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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Forderung von Amtsgericht / Gerichtsvollzieher


Craig
2018-06-07, 15:51:25
Bei mir ging es um eine (anscheinend) unbeblichene Zahnarztrechnung aus dem Jahr 2016, ich hatte die (erste) Mahnung Anfang letzten Jahres von einem anderen Konto überwiesen im Februar 2017. Ende 2017 bekam ich dann eine Mahnung vom Amtsgericht mit Gerichtsvollzieherbrief etc.

Ich schickte daraufhin einen Screenshot von meiner Überweisung mit Einsprung zurück und dachte, der Fall sei erledigt. Nun bekam ich wiederum eine Mahnung mit finaler Aufforderung, ansonsten erfolge eine Vermögensauskunft bei mir.

Hat hier nur der Gläubiger die Möglichkeit, diesen "Irrtum" zu korrigieren?

Ist es für meinen Einspruch bereits zu spät?

Gimmick
2018-06-07, 16:02:42
Ich kenne mich damit rechtlich nicht aus, würde aber mal empfehlen die Rechnung, 1. Mahnung, 2. Mahnung und die Überweisung im Detail zu vergleichen. Also Betrag, Empfänger und Verwendungszweck.

Wenn das alles passt mit dem Zeug zum Zahnarzt gehen. Die sollen direkt über Verwendungszweck und/oder Datum den Zahlungseingang bestätigen.

Franconian
2018-06-07, 16:13:16
Eben. Sprechen mit den Leuten. Im Zeitraum Überweisungstag + 3 Tage nach der genannten Summe im Zahlungseingang suchen lassen. Warscheinlich eine Zahlendrehergeschichte bei Kundennummer oder Rechnungsnnummer und dann wird die Mahnung automatisiert rausgepeitscht...

Lowkey
2018-06-07, 16:25:41
Wenn du dich da nicht um eine Lösung bemühst, dann werden sie mal vorbeikommen und sich bedienen.

Lawmachine79
2018-06-07, 18:06:02
Vom Amtsgericht? Steht da "Mahnbescheid" drüber und wurde es förmlich zugestellt?

Craig
2018-06-07, 18:20:21
Vom Amtsgericht? Steht da "Mahnbescheid" drüber und wurde es förmlich zugestellt?

Brief ist vom Gerichtsvollzieher.

Spasstiger
2018-06-07, 19:52:44
Wenn du dich da nicht um eine Lösung bemühst, dann werden sie mal vorbeikommen und sich bedienen.
Darf das Gericht trotz Einspruch ohne Anhörung des vermeintlichen Schuldners die Vollstreckung anordnen? Das würde ja Betrügern Tür und Tor öffnen. Was der Gerichtsvollzieher mitnimmt, ist weg, auch wenn ein Irrtum vorlag. Evtl. gibt's nach langem Streit eine Entschädigung.

Von daher direkt mit dem Gläubiger klären, ob der Zahlungseingang vor Zugang der zweiten Mahnung erfolgt ist.

Craig
2018-06-07, 21:00:40
Darf das Gericht trotz Einspruch ohne Anhörung des vermeintlichen Schuldners die Vollstreckung anordnen? Das würde ja Betrügern Tür und Tor öffnen. Was der Gerichtsvollzieher mitnimmt, ist weg, auch wenn ein Irrtum vorlag. Evtl. gibt's nach langem Streit eine Entschädigung.

Von daher direkt mit dem Gläubiger klären, ob der Zahlungseingang vor Zugang der zweiten Mahnung erfolgt ist.

Bin ich gerade dran, aber die stellen sich "quer". Die Frage ist, ob ich noch gegen den GV vorgehen kann? Oder nur noch der Gläubiger ihn zurück pfeifen kann?

Gimmick
2018-06-07, 21:29:14
Du musst (soweit ich weiß) nachweisen, dass Du bezahlt hast bevor der GV beauftragt wurde. Sonst musst Du dessen Kosten auch übernehmen.

Ich verstehe jetzt nicht wer sich querstellt. Der Arzt?

Ich würde morgen beim GV anrufen und ihn fragen welchen Nachweis der Zahlung er anerkennt. Den Nachweis dann online oder bei der Bank besorgen und schriftlich per Einschreiben an den GV weiter leiten.

Wenn die Arztpraxis die Zahlung nicht prüfen wollte, diese Info dem Schreiben an den GV hinzufügen genauso nochmal einen Widerspruch formulieren.

Argo Zero
2018-06-07, 21:31:27
Wenn der Gerichtsvollzieher kommt zeig ihm die bezahlte Rechnung.
Der geht dann freudig wieder nach Hause, weil er für einen schnellen Job Gebühren kassieren darf vom Auftraggeber.
Vorausgesetzt du hast die Rechnung bezahlt und es liegt kein Irrtum bei dir vor.

Lawmachine79
2018-06-07, 23:02:15
Brief ist vom Gerichtsvollzieher.
Also hast Du schon einen Brief im gelbem Umschlag mit Überschrift "Mahnbescheid" und einen im gelben Umschlag mit Überschrift "Vollstreckungsbescheid" bekommen? Muss eigentlich der Fall sein, sonst würde der GVZ nicht schreiben.

La_Bestia_Negra
2018-06-08, 09:26:29
Ich kenne mich damit rechtlich nicht aus, würde aber mal empfehlen die Rechnung, 1. Mahnung, 2. Mahnung und die Überweisung im Detail zu vergleichen. Also Betrag, Empfänger und Verwendungszweck.



Genau das!

Craig hat uns immer noch nicht mitgeteilt ob bei der Überweisung alles korrekt von ihm angegeben wurde. Wurde auch auf das richtige Konto überwiesen? Das müsste man als erstes mal überprüfen.

F4USt
2018-06-10, 12:02:41
Darf das Gericht trotz Einspruch ohne Anhörung des vermeintlichen Schuldners die Vollstreckung anordnen?

Die Frage ist ja, ob man als Schuldner überhaupt Einspruch einlegen konnte.
Ansonsten ist die "Anordnung" der Vollstreckung ohne Anhörung des Schuldners gesetzlicher Standardfall.

Aber solange Craig nicht mitteilt was gelaufen ist, kann man nur spekulieren.

Craig
2018-06-11, 11:47:55
Genau das!

Craig hat uns immer noch nicht mitgeteilt ob bei der Überweisung alles korrekt von ihm angegeben wurde. Wurde auch auf das richtige Konto überwiesen? Das müsste man als erstes mal überprüfen.


Ja, ich habe es nicht von meinem Konto überweisen lassen, aber in den Betreff die korrekte Mahnnummer usw. schreiben lassen.

Mortalvision
2018-06-11, 15:56:09
nicht dein konto? nicht, dass dein kumpel dann auch kunde beim doc ist und ZACK hat sich dessen rechnung in luft aufgelöst...

Kallenpeter
2018-06-11, 16:53:34
Das Auftraggeber Konto ist ja egal. Es kommt nur auf den richtigen Betreff, die Summe und das Datum an.

Möglichkeit 1: Du hast falsch oder garnicht überwiesen, aber das schließt du ja aus. Frage wäre noch ob zum Überweisungszeitpunkt schon Mahngebühren fällig waren.

Möglichkeit 2: Die haben den Geldeingang übersehen. Laut deiner Schilderung ist dies der Fall.
Ich würde jetzt in jedem fall Rechnung, Mahnung und Kontoauszug (kein Screenshot!!) raussuchen. Jeweils eine Kopie an den Gerichtsvollzieher und eine an den Gläubiger (das wird vermutlich nicht der Zahnarzt sein, sondern ein beauftragter Zahlungsdienstleister, aber das steht ja auf der Rechnung). Am besten per email und per Post. Zusätzlich auch nochmal den Gerichtsvollzieher und den Gläubiger anrufen.

Keine Zeit hier im Forum verschwenden, du musst mit den Leuten kommunizieren. Wenn am Ende der Gerichtsvollzieher bei dir ist, würde ich für nichts Garantieren. Der hat dann einen vollstreckbaren Titel und hat vermutlich schon jede erdenkliche Ausrede 100x gehört.

doublehead
2018-06-11, 17:05:50
Am besten per email und per Post.
Per Einschreiben mit Rückschein.

Zoroaster
2018-06-11, 17:46:02
Einschreiben immer ohne Rückschein!

Kallenpeter
2018-06-11, 18:12:07
Und wenn das ganze vorbei ist, einmal deine Schufa-Score abfragen (ist einmal im Jahr kostenlos), sollte dort ein negativer Eintrag sein, diesen löschen lassen.

The Nemesis
2018-06-12, 10:10:21
Einschreiben immer ohne Rückschein!
Naja, in diesem Fall geht es um einen Zahnarzt, der ja vermutlich nicht wegen eines Popelfalls eskalieren wird, falls sich das Problem so klären lässt.
Auch ein Einschreiben ohne Rückschein kann man dann über den Inhalt anfechten, wenn man Krieg will, oder nicht?

Zoroaster
2018-06-12, 10:54:25
Naja, in diesem Fall geht es um einen Zahnarzt, der ja vermutlich nicht wegen eines Popelfalls eskalieren wird, falls sich das Problem so klären lässt.
Auch ein Einschreiben ohne Rückschein kann man dann über den Inhalt anfechten, wenn man Krieg will, oder nicht?Was willst Du damit sagen? Man kann ein Einschreiben ohne Rückschein anfechten, eines mit aber nicht?!?
Grundsätzlich kann man natürlich alles mögliche anfechten denke ich mal.


Ich war da aber etwas arg kurz angebunden, hier also die lange Version:

Wenn ich als Absender beweisen möchte das der Brief auch ankommt dann kann man ein Einschreiben schicken. Die allermeisten Gerichte akzeptieren auch ein Einschreiben ohne Rückschein (da ist aber der jeweilige Gerichtsstand wichtig!).
Wenn ich nun ein Einschreiben MIT Rückschein verschicke und der Empfänger akzeptiert den Empfang nicht, dann habe ich ja sogar einen Beweis dafür, daß der Brief NICHT zugestellt wurde.

Jetzt stellt sich die Frage: Will ich als Absender so etwas wirklich provozieren?

The Nemesis
2018-06-12, 16:42:18
Was willst Du damit sagen? Man kann ein Einschreiben ohne Rückschein anfechten, eines mit aber nicht?!?
Grundsätzlich kann man natürlich alles mögliche anfechten denke ich mal.


Ich war da aber etwas arg kurz angebunden, hier also die lange Version:

Wenn ich als Absender beweisen möchte das der Brief auch ankommt dann kann man ein Einschreiben schicken. Die allermeisten Gerichte akzeptieren auch ein Einschreiben ohne Rückschein (da ist aber der jeweilige Gerichtsstand wichtig!).
Wenn ich nun ein Einschreiben MIT Rückschein verschicke und der Empfänger akzeptiert den Empfang nicht, dann habe ich ja sogar einen Beweis dafür, daß der Brief NICHT zugestellt wurde.

Jetzt stellt sich die Frage: Will ich als Absender so etwas wirklich provozieren?
Nein, für mich als Laie erschloss sich mit nicht, warum das Eine sicherer ist, als das andere. Wie beweist man ohne zusätzliche Zeugen, dass das Einschreiben genau diesen Inhalt hatte? Aber am Ende ist bei purer Nicht-Annahme des Empfängers ein Brief nicht zugestellt, das stimmt. Oder gibt es ein Extra-Feld auf der Karte für Annahme-Verweigerung?
Aber ein Zahnarzt würde vermutlich kein Einschreiben mit Rückschein ablehnen.

RaumKraehe
2018-06-12, 17:19:08
Nein, für mich als Laie erschloss sich mit nicht, warum das Eine sicherer ist, als das andere. Wie beweist man ohne zusätzliche Zeugen, dass das Einschreiben genau diesen Inhalt hatte? Aber am Ende ist bei purer Nicht-Annahme des Empfängers ein Brief nicht zugestellt, das stimmt. Oder gibt es ein Extra-Feld auf der Karte für Annahme-Verweigerung?
Aber ein Zahnarzt würde vermutlich kein Einschreiben mit Rückschein ablehnen.

Intressante Frage. Hatte mal so einen Fall mit meinem Vermieter. Der schmeißt wichtige Briefe immer persönlich in den Briefkasten. Leider ohne Poststempel. Da ich recht viel unterwegs bin kann ich somit nicht prüfen ob die Fristen wirklich den Tatsachen entsprechen.
Damit er Beweisen kann das ich diesen Brief wirklich bekommen habe, müsste er einen Zeugen haben der den Inhalt des Briefes kennt und einen Zeugen der mit beim Einwurf dabei war.
Genau so ist es auch mit den Briefen die vom Breifträger als zugestellt notiert werden. Das ist ja alles schön und gut, aber was ist wenn jemand vergessen hat den eigentlichen Brief in den Umschlag zu tun? Ist mir auch schon mal passiert. Habe schlicht einen leeren Umschlag bekommen und wusste nicht mal an wen ich mich wenden muss.

F4USt
2018-06-13, 21:20:51
Also wenn du Ende 2017 eine "Mahnung" vom Gericht bekommen hast und sich nun der Gerichtsvollzieher meldet und bei Nichtzahlung eine Vermögensauskunft von dir will, dann gehe ich davon aus, dass die Forderung tituliert wurde.

Der Nachweis der Zahlung hilft da wenig weiter, weil weitere Kosten entstanden sind.

Kallenpeter
2018-06-13, 21:35:59
Aber wer muss die Kosten tragen. Der Gläubiger, der den Geldeingang übersehen hat und dem Gericht fälschlicherweise versichert hat das ihm wirklich Geld geschuldet wird oder der Schuldner, der die Mahn- und Gerichtsbescheide ignoriert einfach hat?

Zoroaster
2018-06-13, 22:38:53
Deutsche Gerichte fällen liebend gerne mal "salomonische" Urteile.
Selbst wenn man sich zunächst 100%ig im Recht sieht, kann das ins Auge gehen...

Gimmick
2018-06-14, 07:34:38
Aber wer muss die Kosten tragen. Der Gläubiger, der den Geldeingang übersehen hat und dem Gericht fälschlicherweise versichert hat das ihm wirklich Geld geschuldet wird oder der Schuldner, der die Mahn- und Gerichtsbescheide ignoriert einfach hat?

Hatte gelesen, wenn das Geld vor dem Einschalten vom Gerichtsvollzieher eingegangen ist, muss der Gläubiger die Kosten dafür übernehmen.

Argo Zero
2018-06-14, 09:40:54
Aber wer muss die Kosten tragen. Der Gläubiger, der den Geldeingang übersehen hat und dem Gericht fälschlicherweise versichert hat das ihm wirklich Geld geschuldet wird oder der Schuldner, der die Mahn- und Gerichtsbescheide ignoriert einfach hat?

Habe ich weiter oben schon indirekt gesagt.
Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, zeigt man ihm die Rechnungen inkl. Kontenbelege und der freut sich über einen schnellen Job und seiner Kohle.
Die Gebühren zahlst du als Auftraggeber sowieso immer, deswegen lohnt sich der Aufwand in der Regel erst ab einer bestimmten Rechnungssumme.
Nur wenn der Schuldner doch zahlen sollte bekommst du die Kosten quasi erstattet.

F4USt
2018-06-15, 00:30:22
Aber wer muss die Kosten tragen. Der Gläubiger, der den Geldeingang übersehen hat und dem Gericht fälschlicherweise versichert hat das ihm wirklich Geld geschuldet wird oder der Schuldner, der die Mahn- und Gerichtsbescheide ignoriert einfach hat?

Also erstmal wird beim Mahngericht nix versichert. Bloße Behauptung reicht schon aus.

Wenn der Antragsgegner sich nicht wehrt, gilt es als zugestanden. Der Schuldner hat also alle Kosten zu tragen (Hauptforderung + Zinsen + Gerichtskosten + Vollstreckungskosten).

Gut möglich, dass es hier noch offene Kosten gab, weil Craig erst nach einer Mahnung gezahlt hat. Er hat vielleicht vergessen die Mahnkosten ebenfalls zu begleichen.

Deutsche Gerichte fällen liebend gerne mal "salomonische" Urteile.
Selbst wenn man sich zunächst 100%ig im Recht sieht, kann das ins Auge gehen...

Zu Satz 1: Hoffentlich. "Als salomonisches Urteil wird ein Urteil bezeichnet, das als besonders Weise gilt, weil es die Wahrheit durch Weisheit ... offen gelegt hat."

http://www.eslam.de/begriffe/s/salomonisches_urteil.htm

Zu Satz 2: Sich im Recht sehen hat nix mit im Recht sein zu tun. Oft spiegelt das eigene Rechtsempfinden nicht die Wirklichkeit wider.

Habe ich weiter oben schon indirekt gesagt.
Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, zeigt man ihm die Rechnungen inkl. Kontenbelege und der freut sich über einen schnellen Job und seiner Kohle.
Die Gebühren zahlst du als Auftraggeber sowieso immer, deswegen lohnt sich der Aufwand in der Regel erst ab einer bestimmten Rechnungssumme.
Nur wenn der Schuldner doch zahlen sollte bekommst du die Kosten quasi erstattet.

Das wird eher nicht so ablaufen. Der Vollstreckungsauftrag vom Gerichtsvollzieher ist erst erledigt, wenn alle Kosten beglichen sind oder Craig ne Vermögensauskunft abgibt.

Falls der Anspruch tatsächlich gar nicht bestehen sollte, ist eine Vollstreckungsabwehrklage zu erheben.

insane in the membrane
2018-06-15, 07:36:35
Wenn zu Unrecht beschuldigt, Kontoauszug bereithalten und Tee trinken.

Kallenpeter
2018-06-15, 09:58:35
Wenn zu Unrecht beschuldigt, Kontoauszug bereithalten und Tee trinken.
:facepalm::facepalm::facepalm::facepalm:

insane in the membrane
2018-06-15, 20:45:07
Wurde das hier nicht nahezu einstimmig beschlossen? Ich finde, Mehrheitsentscheide in Internetforen sollte man nicht unnötig hinterfragen.