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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Grafikkarte verkauft, Garantiesiegel defekt, Käufer will Geld zurück


taddy
2018-06-16, 15:36:22
Hallo Forumse,

ich würde gerne eure Einschätzung hören..

Ich habe im Februar meine XfX R480X verkauft.
Im Text war vermerkt "fast wie neu", da ich die Karte zuvor gereinigt hatte und so vom Staub usw befreit hatte.

Den Kühler habe ich ebenfalls abgenommen, da dort auch noch Staub zu finden war.

Nun habe ich ein Einschreiben vom Käufer erhalten, die Karte läuft wohl nur noch mit verminderter Geschwindigkeit. Einen Garantiefall kann man wohl nicht aufmachen, da der Onlinehändler wegen dem Siegel das ganze verneint.

Der Käufer will nun sein Geld zurück, was haltet ihr von der Geschichte

Gruß Taddy

MartinRiggs
2018-06-16, 15:37:58
War ihm das mit dem Garantiesiegel klar?
Ich würde sagen Pech gehabt, gekauft von privat ohne Garantie bzw. Gewährleistung.
Warum man natürlich den Kühler abnimmt und die Garantie die Toilette runterspült das verstehe ich nun nicht.

Michalito
2018-06-16, 15:39:03
Upps, aufmerksamer lesen. Schreib mal XFX in MG in, ob die da direktabwicklung machen.

Dant3
2018-06-16, 15:43:38
Kühler demontieren, um Staub zu entfernen, kommt mir dezent übertrieben vor.
Bleibt die Frage, was du denn in der Artikel Beschreibung stehen hattest. Irgendetwas in der Richtung "Kühler wurde nie getauscht / modifiziert" lässt einen schon glauben, dass so ein Siegel noch unbeschädigt sei.

taddy
2018-06-16, 15:48:04
War ihm das mit dem Garantiesiegel klar?
Ich würde sagen Pech gehabt, gekauft von privat ohne Garantie bzw. Gewährleistung.
Warum man natürlich den Kühler abnimmt und die Garantie die Toilette runterspült das verstehe ich nun nicht.

Ich habe es in der Beschreibung nicht vermerkt. XFX duldet den Defekt des Siegels.(Nachzulesen auf ich glaube Computerbase)

Von daher war mir der Staub wichtiger als das Siegel.

@Michalito, was genau meinst du mit MG?

Kühler demontieren, um Staub zu entfernen, kommt mir dezent übertrieben vor.
Bleibt die Frage, was du duenn in der Artikel Beschreibung stehen hattest. Irgendetwas in der Richtung "Kühler wurde nie getauscht / modifiziert" lässt einen schon glauben, dass so ein Siegel noch unbeschädigt sei.

Das stand nicht dabei, leider habe ich den kompletten Wortlaut nicht mehr, habe höchstens geschrieben, dass die Karte gereinigt worden ist

MartinRiggs
2018-06-16, 15:52:45
Trotz allem ist es Pech für den Käufer, er hätte direkt nach erhalt das Siegel reklamieren können/müssen.
Jetzt hat er halt Pech gehabt und sitzt auf ner Karte ohne Garantie

Michalito
2018-06-16, 15:53:28
Mönchengladbach, da sitzt XFX in D. Nebenbei, ich würde auch nicht den vollen KP zurückzahlen, sondern die Garantie für den Käufer durchführen, und Porto übernehmen. Das ist der Unterschied zwischen Händler und privat. Der hatte die Karte vier Monate, das hätte früher auffallen müssen! Daher, ist es schon nett sich überhaupt zu kümmern. Rückgabe, mit vollem KP? Nach 4 Monaten? No way.

Lowkey
2018-06-16, 16:13:01
Da niemand hier den gesamten Text und die Vereinbahrung kennt, wird dir jeder hier die Worte anders interpretieren und dir andere Dinge sagen.

Ich kann ja nicht schreiben, dass die Karte mit Rechnung und Restgarantie kommt, wenn diese aufgrund des fehlenden Siegels nicht mehr durchführbar ist.

taddy
2018-06-16, 16:16:39
Ich habe vom Verkaufstext leider kein Screenshot und meiner Meinung nach ist es nicht möglich diesen jetzt noch aufzurufen

fondness
2018-06-16, 16:26:31
Ich finde ein zerstörtes Garantiesiegel muss beim Verkauf angegeben werden. Immerhin ist das eine wesentliche Information, die den wert der Karte beträchtlich mindert. "Fast wie neu" ist jedenfalls was anderes. Auch das Argument, man habe nur den Kühler reinigen wollen ist für mich ehrlich gesagt nicht nachvollziehbar. Erstens kenne ich keine Grafikkarte, wo man den Kühler demontieren muss um ihn zu reinigen und zweitens zerstöre ich deswegen doch kein Garantiesiegel. Das ist bestenfalls extrem ungeschickt und naiv. Also ich würde wohl ähnlich reagieren wie der Käufer, noch dazu wenn die Karte dann nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert.

SKYNET
2018-06-16, 16:33:53
ehrlich: anscheinend hat die karte 4 monate perfekt funktioniert, jetzt wo die preise in keller sind, will er den hohen kaufpreis zurück, weil er dafür wohl eine schnellere karte bekommt.

ich würd ihn gelinde gesagt den finger zeigen.

wenn er blöd tut, kannst ihm grad mit dem rechtbeistand drohen, weil nach 4 monaten hat er nämlich garkeinen anspruch auf garnix mehr...

zumal auf den bildern sicherlich auch die rückseite der graka zusehen war, dort hat man ja schon vor kauf sehen können dass das siegel defekt ist.

ansonsten darfst du ihn auch gerne darüber belehren das für 2. besitzer eh keinerlei garantie mehr vorhanden ist(wenn dann ist es kulanz des herstellers).

taddy
2018-06-16, 16:35:28
Anbei der Verkaufsbildschirm

fondness
2018-06-16, 16:50:27
Okay, dass du die Karten schon im Februar verkauft hast, habe ich übersehen. Dann ist der Käufer selbst Schuld. Wenn es ihn vier Monate nicht gestört hat oder er es nicht bemerkt hat, ist das sein Problem.

EvilOlive
2018-06-16, 16:51:39
Ich lese da keine Rücknahme.

taddy
2018-06-16, 17:14:49
Ich lese da keine Rücknahme.

Richtig, Rücknahme ist ausgeschlossen. Er stößt sich aber am "Fast wie neu" und droht mir nun mit gerichtlichen Schritten (Rechtsschutzversicherung). Ob da was dran ist, kann ich natürlich nicht beurteilen.

Míttlerweile habe ich ein Ticket bei XFX eröffnet und warte nun auf Bescheid, werde aber dort auch nochmal anrufen, dann werde ich in Kontakt mit ihm treten.

Lowkey
2018-06-16, 17:50:44
In dem Text steht nichts von Garantie. Die Rechnung wollen manche Leute um sie von der Steuer abzusetzen. Für Gewährleistung oder Garantie benötigt man meistens eine Abtrittserklärung. Und Herstellergarantie gilt nicht immer für Zweitkunden. Dazu die Zeitspanne von 4 Monaten.

Laut der Liste auf Computerbase stellt der Kühlerwechsel kein Problem dar. Der Artikel ist von 2016 wie auch die Karte.

Ein Siegel oder Kein Siegel hat für den europäischen Markt angeblich keine Bedeutung (XFX ist USA), aber den Artikel dazu finde ich nicht.

Man schreibt den Käufer also an und arbeitet die obrigen Punkte ab. Offensichtlich stellt sich der Händler quer, der uneinsichtliche Vertragsbedingungen mit dem Hersteller XFX hat. Am Ende kann man anbieten bei XFX nachzufragen.

Einziger Haken könnte sein, dass auf der Rechnung etwas zur Garantie und Gewährleistung steht.

Daredevil
2018-06-16, 17:54:00
Sehe nirgendwo ein Problem, die Karte ist bei Ebay als Gebraucht deklariert und "Fast wie neu" ist bei einer Karte, die über 1 Jahr in Gebrauch ist, eh auszuschließen.
Wenn die Karte 4 Monate läuft und dann Probleme macht bist du nicht in der Pflicht, dich dadrum zu kümmern, das ist das allgemeine Pech, was man bei Gebrauchtartikel haben kann.
Das der Sticker fehlt ist doof, aber das checkt man als Käufer auch sofort bzw. verlang Bilder, damit man sich sicher sein kann.

Der Typ will nur deine Kohle bzw. will sein Pech auf dich abwälzen. Ich würde da weder Schuld eingestehen, noch ihm Leistungen zahlen. Du kannst ihm natürlich bei der Garantieabwicklung helfen, aber mehr wäre da für mich auch nicht drin.

Zudem ist die Fehlerbeschreibung "Karte läuft nicht mehr auf FullSpeed" genauso exakt wie "Karte geht nicht richtig".

Erbsenkönig
2018-06-16, 17:56:47
Für Gewährleistung oder Garantie benötigt man meistens eine Abtrittserklärung.

Aber doch nicht ihm gegenüber - das ist ja ein anderes Vertragsverhältnis mit dem ursprünglichen Verkäufer der Grafikkarte.

Maorga
2018-06-16, 18:00:54
Dein Problem ist, dass du es nicht gesagt hast, dass du den Kühler entfernt hast. Wenn er jetzt Probleme hat kann er den Kaufvertrag rückabwickeln, da er treu dem Glauben ausging, dass von der Karte nicht der Kühler demontiert wurde. Du hast ein Garantiesiegel gebrochen und da würde ich nicht annehmen ist fast wie neu. Aber hast Glück, wegen 320 € wird da wahrscheinlich kein Zivilverfahren anstehen, aber wegen Betrug strafrechtlich dann halt.

Lowkey
2018-06-16, 18:05:43
Aber doch nicht ihm gegenüber - das ist ja ein anderes Vertragsverhältnis mit dem ursprünglichen Verkäufer der Grafikkarte.

Jenau, der Händler akzeptiert die Rechnung, aber nicht die Karte.


Woher weiss ich als Zweitkäufer, dass da ein Siegel auf der Schraube sein muss? Oder ist das ein nicht-genannter Mangel?



Wegen 300 Euro hatte ich auch mal geklagt und gewonnen, wenn es auch 2 Jahre gedauert hat. Bei 50 Euro passiert nichts, aber bei 300 Euro in jedem Fall etwas.

Der Sandmann
2018-06-16, 18:07:08
Biete ihm doch nen hunni fürs zurücknehmen und schick sie dann selbst zu xfx. dann kannst du sie ja wieder verkaufen.

Was allerdings stimmt ist das dir alle bekannten "Defekte" (und dazu zähle ich ein gebrochenes Siegel) hätten erwähnt werden müssen.

Lowkey
2018-06-16, 18:08:10
Eine Rücknahme für 100 kann man als Schuldeingeständnis auslegen und müßte man schriftlich eben ausklammern.

Das Siegel ist wie geschrieben laut CB Liste nicht wichtig für eine Garantieabwicklung.

Der Sandmann
2018-06-16, 18:10:11
Das Siegel ist wie geschrieben laut CB Liste nicht wichtig für eine Garantieabwicklung.

Ja, aber hätte meiner Meinung nach Erwähnt werden müssen. Egal ob es XFX nun wichtig ist oder nicht. Dem Händler scheint es ja schon einmal nicht zu passen.

Lowkey
2018-06-16, 18:11:44
Janein, man kennt den Vertrag zwischen XFX und dem Händler nicht. Genauso kann der Händler wegen anderen Gründen einen Artikel ablehnen, die man nicht kennt. Genauso kann XFX seine Richtlinien 2017 wieder geändert haben und akzeptiert Grafikkarten nur noch mit Siegel.

Erbsenkönig
2018-06-16, 18:15:22
Aus rechtlicher Sicht kann man da an mehreren Stellen ansetzen:

1) Ausschluss der §§ 437 ff. BGB - ist ein bisschen knapp und dürfte § 309 Nr. 7 BGB nicht genügen; da dürfte es aber insbesondere darauf ankommen, ob das AGB sind, sprich ob der Ausschluss öfter mit demselben Wortlaut verwendet wurde, oder ob es sich nur um eine einmalige Sache handelt.

2) Ist das überhaupt ein Sachmangel iSd § 434 BGB? Schnelle Recherche sagt mir, dass etwa das Fehlen einer Herstellergarantie bei PKW einen Sachmangel begründen soll. Die scheint ja wohl aber noch zu bestehen bzw. scheint der Hersteller diese wegen eines gebrochenen Siegels nicht zu verweigern.
Allein aus der Beschreibung als "gebraucht" dürfte noch nicht folgen, dass kein Mangel vorliegen kann, denn beim normalen Gebrauch einer Grafikkarte werden etwaige "Siegel" ja nicht entfernt bzw. beschädigt.
Auf die Schnelle würde ich sagen, dass das jedenfalls nichts komplett unbedenkliches ist. § 434 I Nr. 2 BGB als unübliche Beschaffenheit einer gebrauchten Grafikkarte?

3) Kann der Käufer beweisen, dass das Siegel schon bei Kauf gebrochen war? In den Genuss der Beweisumkehr innerhalb der ersten sechs Monate kommt er ja nicht, denn es dürfte hier kein Verbrauchsgüterkauf vorliegen.

Daredevil
2018-06-16, 18:19:56
Bevor man sich auf die rechtlichen Dinge dieses scheiß Stickers stürzt, wäre wohl erstmal die Klärung des "die Karte läuft wohl nur noch mit verminderter Geschwindigkeit" wichtig.

Hast du einen Fehler gemacht bei dem Neuaufbau des Kühlers, hatte er schlicht Pech bei der Karte oder will der sich wirklich nur auf den Sticker beziehen und mit schwammigen "Fehlern" seine komplette Kohle zurück vom Händler?

Michalito
2018-06-16, 19:05:06
4 Monate in Gebrauch. (Punkt) Neben dem wechsels des Eigentums, gibt es dann auch den Wechsel des Gefahrenübergangs, z.B. Nichtfunktion, bzw. schlechter Funktion. Da sieht man halt schlecht aus als Käufer, wenn man nach 4 Monaten ankommt, und sagt, funktioniert nur noch eingeschränkt. Siegel hin, oder her. Das ist dann erstmal nachrangig.

Lowkey
2018-06-16, 19:17:26
@Michalito
Das wäre als Verkäufer meine Antwort:

"Sie hatte die Karte 4 Monate in Gebrauch und genug Zeit etwagige Mängel festzustellen".



PS: ich schreibe doch niemanden per Einschreiben an, wenn eine einfach Email schon ausreichend würde.

Angiesan
2018-06-16, 19:41:26
Beim privat Kauf gilt: Wenn die Wäre zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängel ist, ist der Verkauf fertig. Ein Einspruch kann nur dann gelten gemacht werden,wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Das aufbrechen eines Garantiesiegels zählt sicherlich nicht dazu. Da wäre ich sehr entspannt und würde der Dinge harren die da kommen😎

Erbsenkönig
2018-06-16, 19:44:40
Beim privat Kauf gilt: Wenn die Wäre zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängel ist, ist der Verkauf fertig. Ein Einspruch kann nur dann gelten gemacht werden,wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.

Nur wenn die Gewährleistungsrechte wirksam ausgeschlossen wurden.

Argo Zero
2018-06-16, 19:44:44
In der Artikelbeschreibung steht nicht "Garantie noch bis XY - wird dem Käufer übertragen".
Er hat in den vier Monaten die Karte vielleicht runtergerockt mit Mining etc. und nun ist sie kaputt.
Daher würde ich kurz und trocken antworten. Wenn mir einer gleich mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Anwalte droht, würde ich mich nicht mal darum kümmern wollen beim Hersteller.

Erbsenkönig
2018-06-16, 19:49:23
@TE

Hast Du noch Fotos von der Karte, die du vor dem Verkauf angefertigt hast? Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines etwaigen Sachmangels bei Gefahrübergang trägt ja er.

T86
2018-06-16, 21:09:35
In der Artikelbeschreibung steht nicht "Garantie noch bis XY - wird dem Käufer übertragen".
Er hat in den vier Monaten die Karte vielleicht runtergerockt mit Mining etc. und nun ist sie kaputt.
Daher würde ich kurz und trocken antworten. Wenn mir einer gleich mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Anwalte droht, würde ich mich nicht mal darum kümmern wollen beim Hersteller.


Genau das dachte ich auch gerade
Nach 4 Monaten Mining hat die Karte auf gegeben und er versucht jetzt noch Geld raus zu Schlagen.

taddy
2018-06-16, 21:29:52
Vielen vielen Dank für die vielen Antworten, ich muss mich da nun durcharbeiten:

@Erbsenkönig: Bilder der ausgebauten Karte habe ich nicht, wohl aber Screenshots aus Windows die beweisen, dass die Karte nach der Reinigung funktionierte, bzw sogar ein Video auf dem ich die Auswertung von GPU-Z gefilmt habe.

@Argo Zero: Der Umstand mir sofort ein Einschreiben reinzudrücken finde ich auch reichlich übertrieben und gutmütig wie ich bin, versuche ich natürlich trotzdem ein gegenseitiges Auskommen hinzubekommen.

@Daredevil: Ja ich gehe im ja schon zur Hand und habe ein Ticket bei XFX für ihn eröffnet.

Insgesamt eine nervige Geschichte, hätte ich mir aber denken können, der war schon zum Kaufzeitpunkt so merkwürdig. Kauft das Ding als Sofortkauf, will dann aber noch irgendwelche Sicherheiten, da ich bei diesem Kaufpreis logischerweise nicht Paypal mit ins Boot holen wollte (Paypal Gebühr).

Nachname hatte ich ihm allerdings angeboten, da ist er dann auf die Überweisung eingegangen

SKYNET
2018-06-17, 01:11:00
wie gesagt, ich würd da garnix machen, nichtmal meine zeit verplempern umbei XFX nen RMA durchzubringen.

AnnoDADDY
2018-06-17, 08:29:35
Was will der eigentlich? Du hast jedes Recht auf Umtausch etc ausgeschlossen! Da kann er auf und nieder springen, ich würde da auch keinen Finger krumm machen, mit Garantie sollte man bei privaten gebrauchtkäufen nie rechnen. Und nach 4 Monaten ein Einschreiben, der will dich doch nur einschüchtern!

Crazy_Bon
2018-06-17, 09:41:39
Mich würde es interessieren seit wann und wieso die Karte nicht mehr mit vollen Takt läuft.

Monkey
2018-06-17, 09:50:15
Kann ich auch nicht nachvollziehen. Ich hatte erst eine defekte Grafikkarte (7970 hier aus dem Forum *hust) und als die den Geist aufgeben hat musste ich den Takt von hand runterziehen damit die nicht dauernd abkackt. Das war keine "oh jetzt bringt sie nicht mehr die volle Leistung" Sache, Takt zu hoch = Absturz.

taddy
2018-06-17, 09:50:17
Was will der eigentlich? Du hast jedes Recht auf Umtausch etc ausgeschlossen! Da kann er auf und nieder springen, ich würde da auch keinen Finger krumm machen, mit Garantie sollte man bei privaten gebrauchtkäufen nie rechnen. Und nach 4 Monaten ein Einschreiben, der will dich doch nur einschüchtern!

Ich denke auch, dass es eine Einschüchterungstaktik ist, da er auch meine E-Mail Adresse hat und dort auch schon Mal Verkehr stattfand.
Finde das ganze sehr merkwürdig, wenn man da erstmal eine Nacht drüber schläft


@CracyBon: das ist mir nicht bekannt, sie läuft wohl auch nur mit 350MHz auf der CPU. Finde diesen Fehler aber ungewöhnlich, wann wechselt eine Grafikkarte dauerhaft ihren GPU-Clock? Aufgrund von Temperatur regelt sie runter, aber dauerhaft wohl nur mit BIOS Manipulation oder?

Crazy_Bon
2018-06-17, 09:58:00
Eben, entweder wurde der Kühler nicht richtig montiert oder das Bios manipuliert. Aufgrund von der Art des Fehlers und die große Zeitspanne zwischen Kauf und Reklamation spricht es mehr gegen den Käufer. Wenn die Karte schon zu Beginn nicht die volle Leistung gebracht, dann hätte das gleich auffallen müssen.

AnnoDADDY
2018-06-17, 13:18:26
Eben, entweder wurde der Kühler nicht richtig montiert oder das Bios manipuliert. Aufgrund von der Art des Fehlers und die große Zeitspanne zwischen Kauf und Reklamation spricht es mehr gegen den Käufer. Wenn die Karte schon zu Beginn nicht die volle Leistung gebracht, dann hätte das gleich auffallen müssen.
Sehe ich auch so, der Käufer hat seine Karte verhunzt und versucht das jetzt zu vertuschen, einfach ignorieren, der bekommt kein Recht.

Daredevil
2018-06-17, 13:29:53
Im Mining ist es ja nicht unüblich, gerade bei den RX580, das man dort am Bios rumbastelt.

Platos
2018-06-17, 20:51:34
Also ich verstehe nicht wo das Problem ist. Du hast ihm nie Garantie angeboten und somit muss ein Siegel auch nicht erhalten sein. De Funktionsfähigkeit der Grafikkarte wird dadurch ja kein bisschen gemindert. Er wusste, dass es kenie Garantie gibt, und jetzt versucht er sie zu bekommen.

Er beanstandet, dass das Garantiesiegel gebrochen ist, es war aber nie anspruch auf Garantie vorhanden. Also weiss nicht, wo das Problem ist.

Und vermutlich hat er die Karte versucht zu übertakten, Bios geflasht oder ähnliches und sie geschrottet. Hatte auch mal so einen Fall. Habe eine 2 Woche alte GTX 1080 verkauft. Vorher extra noch Spiele gespielt, um zu testen, ob sie völlig Funktionsfähig ist. Ein Tag nach dem Verkauf schreibt er mir, dass die Karte defekt ist. Angenehmerweise hat er erwähnt, dass er das BIOS geflasht hat. Dann war die Sache für mich gegessen ^^

exxo
2018-06-17, 21:21:10
Dein Problem ist, dass du es nicht gesagt hast, dass du den Kühler entfernt hast. Wenn er jetzt Probleme hat kann er den Kaufvertrag rückabwickeln, da er treu dem Glauben ausging, dass von der Karte nicht der Kühler demontiert wurde. Du hast ein Garantiesiegel gebrochen und da würde ich nicht annehmen ist fast wie neu. Aber hast Glück, wegen 320 € wird da wahrscheinlich kein Zivilverfahren anstehen, aber wegen Betrug strafrechtlich dann halt.


Das ist Quatsch. Ein beschädigtes Garantiesiegel beeinträchtigt nicht die Funktion der Karte.

Da die Karte nach dem Verkauf einwandfrei funktioniert hat und der Käufer das beschädigte Garantiesiegel bereits beim Auspacken hätte entdecken können, ist hier dies auch kein Fall von arglistiger Täuschung oder verschwiegen von verdeckten Mängeln.

Daher wird hier nicht viel passieren. Der TE kannte offensichtlich keinen Mangel und der Verkäufer hat auch keinen nach dem Kauf entdeckt - Die Karte hat ja einwandfrei funktioniert. Desweiteren hat der TE keine Garantie übernommen, oder siehst du einen Hinweis auf deine Garantie in seiner EBay Anzeige?

Siehe:

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/zivilrecht/gewaehrleistung_privatverkauf

Letztendlich ist das mal wider ein Beispiel das man sich an den Rat der Ebay FAQ halten und die Artikel möglichst gut beschreiben sollte um Ärger zu vermeiden.

taddy
2018-06-18, 17:59:09
Sehr lustig...

Ich habe Rücksprache mit Alternate gehalten, die Ihrerseits kein Problem damit haben, eine Grafikkarte mit defektem Siegel einzusenden.

So, dann wollte ich mich, nett wie ich bin, telefonisch mit ihm in Kontakt treten..

HandyNr ist im Brief vermerkt, die EMail Adresse NICHT.

Der HandyNr habe ich gestern schon aufs Band gesprochen, keine Reaktion.

Internetrecherche: Festnetznummer, keiner erreichbar.

Facebook, Mensch, das ist fortschrittlich, keine Reaktion.

Habe ihm nun überall mal eine Meldung hinterlassen, dass er sich doch bei mir melden soll :rolleyes:

Lowkey
2018-06-18, 18:24:28
Alternate will bei mir immer eine Abtrittserklärung...

downforze
2018-06-18, 19:00:35
Die Garantie war nicht Bestandteil des Kaufvertrages. Insofern keine Chance für den Käufer.

Dorn
2018-06-18, 19:25:16
@Teddy Der Käufer muss wohl erst überlegen wie er jetzt gegen dich vorgehen kann, darum musst du noch warten. :biggrin::wink:;D
Grandiose Geschichte.

Ex3cut3r
2018-06-18, 19:28:36
Sehr lustig...

Ich habe Rücksprache mit Alternate gehalten, die Ihrerseits kein Problem damit haben, eine Grafikkarte mit defektem Siegel einzusenden.

So, dann wollte ich mich, nett wie ich bin, telefonisch mit ihm in Kontakt treten..

HandyNr ist im Brief vermerkt, die EMail Adresse NICHT.

Der HandyNr habe ich gestern schon aufs Band gesprochen, keine Reaktion.

Internetrecherche: Festnetznummer, keiner erreichbar.

Facebook, Mensch, das ist fortschrittlich, keine Reaktion.

Habe ihm nun überall mal eine Meldung hinterlassen, dass er sich doch bei mir melden soll :rolleyes:

Üble Sache imo, nächstes mal vlt. doch lieber in einem Tech Forum verkaufen, da machst halt 50€ weniger Gewinn, hast aber sicherlich nicht diesen Stress hinterher. :wink:

Rancor
2018-06-18, 20:06:57
Daher verkaufe ich nie was bei Ebay oder ähnlichem.... Es ist einfach nur noch nervig mittlerweile.

taddy
2018-06-19, 06:38:10
Üble Sache imo, nächstes mal vlt. doch lieber in einem Tech Forum verkaufen, da machst halt 50€ weniger Gewinn, hast aber sicherlich nicht diesen Stress hinterher. :wink:

Vermutlich hast du Recht :rolleyes:

L233
2018-06-19, 09:33:22
Das gebrochene Siegel hätte dem Käufer spätestens beim Einbau auffallen müssen. Falls er dies als Mangel erachtet hätte, dann wäre zu erwarten gewesen, dass er sich umgehend beim Verkäufer meldet.

Dies ist jedoch unterblieben. Statt dessen hat der Verkäufer die Karte in Betrieb genommen und 4 Monate lang verwendet. Dies deutet ganz klar darauf hin, dass der Käufer die Karte mitsamt dem gebrochenen Siegel akzeptiert hat.

Ob das vermeintliche technische Problem nun aufgrund der Kühler-Demontage oder erst später aufgetreten ist, kann an dieser Stelle kaum noch nachvollzogen werden. Allerdings spricht hier gegen den Verkäufer, dass er dieses Problem erst 4 Monate nach dem Kauf bemängelt.

Lowkey
2018-06-19, 09:44:16
Nicht jede Grafikkarte hat ein Siegel ab Werk.

][immy
2018-06-19, 10:43:53
Sehr lustig...

Ich habe Rücksprache mit Alternate gehalten, die Ihrerseits kein Problem damit haben, eine Grafikkarte mit defektem Siegel einzusenden.

So, dann wollte ich mich, nett wie ich bin, telefonisch mit ihm in Kontakt treten..

HandyNr ist im Brief vermerkt, die EMail Adresse NICHT.

Der HandyNr habe ich gestern schon aufs Band gesprochen, keine Reaktion.

Internetrecherche: Festnetznummer, keiner erreichbar.

Facebook, Mensch, das ist fortschrittlich, keine Reaktion.

Habe ihm nun überall mal eine Meldung hinterlassen, dass er sich doch bei mir melden soll :rolleyes:

mach dir nicht die Umstände. Garantien/Gewährleistungen sind nicht übertragbar.
Wenn ihm jetzt 1-2 Tage nach empfang sowas aufgefallen wäre, ok, aber nach der langen Zeit kannst du locker darüber hinweg sehen, zumal es ein Privatkauf war.
Grafikkarten können nun mal auch nach 3 Wochen kaputt gehen ohne das der Verkäufer was dazu kann. Wenn man das Risiko ausschließen möchte, muss man sich die Karte halt von einem Händler holen.


Abgesehen davon, scheint sie ja zu laufen. Verstehe nicht wie sie langsamer laufen kann (denn entweder gibt es Grafikfehler/abstürze wegen eines Defekts oder eben nicht). Im schlimmsten Fall hast du was beim Kühler verbauen vergessen und die wird ein wenig heißer als normal. Aber nach der langen Zeit, hat der Käufer einfach mal Pech gehabt.

L233
2018-06-19, 10:46:55
Nicht jede Grafikkarte hat ein Siegel ab Werk.
Es war die Rede von einem "defekten" Siegel, nicht einem vollständig entferntem.

anddill
2018-06-19, 12:45:21
Ist vielleicht einfach nur voller Siff.

taddy
2018-06-19, 17:00:23
Ist vielleicht einfach nur voller Siff.

Kann von ausgegangen werden, da ich die Karte gründlich gereinigt habe. Innerhalb von 3 Monaten würde die wahrscheinlich nichtmal unter Tage sich so zusetzen.

Mittlerweile gibt es auch Rückmeldung, mehr als ein übersetztes "Aha, danke" war es aber auch nicht. Nett wie ich bin habe ich ihm zumindest eine Ferndiagnose angeboten. Obwohl dies nicht nötig wäre, in diesen Bereich vllt doch zu nett :rolleyes:

Fliwatut
2018-06-19, 17:36:22
Pass nur auf, dass dir deine Hilfsbereitschaft nicht noch als Schuldeingeständnis gewertet wird.

Schnippa
2018-06-20, 12:11:31
Ist ja nett von dir, wie du dich kümmerst, aber ich würde es auf sich beruhen lassen, ausser er kommt dir bei deiner Hilfsbereitschaft entgegen, und von dem Rechtsschutzquatsch nicht einschüchtern lassen. Klar ist es blöd für ihn, wenn seine GraKa nicht läuft und ne Stange Geld investiert hat, aber bei gebrauchter Hardware ist es immer ein Risiko.
Ich würde nur anbieten die Garantieabwicklung mit XFX zu übernehmen, wenn seine Ansprüche abgewiesen werden (Name auf Rechnung stimmt nicht überein o.ä.), da wäre jedenfalls meine Grenze nach 4 Monaten, und das auch nur weil ich ein netter Kerl bin:biggrin:

Mega-Zord
2018-06-20, 13:15:33
Ich habe jetzt nur kurz überflogen.

4 Monate her -> Es kann dir eigentlich egal sein

Wenn du nett bist, kannst du dich um die Grantieabwicklung kümmern, wenn das mit dem Siegel selber kein Problem ist.

Eigentlich... denn dein Problem ist, dass du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast, sondern einen anderen dummen Satz hingeschrieben hast. So kann er dir rechtlich also mit Gewährleistung kommen. Mich wundert irgendwie, dass Internet-affine Menschen im Jahr 2018 nicht halbwegs vernüftig Gewährleistung und Rücknahme bei einem Privatverkauf ausschließen können.

Das Geld zurück verlangen kann er nicht, da du das Recht auf Nachbesserung hast. Du kannst also auf deine Kosten die Karte zurück holen, sie selber reklamieren und ihm wieder schicken. Wenn es allerdings schon zu sehr eskaliert ist, würde ich die Karte zurück holen und ihm das Geld erstatten. Karte dann reklamieren und erneut verkaufen.

Haftung ausschließen ;D Andere drohen in der Artikebeschreibung mit Schadensersatzforderung und/oder Anwalt bei Nichtbezahlung. Sind die alle retardiert? Hier im Thread habe ich auch enorm viel geistigen Dünnschiss gelesen, dass der Käufer Pech gehabt hat usw. Einige Zitate folgen...

Dann ist der Käufer selbst Schuld. Wenn es ihn vier Monate nicht gestört hat oder er es nicht bemerkt hat, ist das sein Problem.
Nein! Das kann ihn auch nach 11 Monaten noch stören. Der Fehler war ja von Anfang an vorhanden.

Sehe nirgendwo ein Problem, die Karte ist bei Ebay als Gebraucht deklariert und "Fast wie neu" ist bei einer Karte, die über 1 Jahr in Gebrauch ist, eh auszuschließen.
Wenn die Karte 4 Monate läuft und dann Probleme macht bist du nicht in der Pflicht, dich dadrum zu kümmern, das ist das allgemeine Pech, was man bei Gebrauchtartikel haben kann.
Das der Sticker fehlt ist doof, aber das checkt man als Käufer auch sofort bzw. verlang Bilder, damit man sich sicher sein kann.

Der Typ will nur deine Kohle bzw. will sein Pech auf dich abwälzen. Ich würde da weder Schuld eingestehen, noch ihm Leistungen zahlen. Du kannst ihm natürlich bei der Garantieabwicklung helfen, aber mehr wäre da für mich auch nicht drin.

Zudem ist die Fehlerbeschreibung "Karte läuft nicht mehr auf FullSpeed" genauso exakt wie "Karte geht nicht richtig".

Er hat aber keine Gewährleistung ausgeschlossen und somit gilt 12 Monate Gewährleistung für gebrauchte Ware.

SKYNET
2018-06-20, 13:50:07
Er hat aber keine Gewährleistung ausgeschlossen und somit gilt 12 Monate Gewährleistung für gebrauchte Ware.

eben, gewährleistung, das heisst der käufer muss beweisen das der fehler von anfang an bestand, aber da die karte 4 monate lief, gabs wohl auch keinen fehler = pustekuchen für den käufer :)

Mega-Zord
2018-06-20, 13:58:11
eben, gewährleistung, das heisst der käufer muss beweisen das der fehler von anfang an bestand, aber da die karte 4 monate lief, gabs wohl auch keinen fehler = pustekuchen für den käufer :)

Als Schweizer kennst du unseren deutschen Gesetze anscheinend nicht. Aber du schreibst hier ja deiner Meinung nach so viel nützliches.

Die ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim verkäufer.

"Pustekuchen"... da sieht man auch wunderbar wessen Geistes Kind du und andere hier seid.

SKYNET
2018-06-20, 14:37:00
Als Schweizer kennst du unseren deutschen Gesetze anscheinend nicht. Aber du schreibst hier ja deiner Meinung nach so viel nützliches.

Die ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim verkäufer.

"Pustekuchen"... da sieht man auch wunderbar wessen Geistes Kind du und andere hier seid.

falsch, als privatverkäufer hat man -wenn nicht im verkaufstext ausgeschlossen- nur eine GEWÄHLEISTUNGSPFLICHT*, garantie gibt es nicht seitens des gesetztes, garantie = freiwillige leistung, gewährleistung = verpflichtend...


*bei gewerblichen verkäufern 1. jahr beweispflicht beim verkäufer das der mangel nicht bei kauf bestanden hat, ab dem 2. jahr beweispflicht bei käufer das mangel bei kauf schon bestand, privatpersonen sieht das ganze anders aus, da ist die beweispflicht von anfang an bei dem käufer.

und zur info, in der schweiz gilt EU-recht, heisst wir haben die gleichen gesetze wie in D was sowas angeht :P und nebenbei: ich habe nen bikeshop, entsprechend weiss ich was welche gewährleistung hat, aus dem grund verkaufe ich auch nix gebrauchtes. :freak:

Mega-Zord
2018-06-20, 14:46:03
Glückwunsch an deine Kunden ;)

Ich habe nie von Garantie gesprochen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Beweislast

Erbsenkönig
2018-06-20, 16:39:15
Das gebrochene Siegel hätte dem Käufer spätestens beim Einbau auffallen müssen. Falls er dies als Mangel erachtet hätte, dann wäre zu erwarten gewesen, dass er sich umgehend beim Verkäufer meldet.

Dies ist jedoch unterblieben. Statt dessen hat der Verkäufer die Karte in Betrieb genommen und 4 Monate lang verwendet. Dies deutet ganz klar darauf hin, dass der Käufer die Karte mitsamt dem gebrochenen Siegel akzeptiert hat.

Wieso sollte er? Die Gewährleistungsrechte der § 437 Nr. 1 - 3 BGB verjähren gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in der Regel nach zwei Jahren. Eine Rügeobliegenheit wie sie § 377 HGB etwa kennt, gibt es im "privaten Bereich" gerade nicht.

Erbsenkönig
2018-06-20, 16:43:17
Die ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim verkäufer.

Liegt sie hier nicht, denn § 477 BGB gilt nur für Verbrauchsgüterkäufe iSd § 474 BGB und greift daher nicht im Fallen von Privatverkäufen wie hier. Der Käufer wäre in einer gerichtlichen Auseinandersetzung darlegungs- und beweisbelastet, d.h. er müsste am Ende darlegen, dass das Siegel, sollte es denn überhaupt ein Sachmangel sein, bereits bei Gefahrübergang gebrochen war.

N0rG
2018-06-20, 17:08:04
In der Ebay Auktion stand keine Rücknahme. Reicht das nicht?

AnnoDADDY
2018-06-20, 17:20:17
Eigentlich schon nach meiner Rechtsauffassung.

Kriton
2018-06-20, 19:01:27
Ich denke, wer hier keine fundierten juristischen Kenntnisse aufweist, sollte lieber auch nichts sagen. Soviel falsches wie ich hier zwischendurch gelesen habe ist... erschütternd (jedenfalls wenn man die Überzeugung die dabei teilweise mitschwingt in Betracht zieht).

Ich habe mich mit Deinem Fall jetzt nicht wirklich auseinandergesetzt (ich beziehe mich im vorherigen vor allem auf die generellen Aussagen), aber ich bin mir nicht sicher, ob Dein Gewährleistungsausschluss hier greift.

Die Herstellergarantie ist ja grundsätzlich gegeben und es wäre auch zu erwarten gewesen, dass diese hier weiterhin vorliegt, weil Du keine gegenteiligen Aussagen getroffen hast. Wobei auch relevant sein kann, ob Du wusstest, dass dies ein Problem werden kann.

Generell ist mir der Sachverhalt aber auch noch zu schwammig. Muss die Garantie z.B. über den Händler abgewickelt werden, oder geht das auch direkt? Denn ursprünglich hast Du ja geschrieben, dass der Händler die Garantieabwicklung verweigert. Die Frage zielt bereits dahingehend, ob bezüglich der Garantie überhaupt ein Mangel vorliegt.

Fliwatut
2018-06-20, 19:07:08
Der TE hat doch in der ebay-Beschreibung geschrieben: "Ich schließe jede Haftung für Sachmängel aus", Rücknahme wurde auch ausgeschlossen. Das sollte doch wohl reichen, oder nicht?

Kriton
2018-06-20, 19:19:13
Ich werfe bezüglich dieser Frage einfach mal das AGB-Recht in den Raum. ob da hier relevant ist, kann ich mangels Sachverhalt an dieser Stelle nicht sagen.

Allgemein verweise ich einfach mal auf diesen Link, da steht schon mal einiges. Aber wie immer gilt: Die Frage ist im Einzelfall zu entscheiden. Wir wissen auch nicht, welche Kommunikation es genau gegeben hat.

https://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html

Erbsenkönig
2018-06-20, 19:21:56
Der TE hat doch in der ebay-Beschreibung geschrieben: "Ich schließe jede Haftung für Sachmängel aus", Rücknahme wurde auch ausgeschlossen. Das sollte doch wohl reichen, oder nicht?

Nicht unbedingt. Im Fallen von AGB muss etwa § 309 Nr. 7 BGB beachtet werden.

sapito
2018-06-20, 19:33:41
Der TE hat doch in der ebay-Beschreibung geschrieben: "Ich schließe jede Haftung für Sachmängel aus", Rücknahme wurde auch ausgeschlossen. Das sollte doch wohl reichen, oder nicht?

Ja siehe https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-So-schliessen-Verkaeufer-die-Haftung-aus-4533698-0/


Ausschluss. Wenn Sie bei versteckten Mängeln nicht haften wollen, müssen Sie die Gewähr*leistung ausschließen. Die richtige Formulierung lautet: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewähr*leistung.“ Das reicht. Zusätzliche Klauseln führen eher wieder zu Zweifeln und können den Gewähr*leistungs*ausschluss sogar unwirk*sam machen.

[Update 12.03.2015] Die hier vorgeschlagene Formulierung ist nach wie vor wirk*sam, aber über*holt. Im Gesetz heißt die Gewähr*leistung inzwischen Sachmängelhaftung. Eine aktuelle Formulierung zum Ausschluss der Haftung lautet daher „„Ich schließe jede Haftung für Sachmängel aus.“ Beachten Sie ferner: Nach der Rechts*sprechung des Bundes*gerichts*hofs ist der Ausschluss jeder Haftung unwirk*sam, wenn Sie eine für mehrere Verträge gedachte Formulierung verwenden. Um den Haftungs*ausschluss zu retten, müssen Sie ergänzen: „Die Haftung auf Schaden*ersatz wegen Körperverletzungen sowie bei grober Fahr*lässig*keit oder Vorsatz bleibt unbe*rührt.“ test.de empfiehlt, diesen Zusatz sicher*heits*halber stets zu verwenden.

Bundes*gerichts*hof, Urteil vom 04.02.2015
Aktenzeichen: VIII ZR 26/14


und es gilt bei privat an privat die generelle Beweisumkehr


Zwar muss der Käufer einem Privatverkäufer, anders als einem Händler, stets nach*weisen, dass der Mangel schon bei Lieferung vorlag. Da aber bereits Vorstufen eines Motorschadens zu Gewähr*leistungs*ansprüchen führen können, ist das ein eher schwacher Trost. Das Risiko bleibt hoch.


dein Käufer muss Dir nachweisen, das der Fehler (gebrochenes Siegel) schon bei Übergabe vorlag. ich hoffe du hast dich nicht selber ins knie geschossen.
und im greundew ist das siegel nicht das problem sondern irgendein komisches verhalten der karte -> ab nach dev null mit dem typen

siehe auch siehe auch https://www.akk-kanzlei.de/2016/02/privatverkauf-und-ausschluss-der-sachmaengelhaftung/

um es kurz zu machen, du hast die Gewährleistung rechtswirksam ausgeschlossen, nun schließe den Fall und schick ihn in den Harz.

HTH

Kriton
2018-06-20, 19:38:01
um es kurz zu machen, du hast die Gewährleistung rechtswirksam ausgeschlossen, nun schließe den Fall und schick ihn in den Harz.


Um es kurz zu machen: Das widerspricht (potentiell) Deinem 1. Zitat. Ob dies tatsächlich der Fall ist, lässt sich mit den vorliegenden Infos nicht beurteilen. Was mich zu meinem 1. Post in diesem Thread bringt.

Und die Beweislast ist nicht umgekehrt, wie Du schreibst, sondern so wie sie "normal" ist.

Aber ok, ich schließe das hier für mich.

Dorn
2018-06-20, 19:49:44
Text aus dem ersten Link auf den Sapito verweist. (https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-So-schliessen-Verkaeufer-die-Haftung-aus-4533698-0/)

Letzter Abschnitt ist wohl auf dem neusten Stand, daran kann man sich halten.

Fliwatut
2018-06-20, 20:07:58
In Sachen AGB steht in dem link von Kriton:
"Bei gebrauchten Sachen kann die Haftung aber auch in AGB gegenüber Unternehmern vollständig ausgeschlossen werden."

Sehr verwirrend, das alles. Gibt es eigentlich einen Grund, warum ein Privatmensch beim Verkauf gebrauchter Sachen für Mängel, die später (hier 4 Monate später) auftreten, haften sollte? MMn. dürfte es noch nichtmal verlangt werden, dass der Verkäufer diese Haftung ausschließen muss, erst recht nicht juristisch einwandfrei.

Und damit meine ich nicht Mängel, die der Verkäufer kennt, aber verschweigt, das ist einfach nur Betrug.

taddy
2018-06-20, 20:15:29
Öhm Danke, für das Gespräch unter Juristen bin ich anscheinend echt zu blöd. Ich habe ja schon den Wikipediabeitrag bei Gewährleistung nicht verstanden -,-

Wer schreibt so ein Zeug zusammen, da steigt ein Normalsterblicher nach 2 Zeilen aus...

Kann mir das mal jemand zusammenfassen, hier steht viel, aber einen praktischen Nutzen kann ich hier nicht erkennen. :(


Da hier soviel von Mangel steht... Ist ein gebrochenes Siegel ein Mangel? Wenn der Hersteller das verletzen des Siegels duldet, dann sollte es meiner Einschätzung nach kein Mangel sein

sapito
2018-06-20, 20:25:56
Öhm Danke, für das Gespräch unter Juristen bin ich anscheinend echt zu blöd. Ich habe ja schon den Wikipediabeitrag bei Gewährleistung nicht verstanden -,-

Wer schreibt so ein Zeug zusammen, da steigt ein Normalsterblicher nach 2 Zeilen aus...

Kann mir das mal jemand zusammenfassen, hier steht viel, aber einen praktischen Nutzen kann ich hier nicht erkennen. :(

bin zwar kein jurist aber naja.

du hast die Gewährleistung rechtswirksam ausgeschlossen. reicht das?

aber selbst wenn nicht, dein käufer muss dir den mangel nachweisen und der muss bei übergabe/ kauf schon bestanden haben (siehe text). das ist wie bei Gewährleistung im handel nach 6 Monaten -> Beweislastumkehr.
in deinem falle ist der theoretische mangel aber kein gebrochenes siegel sondern eine nicht mehr funktionierende GraKa.
und die hatte ja funktioniert, der typ muss dir nachweissen das die karte beim kauf quasi schon defekt war.
in deinem verkaufstext steht nischt von Garantie Abtretung (Hersteller) oder ähnliches. so etwas war nie teil des Verkaufes. -> garantie siegel

nette grüße und Schick ihn in den Harz

Korfox
2018-06-21, 07:29:49
[...]*bei gewerblichen verkäufern 1. jahr beweispflicht beim verkäufer das der mangel nicht bei kauf bestanden hat, ab dem 2. jahr beweispflicht bei käufer das mangel bei kauf schon bestand, privatpersonen sieht das ganze anders aus, da ist die beweispflicht von anfang an bei dem käufer.

und zur info, in der schweiz gilt EU-recht, heisst wir haben die gleichen gesetze wie in D was sowas angeht [...]
Das bekommst du in D nichtmal beim neukauf vom Händler.
Von daher habt ihr anscheinend nicht die gleichen Gesetze, wie in D, was sowas angeht, sondern eine völlig andere Umsetzung der EU-Vorgaben.
bin zwar kein jurist aber naja.
Das sollte man lustigerweise dann auch erwähnen.
http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__6.html
(2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.

Ich bin kein Anwalt oder Jurist, aber meines Erachtens bedeutet §6 RDG Abs. 2 eben genau, dass man eine Rechtsdienstleistung nur erbringen darf (auch unentgeltlich), wenn diese 'nach hinten abgesichert' ist - oder eben erwähnen muss, dass das kein Rechtsbeistand, sondern eine persönliche Einschätzung darstellt.

taddy
2018-06-21, 08:00:50
Das sollte man lustigerweise dann auch erwähnen.
http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__6.html


Ich werde schon niemandem belangen, weil jemand hier seine persönliche Einschätzung niederschreibt.

Korfox
2018-06-21, 08:08:19
Darum geht es mir nicht.
Meines Wissens (wieder als Nicht-Anwalt) kann man aber auf der Basis abgemahnt werden, da man ja den "echten Juristen" einen Wettbewerbsnachteil verschafft (bzw. sich einen Vorteil).
Aber dazu kann eher ein Jurist etwas sagen, der die genaue Basis dieses Gesetzes kennt.

Ist ja auch nicht wirklich im Topic (zu dem ich bisher ja auch nichts beigetragen habe und auch nur sagen könnte: Sehe ich, wie viele andere. Privatverkauf, keine Beweistlast beim Verkäufer, Sachmängelhaftung ausgeschlossen - sein Problem).

IceKillFX57
2018-06-21, 09:08:31
Wenn der Artikel ohne Garantie verkauft wurde, dann schließt das für mich auch das Garantie Siegel mit ein.

War es hingegen auf dem Foto noch ganz, dann könnte man natürlich drüber streiten.

Außerdem gibt es ja eine Frist um offensichtliche Mängel zu melden.

ndrs
2018-06-21, 10:38:32
Er hat, wenn ich das richtig sehe, nur die Garantie als Verkäufer ausgeschlossen. Die Herstellergarantie, die sich anhand des angegebenen Kaufdatums unterstellen lässt, allerdings nicht.

Messias
2018-06-21, 10:48:37
Also ich käme mir verarscht vor, wenn jemand nach einem halben Jahr mit sowas käme.
Man könnte natürlich behaupten, das müsse der Käufer selbst gemacht haben. ;)
Aber fair wäre das ja auch nicht... also stellvertretend bei XFX Garantie abwickeln ist wohl die beste Alternative.

labecula
2018-06-21, 11:11:02
eben, gewährleistung, das heisst der käufer muss beweisen das der fehler von anfang an bestand, aber da die karte 4 monate lief, gabs wohl auch keinen fehler = pustekuchen für den käufer :)

Nur ganz nebenbei (und das soll keine Aufforderung sein): Er muss zudem beweisen, dass KEIN Siegel vorhanden oder beschädigt war. Genau so gut kann er das ja auch selbst gemacht haben. Was ich damit sndeuten will: Keiner kann es beweisen und seine Chance dürfte glech null sei da was in seinem Sinne zu reißen. Er hätte zumindest die Ware bei Empfang in Augenschein nehmen und die Sache bemängeln müssen. Aber jetzt nach Woche oder gar Monaten: no way!

Kriton
2018-06-21, 11:42:10
Eine Beweisnotwendigkeit tritt erst ein, wenn der dargelegte Umstand bestritten wird. Und ich würde doch stark davon abraten wider besseren Wissens Tatsachen in einem Rechtsstreit zu bestreiten. Wenn ich nicht irre, wurde die Beseitigung des Siegels durch den TE beim Reinigen hier schon bestätigt.

Und das Thema der Zeit ist vollkommen irrelevant solange die Gewährleistung noch gilt - das könnt ihr mal gepflegt aus der Diskussion streichen.
Das persönliche Rechtsempfinden ist sowieso oftmals ein verdammt schlechter Ratgeber in solchen Fällen.

DIe Fragen, die sich IMHO sofort stellen:

1. Ist der Ausschluss der Gewährleistung eine AGB? Das ist aktuell ohne weitere Infos nicht beantwortbar.
2. Falls eine AGB vorliegt: Ist sie überhaupt wirksam vereinbart?
3. Liegt tatsächlich ein Mangel vor? Was heißt denn, sie läuft mit verminderter Geschwindigkeit? Stimmt das? Liegt es an der Karte, oder an sonstigen Parametern?
4. Kann die Garantie tatsächlich nicht eingelöst werden? Geht es über den Hersteller? Weigert sich der Händler zu Recht?
5. Falls sie nicht einlösbar ist, wurde dies arglistig verschwiegen?

Nicht alle Fragen sind zwangsläufig relevant, sie haben auch gegenseitige Abhängigkeiten. Und so einfach wie das viele hier zeichnen ist es aufgrund des Sachverhalts (soweit aktuell erkennbar) nicht.
Weitere Fragen kommen vermutlich hinzu, wenn man tiefer einsteigt und mehr Wissen über die Umstände hat.

Schnippa
2018-06-21, 11:42:39
Ich lese unter https://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html bei Privat->Privat Verkäufen nur:

"Fazit: Nach dem Gesetz besteht das Recht auf Umtausch und Rückgabe nur, wenn eine Sache bei der Lieferung nachweislich mangelhaft war. Wenn manche Verkäufer ein Rückgabe- und Umtauschrecht auch bei mangelfreien Waren für eine bestimmte Zeit nach Lieferung einräumen, handelt es sich hier um eine freiwillige Leistung. Ein gesetzlicher Anspruch auf diese Rechtseinräumung besteht nicht."

und

"In einem Individualvertrag kann die Haftung für Mängel ausgeschlossen werden."

Hinzu kommt, dass noch zu klären wäre, ob ein beschädigtes/kein Garantiesiegel ein Mangel darstellt, da es an eine freiwillige Verpflichtung des Herstellers an den (Erst-)Käufer gebunden ist.

taddy
2018-06-21, 12:40:39
Wie erklärt man dem Käufer, dass man ihm zwar die Rechnung, nicht aber auch die Herstellergewährleistung übergeben hat?

Beim Verfassen dieser Aussage tue ich mich etwas schwer.

Der Hersteller ist ein US amerikanischen Unternehmen, welches auf XFX WARRANRY nur die Gewährleistung für den erstkäufer thematisiert.


€: auch im Hinblick auf die Tatsache, dass er die Karte -wie gerade erfahren- fürs Mining genutzt hat

Ist Mining eine regelkonform Nutzung? Hat ein Verbraucher überhaupt Garantie?

][immy
2018-06-21, 13:31:02
Wie erklärt man dem Käufer, dass man ihm zwar die Rechnung, nicht aber auch die Herstellergewährleistung übergeben hat?

Beim Verfassen dieser Aussage tue ich mich etwas schwer.

Der Hersteller ist ein US amerikanischen Unternehmen, welches auf XFX WARRANRY nur die Gewährleistung für den erstkäufer thematisiert.


€: auch im Hinblick auf die Tatsache, dass er die Karte -wie gerade erfahren- fürs Mining genutzt hat
Gewährleistungen und Garantien lassen sich allgemein nicht übertragen. Wenn er von einer Privatperson kauft, ist er halt selbst schuld.

Und das mit Mining hatte hier ja schon jemand vermutet … das wirft halt einfach nichts mehr ab.

Ich verstehe wirklich nicht warum du den nicht einfach ignorierst.

und auch hier der Hinweis: Ich bin kein Rechtsberater ;)



Ist Mining eine regelkonform Nutzung? Hat ein Verbraucher überhaupt Garantie?
Theoretisch ja. Aber da er für das Mining garantiert das Bios modifiziert hat (sonst lohnt das ja noch weniger) wäre auch damit jegliche Garantie erloschen, da er die Hardware außerhalb der Spezifikation genutzt hat. Aber abgesehen davon … Privatverkauft -> keine Garantien oder Gewährleistungen. => ignoriere ihn einfach.

taddy
2018-06-21, 13:39:37
[immy;11726607'] => ignoriere ihn einfach.

Wenn ich dies tue, flattert mir evtl statt nur eines einmaligen Einwurf-Einschreiben ein Übergabe-Einschreiben von irgendeinem Juristen ins Haus.

Dann brauche ich auch einen, dafür fehlt mir die Versicherung und die Zeit.

Daher die Idee, ihn davon zu überzeugen, dass er ### gebaut hat und nicht ich

][immy
2018-06-21, 13:48:42
Wenn ich dies tue, flattert mir evtl statt nur eines einmaligen Einwurf-Einschreiben ein Übergabe-Einschreiben von irgendeinem Juristen ins Haus.

Dann brauche ich auch einen, dafür fehlt mir die Versicherung und die Zeit.

Daher die Idee, ihn davon zu überzeugen, dass er ### gebaut hat und nicht ich
Der hat es darauf angelegt von dir entschädigt zu werden, der wird sich nicht überzeugen lassen. Nachdem was du bisher so geschrieben hast, weiß dieser jemand sehr genau was er da tut.
Wenn er die Ware bei ebay gekauft hast, kannst du das auch dort drüber regeln, solange aber keine Abmahnung von einem Anwalt kommt, brauchst du dich nicht rühren.
Natürlich kannst du dem auch einfach widersprechen, wird dein gegenüber aber vermutlich ignorieren.

Kriton
2018-06-21, 14:02:53
Ich komme mal wieder zu meinem Post 1 zurück.
Warum hier grundsätzlich von der Übertragung einer Garantie gesprochen wird (man möge mich ggf. anhand des konkreten Wortlauts des Garantieversprechens belehren) erschließt sich mir nicht.

Wenn ihr schon angebt, dass ihr eigentlich nicht wisst wovon ihr redet, warum gebt ihr dann (falsche) Auskünfte?
Ich weiß jedenfalls langsam wie sich gravitationsfeld hier ständig fühlen muss.

Wichtig ist am Anfang: Hast Du die von Dir verwendete Klausel zum Ausschluss der Gewährleistung auch in anderen Fällen verwendet?

Jeder, der Ausführungen macht, ohne dass diese Frage geklärt ist, weiß vermutlich nicht wovon er redet. Punkt.
Man könnte auch erst die Frage klären, ob überhaupt ein Mangel vorliegt, aber dann darf man nicht nur auf die Garantiethematik schauen, sondern auch auf die behauptete Leistungsreduktion - ich unterstelle aktuell einfach mal, dass die Karte tatsächlich "schlechter" läuft.

Argo Zero
2018-06-21, 14:03:20
Wenn ich dies tue, flattert mir evtl statt nur eines einmaligen Einwurf-Einschreiben ein Übergabe-Einschreiben von irgendeinem Juristen ins Haus.

Dann brauche ich auch einen, dafür fehlt mir die Versicherung und die Zeit.

Daher die Idee, ihn davon zu überzeugen, dass er ### gebaut hat und nicht ich

Soll jetzt nicht hart klingen aber die Zeit, die du gerade mit dem Typen verbringst ist um einiges geringer als auf ein Schreiben eines möglichen Anwalts zu reagieren.
Du musst dir außerdem keine Anwalt nehmen. Wenn ein Schreiben eines Anwalts kommt, kannst du diesem Schreiben selbst antworten mit den entsprechenden Belegen (ebay usw).
Die Gesetzeslage ist hier sehr klar und zu deinen Gunsten.

taddy
2018-06-21, 14:09:51
Wichtig ist am Anfang: Hast Du die von Dir verwendete Klausel zum Ausschluss der Gewährleistung auch in anderen Fällen verwendet?




Ich verkaufe sehr wenig auf eBay. Wenn ich mich Recht entsinne wird nach 5maliger Nutzung der "Gewährleistung-Phrase" eine AGB raus, richtig?

Müsste ich explizit nachschauen, zu 75% allerdings weniger als 5x

€:
Vorletzter Verkauf 2016🙄

Also einmalige Nutzung, wenn es nicht darauf hinausläuft, dass eine andere Phrase nicht auch dazugezählt wird

Kriton
2018-06-21, 14:20:52
Das Gesetz kennt keinen fixen Wert. Prinzipiell kann es auch beim 1. Mal bereits soweit sein, wenn die Absicht besteht sie entsprechend zu verwenden. Die Zahlen, die im Umlauf sind stammen letztlich aus Einzelfällen, bei denen das bejaht worden sein dürfte. Da wird in sekundären Äußerungen gern mal eine feste Regel daraus abgeleitet.

Das Problem ist: Wenn das eine AGB ist, ist sie aus meiner Sicht ungültig.
Aber man kann natürlich die Frage des Vorliegens eines Mangels auch noch angehen. Die technischen Fragestellungen sind hier im Forum aber vermutlich besser aufgehoben als bei mir.

Schnippa
2018-06-21, 15:04:59
Dein Problem ist, dass du es nicht gesagt hast, dass du den Kühler entfernt hast. Wenn er jetzt Probleme hat kann er den Kaufvertrag rückabwickeln, da er treu dem Glauben ausging, dass von der Karte nicht der Kühler demontiert wurde. Du hast ein Garantiesiegel gebrochen und da würde ich nicht annehmen ist fast wie neu. Aber hast Glück, wegen 320 € wird da wahrscheinlich kein Zivilverfahren anstehen, aber wegen Betrug strafrechtlich dann halt.
Der Status der Grafikkarte bei ebay ist "gebraucht", desweiteren wurde mit keinem Wort die Garantie erwähnt, nur das die Originalrechnung beiliegt :biggrin:

Ebay hilft da auch weiter https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html
"Die Gewährleistung stellt keine befristete Haltbarkeitsgarantie dar, sondern räumt dem Käufer Rechte für den Fall ein, dass die Sache bei der Übergabe [Zeitpunkt Paketempfang] mangelhaft ist. Geht die Sache später aufgrund eines Bedienungsfehlers, Materialermüdung oder einfach durch Zufall kaputt, liegt in der Regel kein Gewährleistungsfall vor."

Wer weiss, wie er die Karte zum Mining optimiert hat (BIOS, OC), ein kaputtes Siegel hat die Funktion offensichtlich nicht eingeschränkt und das die Karte jetzt "kaputt" ist, hat auch nichts mit dem Siegel zu tun. Nur die Garantie, die der Händler/Hersteller dir als Käufer versprochen hat ist evtl. hinfällig.

Abwarten und Tee trinken, ich glaube wir drehen uns im Kreis;D

Aber da er Miner ist, ist er wohl an Geldmaximierung interessiert und wird sich auch nicht lange mit der Thematik rumschlagen wollen wenn sie Geld kostet :tongue: wenn der erste Einschüchterungsversuch nicht klappt. Bevor du ihm Geld erstattest kannst du es auch für juristische Beratung ausgeben.

Hinzu kommt, ich würde mich auch jetzt ärgern, wenn ich die GraKa bei den fallenden Preisen im Feb für 320€ gekauft hätte ;)

sapito
2018-06-21, 17:29:11
Wenn ich dies tue, flattert mir evtl statt nur eines einmaligen Einwurf-Einschreiben ein Übergabe-Einschreiben von irgendeinem Juristen ins Haus.

Dann brauche ich auch einen, dafür fehlt mir die Versicherung und die Zeit.

Daher die Idee, ihn davon zu überzeugen, dass er ### gebaut hat und nicht ich

sorry, aber wir sind hier nicht für die klärung von rechtsfragen zuständig. das ist aufgabe von anwälten und gerichten.

du hast nicht viele möglichkeiten:

a) nimm dir einen anwalt
b) evtl. rechtsberatung deines amtsgerichtes oä.
b) nimm den dienst einer verbraucherzentrale in anspruch (kostet auch geld)
c) zahle ihn aus
c) sitze es aus

und an die admins des forum, schließt diesen und ähnliche themen und last dergleichen (neues thema etc.) nicht zu. wie oben schon erwähnt, kann es richtung rechtsberatung abdriften und dann ist das forum als betreiber evtl. abmahn gefährdet o.ä.


IMHO + HTH

Lowkey
2018-06-21, 17:37:43
Man kann es übertreiben ;)



Ein gibt ein paar Ansatzpunkte mit Argumenten für seinen Standpunkt und die schreibt man förmlich an den Käufer und erwartet seine Antwort. In 9 von 10 Fällen bekommt man mit der richtigen Wortwahl und Argumentation seine Ruhe.

+ Im Auktionstext steht nichts von Garantie
+ Abtrittserklärung wäre im Falle von Alternate notwendig für die Übergabe
+ Käufer kann in den 4 Monaten die Karte selber geschrottet haben.
+ Karte lief zum Übergabezeitpunkt.

Der Käufer hatte ausreichend Zeit für eine Prüfung des Kaufes "Hätten sie sich innerhalb von 2 Wochen gemeldet, dann hätte ich den Kauf rückgängig gemacht"...



PS: für eine einfache Kommunikation mit einem Käufer brauche ich keinen Rechtsbeistand. Die können das zum Teil auch nicht besser.

hq-hq
2018-06-21, 19:27:54
d) sitze es aus



man muss sich am Anfang entscheiden und dann dabei bleiben, ist wie bei einer Abmahnung von einer der vielen Abmahnkanzleien darum würde ich d) wählen

die Demontage des Kühlkörpers zum Staubentfernen wirft allerdings Fragen auf :biggrin:

wie es auch weitergeht, es würde mich interessieren :freak:

Dorn
2018-06-22, 18:12:38
sorry, aber wir sind hier nicht für die klärung von rechtsfragen zuständig. das ist aufgabe von anwälten und gerichten.

1. Warum sprichst du von dir in der Mehrzahl?
2. Hast du schon negative Erfahrungen gemacht?
3. IMHO + HTH was heist das?

taddy
2018-06-24, 14:20:23
1. Warum sprichst du von dir in der Mehrzahl?
2. Hast du schon negative Erfahrungen gemacht?
3. IMHO + HTH was heist das?



Zu 1) Phänom der heutigen Zeit, diesen Spruch sieht man auch gerne auf Facebook usw :)

Zu 3) https://de.wiktionary.org/wiki/IMHO


So, Update:

Kam gerade per Mail:

Sehr geehrter Herr Taddy,

vielen Dank für Ihre Mühe. Nach Wiedereinbau läuft die Karte wieder problemlos..
:crazy:
:eek:
Da zieht es einem echt die Schuhe aus, der ganze Aufriss und er hat die Karte nicht anständig geprüft? Andere Frage, warum merkt Alternate das nicht -,-

Vielen Vielen Dank für eure Mühe/Rechtsberatung ;), wer in der Nähe von Dortmund oä wohnt.
Kommt mich an einem WE besuchen, ich leg eine Wurst aufm Grill. (Kein Scherz, einfach PN an mich)

SKYNET
2018-06-24, 15:24:33
Zu 1) Phänom der heutigen Zeit, diesen Spruch sieht man auch gerne auf Facebook usw :)

Zu 3) https://de.wiktionary.org/wiki/IMHO


So, Update:

Kam gerade per Mail:

Sehr geehrter Herr Taddy,

vielen Dank für Ihre Mühe. Nach Wiedereinbau läuft die Karte wieder problemlos..
:crazy:
:eek:
Da zieht es einem echt die Schuhe aus, der ganze Aufriss und er hat die Karte nicht anständig geprüft? Andere Frage, warum merkt Alternate das nicht -,-

Vielen Vielen Dank für eure Mühe/Rechtsberatung ;), wer in der Nähe von Dortmund oä wohnt.
Kommt mich an einem WE besuchen, ich leg eine Wurst aufm Grill.


ich würd mir so dermassen verarscht vorkommen... :freak:

lass dir das ne lehre sein, immer "als privat verkäufer schliesse ich jegliche gewährleistung aus" schreiben... :wink:

taddy
2018-06-24, 15:39:03
ich würd mir so dermassen verarscht vorkommen... :freak:

lass dir das ne lehre sein, immer "als privat verkäufer schliesse ich jegliche gewährleistung aus" schreiben... :wink:


Davon kannst du aber ausgehen :rolleyes:, dass mit der Gewährleistung habe ich ja sogar beigeschrieben, hat ihn aber nicht groß interessiert.. Geldgierige Miner halt

Ex3cut3r
2018-06-24, 16:48:44
Der kommt sicherlich nach 1 Woche wieder angelaufen, dann funktioniert "sie" angeblich wieder nicht. ^^

Fliwatut
2018-06-24, 17:48:45
Meines Wissens (wieder als Nicht-Anwalt) kann man aber auf der Basis abgemahnt werden, da man ja den "echten Juristen" einen Wettbewerbsnachteil verschafft (bzw. sich einen Vorteil).
Das ist natürlich auch so ein Witz, dass man von privat an privat keine rechtlichen Tipps geben darf. So ein Gesetz müsste es auch für Computerverkäufer geben, dann wäre jede Beratung in Sachen Hardware in Foren strengstens verboten. Da wurde tolle Lobbyarbeit geleistet, dass im Bundestag viele Juristen sitzen lässt das noch mehr stinken.

GSXR-1000
2018-06-25, 05:16:36
Es hätte ein interessanter Rechtsfall werden können.

Ich glaube tatsächlich, das ein Gericht sich schwer mit der Beschreibung "fast wie neu" und einem gebrochenen Siegel getan haette.

Wäre sehr interessant hier die juristische Bewertung zu sehen.
Ich glaube schon, das man hier durchaus eine irreführung hätte sehen können. Ich jedenfalls wuerde bei dieser Beschreibung keine geöffneten Siegel erwarten.

DerKleineCrisu
2018-06-25, 05:40:23
Da wurde tolle Lobbyarbeit geleistet, dass im Bundestag viele Juristen sitzen lässt das noch mehr stinken.

Nö dieses Gesetz das nur Juristen , Juristische Beratungen machen dürfen kommt noch aus der Dunklen Zeit in Deutschland. MIt diesem Gesetzt wollten sie damals verhindern das die Leute die ein Berufsverbot vom Gesetzesgeber erhalten haben Privat Juristische Beratungen geben. Die Gewinner der 2 WK haben dieses gesetzt leider nie aufgehoben (leider). Darum macht ja nie eine Rechtsberatung zu Fremden sondern sagt es am besten immer aus euere Sicht aus.

Das Gesetz ist zwar dank EU 2008 ein wenig "freundlicher" geworden aber es schützt noch immer extrem den Juristenstand.

https://www.finanztip.de/rechtsberatung-nichtjuristen/

Grüße

NeoVx
2018-06-27, 21:46:29
Solange eine Karte bei sich einwandfrei läuft, beim Kunde nicht mehr, wenn man einen Screenshot hat, den Kunden sein alleiniges Problem.....


Schwieriger wird es da bei Boards, ganz speziell PS4 und co., bei mir lief das Einwandfrei, Foto alles drin,
Käufer kauft und beschwert sich es ginge nix und Beschädigt blablub.

Korfox
2018-06-28, 07:27:54
in der Nähe von Dortmund oä
Dortmund o.ä.?
Darm-Stadt ist doch ähnlich, wie Dort-Mund, oder?
Das ist natürlich auch so ein Witz, dass man von privat an privat keine rechtlichen Tipps geben darf. So ein Gesetz müsste es auch für Computerverkäufer geben, dann wäre jede Beratung in Sachen Hardware in Foren strengstens verboten. Da wurde tolle Lobbyarbeit geleistet, dass im Bundestag viele Juristen sitzen lässt das noch mehr stinken.

Nö dieses Gesetz das nur Juristen , Juristische Beratungen machen dürfen kommt noch aus der Dunklen Zeit in Deutschland. MIt diesem Gesetzt wollten sie damals verhindern das die Leute die ein Berufsverbot vom Gesetzesgeber erhalten haben Privat Juristische Beratungen geben. Die Gewinner der 2 WK haben dieses gesetzt leider nie aufgehoben (leider). Darum macht ja nie eine Rechtsberatung zu Fremden sondern sagt es am besten immer aus euere Sicht aus.

Das Gesetz ist zwar dank EU 2008 ein wenig "freundlicher" geworden aber es schützt noch immer extrem den Juristenstand.

https://www.finanztip.de/rechtsberatung-nichtjuristen/

Grüße
Als Nicht-Jurist :tongue::
Das ist beides missverständlich. Natürlich dürfen sich Freunde juristische Tipps geben. Auch dürfen wir hier juristische Tipps geben. Es muss nur klar sein, dass wir keine Juristen sind und es daher keine Rechtsberatung darstellt. Rechtsberatung ist für Nicht-Juristen - größten Teils - verboten.