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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Finanzfrage:Warum trägt man eigenes Produkt als Sachanlage ein?


Unfug
2018-05-30, 14:41:51
Hallo zusammen,

ich habe eine kleine Finanzfrage:
Ein Unternehmen hat ein Produkt entwickelt. Dieses Produkt wurde nun auf mehrere Millionen Euro bewertet.
Diese Millionen wurden nun als Sachanlage in den Jahresabschluß eingetragen.
Der Wert GmbH ist somit von 0 auf mehrere Millionen gestiegen.

Frage: Wieso macht man sowas? Um Gelder zu bekommen von Investoren? Das Produkt ist nicht wirklich soviel Wert ..obwohl Globuli geht ja auch gut weg.
Die Firma hat vorher 0 Euro mit dem Produkt verdient. Seit Jahren 0 Euro Umsatz, obwohl das Produkt massiv beworben wurde.
Und von jetzt auf gleich soll es einen sehr hohen Millionenbetrag Wert sein?

Was steckt dahinter?

dreas
2018-05-30, 14:48:09
vermutung:
der laden soll verkauft werden und einen möglichst hohen buchwert haben
ein kredit soll aufgenommen werden und daher wird der firmenwert aufgeblasen

Argo Zero
2018-05-30, 14:55:08
Aktivierung geht unter bestimmten Voraussetzungen und dann auch nur bestimmte Kostenarten:

https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Anlagevermoegen/Aktivierungspflicht-fuer-selbst-geschaffene-immaterielle-Vermoegensgegenstaende-des-Anlagevermoegens.html

Unfug
2018-05-30, 17:45:27
Interessant.
Die Entwicklungskosten waren definitiv nicht bei den hohen Millionenbeträgen. Aber gut...scheinbar wird da etwas Schmu betrieben.

Danke.

00-Schneider
2018-05-30, 17:52:12
Was ist unter "Produkt" zu verstehen? Eine Art Patent/Marke, oder habt ihr etwas hergestellt, was tatsächlich physisch vorhanden ist?

Interessant.
Die Entwicklungskosten waren definitiv nicht bei den hohen Millionenbeträgen. Aber gut...scheinbar wird da etwas Schmu betrieben.

Danke.


Spätestens der Wirtschaftsprüfer wird euch dann aufs Dach steigen. Oder halt später das Finanzamt.

Mosher
2018-05-30, 18:00:08
vermutung:
der laden soll verkauft werden und einen möglichst hohen buchwert haben
ein kredit soll aufgenommen werden und daher wird der firmenwert aufgeblasen

Vermute ich auch.
Habe das bei einigen Startups mitbekommen. Die haben zunächst möglichst schnell möglichst viel Geld eingesackt, um eine Produktentwicklung durchzupressen, dann ein paar Stück davon verkauft, um sagen zu können, dass man jetzt auf dem Markt sei, worauf schlagartig der Verkaufswert der Firma in Regionen gerückt ist, wo es sich für die Gründer saftig lohnt.

In der "Szene" gibt es regelrechte Wandergründer, die schon 10+ Unternehmen auf diese Weise hochgezogen, aufgeblasen und dann an große Player verkauft haben.

Unfug
2018-05-30, 18:18:48
Ist ein echtes physisch Produkt.
Das mit den möglichst schnell viel Geld einsacken hatten wir uns auch schon gedacht.

Naja aufjedenfall interessant das so etwas überhaupt funktioniert.

00-Schneider
2018-05-30, 18:45:23
Ist ein echtes physisch Produkt.


Dann entspricht der bilanzierungsfähige Wert den Herstellungskosten oder dem beizulegenden Zeitwert, siehe §255 HGB:

(2) Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung einbezogen werden, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Forschungs- und Vertriebskosten dürfen nicht einbezogen werden.

(4) Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Marktpreis. Soweit kein aktiver Markt besteht, anhand dessen sich der Marktpreis ermitteln lässt, ist der beizulegende Zeitwert mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zu bestimmen. Lässt sich der beizulegende Zeitwert weder nach Satz 1 noch nach Satz 2 ermitteln, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 253 Abs. 4 fortzuführen. Der zuletzt nach Satz 1 oder 2 ermittelte beizulegende Zeitwert gilt als Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Sinn des Satzes 3.


Gerade (4) ist halt extrem schwammig. Aber wenn das Produkt an einem offenen Markt diesen Preis erzielen kann, mit dem es bilanziert wurde, müsste eigentlich alles passen.