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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Von einer Privat Person-Geld zurück holen


Mr.Ice
2018-06-01, 17:31:20
Hallo!
Ich habe bei einer Privaten Person über Ebay kleinanzeigen ein Smartphone gekauft. Wir haben uns per Überweisung geeinigt. Ich habe das Geld am 1.05 überwiesen und bin dann im Urlaub gewesen! Nach dem ich zurück war, war kein Paket da.

Ich habe ihr geschrieben dann darauf hin hat sie mir geantwortet : Sie hatte einen Auto Unfall und bringt es morgen zur Post. Ich habe wieder gewartet Es kam nichts...
Also habe ich ihr wieder geschrieben : Dann hat sie mir zurück geschrieben, Es wäre ihr beim Verpacken herunter gefallen, Sie überweist mir das Geld zurück.

Sie hat dann noch geschrieben, Sie hat es schriftlich gemacht nicht per online Banking. Es kam kein Geld an.
Ich war dann bei meiner Bank. Naja die sagen Sie muss mir das Geld zurück senden sie können da nicht mehr viel machen.

Ich habe das alles Ebay geschrieben die Raten mir zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten.

Selbst wenn ich zur Polzei gehe wie sicher ist das ich mein Geld zurück bekomme ? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten ?

Zoroaster
2018-06-01, 17:33:06
Die Anzeige ist nur die strafrechtliche Seite. Dein Geld bekommst Du nur zivilrechtlich zurück. Das kann teuer werden und evtl vergeblich sein...

Versuch erstmal einen Mahnbescheid zu schicken - vielleicht wird da ja sofort was draus. Ansonsten halt Anwalt usw.

Mr.Ice
2018-06-01, 17:48:11
Die Anzeige ist nur die strafrechtliche Seite. Dein Geld bekommst Du nur zivilrechtlich zurück. Das kann teuer werden und evtl vergeblich sein...

Versuch erstmal einen Mahnbescheid zu schicken - vielleicht wird da ja sofort was draus. Ansonsten halt Anwalt usw.

Ich habe keine Adresse von ihr.
Ich hab nur Ihren Namen,Bank,Handynummer
(die seit Montag nicht mehr erreichbar ist) und ob der Name stimmt weis ich auch nicht.

Ich habe keinen Rechtschutz somit ist der Gang zum Anwalt glaub vergebens.

Mosher
2018-06-01, 17:55:19
[...]Ebay kleinanzeigen [...]
'nuff said.

Ich kann zwar wenig zu deinem Thread beitragen, außer, dass es im Sozi mal einen gab, wo jmd. erfolgreich ein Vollstreckungsverfahren gegen einen privaten Gläubiger durchgebracht hat, aber ich danke dir für die Bestätigung, dieses Sammelbecken menschlichen Abfalls weiterhin tunlichst zu meiden.

Zoroaster
2018-06-01, 17:55:39
Die Polizei bekommt die Adresse schon heraus, nur: dein Geld besorgen sie Dir nicht.

Mr.Ice
2018-06-01, 18:13:40
'nuff said.

Ich kann zwar wenig zu deinem Thread beitragen, außer, dass es im Sozi mal einen gab, wo jmd. erfolgreich ein Vollstreckungsverfahren gegen einen privaten Gläubiger durchgebracht hat, aber ich danke dir für die Bestätigung, dieses Sammelbecken menschlichen Abfalls weiterhin tunlichst zu meiden.

Naja ich ging davon aus das wenn ich per Überweisung bezahle aufjedenfall an mein Geld komme. Aber anscheinend nicht ! Tolle Rechtsystem haben wir hier...

Die Polizei bekommt die Adresse schon heraus, nur: dein Geld besorgen sie Dir nicht.

Naja gut. Ich glaube Sie denkt, Sie hat jetzt ne neue Nummer und ich kann sie nicht mehr erreichen und somit ist Sie auf der sicheren seite.
Könnte ich nur hoffen das wenn sie schreiben von der Polizei bekommt, das Sie es dann doch einsieht mir mein Geld zurück zu überweisen. Klar die Chance ist klein.

Plutos
2018-06-01, 18:27:31
Naja ich ging davon aus das wenn ich per Überweisung bezahle aufjedenfall an mein Geld komme. Aber anscheinend nicht ! Tolle Rechtsystem haben wir hier...
Troll detektiert! :cop:

Und damit das nicht wieder als Spam gilt: dein Geld ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit futsch und ich würde mal behaupten, das ist auch gut so (für den Lerneffekt). Und die Polizei schreibt ihr gewiss nichts. Was auch?

Ach und man darf übrigens auch ohne Rechtsschutzversicherung zu einem Anwalt gehen, machen viele Leute. Man sollte halt eine Chance haben, zu gewinnen – aber wenn man die nicht hat, bringt die Rechtsschutzversicherung auch nix.

Mr.Ice
2018-06-01, 18:36:12
Troll detektiert! :cop:

Und damit das nicht wieder als Spam gilt: dein Geld ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit futsch und ich würde mal behaupten, das ist auch gut so (für den Lerneffekt). Und die Polizei schreibt ihr gewiss nichts. Was auch?

Ach und man darf übrigens auch ohne Rechtsschutzversicherung zu einem Anwalt gehen, machen viele Leute. Man sollte halt eine Chance haben, zu gewinnen – aber wenn man die nicht hat, bringt die Rechtsschutzversicherung auch nix.

Was für ein Lerneffekt soll es hier geben ? Erst zahlen wenn die Ware da ist ? Da kann ja der jenige das selbe Spiel machen....

Sie wird schon Post von der Polizei/Staatsanwalt bekomme wenn ich Sie wegen Betrug Anzeige.

Ach darf man das ? Und der Anwalt kostet kein Geld ? Den Anwalt musst mir mal zeigen aber der wird dann die letzte Pfeife sein..

Der Sandmann
2018-06-01, 18:39:10
Was für ein Lerneffekt soll es hier geben ? Erst zahlen wenn die Ware da ist ? Da kann ja der jenige das selbe Spiel machen....

Sie wird schon Post von der Polizei/Staatsanwalt bekomme wenn ich Sie wegen Betrug Anzeige.

Der Lerneffekt ist: Das man Überweisungen sein Geld nicht zurück buchen kann. Und man im Falle eines Betruges einen langen und schwierigen Weg beschreiten muss um sein Geld zurück zu bekommen wenn man vorab überwiesen hat.

Plutos
2018-06-01, 18:40:27
Bruh, Polizei und Staatsanwalt sind zwei sehr unterschiedliche Dinge. Sollte man wissen, bevor man sich über das "Rechtsystem" [sic] echauffiert.

Und ja, natürlich kostet ein Anwalt Geld. 'Ne Rechtsschutzversicherung aber nicht, oder? :facepalm:

Mr.Ice
2018-06-01, 18:50:39
Bruh, Polizei und Staatsanwalt sind zwei sehr unterschiedliche Dinge. Sollte man wissen, bevor man sich über das "Rechtsystem" [sic] echauffiert.

Und ja, natürlich kostet ein Anwalt Geld. 'Ne Rechtsschutzversicherung aber nicht, oder? :facepalm:

Klar aber weniger wie ein Anwalt ? Ob ich 30-40€ im Monat zahle oder 300€ Anwaltskosten ist schon ein Unterschied.
und jetzt Halt dich Raus... Danke!

Plutos
2018-06-01, 18:56:37
Klar aber weniger wie ein Anwalt ? Ob ich 30-40€ im Monat zahle oder 300€ Anwaltskosten ist schon ein Unterschied.

Wenn du regelmäßig mindestes alle 8-10 Monate oder öfter einen Rechtsstreit vom Zaun brichst, dann ist das natürlich korrekt.

Rooter
2018-06-01, 18:58:45
Die Polizei bekommt die Adresse schon heraus, nur: dein Geld besorgen sie Dir nicht.Darf man nach einer Anzeige überhaupt selbst Akteneinsicht nehmen, um die durch die Polizei ermittelte Adresse zu erfahren, oder darf das nur ein Anwalt? :uponder:

Was für ein Lerneffekt soll es hier geben ? Erst zahlen wenn die Ware da ist ? Da kann ja der jenige das selbe Spiel machen....Nein, dass man über Kleinanzeigen nur mit Barzahlung bei Abholung kauft! Auf die Art hat mein Bruder vor ein paar Wochen einen nagelneuen Heizkörper für 1/3 des Neupreises gekauft.
Ich überweise doch einer mir völlig unbekannten Privatperson keine Knete...! :rolleyes:

MfG
Rooter

MartinRiggs
2018-06-01, 19:02:23
Wie es schon gesagt wurde, es ist leider lernen durch Schmerz.

Ich kaufe schon gerne was über Ebay Kleinanzeigen, aber dann nur mit Selbstabholung.
Man kennt diejenigen ja überhaupt nicht und hat auch keinerlei Käuferschutz, das kann gutgehen, muss es aber nicht.

Mr.Ice
2018-06-01, 19:05:59
Darf man nach einer Anzeige überhaupt selbst Akteneinsicht nehmen, um die durch die Polizei ermittelte Adresse zu erfahren, oder darf das nur ein Anwalt? :uponder:

Nein, dass man über Kleinanzeigen nur mit Barzahlung bei Abholung kauft! Auf die Art hat mein Bruder vor ein paar Wochen einen nagelneuen Heizkörper für 1/3 des Neupreises gekauft.
Ich überweise doch einer mir völlig unbekannten Privatperson keine Knete...! :rolleyes:

MfG
Rooter

Naja wie gesagt ich war mir sicher das ich wieder an mein Geld komme wie bei Paypal und mit einem Bankkonto kann man ja nicht völlig unbekannt bleiben.

Rooter
2018-06-01, 19:11:44
Naja wie gesagt ich war mir sicher das ich wieder an mein Geld komme wie bei Paypal und mit einem Bankkonto kann man ja nicht völlig unbekannt bleiben.Tut man ja nicht, du hast ja den Namen. :) Der vermutlich auch stimmt denn sonst wäre deine Überweisung wohl nicht durchgegangen.

MfG
Rooter

crazymind
2018-06-01, 19:16:13
Naja wie gesagt ich war mir sicher das ich wieder an mein Geld komme wie bei Paypal und mit einem Bankkonto kann man ja nicht völlig unbekannt bleiben.

Evt mit Lastschrift / Kreditkarte verwechselt? Diese Legende, man könnte einfache Überweisungen zurückbuchen gibt noch immer? In dem Fall leider selber schuld. Ich mache es ja auch manchmal, aber nur bis maximal 50 Euro und wenn ich mit dem Verlust leben kann.

Plutos
2018-06-01, 19:16:36
Tut man ja nicht, du hast ja den Namen. :) Der vermutlich auch stimmt denn sonst wäre deine Überweisung wohl nicht durchgegangen.

MfG
Rooter
AFAIK spielt der Name (spätestens!) seit SEPA keinerlei Rolle mehr, da findet kein Abgleich statt – wenn die IBAN (inkl. Prüfziffer(n)) passt, wird die Überweisung ausgeführt, no matter what.

Mr.Ice
2018-06-01, 19:33:35
AFAIK spielt der Name (spätestens!) seit SEPA keinerlei Rolle mehr, da findet kein Abgleich statt – wenn die IBAN (inkl. Prüfziffer(n)) passt, wird die Überweisung ausgeführt, no matter what.

Ja Eben!
Und da versteh ich wieder nicht warum kann man nicht als Privatmann sein Geld zurück holen. Wenn man den Beweis hat das ein Betrug Statt gefunden hat. Man könnte doch zumindest eine Frist von 4 Wochen machen und die Bank soll halt 20€ bearbeitungsgebühr verlangen.
oder Von Fall zu Fall entscheiden...

Rooter
2018-06-01, 19:35:30
AFAIK spielt der Name (spätestens!) seit SEPA keinerlei Rolle mehr, da findet kein Abgleich statt – wenn die IBAN (inkl. Prüfziffer(n)) passt, wird die Überweisung ausgeführt, no matter what.Oh, wenn das so ist wäre das aber doof... X-D

Man könnte doch zumindest eine Frist von 4 Wochen machen und die Bank soll halt 20€ bearbeitungsgebühr verlangen.
oder Von Fall zu Fall entscheiden...Reicht ja nicht wenn das deine Bank macht, darauf müssten sich dann alle Banken einigen.

MfG
Rooter

crazymind
2018-06-01, 19:39:07
Ja Eben!
Und da versteh ich wieder nicht warum kann man nicht als Privatmann sein Geld zurück holen. Wenn man den Beweis hat das ein Betrug Statt gefunden hat. Man könnte doch zumindest eine Frist von 4 Wochen machen und die Bank soll halt 20€ bearbeitungsgebühr verlangen.

Überleg doch mal, was für Möglichkeiten es dann plötzlich für Betrüger geben würde - halt nur in die andere Richtung.

Mr.Ice
2018-06-01, 19:49:58
Naja ich werde übers Wochenende mal Online Strafanzeige erstellen und dann mal abwarten.

Sven77
2018-06-01, 19:58:25
Selbst mit Rechtsschutz ist das kein Spass, Titel ist schnell erwirkt, aber bei so Kleinbetrügern kannst schnell davon ausgehen das nix zu holen ist. Gerichtsvollzieher will auch bezahlt werden wenns nix gibt..

Hayab
2018-06-02, 00:58:10
Ich würde auf jeden Fall anzeige erstatten, es sehr wahrscheinlich dass die "Dame" mehrere Leute abgezockt hat, die sie auch angezeigt haben und dann ändert sich möglicherweise der Tatbestand. Ab einen bestimmten Anzahl von Betrugsfällen wird die Staatsanwaltschaft automatisch aktiv. Allein zivilrechtlich gegen diese Person vorzugehen rentiert sich nicht auch mit Rechtsschutz.

Lawmachine79
2018-06-02, 01:30:44
Die Anzeige ist nur die strafrechtliche Seite. Dein Geld bekommst Du nur zivilrechtlich zurück. Das kann teuer werden und evtl vergeblich sein...

Versuch erstmal einen Mahnbescheid zu schicken - vielleicht wird da ja sofort was draus. Ansonsten halt Anwalt usw.
Das mit dem Mahnbescheid kann man machen. Dann muss man aber auch einen Vollstreckungsbescheid erwirken, dann Gerichtsvollzieher - ist ja schon Aufwand. Der einfachste - nicht zwingend schnellste - Weg ist die Strafanzeige. Denn - und das wissen viele nicht - Du kannst Dir auch im Strafverfahren das Geld zurückholen. Nennt sich "Adhäsionsverfahren". Sag bei der Polizei, dass Du das machen willst. Für das alles brauchst Du dann keinen Anwalt.

Backbone
2018-06-02, 06:49:59
Wenn ich bei EBay Kleinanzeigen mehr als 50€ ausgebe dann nur via Paypal mit Käuferschutz. Ist sicher nicht perfekt, aber besser als nix isses allemal.

Djudge
2018-06-02, 10:52:34
Tja, hab 2x was bei Ebay-Kleinanzeigen verkauft, mit Paypal wärst du der Käufer sicher nicht gewesen.

Mr.Ice
2018-06-02, 11:04:27
Ich würde auf jeden Fall anzeige erstatten, es sehr wahrscheinlich dass die "Dame" mehrere Leute abgezockt hat, die sie auch angezeigt haben und dann ändert sich möglicherweise der Tatbestand. Ab einen bestimmten Anzahl von Betrugsfällen wird die Staatsanwaltschaft automatisch aktiv. Allein zivilrechtlich gegen diese Person vorzugehen rentiert sich nicht auch mit Rechtsschutz.
Das mit dem Mahnbescheid kann man machen. Dann muss man aber auch einen Vollstreckungsbescheid erwirken, dann Gerichtsvollzieher - ist ja schon Aufwand. Der einfachste - nicht zwingend schnellste - Weg ist die Strafanzeige. Denn - und das wissen viele nicht - Du kannst Dir auch im Strafverfahren das Geld zurückholen. Nennt sich "Adhäsionsverfahren". Sag bei der Polizei, dass Du das machen willst. Für das alles brauchst Du dann keinen Anwalt.

Danke für die Tipps! :up:

Ich habe jetzt Strafanzeige bei der Polzei gemeldet. Denke nicht das was vor Montag irgendwas geht. Es ist ja Wochenende und so drigend ist es auch wieder nicht.

Was ich mir noch überlegt habe : Ich habe ja noch die Bankdaten dieser Dame
Ich werde ihr nochmal den aller kleinsten Betrag überweisen 10 cent und werde im Verwendungszweck schreiben das ich Sie bei der Polzei Angezeigt habe. Ich würde aber die Anzeige zurück ziehen wenn in den nächsten Tagen mein Geld ein geht.

Meint ihr das wäre ein Versuch wert ?

Chrisch
2018-06-02, 11:08:38
Anzeige zurückziehen ist nicht bzw gibts nicht.

Würde auch keine weiteren 10 Cent verschwenden denn die Leute zocken bewusst ab.

Rooter
2018-06-02, 11:24:54
Eben, ich würde die auch ficken. Geh mal davon aus, dass die das nicht nur mit dir macht.

MfG
Rooter

Hamster
2018-06-02, 11:31:40
Wenn ich bei EBay Kleinanzeigen mehr als 50€ ausgebe dann nur via Paypal mit Käuferschutz. Ist sicher nicht perfekt, aber besser als nix isses allemal.

Exakt so!

Djudge
2018-06-02, 11:37:09
Exakt was? Wer bei Ebay-Kleinanzeigen als Verkäufer Paypal mit Käuferschutz akzeptiert, verliert genauso wie der TS! Oh wirklich, Ebay-Kleinanzeigen ist für Selbstabholer.. exakt so!

Kallenpeter
2018-06-02, 12:07:31
Ja Eben!
Und da versteh ich wieder nicht warum kann man nicht als Privatmann sein Geld zurück holen. Wenn man den Beweis hat das ein Betrug Statt gefunden hat. Man könnte doch zumindest eine Frist von 4 Wochen machen und die Bank soll halt 20€ bearbeitungsgebühr verlangen.
oder Von Fall zu Fall entscheiden...

Weil es das System einfach nicht zulässt. Ging früher nicht, geht heute nicht und wird auch morgen nicht gehen. Das ist ein Geld-Transfer System für den gesamten SEPA-Raum, da gibt es eine einheitliche Regelung und wenn man Geld zurückholen könnte, würde es nur noch mehr Betrug und Missbrauch geben.

Wie kommst du überhaupt zu der äußerst merkwürdigen Annahme man bekommt sein Geld zurück?

Ebay-Kleinanzeigen ist für Selbstabholer.. exakt so!
So ist es. Der gesunde Menschenverstand sollte einem das sagen. Das Geld wird weg sein, vermutlich gewerbsmäßiger Betrug und keine Einzeletat die aus der Situation entstanden ist.

Hamster
2018-06-02, 12:19:53
Exakt was? Wer bei Ebay-Kleinanzeigen als Verkäufer Paypal mit Käuferschutz akzeptiert, verliert genauso wie der TS! Oh wirklich, Ebay-Kleinanzeigen ist für Selbstabholer.. exakt so!

Selbstabholung ist die beste Wahl. Ohne Frag. Geht aber nicht immer. Und wenn der Verkäufer paypal aktzeptiert dann kaufe ich auch bedenkenlos.
Per Überweisungen nur bis Beträge die verschmerzbar wären.

Rooter
2018-06-02, 12:25:49
wenn der Verkäufer paypal aktzeptiert dann kaufe ich auch bedenkenlos.Als Käufer, klar. Da kannst du das Geld ja zurückholen wenn der Verkäufer nicht liefert.
Aber wenn du der Verkäufer bist kann der Käufer sein Geld halt auch zurückholen nachdem du die Ware verschickt hast. Aber naja, dann hast du wenigstens seine Adresse. :freak:

MfG
Rooter

Hamster
2018-06-02, 12:30:52
Es geht die ganze Zeit um das Verhalten bei Käufen.

Als Verkäufer ist was ganz anderes.

GSXR-1000
2018-06-02, 13:31:35
Das mit dem Mahnbescheid kann man machen. Dann muss man aber auch einen Vollstreckungsbescheid erwirken, dann Gerichtsvollzieher - ist ja schon Aufwand. Der einfachste - nicht zwingend schnellste - Weg ist die Strafanzeige. Denn - und das wissen viele nicht - Du kannst Dir auch im Strafverfahren das Geld zurückholen. Nennt sich "Adhäsionsverfahren". Sag bei der Polizei, dass Du das machen willst. Für das alles brauchst Du dann keinen Anwalt.
Afaik muss man einen Vollstreckungsbescheid nicht zwingend erwirken. Jedenfalls nicht durch aktives handeln. Nach meiner Kenntnis (mag sein, das die verfahrensweise sich geändert hat, glaube ich aber nicht), ist der Vollstreckungsbescheid die automatische Folge, wenn ein Mahnbescheid ergangen ist, auf den nicht mit Widerspruch reagiert wurde. Zumindest war in meinen Fällen immer so. Mag sein, das da noch eine Rückfrage des Gerichts kommt ob der VB erlassen werden soll, aber afaik war das nicht so. Soweit ich mich erinnere kann man bei Stellung des MB direkt ankreuzen, das im Falle des Nichtwiderspruchs automatisch der VB erlassen werden soll.
Ich würde übrigens in solchen fällen wie geschildert, immer den Weg des Mahnbescheides gehen. Er ist in den Kosten sehr überschaubar, kann inzwischen sogar online gemacht werden und ist vom Zeitablauf (anders als Anzeigen) relativ überschaubar, da es feste Fristen gibt.
Auf ein Mahnbescheid kann es genau 2 Folgen geben: Entweder der Gegner widerspricht in der festgesetzten Frist (6 wochen?), dann geht es in das schriftliche Verfahren, und ggf danach (sehr selten, weil die sachverhalte wie in diesem Fall eigentlich klar sind) ins mündliche Verfahren. Kostentechnisch sehr übersichtlich, ebenso zeittechnisch, und einen Anwalt braucht man auch hier definitiv nicht. Wird dem MB nicht widersprochen gibts gleich den Vollstreckungsbescheid.
Den VB erstmal einmalig durchzusetzen durch den GV ist nun auch nicht so kostspielig und geht recht schnell. Ist auch meist erfolgreich, denn die wenigsten werden wegen solcher Summen eine EV abgeben wollen.

Den Strafantrag halte ich in diesem Fall weniger für zielführend. Momentan ist es eindeutig eher ein zivilrechtliches Problem, kein strafrechtliches. Man sollte auch den Zeitrahmen betrachten, über den der TS hier spricht. Momentan befindet sich der schuldner nachweislich im Verzug. Viel mehr kann man nicht sagen. Der Straftatbestand der Unterschlagung oder Betrugs müsste erst noch nachgewiesen werden, was ob der wenigen Informationen die vorliegen schwer sein duerfte. Ggf schiesst man da in die falsche Richtung. Noch gibts einige Möglichkeiten, die zumindest kein vorsätzlichen Sachverhalt darstellen. Ich wuerde in so einem Fall immer den Weg des MB gehen, nie den des strafverfahrens. Denn dessen ausgang und Dauer ist weitaus ungewisser.
Ausserdem geht es mir in einem solchen Fall darum meinen Schaden schnell ausgeglichen zu bekommen mit möglichst wenig aufwand. Nicht darum, den rächer der enterbten zu spielen.

Der TS wird ausserdem lernen müssen, sich in geduld zu üben. Wenn er jetzt schon davon überlegt "das vor montag nichts passiert". Mit der Geschwindigkeit, mit der er es erwartet, arbeiten die Behörden nicht. Da wird auch keiner persönlich hinfahren und vernehmen. Das wird alles postalisch geschehen, mit Antwortfristen etc. Bei dem von dir gewählten verfahren der Anzeige solltest du dich auf einige Monate, vermutlich deutlich mehr als ein halbes Jahr bis zu einem Ergebnis einstellen.

An die Leute die übrigens darüber wettern, das man das Geld nach einer überweisung nicht zurueckholen könnte... mal überlegt, wenn das möglich wäre, was für betrügereien DANN möglich wären?
Einer hier hat übrigens recht: im Zuge von Sepa ist der Abgleich des Empfängers mit dem Kontoinhaber nicht mehr vorgesehen. Entscheidend ist allein IBAN. Die Banken !können! diesen Abgleich zwar weiterhin machen, müssen das aber nicht und werden das auch erst ab gewisser Zahlungshöhe wenn überhaupt machen.

Mr.Ice
2018-06-02, 13:48:11
Afaik muss man einen Vollstreckungsbescheid nicht zwingend erwirken. Jedenfalls nicht durch aktives handeln. Nach meiner Kenntnis (mag sein, das die verfahrensweise sich geändert hat, glaube ich aber nicht), ist der Vollstreckungsbescheid die automatische Folge, wenn ein Mahnbescheid ergangen ist, auf den nicht mit Widerspruch reagiert wurde. Zumindest war in meinen Fällen immer so. Mag sein, das da noch eine Rückfrage des Gerichts kommt ob der VB erlassen werden soll, aber afaik war das nicht so. Soweit ich mich erinnere kann man bei Stellung des MB direkt ankreuzen, das im Falle des Nichtwiderspruchs automatisch der VB erlassen werden soll.
Ich würde übrigens in solchen fällen wie geschildert, immer den Weg des Mahnbescheides gehen. Er ist in den Kosten sehr überschaubar, kann inzwischen sogar online gemacht werden und ist vom Zeitablauf (anders als Anzeigen) relativ überschaubar, da es feste Fristen gibt.
Auf ein Mahnbescheid kann es genau 2 Folgen geben: Entweder der Gegner widerspricht in der festgesetzten Frist (6 wochen?), dann geht es in das schriftliche Verfahren, und ggf danach (sehr selten, weil die sachverhalte wie in diesem Fall eigentlich klar sind) ins mündliche Verfahren. Kostentechnisch sehr übersichtlich, ebenso zeittechnisch, und einen Anwalt braucht man auch hier definitiv nicht. Wird dem MB nicht widersprochen gibts gleich den Vollstreckungsbescheid.
Den VB erstmal einmalig durchzusetzen durch den GV ist nun auch nicht so kostspielig und geht recht schnell. Ist auch meist erfolgreich, denn die wenigsten werden wegen solcher Summen eine EV abgeben wollen.

Den Strafantrag halte ich in diesem Fall weniger für zielführend. Momentan ist es eindeutig eher ein zivilrechtliches Problem, kein strafrechtliches. Man sollte auch den Zeitrahmen betrachten, über den der TS hier spricht. Momentan befindet sich der schuldner nachweislich im Verzug. Viel mehr kann man nicht sagen. Der Straftatbestand der Unterschlagung oder Betrugs müsste erst noch nachgewiesen werden, was ob der wenigen Informationen die vorliegen schwer sein duerfte. Ggf schiesst man da in die falsche Richtung. Noch gibts einige Möglichkeiten, die zumindest kein vorsätzlichen Sachverhalt darstellen. Ich wuerde in so einem Fall immer den Weg des MB gehen, nie den des strafverfahrens. Denn dessen ausgang und Dauer ist weitaus ungewisser.
Ausserdem geht es mir in einem solchen Fall darum meinen Schaden schnell ausgeglichen zu bekommen mit möglichst wenig aufwand. Nicht darum, den rächer der enterbten zu spielen.

Der TS wird ausserdem lernen müssen, sich in geduld zu üben. Wenn er jetzt schon davon überlegt "das vor montag nichts passiert". Mit der Geschwindigkeit, mit der er es erwartet, arbeiten die Behörden nicht. Da wird auch keiner persönlich hinfahren und vernehmen. Das wird alles postalisch geschehen, mit Antwortfristen etc. Bei dem von dir gewählten verfahren der Anzeige solltest du dich auf einige Monate, vermutlich deutlich mehr als ein halbes Jahr bis zu einem Ergebnis einstellen.

An die Leute die übrigens darüber wettern, das man das Geld nach einer überweisung nicht zurueckholen könnte... mal überlegt, wenn das möglich wäre, was für betrügereien DANN möglich wären?
Einer hier hat übrigens recht: im Zuge von Sepa ist der Abgleich des Empfängers mit dem Kontoinhaber nicht mehr vorgesehen. Entscheidend ist allein IBAN. Die Banken !können! diesen Abgleich zwar weiterhin machen, müssen das aber nicht und werden das auch erst ab gewisser Zahlungshöhe wenn überhaupt machen.

Schöner Beitrag...
Das dies ein paar Wochen dauern wird das ist mir schon klar ;)
Mit Montag hab ich nur die Standart Mitteilung per Mail gemeint...
Mahnbescheid schön und gut würde ich sofort machen wäre auch bereit diese Gebühr zu bezahlen. Ist aber bischen schwierig Ohne Anschrift oder ?

Also muss ich erstmal zur Polzei gehen.

GSXR-1000
2018-06-02, 14:12:56
Schöner Beitrag...
Das dies ein paar Wochen dauern wird das ist mir schon klar ;)
Mit Montag hab ich nur die Standart Mitteilung per Mail gemeint...
Mahnbescheid schön und gut würde ich sofort machen wäre auch bereit diese Gebühr zu bezahlen. Ist aber bischen schwierig Ohne Anschrift oder ?

Also muss ich erstmal zur Polzei gehen.
Jain.
Du kannst einen offiziellen "nachforschungsauftrag" bei der bank stellen, bei der deine bank die empfaengerbank kontaktiert und aufgrund von fehlueberweisung um rueckueberweisung bittet. Daraufhin muss die empfaengerbank den kontoinhaber um rueckueberweisung bitten. Lehnt er dies ab, muss die bank dies deiner bank und damit dir zurueckmelden inklusive personendaten (damit du eben zivilrechtlich taetig werden kannst).
Der kontoinhaber ist auch der richtige adressat deiner forderung, da er der direkt wirtschaftlich beguenstigte ist.2

Mr.Ice
2018-06-02, 14:18:25
Jain.
Du kannst einen offiziellen "nachforschungsauftrag" bei der bank stellen, bei der deine bank die empfaengerbank kontaktiert und aufgrund von fehlueberweisung um rueckueberweisung bittet. Daraufhin muss die empfaengerbank den kontoinhaber um rueckueberweisung bitten. Lehnt er dies ab, muss die bank dies deiner bank und damit dir zurueckmelden inklusive personendaten (damit du eben zivilrechtlich taetig werden kannst).
Der kontoinhaber ist auch der richtige adressat deiner forderung, da er der direkt wirtschaftlich beguenstigte ist.2

Das habe ich letzte Woche versucht und meine Bank gibt die Daten nicht raus. Sie können die Daten rausgeben müssen sie aber nicht.

GSXR-1000
2018-06-02, 15:03:15
Das habe ich letzte Woche versucht und meine Bank gibt die Daten nicht raus. Sie können die Daten rausgeben müssen sie aber nicht.
Hast du explizit einen "nachforschungsantrag" gestellt? Ist kostenpflichtig. Hier entscheidet dann auch nicht deine bank, sondern die empfaengerbank. Deine bank ist hier nur vermittler bei dem antrag? Ich glaube nicht das du einen solchen nachforschungsantrag gestellt hast. Der laeuft naemlich normalerweise mehrere tage. Das du auf dem informellen wege keine auskunft bekommst versteht sich von selbst. Wie sollte das auch gehen?

Mr.Ice
2018-06-08, 19:25:23
Hat sich geklärt
Closed!

Unioner86
2018-06-09, 10:09:16
Hat sich geklärt
Closed!


Jetzt hätte ich aber als neugieriger Mensch auch das Ergebnis erfahren?!;)