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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wasserschäden Versicherung?


PatkIllA
2018-06-04, 18:43:22
Mal ne Frage zu einem Fall, wenn aus meiner Spülmaschine/Waschmaschine Wasser ausläuft.
Schäden an meinem Mobilär zahlt meine Hausratversicherung oder?
Was ist mit Wasserschäden an Decke, Fussböden oder wenn Wasser die Einrichtung anderer Mieter oder dem Haus selbst beschädigt?
Macht es einen Unterschied ob die Geräte in einem Gemeinschaftsraum (z.B. Keller) stehen? Also bzgl. Wohnfläche oder Versicherungssumme?
Der Wert des Gerätes selbst ist mir egal aber es können ja schon bei ein paar Stunden Abwesenheit beträchtliche Schäden entstehen.
Oder wäre das Haftplicht?

Plutos
2018-06-04, 18:47:04
IMHO ein Fall für die Wohngebäudeversicherung (falls vorhanden - sonst halt eigenes Risiko/Pech).

PatkIllA
2018-06-04, 18:49:35
IMHO ein Fall für die Wohngebäudeversicherung (falls vorhanden - sonst halt eigenes Risiko/Pech).Ich dachte wäre Sache des Vermieters, der das dann umlegt? Und die gilt dann wie gesagt nur für Schäden am Gebäude.
Zahle Pauschale ohne extra Nebenkostenabrechnung.

Kallenpeter
2018-06-04, 18:55:30
Als Mieter hätte ich vermutet das deine Haftpflichtversicherung dafür aufkommt. Du hast einen Schaden an fremden Eigentum verursacht, hört sich für mich nach Haftpflicht an.


Schäden an meinem Mobilär zahlt meine Hausratversicherung oder?

Das würde ich auch so sagen.

Mr.Freemind
2018-06-04, 18:58:38
So ist es; Fall gerade genau hier. Ist der Wasserschaden allerdings an der z.B. Hauptleitung, also am Mietobjekt entstanden, dann zahlt natürlich die Gebäudeversicherung. Hast Du einen nicht grob fahrlässig verursacht, dann natürlich die Haftpflicht. Manche verstehen unter grober Fahrlässigkeit schon wenn man Wasch- oder Spülmaschinen unbeaufsichtigt laufen lässt. Schäden an Gegenständen die Hausrat

PatkIllA
2018-06-04, 19:00:07
Als Mieter hätte ich vermutet das deine Haftpflichtversicherung dafür aufkommt. Du hast einen Schaden an fremden Eigentum verursacht, hört sich für mich nach Haftpflicht an.


Das würde ich auch so sagen.
So genau habt ihr auch nicht gefragt oder? Und das kleingedrucke (oder das Riesen-PDF online) kann man ja eh nicht wirklich komplett lesen.

Frage eigentlich nur, weil die Versicherungsbedingungen aktualisiert wurden und ich da zustimmen muss (sind auch 5€ mehr im Jahr oder so).
Will mich nochmal kurz selbst schlau machen. Bevor ich die makler frage oder selbst online nach was neuem umschaue.

So ist es; Fall gerade genau hier. Ist der Wasserschaden allerdings an der z.B. Hauptleitung, also am Mietobjekt entstanden, dann zahlt natürlich die Gebäudeversicherung.Dann habe ich ja auch gar keine Schuld. Die würde dann auch mein Mobilar zahlen, wenn es unverschuldet durch die Decke tropft?
Hast Du einen nicht grob fahrlässig verursacht, dann natürlich die Haftpflicht. Manche verstehen unter grober Fahrlässigkeit schon wenn man Wasch- oder Spülmaschinen unbeaufsichtigt laufen lässt. Dass kommt durch? Ich stelle schon mal die Spülmaschine nachts an oder verlasse beim Waschgang das Haus.
Schäden an Gegenständen die HausratAber auch nur meine?

Ich habe jetzt nicht mal soviel aber wenn die Bude abbrennt oder unter Wasser steht würde es doch einen kleinen fünfstelligen Betrag kosten das neuzukaufen.

Kallenpeter
2018-06-04, 19:00:34
Ich hab jetzt keine Lust nachzuschauen, aber ich meine das meine Haftpflicht sogar bei grober Fahrlässigkeit zahl (zumindest auf dem Papier).

Plutos
2018-06-04, 19:03:21
So genau habt ihr auch nicht gefragt oder? Und das kleingedrucke (oder das Riesen-PDF online) kann man ja eh nicht wirklich komplett lesen.
Warum nicht? :confused: Wenn ich irgendetwas bis auf den letzten Satz lese bzw. bei Änderungen Paragraph für Paragraph und Wort für Wort vergleiche, dann bei Versicherungsverträgen. Sonst kann man sich die eigentlich gleich schenken, wenn man z.B. die ganzen vielfältigen Ausschlüsse nicht kennt.

Mr.Freemind
2018-06-04, 19:08:11
IN deinem Fall ist es dann eine Sache der Gebäudeversicherung des Vermieters, hier kannst du abwarten und bei Bedarf eine Frist setzen zur Behebung und wenn du Lust hast die MIete mindern :-) . Schäden am Mobiliar regelt deine Hausrat.Wenn von anderen herbeigeführt entsprechend deren Versicherung, melde es aber bitte auch Deiner Versicherung. Weil die grobe Fahrlässigkeit halt teilweise so ausgelegt werden kann, schließlich kann ein Wasserschaden immer passieren, falsch verlegt, altes Rohr etc.pp. wärst du daheim gewesen, hättest du halt proaktiv den Schaden minimieren können.......ist halt deren Denke. alles unter vorbehalt, bin kein experte

PatkIllA
2018-06-04, 19:13:08
Warum nicht? :confused: Wenn ich irgendetwas bis auf den letzten Satz lese bzw. bei Änderungen Paragraph für Paragraph und Wort für Wort vergleiche, dann bei Versicherungsverträgen. Sonst kann man sich die eigentlich gleich schenken, wenn man z.B. die ganzen vielfältigen Ausschlüsse nicht kennt.
Also ich finde da 72 enggedruckte mehrspaltige Seiten bei der Hausratversischerung.
Wenn du da ein paar dutzend vergleichen willlst kannst du ein paar Wochen Urlaub nehmen.

Und das ist noch ein einfacher Fall. Bei Versicherungen im Gesundheits und BU oder Rechtsschutz wird es noch mal komplizierter.

Da bleibt doch fast nur nach bestimmten Fällen und Stichworten zu fragen und ein paar Vergleichsseiten zu studieren.

sun-man
2018-06-04, 19:16:45
Also ich weiß das es vor Jahren lange Diskussionen um die Hausrat gab. Da hieß es: Selbst wenn Sie nur den Müll runter bringen ist das fahrlässig und muss nicht bezahlt werden.

Ich würde grob mal ne Suchmaschine füttern

Mr.Freemind
2018-06-04, 19:21:35
Er sollte es trotzdem melden, nach meiner aktuellen Erfahrung kann ich nur sagen, gerade im Kontext zur Haftplficht (egal ob selbst verschuldet oder nicht) --> Melden macht frei. Bei der Haftpflicht heißt das dann auch --> passiver Rechtsschutz, falls jemand meint dich in Regress nehmen zu wollen, obwohl du an der ganzen Thematik eigentlich nicht so richtig mitgewirkt hast. Außerdem kann die Versicherung schon einmal vorprüfen und du kannst dann ersteinmal etwaige Forderungen weiterleiten an die.

Haarmann
2018-06-04, 19:25:06
PatkIllA

Wenn ich ne Wohnung mietete, dann war das Teil ein Gerät des Vermieters - wenns leckt - ned meine Baustelle.
Oder ists die Deine Kiste?

PatkIllA
2018-06-04, 19:28:00
PatkIllA

Wenn ich ne Wohnung mietete, dann war das Teil ein Gerät des Vermieters - wenns leckt - ned meine Baustelle.
Oder ists die Deine Kiste?Die Küche mit Herd ist vom Vermieter aber Waschmaschine und Spülmaschine sind selbst gekauft. Und auch selbst angeschlossen. Und meine Spülmaschine hat neulich auch tatsächlich ein paar Liter Wasser verteilt.

Palpatin
2018-06-04, 19:40:56
Hier wird alles ganz gut erklärt: https://www.waschmaschine.net/wasserschaden-welche-versicherung-zahlt/
Welche Versicherung zahlt, Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit, Obhutspflicht.

Screemer
2018-06-04, 19:48:16
Also ich finde da 72 enggedruckte mehrspaltige Seiten bei der Hausratversischerung.
Wenn du da ein paar dutzend vergleichen willlst kannst du ein paar Wochen Urlaub nehmen.

Und das ist noch ein einfacher Fall. Bei Versicherungen im Gesundheits und BU oder Rechtsschutz wird es noch mal komplizierter.

Da bleibt doch fast nur nach bestimmten Fällen und Stichworten zu fragen und ein paar Vergleichsseiten zu studieren.
lass dich doch nicht von plutos trollen.

Mosher
2018-06-04, 19:53:22
lass dich doch nicht von plutos trollen.

Öhm, er hat aber recht.

PatkIllA
2018-06-04, 20:35:02
Öhm, er hat aber recht.Irgendwie schon.
Aber ich kann fast nicht glauben, dass jemand das wirklich komplett vergleicht.
Ich habe in jeden Vertrag den ich unterschrieben habe reingeschaut und zumindest nach Stichpunkten abgesucht. Es gibt ja noch das Maklerprotokoll, in dem die besprochenen Fragen drinstehen.

Korfox
2018-06-05, 06:56:15
Natürlich hat Plutos Recht.
Wobei es nebensächlich ist, die obligatorische salvatorische genauestens zu studieren. Wenn es nicht (z.B. durch Überschriften der Absätze) einfach ist, zu filtern, was wichtig ist, dann liest man numal 74 Seiten Kleingedrucktes - pro Versicherung also ein Tag.
Wenn man geschickt ist streicht man sich relevante Passagen an, damit man dann im Nachgang vergleich kann und nicht da sitzt "Wenn ich mich recht entsinne war das hier so und so... wo steht es gleich nochmal...".

Grundkurs
2018-06-05, 07:50:38
Als Mieter hätte ich vermutet das deine Haftpflichtversicherung dafür aufkommt. Du hast einen Schaden an fremden Eigentum verursacht, hört sich für mich nach Haftpflicht an.


Das würde ich auch so sagen.
So pauschal wird man das leider nicht sagen können. Die Haftpflicht haftet für fahrlässig verursachte Schäden. Fahrlässigkeit= Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Wenn nun ein Schlauch platzt wird man dem Mieter und Eigentümer wohl kaum vorwerfen können, das er den Schaden fahrlässig verursacht hat. Insofern Frage ich mich ob sich die Haftpflicht da nicht rauswieseln kann. Ich hatte so einen Fall als ich an dem PC meiner Mitbewohnerin saß. Der hat im laufenden Betrieb den Geist aufgegeben während ich davor saß. Sie wollte von mir Ersatz, Versicherung meinte, da ich selbst nicht hafte kommt sie dafür auch nicht auf. Hab es dann aus eigener Tasche bezahlt. Ist dann die nächste Frage woraus der Mieter für einen geplatzten Schlauch eigentlich haftet, er hat auch hier schließlich nichts falsch gemacht. Vielleicht weiß das jemand hier.

Edit: auf der verlinkten Seite ist von Obhutspflichtverletzung die Rede und davon, dass ein Mieter auch Kontrollleuchten hat hinsichtlich der Maschine. Das stimmt alles aber beantwortet etwa nicht die Frage inwieweit eine Obhutspflichtverletzung vorliegt wenn er diesen Pflichten nachkommt und Maschine dann spontan trotzdem einen Wasserschaden produziert.

cartman5214
2018-06-05, 08:32:19
Definiere Herauswieseln. Warum hätte die Haftpflichtversicherung bzw. Du den PC bezahlen sollen? Was hast du verkehrt gemacht? Haftpflicht zählt für Verschulden, nicht für den sozialen Frieden zwischen Mitbewohnern.

Zum Wasserschaden: die Gebäudeversicherung ist hier für die Sanierung der Wasserschäden am Gebäude zuständig. Diese geht der Haftpflichtversicherung des Mieters voran und nimmt diese maximal in Regress. Falls keine Haftpflichtversicherung vorhanden geht sie nicht an den Mieter heran. Hintergrund ist das sogenannte Mieterprivileg. Da der Mieter die Gebäudeversicherung aus den Nebenkosten zahlt bzw. Die Versicherung aus der Pauschalmiete gezahlt wird haben die Gerichte hier entsprechend, vereinfacht formuliert, einen Mitversicherten aus dem Mieter gemacht.

Hausrat zählt eigenen Hausrat inkl. Kosten für eingebrachte Bodenbeläge wie z.B. Laminat. Sofern ein tatsächliches Verschulden vorliegt zählt dann noch die eigene Haftpflicht für Drittschäden wie beispielsweise den Hausrat anderer Mieter.