
2018-04-30, 22:09:50
Hallo ihr lieben,
einer alten Freundin von mir wurde ihr parkendes Auto von einem anderen Auto beschädigt.
Der Unfallverursacher ist bekannt, er hat sich bei der Polizei gemeldet, wo die Freundin das Kennzeichen und Namen des Halters bekommen hat.
Jetzt war sie danach in der Vertragswerkstatt wo ihr gesagt wurde das sie das sie wegen dem Kostenvoranschag erst in 2 Wochen ein Termin bekommen kann Ihr wurde dort gesagt das die Versicherung des Verursachers wohl nicht den kompletten Schaden übernehmen könnte und sie daher auf ein Teil der Kosten stecken bleibt und sie selbst ihre eigene VK regeln soll. Sie ist 100% nicht schuld am Unfall dafür hat sie von der Polizei einschreiben
Meine Frage an euch da sie leider keine Rechtschutzversicherung hat, wie sollte sie jetzt am besten vorgehen? Ihr Wagen ist gerade mal 2 Jahre alt.
Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet damit ich ihr helfen kann.
Danke

M4xw0lf
2018-04-30, 22:14:38
Das sollte wohl eher ins offtopic als in die Lounge.

Hübie
2018-04-30, 22:17:33
Gib ihr jegliche Information nur gegen Gefälligkeiten. :D

kroko
2018-04-30, 22:29:53
Das sollte wohl eher ins offtopic als in die Lounge.


Sorry sollte natürlich ins Offtopic.
Gibt es eine möglichkeit das ich es selbst dahinverschiebe oder macht das einer der Mods ? Danke

Argo Zero
2018-04-30, 22:41:00
Das macht einer der Mods ;)

Rooter
2018-04-30, 22:41:43
Ihr wurde dort gesagt das die Versicherung des Verursachers wohl nicht den kompletten Schaden übernehmen könnte und sie daher auf ein Teil der Kosten stecken bleibtBegründung dafür?

MfG
Rooter

Philipus II
2018-04-30, 22:51:56
Wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt spricht nichts dagegen, direkt einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung zu beauftragen. Der Anwalt empfiehlt dann auch geeignete Gutachter.

kroko
2018-04-30, 22:55:30
Begründung dafür?

MfG
Rooter

Eine Begründung hat sie dafür nicht bekommen aber irgendwie wäre es echt merkwürdig wenn ihr trotz polizeillischer Bestätigung kosten entstehen würden.

kroko
2018-04-30, 23:00:12
Wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt spricht nichts dagegen, direkt einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung zu beauftragen. Der Anwalt empfiehlt dann auch geeignete Gutachter.

Ja es ist ein Bagatellschaden am 2 jahren alten Auto entstanden, nur leider hat sie keine Rechtschutzversicherung.
Könnte sie da sie zur ADAC gehen (einfach ADAC Mitglied ohne RSV) und dort sich einen Anwalt nehmen? Und wie sieht es mit den Kosten aus?
Wie sollte sie am besten jetzt vorgehen. Danke danke

Chrisch
2018-04-30, 23:04:53
Wozu eine RSV? Die Anwaltskosten hat die gegnerische Versicherung zu tragen. Aber wenn die Werkstatt schon 2 Wochen benötigt für einen KVA dann würde ich mir lieber eine Andere suchen.

Philipus II
2018-04-30, 23:12:34
Die gegnerische Versicherung muss die Anwaltskosten nur tragen, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden im Sinne der Rechtsprechung handelt. Die Grenze liegt im Bereich 700 Euro.

Chrisch
2018-04-30, 23:17:07
Naja, bei nem 2 Jahre jungen Auto sollte man da schnell drüber kommen?!

Mir ist mal meine ehem. Nachbarin in meinen 8 Jahre alten E91 gefahren und hat den vorderen Kotflügel beschädigt, Schaden lt. KVA über 1800€ für den Austausch und das Lackieren.

Naja, wie dem auch sei würde ich mir erstmal eine andere Werkstatt suchen.

kroko
2018-04-30, 23:27:37
Erst mal vielen lieben dank für eure Hilfe.
ich werde ihr morgen sagen das sie zur ADAC soll und sich dort von einem Anwalt beraten lassen soll.
Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob sie trotz einfacher ADAC Mitgliedschaft überhaupt den dortigen Anwalt nehmen kann?

Joe
2018-04-30, 23:39:39
ADAC macht normal nur eine ganz simple Beratung und verweist dich dann an einen speziellen Anwalt aus deiner Gegend, der mit dem ADAC einen Vertrag hat.

Heimatsuchender
2018-04-30, 23:56:17
Bevor man gleich zum Anwalt rennt, würde ich erstmal eine andere Werkstatt aufsuchen. Da scheint nämlich einiges nicht zu passen. 2 Wochen auf einen Termin für einen Kostenvoranschlag warten? Dann die Aussage, dass die Versicherung des Unfallverursachers nicht alles bezahlen würde. Keine Begründung, warum das so sein soll.
Sehr schwammig von der Werkstatt.

cartman5214
2018-05-01, 00:09:20
Reich doch mal zwei oder drei Eckpunkte rüber: was für ein auto, wo ist der Schaden, wie schlimm ist es? Reden wir über nen kleinen Kratzer der mit Smart-repair weg kann oder eine veritable Delle? Stand Sie im Parkverbot und war das evtl. Für den Unfall relevant.

Grundsätzlich ist das wesentliche gesagt: ab 5-700€ kann man zum Anwalt gehen, Kosten für den Rechtsverdreher und den SV zahlt der Gegner. Der KVA wird die je nach Schadenumfang anfallende Wertminderung nicht ausweisen, auch Nutzungsausfall u.a. Ist da eher nicht erfasst.

maximum
2018-05-01, 00:30:14
Das die Versicherung das nicht komplett übernimmt (übernehmen muss) halte ich für absoluten Humbug. Zur Not einfach bei der gegnerischen Versicherung anrufen (kannst du auch schon vor dem Termin in der Werkstatt machen - Kennzeichen reicht, gibt extra eine zentrale Stelle um das herauszufinden). Mir ist das letztes Jahr auch passiert und es wurde selbstverständlich alles übernommen inklusive Auszahlung, weil ich keinen Leihwagen brauchte für die Reparaturzeit.

Plutos
2018-05-01, 00:43:33
Sie ist 100% nicht schuld am Unfall dafür hat sie von der Polizei einschreiben
Danke
Eine Begründung hat sie dafür nicht bekommen aber irgendwie wäre es echt merkwürdig wenn ihr trotz polizeillischer Bestätigung kosten entstehen würden.
Das Schreiben/"Bestätigung" kann sie sich in die Haare schmieren. In Deutschland entscheidet nicht die Polizei über Schuld oder Unschuld, wäre ja noch schöner. Stichwort Gewaltenteilung.

downforze
2018-05-01, 00:47:31
Bei einem eindeutigen Schaden mit 100% zu 0% hat die Versicherung alles zu übernehmen, was an Aufwänden und Schäden entstanden ist. Selbstverständlich die gegnerische Versicherung. Das geht los bei einer Aufwandspauschale (üblicherweise 25€) über einen möglichen Ausfall des Fahrzeuges / Tag bis hin zur Reparatur und Wertminderung.
Ein paar Infos zu diesem Bagatellschaden wären hilfreich. Bei einem Lackschaden kann es sich eigentlich nicht um einen Bagatellschaden handeln. Dafür ist die Reparatur schon viel zu teuer.
Ohne die Zusage der Versicherung würde ich tunlichst nicht reparieren lassen.

Speznaz
2018-05-01, 00:52:05
Erst mal vielen lieben dank für eure Hilfe.
ich werde ihr morgen sagen das sie zur ADAC soll und sich dort von einem Anwalt beraten lassen soll.
Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob sie trotz einfacher ADAC Mitgliedschaft überhaupt den dortigen Anwalt nehmen kann?
Vor Ort prüfen ob es passt, dass etwaige Kosten schon gedeckt werden, wenn man eine Plus-Mitgliedschaft eingeht. Normalerweise ist der ADAC da so kulant und sichert einen rückwirkend mindestens bis zum Zeitpunkt der Unterschrift ab.

Das Schreiben/"Bestätigung" kann sie sich in die Haare schmieren. In Deutschland entscheidet nicht die Polizei über Schuld oder Unschuld, wäre ja noch schöner. Stichwort Gewaltenteilung.
Eigentlich hütet sich die Polizei auch davor, irgendetwas in dieser Art und Weise herauszugeben. :confused: Eben weil sie es nicht darf. Das ist schon recht seltsam.

maximum
2018-05-01, 01:14:22
Eigentlich hütet sich die Polizei auch davor, irgendetwas in dieser Art und Weise herauszugeben. :confused: Eben weil sie es nicht darf. Das ist schon recht seltsam.


Ich vermute es ist das ganz normale Formular zum Unfallhergang. Wenn der Unfallverursacher sogar selbst bei der Polizei vorstellig war und sich als Verursacher angegeben hat, ist die Sache ja nunmal auch eindeutig.

kroko
2018-05-01, 01:20:32
Reich doch mal zwei oder drei Eckpunkte rüber: was für ein auto, wo ist der Schaden, wie schlimm ist es? Reden wir über nen kleinen Kratzer der mit Smart-repair weg kann oder eine veritable Delle? Stand Sie im Parkverbot und war das evtl. Für den Unfall relevant.

Grundsätzlich ist das wesentliche gesagt: ab 5-700€ kann man zum Anwalt gehen, Kosten für den Rechtsverdreher und den SV zahlt der Gegner. Der KVA wird die je nach Schadenumfang anfallende Wertminderung nicht ausweisen, auch Nutzungsausfall u.a. Ist da eher nicht erfasst.

hallo es handelt sich um einen Golf Bj 2006,
Nein sie stand nicht im Halteverbot sie hat normal geparkt der Typ ist an die linke seite reingefaren es sind mehrere Lackschäden und Dellen entstanden.

Sie hat das Kfz-Kennzeichen und den Halternamen von der Polizei bekommen.

Wie sollte sie am besten jetzt vorgehen nach deiner Meinung. Danke und jute Nacht

AtTheDriveIn
2018-05-01, 07:40:33
Mit Kennzeichen hier melden
https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/zentralruf-der-autoversicherer/

Hamster
2018-05-01, 08:56:50
Wie sollte sie am besten jetzt vorgehen nach deiner Meinung. Danke und jute Nacht

1. Nicht beratungsresistent sein
2. Wie schon mehrfach erwähnt: eine andere Werkstatt aufsuchen.

Erdbeermann
2018-05-01, 10:49:04
Eine Begründung hat sie dafür nicht bekommen aber irgendwie wäre es echt merkwürdig wenn ihr trotz polizeillischer Bestätigung kosten entstehen würden.

Als erstes die Werkstatt wechseln, die riechen ja schon die Dollars. Genauso wird die auch bei Inspektionen abgerippt!
Sie hat freie Wahl des Gutachters und sollte die auch nutzen, wenn die gegnerische Versicherung einen Gutachter schickt wird zu 99% der Schaden geringer geschätzt als er wirklich ist!
Am einfachsten ist eine Gutachter zu suchen der gleich alles weitere von einem Anwalt regeln lässt mit dem er gute Erfahrungen hat, da kommen vorher normal keine Kosten auf Sie zu.

-|NKA|- Bibo1
2018-05-01, 10:53:42
Meine Frage an euch da sie leider keine Rechtschutzversicherung hat, wie sollte sie jetzt am besten vorgehen? Ihr Wagen ist gerade mal 2 Jahre alt.

hallo es handelt sich um einen Golf Bj 2006,

Was denn jetzt? 2 Jahre oder 12 Jahre alt?
Edit: Ich würde auch eine andere Werkstatt aufsuchen. Wenn die jetzt schon keinen Bock haben. Es muß auch keine Vertragswerkstatt sein.

Haarmann
2018-05-01, 11:03:47
kroko

Andere Werkstatt statt Anwalt...

Die wollen, so wie es aussieht, nur abkasieren und sind mit der Abrechnung nach Tarif der Versicherung nicht zufrieden. Das kommt vor, da Versicherungen nicht in allen Fällen grosszügig sind und Sollzeiten etc kennen, welche uU bei diesem Fahrzeugtyp nicht einzuhalten sind.

[dzp]Viper
2018-05-01, 11:05:13
Ich hatte genau den selben Fall mit meinem alten Alfa 159.

Der Unfallgegner muss 100% der Kosten übernehmen.
Ich rate zu einem Anwalt. Dann hat man selber wirklich gar keine Rennerei. Ganz zu schweigen davon, dass die gegnerische Versicherung definitiv weniger Unsinn versucht wenn sie einem Anwalt statt dem Geschädigten kommuniziert.

Die Anwaltskosten muss die gegnerische Versicherung zu 100% übernehmen.

AffenJack
2018-05-01, 12:02:24
Bei Bj 2006 macht das dann doch schon Sinn, was die Werkstatt gesagt hat. Wenn da bestimmte Teile beschädigt sind, dann ist man schnell bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, vor allem bei teuren Vertragswerkstätten. Die Gegnerische Versicherung zahlt natürlich nicht mehr für die Reperatur, als das Auto wert ist. Daher erstmal versuchen ne billigere Werktstatt zu suchen oder eine die Lackschäden mit Smartrepair fixed. Vertragswerkstätten tauschen meist gleich die Teile aus, sobald eine Delle drin ist. Mir wollten die z. b. die Heckklappe tauschen für 1k €uro, obwohl man das mit Smart-Repair für 150€ reparieren konnte.

PatkIllA
2018-05-01, 12:08:13
Viper;11684989']Der Unfallgegner muss 100% der Kosten übernehmen. Sie muss nicht mehr als den Restwert bezahlen. Das war zumindest bei mir der Fall als mir jemand bei meinem alten Fiesta aufeinem Parkplatz in die Tür gefahren ist.
Viper;11684989']Die Anwaltskosten muss die gegnerische Versicherung zu 100% übernehmen.AFAIK darf man nicht einfach einen Anwalt nehmen und die Kosten hochtreiben. Das hat mir zumindest meine Versicherung gesagt. Da wäre der Anwalt wahrscheinlich teurer als der Restwert gewesen. So habe ich noch ein paar hundert Euro bekommen und bin noch fast ein jahrzehnt mit Beule in der Tür gefahren.

Erdbeermann
2018-05-01, 12:24:53
Bei Bj 2006 macht das dann doch schon Sinn, was die Werkstatt gesagt hat.Vertragswerkstätten tauschen meist gleich die Teile aus, sobald eine Delle drin ist. Mir wollten die z. b. die Heckklappe tauschen für 1k €uro, obwohl man das mit Smart-Repair für 150€ reparieren konnte.

Nein, die will die Kundin nur abrippen, die müssen bei 100% Schuld auch 100% bezahlen. Nur weil du dich hast abrippen lassen muss das doch nicht jeder tun! Warum sollte Sie sich mit einer wertmindertenden Smartrepair zufrieden geben wenn eine richtige Reparatur voll bezahlt werden muss?

Sie muss nicht mehr als den Restwert bezahlen.

AFAIK darf man nicht einfach einen Anwalt nehmen und die Kosten hochtreiben.
Das hat mir zumindest meine Versicherung gesagt.

Da wäre der Anwalt wahrscheinlich teurer als der Restwert gewesen.

So habe ich noch ein paar hundert Euro bekommen und bin noch fast ein jahrzehnt mit Beule in der Tür gefahren.

1. Ja
2. Jein, Streitwert.
3. Nein, 2006er Golf, der ist mehr als paar hundert € Wert. Und als Unfallopfer sollte man sich nicht selber abrippen.
4 Weil dein Bock nicht mehr Wert war. Hier sinds wohl eher Ü2000€ und das Auto darf dann auch weiter gefahren werden!

@TE, es gibt sowas wie die sogenannnte Inteligenz der Masse, und die sagt in dem Thread ganz klar: Werkstatt wechseln, Gutachter/Anwalt deiner Wahl einschalten.

AffenJack
2018-05-01, 12:46:42
Nein, die will die Kundin nur abrippen, die müssen bei 100% Schuld auch 100% bezahlen. Nur weil du dich hast abrippen lassen muss das doch nicht jeder tun! Warum sollte Sie sich mit einer wertmindertenden Smartrepair zufrieden geben wenn eine richtige Reparatur voll bezahlt werden muss?

Nope, ich hab die 1000€ genommen, für 150€ repariert und mir vom Rest nen Urlaub gegönnt. Es ist dämlich ne volle Reperatur bei einem so alten Wagen zu zahlen, der eh nix mehr wert ist. Jeder der das macht, lässt sich eher ausnehmen. Anstatt einfach den Gutachterbetrag zu nehmen und dann das Ding für günstig zu fixen.

Wenn die Reperaturkosten den Wert überschreiten müssen sies nicht. Nur den Autowert. Ich würde den Autowert auch auf etwas mehr als 2k schätzen, hilft aber nicht, wenn die Unfallkosten 3k sind. Der Threadersteller hat nichts konkretes geäußert, nur gemeint, dass es paar Dellen und Kratzer sind. Wenn die paar Dellen und Kratzer aber auf verschiedenen Teilen sind, dann bist locker über den Autowert drüber.

Erdbeermann
2018-05-01, 13:40:52
Axo, dann habe ichs falsche verstanden, ich habe gedacht die 150€ hätte die Versicherung bezahlt. So gehts natürlich auch.

Aber dafür macht ja der Gutachter das Gutachten, da steht dann Reparaturschaden und Wert vom Fahrzeug. Was man dann mit dem Geld macht bleibt einem ja selbst überlassen, so weiterfahren, reparieren oder Verkaufen etc.
So oder so hätte das die Werkstatt ohne maximale Gewinnabsicht aber auch so kommuniziert.

Btw, bei einer Reparatur steht einem ein gleichwertiges Leihfahrzeug oder Ausfallgeld nach einem weiteren Gutachten zu. Natürlich bezahlt von der gegnerischen Versicherung.

EureDudeheit
2018-05-02, 09:37:07
Hat deine Bekannte die Daten des Gegners? Versicherung, Adresse, Kennzeichen etc, Schadensnummer? Wenn ja zu einer anderen Werkstatt, den Schaden abtreten, die kümmern sich um alles, Anwalt ist nicht notwendig.
Falls keine Schadensnummer vorhanden ist, den Gegner um die Schadensmeldung mit Nummer bitten oder die gegnerische Versicherung selber anrufen, den Schaden melden und sich Nummer geben lassen.

Die Werkstatt scheint inkompetent zu sein.

KVA ist nur notwendig, wenn du abrechnen willst ohne den Schaden reparieren zu lassen, ansonsten kannst du gleich reparieren lassen und die Werkstatt regelt das, wenn du deine Rechte abtrittst.

downforze
2018-05-18, 11:05:41
Nope, ich hab die 1000€ genommen, für 150€ repariert und mir vom Rest nen Urlaub gegönnt. Es ist dämlich ne volle Reperatur bei einem so alten Wagen zu zahlen, der eh nix mehr wert ist. Jeder der das macht, lässt sich eher ausnehmen. Anstatt einfach den Gutachterbetrag zu nehmen und dann das Ding für günstig zu fixen.

Wenn die Reperaturkosten den Wert überschreiten müssen sies nicht. Nur den Autowert. Ich würde den Autowert auch auf etwas mehr als 2k schätzen, hilft aber nicht, wenn die Unfallkosten 3k sind. Der Threadersteller hat nichts konkretes geäußert, nur gemeint, dass es paar Dellen und Kratzer sind. Wenn die paar Dellen und Kratzer aber auf verschiedenen Teilen sind, dann bist locker über den Autowert drüber.
Ich war damals auch in so einer Situation. 10 Jahre altes Auto, aber keine Kohle mit dem Reparaturgeld etwas neues zu holen. Schließlich wird die Umsatzsteuer abgezogen.
Sofern der Reparaturwert nicht 1,3x über dem Restwert liegt, müssen sie trotzdem die Summe zahlen. Zusätzliche Aufwendungen für den Geschädigten wie ein Nutzungsausfall kommen noch oben drauf.