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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Indizierungsfrage


Karümel
2003-03-07, 16:45:15
Da ja zur Zeit die BPJS alle Möglichen Spiele auf den Index „schickt“ habe ich mal eine Frage zu den genauen Folgen einer Indixierung.

Also ich weiß das das Spiel dann nicht mehr an Leute unter 18 Jahren verkauft werden darf und das es auch nicht mehr per Versand verschickt werden darf. Und es gibt ein Werbeverbot für das Spiel, und genau da weiß ich nicht 100% was das genau bedeutet, sprich wie wird dieses „Werbeverbot“ genau ausgelegt. Es dürfen von Seien des Herstellers keine Anzeigen etc. geschaltet werden. Aber wie ist das mit den anderen Medien wie z.B. den den Zeitschriften, dort werden ja die Namen von den Spielen welche auf dem Index sind auch nicht genannt oder verfremdet. Heißt das sobald ich den Namen des Spiels nur nenne ist es gleichzeitig eine Werbung? Auch wenn man schreiben würde „Spiel XY ist vergleichbar mit Q3A?
In der neuen PCGH ist z.B. noch Generals als Abo-Prämie? Ist das auch keine Werbung?????
Andererseits wird ja bei vielen Hardwaretest Quake 3 gebencht und dort wird ja auch der Name des Spiels genannt, weshalb wäre/ist das denn keine Werbung?


Wäre nett wenn mir jemand mal helfen könnte, Danke.

Nase
2003-03-07, 18:01:35
Ich hoffe ich sage jetzt nichts falsches aber Du siehst das genau richtig. Ein indiziertes Spiel darf nicht an Minderjährige verkauft werden und auch nicht beworben werden (nicht von Seiten des Herstellers sowie des Händlers). Das schliesst Anzeigen und TV-Spots und alles andere mit ein. Allerdings kann man als Volljähriger zum Händler gehen, und fragen ob er das Spiel noch hat. Dann kann er dir es verkaufen. Die Erwähnung indizierter Spiele ist ebenso nicht erlaubt, bzw. dient zur Werbung des Spiels. In Benchmarks ist das, so weit ich weiss, so, dass dort nur die Engine des Spiel relevant ist und Beachtung findet. Deshalb darf hier der Namen auch ohne Einschränkungen erwähnt werden.
Steht C&C Generals eigentlich jetzt schon auf dem Index oder erst ab dem 29. März mit den anderen Spielen die mir just entfallen sind. Ich habe es mir gestern erst gekauft und es steht noch heute in den Regalen.

Nase
2003-03-07, 18:05:19
Jetzt wäre es auch noch toll, wenn ich eingeloggt gewesen wäre :(

DerGute
2003-03-07, 18:13:27
das erwähnen von spielen in zeitschriften kann u.u. als werbung ausgelegt werden und keine zeitschrift legts freiwillig drauf an. dass generals in den aktuellen ausgaben noch fröhlich erwähnt und beworben wird, liegt daran, dass der druckschluss vor bekanntgabe der indizierung lag und somit nichts mehr verändert werden konnte

Amokles
2003-03-07, 18:23:07
Allrighty

BloodyButcher
2003-03-07, 22:57:58
Originally posted by Nase
Steht C&C Generals eigentlich jetzt schon auf dem Index oder erst ab dem 29. März mit den anderen Spielen die mir just entfallen sind. Ich habe es mir gestern erst gekauft und es steht noch heute in den Regalen.

Ja es steht seit gestern im Index (Leider!)

http://www.gamigo.de/index.php?site=newsdetails&news_id=18305

Unregistered
2003-03-08, 14:35:16
Wenn in Sendungen oder in Zeitschriften außerhalb von Benchmarks ein indiziertes Spiel namentlich genannt wird, dann geht das nur mit dem Zusatz "das indizierte Spiel ...". Man darf mit dem entsprechenden Zusatz auch ein beschlagnahmtes Spiel wie Hundefels beim Namen nennen (glaub ich). "Das in Deutschland verbotene Spiel Hundefels ist verfassungswidrig und darf daher in keiner Weise beworben werden."
Wenn die englische Version, aber nicht die deutsche Version des Spieles indiziert ist, darf man uneingeschränkt über das Spiel berichten, nur muss man immer den Zusatz "deutsche Version" dabei nennen.